Umsetzung Hamburger Volksentscheid: Rekommunalisierung Energienetze zum Nachlesen

Nach dem Volksentscheid. Bürgerschaft und Senat betreiben die Umsetzung für die Rekommunalisierung der Energienetze. Foto: Dirk Seifert
Nach dem Volksentscheid. Bürgerschaft und Senat betreiben die Umsetzung für die Rekommunalisierung der Energienetze. Foto: Dirk Seifert

Nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der bislang von Vattenfall und E.on betriebenen Energienetze läuft seit Oktober die Umsetzung. Senat und Bürgerschaft sind durch den Volksentscheid aufgefordert, 100 Prozent der Energienetze in die öffentliche Hand zu nehmen. In der Bürgerschaft sind der Umwelt- und der Haushaltsausschuss für die Umsetzung zuständig. Regelmäßig wird auf den gemeinsamen Sitzungen von Senatsseite über die Maßnahmen zur Umsetzung informiert und diskutiert. Mit dabei sind nicht nur die Abgeordneten und Senatsvertreter. Auch zwei Vertreter der Volksentscheids-Initiative, ein Vertreter für die ArbeitnehmerInnen von Vattenfall und E.on und ein Vertreter für die Wirtschaft sind regelmäßig als so genannte Auskunftspersonen auf den Sitzungen zur Umsetzung des Volksentscheids beteiligt. Zusätzlich werden je nach Themenstellung auch weitere Fachleute und Experten hinzugezogen.

Wer es genauer wissen will, was auf diesen Sitzungen gesprochen und diskutiert wurde, wie sich der Senat zu den Umsetzungsfragen stellt, was er unternimmt und wie die VertreterInnen der Volksentscheids-Initiative und andere sich dazu verhalten: All das kann in den Wortprotokollen der Sitzungen nachgelesen werden, die über die Parlamentsdokumentation online erreichbar sind oder direkt hier aufgerufen werden können.

Zum Stand der Dinge Anfang Januar 2014: Nach Hamburger Volksentscheid: Verkaufen Vattenfall und E.on die Netze?

Nach Hamburger Volksentscheid: Verkaufen Vattenfall und E.on die Netze?

Vattenfall zum Verkauf der Hamburger Energienetze bereit. Zu welchem Preis? Foto: Dirk Seifert
Vattenfall zum Verkauf der Hamburger Energienetze bereit. Zu welchem Preis? Foto: Dirk Seifert

Die Anzeichen, dass Vattenfall und E.on nach dem erfolgreichen Volksentscheid für die vollständige Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze bereit sind, ihre bisherigen Anteile aufzugeben, mehren sich. Jens Meyer-Wellmann berichtet heute im Hamburger Abendblatt, dass im Grunde nur noch die Frage des Kaufpreises strittig sei. Kein ganz nebensächlicher Punkt. Eine Entscheidung muss nach gegenwärtigem Stand bis zum 14. Januar fallen, weil danach die Stadt Hamburg sonst aufgrund bestehender Fristen eine eigenständige Bewerbung für die Konzession zum Betrieb des Stromnetzes auf den Weg bringen müsste. Heute Nachmittag (17 Uhr, Kaisersaal) wird über die Umsetzung des Volksentscheids die Bürgerschaft mit ihren Ausschüssen für Umwelt und Haushalt erneut in öffentlicher Sitzung beraten und eine Anhörung durchführen. Auch VertreterInnen der Volksentscheids-Initiative sind als Auskunftspersonen dabei.

**Update 17.25 Uhr: Zu Beginn der gemeinsamen Sitzungen von Umwelt- und Haushaltsausschuss zur Umsetzung des Volksentscheids hat Petra Bödecker-Schoemann von der Hamburger Gesellschaft für Vermögensveraltung (HGV) erklärt, dass die laufenden Verhandlungen mit Vattenfall noch fortgesetzt werden und erneut bestätigt, dass es dabei um eine Paketlösung eines Verkaufs von Stromnetz und Fernwärme gehe.**

Vattenfall – die während des Volksentscheids immer betont hatten, nicht verkaufen zu wollen, ist nun offenbar zu einem Deal bereit. Allerdings will der wirtschaftlich schwer angeschlagene Konzern das Stromnetz nur in einem Paket mit der Fernwärme zusammen verkaufen. Das schafft Druck: Denn gerade bei der Fernwärme gibt es viel Streit, wie hoch der Kaufpreis anzusetzen wäre. Sowohl Abgeordnete aus der Linken-Bürgerschaftsfraktion als auch bei den Grünen hatten wie auch die Volksentscheids-Initiative in den vergangenen Monaten immer wieder kritisiert, dass der Minderheitsanteil von 25,1 Prozent, den der Senat vor einiger Zeit gekauft hatte, völlig überteuert gewesen sei. In diesem Zusammenhang war das Verfahren zur Wertermittlung der Fernwärme als mangelhaft bezeichnet worden. Bislang ist völlig unbekannt, ob der Senat, der seit einigen Wochen über den vollständigen Verkauf mit Vattenfall verhandelt, einen niedrigeren Wert der Wärme zur Grundlage gemacht hat.

Die ebenfalls laufenden Verhandlungen mit E.on für die Übernahme des Gasnetzes stehen zeitlich unter keinem Druck, weil die Konzessionsverträge erst später auslaufen. Daher ist in dieser Sache noch kein Ergebnis zu erwarten. Aber auch hier scheint sich anzudeuten, das E.on zu einem Verkauf bereit sein könnte.

Vattenfall-Geschäftsführer Pieter Wasmuth sagte laut Abendblatt, dass das Unternehmen nichts zu verschenken habe. „Der schwedische Mutterkonzern würde es auch nicht zulassen, die Netze unter Wert herzugeben. Da in diesem Jahr auch in Schweden gewählt werde, schaue man von dort aus sehr genau auf das, was sich in Deutschland und Hamburg tue.“

Einig sei man sich bei Vattenfall und Senat aber offenbar, „dass es die bessere Lösung für alle wäre, wenn man nicht im anstehenden Konzessionsverfahren mit jeweils eigenen Netzbetreibern gegeneinander antreten und sich danach womöglich jahrelang vor Gericht streiten müsste“, so das Abendblatt.

Das Abendblatt zitiert Manfred Braasch, einen der Sprecher der beim Volksentscheid siegreichen Initiative Unser Hamburg – Unser Netz: „Der Bürgermeister muss aber darauf achten, dass er nicht von Vattenfall über den Tisch gezogen wird“, so Braasch. „Das Unternehmen pokert und hat klargemacht, dass es Strom und Fernwärme nur gemeinsam verkaufen wird.“ Insbesondere bei der Fernwärme müsse es aber eine Neubewertung des Kaufpreises geben. Die Stadt dürfe das geplante neue Kraftwerk in Wedel nicht als „Katze im Sack“ kaufen.“

Sollte es zu einer Einigung mit Vattenfall nicht kommen, muss sich Hamburg in der nächsten Woche eigenständig für die Stromnetz-Konzession bewerben. Dazu wurde noch im letzten Jahr die „Hamburg Energienetz GmbH“ gegründet. Unterstützung hat sich die Stadt außerdem ins Boot geholt. Über die Personalberatung Kienbaum werden Fachleute aus dem Energiebereich für die neue Gesellschaft gesucht. Außerdem sind laut Abendblatt „13 Berater der Unternehmen Roland Berger und BET Büro für Energiewirtschaft engagiert worden. Zusätzlich lässt sich der Senat von den Stadtwerken München und der Kanzlei Allen & Overy beraten.“ Siehe dazu auch den Bericht über die letzte Sitzung der Bürgerschaftsausschüsse unten.

Weitere Informationen zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze:

Handelskammer Hamburg: „Unternehmer-Revolte“ steht ins Haus

Eine von 15 "Rebellen" bei der Wahl zum Plenum der Handelskammer: Diana Rickwardt
Eine von 15 „Rebellen“ bei der Wahl zum Plenum der Handelskammer: Diana Rickwardt

Ja, haben wir denn schon Revolution? Für die Hamburger Morgenpost ist klar, bei der Handelskammer gehts stürmisch zu: „Unternehmer-Revolte: Wir stellen die Kammer auf den Kopf!“, titelt das Blatt vor wenigen Tagen. Das Hamburger Abendblatt berichtet unter der Überschrift „Aufstand in der Hamburger Handelskammer„: „Erstmals in der knapp 350-jährigen Geschichte der Kammer will ein Bündnis von Unternehmern grundlegende Reformen. Die Institution sei „reich wie Dagobert und geheimniskrämerisch wie der Kreml“.“ Und die taz schreibt: Heimliche Regierung bekommt Opposition. Au weia, was ist denn da los?

Fünfzehn Hamburger UnternehmerInnen haben angekündigt, bei der kommenden Kammer-Wahl als eigene „Kapital-Fraktion“ anzutreten. „Die Kammer sind WIR“ stellen sie fest. Die Initiative ist am Rande des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ entstanden. Viele kleinere Unternehmen hatten sich über das massive Engagement der Handelskammer gegen den Volksentscheid und zugunsten der Großkonzerne Vattenfall und E.on geärgert. Unternehmen und Gewerbetreibende sind per Gesetz zwangsweise zur Mitgliedschaft in der Handelskammer verpflichtet. Immerhin rund 170.000 Zwangs-Mitglieder hat die Handelskammer.

Die Reaktion der Handelskammer auf diese neue Initiative ist jedenfalls rasant: Während „Die Kammer sind WIR“ gerade erst als zentrale Forderung die Rückzahlung überhöhter Rücklagen in Höhe von 50 Millionen Euro an die beitragszahlenden UnternehmerInnen verlangt, teilt die Kammer bereits mit, dass sie 15 Prozent der Beiträge erstatten wird und diese weiter senken will. So geht Wahlkampf!

Die Hamburger Unternehmerinnen und Unternehmer sind aufgefordert, vom 16. Januar bis zum 19. Februar 2014 das Plenum der Handelskammer Hamburg zu wählen. Aufforderungen, sich an dieser Wahl zu beteiligen, bekommen demnächst alle Unternehmen und Gewerbetreibenden per Post ins Haus. Üblicherweise ein Vorgang, der im Papierkorb endet. Die taz berichtet: „An der Plenarwahl 2011 beteiligten sich 13 Prozent der Firmen. „Da ist noch Luft nach oben“, findet Hackmack. „Wir hoffen, dass die Kammer-Mitglieder nicht einfach ihre Wahlunterlagen in den Papierkorb werfen wie sonst immer.“ Hackmack ist vom Internetportal Abgeordnetenwatch. Das Portal wird technisch betrieben von der Firma Parlamentwatch. Hackmack ist Geschäftsführer und kann deshalb selbst kandidieren.“

Eine stärkere Orientierung an den Interessen der klein- und mittelständischen Unternehmen und mehr Transparenz sind die zentralen Forderungen der KandidatInnen von WIR. Unter Transparenz nennen sie nicht nur die Forderung, dass das aus den Pflichtbeiträgen gezahlte Gehalt des Hauptgeschäftsführers endlich öffentlich bekannt gemacht wird. Auch die Sitzungsprotokolle des Plenums – bislang ein gehütetes Geheimnis – sollen künftig bekannt gemacht werden. Nicht ganz eindeutig formuliert, aber wohl gemeint ist, dass diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen – und nicht nur den Mitgliedern (immerhin gibt es auf der Homepage der Handelskammer diesen Link: HANDELSKAMMER TRANSPARENT, Tagesordnungen und Protokolle des Plenums | Nur für Mitglieder).

Die Internetseite der Initiative wird offenbar von der Firma Feinbrand betreut. Nach dem Aufruf von www.die-kammer-sind-wir.de laufen die Links unter „hk.feinbrand.de“ – auch eine Form von Transparenz! Diana Rickwardt von Feinbrand gehört zu den KandidatInnen. Sie ist Initiatorin der Petition, die die einseitige Positionierung der Handelskammer Hamburg gegen den Volksentscheid „UNSER HAMBURG – UNSER NETZ“ kritisiert hatte – siehe dazu auch hier. Feinbrand hatte auch die Volksentscheids-Initiative unterstützt.

Die Initiative will sich am 15.01.2014 in den Räumen des Mediadeck Hamburg den Fragen von Interessierten stellen. Beginn der Veranstaltung ist um 18 Uhr, siehe hier.

Das Hamburger Abendblatt zeigt Verständnis für die Initiative. Die „Rebellen“ würden „frischen Wind“ bringen, aber da die Hamburger Handelskammer „nicht nur verstaubt“ sei, würden ihre Vorwürfe „zu weit gehen“, so Leitartikler Martin Kopp.

Die Morgenpost fasste die Kritik der Initiative an der Handelskammer so zusammen: „Schlechter Stil, Intransparenz, unnötiger Reichtum – harsche Vorwürfe einer Gruppe von Unternehmern gegen die Handelskammer. Klein- und Mittelständler planen eine Revolte. Gestern erklärten sie, warum die 350 Jahre alte Institution dringend modernisiert werden muss. „Die Handelskammer ist reich wie Dagobert und geheimniskrämerisch wie der Kreml“, sagte Tobias Bergmann, Sprecher der Gruppe „Die Kammer sind wir!“

Handelskammer Hamburg: Volksentscheide und Gerichte untergraben Parlamente

Volksentscheide untergraben das Parlament, meint die Handelskammer. Foto: Dirk Seifert
Volksentscheide untergraben das Parlament, meint die Handelskammer. Foto: Dirk Seifert

Die Hamburger Handelskammer bzw. ihr Präses Fritz Horst Melsheimer kritisiert, dass „Parlamente und Verwaltung zugunsten direkter Demokratie und Gerichten mehr und mehr Gestaltungsspielraum verlieren“. Als Beispiele für diese „Gewichtsverlagerung innerhalb der Gewaltenteilung“ nannte er den Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze „Unser Hamburg –  Unser Netz“ und die Klage gegen die geplante Elbvertiefung bzw. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hatte einem Eilantrag des BUND und des NABU zugestimmt, dass die Elbvertiefung vorerst nicht umgesetzt werden dürfe, weil sie möglicherweise gegen bestehendes EU-Recht verstoße. Bei dem Volksentscheid hatten sich SPD, CDU, FDP, die Handelskammer und andere gegen eine vollständige Rekommunalisierung der bislang Vattenfall und E.on gehörenden Energienetze gestemmt. Ohne Erfolg: Die HamburgerInnen stimmten mehrheitlich für das Anliegen des Volksentscheids. Sehr zum Ärger der Handelskammer Hamburg.

Insgesamt 23 Seiten umfasst die Rede von Handelskammer-Präses Melsheimer, die er zum Jahresabschluss bei der traditionellen Feier der „Versammlung eines ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V.“ hielt vor „rund 2200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, unter ihnen auch Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und die meisten Senatsmitglieder“, so das Hamburger Abendblatt. Die Rede steht hier zum download bereit (PDF). Darin kritisiert Melsheimer u.a. auch die Mietpreisbremse und fordert den Hamburger Senat auf, für Hamburg eine Bewerbung zu den Olympischen Spielen auf den Weg zu bringen.

Mit Blick auf die Elbvertiefung – die jetzt Fahrrinnenanpassung heißt – fordert die Handelskammer massive Änderungen im Umweltrecht. Sie sieht die Umweltschutzverbände als Vertreter von Partikularinteressen. Diese Interessenverbände werden mit Hilfe des Verbandsklagerechts „einseitig bevorteilt und in den Stand einer vierten Gewalt im Staate erhoben“. Und angesichts dieser unglaublichen Machtfülle der Umweltverbände ist für die Handelskammer klar: Das Verbandsklagerecht ist „in seiner bisherigen Form nicht haltbar“. (Alle Zitate Seite 14 der Rede)

Auch Volksentscheide stehen beim Präses der Handelskammer nicht hoch im Kurs. Melsheimer stellt zunächst fest: „Mit unseren Sachargumenten haben wir in der Debatte Boden gut gemacht, konnten uns aber nicht durchsetzen. Am Ende siegten Emotionen über die Vernunft.“ Deutlicher lässt sich wohl kaum noch sagen, was der Chef der Handelskammer vom Bürgerwillen hält.

Natürlich versäumt Melsheimer es nicht, das massive Engagement der Handelskammer gegen den Volksentscheid noch einmal zu rechtfertigen (Seite 15/16). Obwohl er sich grundsätzlich gegen Volksentscheide ausspricht, weil diese die repräsentative Demokratie untergraben, sei es der gesetzliche Auftrag der Handelskammer, den Gesetzgeber zu beraten. „Soweit künftig als Gesetzgeber das Volk unmittelbar tätig wird, werden wir uns also – wie zuvor gegenüber den Parlamentariern – unmittelbar an das Volk wenden müssen. Es ist also folgerichtig, dass unsere Handelskammer als Akteur in Verfahren der Volksgesetzgebung auftritt.“

Überaus interessant ist dabei der unmittelbar anschließende Satz: „Vielleicht sogar auch als Initiator.“ (Seite 16) Dieser Satz sollte in jedem Fall aufhorchen lassen, denn es ist kaum anzunehmen, dass das nur eine rhetorische Floskel ist.

Weitere Informationen auf dieser Seite:

Zum Thema Elbvertiefung und hier:

und zum Volksentscheid über die Netze und die Handelskammer:

Bundesgerichtshof urteilt zur Rekommunalisierung von Energienetzen.

Strommast-HetlinerSchanze0015Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Kommunen und Energienetze geurteilt. Darin wird betont, dass Kommunen eine diskriminierungsfreie Ausschreibung der Konzessionen für die Energienetze vornehmen müssen, auch wenn sie selbst das Netz künftig betreiben wollen. Angesichts zahlreicher Verfahren zur Rekommunalisierung von Energienetzen, ist das Urteil für die weiteren Verfahren von großer Bedeutung.

Attac Hamburg hatte noch vor wenigen Tagen in einer Erklärung die Ausschreibung der Konzessionen für die Rekommunalisierung nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ kritisiert und geschrieben: „Ausschreibung der Netze widerspricht dem Volksentscheid. Senat und Bürgerschaft haben den Auftrag, den Beschluss der Bevölkerung ohne Umwege umzusetzen.“(PDF, der Text steht bislang nicht auf der Seite von Attac Hamburg). Nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom 22. September muss die Stadt Hamburg nun die bislang von E.on und Vattenfall betriebenen Energienetze für Gas, Strom und Wärme zu 100 Prozent in die öffentliche Hand überführen.

Zu den Reaktionen der betroffenen Gemeinden siehe hier und hier.

Mehr zu dem Urteil des BGH ist auf der Homepage der Kanzlei „Becker, Büttner und Held“ nachzulesen und natürlich auch bei den Klimarettern.

Dort ist zu erfahren: „Eine Erschwerung für die Rekommunalisierung durch Städte und Gemeinden sehen die beiden Experten Kurt Berlo und Oliver Wagner vom Wuppertal-Institut nach dem Urteil nicht. Im Gegenteil: „Kommunale Unternehmen haben ungeachtet dieses BGH-Urteils gute Argumente und weiter aussichtsreiche Möglichkeiten, sich in einem wettbewerbsrechtlich konformen Verfahren durchzusetzen“, sagen die Experten auf Nachfrage von klimaretter.info.“

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