Hochradioaktiv: Stilllegung und Rückbau des Atomkraftwerks Isar 1/Ohu und die Brennelemente

Was passiert mit den hochradioaktiven Brennelementen im AKW Isar 1 bei Ohu/Landshut, wenn demnächst der Rückbau beginnt? Danach fragen die Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomaustieg der Fraktion Die Linke. und die bayerische Abgeordnete Eva Bulling-Schröter jetzt die Bundesregierung. Die Fragen sind hier (PDF), die Antworten werden demnächst folgen.

Nach der Katastrophe von Fukushima ist das Atomkraftwerk (AKW) Isar 1/Ohu vom Typ Siedewasserreaktor per Atomgesetz abgeschaltet worden. Inzwischen ist der Rückbau des Atomkraftwerks geplant. Entsprechende Anträge hat der Betreiber bei der zuständigen Atomaufsicht in Bayern eingereicht. Noch immer befinden sich aber viele der hochradioaktiven Brennelemente aus dem Betrieb des Siedewasserreaktors entweder im Reaktorbehälter oder im Nasslager. Eine aus sicherheitstechnischen Gründen sinnvolle Auslagerung der Brennelemente konnte offenbar bislang nicht erfolgen, weil die dazu erforderlichen Castorbehälter für diesen Reaktortyp entweder noch immer nicht genehmigt sind oder in der erforderlichen Stückzahl nicht zur Verfügung stehen.

Die bayerischen Behörden gehen angeblich davon aus, dass die Auslagerung aus dem AKW dennoch bis zum Jahr 2016 bzw. 2017 erfolgen soll. Solange hochradioaktive Kernbrennstoffe in der Anlage sind, müssen eine Vielzahl von Schutzeinrichtungen betrieben werden, die Kritikalitätsunfälle verhindern und die Kühlung gewährleisten. Baumaßnahmen stellen damit grundsätzlich erhöhte Risiken dar, solange hochradioaktive Brennstoffe in der Anlage sind. Der Rückbau sollte daher möglichst erst stattfinden, wenn die Anlage vollständig frei von hochradioaktiven Brennstoffen ist.

  • Am 21. März findet in Göttingen die sechste Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen statt. Es wird u.a. einen Vortrag von Dr. Ulrich Wollenteit (Anwalt, Brunsbüttel-Urteil) im Plenum und eine vertiefende Fachdiskussion mit ihm und Prof. Dr. Hagen Scherb in den Arbeitsgruppen geben. Mehr Infos hier.

Allerdings steht seit dem Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig auch in Frage, ob die Sicherheit gegen Terror-Anschläge im Castor-Zwischenlager ausreichend ist. Das Gericht hatte zahlreiche Defizite und sogar Fehler bei den Sicherheitsnachweisen in Brunsbüttel festgestellt. Gegenüber dem Castor-Lager in Brunsbüttel ist das etwa zur gleichen Zeit genehmigte Lager in Ohu baulich weniger stabil errrichtet worden. Wie der BUND ist auch Hubertus Zdebel der Auffassung, dass es nach dem Urteil von Brunsbüttel für das Castor-Lager in Ohu einer neuen Genehmigung bedarf und dass bist dahin keine weiteren Castor-Behälter eingelagert werden dürfen.

Dse4Zdebel

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