Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung

Mit dem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ bilanziert die Bundesregierung auf Anforderung der EU die Atommülllagerung heute und in Zukunft. Jedenfalls zu einem gewissen Teil. Dazu gehört in einem Anlagen-Bericht auch ein Überblick über die Kosten und die Finanzierung für die dauerhafte Lagerung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Auf jetzt schon mehr als 24,6 Mrd. Euro belaufen sich demnach die derzeit prognostizierten Kosten für die maroden Atommüll-Lager ASSE und Morsleben, für den hochradioaktiven Atommüll (bislang Standort Gorleben) und für den Schacht Konrad. Weitere 34 Mrd. Euro sollen demnach Stilllegung und Rückbau der Atommeiler kosten. Derzeit sechs Mrd. Euro wird der Rückbau der staatlichen Atomforschungsanlagen kosten. Zusammen also schon jetzt über 64 Mrd. Euro. Bislang sollen die Atomkonzerne lediglich 38 Mrd. Euro zurückgestellt haben. Klar ist: Die Kosten werden weiter steigen und die Konzerne versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Alle bisherigen Prognosen über die Kosten der Atommülllagerung sind immer wieder von der Realität eingeholt worden und haben sich drastisch erhöht. Es gibt kaum Gründe davon auszugehen, dass die jetzt vorgelegten Prognosen eine größere Halbwertzeit haben, als die bisherigen Spekulationen. Klar ist nur eins: Die Atomenergienutzung ist nicht nur ökologisch eines der größten Verbrechen gegen Mensch und Umwelt, sie wird auch immer mehr zu einer wirtschaftlichen Katastrophe, die den SteuerzahlerInnen teuer zu stehen kommt.“

Weiter stellt Zdebel fest: „Es kommt jetzt darauf an, die Konzerne in die Haftung zu nehmen, damit diese ihren gesetzlichen Pflichten, die Kosten zu übernehmen, auch nachkommen. Dazu braucht es neue Konzernhaftungsregeln und die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in dem diese Konzern-Gelder gesichert werden.“

Im Zusammenhang mit den Kosten für die dauerhafte Atommülllagerung müssen die privaten Atomkonzerne ihren Anteil der Kosten entsprechend den anfallenden Atommüllmengen übernehmen. Das aber gilt nicht für die ASSE und für Morsleben, obwohl dort große Mengen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus den Atommeilern lagern. Immer fraglicher aber wird auch, ob die Betreiber ihre gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung in Zukunft beim Schacht Konrad und dem noch zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle erfüllen werden. Derzeit versuchen die Konzerne unter dem Stichwort „Bad Bank“ Konzernumstrukturierungen vorzunehmen, die auf eine geplante Insolvenz der Atom-Geschäftsteile hinauslaufen könnten.

Laut dem Kosten-Bericht werden „insgesamt etwa 34 Mrd. € für die Stilllegung und Entsorgung (ohne Endlagerung) der kerntechnischen Anlagen im Zuständigkeitsbereich der privaten Betreiber (Preisbasis 2013, ohne Kostensteigerung und ohne Kosten der Endlagerung)“ anfallen! Für die „Entsorgung“ der staatlichen Atomforschungsanlagen, die derzeit Zurückgebaut werden, heißt es außerdem in dem Bericht: „Die prognostizierten Gesamtkosten von ca. 6 Mrd. € werden sich in den kommenden Jahren möglicherweise noch erhöhen, da die Planungsgrundlagen, die der Kostenschätzung zugrunde liegen, zum Teil noch mit großen Unsicherheiten behaftet sind.

Allein für den noch laufenden und sich immer wieder verzögernden Ausbau des Schacht Konrad in Salzgitter haben sich die Kosten bislang fast verdreifacht. Geplant waren mal rund eine Mrd. Euro bis zur Inbetriebnahme. Heute werden Kosten von ca. 2,7 bis 2,9 Mrd. Euro erwartet (siehe den BMUB Kostenbericht). Und immer wieder gibt es neue Probleme beim Ausbau des Schacht, auf die die Planer nicht vorbereitet waren. Auch bei den anderen Projekten in Morsleben, der ASSE und für ein noch zu findendes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dürften wir uns darauf gefasst machen, dass es noch sehr viel teurer kommen wird, als derzeit behauptet.

In dem Bericht zu den Kosten und der Finanzierung als Anlage zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ werden die folgenden Angaben hinsichtlich der o.g. Zusammenfassung gemacht:

  • Schacht Konrad, für leicht- und mittelradioaktive Abfälle, Inbetriebnahme nach diversen Verschiebungen derzeit frühestens 2022: „Die bisher angefallenen Kosten für die Planung und Erkundung bzw. die geschätzten für die Errichtung, den Einlagerungsbetrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad betragen rund 7,5 Mrd. €.“
  • Morsleben: „Die bisher geschätzten Gesamtkosten für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) betragen rund 2,4 Mrd. € (ohne laufenden Offenhaltungsbetrieb).“
  • ASSE II: Verlässliche Angaben sind angesichts der laufenden Arbeiten zur Sicherung und Rückholung der radioaktiven Abfälle im vom Einsturz und Wassereinbruch bedrohten Atommülllager ASSE derzeit nicht wirklich möglich. Dennoch heißt als Versuch einer Annäherung an die Kosten im Bericht: „Unterstellt man die Kosten von rund 25.000 € pro m³ Abfallgebindevolumen für das Endlager Konrad (Preisstand 2014) und ein endzulagerndes Abfallvolumen von ca. 200.000 m³, errechnen sich die Kosten für die Endlagerung der aus der Schachtanlage Asse II rückgeholten Abfälle in der Größenordnung von 5 Mrd. €. Diese sind ebenfalls vom Bund zu tragen.“
  • Gorleben/Lager für „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle: Für die hochradioaktiven Atomabfälle war bislang der Salzstock in Gorleben vorgesehen. Nach dem Standortauswahlgesetz bleibt Gorleben zwar als Standort im Verfahren, aber es wird derzeit eine vermeintlich ergebnisoffene Suche betrieben, in deren Rahmen nach wissenschaftlichen Kriterien ein Alternativenvergleich mehrerer möglicher Standorte erfolgen soll.
  • Für Gorleben heißt es in dem Bericht: „Damit ergab sich eine Gesamtkostenschätzung für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung eines Endlagers für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle in Höhe von ca. 7,7 Mrd. €. Abweichungen und damit verbundene Erhöhungen können sich nunmehr auf Grund des nach dem StandAG in den Blick zu nehmenden Standortauswahlverfahrens ergeben.“ Allerdings dürften – egal wo – die Kosten für ein solches Dauerlager wohl mindestens in ähnlicher Höhe anzunehmen sein.
  • Mit dem StandAG ist für Gorleben ein „Offenhaltungsbetrieb“ festgelegt worden. Dazu heißte es im „Finanzbericht“: „Die Kosten für den Offenhaltungsbetrieb werden verursachergerecht aufgeteilt. Die Kosten werden während der Überführungsarbeiten auf ca. 40 Mio. € in 2015 und 30 Mio. € in 2016 geschätzt (Preisstand 2014). Im reinen Offenhaltungsbetrieb kann von reduzierten Kosten ausgegangen werden.“
  • In Verbindung mit dem Standortauswahlgesetz heißt es: „Im Gesetzgebungsverfahren zum StandAG wurden in der Begründung die Gesamtkosten des Auswahlverfahrens mit ca. zwei Mrd. € beziffert. Diese Kostenschätzung beruhte auf dem Gesetzestext der damaligen Bundesregierung und traf Annahmen zu einem nach damaligem Kenntnisstand zu erwartenden Ablauf des Verfahrens. Da sich aufgrund der Tätigkeit der Kommission kostenrelevante Änderungen am StandAG ergeben können, ist es gegenwärtig nicht vertretbar, eine belastbare aktualisierte Kostenschätzung vorzunehmen.“

 

Radioaktiv: Dokumente staatlicher Planungen zum Umgang mit Atommüll – Das Nationale Entsorgungsprogramm und Anlagen – Dokumentation

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Grund für Sorgen: Atommüll – überall in Deutschland zwischengelagert.

Am 12. August hat die Bundesregierung das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ beschlossen. Unter dem Vorbehalt einer weiteren Befassung u.a. durch die „Endlager“-Kommission. Zu den Berichten zählen auch vier Anlagen, u. a. zu den Kosten und zur Finanzierung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Außerdem gibt es das Verzeichnis radioaktiver Abfälle, sowie einige weitere Anlagen. umweltFAIRaendern dokumentiert hier diese Berichte, die über die Planungen bei der künftigen Atommülllagerung für das staatliche Handeln Auskunft geben. Die Links in der unten folgenden Dokumentation verweisen auf den Server des BMUB. Sicherheitshalber werden die Dateien auch hier auf umweltFAIRaendern direkt als PDF zum Download bereit gestellt.

Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ und die Anlagen auf umweltFAIRaendern als PDF:

Hier als Dokumentation von der Seite des Bundesumweltministeriums die entsprechenden Berichte, Stand: 12.08.2015, Nationales Entsorgungsprogramm

„Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Aufgrund der Richtlinie 2011/70 / Euratom besteht die Verpflichtung, u.a. ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) zu erstellen, dieses durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Das NaPro ist erstmalig spätestens zum 23. August 2015 und bei späteren wesentlichen Änderungen der Europäischen Kommission vorzulegen. Es muss die deutsche Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle darlegen. Das NaPro hat keine Rechtsnormqualität, ist aber bei allen Entsorgungsplanungen und Verwaltungsverfahren von den Akteuren im Bereich der Entsorgung zu berücksichtigen.

Das Bundeskabinett hat das Nationale Entsorgungsprogramm am 12. August 2015 beschlossen. Das Nationale Entsorgungsprogramm besteht aus einem übergeordneten „Dachbericht“ mit einer programmatischen Gesamtschau der Entsorgungsplanung und vier Anlagen: Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle [Nationales Entsorgungsprogramm] (PDF, 647 KB)

Anlagen:

Im Hinblick auf die laufenden Beratungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe steht das Programm explizit unter Revisionsvorbehalt.“

Atommüll-Programm: Unter Vorbehalt und teuer

„Fast 70.000 Einsprüche gegen den Entwurf des Atommüllberichts hat es gegeben – mit keinem Wort geht die Bundesregierung in ihrem Beschluss darauf ein. Das ist kein guter Umgang mit Bürgern, die sich bei der Sicherheit der Atommülllagerung engagieren. Auch die vorhandenen Probleme etwa mit leckenden Atommüllfässern und die ungelösten Fragen wie die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus werden weitgehend ausgeblendet“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute beschlossenen Atommüllbericht der Bundesregierung. Zdebel weiter:

„Immerhin scheint die Bundesregierung auf Proteste aus dem der Umgebung des geplanten Atommülllagers rund um den Schacht Konrad bei Salzgitter zu reagieren. Während im Entwurf noch davon die Rede war, rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau entweder im Schacht Konrad oder aber in dem noch zu findenden Endlager für hochradioaktive Abfälle zu versenken, wird Schacht Konrad in diesem Zusammenhang jetzt einfach nicht mehr erwähnt. Er bleibt aber weiterhin eine Option, wie Umweltministerin Hendricks heute einräumen musste. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.

Insgesamt 55 Milliarden Euro soll dem jetzt vorgelegten Berichten zufolge die weitere Atommülllagerung insgesamt kosten, wovon allein 34 Milliarden auf Stilllegung und Abriss der Atomkraftwerke entfallen. Und selbst die Bundesregierung räumt ein, dass diese Schätzungen bestenfalls ein Zwischenstand und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das macht deutlich: Die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass die AKW-Betreiber die Kosten für Stilllegung und Atommülllagerung vollumfänglich und dauerhaft übernehmen.

Das jetzt von der Regierung beschlossene Atommüllprogramm ist ohnehin nur vorläufig. Es steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE der Bundestag mit dem Atommüllbericht auseinandersetzen wird. Außerdem wird sich die Atommüll-Kommission mit dem Programm befassen. Denn zusätzlich und durch die Hintertür erweitert das jetzt vorgelegte Entsorgungsprogramm den Arbeitsauftrag dieser Kommission, die die Anforderungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle derzeit erarbeiten soll.“

 

Diese Pressemitteilung ist auf der Seite der Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Atommüll-Debatte: „Nicht die richtige Zeit“, Rückschritt, falsche Konsequenz: Bundestag debattiert Antrag der Fraktion DIE LINKE

Wie geht es in Sachen Atommülllagerung weiter? Die Konzerne versuchen sich von der gesetzlichen Pflicht, die Kosten dafür zu übernehmen, mit miesen Tricks zu befreien. Eine Atommüll-Kommission sucht einen Konsens bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in der entfernten Zukunft. Und das Bundesumweltministerium schreibt seine Vorstellungen in ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) und bekommt dafür fast 70.000 Einsprüche. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dafür gesorgt, dass dieses NaPro nun auch Thema im Bundestag wird. Das hat bei den anderen Fraktionen nicht wirklich Unterstützung gefunden: Falscher Ort, falsche Zeit, zuständig sei die Atommüll-Kommission, heißt es im Bundestag. „Wir sind nicht die Kommission zur Überprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms“, heißt es tags darauf aus dem Munde von Kommissions-Mitglied Michael Sailer (Öko-Institut, Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung) Niemand der VertreterInnen von CDU/CSU, Grünen oder SPD widerspricht dieser Aussage in der Kommissions-Sitzung am 4. Juli.

Hubertus Zdebel hatte in seiner Rede zur Begründung des Antrags dargelegt, wie vielschichtig der Bericht zum NaPro sei, dass er zwar die Themen anführe, nicht aber die vielfältigen Probleme, die sich schon heute Tag für Tag an den zahlreichen Atommüll-Standorten zeigen, darstellen würde. Der Bericht zeige aber insbesondere auch, dass die Rahmenbedingungen der Atommüll-Kommission, wie sie im Standortauswahlgesetz festgelegt sind, nicht ausreichen, um die Probleme auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens sinnvoll und angemessen zu behandeln. Das müsse der Bundestag zur Kenntnis nehmen und endlich für eine Korrektur sorgen. Sein Fazit: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramm macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung noch Bundestag, aber auch nicht die Atommüll-Kommission, die Augen verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

Während Steffen Kanitz von der CDU-Fraktion bei der Einbringung des LINKEN-Antrags am 3. Juli im Bundestag von einem „Rückschritt“ sprach, stellte Sylvia Kotting-Uhl für die Grünen fest, dass der Antrag „nicht in die Zeit passt“ und verwies darauf, dass der Entwurf des NaPro „unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Kommission“ stünde. Sie stellte fest: „Wir haben den Auftrag, uns damit zu befassen“. Hiltrud Lotze von der SPD kommt zu dem Fazit: „Der Antrag enthält einige richtige Ansätze. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, sind jedoch zum großen Teil falsch.“ Auch sie betont: „Das Nationale Aktionsprogramm zur Entsorgung des Atommülls steht völlig zu Recht unter Vorbehalt der Ergebnisse der Endlagerkommission; denn es sollen nicht schon wieder Fakten geschaffen werden, bevor es einen breiten Diskurs gegeben hat.“

Richtig ist: Das BMUB hat den Entwurf unter den Vorbehalt der Entscheidungen der so genannten „Endlager“-Kommission gestellt. Das Haken ist nur: In dem Papier werden zahlreiche wesentliche Punkte bei der Lagerung aller Arten von Atommüll genannt, mit denen sich die Kommission in der verbleibenden Zeit bis zum Sommer 2016 kaum noch ernsthaft befassen kann. Bislang hat die Kommission lediglich einen dieser Punkte aufgegriffen.

So wirft das Bundesumweltministerium im NaPro die Frage auf, wo denn die insgesamt 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle „endgelagert“ werden sollen, die aus der ASSE „zurückgeholt“ werden sollen und die bei der Urananreicherung in Gronau anfallen. Als eine Variante schlägt das BMUB vor, diesen Strahlenabfall später zusätzlich im Schacht Konrad einzulagern, was dort zu einer Verdoppelung der derzeit genehmigten Atommüll-Menge führen würde. Kein Wunder also, wenn in der Region um Salzgitter die Proteste massiv anwachsen (siehe dazu unten mehr).

Als Alternative schlägt das BMUB vor, diese ASSE- und Gronau-Abfälle gemeinsam in dem zu findenden Lager für „insbesondere“ hochradioaktiven Atommüll „endzulagern“. Diese vom BMUB genannten Alternativen erweitern nun aber allein an diesem einen Punkt den Aufgabenbereich der Kommission gewaltig. Und nicht auszuschließen wäre eine weitere Konsequenz: Es braucht unter Umständen ein drittes „Endlager“!

Die Kommission muss nun zusätzlich zu den bisherigen Themen in der verbleibenden Rest-Arbeitszeit klären, wie sie sich dazu stellt, diese leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gemeinsam in einem zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle einzulagern – oder ihn den Menschen rund um Salzgitter und dem Schacht Konrad vor die Füße gibt. Für die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens eine absurde Alternative.

Nicht eben begeistert hat denn auch die AG3 der „Endlager“-Kommision im Mai diesen Teilaspekt aus dem NaPro als Arbeitsauftrag entgegen genommen und zugesagt, bis zum Herbst unter Beteiligung der Betroffenen auch aus der Region Salzgitter einen Vorschlag zur weiteren Diskussion in der Kommission zu machen.

Die Arbeit der Kommission endet im Sommer 2016 mit der Vorlage eines Abschlussberichts. Ein erster Entwurf für diesen Bericht soll zum Ende 2015 vorliegen und dann einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit unterschiedlichen Akteuren und Zielgruppen unterzogen werden. Schon diese Öffentlichkeitsbeteiligung steht unter enormen Zeitdruck. Diese Öffentlichkeit braucht ausreichend Zeit, um sich mit dem Bericht auseinander zu setzen und Kritik zu formulieren. Diese Kritik wiederum muss dann für den Bericht wiederum aufgearbeitet und von der Kommission entschieden werden, welchen Punkten sie folgt und welchen warum nicht. Von vielen Seiten wird dieser enorme Zeitdruck kritisiert. Eine vernünftige Umsetzung des vorliegenden Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Kommission würde eher drei Jahre brauchen, hieß es jüngst bei einer „Prüfung“ des Konzepts im Rahmen einer Debatte in der Ev. Akademie in Loccum.

Symposium: Rechtliche Probleme der Atommülllagerung

AtommuellrechtssymposiumWie wird Atommüll in Deutschland gelagert? Das ist nicht nur eine technische und soziale, sondern auch eine rechtliche Frage. Nicht zuletzt die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel und die anlaufenden Klagen gegen Betriebsgenehmigungen von Atomanlagen machen das deutlich. Grund genug, dass sich Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände eingehender mit dem Atomrecht befassen und Anforderungen entwickeln, wie künftig eine möglichst sichere Lagerung von Atommüll rechtlich organisiert werden muss und dabei auch weitgehende Rechte für die Betroffenen ermöglicht werden.

Deshalb lädt der Trägerkreis des Atommüllreport in Kooperation mit Greenpeace zu einem Atommüllrechtssymposium am 23.10.2015 von 10.00 – 18.00 Uhr nach Hannover. In der Einladung heißt es weiter: „Während der Bundestag mit seiner Kommission »Lagerung hochradioaktiver Abfälle« diskutiert, wohin der hauptsächlich hochradioaktive Atommüll in vielen Jahrzehnten verbracht werden soll, wird gleichzeitig der Umgang mit Atommüll durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren präjudiziert. Im Rahmen des Atommüllrechtssymposiums werden Praktikerinnen und Praktiker die Entwicklungen in einzelnen Bereichen beleuchten und bewerten.“

Über die ReferentInnen und die Themen heißt es in der Ankündigung zum Atommüllrechts-Symposium weiter: „Referieren werden u.a. Dr. Dörte Fouquet, Prof. Dr. Felix Ekardt, Dr. Ulrich Wollenteit, Joy Hensel und Cornelia Ziehm. Themen sind die Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll, das Nationale Entsorgungsprogramm und das Standortauswahlgesetz, die Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen, die Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, die Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen, Regelungen im subgesetzlichen Raum (wie der Strahlenschutz) und Anforderungen an einen Rechtsrahmen für den Atomausstieg und die Finanzierung der Atommüll-Lagerung.“

Mitglieder im Trägerkreis Atommüllreport sind die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, die BI Lüchow-Dannenberg, der BUND, der BUND Landesverband NRW, IPPNW, Robin Wood, Strahlentelex, die Gesellschaft für Strahlenschutz und die Deutsche Umweltstiftung.

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