Altes Heizkraftwerk Wedel: Der Standort spielt für Hamburgs künftige Fernwärme-Pläne keine Rolle mehr! Foto: Dirk Seifert
Für die Stadt Hamburg spielt der Standort Wedel zur künftigen Fernwärme-Versorgung der Hansestadt keine Rolle mehr. Das erklärte Umweltsenator Jens Kerstan letzten Donnerstag auf der zweiten Sitzung des Energienetzbeirats. Wie von Energieinitiativen in den letzten Monaten schon gefordert, ist das Gelände rund um die ehemalige Müllverbrennungsanlage Stellingen als künftiger Energiestandort die wohl nunmehr erste Wahl. Und Vattenfall-Chef Pieter Wasmuth stellte fest: Ohne die Unterstützung des Minderheitseigners Hamburg ist der Neubau eines Ersatzkraftwerks für das alte Heizkraftwerk in Wedel nicht möglich. Grund genug, dass nun endlich die Bauanträge für das geplante neue Gas-Kraftwerk zur Fernwärmeversorgung zurückgezogen werden sollten!
Weil die Pläne für die Ersatzmaßnahmen zur Fernwärmeversorgung noch im Werden sind und der folgende Bau der Ersatzanlagen einige Zeit braucht, will Vattenfall – entgegen dem Koalitionsvertrag offenbar mit Zustimmung der Stadt Hamburg – insgesamt rund 80 Millionen Euro in die Nachrüstung der Alt-Anlage stecken. Grund für diese Maßnahme sind neue rechtliche Anforderungen zu den Schadstoffabgaben und Instandhaltung. Offiziell wird davon gesprochen, dass Wedel-Alt dann 2021 vom Netz kann, wenn die neuen Komponenten anderenorts – z.B. in Stellingen – fertig gestellt sind. (Allerdings: Immer wieder ist auch das Datum 2025 hinter vorgehaltener Hand zu hören.)
Über die zweite Sitzung des Energienetzbeirates berichtet die EnergieNetzGenossenschaft hier mehr.
Inzwischen werden unterschiedliche Alternativen von der Umweltbehörde betrachtet und auf Wirtschaftlichkeit untersucht. Dabei werden auch erneuerbare Energie in einem gegenüber heute größeren Umfang realisiert werden. Eine tatsächliche Entscheidung über die Ersatzbauten wird es aber voraussichtlich erst 2017 geben.
Doch offiziell sind die Pläne für ein Ersatzkraftwerk in Wedel noch nicht erledigt. Vattenfall hält die Bauanträge aufrecht, diverse Klage dagegen liegen vor Gerichten auf dem Tisch. Ein klares Statement, dass Vattenfall ebenso wie die Stadt Hamburg die Kraftwerks-Neubaupläne in Wedel als erledigt ansieht, mochte Wasmuth auf der Sitzung des Energiebeirats nicht geben. Der Vattenfall-Chef sagte lediglich, dass ohne die Zustimmung der Stadt Hamburg in Wedel kein Neubau entstehen könne.
Nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ soll die Fernwärme ab 2019 wieder vollständig in den Besitz der Stadt Hamburg übergehen. Vattenfall wäre dann aus dem Geschäft raus.
Es wäre mehr als ein gutes Signal, wenn die Stadt Hamburg ihren Partner Vattenfall nun endlich dazu drängen würde, die Genehmigungsanträge für einen Kraftwerks-Neubau in Wedel endlich zurückzuziehen und sich damit die vorliegenden Klagen erledigen würden. Möglicherweise würde das auch die gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Alt-Kraftwerk erledigen, wenn klar wäre, dass tatsächlich 2021 die entgültige Stilllegung dieser Anlage kommt.
Im Hamburger Energie- und Wärmemarkt ist inzwischen ein munterer Konkurrenzkampf entstanden. E.on geht dabei über seine Tochter „HanseWerk“ auch direkt Vattenfall an, gibt sich aber äußerst kooperativ. Der Grund ist klar: Vattenfall ist angeschlagen, wird das Fernwärme-Geschäft verlieren. Im Bereich der Wärme-Erzeugung und Einspeisung aber entsteht ein neuer Markt, in dem nicht nur E.on und Vattenfall mitspielen wollen und darüber nun untereinander in Konflikt geraten. Siehe dazu z.B. das Hamburger Abendblatt; „Der Kampf um die Hamburger Fernwärme-Erzeugung beginnt“. Vattenfall steckt nicht nur in Hamburg in einem tiefen Image-Tunnel, wie z.B. die WirtschaftsWoche berichtet. Vielleicht sollte Vattenfall genau das bedenken und die Genehmigungsanträge in Wedel endlich zurückziehen.
Demokratische Energiewende nach dem Volksentscheid
Die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Gas und Fernwärme und damit die Demokratisierung der Hamburger Energiepolitik bringt Schritt für Schritt die Energiewende mit mehr erneuerbaren Energien voran. Betroffen davon ist nun auch die Fernwärmeversorgeversorgung, die seit Jahren für massive Auseinandersetzungen mit Vattenfall verursachte. Das marode und klimaschädliche (kohlebefeuerte) Heizkraftwerk in Wedel soll schon lange vom Netz. Zunächst wollte Vattenfall dieses Kraftwerk in Wedel ausgerechnet mit dem Kohlemonster Moorburg und einer Fernwärmeleitung unter der Elbe hindurch ersetzen. Da aber waren Umweltverbände wie der BUND und Initiativen rund um den „Gähler Park“ vor.
In der Frühphase des Volksentscheids zogen Vattenfall und die nun mit 25,1 Prozent an der Fernwärme beteiligte Stadt Hamburg ein neues Konzept aus der Tasche. Ein angebliches Inovationskraftwerk sollte in Wedel neu entstehen. Dieses sollte als Ersatz der alten Kohle-Anlage mit Gas befeuert werden, war aber fast doppelt so groß geplant, so dass positive Klimaeffekte nahezu bei Null gelägen hätten. Diese Neubaupläne sorgten während des Volksentscheids und vor Ort für massiven Widerstand. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid zu Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze kam es zu einem von zahlreichen Initiativen und Verbänden initiierten Wärme-Dialog, dem sich auch die Umweltbehörde nicht länger entziehen konnte.
Ein umfangreicher Gutachtensprozess führte schließlich dazu, dass zahlreiche Alternativen zu einem Neubau in Wedel auf den Tisch kamen. Bedeutsam dabei auch der Vorschlag, dass der Standort Stellingen als künftiger Energiestandort viele Möglichkeiten zu bieten hat.
Ein nächster kleiner Schritt der Demokratisierung der Energiewende ist in der Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Energienetze nun an den Start gegangen. Die erste – öffentliche – Sitzung des neu geschaffenen Energienetz-Beirats hat am 28. April stattgefunden. UmweltFAIRaendern veröffentlicht das Protokoll und die weiteren Dokumente der auf Transparenz und Beteiligung zielenden neuen Institution. Im Protokoll zum ersten Punkt der ersten Sitzung heißt es: „Herr Senator Kerstan begrüßt die erschienenen Beiratsmitglieder und die zahlreichen Zuschauer und betont, dass mit der Etablierung des Energienetzbeirates sowohl im Hinblick auf die Energiewende in Hamburg als auch für die Beteiligungskultur und darüber hinaus zur Umsetzung des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Energienetze in der Stadt ein neues Kapitel eröffnet wird und drückt seine Freude hierüber aus.“ Auf die erste Sitzung folgt die zweite öffentliche Sitzung am 30. Juni in der Hamburger Umweltbehörde.
In der Sache wurde erstmal für Überblick gesorgt: Die Vertreter der drei Netzgesellschaften für Strom, Gas und Wärme trugen vor, wie die Ausgangslage derzeit ist und in welche Richtung die Unternehmen derzeit schauen. Derzeit ist die Stromnetzgesellschaft in der Umsetzung des Volksentscheids bereits zu 100 Prozent wieder städtisch. Das Gasnetz liegt noch bei E.on und soll bis 2019 durch eine Kaufoption der Stadt übernommen werden. An der noch zu Vattenfall gehörenden Fernwärme (samt damit verbundener Stromerzeugung) ist die Stadt derzeit noch mit 25,1 als Minderheitspartner beteiligt. 2018 soll mit Wirkung auf 2019 die vollständige Rekommunalisierung erfolgen.
Zentrales Thema dürfte in den nächsten Monaten vor allem der Ersatz des Kohle-Heizkraftwerks Wedel sein. Das machte auch Senator Kerstan klar. Die Frage ist, wie kann der Klimaschutz und die Energiewende mit mehr Erneuerbaren auch in der Wärme-Versorgung erreicht werden. Derzeit plant Vattenfall über 80 Millionen Euro in die Ertüchtigung des Kohleheizkraftwerks in Wedel zu investieren, um künftig gesetzliche Umweltauflagen einhalten zu können. Im Koalitionsvertrag des rot-grünen Senats allerdings wurde vereinbart: Es dürfe solche Investitionen in die Ertüchtigung von Wedel nicht geben: Alternativen sind inzwischen ermittelt, die Frage: Welche sind in welcher Zeit machbar?
Im Energienetzbeirat gibt es nun auch eine „Öffentliche Fragestunde“ für BürgerInnen, die jenseits der Verbände, Organisationen und Unternehmen die Möglichkeit zu einer niederschwelligen Beteiligung schaffen soll. Dafür sorgt § 6 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Hamburger Energienetzbeirates (GO).
Selbst Naomi Klein schrieb in ihrem Klima-Buch „DIE ENTSCHEIDUNG – Kapitalismus vs. Klima“ über den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und Vattenfall ärgert sich noch heute, dass das Stromnetz als lukrativer Geschäftsbereich vollständig zur Rekommunalisierung an die Stadt abgegeben werden musste und demnächst die Fernwärme folgen wird. Und auch E.on wird demnächst sein Gasnetz an die Stadt übergeben müssen. Ein wichtiger Baustein der Energiewende – die Netze – sind in Hamburg (demnächst) wieder vollständig in öffentlicher Hand. Aber: Zwischenzeitlich allerdings war die Homepage der erfolgreichen Volksentscheids-Kampagne von Viren befallen aus dem Netz verschwunden. umweltFAIRaendern hat jetzt dafür gesorgt, dass die Seite der Volksentscheidsinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ als digitales Erbe und als Mahnung wieder online verfügbar ist. Geholfen hat dabei vor allem: LicetBovi – individuelle Lösungen im Web und in der wirklichen Welt
CDU-Fraktion Hamburg für Kohlekraftwerk Moorburg und gegen Volksentscheids-Ergebnisse
Die CDU-Fraktion in Hamburg engagiert sich für den angeschlagenen Vattenfall-Konzern und gegen den Klimaschutz. Mit einem Antrag fordert die Fraktion, das neue 1.600 MW Kohle-Klima-Monster von Vattenfall in die Planungen für die Wärmeerzeugung der Hansestadt einzubeziehen. Dass der erfolgreiche Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ der Stadt diesen Weg im Grunde untersagt, schert die CDU offenbar nicht. Oder deutlicher: Die Initiative der CDU ist ein offener Affront gegen den im Volksentscheid erklärten Willen der HamburgerInnen, bei der Stromerzeugung, der Fernwärme und bei Gas eine … „klimaverträgliche“ … „Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ in Hamburg umzusetzen.
Abstimmungstext des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom September 2013: „Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“
Update: Auch der BUND Hamburg reagiert auf die CDU-Initiative:“Fernwärme aus Kohlekraftwerk Moorburg verstößt gegen Volksentscheid und würde Wärmewende blockieren“ heißt es in der Pressemitteilung.
Dort schreibt er: „Die CDU-Bürgerschaftsfraktion und der CDU-Wirtschaftsrat wollen jetzt ein eigentlich längst ad acta gelegtes Thema neu beleben: Sie fordern die Einbeziehung des Kohlekraftwerks in die Planung der künftigen Hamburger Fernwärmeversorgung. Es sei nicht sinnvoll, dass die Abwärme aus Moorburg ungenutzt in Himmel und Elbe verpuffe, während Hamburgs Westen zur Ablösung des alten Kraftwerks Wedel ein neues System zur Wärmeversorgung brauche.“
Da faselt ein Stephan Gamm was von „ideologiefreier Prüfung“ und redet sich um Kopf und Kragen, wenn er Anderen „ideologische Gründe“ unterstellt, das Kohlekraftwerk Moorburg für Hamburgs Wärmeerzeugung nicht zu beachten. In dem CDU-Antrag taucht das Wort „Volksentscheid“ nicht einmal auf, wenn er fordert: „Fernwärmeversorgung ideologiefrei und ökonomisch sinnvoll weiterentwickeln“.
Natürlich erklärt Gramm damit nicht nur, dass ihm der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und damit der erklärte Bürgerwille herzlich egal ist. Total ideologiefreie Ideologie der CDU, möchte man noch ergänzen.
Der Abgeordnete blendet zusätzlich noch „einfache“ Wirklichkeit aus, wenn er die Moorburg-Wärme als Alternative für das veraltete Kohleheizkraftwerk Wedel in Stellung bringt und die Verzögerungen bei der ökologischen Ersatzplanung kritisiert: Wenn man alle ökologischen und technischen Argumente einfach mal kurz weg lässt und nur auf die Zeitschiene und die Realität schaut: Eine Moorburg-Fernwärme für den Hamburger Westen würde kaum schneller zu realisieren sein, als die derzeitigen ökologischen Alternativen, wie sie vom Volksentscheid gefordert sind und derzeit im „Wärme-Dialog“ konkretisiert werden. Und für die Zeitschiene ist eine weitere Wirklichkeit von Bedeutung: Es würde aus sehr guten Gründen massive Widerstände gegen solche Pläne geben, die weitere Folgen für einen solchen klimaschädlichen Unsinn hätten. Kurz: Es ist reine Ideologie, was die CDU mit diesem Antrag betreibt!
Denn das Kraftwerk Moorburg im Hamburger Süden müsste mit einer langen neuen Fernwärmetrasse erstmal unter der Elbe hindurch nach Altona geholt und angeschlossen werden. Und allein das dauert auch einige Jahre. Mit anderen Worten: Der Vorschlag der CDU ist völlig albern, weil er in der Debatte um den Ersatz des klimaschädlichen Heizkraftwerks Wedel in absolut keinster Weise irgendwas hilft.
Was die CDU hier angeblich „ideologiefrei“ macht, ist schlichte Klientel-Politik zugunsten von Vattenfall und gegen den Volksentscheid.
Den massiven Widerstand gegen die damaligen Planungen von Vattenfall mit einer „Moorburg-Trasse“ von diesem Kraftwerk aus die Fernwärme betreiben zu wollen – und damit das Kraftwerk in Wedel zu ersetzen – hat der CDU-Experte mal weitgehend aus seiner Erinnerung gestrichen?! Diese Debatte war bereits 2009/2010 über eine vollkommen falsche Zukunftsorientierung und extrem klimaschädliche Perspektive der Wärmeversorgung von Vattenfall geführt worden. BUND und Bürgerinitiativen stoppten diese Pläne damals gerichtlich.
Heute sprechen die gleichen Argumente wie damals gegen eine Fernwärme-Versorgung mit dem Vattenfall-Moorburg-Kraftwerk. Mehr noch: Die Anforderungen an den Klimaschutz wachsen weiter und der Volksentscheid ist eine grundsätzliche Anforderung, an der die Hamburger Politik gar nicht mehr vorbei darf. Ob die CDU das will oder nicht: Der Beschluss ist bindend und verpflichtet alle Bürgerschafts- und Senatspolitik zur klimafreundlichen Energiepolitik. Oder will die CDU mit ihrer Initiative auch sagen: Volksentscheid? Ist uns doch egal!
Illegal, sagt das Verwaltungsgericht Hamburg: Das Vorgehen der Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“.
Die Handelskammer (HK) Hamburg steht unter schwerem Beschuss. Immer wieder hängt sie sich – zu weit – aus dem Fenster. Sei es beim Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze, zur Musical-Seilbahn oder jüngst zur Olympia-Bewerbung. Und immer häufiger stellen Gerichte fest: Sie handelt allzu oft rechtswidrig. Jetzt liegt das schriftliche Urteil zum Verhalten der Handelskammer gegen die Volksentscheidsinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ vor. Eine vernichtende Kritik, die in aller Klarheit aufzeigt, wie sehr die Kammer-Spitze aus dem Ruder gelaufen ist. Als „Kampfverband“ bezeichnet das Gericht das von HK und Vattenfall getragene Bündnis. Gleich in fünf Punkten stellt das Verwaltungsgericht Hamburg fest, dass „Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren“.
Der Netze-Volksentscheid: Mehr Demokratie für Hamburg
umweltFAIRaendern hat sich seit dem Volksentscheid zu den Netzen immer wieder mit der Politik der Handelskammer-Spitze auseinandergesetzt (siehe hier). Auch die Entstehung und Entwicklung der sogenannten „Handelskammer-Rebellen“ sind hier verfolgt worden, ging diese Initiative doch maßgeblich aus den Aktivitäten der Volksentscheids-Initiative für die Rekommunalisierung der Energienetze und aus Ärger über das Agieren der Handelskammer hervor.
Das jetzt vorliegende Urteil ist vor dem Hintergrund eines massiven machtpolitischen und interessengeleiteten Konflikts zu sehen – auch wenn dieser meist nicht ausdrücklich benannt wird. Nur wenn man das beachtet, ist die Schärfe der laufenden Konflikte überhaupt nachzuvollziehen.
Die Demokratisierungseffekte des erfolgreichen Volksentscheids reichen inzwischen weit über die Energiepolitik und kommunalisierten Netze hinaus. Nicht nur, dass die Energienetze Schritt für Schritt wieder demokratisch gewählten Institutionen unterstellt sind bzw. werden. Mit den „Netz-Beiräten“ erfolgt künftig eine weitere gesellschaftliche Beteiligung. Auch der „Wärme-Dialog“, der immer wieder auch auf umweltFAIRaendern diskutiert wird, ist ein Ausdruck dieser Demokratisierung nach dem Volksentscheid und der roten Karte für privatwirtschaftliche Unternehmen wie Vattenfall und E.on. Auf unterschiedlichen Handlungsebenen und mit unterschiedlichen Akteuren, aber mit nunmehr wieder vorhandenen Handlungsmöglichkeiten weil es eine Umsetzungsfähigkeit im Rahmen der Hamburger Politik gibt! Bis zum Volksentscheid waren diese Dinge allein unter der Kontrolle von Vorständen und Aufsichtsräten großer Stromkonzerne.
Demokratie – Wirtschaft – Gesellschaft…
Die heutige Opposition in der Handelskammer – „Die Kammer sind Wir“ – ist, wenn man so will, eines der Nebenprodukte im Sinne von „Mehr Demokratie“, die nicht nur für Transparenz in der Handelskammer sorgt, sondern Schritt für Schritt auch für FAIRere Bedingungen, indem die Macht der Handelskammer ein wenig beschränkt wird. Dieser Machtkampf in der Handelskammer hat hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Das macht nicht zuletzt das Urteil des Verwaltungsgerichts in seiner schriftlichen Stellungnahme mehr als deutlich. Wie sehr die bisherige HK-Spitze im Nerv getroffen ist, zeigen auch die Reaktionen, die jetzt z.B. mit einer Wahlrechtsreform angestoßen werden. Die sind überfällig und nach entsprechenden Urteilen auch zwingend erforderlich. Aber die HK-Spitze will diese „Reformen“ natürlich auch nutzen, um die ihnen unliebsame Opposition in die Knie zu zwingen.
Kurzsichtige Kommentare, wie sie z.B. Olaf Preuß (Gegen das Establishment) in der Welt von sich gibt, helfen eher den überkommenen Strukturen und ignorieren nicht nur im Grunde, was Gerichte zum Verhalten der Handelskammer offenbar immer öfter verurteilen. Wie albern ist der abschließende Satz seines Kommentars: “ Fragt sich jedoch, ob Fundamentalopposition dafür das richtige Vehikel ist.“ Hört der Kollege weg, wenn Präses oder Hauptgeschäftsführer in „Kalter-Kriegs-Manier“ gegen Akteure der Kammer-Rebellen herziehen, Kampagnen gegen die HK wittern oder auch schon mal gegen Journalisten massiv mobilisieren, wie es Präses Melsheimer gegen den Abendblatt-Redakteur Meyer-Wellmann jüngst höchstpersönlich tat?
Und ein Blick in die schriftliche Begründung des VG-Urteils zum Verhalten der HK-Spitze könnte vielleicht deutlich machen, wo die monierte Fundamental-Opposition in Wirklichkeit sitzt. Immerhin hat sich die HK-Spitze nach dem Netze-Entscheid, dem gescheiterten Musical-Seilbahn-Begehren und zuletzt der NOlympia-Entscheidung stets als Verlierer und Minderheit herausgestellt. Hat es da irgendwann mal Selbstkritik seitens der HK-Spitze gegeben oder gar Überlegungen, was da so gründlich schief läuft?
Tatsächlich könnte man derzeit von einem „Kammerflimmern“ sprechen, wie es Hanna Grabbe in der Zeit macht. Von Kampfeslaune ist da die Rede, denn in einem Jahr sind erneut Wahlen zum Plenum der Handelskammer und inzwischen hat auch die HP-Spitze kapiert, dass es um gravierende Strukturfragen geht und die bisher ja eher überschaubare Opposition als Sammelbecken für Veränderungen mächtig anwachsen könnte.
Die jetzt vorliegende schriftliche Begründung des Urteils des Hamburger Verwaltungsgerichts ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für die HK-Spitze. Urteil und Begründung sind ein Plädoyer für einen umfassenden Reformprozess. Und es wird dafür eine starke Opposition und einen lauten öffentlichen Diskurs geben müssen, wenn diese Reformen wirklich kommen sollen. Denn weder Präses noch Hauptgeschäftsführer geben auch nur irgendein Anzeichen, dass ihre permanenten und als illegal verurteilten „Grenzüberschreitungen“ irgendwie aufhören würden.
Der Fundamental-Reflex eines Melsheimer, nach auch seiner Niederlage im auch von ihm gewollten Olympia-Referendum den Bürgermeister aufzufordern, die Bürgerdemokratie wieder einzuschränken, zeigt, in welche Richtung so einer denkt!
Und muss man wirklich mal Politikwissenschaften studiert haben, um zu bemerken, was nicht gesagt wird: Es geht in diesen ganzen Themenfeldern um MACHT und INTERESSEN. Der Volksentscheid über die Netze stellte eine Machtfrage, indem er gegen die Interessen von Vattenfall und E.on Gemeinwohl mobilisierte, indem er wichtige Infrastrukturen nicht mehr dem Kalkül privater Konzerne, sondern einer öffentlich kontrollierten Daseinsvorsorge unterstellen wollte. Gegen diese Ziele des Volksentscheids ist die Handelskammer mit aller Macht vorgegangen!
Illegal, wie wir jetzt wissen. Die Handelskammer-Rebellen sind sozusagen in diesem Machtkampf entstanden und haben bei den Wahlen zum Plenum im Frühjahr 2014 ganz offenkundig nicht unerhebliche Unterstützung bekommen. Und nun ist ein weiterer bzw. fortgesetzter Machtkampf am Start, der andere Interessenlagen als Grundlage hat, dessen Kern vielleicht ein anderes Verständnis von Wirtschaft und seiner gesellschaftlichen Rolle und Aufgabe ist, als das der bisherigen HK-Spitze und ihrer Strukturen? Was ist Bürgerdemokratie und welche Rolle darin spielt die Wirtschaft? Diese grundlegende Frage wäre interessant zu debattieren. Das aber ist bislang nur wenig der Fall.
Fast möchte ich noch ergänzen: Nach der Involviertheit zahlreicher Hamburger Medien-Vertreter in die Olympia-Kampagne wäre eigentlich auch eine Debatte angesagt, welche Grenzüberschreitung hier erfolgte. Besonders das Abendblatt wäre hier noch einiges an Aufarbeitung schuldig, hatte der Chefredakteur doch die Zeitung eindeutig als Kampagnen-Sprachrohr definiert und erklärt, das Blatt eindeutig für die Bewerbung einzusetzen. Das haben andere so deutlich nicht erklärt (insofern könnte man das Abendblatt für diese Form von „Ehrlichkeit“ fast schon wieder loben), aber dennoch in dieser Richtung zumindest maßgeblich gewirkt.
Grenzüberschreitungen der Handelskammer gegen den Netze-Volksentscheid
Gegen den von Umweltverbänden- und Energiewende-Initiativen, einem Kirchenkreis und der Verbraucherzentrale initiierten Volksentscheid hatten sich nicht nur der damalige SPD-Senat und eine Bürgerschaftsmehrheit aus SPD, FDP und CDU ausgesprochen. Natürlich setzte vor allem Vattenfall als direkt betroffenes Unternehmen (während die ebenfalls betroffene E.on-Hanse weniger auffällig agierte) mehrere Millionen Euro für eine Gegenkampagne ein. Massive Unterstützung gegen den Volksentscheid organisierte die Handelskammer.
Im Urteil zeichnet das Verwaltungsgericht die wesentlichen Schritte nach, mit denen die Handelskammer ihre Gegenkampagne organisierte. Mächtige Verbände wurden Schritt für Schritt zusammengezogen und massiv Gelder eingeworben: „Am 31.7.2013 veranstaltete die Beklagte in ihren Räumen eine Zusammenkunft mit Vertretern der Handwerkskammer, des Industrieverbandes Hamburg (IVH), des Landesverbandes der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (UV Nord) sowie des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (WNW). Die Teilnehmer beschlossen, sich an der Auseinandersetzung im Vorfeld des Volksentscheides durch einen Zusammenschluss unter dem Motto „Nein zum Netzkauf‘ zu beteiligen. Dabei wurde ein vom IVH vorgelegter Entwurf für eine „Hamburger Erklärung“ begrüßt. Die Beklagte sagte „vorbehaltlich ihrer Gremienzustimmung“ die Finanzierung einer Anzeige u.a. im Hamburger Abendblatt zu und stellte in Aussicht, einzelne Unternehmen, für die eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung besonders wichtig sei, mit der Bitte um Finanzierung weiterer Module anzuschreiben.“
Wenige Wochen vor dem Volksentscheid im September 2013 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer im Abendblatt, „der vollständige Rückkauf der Versorgungsnetze wäre ein „Schildbürgerstreich“. Es sei viel wichtiger, in neue Netze zu investieren, als Geld für den Rückkauf der alten zu „verplempern““, stellt das Gericht fest. Und nur wenige Tage später setzt der Präses Melsheimer nach. In einer Hamburger Erklärung an „Liebe Hamburgerinnen und Hamburger“ heißt es, „man sei dagegen, mehr als 2 Milliarden Euro Schulden zu machen für den Netzrückkauf. Hamburg habe „Wichtigeres zu tun: Die Modernisierung unserer Straßen, Brücken und Wasserwege sowie Aufwendungen für Hochschulen, Schulen und Kita-Plätze. Deshalb sagen wir: Nein zum Netzkauf!“ Abschließend heißt es: „Lassen Sie nicht zu, dass die Zukunft unserer Kinder mit neuen Schulden belastet wird. Helfen Sie mit, Hamburg als Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität und qualifizierten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen zu sichern. Stimmen Sie mit Nein zum Netzkauf!“
Auch den Einsatz des Logos der Handelskammer listet das Gericht auf und nennt explizit die Anzeigen, die von der HK geschaltet wurden. „Diese zeigten einmal einen Hochofenarbeiter und zum anderen eine auf einer Wiese sitzende junge Frau. Gleichlautend hieß es: „2 Milliarden Euro Schulden für Netzkauf? ( . .. ). Nein am 22. September“. Die Anzeige mit dem Hochofenarbeiter gab auf jene rhetorische Frage die „Antwort“: „Nicht mit meinem Geld“, diejenige mit der jungen Frau hingegen: „Nicht mit meiner Zukunft“.“
Das Urteil gegen die Handelskammer ist eindeutig, das Gericht stellt fest: „a) Mit ihrem Beitritt zu der Initiative „Nein zum Netzkauf“ hat die Beklagte die ihrer Betätigung durch § 1 Abs. 1 und Abs. 2 IHKG gesetzten Grenzen überschritten.“ (S. 10) (IHGK: Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern)
Zwar räumt das Gericht ein, dass die HK sich wegen einer grundsätzlichen Betroffenheit hätte äußern dürfen. Interessant ist dabei folgender Hinweis des Gerichts mit Blick auf das Industrie- und Handelskammer-Gesetz: „Die Tätigkeit der Beklagten beruht nämlich auf der impliziten Annahme, dass die privatwirtschaftlich organisierte Erfüllung von Aufgaben (auch solchen der Daseinsvorsorge) der vergleichbaren Aufgabenerfüllung durch den Staat oder staatliche Stellen strukturell überlegen und daher dieser gegenüber vorzugswürdig ist. Dies ist gleichsam eine Grundüberzeugung des freien Unternehmertums und prägt die unternehmerische Tätigkeit als solche. Der Rückkauf der Netze lief dieser Grundüberzeugung offenkundig zuwider, und es stand der Beklagten auch unter diesem Gesichtspunkt zu, sich diesbezüglich zu positionieren.“ (S. 10/11)
Privatwirtschaftliche Überlegenheiten?
Dieser Hinweis auf eine vermeintliche privatwirtschaftliche Überlegenheit verdient Beachtung und könnte Anlass sein, sich mal mit diesem IHK-Gesetz weiter zu befassen. Interessant ist der Hinweis aber auch mit Blick auf das oben bereits angesprochene Verständnis der Konflikte, die in Folge des Volksentscheids über die Handelskammer-Rebellen nun in der Kammer stattfinden. Welche Rolle spielt privatgesellschaftliches Unternehmertum in der Gesellschaft und der Politik. Mit welchem Verständnis agieren ihre Verbände wie die Kammer? Diese Fragen sind sicherlich im kommenden (oder schon stattfindenden) Wahlkampf für das Plenum der Handelskammer von einiger Bedeutung, sollte sich daraus doch die Richtung der Reformen entwickeln.
In der Sache stellt das Verwaltungsgericht Hamburg allerdings klar: „bb) Doch war die Beklagte nicht befugt, sich einer als kämpferische Interessenvertretung verstehenden Organisation anzuschließen. Der Beitritt zu der Kampagne „Nein zum Netzkauf“ war damit eine an sich unzulässige und der Beklagten verbotene Aktionsform.“ (S. 11)
Keine Volkswahlkämpfe der HK
Das Gericht wägt die Spielräume der HK ab, stellt aber definitiv fest, dass eine Grenze überschritten wurde. Und dem Präses der Handelskammer war „offenkundig und selbstverständlich“ klar, dass er mit seinem Agieren einen „Wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverband“ unterstützte bzw. initiierte: „Die fragliche Initiative „Nein zum Netzkauf“ war ihrem Wesen nach ein Wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Kampfverband. Sie war gegründet worden, um einem konkreten wirtschaftspolitischen Anliegen zur politischen und rechtlichen Durchsetzung zu verhelfen. Dies war offenkundig und selbstverständlich auch dem Präses der Beklagten bewusst, welcher diesen Zusammenschluss dem Plenum zutreffend als „Kampagne“ vorgestellt hatte. Mit einer der Beklagten gemäß § 1 Abs. 1 IHKG obliegenden Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft ist dies jedoch unvereinbar.“
Die Handelskammer habe die Aufgabe, ein repräsentatives Gesamtinteresse „zur Geltung zu bringen“. Mit ihrem Engagement habe sie aber weit darüber hinaus agiert, sie habe sich „fraglos und eindeutig als aktive Partei in einem „Volkswahlkampf““ eingebracht: „Als solche ging es ihr erkennbar darum, ihr Interesse durch Mobilisierung einer Mehrheit durchzusetzen. Mit der bloßen Geltendmachung eines Gesamtinteresses hat dies allenfalls noch mittelbar zu tun. Daher war es der Beklagten ganz unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der kämpferischen Interessendurchsetzung, welche der Kontrolle von Art und Weise ihres Engagements unterfällt, versagt, sich einer solchen Initiative anzuschließen.“
HK-Spitze bringt rechtswidrig eigenes Plenum in Zwangslage
Auch der Hinweis in cc) zur bündnispolitischen Situation ist interessant. Dabei geht es um das Verhältnis zwischen dem Bündnis gegen den Volksentscheid und dem Plenum der HK. Auch hier hat die HK-Spitze eine maßgebliche Grenze überschritten. Das Gericht verweist darauf, dass die Handelskammer mit dem Beitritt in das Bündnis nicht mehr „alleinige „Herrin des Verfahrens“ war“. Damit aber sorgte die HK-Spitze für eine Entwertung der „materiellen Mitwirkungskompetenz ihres Plenums, welches sich mit maßgeblich von Dritten beeinflussten Entscheidungen konfrontiert sah. Dies ließ für das Plenum nur die Wahl zwischen Präses und Präsidium brüskierender und sie zwangsläufig beschädigender Ablehnung oder Hinnahme fremdbestimmter Inhalte und Aktionsformen. Präses und Präsidium der Beklagten durften deren gemäß § 4 IHKG zentrales Beschlussorgan nicht einer solchen Zwangslage aussetzen.“
Das Gericht kommt an dieser Stelle auch auf grundgesetzliche Belange zu sprechen. „Die Klägerin kann als Pflichtmitglied der Beklagten zur Wahrung seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Belange beanspruchen, dass diese sich nicht politischen Kampfbündnissen beteiligt und dass sie die Vollversammlung nicht in ihrer Beschlussfassung, die an Autonomie und Rationalitätsgewährleistung orientiert ist, beeinträchtigt.“
Unzeitgemäß wirkende Geschlechterklischees
Das ist schon eine eindeutige und klare Ansage des Hamburger Verwaltungsgericht, das im weiteren auch auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingeht (ab S. 13 des Urteils). Dazu will ich nur auf einen Punkt noch kurz eingehen, den das Verwaltungsgericht nur nebenbei aufwirft, wenn es um die bereits oben genannten Anzeigen geht. Eine dieser Anzeigen „zeigt eine junge auf einer Wiese sitzende Frau. Links oberhalb dieser Abbildung findet sich der gleiche Schriftblock der hier jedoch lautet: „Nicht mit meiner Zukunft“.“
Das Gericht schreibt im Urteil nun: „Ganz abgesehen von den durch die Anzeigen vermittelten, auf peinliche Weise unzeitgemäß wirkenden Geschlechterklischees sind die zitierten Äußerungen polemisch-unsachlich.“
In der Summe bilanziert das Verwaltungsgericht diese Anzeigen mit ihren Aussagen zu den polemischen Behauptungen „2 Milliarden Euro Schulden für Netzkauf“? und „Zukunftsfrage“ als „Grenzüberschreitung“, die der Klägerin nicht zuzumuten wäre. In gleicher Weise bewertet das Gericht die Vorgehensweise der HK-Spitze mit Begrifflichkeiten wie „Schildbürgerstreich“, „Verplemberns“ und dem Einsatz des HK-Logos in einer Beilage u.a. in der „Bild Hamburg“.
„Der Anzeigentext ist ebenfalls in hohem Maße unsachlich-polemisch. Die Klägerin muss es nicht hinnehmen, dass sich die Beklagte in solcher Form äußert“, so das Gericht und bemängelt in scharfer und mehr als deutlicher Sprache auch die Wortwahl in diesem Text:
„Der Begriff des „Power-Bündnisses“ suggeriert das Bestehen einer verschworenen und kraftvollen Verbindung. Davon kann jedoch im Verhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg und des genannten Energieversorgungsunternehmens, seinerseits Mitglied der Beklagten, offensichtlich keine Rede sein. Es handelt sich vielmehr um eine gegenständlich begrenzte privatrechtliche Sonderverbindung, mit welcher die Freie und Hansestadt Hamburg aber insbesondere auch das genannte Energieunternehmen schlicht ihren ökonomischen Vorteil verfolgten. Es ist evident unsachlich, wenn dieser durchaus legitime Aspekt der (privatnützigen) Gewinnorientierung vernebelnd durch ein diffuses „PowerBündnis“ ersetzt wird.“
Das Urteil ist in jedem Fall eine mehr als geeignete Grundlage, über die fälligen Reformen bei der Handelskammer zu diskutieren und damit auch über die gesellschaftliche Rolle der Wirtschaft und ihrer Organe. Es stünde den „Handelskammer-Rebellen“ gut zu Gesicht, wenn sie genau diese Debatte intensivieren und ihre Vorstellungen weiter entwickeln.
Aber es ist auch darüber hinaus von großer Bedeutung, denn für die Praxis der Volksentscheide spricht es auch indirekt ein weiteres Konfliktfeld an: Während die Volksentscheids-Initiativen z.B. zur Finanz-Transparenz verpflichtet sind, gibt es für die Kontrahenten keinerlei Regulierungen. Diese wäre zugegebenermaßen auch schwer genauer zu regeln. Aber: Bedenkt man den Millionen-Einsatz, den es von HK, Vattenfall und beteiligten Verbänden gegen den Netze-Entscheid gegeben hat oder wie er auch im Olympia-Referendum betrieben wurde, dann stellt sich schon die Frage: Was eigentlich sind FAIRE Spielregeln und wie kann man diese herstellen?