Nein zum Beschluss der EU-Kommission, mit dem der britischen Regierung erlaubt wird, ein neues Atomkraftwerk in Hinkley Point mit Steuergeldern zu finanzieren und den Atomstrom über 30 Jahre lang zugunsten der Industrie zu subventionieren. Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der heute (26.3.2015) zur Debatte steht: „Wir wollen erreichen, dass die Bundesregierung mit allen rechtlich und politisch möglichen Maßnahmen und notfalls auch mit Klagen, wie Österreich und Luxemburg sie angekündigt haben, dafür sorgt, dass dieser EU-Kommissions-Beschluss dahin kommt, wo er hingehört. In den Mülleimer!“, sagte Hubertus Zdebel, Sprecher Atomausstieg der Fraktion, heute im Plenum.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Oktober vergangenen Jahres hat die alte EU-Kommission kurz vor Ablauf ihrer Amtszeit mit Zustimmung des deutschen EU-Kommissars Oettinger einen unsäglichen Beschluss gefasst. Sie hat den Weg dafür frei gemacht, dass die britische Regierung den Neubau eines Atomreaktors in Hinkley Point sowie den dort erzeugten Atomstrom für 35 Jahre mit dem Geld der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen subventionieren darf.
Bürgschaften von über 20 Milliarden Euro will die britische Regierung für den Bau übernehmen. Ein skandalöser Beschluss, der nicht nur die britischen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen teuer zu stehen kommen wird.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Diese Beihilfebewilligung öffnet auch die Tür für andere Regierungen, die den unverantwortlichen Weg in die Atomenergie gehen wollen. Polen, Tschechien und andere Länder stehen bereits in den Startlöchern. Ohne staatliche Mittel würde es keine weiteren Atomkraftwerke geben das wissen Sie alle , weil sie beim Bau und Betrieb und mit Blick auf die Endlagerung viel zu teuer sind. Dieser Beschluss der EU-Kommission ist ein Schlag gegen die Energiewende durch erneuerbare Energien.
(Beifall bei der LINKEN)
Deshalb stellen wir als Fraktion Die Linke heute diesen Antrag. Wir wollen erreichen, dass die Bundesregierung mit allen rechtlichen und politisch möglichen Maßnahmen und notfalls auch mit Klagen, wie Österreich und Luxemburg sie angekündigt haben, dafür sorgt, dass dieser Beschluss der EU-Kommission dahin kommt, wohin er gehört, nämlich in den Mülleimer.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Wirtschaftsminister und SPD-Vorsitzende Gabriel ist darin offenbar mit uns einer Meinung, genauso wie es die Grünen schon die ganze Zeit sind. Anfang März hatte er sich gegen Subventionen für neue Atomkraftwerke in Europa ausgesprochen. Auf gar keinen Fall dürften öffentliche Gelder für die Atomenergie eingesetzt werden, sagte er Anfang März. Gestern haben wir in der Fragestunde erfahren, dass das mit der Klarheit der SPD und insbesondere der Bundesregierung noch nicht so weit her ist. Staatssekretärin Zypries, die heute anwesend ist, hat auf eine Nachfrage der Kollegin Britta Haßelmann nicht beantworten können, ob es bezüglich dieser Angelegenheit tatsächlich zu einer Klarheit in der Regierung gekommen ist. Ich bin sehr gespannt, ob heute in dieser Parlamentsdebatte mehr Klarheit geschaffen wird. Denn eigentlich wäre nach den Äußerungen des SPD-Vorsitzenden davon auszugehen, dass die SPD heute Zustimmung zu unserem Antrag signalisiert.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich bin sehr gespannt auf die Ausführungen der SPD-Fraktion zu dieser Frage. Der Kommissionsbeschluss basiert auf dem europäischen Atomfördervertrag Euratom.
Dieser Vertrag hat zum Ziel – ich zitiere -, … die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt …
Nicht nur angesichts der Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima ist das ein Hohn. Der Euratom-Vertrag dient nur der Atomlobby, die ihre wirtschaftlichen Interessen auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durchboxen will. Das Schlupfloch Euratom muss endlich geschlossen werden, der Euratom-Vertrag muss aufgelöst werden.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Linke meint: Ein neues nukleares Zeitalter in Europa muss verhindert werden. Atomausstieg in Deutschland und Atomsubventionierung in Europa passen nicht zusammen. Noch kann sich die Große Koalition auch in Europa für einen tatsächlichen Atomausstieg starkmachen. Das bedeutet aber, gegen die Entscheidung der EU-Kommission und gegen die Beihilfegenehmigung für Hinkley Point C vorzugehen. Dazu fordern wir Sie heute mit unserem Antrag auf.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Neues Motiv im Hamburger Stadtbild: Köhlbrandbrücke und dahinter das Vattenfall-Kohlemonster Moorburg. Jetzt Anlass für eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland.
Das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg führt nun zu einem Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung durch die Hamburger Umweltbehörde bestehende europäische Rechtsvorschriften nicht ausreichend beachtet worden sind. Das teilte die Kommission heute in der Pressemeldung mit, die hier gleich nachzulesen ist. Außerdem ist die Pressemeldung des BUND Hamburg im Anschluss dokumentiert. Der Rechtsstreit um das 1.600 MW-Kohlekraftwerk Moorburg geht damit in die nächste Runde. Bislang hat Vattenfall mit Jahren Verzögerung und Abschreibung von bis zu 1,5 Mrd. Euro lediglich einen der 800 MW Blöcke in Betrieb genommen. Der zweite Block soll seinen Beitrag zur Klimakatastrophe zum Sommer hin aufnehmen.
UPDATE: Die Genehmigung für das Kohlekraftwerk in Moorburg wurde schließlich von den Grünen in der ersten schwarz-roten Landesregierung erteilt. Umweltsenatorin war Anja Hayduk, der Staatsrat Christian Maaß. Zuvor hatten sie im Wahlkampf versprochen, Moorburg zu verhindern. Die beiden haben jetzt ebenfalls mit einer Pressemitteilung (Hier als PDF) auf die Klage der EU-Kommission reagiert. Beide sind ja für diese Genehmigung verantwortlich: „Die Klage der EU-Kommission bestätigt unsere Auffassung, die wir als Vertreter der damaligen Genehmigungsbehörde beim Oberverwaltungsgericht vorgetragenen hatten, wonach das Kraftwerk Moorburg in der damals beantragten Form nicht genehmigungsfähig war. Vor dem Oberverwaltungsgericht haben wir damals kein Recht bekommen. Es ist für das Klima nur ein schwacher Trost, dass unsere Rechtsauffassung heute eine Bestätigung erfährt. Die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Moorburg halten wir nach wie vor aus politischen, ökologischen und auch wirtschaftlichen Gründen für falsch und schon gar nicht nachhaltig. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien und damit einem flexiblen und umweltverträglichen Energieversorgungssystem.“
Der NDR berichtet über die Klage und zitiert den BUND: „Die Umweltorganisation BUND erklärte, bei einem ordnungsgemäßen Plan- und Genehmigungsverfahren wäre Moorburg vermutlich gar nicht erst gebaut worden. „Die Klage der Kommission zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt“, sagte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. Vattenfall und die Stadt Hamburg hätten versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem werde nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.“
PM des BUND Hamburg: „Kraftwerk Moorburg: EU-Kommission klagt gegen Deutschland, Argumente der BUND-Beschwerde aus 2010 bestätigt / Deutschland missachtet Gesetzesvorgaben
Die EU-Kommission hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt. Hintergrund ist eine Missachtung entsprechender Rechtsvorschriften bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks am Standort Hamburg-Moorburg.
Die Kommission hält es nach fast fünfjähriger Prüfung offenbar für erwiesen, dass im Genehmigungsverfahren Moorburg eine Alternativenprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Artikel 6, Abs. 4) unzulässiger- weise umgangen worden ist. Eine solche Alternativenprüfung muss vorge- nommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Einstufung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahme bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Eine Alternativenprüfung wurde aufgrund dieses Verfahrenstricks nicht vorgenommen. Tatsächlich wird aber die Fischfauna am Kraftwerk erheblich geschädigt, eine Alternative wie zum Beispiel ein Kühlturm hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass keine Kühlung mit Elbwasser unter Beachtung des geltenden Umweltrechts erfolgen darf. Dies hätte wiederum sogar die Investitions- entscheidung beeinflussen können und dieses Kraftwerk, das heute ohnehin nicht in die Energiewende passt, wäre gar nicht erst gebaut worden.
„Die Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Und es bleibt zu hoffen, dass in Deutschland und in Hamburg gesetzliche Vorgaben zukünftig konsequenter beachtet werden“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Für Rückfragen: Paul Schmid, Pressesprecher BUND Hamburg“
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Versäumnisses, bei der Genehmigung eines Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten. Es besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte. Diese Arten passieren das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme ist schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks hat Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.
Im November 2014 wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Angesichts der anhaltenden Weigerung Deutschlands, mögliche Alternativen zu prüfen, hat die Kommission beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen.
Weitere Informationen
Zu den Vertragsverletzungsverfahren im März siehe MEMO/15/4666
Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12
AKW Brokdorf: Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung gestellt. Fotos: Dirk SeifertAnwohner und vielleicht bald Kläger für die Stilllegung des AKW Brokdorf: Karsten Hinrichsen.
Bereits vorgestern haben Anwohner mit Unterstützung von Greenpeace die Aufhebung der Betriebsgenehmigung des Atomkraftwerks Brokdorf an der Unterelbe beantragt. Gestern hatte außerdem eine Klägergemeinschaft gegen das AKW Grohnde einen solchen Stilllegungsantrag gestellt. Kommen die zuständigen Grünen Umweltminister in Kiel und Hannover diesen Anträgen nicht nach, soll in beiden Fälle Klage auf Entzug der Betriebsgenehmigung für die beiden Atommeiler gestellt werden. Die beiden Anträge reagieren stark auf das Urteil des OVG Schleswig, das im Januar rechtskräftig wurde und zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Atommülllager am AKW Brunsbüttel führte. Der Antrag zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf ist am Ende dieses Artikels zu finden.
Aufruf zum Protest: Am 26. April findet am AKW Brokdorf eine Protest- und Kulturmeile statt. Alle Infos hier auf www.akw-brokdorf-abschalten.de
Als hätten die beiden das gemeinsam geübt: Laut taz reagierte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel: „Grundsätzlich befürworte das Land Niedersachsen den Atomausstieg, sagte er. Für den Entzug einer Betriebsgenehmigung gebe es allerdings hohe rechtliche Hürden. Wenzel rechnet damit, dass die Prüfung einige Monate dauern werde.“
In der SHZ sagt sein Amtskollege aus Schleswig-Holstein, Robert Habeck: „„Alles, was den Atomausstieg nach Recht und Gesetz beschleunigt, ist gut.“ Der Antrag werde gründlich geprüft. Er machte aber gleichzeitig deutlich, dass die rechtlichen Hürden für den Widerruf einer bereits erteilten Betriebserlaubnis sehr hoch seien.
Dokumentation Greenpeace: RISIKO-MEILER ABSCHALTEN Deutsche AKW sind nicht gegen äußere Bedrohungen gesichert – ein großes Risiko. Greenpeace und Anwohner gehen nun gemeinsam gegen den Meiler Brokdorf vor.
Im Januar 2015 wurde einer Atomanlage erstmals infolge einer Anwohnerklage die Betriebserlaubnis entzogen – nun legen Anwohner und Greenpeace nach. Gemeinsam fordern sie die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein auf, dem AKW Brokdorf die Betriebserlaubnis zu entziehen.
Wie schon Anfang des Jahres geht es um das Risiko der Atomanlagen im Ernstfall: Einer der Antragsteller, der nun gemeinsam mit Greenpeace gegen Brokdorf vorgeht, lebt nur eineinhalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Käme es in dem AKW zur Kernschmelze mit großer radioaktiver Freisetzung, träfen ihn hohe Strahlendosen mit tödlichen Folgen. Solch einen Super-GAU könnte etwa ein terroristischer Angriff auslösen.
„VERWUNDBARKEIT VON ATOMANLAGEN AUSSER ZWEIFEL“ Auch die Klage gegen den Betrieb des Atommüll-Zwischenlagers am stillgelegten Meiler Brunsbüttel hatten Anwohner aufgrund der hohen Risiken für die Bevölkerung eingereicht. Dem entscheidenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Januar ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Schon im Jahr 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sinne der Anwohner entschieden und dem Zwischenlager die Betriebserlaubnis entzogen. Doch dagegen legte der Bund Beschwerde ein. Das Verfahren wanderte in die letzte Instanz: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wiederum gaben die Richter den Klägern Recht.
Mit dem Urteil forderte die Justiz die Genehmigungsbehörde auf, bedrohliche Szenarien wie den Absturz eines Airbus A380 oder den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen stärker zu berücksichtigen. Auch darüber hinaus werde das Urteil noch Folgen nach sich ziehen, glaubt Greenpeace-Anwalt Dr. Ulrich Wollenteit. Die Anerkennung des Schutzanspruchs der Anwohner von Atomanlagen ebne den Weg für weitere ähnliche Entscheidungen.
„Die Verwundbarkeit von Atomanlagen durch terroristische Angriffe steht außer Zweifel“, so die Einschätzung von Heinz Smital, Greenpeace-Experte für Atomkraft. „Die enorme radioaktive Freisetzung, die ein solcher Angriff verursachen kann, gefährdet die Bevölkerung und stellt ein unzumutbares Risiko dar“, sagt er. „Die Politik kennt diese Gefahr, handelt aber nicht konsequent. Daher müssen Bürger und Umweltverbände aktiv werden.“
„ANWOHNER MÜSSEN GEFAHR VIEL ZU LANGE ERDULDEN“ Schon unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 auf das World Trade Center in New York City hatte Greenpeace Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden AKW gestellt. Über die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten Reaktoren und den Pannenmeiler Krümmel wurde aber nicht vor Gericht entschieden. Die Bundesregierung ließ diese nach dem Atomunglück in Fukushima über das Atom-Moratorium abschalten.
Doch bei den verbliebenen Atommeilern bleibt die Bedrohung akut. „Schon viel zu lange müssen Anwohner die Gefahr von Atomkraftwerken dulden“, sagt Greenpeace-Experte Smital. „Nachträgliche bauliche Maßnahmen, die tatsächlich Abhilfe schaffen könnten, sind nicht in Sicht. Daher müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden.“
Einer der beiden Grohnde-Kläger: Hans-Peter-Leiding. Heute erklärte er seine Motive auf einer Pressekonferenz in Hannover
Angekündigt war es schon, jetzt ist es amtlich. Anwohner des E.on-AKW in Grohnde wollen den Entzug der Genehmigung einklagen. Das haben die Initiatoren heute gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wollenteit auf den Weg gebracht. Wollenteit hatte vor kurzem die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel erstritten. Nach der Urteilsbegründung des OVG Schleswig hatte er bereits davon gesprochen, dass dieses Urteil auch für die noch laufenden Atommeiler Konsequenzen haben dürfte. Das wird sich jetzt zeigen. Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der beiden Antragsteller / Kläger. Eine persönliche Erklärung von Hans-Peter Leiding und über seine Motive findet sich unten in diesem Text.
Die Unterstützer-Gemeinschaft für die Klage gegen das AKW Grohnde
Bevor hier gleich die Erklärung der Grohnde-Klägergemeinschaft folgt, noch der Hinweis: Derzeit sind mehrere Klagen auf dem Weg. Sowohl in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und in Brokdorf werden rechtliche Schritte derzeit vorbereitet. Ein Verfahren zum Castor-Zwischenlager am abgeschalteten AKW Esenshamm/Unterweser ist noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig und in etwa vergleichbar mit dem Verfahren in Brunsbüttel, wo nach dem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung aufgehoben ist. Siehe dazu die weiterführenden Links oberhalb und unterhalb dieses Absatzes und insbesondere mit Blick auf die Folgen des Brunsbüttel-Urteils auch für die Atommülllagerung nicht nur in Schleswig-Holstein:
Dokumentation: Die Presseerklärung der Klagegemeinschaft:
Anwohner wollen Entzug der Genehmigung des AKW Grohnde einklagen
Anwohner aus Grohnde und Bodenwerder haben heute beim Niedersächsischen Umweltminister beantragt, dem umstrittenen Atomkraftwerk Grohnde die Betriebsgenehmigung zu entziehen und angekündigt, dies sonst gerichtlich durchzusetzen. Die Antragsteller verweisen insbesondere auf die gewachsene Gefahr durch Einwirkungen von außen, beziehen sich aber auch auf die jahrzehntelange Auseinandersetzung um die Schwachpunkte und Anfälligkeit der Anlage.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg, der die Antragsteller vertritt, sieht für das Vorgehen durchaus gewachsene Chancen: „Das jüngst vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung der Anlage gekippt wurde, hat die Schutzansprüche der Anwohner von Nuklearanlagen im Zusammenhang mit terroristischen Angriffen nachdrücklich bestätigt. Die Gefährdung von Atomanlagen wegen möglicher terroristischer Angriffen wird zudem auch von den Sicherheits-behörden der Bundesrepublik bestätigt. Der Atomverwaltung sind damit Handlungsspielräume zugewachsen, die sie endlich sicherheitsgerichtet nutzen muss. Das gewachsene Terrorrisiko sowie die technischen Schwachstellen des Reaktors stellen für die Anwohner des Atomkraftwerks eine erhebliche Gefährdung dar. Deshalb muss die Genehmigung widerrufen werden.“
Rechtsanwalt Dr. Wollenteit hat bereits in der Vergangenheit mehrere Klageverfahren bezüglich der 2011 abgeschalteten alten Reaktoren begleitet und ist derzeit auch mit dem Greenpeace-Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das AKW-Brokdorf befasst.
Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der beiden Antragsteller / Kläger. Seit er Anfang der 90er Jahre nach Grohnde gezogen ist, habe sich viel verändert: Er verweist auf das Zwischenlager und die Anschläge vom 11. September 2011. Und, sagte Leiding: „So blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.“ Er wolle trotz des bestehenden Ausstiegsbeschlusses klagen, „weil eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen könnte, die AKWs zwecks Erhöhung der Entsorgungs-Rückstellungen doch länger laufen zu lassen. Ein Anliegen ist dem Gewerkschafter und aktiven Betriebsrat Leiding, dass sich seine Klage nicht gegen die Beschäftigten im AKW richte. Er regt deshalb eine gemeinsame „Kreativitätsinitiative“ von Kreis und Gemeinden vor, um den notwendigen Strukturwandel im Weserbergland zu bewältigen.
Finanziert wird die Klage durch einen eigens eingerichteten Rechtshilfefond. Zur Absicherung haben bisher 23 Mitglieder eine Einlage von 1.000,- € gemacht, in den nächsten Monaten sollen dann zur eigentlichen Finanzierung 50.000,-€ gesammelt werden, erklärt Eckart Bretzke vom Vorstand des Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. Bretzke war Ende der 70er Jahre Gemeindepfarrer in Hameln-Tündern und hat die damalige Auseinandersetzung um den Bau der Anlage unmittelbar erlebt.
ExpertInnen-Anhörung morgen in Bielefeld
Zur Unterstützung der Klage findet am morgigen Donnerstag, dem 26. März um 19.00 in Bielefeld eine ExpertInnen-Anhörung mit der Physikerin Oda Becker und Swantje Küchler (Leiterin Energiepolitik des Forum Ökologisch-soziale Marktwirtschaft, Berlin) und Karsten Schmeißner (Detmold) vom Rechtshilfefonds statt.
Veranstalter: Volkshochschule Bielefeld, BUND Bielefed und Bielefeld steigt aus, Ort: Ravensberger Spinnerei (Historischer Saal), Ravensberger Park 1, 33607 Bielefeld
Die Stadtwerke Bielefeld sind zu 16,7 % am AKW-Grohnde beteiligt,
Für Rückfragen: Peter Dickel 0174 – 3576821
Kontakt zu den KlägerInnen: Reimer Schermuly-Opitz, Hameln 0177/5052727
Pressekonferenz Niedersachsen 25.03.2015
Statement Hans-Peter Leiding, Grohnde
Wenn ich zuhause in Grohnde im schönen Weserbergland aus dem Fenster sehe, blicke ich direkt auf das nahe gelegene Atomkraftwerk.
Das war natürlich schon da, als ich Anfang der 90er Jahre hierher zog und ich wusste das. Aber viele Dinge haben sich seitdem geändert, die nicht abzusehen waren und so blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.
Damals, Anfang der 90er, gab es z.B. noch kein Zwischenlager am AKW Grohnde und auch noch keine Großflugzeuge heutiger Dimension, die in einer Zeit der wachsenden Terrorgefahr neue Unwägbarkeiten darstellen. Ich denke dabei an die Terroranschläge vom 11. September 2001. Ein derartiges Szenario ist überall vorstellbar, auch an einem Atomkraftwerk und auch in Grohnde.
Außerdem nehme ich für mich das Recht in Anspruch, genau wie unsere Gesamtgesellschaft – nach Tschernobyl und Fukushima – lernfähig zu sein und alte Überzeugungen zu überprüfen und zu ändern. Ich erinnere daran, dass unsere Bundeskanzlerin immerhin studierte Physikerin ist. Was für sie gilt, gilt auch für den Sozialpädagogen aus Grohnde.
Meine persönliche Motivation jetzt gegen das AKW zu klagen ist folgende:
Die Betreiber der deutschen AKWs versuchen bekanntlich, die entstehenden Rückbaukosten ihrer Anlagen an den Staat weiterzugeben, um sich nach gemachtem Geschäft vor den immensen finanziellen Risiken zu schützen. Da es fraglich ist, ob sie den Rückbau ihrer Atomkraftwerke jemals aus den gemachten Rücklagen bezahlen können (und wollen?), könnte eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen, die AKWs zwecks Erhöhung der Rücklagen doch noch länger laufen zu lassen. Deshalb klage ich trotz bestehendem Ausstiegsbeschluss.
Und dann geht es um elementare Sicherheitsfragen: Die Terrorgefahr habe ich ja bereits erwähnt. Da fühle ich mich angesichts des AKW Grohnde direkt an Leib und Besitz gefährdet und klage.
Dass bekanntlich heute noch kein Mensch weiß, ob und wo es ein Endlager geben wird ist mehr als bedrückend. Es ist vergleichbar mit einem Flugzeug, das gestartet ist, für das es aber noch keine geeignete Landebahn gibt. Dass, wie wir selbst, auch Atomanlagen altern und zwangsläufig anfällig werden, dass die Planungen zum Katastrophenschutz immer noch völlig unzureichend sind (lt. Gutachten des bundeseigenen Amtes für Strahlenschutz vom April 2012) … das alles möchte ich nur noch kurz erwähnen.
Manchmal höre ich, dass alles sei Panikmache und ich sei ja kein Fachmann und es gehe schließlich auch um viele Arbeitsplätze in der Region.
Ja, ich bin kein Fachmann. Meines Erachtens geht es aber vielmehr um schlichten, gesunden Menschen- verstand. Auf die oben aufgeworfenen Fragen habe ich jedenfalls noch keine, mich überzeugenden und beruhigenden Antworten erhalten.
Die Frage der Arbeitsplätze im Atomkraftwerk Grohnde bewegt mich dagegen als Gewerkschaftsmitglied und aktiven Betriebsratsvorsitzenden natürlich! Mit den Beschäftigten habe ich keinen Streit und sie haben meine Solidarität! Aber es kann doch kein ernsthaftes Argument sein, deshalb an einer überholten, gefährlichen Technik festzuhalten.
Wir brauchen andere, bessere Antworten: Der Strukturwandel hier im Weserbergland kommt auf jeden Fall und wird vermutlich mühsam. Das dann stillgelegte AKW Grohnde hinterlässt aber viele hervorragen- de Fachleute! Diese Menschen mit ihren Familien sollten wir möglichst halten und als Chance begreifen. Wir dürfen deshalb nicht an Geld und Kreativität sparen, mit diesem Kapital etwas Neues, Umwelt- und Zukunftverträgliches zu entwickeln und aufzubauen. Diese Verantwortung liegt bei uns allen und nicht auf den Schultern der Kläger! Kann z.B. der Landkreis Hameln-Pyrmont im Verbund mit den Kommunen und Wirtschaftsverbänden etc. nicht eine Art „Kreativitätsinitiative“ starten? Ich würde mir so eine gemeinsame Bürgersinnkampagne sehr wünschen, damit die Frage „AKW – ja oder nein“ nicht noch länger unsere Bevölkerung spaltet.
Das wünsche ich mir natürlich auch für mein persönliches Lebensumfeld in Grohnde: Gemeinsinn statt Streit!
Meine Klage (und die der anderen KlägerInnen) wird durch zwei wichtige Faktoren unterstützt: Zum einen danke ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Wollenteit aus Hamburg für seine sachkundige und engagierte Übernahme des Mandats! Denn es stimmt: Ich bin kein Fachmann. Zudem werde ich für die Finanzierung meiner Klage gegen den weiteren Betrieb des AKW Grohnde durch den Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. unterstützt. Sonst wäre mein Engagement nicht tragbar, wie sich jeder leicht denken kann. Die Mitglieder dieses Vereins helfen und unterstützen mich auch bei praktischen Fragen, wofür ich ebenfalls sehr dankbar bin.
Abschließend möchte ich noch eine persönliche Bitte äußern: Bitte respektieren und schützen Sie mein persönliches Leben und das meiner Familie in Grohnde. An- fragen jeder Art (Medien, Interviews etc.) richten Sie bitte an die benannten Mitglieder des Rechtshilfe- fonds. Für diese Rücksichtnahme danke ich Ihnen auch im Namen meiner Frau!
Massive Sicherheitsbedenken und fehlende Konsequenzen aus dem ASSE-Desaster
Berlin/Salzgitter. Die Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und Pia Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE kritisieren anlässlich des morgigen Besuchs von Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth in Salzgitter, dass die Bundesregierung weiter am Atommülllager Schacht Konrad festhalten und laut dem Entwurf des Nationalen Entsorgungsplans möglicherweise sogar die doppelte Menge an Atommüll einlagern will.
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion, fordert: „Die Genehmigung für den Schacht Konrad muss auf den Prüfstand. Nach heutigen Anforderungen von Wissenschaft und Technik wäre Schacht Konrad nie als Endlager ausgewählt worden. Es gibt wissenschaftliche Zweifel an der Langzeitsicherheit und es gibt Wasser im Schacht. Konsequenzen aus dem ASSE-Desaster, wie die Rückholbarkeit, müssen endlich auch für den Schacht Konrad geklärt werden“, sagte Zdebel.
Pia Zimmermann, regionale Abgeordnete der LINKEN, weist darauf hin: „ Wie im Fall Gorleben hat es auch beim Schacht Konrad nie ein transparentes und vergleichendes Auswahlverfahren gegeben. Mit politischen Weisungen hat das Bundesumweltministerium Sicherheitsbedenken der Genehmigungsbehörde in Niedersachsen überstimmt und damit Fakten geschaffen. Ein Neustart bei der Suche nach dauerhaft sicheren Lagermöglichkeiten für den Atommüll muss auch für den maroden Schacht Konrad gelten. An Schacht Konrad festzuhalten, bedeutet Salzgitter und die Region zu demütigen“, so Zimmermann.
Die Abgeordneten Pia Zimmermann (Wolfsburg) und Hubertus Zdebel (Münster) unterstützen die Proteste der IG Metall, dem Landvolk, mehreren Kommunen, der AG Schacht Konrad und Umweltverbänden gegen das Atommülllager Schacht Konrad.