Geheimschutzsache: AKW-Dächer werden gegen Terrorangriffe gesichert
Derzeit sollen alle Dachflächen von Gebäuden der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke gegen Terrorangriffe mit Hubschraubern gesichert werden. Das geht aus einer Mitteilung der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein hervor. Dieser Blog informierte bereits vor einigen Tagen über die entsprechenden Maßnahmen am AKW Brokdorf. Die SHZ berichtet nun: „Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) weist auf Anfrage darauf hin, dass alle deutschen Kernkraftwerke über ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept gegen Einwirkungen Dritter verfügen. „Zusätzlich zu den vorhandenen Maßnahmen werden ergänzende Sicherungseinrichtungen auf Dachflächen installiert“, ergänzt Pressesprecherin Nicola Kabel.“ Auf den Dachflächen werden Stangen-Konstruktionen montiert. Damit soll verhindert werden, dass Hubschrauber auf ihnen landen können, aus denen heraus Terrorkommandos z.B. mit modernen Panzerfäusten auf die Reaktorkuppel schießen.
Für Karsten Hinrichsen von der Initiative „Brokdorf-akut„, der über diese Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf vor einigen Tagen die Öffentlichkeit informierte, ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”
Laut dem Bericht der SHZ betont die Atombehörde in Kiel: „Weitergehende Einzelheiten zu diesen Sicherungseinrichtungen könnten aus Geheimschutzgründen nicht dargelegt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“ Die Sprecherin fügte hinzu: „Es gibt zurzeit keinen konkreten Anlass, aber es findet eine ständige Optimierung nach Stand von Wissenschaft und Technik statt.“
Ausschluss der Öffentlichkeit: Sicherungsmaßnahmen können nicht überprüft werden
Dennoch: Derartige Maßnahmen sind erforderlich, weil moderne Panzerfäuste eine enorme Durchschlagskraft haben und offenbar auch eine Reaktorkuppel durchschlagen können. Dahinter könnten dann wichtige Sicherheitssysteme wie z.B. das Kühlsystem beschädigt werden und damit zur Atomkatastrophe führen. Mit der Errichtung von Abwehrsystemen räumen die Betreiber und Behörden ein, dass dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden kann.
Diese Problematik ist natürlich hochbrisant. Auch rechtlich. Das OVG in Schleswig hatte im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brokdorf aufgehoben. Grund: Die Sicherheitsnachweise vor allem gegen Flugzeugabstürze und den Einsatz panzerbrechender Waffen waren nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden.
- Zum Urteil des OVG Schleswig siehe hier: Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor
- Still und Leise: Einsprüche gegen das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllager Brunsbüttel sind erhoben
Vor Gericht hatte die Gutachterin Oda Becker in einer Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass die Auslegung gegen diese Form von Angriffen auf ein Castor-Atommülllager völlig unzureichend ist. Hier zum download als PDF.
In dem Verfahren spielte auch eine Rolle, dass die Behörden aus „Geheimschutzgründen“ über Sicherheitsmaßnahmen gegen Terrorangriffe selbst das Gericht nicht informierte – geschweige denn die Öffentlichkeit. Ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich einen erhöhten Schutz darstellen, kann daher unabhängig oder von AnwohnerInnen überhaupt nicht mehr überprüft werden. Damit werden immer mehr sicherheitsrelevante Aspekte beim Betrieb von Atomanlagen einer kritischen Debatte und auch gerichtlichen Überprüfungen entzogen.
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