Alt weg – was neu und wie? Kohle-Heizkraftwerk in Wedel. Foto: Dirk Seifert
Seit Monaten laufen die Auseinandersetzungen über das alte und das geplante neue Kraftwerk in Wedel, mit dem Hamburg einen großen Teil seiner Fernwärmeversorgung betreibt. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze soll auch die Fernwärme ab 2018 in städtischen Besitz übergehen. Noch gehört die Fernwärme Vattenfall mit dem Minderheitspartner Hamburg (25,1 Prozent). Eine konkrete Entscheidung über den Ersatz des alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel wird erst nach der Bürgerschaftswahl im Februar 2015 fallen, aber schon jetzt hat Vattenfall auch genehmigungsrechtliche Fakten für ein neues Gas-Heizkraftwerk geschaffen. Das ist nicht nur klimapolitisch umstritten. Nun liegen Klagen auf dem Tisch. Darüber berichtet auch die SHZ.
In den letzten Wochen haben insgesamt 19 betroffene Anwohner aus Wedel und Hamburg-Rissen eine Anfechtungsklage gegen die Genehmigung des von Vattenfall und der Stadt Hamburg geplanten Bau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht.
Der Kraftwerksstandort in Wedel ist geprägt durch die umliegenden Wohngebiete. Die beliebten, elbnahen Wohnviertel in Wedel und Rissen weisen teilweise nur einen Abstand von 190 Meter zum geplanten Neubau des Großkraftwerks auf.
Schon das derzeit von Vattenfall betriebene Steinkohlekraftwerk aus den 60-er Jahren des letzten Jahrhunderts ist in den letzten Jahren zum (Lärm-)Problemfall geworden. Das in die Jahre gekommene Kohlekraftwerk hält vielfältig die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Anwohner vor Lärm nicht ein. Auch im Hinblick auf die starke Belästigung durch das vorhandene Großkraftwerk werden von Betroffenen Rechtsverfahren geführt.
Das geplante GuD soll bei laufendem Betrieb des Kohlekraftwerks auf dessen Kohlehalde errichtet werden. Das jetzt schon vorhandene Lärmproblem durch die Kohlelogistik resp. Schiffsentladungen würde sich dadurch noch verschärfen. Generell käme der Baulärm der Großbaustelle insbesondere bei lauten Gründungsarbeiten zum jetzigen Lärmpegel noch hinzu. Dabei müssten die selben gesetzlichen Lärmgrenzen eingehalten werden, die jetzt schon teilweise deutlich überschritten werden. Ob dies in der Realität tatsächlich umsetzbar wäre, ist zumindest fraglich. Eine deutliche Bauverzögerung könnte die Folge daraus sein.
Die Kühlung des geplanten GuDs soll über sogenannte Luftkondensatoren erfolgen. D.h. es soll eine große Anlage mit offenen Ventilatoren zwischen den Wohngebieten in Wedel und Rissen errichtet werden. Dabei wurden von Seiten der zuständigen Kieler Behörde (LLUR) die Lärmgrenzen des alten Kohlemeilers genehmigt. Diese werden laut Berechnungen der Fa. Vattenfall auch ausgereizt. Dabei sind gerade Luftkondensatoren anfällig für Lärmzunahme durch Verschmutzung und Verschleiß (drehende Teile). Eine Neuanlage muss die Lärmgrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplans in Wedel (reines Wohngebiet) einhalten und darf sich nicht an alten Lärmgrenzen orientieren.
Die Stadt Hamburg hat die Entscheidung zum Bau des GuDs in Wedel auf das Jahr 2015 (nach der Bürgerschaftswahl) vertagt. Der SPD Senat gibt an, eine in Berlin angekündigte Reform des sogenannten KWK-Gesetzes abwarten zu wollen. In den letzten Jahren hat es einen erheblichen Preisverfall an den Strombörsen gegeben, wobei im Winter teilweise sogar negative Strompreise erzielt werden. Insbesondere Gaskraftwerke speisen immer weniger Strom ins deutsche Stromnetz ein oder werden auf Grund von fehlender Wirtschaftlichkeit ganz vom Netz genommen. Die neue KWK Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nimmt dazu wie folgt Stellung: Zitat:
Ein Neubau von öffentlichen (Gas)-KWK-Anlagen für die Fernwärmeversorgung mit einer elektrischen KWK-Anlagenleistung von mehr als 10 MW ist momentan nicht refinanzierbar.
Eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit, auch über einen zu erzielenden Marktpreis für Strom, muss eine Vorraussetzung zum Bau eines auf mindestens 500 Millionen Euro geschätzten Großkraftwerks sein. Negative Beispiele für Fehlinvestitionen bei Großprojekten gibt es schon zur Genüge.
Des weiteren bleibt die Fa. Vattenfall den Nachweis für den Bedarf zum Bau eines weiteren fossilen Großkraftwerks für die Hansestadt Hamburg schuldig. Die offizielle Begründung ist der Wärmebedarf für den Hamburger Westen. Viele Experten bezweifeln den von Vattenfall angegebenen hohen Bedarf an Wärmeleistung aus Wedel. Zumal im Stadtgebiet von Hamburg in den letzten Jahren weitere Wärme-Anlagen errichtet wurden oder sich derzeit im Bau befinden.
Auf eine diesbezügliche Anfrage an den Hamburger Senat hat der grüne Abgeordnete Jens Kerstan die Antwort erhalten, dass es sich bei den Bedarfszahlen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Fa. Vattenfall handelt. Dabei sollte der tatsächliche Bedarf die Grundlage jeder vernünftigen Planung darstellen. Es ist äußerst verwunderlich, dass der Stadt Hamburg trotz Beteiligung an den Energienetzen keine grundsätzlichen Zahlen zur Verfügung stehen. Es stellt sich daher die Frage, auf welcher Grundlage die bisherigen Entscheidungen getroffen wurden und noch getroffen werden sollen.“
„Ein Jahr nach dem Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze ziehen die Vertrauenspersonen von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ (Manfred Braasch/BUND Hamburg, Theo Christiansen/Diakonie+Bildung des Ev. Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost und Günter Hörmann/Verbraucherzentrale Hamburg) eine erste positive Zwischenbilanz. Es sei vor allem gelungen, energie- und kommunalpolitischen Einfluss wieder in die Stadt zurück zu holen,“ heißt es in einer PM von heute.
Siehe auch das Hamburger Abendblatt mit einer Bilanz hier und außerdem umfangreicher hier: Ein Jahr nach dem Netzekauf: „Das Stromnetz gehört jetzt der Stadt und wirft unerwartete Gewinne ab. Auf 26,6 Millionen Euro wurden die Prognosen korrigiert. Beim Gasnetzrückkauf hakt es. Eine Bilanz ein Jahr danach.“
„So befindet sich das Hamburger Stromnetz mittlerweile zu 100 % in städtischer Hand. Die Konzession für den Netzbetrieb in den nächsten 20 Jahren wird voraussichtlich noch dieses Jahr an das städtische Unternehmen vergeben. Die Befürchtung der Gegner des Volksentscheides, hier werde eine „Prozesslawine“ mit unsicherem Ausgang auf die Stadt zurollen, hat sich damit nicht bewahrheitet. Die stadteigene Stromnetz Hamburg GmbH hat sich öffentlich zu den energiepolitischen Forderungen des Volksentscheides bekannt und sieht sich als Unternehmen der Daseinsvorsorge, dem Klimaschutz und der gezielten Integration der Erneuerbaren Energien verpflichtet.
Für das Gasnetz, das bislang noch hauptverantwortlich von E.on Hanse betrieben wird, laufen derzeit die Übernahmeverhandlungen. Der Wert des Gasnetzes wurde 2011 auf ca. 320 Mio. Euro taxiert, der entsprechende Konzessionsvertrag mit der Stadt läuft bis Ende 2018. Der Stadt steht aber ein Sonderkündigungsrecht für 2016 zu. Auch hier gehen die Initiatoren des Volksentscheids derzeit davon aus, dass es zu einer Einigung im Sinne des Volksentscheides kommen wird.
Ein Fragezeichen in Bezug auf die Umsetzung des Volksentscheides stellt sich allerdings noch bei der Fernwärme. Der Senat hat sich für eine vertragliche Regelung entschieden, die vorsieht, die Übernahme des Vattenfall-Fernwärmenetzes einschließlich der Erzeugungsanlagen erst 2019 zu vollziehen. Diese Kaufoption unterliegt einem bereits jetzt vereinbarten Mindestkaufpreis, obwohl eine Unternehmensbewertung erst für 2018 ansteht.
Sollte diese zu einem deutlich niedrigeren Unternehmenswert führen als 2014 vertraglich vereinbart, bekommt der Senat einen Zielkonflikt mit der Landeshaushaltsordnung. Diese verpflichtet zu einer sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel. Der Senat hat aber vor dem Hintergrund dieses Problems eine politische Zusage zur Übernahme der Fernwärme durch die Stadt gegeben.
„Trotz erheblicher Gegenwehr der Energiekonzerne, der Wirtschaftskammern und Teilen der Medien hat sich die Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger für eine kommunale Lösung entschieden. Dieser Erfolg dokumentiert das wachsende Interesse der Bürgerinnen und Bürger, aber auch vieler Kommunen und Städte daran, eine weitere Privatisierung von Sektoren der Daseinsvorsorge nicht zuzulassen und kommunale Gestaltungsmacht zurückzuholen“, so die Vertrauenspersonen des Volksentscheids.“
Während in Hamburg bei der Umweltbehörde offiziell noch Alternativen für den Ersatz des veralteten und klimaschädlichen Heizkraftwerks in Wedel geprüft werden, gehen die von Vattenfall vorangetriebenen Pläne für den dortigen umstritten Ersatzbau eines GuD-Kraftwerks in eine neue Phase: „Gegen den Neubau eines Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk in Wedel haben zwölf Betroffene Klage eingereicht. Somit befasst sich das Verwaltungsgericht mit dem Projekt, dessen Realisierung unklar ist.“ Das berichtet das Abendblatt auf seiner beliebten Pinneberg-Seite.
Die Debatte und das Verfahren um den Ersatz in Wedel und damit um die Fernwärme-Versorgung in Hamburg wird immer absurder. Mit dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ ist eigentlich der Auftrag für den Senat klar: Die bislang von Vattenfall betriebene Fernwärme ist zu 100 Prozent zu übernehmen. Allerdings hat der Senat in den Verhandlungen mit Vattenfall lediglich eine Kaufoption ab 2018 vereinbart, angeblich um Steuernachzahlungen, die die Stadt teuer kämen, zu vermeiden. Bis dahin bleibt es bei dem Modell, dass die HamburgerInnen eigentlich mit dem Volksentscheid abgelehnt haben: Die Stadt Hamburg ist mit einem Anteil von 25,1 Prozent Minderheitspartner bei der weiterhin von Vattenfall dominierten Fernwärme.
Trotz der Volksentscheids-Debatte hatte der SPD-Senat mit Vattenfall die Planungen für ein von allen Umweltverbänden heftig kritisiertes Groß-Kraftwerk am Standort Wedel forciert. Neben den Hamburger Verbänden traten daher auch AnwohnerInnen in Wedel auf den Plan und setzten sich gegen diese Absichten zur Wehr. Transparenz? Dialog? Wie bei Vattenfall – trotz Beteiligung der Stadt – üblich, wurden die AnwohnerInnen schlicht vor vollendete Tatsachen gestellt, das Genehmigungsverfahren für die neue Anlage mit Hochdruck vorangetrieben. Die Forderung nach einem Alternativenvergleich, um die klimapolitisch beste Lösung für die Hamburger Fernwärmeversorgung zu ermitteln, hatten Vattenfall und Senat einfach ignoriert. Die amtierende Umweltsenatorin Jutta Blankau wird bis heute nicht müde, die Planungen mit Vattenfall als einzige Lösung zu verkaufen.
Nach dem Volksentscheid hat der Fraktionsvorsitzende Dressel zwar durchgesetzt, dass es nun einen solchen Alternativenvergleich gibt, an dem auch Umweltverbände und Bürgerschaftsfraktionen beteiligt werden. Dabei verspricht er, dass dieser Vergleich „ergebnisoffen“ durchgeführt wird. Allerdings bleibt immer wieder ein merkwürdiger Eindruck, weil auch er immer wieder vor allem die Wirtschaftlichkeit der Ersatzanlage nennt. Bei den Verbänden besteht daher weiterhin massive Sorge, dass das Gutachten am Ende doch nur ergibt, was SPD und Vattenfall wollen.
Der Grund dafür ist auch: Die Investitionsentscheidung für den Ersatz in Wedel soll laut Vattenfall und SPD erst nach der nächsten Bürgerschaftswahl im Februar 2015 fallen.
Hinzu kommt, dass die Kaufoption zu einem Bumerang werden könnte, der die Umsetzung des Volksentscheids ins Leere laufen lassen könnte. Der SPD-Senat hat nach Auffassung vieler Fachleute für den Rückkauf einen zu hohen Preis mit Vattenfall vereinbart. Der aber dürfte nur zu halten sein, wenn es ein zentrales Groß-Kraftwerk in Wedel gibt. Genau das aber steht dem vom Volksentscheid geforderten Umbau hin zu einem verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energie im Wege. Dazu müsste das Fernwärme-Netz schrittweise dezentralisiert werden. Eine Investition in ein zentrales Kraftwerk in Wedel würde aber genau das verhindern.
Das Genehmigungsverfahren jedenfalls ist nicht ausgesetzt und läuft weiter. Daher nun die Reaktion aus Wedel: „Grund für die eingereichten Klagen: 62 Einwender hatten der im Oktober vergangenen Jahres erteilten Genehmigung widersprochen. Diese Widersprüche wurden vom zuständigen schleswig-holsteinischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) jetzt abgelehnt. Einen Monat haben die Einwender Zeit, dagegen zu klagen.“
Das alte Heizkraftwerk in Wedel muss ersetzt werden. Aber wie? Foto Dirk Seifert
Nun steht auch das Programm für die dritte Veranstaltung des Hamburger Wärmedialogs, der sich am 9. September vor allem mit Fragen der Demokratisierung und Mitbestimmung von BürgerInnen und Verbänden bei der Energiewende befasst. Es geht um den Beteiligungsprozess bei dem Alternativenvergleich für den Ersatz des Heizkraftwerks in Wedel und die künftige Fernwärmeversorgung der Hansestadt. Es geht um die Frage, wie Demokratisierung und Mitbestimmung aussehen kann und ob sie mehr ist als nur Beteiligung.
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze von Vattenfall und E.on, muss nun geklärt werden, wie denn eine klimaverträgliche und auf Erneuerbare Energien zielende Wärmeversorgung erreicht werden kann. Das alte Heizkraftwerk in Wedel ist marode und vor allem mit klimaschädlicher Kohle befeuert. Gemeinsam mit Vattenfall plante der Senat einen Ersatz in Form eines überdimensionierten GuD-Kraftwerks mit Gas. Dagegen hatte es in Wedel und auch in Hamburg Widerstände gegeben. Vor wenigen Wochen ist nun ein Gutachten auf den Weg gebracht worden, in dem die möglichen und sinnvollen Alternativen verglichen werden sollen.
Über Interviews, in denen die Anforderungen und Vorschläge von Umweltgruppen abgefragt wurden und außerdem die Bürgerschaftsfraktionen beteiligt wurden, soll möglichst „ergebnisoffen“ die beste Alternative für den Ersatz des alten Heizkraftwerks ermittelt werden. Doch es gibt Misstrauen, wie offen dieser Prozeß wirklich ist und ob nicht mit neuen Beteiligungsformen am Ende doch alte Pläne aus dem Hut gezaubert werden. Vor allem die amtierende Umweltsenatorin erweckt in ihren Äußerungen gern den Eindruck, als sei die Entscheidung eigentlich klar, nämlich dass am Ende sowieso die Umsetzung der alten Pläne mit Vattenfall kommen wird.
Es gibt viel zu klären, um mehr Demokratie und Mitbestimmung in der Energiewende zu realisieren. Hier als Dokumentation die Einladung der Veranstalter:
„Gutachter- und Beteiligungsprozess Ersatz HKW Wedel“ am 9. Sep. 2014 19:00 Uhr in der Staats- und Universitätsbibliothek im 1.OG, von-Melle-Park 3, 20146 Hamburg mit
Monika Schaal, MdHB, umweltpolitische Sprecherin SPD
Birgit Stöver, MdHB, umweltpolitische Sprecherin CDU
Dora Heyenn, MdHB, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE
Jens Kerstan, MdHB, Fraktionsvorsitzender GRÜNE
Hans Schäfers, Leiter des C4DSI an der HAW Universität Hamburg
Hans Gabanyi, BSU, Amt f. Natur- u. Ressourcenschtz (angefragt)
Der Ausgang des Volksentscheids zu den Hamburger Energienetzen im Sep. 2013 hat ein neues Nachdenken über das künftige Fernwärmesystem Hamburgs ausgelöst. Dominiert wird das Hamburger Fernwärmesystem aktuell von kohlebefeuerten Heizkraftwerken in Tiefstack und Wedel. Nach den ursprünglichen Plänen des Hamburger SPD Senats zusammen mit Vattenfall sollte dabei das abgängige HKW Wedel durch ein neues fossiles Großkraftwerk am gleichen Standort ersetzt werden. Viele Experten und auch viele BürgerInnen halten dies jedoch für keine zukunftsorientierte Lösung angesichts der notwendigen Energiewende in der Hamburger Fernwärme.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat daher im Sommer 2014 die Beratungsgesellschaft BET mit dem Gutachtenprozess „Kraftwerksprojekt Wedel und mögliche Alternativen“ beauftragt. Laut offizieller Verlautbarung der BSU ist es die Aufgabe von BET, Handlungsalternativen für den Ersatz oder die Ertüchtigung des HKW Wedel Wedel zu untersuchen und, um eine Vorzugslösung zu identifizieren, sowohl nach technisch-wirtschaftlichen als auch ökologischen Kriterien zu bewerten. Unterschiedliche Technologien, Standorte (Stellingen, Wedel, dezentral) und Anlagenkonzepte (zentral, dezentral) werden hierzu in dem Gutachten untersucht.
Der Gutachtenprozeß ist also der politische Rahmen für eine ergebnisoffene Suche nach der Nachfolgelösung für das abgängige KoKW Wedel. Damit stellt sich auch die grundsätzliche Frage nach der bestmöglichen künftigen Ausrichtung des Hamburger Fernwärmesystems neu. In einem ersten Schritt innerhalb des Gutachtens wurden im Juli 2014 Parteienvertreter, aber auch verschiedene gesellschaftliche Gruppierungen zu ihrer Meinung über die bestmögliche künftige Ausgestaltung des Hamburger Fernwärmesystems befragt. Dazu gehören die Vertreter von UHUN im Umweltausschuss, die EnergieNetz Hamburg eG (ENH), der Hamburger Energietisch, KEBAP, das CC4U, die Handelskammer, und andere Akteure. Diese Beteiligten werden auch weiterhin in dem Prozeß eingebunden bleiben.
Mit dem 3. Hamburger Wärmedialog möchten die Veranstalter diesen politischen Prozeß der breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Dafür haben wir ein breites politisches Spektrum eingeladen. Seitens der Podiumsgäste sind an dem Abend weitere Informationen über das Gutachten, den Gutachtenprozeß und die weitere Beteiligung der interessierten Hamburger Bevölkerung zu erwarten.
Wir möchten interessierten BürgerInnen die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen und sich auch selbst mit Anregungen in den weiteren Prozeß einzubringen. Daher wird es auch an dem Abend einen breiten zeitlichen Raum zur Beteiligung geben, unter anderem werden wir am 9. Sep. 2014 folgende Fragen stellen:
– Wie stehen die Podiumsgäste zum laufenden Gutachter- und Beteiligungsprozess?
– Ist der laufende Gutachter- und Beteiligungsprozess geeignet als Grundlage für eine 500 Millionen Investition?
– Wie beeinflusst das Ergebnis des Gutachtens die Entscheidung?
– Wer entscheidet zu welchem Zeitpunkt? Die Stadt als Anteilseigner mit Sperrminorität? Wie verhält sich Vattenfall als Mehrheitseigner bei einer Entscheidung gegen das GuD?
– Umsetzung Volksentscheid bei der Fernwärme: Nur eine Eigentumsfrage?
– Wer entwickelt für Hamburg die künftige Fernwärmestrategie?- Welche Datenlage für die Bedarfsberechnung liegt dieser Strategie zugrunde?
– Wann wird diese Datenlage als Konsequenz aus dem Satz 2 des Volksentscheids der Öffentlichkeit und den Bürgerschaftsfraktionen zugänglich gemacht?
– Wie fehlerbehaftet ist der aktuelle Beteiligungs- und Gutachterprozess, wenn selbst dem BET-Team die Datengrundlage nicht vorliegt? Oder liegen sie BET vollständig vor?
– Welche Chancen bietet ein „Fernwärmegesetz“ für Hamburg ?
– Braucht Hamburg ein „Erneuerbaren Energien-Wärmegesetz“ mit verbindlichen Klimazielen?
– Wie steht es mit der Umsetzung der Empfehlungen zur CO2-Reduktion im „Basisgutachten zum Masterplan Klimaschutz für Hamburg“ ?
– Bedeutung des Änderungsantrag (März 2013) zur Leistungsauslegung des GuD Wedel von 400 MW-thermisch auf 230 MW-thermisch?
– Wie ist in diesem Zusammenhang der zwischenzeitlich von der Stadt Wedel aufgestellte Bebauungsplan zu bewerten?
– Steigen damit die rechtlichen und politischen Durchsetzungsrisiken angesichts der massiven Proteste und möglichen Klagen der direkten Anwohner in Rissen und Wedel, die in „reinen Wohngebieten“ in unmittelbarer Nachbarschaft leben?
– Nicht nur wegen der im Frühjahr kommunizierten neuen Müllverbrennungsstrategie ist der Standort Stellingen wieder eine echte Alternative, welche Vorteile sehen sie dort?
– Alternativenbetrachtung “Ersatz HKW Wedel”: Welche Alternativen werden bewertet?
– “Alternative 3 dezentral und erneuerbar“: Günstiger und klimafreundlicher ?
– Welche Rolle können dafür “Subnetze” mit Temperaturabsenkung übernehmen?
– Was kann Hamburg vom “Kieler Modell” lernen?
– Wann werden Schleswig-Holstein und Hamburg bei der länderübergreifenden Strom- und Wärmemarktplanung zusammen arbeiten?
Umsetzung des Volksentscheids könnte zur mehr Bürger-Demokratie in Hamburg führen.
Die Rekommunalisierung der Energienetze nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom September letzten Jahres in Hamburg könnte auch neue Perspektiven für mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung in der Energiewende zur Folge haben. Bereits seit Monaten wird auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen ein Wärme-Dialog geführt, der sich nicht nur mit den Alternativen für das alte kohlebefeuerte Heizkraftwerk in Wedel befasst und der inzwischen auch von der SPD-Fraktion und sogar der Umweltbehörde aufgegriffen wird – nachdem Grüne und Linke schon länger die Forderungen der Rekommunalisierungs-Initiativen unterstützen. Jetzt könnte die Mitbestimmung auch auf Unternehmensebene Einzug halten: Ein Vorschlag, bei den Netz-Unternehmen neben schlichten Kundenbeiräten zusätzlich Beiräte für eine „politisch-gesellschaftliche Rückkoppelung“ (SPD-Antrag) einzurichten, könnte der Einstieg in die Debatte um ein gutes Modell sein.
Die SPD hat auf Initiative von Fraktionschef Andreas Dressel Beiräte vorgeschlagen, die schrittweise bei den drei Gesellschaften etabliert werden sollen, die nach dem Volksentscheid mit unterschiedlichen Fristen rekommunalisiert werden sollen. Dressel bezieht sich mit diesem Vorschlag ausdrücklich auf den zweiten Satz des Volksentscheids, in dem mehr demokratische Kontrolle in der Energiewende gefordert wurde.
Beiräte bei allen drei Netzgesellschaften sofort!
Dabei sei schon eines angemerkt: Dressel spricht davon, dass ein solcher Beirat zunächst beim Stromnetz und erst später bei der Fernwärme und beim Gasnetz eingeführt werden. Hintergrund ist offenbar, dass nur beim Stromnetz die Stadt inzwischen zu 100 Prozent Eigentümer ist. Bei den anderen ist die Stadt bislang nur mit 25,1 Prozent beteiligt. Insofern mag der Vorschlag von Dressel beim Vorgehen zunächst plausibel sein. Aber: Der Senat hat vielfach seine Minderheitsbeteiligung mit einem erheblichen Einfluss auf die Unternehmenssteuerung selbst gelobt. Jetzt kann er zeigen, dass vielleicht doch etwas an dieser Behauptung dran ist: Insbesondere bei der Vattenfall-Fernwärme ist zu fordern, dass auch hier ein Beirat sofort eingesetzt werden sollte. Vor allem auch deshalb, weil hier mit der lediglich vereinbarten Kauf-Option deutliche Unklarheiten hinsichtlich der Übernahme bestehen.
Debatte: Was soll Aufgabe der Beiräte sein?
Genaue Festlegungen sind in der entsprechenden Drucksache der SPD-Fraktion, die in den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde, noch nicht erfolgt. Allerdings soll sich Dressel im Umweltausschuss Anfang Juni dahin gehend geäußert haben, dass der Beirat keine Aufgaben oder Kompetenzen bekommen solle, die mit denen des Aufsichtsrats vergleichbar wären. Doch ob es bei dieser Vorstellung bleibt, wird die Debatte in den nächsten Monaten zeigen. Die Umweltverbände und andere NGOs werden sicherlich ebenso wie die Gewerkschaften bzw. ArbeitnehmerInnen in den nächsten Wochen und Monaten ihrer Anforderungen diskutieren und einbringen. Und die Linken und Grünen in der Bürgerschaft haben da sicher auch noch Ideen.
Dressel hat inzwischen mitgeteilt, dass in der Umweltbehörde ein Vorschlag für eine Geschäftsordnung eines solchen Beirats zunächst bei der Stromnetzgesellschaft erarbeitet werde und dann im Umweltausschuss weiter beraten werden soll. Das wird vermutlich nicht mehr vor der Sommerpause sein. Aber im Ausschuss werden dann auch die Volksentscheids-Initiative, die Arbeitnehmervertreter und die Wirtschaft als „Auskunftspersonen“ mit am Tisch sitzen. Damit ist – und das ist gut so – eine breitere Grundlage für die anstehende Debatte gelegt.
Gut und sinnvoll wäre es sicher, darüber hinaus Formen einer verbindlichen Debatte um die Ausgestaltung zu finden. Ansatz dafür könnte vielleicht ein Antrag der Linken in der Bürgerschaft sein, der im Bereich Wärme-Dialog solche neue Formen zum Thema hat. Eine Anhörung in der Bürgerschaft wäre sicherlich nützlich, um dieses Handlungsfeld voran zu bringen.
In die Beiräte will Dressel zunächst die derzeit im Rahmen der Umsetzung in der Bürgerschaft beteiligten „Auskunftspersonen“ aufnehmen. Ausdrücklich nennt die SPD-Fraktion in dem Antrag die derzeitige Parlaments-Praxis als Vorbild für den Beirat. Das ist sicherlich ein pragmatisch sinnvoller Ansatz und Ausgangspunkt. Aber natürlich dürfte auch der SPD-Fraktion und Andreas Dressel klar sein, dass es hier noch vieles zu klären gibt und auch andere Interessen bzw. gesellschaftliche Bereiche zu berücksichtigen sein dürften.
Beirat? Beteiligung und Mitbestimmung?
In Reihen der Unterstützergruppen für die Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ist vielfach betont worden, dass es bei einer reinen Verstaatlichung nicht bleiben dürfe. Zu stark waren für Viele die Erinnerungen an alte HEW-Zeiten. Damals wurden die HEW oftmals im direkten Zugriff der jeweils regierenden Mehrheits-Partei – im Hamburg meist die SPD – benutzt. So wurde der staatliche Konzern in die Atomenergienutzung „bestimmt“ oder Ende der 90er Jahre einfach verkauft, weil neoliberale Konzepte und Privatisierungen bis tief hinein in die SPD en vogue waren. Interessen von VerbraucherInnen, Umweltverbänden, MieterInnen und vielen mehr, hatten keine Stimme und bestenfalls außerparlamentarische Möglichkeiten, die Energiepolitik zu beeinflussen. Entschieden hat meist die SPD-Führung und ein viel zu starker Vorstand.
Die jetzt laufende Rekommunalisierung muss daher mehr für Transparenz, Beteiligung und Mitbestimmung bringen. Nur so ist der Volksentscheid sinngemäß zu verstehen. Auch wenn dort nur „demokratsiche Kontrolle“ gefordert wird und Finanzsenator Peter Tschentscher die Auffassung vertritt, dass mit der Kontrolle durch die Bürgerschaft diese Kontrolle erfüllt sei.
Wer zwischen Stuttgart 21, dem Berliner Flughafen und der eigenen Elbphilharmonie nur ein klein wenig versteht, was eigentlich gesellschaftlich los ist, der wird einsehen, dass es mehr braucht, als den Status Quo der 90er Jahre wieder herzustellen. Andreas Dressel, so könnte man jedenfalls vermuten, hat das verstanden, andere in der SPD sicherlich noch nicht.
Die wichtigere Frage aber ist: Was wollen die Initiativen, Verbände, Organisationen von Umwelt, MieterInnen, VerbraucherInnen bis hin zu den Gewerkschaften, Kirche etc. von einem solchen Beirat? Wie sieht ein Mehr an demokratischer Mitsprache bei solchen Beiräten aus? Reicht Beteiligung oder braucht es echte Eingriffsrechte?
Vorbild Berlin? Direkt-demokratische Elemente und Verwaltungsrat
Der Berliner Energietisch hatte bei seinem nur knapp gescheiterten Volksentscheid zur Rekommunalisierung des dortigen Stromnetzes einen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt.
Der Stromgesellschaft sollte als Organ ein Verwaltungsrat (§4) zur Seite gestellt werden, der alle relevanten Rechte und Aufgaben gegenüber der Geschäftsführung übernehmen sollte und in dem neben Senatsvertretern, ArbeitnehmerInnen auch sechs direkt vom Volk gewählte Personen vertreten sein sollten. Dabei entspricht der Verwaltungsrat im Berliner Model im Groben den Funktionen eines Aufsichtsrats bzw. ist vielleicht sogar noch stärker in seinen Möglichkeiten gedacht gewesen.
Das Berliner Modell könnte zumindest als ein Modell mit sicherlich „erweiterten Vorstellungen“ von „Mehr Demokratie“ bei der Umsetzung des Volksentscheids in Hamburg sein. Und man kann, muss aber nicht, das direkt-demokratische Instrument der Wahl eines Teils der Mitglieder eines solchen Gremiums mit der Frage, welche Kompetenzen es hat, verknüpfen. Beantwortet werden aber muss – so oder so – die Frage, wer setzt ein wie auch immer geartetes Gremium eigentlich ein und wie ist es aus welchen Gründen zusammengesetzt?
Beiräte der Netz-Unternehmen in Hamburg: Reale Mitbestimmung, nicht nur Beteiligung und Information
Entscheidend für die Ausgestaltung eines Beirats in Hamburg dürfte zunächst sein, welche Kompetenz dieses Gremium bekommen soll und wo genau es angesiedelt wird. Klar sollte sein, dass es im Sinne des vom Volksentscheid im Satz 2 erklärten Ziels einer „demokratischen Kontrolle“ nicht lediglich um Mitwirkung, sondern auch um Mitbestimmung gehen muss. Unerlässlich wird es sein, dass ein solcher Beirat in der Satzung des jeweiligen Unternehmens aufgenommen und seine Aufgaben, Rechte und Pflichten klar geregelt werden.
Als Zielsetzung hat der Volksentscheid neben der demokratischen Kontrolle außerdem die Energiewende im Sinne eines Ausbaus der (dezentralen) Erneuerbaren Energien sowie deren sozial gerechte Ausgestaltung genannt. Diese Zielsetzungen zu konkretisieren und handhabbar zu machen, ist jetzt in der Debatte und es gilt zu gemeinsamen Verabredungen zu kommen. Diese Debatte muss u.a. in einem Leitbild münden, dem das Unternehmen per Satzung künftig verpflichtet sein muss. Ein solches Leitbild schafft dann für alle Beteiligten – auch den Beirat – einen klaren Rahmen, vor dem die Entwicklung bzw. Steuerung des Unternehmens jeweils bewertet werden kann.
Die Frage dürfte sein, in welchem Umfang und mit welchen Verfahren ein solcher Beirat installiert werden soll. Dabei geht es nicht nur um Rechte und Pflichten gegenüber der Geschäftsführung und dem jetzigen Aufsichtsrat. Es wird außerdem um die Debatte gehen müssen, wer in diesem Gremium vertreten sein und wie diese Zusammensetzung letztlich legitimiert werden soll.
Ein wichtiger Aspekt muss in jedem Fall hinzukommen, weil sich das in den letzten Jahren bei vielen durchgeführten Beteiligungs- und Dialogverfahren als Problem gezeigt hat: Vor allem die ehrenamtlichen, gesellschaftlichen Akteure müssen mit zusätzlichen (auch finanziellen) Ressourcen ausgestattet werden, damit zwischen den überaus unterschiedlichen Akteuren etwas erreicht werden kann, was oft mit dem Wort „auf Augenhöhe“ umschrieben wird.
Ein wirkungsvoller Beirat muss auch das Recht haben, die mittel- und langfristige Finanzplanung und Investitionen wirkungsvoll zu beeinflussen. Es muss für den Fall von Konflikten ein sinnvolles Verfahren entwickelt werden, in dem diese möglichst konsens-orientiert gelöst werden können. Auch in Fragen der Bestellung der Geschäftsführung muss es Zustimmungs-Regelungen für den Beirat geben.
Wohlgemerkt: Diese Mitbestimmungsrechte greifen nicht in die direkte Geschäftstätigkeit ein, sondern sollen die grundsätzliche mittel- und langfristige Entwicklung des betroffenen Unternehmens steuern.
Diese bisherigen Anmerkungen bzw. formulierten Anforderungen sind sicherlich sehr schlaglichtartig und brauchen noch einiges an Konkretisierung. Vor allem sollen sie erst einmal nicht viel mehr als Anregungen sein. Aber möglicherweise könnten sie die Ansatzpunkte beschreiben, um die es für ein wirkliches Mehr an demokratischen Mitbestimmungsrechten in der Umsetzung des Volksentscheids und bei der Energiewende gehen sollte. Klar ist aber auch: Es ist immer auch eine Frage vom Macht, ob die SPD und andere eine solche Mitbestimmungsperspektive ernsthaft ermöglichen wollen.
Die weitere Debatte über diese Fragestellungen jedenfalls dürfte eine überaus spannende sein, weil sie möglicherweise eben auch echtes Demokratie-Neuland für mehr Mitbestimmung betreten muss. Das dürfte nicht von jetzt auf gleich, aber vielleicht von heute auf morgen gelingen, wenn nicht machtpolitische Eingriffe – z.B. nach der nächsten Bürgerschaftswahl – diese Ansätze wieder zuschüttet. Dass das nicht passiert, steht auch in der Verantwortung der Bürgerbewegungen für die Energiewende, jetzt konkret diese Debatte einzufordern und eigene Vorstellungen auf den Tisch zu legen.