Das „Jahrhunderthochwasser“ war keine Naturkatastrophe!

Braunkohle-Tagebau von Vattenfall: Klimakiller Nr. 1. Foto: Dirk Seifert
Braunkohle-Tagebau von Vattenfall: Klimakiller Nr. 1. Foto: Dirk Seifert

Nur 11 Jahre nach der Hochwasserkatastrophe 2002 traten Donau, Elbe und zahlreiche weitere Flüsse in einem Ausmaß über ihre Ufer, das manche Orte noch nie erlebt haben. Das Ausmaß der Zerstörungen etwa in Passau, Deggendorf, Halle und weiten Landstrichen Sachsen-Anhalts wird erst nach und nach klar.

Prof. Dr. Mojib Latif vom Helmholtz Centre for Ocean Research Kiel stellte dazu unlängst fest: Die Stärke und Häufigkeit von extremen Wetterereignissen wie Starkregen hat im letzten Jahrzehnt messbar zugenommen. Ursache dieser verhängnisvollen Entwicklung ist der sich beschleunigende Klimawandel.

In diesen Tagen geht es natürlich um die unmittelbaren Hilfen für die Menschen, deren Wohnungen oder berufliche Lebensgrundlagen zerstört worden sind. Bevor die mediale Aufmerksamkeit aber zum nächsten Thema wandert, muss eine breite Diskussion über die Ursachen der Katastrophe beginnen, die in der herrschenden Politik zu suchen sind.

Da ist zunächst auf die Versäumnisse nach dem Hochwasser 2002 hinzuweisen. Natur braucht mehr Raum, um dem Hochwasser langfristig entgegenzuwirken. Auen und Moore müssen als Wasserrückhalteflächen erhalten bleiben. Vielerorts muss der Raum, in dem sich Hochwässer gefahrlos auffangen lassen, erst wieder hergestellt werden. Darüber ist 2002 viel geredet worden, getan wurde – wie wir heute sehen – viel zu wenig.

Acht Milliarden Euro sollen für die Hochwasseropfer zur Verfügung gestellt werden und ein ernsthafter Hochwasserschutz wird ebenfalls mehr Geld kosten als bisher eingeplant war. Woher nehmen? Es gibt eine einfache Lösung: Einige Fregatten, Korvetten, Eurofighter, A400-Transportflugzeuge usw. für die Bundeswehr weniger (besser noch: gar keine) und schon stehen viele Milliarden für den wirklichen Schutz der BürgerInnen zur Verfügung.

Zunehmend dramatisch ist die Klimaentwicklung, welche die Stärke und Häufigkeit von Starkregen, Dürrephasen, Hitzeperioden, heftigen Stürmen usw. deutlich zunehmen lässt. Die etablierten Parteien, allen voran die Regierungskoalition, werden auch weiterhin behaupten, Deutschland sei Klimaschutzweltmeister, nur die Anderen – vor allem die „bösen Chinesen“ – zögen nicht mit. In den wichtigsten Bereichen geht die Entwicklung in Deutschland allerdings in die falsche Richtung. Das gilt besonders in der Energiepolitik. Die „Energiewende“ ist in aller Munde, aber es werden neue Steinkohle- und sogar Braunkohlekraftwerke in Betrieb genommen. Die Verstromung von Kohle ist aber eine der Hauptursachen für die globale Erwärmung. Die Folgen einer Erwärmung des globalen Klimas um 2 Grad Celsius wird von WissenschaftlerInnen für gerade noch beherrschbar gehalten – die Prognosen für die Klimaentwicklung bis Ende dieses Jahrhunderts (ein Menschenleben) sehen eine Erwärmung um 4 – 6 Grad, wenn es nicht zu einer raschen grundlegenden Umkehr kommt. An der Politik, die unverdrossen auf Kohleverstromung setzt, verdienen vor allem die großen Energiekonzerne: In Hamburg Vattenfall und E.on. Vattenfall produziert seinen Strom ganz überwiegend aus Braunkohle (und will auch an Atomkraftwerken festhalten). Statt neuer Kohlekraftwerke ist ein Kohleausstiegsgesetz erforderlich, das die Stilllegung aller Kohlekraftwerke bis spätestens 2040 regelt.

Die aktuelle Hochwasserkatastrophe sollte den Senat und die SPD-Mehrheit in der Hamburger Bürgerschaft endlich zur Vernunft kommen lassen. Der Senat muss seine Kumpanei mit Vattenfall und E.on beenden. Die Energieversorgung, ein wichtiger Teil gesellschaftlicher Daseinsfürsorge, muss den Energiekonzernen entzogen werden. Als erster Schritt müssen in Hamburg die komplette Fernwärmeversorgung und die Strom- und Gasnetze wieder in die öffentliche Hand übernommen werden, wie es die Volksinitiative Unser Hamburg – unser Netz  seit drei Jahren fordert. Sollte der Senat sich nicht vor dem Hintergrund auch der Hochwasserkatastrophe besinnen, sind alle Hamburgerinnen und Hamburger aufgerufen, die Entscheidung selbst in die Hand zu nehmen und beim Volksentscheid am 22. September 2013, dem Tag der Bundestagswahl, für eine 100%ige Übernahme der Energienetze in die Hand der Stadt zu stimmen.

Gilbert Siegler, 6/2013

Mehr zum Thema:

Vattenfall, Bürgerinteressen und der Klimaschutz – Dorf weg, Braunkohle her!

Vattenfall und die Braunkohle

Thema Klimakatastrophe

Vattenfall Wedel: Initiative startet Bürgerbegehren für Öffentlichkeitsbeteiligung

heizkraftwerk wedel_Cekora_pixelio.deDie Bürger-Initiative “Stopp! Kein Mega-Kraftwerk Wedel” hat jetzt ein Bürgerbegehren für mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung des neuen Fernwärme-Kraftwerks in Wedel gestartet. Damit soll nicht grundsätzlich das GuD-Krafwerk verhindert werden, sondern die Einflussmöglichkeiten auf die Planung durch die BürgerInnen verbessert werden. Die Listen stehen hier online zur Verfügung.

Sammelliste: Bürgerbegehren1 3 (PDF)

Einzelliste: Bürgerbegehren1 4 Einzelantrag (PDF)

Gemeinsam mit der Stadt Hamburg, die als Minderheitsaktionär an der Fernwärme von Vattenfall beteiligt ist, soll in Wedel das alte Kohle-Heizkraftwerk ersetzt werden. Nachdem zunächst ein fast doppelt so großer Ersatzbau mit Gasversorgung geplant war, hat es massive Proteste gegeben. Mit großem Erfolg: Inzwischen mussten Vattenfall und die Stadt Hamburg zurückrudern, Schritt für Schritt wurde die Planung verkleinert.

Immer wieder hatten AnwohnerInnen und BürgerInnen dabei kritisiert, dass sie nicht an den Planungen beteiligt und vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Mit dem jetzigen Schnell-Verfahren für die Genehmigung wird der weitgehende Ausschluss der Bevölkerung weiter fortgesetzt.

Die Initiative fordert einen “Bebauungsplan, der für das gesamte Gelände gilt. Mit der Herausnahme der eigentlichen Kraftwerksfläche im Verfahren für den B-Plan 87 habe die Stadt “erhebliche Einflussmöglichkeiten aus der Hand gegeben”, heißt es im Entwurf zur Begründung, die auf den Unterschriftenlisten zu lesen sein wird.”

Nicht nur der Kraftwerksneubau ist in Sachen Fernwärmeversorgung derzeit umstritten. Per Volksentscheid können am 22. September die HamburgerInnen auch darüber entscheiden, dass die Fernwärme sowie die Strom- und Gasnetze künftig nicht mehr von Vattenfall und E.on, sondern zu 100 Prozent von der Stadt Hamburg betrieben werden sollen. Dazu auch: Fette Beute: 100 Millionen Euro Gewinn jährlich für Vattenfall und E.on aus den Hamburger Energienetzen

Kritik an Vattenfalls Politik gegen die BürgerInnen: Immer wieder Vattenfall: Die Macht der Hinterzimmer – “Wie Großkonzerne politische Entscheidungen attackieren”

Zum Neubau in Wedel auf umweltFAIRaendern.de siehe auch:

Dokumentation: OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Radioaktiv-05.jpgAls Dokumentation die Pressemeldung des OVG Schleswig zur Klage gegen das Atommülllager am AKW Brunsbüttel:

„OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Erscheinungsdatum: 20.06.2013

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben.

Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.

Die im Februar 2004 gegen die Genehmigung erhobene Klage eines Anwohners hatte der 4. Senat des OVG mit Urteil vom 31. Januar 2007 (4 KS 2/04) zunächst abgewiesen; dieses Urteil war aber vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2008 (7 C 39.07) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen worden. Der Kläger hat gegen die Genehmigung des Zwischenlagers im Wesentlichen eingewandt, dass die Risiken terroristischer Angriffe u.a. durch gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeuges sowie den Einsatz panzerbrechender Waffen gegen das Lager nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Insbesondere habe das beklagte Bundesamt nicht untersucht, welche Folgen Terrorangriffe auf das Lager in Form eines gelenkten Absturzes eines Airbus A380 und des Einsatzes moderner panzerbrechender Waffen der sog. dritten Generation für den Kläger hätten. Dem Gericht war ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden. Die Geheimhaltung war vom Bundesverwaltungsgericht im sog. in-camera-Verfahren größtenteils bestätigt worden.

 

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 4. Senats Habermann aus, das Bundesamt für Strahlenschutz habe es versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen. Das Gericht habe offengelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei; insoweit bestünden aber jedenfalls Zweifel gegenüber der verwendeten Untersuchungsmethodik.

 

Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Beklagten liege darin, dass im Genehmigungsverfahren bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen auf Castorbehälter offensichtlich nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden sei, obwohl neuere Waffen eine größere Zerstörungswirkung auf das Inventar der Castorbehälter haben könnten und schneller nachladbar sind, was für die Trefferanzahl von Bedeutung sein könne. Es sei auch nicht nachvollziehbar geworden, dass wegen sogenannter „ausreichender temporärer Maßnahmen“ bis zu einer künftigen Nachrüstung des Zwischenlagers nunmehr das Risiko des Eindringens entschlossener Täter in das Lager ausgeschlossen sein solle.

 

Zusätzlich habe die Genehmigungsbehörde es versäumt zu ermitteln, ob infolge der erörterten Angriffsszenarien der Eingreifrichtwert für die Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung überschritten würde, obwohl auch eine Umsiedlung als schwerwiegender Grundrechtseingriff hier zu berücksichtigen sei. Ein weiterer Bewertungsfehler der Behörde liege in der Anwendung des sog. 80-Perzentils bei der Untersuchung des Kerosineintrages in das Lager bei einem Flugzeugabsturz.

 

Gegen das Urteil (Az.: 4 KS 3/08) kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

 

Verantwortlich für diese Presseinformation: Dr. Birthe Köster, stellv. Pressereferentin
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1644 | Telefax 04621/86-1277 | E-Mail birthe.koester@ovg.landsh.de“

 

Atommüll im Ausnahmezustand – Politik muss handeln

Radioaktiv-05.jpgNach dem das OVG Schleswig gestern die Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel aufgehoben hat, ist klar: Nahezu sämtliche Lagerstätten für hochradioaktive Abfälle sind unzureichend gegen Terrorangriffe wie Flugzeugabstürze (A380) und panzerbrechende Waffen gesichert. Die Bevölkerung könnte nach einem solchen Angriff extremen Strahlenwerten ausgesetzt sein. Kein Standort kann derzeit nach dem Atomrecht als sicher bezeichnet werden, denn alle Genehmigungen für die Standortlager an den Atomkraftwerken sind in etwa zur gleichen Zeit um das Jahr 2003 herum genehmigt worden. Faktisch ist mit dem jüngsten Urteil das gesamte Gerüst für die Atommüllentsorgung eingebrochen.

Wenn die so genannte Entsorgung aber nicht mehr als sicher angesehen werden kann, dann müssen in der Folge auch die Atommeiler umgehend vom Netz genommen werden. Es geht um den „Entsorgungsvorsorgenachweis“ lt. Atomgesetz Paragraph 9 (1a) (siehe unten).

Der schreibt vor,  dass die Betreiber für den anfallenden Atommüll „ausreichend Vorsorge“ zu dessen Aufbewahrung zu gewährleisten haben. „Ausreichend Vorsorge“ aber bedeutet eben auch: Sicherheit. Da diese nach dem Urteil von Schleswig als nicht mehr gegeben anzusehen ist, muss abgeschaltet werden – bis ein Nachweis möglich ist, wie denn die Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

Von den Atomaufsichtsbehörden der Länder und deren Ministern ebenso wie von der Bundesregierung müssen jetzt Maßnahmen geprüft und angegangen werden, wie unter den gegenwärtigen Bedingungen das höchste Sicherheitsniveau erreicht werden kann.

1. Abschaltung aller Atomkraftwerke, um angesichts der nicht vorhandenen Sicherheit der Atommülllager nicht noch mehr Atommüll zu erzeugen.

2. Umgehende Prüfung von Alternativen an den Standorten der Atommülllager entlang der Frage: Wäre die Einlagerung der zur Zeit in den Standortlagern befindlichen Castorbehälter in den benachbarten Atomkraftwerken möglicherweise sicherer?

3. Umgehende Erarbeitung neuer Sicherheitskonzepte für die Atommülllager an den Standorten – im Konsens-Dialog mit der Bevölkerung! Dabei sind nicht nur die vom OVG Schleswig-Holstein genannten Mängel einzubeziehen (die sich auf das Jahr 2003 beziehen). Auch z.B. die Erkenntnisse aus Fukushima müssen jetzt endlich berücksichtigt werden.

4. Aufgrund der weitreichenden Fragestellungen, die sich aus dem Urteil von Schleswig ergeben, muss das Verfahren zum Endlager-Such-Gesetz jetzt endgültig abgebrochen werden.

5. Damit verbunden muss es jetzt endlich zu einem offenen gesellschaftlichen Dialog mit allen BürgerInnen und Verbänden über die Sicherheitsanforderungen und Kriterien für die Atommülllagerung kommen.

Weiteres zum Urteil des OVG Schleswig: siehe auch hier:

Atomgesetz Paragraph 9 (1a) schreibt vor: „Die Betreiber von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität haben nachzuweisen, dass sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach Absatz 1 für angefallene und in dem unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1a und 1b vorgesehenen Betriebszeitraum noch anfallende bestrahlte Kernbrennstoffe einschließlich der im Falle der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe zurückzunehmenden radioaktiven Abfälle ausreichende Vorsorge getroffen haben (Entsorgungsvorsorgenachweis). Der Nachweis ist jährlich zum 31. Dezember fortzuschreiben und bis spätestens 31. März des darauf folgenden Jahres vorzulegen. Eine erhebliche Veränderung der der Entsorgungsvorsorge zugrunde liegenden Voraussetzungen ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.“

Urteil des OVG Schleswig: Atommülllagerung in Brunsbüttel nicht sicher! Fehlender Entsorgungsnachweis für alle AKWs muss jetzt zur Abschaltung aller Anlagen führen

„Im Prozess um die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig ein weitreichendes Urteil gefällt. Die Richter verkündeten am Nachmittag, dass die Genehmigung für das AKW Brunsbüttel als Atommüll-Zwischenlager nicht rechtens ist. Zur Begründung hieß es, die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen seien nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden. Der Vorsitzende Richter Dierk Habermann sprach von mehreren Defiziten. Unter anderem seien die Risiken eines gezielten Absturzes des Airbus A380 ausgeblendet worden, sagte er.“ Das meldet vor wenigen Minuten der NDR.

Die Mängel, die die Klägerin Anke Dreckmann und ihr Anwalt Ulrich Wollenteit aufgezeigt haben, können hier in der Stellungnahme der Sachverständigen Oda Becker nachgelesen werden (PDF).

Damit lagern die neun Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ab sofort illegal in der Lagerhalle. Das Urteil stößt aber die gesamte so genannte Entsorgung mit hochradioaktivem Atommüll ins absolute Desaster. Denn nicht nur das Lager in Brunsbüttel muss ab sofort auch im rechtlichen Sinne als unsicher gelten. Baugleiche Hallen vom Typ STEAG stehen auch bei den AKWs Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und Lingen. Auch hier dürfte die Sicherheit mit Blick auf Flugzeugabsturz und Terroreinsatz nicht geprüft worden sein. Damit sind diese faktisch ebenso unsicher wie die Halle in Brunsbüttel.

(Für das Lager am AKW Unterweser ist ebenfalls noch eine Klage wegen der Sicherheitsmängel anhängig (OVG Lüneburg).)

Die Lagerhallen an den Atommeilern Biblis, Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar und Philippsburg sind nach dem ohnehin schlechteren Konzept WTI gebaut und haben u.a. erheblich dünnere Betonwände. Daher dürfte das Schleswiger Urteil auch für diese Anlagen Folgen haben. Lediglich am AKW Neckarwestheim gibt es ein anderes Zwischenlagerkonzept (unterirdische Tunnel-Lagerung).

In Zweifel gezogen werden durch dieses Urteil auch die zuletzt erfolgten Stresstests der Entsorgungskommission (ESK), die unter der Leitung von Michael Sailer (Öko-Institut) durchgeführt worden sind. Sailer hatte als ESK-Vorsitzender den Anlagen ausreichend Sicherheit attestiert. Ein schwerer Irrtum, wie sich nun herausstellt.

Das Urteil kann nur bedeuten, dass damit der gesamte vom Atomrecht geforderte Entsorgungsnachweis für die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler hinfällig wird. Niemand kann derzeit sagen, wie die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll weiter gehen soll. Es gibt nur eine Konsequenz: Alle AKWs müssen daher sofort abgeschaltet werden.

Auch die Debatte um ein Endlagersuchgesetz steht jetzt vor dem Scherbenhaufen. Eine Verabschiedung wie bislang geplant, kann angesichts des Urteils von Schleswig nicht mehr stattfinden. Die Atommülldebatte muss wieder von vorn anfangen.

Mehr zum Thema Atommüll und Lagerung auf umweltFAIRaendern:

 

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