Kein Klima mit Braunkohle – Arbeitsplätze für Klimaschutz

Anti-kohle-kette-2Die Gewerkschaften machen mobil für den Erhalt der Arbeitsplätze in den (Braun)Kohlegebieten von Vattenfall, RWE und den anderen Stromkonzernen. Am kommenden Samstag – wenn im Rheinland die Anti-Kohle-Kette stattfindet – wollen sie in Berlin demonstrieren. Anlass für diese Aktionen von Verdi und IGBCE sind Pläne von Wirtschaftsminister Gabriel, eine Kimaabgabe einzuführen, die bei älteren Kohlekraftwerken zu einer stärkeren wirtschaftlichen Belastung und ihrer Stilllegung führen würde. Damit will Gabriel erreichen, dass die Klimaschutzziele der Bundesrepublik eingehalten werden können. Außerdem dürfte nebenbei ein Beitrag dazu geleistet werden, die hohen Stromkapazitäten abzubauen.

In der Welt ist zu lesen: „Am Ende steht der soziale Blackout ganzer Regionen“, heißt es bei der Gewerkschaft IG BCE: „Wer kurzfristig aus der Kohle aussteigen will, riskiert eine sichere und bezahlbare Energieversorgung.“ Mit einer Großdemonstration will die Gewerkschaft deshalb am 25. April vor dem Bundeskanzleramt gegen Baakes Kohlepläne mobilmachen. Erwartet werden mehr als 10.000 Teilnehmer: „Es reicht, wir wehren uns!“, heißt es in dem Aufruf.“

Ja, gut gebrüllt. Nur, wer will eigentlich kurzfristig aus der Kohle aussteigen? Die Bundesregierung und Gabriel jedenfalls nicht. Aber richtig ist: CO2-Emissionen sollen mit einer Klimaabgabe belastet werden. Das würde vor allem ältere Kohle-Kraftwerke mit höheren Emissionen aus dem von großen Überkapazitäten geprägten Strom-Markt drängen.

Die Klimaretter loben die Pläne von Gabriel in einem Beitrag von Benjamin von Brackel in hohen Tönen: „Eines muss man Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lassen: Raffinierter hätte er den Einstieg in den Kohleausstieg kaum in die Wege leiten können. Zwar laufen in diesen Tagen Gewerkschaften, Unternehmen und Politiker von Union und SPD inklusive der Landeschefs von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen Sturm gegen seinen Vorschlag eines „Klimabeitrags“, den die Energieunternehmen für ihre ältesten und ineffizientesten Kohlekraftwerke entrichten sollen, damit Deutschland noch seine Klimaziele für 2020 erfüllt. Allerdings fällt es Gabriels Gegnern sichtlich schwer, stichhaltige Argumente gegen den Plan zu finden. Sie beißen sich die Zähne aus.“ Andere wie Franz Alt sprechen auf der Sonnenseite vom Endspiel um die Kohle.

Die Gewerkschaften IG BCE und Verdi jedenfalls geben Alarm für die Arbeitsplätze. Vor allem in der Lausitz (Vattenfall) und in NRW (RWE) werden massive Auswirkungen befürchtet, denn die dortigen Braunkohetagebaue sind direkt mit dem Betrieb der  Kraftwerke verknüpft. Die Stuttgarter Nachrichten: „Von den 38 Kraftwerksblöcken, die derzeit Braunkohle verstromen, würden die allermeisten unprofitabel, wenn Gabriels Plan eines Klimaschutzbeitrages umgesetzt wird. Dies geht aus Berechnungen hervor, die die IGBCE anhand von Daten der Industrie angestellt hat und Gabriel gestern zukommen ließ.“ Selbst Verdi geht nun in die Vollen: „Nach ostdeutschen Länderchefs hat sich jetzt auch ver.di-Chef Frank Bsirske entschieden dagegen ausgesprochen. Die Abgabe bedrohe bis zu 100.000 Arbeitsplätze, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Pläne könnten zu einem „tiefgehenden Strukturbruch“ in den Braunkohlerevieren führen“, berichtet die Tagesschau. Demnach sollen 30.000 Arbeitsplätze direkt und 70.000 indirekt von den Plänen Gabriels betroffen sein.

Abgesehen davon, dass diese Zahlen weit übertrieben sein dürften. Dass Gewerkschaften wie Verdi und IG BCE nun langsam mitbekommen, dass es einen massiven Strukturwandel in der Energiewirtschaft gibt, der auch vor der Braunkohle nicht halt macht, ist wieder einmal ein Hinweis, der vor allem eines zeigt: Die Hilflosigkeit und Konzeptlosigkeit von IG BCE und Verdi in dieser Frage. Die jetzt von Gabriel vorgeschlagene Abgabe ist bei weitem kein Strukturbruch, sondern bestenfalls eine gewisse Beschleunigung, eher aber eine Lenkungsmaßnahme. Der eigentliche Strukturwandel ist längst im Gange und hat mit dieser Maßnahme nichts zu tun.

Keine Frage: Soziale Sicherheit für die Beschäftigten gehört ganz weit nach oben auf der Skala der zu schützenden Interessen in der Energiewende. Aber das darf nicht gegen die Klimakatastrophe gestellt werden. Übersehen werden darf nicht: Seit vielen Jahren sind die Kohle- und Stromkonzerne dabei, ihre schweren Investitions- und Strategiefehler unter anderem mit massivem Stellenabbau ein wenig zu korrigieren. So um die 20.000 Arbeitsplätze dürften durch diese Sanierungspolitik der Chefetagen in den Konzernen in den letzten Jahren abgeschafft worden sein. Das läuft weitgehend „sozialverträglich“ ab. Laute öffentliche Proteste sind von den Gewerkschaften dazu kaum zu vernehmen.

Die Energiewende ist über ein Jahrzehnt alt und spätestens in der zweiten Hälfte der 2000er Jahre wurde Schritt für Schritt erkennbar, dass die „Großen Vier“ zunehmend Probleme bekamen. Finanz- und Wirtschaftskrise einerseits – ein erheblich schneller wachsender Markt erneuerbarer Energie mit neuen Akteuren andererseits. Das Scheitern der Laufzeitverlängerung nach Fukushima war vor allem das Scheitern der Sanierungsstrategie der Konzerne. Die Milliarden-Beträge aus der Atomenergie sollten den längst überfälligen Umbau finanzieren. Daraus wurde nichts.

Die Stromerzeugungskapazitäten sind viel zu groß und die Konzerne ruinieren sich selbst die Preise. Die Blockade gegen die Erneuerbaren ist auf der ganzen Linien gescheitert. Nach und nach gehen derzeit neue Kohlekraftwerke ans Netz und erhöhen die Kapazitäten noch einmal. Da hilft auch nicht, wenn Atomkraftwerke viel zu langsam abgeschaltet werden.

Es gibt sicher viele Wege, die CO2-Emissionen zu senken. Allerdings gibt es keinen Weg daran vorbei, den extrem umweltschädlichen Braunkohletagebau und die besonders klimaschädliche Braunkohleverstromung Schritt für Schritt zurückzufahren. Die Konzerne selbst haben noch vor Jahren immer wieder beteuert, dass ihre vermeintlich hypermodernen neuen Kohlekraftwerke dafür sorgen, dass ältere und klimaschädlichere Kohlekraftwerke aus dem Markt gedrängt würden. Auch aus gewerkschaftlichen Reihen sind damals entsprechende Argumente bekommen. Die Strompreise sind im Keller und werden es langfristig wohl auch bleiben. Und an einem kleinen Punkt wird die Stellschraube jetzt mit der Klimaabgabe ein wenig gedreht.

Längst hätten die Gewerkschaften sehen können, wie massiv der Strukturwandel sein wird. Seit vielen Jahren fordern Umweltverbände die Politik und die Betroffenen auf, diesen Strukturwandel zu planen, den Umbau zu organisieren. Unter anderem, damit die sozialen Folgen besser gemeistert werden können. Doch statt diese Debatte zu führen und konkrete Maßnahmen zu betreiben, wurden Umwelt- und Klimaschützer lieber beschimpft und verunglimpft. In der Lausitz ebenso wie im Rheinland.

Siehe auch Labournet.

Atommüll-Kommission und Gorleben: Veränderungssperre unnötig oder auch rechtswidrig – weiterer Beschlussvorschlag

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernNachdem die beiden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommissionen (Klaus Brunsmeier, BUND und Hubert Steinkemper (ehemals BMU)) zur morgigen Sitzung einen (Kompromiss)Beschlussvorschlag in Sachen Gorleben-Veränderungssperre und Sicherung weiterer Standorte kurzfristig vorgelegt haben, kommt nun von Kommissions-Mitglied und Rechtsanwalt Hartmut Gassner ein weiterer Vorschlag. Gassner hält die von der Bundesregierung bereits beschlossene Veränderungssperre für Gorleben für überflüssig und möglicherweise sogar rechtswidrig. In einer Mail an die Kommissionsmitglieder hat er seinen Antrag heute verschickt und begründet. (Siehe als Dokumentation gleich unten).

Dokumentation Beschlussvorschlag Hartmut Gassner: Betreff: Veränderungssperre Gorleben

Sehr geehrte KollegInnen,

in Sachen Veränderungssperre (VSP) Gorleben nehme ich Bezug auf den Beschlussvorschlag zur Kommissionssitzung am 20.04 zu TOP 6 (K-Drs. 102) und erlaube mir zunächst auf folgendes hinzuweisen:

1. Es ist zu klären, ob eine VSP (-Verlängerung) für Gorleben erforderlich ist.
2. Es ist zu klären, ob gesetzliche Sicherungsmöglichkeiten im Rahmen bevorstehender Erkundungssschritte möglich/erforderlich sind, bevor potenzielle Standorte ermittelt sind.
3. Es ist zu klären, ob sich eine bloße VSP am potenziellen Standort Gorleben nicht als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 GG darstellt, denn eine VSP könnte sich für die dort potenziell betroffenen Bergbauberechtigten als gleichheitswidrige „Übersicherung“ im Vergleich zu anderen Flecken der weißen Landkarte darstellen.

zu 1. Es dürfte nach der Anhörung unstreitig sein, dass eine VSP ein absolutes Verbot beinhaltet, das sich im Rahmen einer Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG ohne Weiteres durchsetzt. Die Anhörung hat weiterhin aufgezeigt, dass es bislang keine Rechtssprechung gibt, die sog. absolute Verbote für zwingend erachtet. Die Diskussion mit den Experten hat schließlich das gemeinsame Ergebnis erbracht, dass sich konkret am Standort Gorleben die Gegebenheiten so darstellen, dass überwiegende öffentliche Interessen zur Untersagung eines entgegensteheden Vorhabens (zB Salzabbau) nach § 48 Abs. 2 führen würden und nicht dem Bergrecht und damit nicht § 48 BBerG unterliegende Vorhaben (Tunnelbau/Hochhaus mit Nutzung oberflächennaher Geothermie) nicht zu erwarten sind.

Eine VSP wäre i.ü auch noch zu erlassen, wenn eine ablehnende Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG gerichtlich keinen Bestand hätte.

Die Suche nach vielen politischen Konsensinseln auf dem Weg zu einem einvernehmlichen Kommissionsergebnis (Bericht) und einer akzeptablen Standortentscheidung verlangt Abstand zu nehmen von einseitigen Absolutpositionen. Die Kommission und die BReg. stehen in der Pflicht zu beurteilen, ob in § 29 StandAG die „bestmögliche Sicherung“ des potenziellen Standorts Gorleben gefordert ist oder der hier vorgeschlagene Weg nicht den genannten „rechtlichen Erfordernissen“ völlig genügt. Es steht der Kommission auch schlecht zu Gesicht, sich in Sachen „Behördenstruktur“ oder „Rückführung von WAA-Castoren“ der Bitte des BMUB um kurzfristige Unterstützung gerecht zu werden, sich aber zum Thema VSP schlicht übergehen zu lassen.
Antrag als neue Nr. 1 unter I.

Um Geist und Zweck der Kommission gerecht zu werden, fordert die Kommission die BReg. auf, den Entwurf zur Verlängerung der VSP Gorleben zurückzuziehen. Eine VSP ist derzeit nicht erforderlich, weil § 48 Abs. 2 BBerG eine ausreichende Sicherung des potenziellen Standorts Gorleben gegen konkurrierende Vorhaben erlaubt.

zu 2.

Eine rechtliche Möglichkeit der Sicherung potenzieller Standorte ist gesetzlich durch § 12 Abs. 2 StandAG iVm § 9g AtG bereits gegeben. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf die Frage gerichtet sein, ob es bereits in vorgelagerten Erkundungsphasen (Festlegung der Kriterien nach § 4 Abs. 5 StandAG, Ergebnisse der sog. Negativkartierung, Ergebnisse der sog. Positivkartierung), die noch keine Standortausweisungen aufweisen, zur Sicherung durch Veränderungssperren kommen kann, um eine zügige Gleichbehandlung mit Gorleben zu erreichen, sollte sich die Verlängerung der VSP politisch durchsetzen. Auch bezüglich vorgelagerter Erkundungsphasen sollte § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG in die weitere Diskussion einbezogen werden. Dort findet sich die Ermächtigung zur Sicherung von Planungsgebieten, wie sie von den Experten RA’in Keienburg und Prof. Kühne in Bezug auf die Offenhaltung von Alternativen nach § 9a Abs 3 BFernStrG angesprochen wurden. Die Vorschläge des Vorhabenträgers nach § 13 Abs. 3 (2. Teil) StandAG zur Durchführung der obertägigen Erkundung lassen sich nach übereinstimmender Auffassung über § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG duch VSP sichern. Zu diesem Zeitpunkt kann auch Gorleben ggf. wieder über eine VSP gesichert werden.
Antrag zum bisherigen 1. Beschlussvorschlag (Einfügung)
(…), die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.

zu 3.

Weil die Erforderlichkeit einer VSP in Gorleben neben § 48 Abs. 2 BBerG nicht erwiesen ist, bedarf es zumindest weiterer Prüfungen und Erörterungen, bevor der BRat über die Verlängerung der VSP Gorleben im Einklang mit dem Grundgesetz entscheiden kann. Hierzu zählt auch die Würdigung möglicher Ergänzungen von §§ 11, 55 BerG

Antrag:

[Unterstützung des vorliegend 2. Beschlussvorschlages]
Ich bitte die Gst. das vorliegende Schreiben auch als K.-Drs. zugänglich zu machen.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Gaßner
Rechtsanwalt

Gorleben weiterhin einziger bevorzugter Atommüll-Standort – Zeitspiel für Alternativen und Druck der Kommission

cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgDie Atommüll-Kommission tagt wieder. Diesmal unter dem TOP6: Gorleben, die Veränderungssperre und die Sicherung weiterer Atommüll-Lager-Standorte. Die Bundesregierung hatte vor wenigen Wochen beschlossen: Es bleibt bei der einseitigen Bevorzugung von Gorleben als Standort für ein dauerhaftes Atommülllager. Dazu soll die im August auslaufende Veränderungssperre um weitere 10 Jahre verlängert werden. Für andere potentiell geeignete Regionen gibt es diese Sperre nicht. Es geht in der Kommission derzeit nicht darum, Gorleben als Standort auszuschließen – aber darum, die weitere Bevorzugung zu beenden. Die Bundesregierung hatte dazu nichts vorgeschlagen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Aber das soll sich jetzt ändern. Mit einem Beschlussvorschlag, der morgen abgestimmt werden soll, soll die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden. Das Ziel: Keine Sonderregelung für Gorleben. Aber Gorleben bleibt im Rennen.

Im Beschlussvorschlag heißt es daher: „Die Kommission bittet die Bundesregierung, unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von potenziellen Standorten und Standortregionen ermöglicht.“

Mit der Veränderungssperre soll laut Bundesregierung „sicher“ verhindert werden, dass geeignete Standorte durch z.B. Tiefbohrmaßnahmen für die dauerhafte Atommülllagerung unbrauchbar gemacht werden können. Soll Gorleben mit der Veränderungssperre nicht weiterhin einseitig „bevorzugt“ werden, braucht es also eine rechtliche Lösung, die auch andere Standorte bzw. Regionen schon jetzt „schützt“.

  • Der Beschlussvorschlag ist hier als PDF auf der Kommissionsseite bei der AG2 zu finden.

Die Verlängerung der Veränderungssperre auf dem Verordnungswege braucht zwar nicht die Zustimmung des Bundestages, aber die des Bundesrats. Bereits am 8. Mai könnte das Thema daher auf der Tagesordnung stehen. Wie der Bundesrat angesichts zahlreicher grüner Regierungsbeteiligungen mit dem Beschluss der Bundesregierung umgehen wird, dürfte spannend werden.

Veränderungssperre Gorleben überflüssig

Denn das rot-grüne Niedersachsen drängt in Person des grünen Umweltministers Stefan Wenzel darauf, die Veränderungssperre ersatzlos auslaufen zu lassen. Nach seiner – auch in der Kommission und der AG2 vorgetragenen – Auffassung ist Gorleben durch das StandAG ausreichend gesichert und braucht nicht noch weitere Maßnahmen. Ob andere rot-grüne Landesregierungen im Bundesrat dieser Auffassung zustimmen und daher die Vorlage ablehnen werden, ist derzeit unklar.

Auch z.B. Kommissionsmitglied und Atomrechtsexperte Hartmut Gassner hält eine Veränderungssperre für überflüssig. Darauf hatte er deutlich während der letzten Sitzung der AG 2 hingewiesen.

Um Zeit für weitere Beratungen zu gewinnen, drängt Niedersachsen zunächst auf eine Verschiebung der Befassung bis zum Juli. Die Zeit soll genutzt werden, um eine Alternative für die Veränderungssperre weiter zu entwickeln. In diese Richtung zielt auch der Vorschlag für die morgige Kommissionssitzung. Allerdings ist das offenbar umstritten. Denn der entsprechende Satz ist in eckigen Klammern gefasst: „[Um eine intensive und ergebnisoffene Beratung dieses Vorschlags zu ermöglichen, sollte geprüft werden, inwieweit eine Verschiebung der im Mai vorgesehenen Abstimmung im Bundesrat über die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre in Betracht kommt.]“

Beschleunigung bei der Rückholung des Atommülls aus der ASSE?

Asse-Radlader
Tolle Atommüllexperimente der Wissenschaftler in der ASSE: „Versuchsweise nicht rückholbare Atommülllagerung“ haben die dort geübt.

„Die Rückholung des Atommülls aus dem maroden Bergwerk Asse (Landkreis Wolfenbüttel) könnte um Jahre schneller erfolgen als zunächst geplant. Das hat NDR 1 Niedersachsen vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfahren. Den möglichen Weg dorthin will das BfS am Mittwoch der Asse-2-Begleitgruppe sowie Vertretern des Landes- und des Bundesumweltministeriums vorstellen“, berichtet der NDR und die HNA schreiben: „Kernpunkt der Beschleunigungsstrategie: Die Faktenerhebung, mit der seit mehreren Jahren im Berg erkundet wird, was von den Fässern in längst zugemauerten Hohlräumen noch übrig ist, welche Bergetechnik und welche Strahlenschutzvorkehrungen für die Rückholteams erforderlich sind, soll umgestellt werden.“

Nach den bisherigen Planungen des BfS sollte die Bergung der rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Müll, die in den 60er- und 70er-Jahren in mehreren hundert Metern Tiefe versenkt worden sind, erst ca. 2033 beginnen können. Initiativen rund um die ASSE hatten mehrfach eine Beschleunigung gefordert. Darauf scheint das BfS jetzt endlich zu reagieren. Die HNA berichten:

„Schon seit mehreren Jahren wird eine seit langem verschlossene Kammer in 750 Metern Tiefe angebohrt. Nun wollen die Fachleute nicht weiter am schwierigen, sondern am leichteren Ende ansetzen. Das heißt: Vorbereitung der Atommüll-Bergung aus anderen Kammern, die noch nicht zugemauert sind und über deren Zustand im Inneren mehr bekannt ist.

Eine BfS-Sprecherin dämpfte allerdings zu großen Optimismus und warnte vor überzogenen Erwartungen: Es gehe zunächst um Vorschläge: „Wie sich das zeitlich auswirkt, kann keiner sagen.““

Berliner Atomforschungsreaktor BER II: Begrenzter Katastrophenschutz

radioaktiv-10Die „Berliner Woche“ fragt: „Reaktorunfall am BER II: Reicht der Schutz im Ernstfall?“ und schreibt: „Wannsee. Bei einem Unfall im Forschungsreaktor BER II müssten mindestens 13 000 Menschen in einem Umkreis von 2,5 Kilometern in Sicherheit gebracht werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linke-Politikers Hubertus Zdebel hervor.“

  • Auf der Homepage des Abgeordneten Hubertus Zdebel wird unter der Überschrift „Atomforschungsreaktor Berlin: Über 13.000 Evakuierungen im Katastrophenfall“ berichtet. Hier steht die Kleine Anfrage zum Download. (PDF) (*)

Bei Zdebel heißt es: „Die Begründung, warum für den Forschungsreaktor eine Anpassung an die Erfahrungen von Fukushima, die für die Atomkraftwerke in Deutschland derzeit umgesetzt werden, nicht erfolgen soll, ist für Zdebel “nicht überzeugend”.

“Was für die Ausbreitung der Radioaktivität nach einem Unfall in einem Atomkraftwerk gilt, muss auch bei Atomforschungsreaktoren gelten. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte auf Basis der Atomkatastrophe von Fukushima für deutsche Atomreaktoren festgestellt, dass Wind und Wetter für eine erheblich weitere Ausbreitung der Radioaktivität sorgen und daher erheblich mehr Menschen von Schutzmaßnahmen sowohl für Evakuierungen als auch die Jodeinnahme betroffen wären. Die Auswirkungen bei einem Unfall wie von dem Forschungsreaktor BER II sind in der Dimension nicht mit dem von großen Atommeilern vergleichbar. Aber auch hier dürfte die radioaktive Wolke sich weiter ausbreiten, als bis Fukushima angenommen wurde.” Zdebel kündigte an, mit weiteren Fragen dem nachzugehen.“

Weitere Ergebnisse der Anfrage: „Die Einnahme von Jodtabletten wird nach einem schweren Unfall im BER II in einer Entfernung bis zu vier Kilometern für ca. 27.000 Menschen unter 45 Jahren erforderlich, in der betroffenen Zone leben laut Bundesregierung insgesamt 56.000 Menschen. Für Jugendliche und Schwangere müssten Jodtabletten in einer Entfernung bis zu 20 Km ausgegeben werden. In diesem Umkreis leben insgesamt 1.7 Millionen Menschen. Laut Bundesregierung müsste die Jodausgabe im Katastrophenfall für 280.000 Jugendliche und Schwangere erfolgen.

Die Aufforderung „Verbleiben im Haus“ würde in einer Entfernung von acht Kilometern für 190 000 Berliner gelten. In einem Radius bis zu vier Kilometer müssten rund 27 000 Menschen unter 45 Jahren Jodtabletten zum Schutz vor der Strahlung einnehmen.“

Fraglich ist für Zdebel, ob die von der Bundesregierung genannten Reaktionszeiten der Katastrophenschutzstellen in der Praxis funktionieren werden. Dabei verweist er auf eine “Kommunikationsübung” verschiedener Katastrohenschutzeinrichtungen vom September 2014. Laut taz vom 24. Oktober 2014 „traten bei einer geheimen Übung der Krisenstäbe von Bund und Ländern eklatante Mängel zutage.“ Dort heißt es weiter: „Nach einer simulierten Atom-Katastrophe im AKW Emsland wurde die Bevölkerung erst zu einem Zeitpunkt gewarnt, zu dem die radioaktive Wolke bereits Millionen Menschen erreicht hätte.“ (www.taz.de/!148295/).

Und die Berliner Woche schreibt: „Das Helmholtz-Zentrums Berlin, das den BER II betreibt, gibt eine Broschüre für Anwohner heraus, in der ebenfalls notwendige Maßnahmen aufgelistet sind. Die Anzahl der betroffenen Menschen wird allerdings nicht genannt. Seit Kurzem ist der Reaktor, der 2013 wegen einer defekten Schweißnaht abgeschaltet werden musste, wieder am Netz. Derzeit wird ein Hochfeldmagnet für Neutronenstreuexperimente installiert. Endgültig abgeschaltet werden soll BER II erst 2020. Gegner wie das Anti-Atom-Bündnis in Berlin und Potsdam fordern die sofortige Stilllegung.“

(*) Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Abgeordneten Zdebel.

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