Atommüll-Lagerung: Die AG Schacht KONRAD hat eine Einwendungskampagne gegen den Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ gestartet. Bis zum 26. Mai können Einsprüche gegen die Planungen erhoben werden. Der Plan behandelt nicht nur hochradioaktive Abfälle, sondern beinhaltet auch Vorschläge, z.B. die Einlagerung der Atommüllmenge im Schacht Konrad gegenüber dem heutigen Genehmigungszustand zu verdoppeln. Bild anklicken, für mehr Informationen!
„Eine Arbeitsgruppe der Endlager-Suchkommission kommt in einem Analysepapier zu dem Schluss, dass «der Zustand eines verschlossenen Endlagerbergwerks zwischen 2095 bis 2170» denkbar ist. Zwischen den Jahren 2075 bis 2130 könnte nach jetzigem Stand die Einlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus den deutschen Atomkraftwerken beendet sein, bevor die komplizierten Arbeiten zur sicheren, radioaktive Strahlung abschirmenden Schließung beginnen würden. Die 33-köpfige, beim Bundestag angesiedelte Kommission soll bis Mitte 2016 die Grundlagen der Suche erarbeiten.“ So meldete es die Frankfurter Rundschau. Und das ganze kommt teurer, als bislang gedacht: „Der Kommissions-Vorsitzende Michael Müller (SPD) sagte der Zeitung, die Kosten für die Suche und die Endlagerung könnten deshalb in den nächsten Jahrzehnten auf 50 bis 70 Milliarden Euro ansteigen.“ Die Bundesregierung bastelt derzeit für die EU-Kommission an einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“, in dem jede Menge neue Weichenstellungen für den künftigen Umgang mit dem Atommüll vorgesehen sind. Unter anderem ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter. „Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter“ weiterlesen
Nicht nur die Bahn hat Probleme: Wo längs bei der Atommülllagerung?
Atommüll macht viel Arbeit! Am gestrigen Montag tagte nicht nur die Kommission. Gleich anschließend setzte die AG 1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Arbeit fort und tagte auch am heutigen Montag in öffentlicher Sitzung. Da ging es z.B. um die erste Veranstaltung der Kommission, die direkten Bürgerkontakt aufnehmen soll. Geplant ist dafür der 20. Juni in Berlin. Die Atommüll-Konferenz der Anti-Atom-Initiativen hatte sich jüngst dafür ausgesprochen, dieses Angebot zur Beteiligung an einem untauglichen Verfahren nicht anzunehmen. Ebenfalls am 20. Juni wird es aber das Angebot geben, deren Kritik an der offiziellen Atommüll-Politik kennenzulernen. Ebenfalls in Berlin. Dazu später mehr Informationen. Einstweilen hier der Bericht des BUND zur gestrigen Kommissions-Sitzung und den dort gefassten Beschlüssen zur Veränderungssperre Gorleben, zur Sicherung anderer Standorte und einigen anderen auch nicht so unwesentlichen Dingen mit Atommüll.
Dokumentation von der BUND-Seite: „Bericht von der Sitzung der Atommüll-Kommission am 20. April und von dem Treffen der AG Öffentlichkeitsbeteiligung am 20./21. April
Beschluss Standortsicherung und Veränderungssperre Gorleben
Für das Gelingen des Standortauswahlverfahrens ist entscheidend, dass zum Zeitpunkt der Auswahl potenziell geeignete Standorte auch real zur Verfügung stehen und nicht durch konkurrierende Nutzungen bereits vorher unbrauchbar gemacht werden. Bisher gibt es kein Instrument, das diese Sicherung umsetzt. Stattdessen hat die Bundesregierung am 25.03.2015 die einseitige Verlängerung der bestehenden Gorleben-Veränderungssperre um weitere 10 Jahre ab August 2015 beschlossen. Für diese Verordnung ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Der Bundesrat beabsichtigte bisher, die Verordnung in seiner Sitzung am 08.05.2015 zu beschließen.
Vor dem Hintergrund, dass die Verlängerung politisch und rechtlich umstritten ist, hat die Arbeitsgruppe 2 am 13.04.2015 ein Expertengespräch durchgeführt, um sich über rechtliche Möglichkeiten zu einer einheitlichen, bundesweiten und möglichst frühzeitigen Sicherung von Standortregionen und über Alternativen zur Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre zu informieren. Es wurde deutlich, dass neben der Verlängerung der Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, wenn diese Standorte hinreichend konkretisiert sind. Der Standort Gorleben ist hinreichend konkretisiert, die Anwendung des Paragraphen also problemlos möglich.
Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt der Expertenanhörung bildete die Frage, wie mit Blick auf die Standortsicherung eine spezifische gesetzliche Regelung erreicht werden kann, die zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine Gleichstellung des Standortes Gorleben mit anderen potenziellen Standorten bewirkt. Erhebliche Kritik wurde in der Kommission daran geäußert, dass das BMUB die Kommission nicht frühzeitig über die Absicht, die Veränderungssperre Gorleben zu verlängern, informiert habe. Der BUND lehnt eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben ab. Diese würde das neue vergleichende Suchverfahren schwer belasten. Eine Verlängerung der Veränderungssperre ist rechtlich unzulässig, weil die Erkundung in Gorleben mit dem Standortauswahlgesetz beendet wurde. Eine Verlängerung der Veränderungssperre verhindert eine Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte für das Atommüll-Lager.
Die Vorsitzenden der AG 2, Klaus Brunsmeier (BUND) und Hubert Steinkemper, hatten der Kommission einen Kompromiss-Beschlussvorschlag vorgelegt, der eine weitere Debatte über Alternativen zur Veränderungssperre ermöglichen soll.
Nach intensiver Diskussion wurde von der Kommission nahezu im Konsens mit breiter Mehrheit folgender Beschluss gefasst: • Die Kommission bittet die Bundesregierung, unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von potenziellen Standorten, Standortregionen und Planungsregionen ermöglicht. • Um eine intensive und ergebnisoffene Beratung dieses Vorschlags zu ermöglichen, sollte geprüft werden, inwieweit eine Verschiebung der im Mai vorgesehenen Abstimmung im Bundesrat über die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre auf die darauf folgende Sitzung des Bundesrates in Betracht kommt.
Der Antrag, dass sich die Kommission für einen Verzicht auf die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre ausspricht, wurde vom BUND unterstützt aber leider mit 8 zu 14 Stimmen abgelehnt.
Beschlussvorschlag zu Lageroptionen
Die Arbeitsgruppe 3 (Kriterien) der Kommission, hat der Kommission einen Bericht zu den verschiedenen Lageroptionen vorgelegt. Der BUND begrüßte das Papier forderte in der Sitzung aber zwei zentrale Änderungen:
• Der BUND schlägt vor, den Entsorgungspfad 4.2 (Oberflächennahe Lagerung mit Option der späteren Tiefen- (End-)lagerung, Konzept der Niederlande) in die Kategorie A einzuordnen. • Der BUND begrüßt, dass die Transmutation kein Entsorgungspfad mehr ist (entgegen früheren Papieren). Der BUND fordert die Eingruppierung in C (nicht mehr weiter behandeln).
Nach intensiver Diskussion, in der von mehreren Kommissionsmitgliedern ebenfalls die Position geäußert wurde, dass sich die Kommission nicht bereits jetzt auf nur noch eine Pfadfamilie festlegen sollte, wurde folgender Beschluss gefasst:
• Die Kommission nimmt das Konzept zur Kenntnis und bittet unter Aufnahme der kritischen Punkte daran weiterzuarbeiten. Zu den in Kategorie B eingeordneten Optionen sollen ergänzende Studie beauftragt werden. Die Kommission will sich mit dem Thema auf ihrer Klausurtagung am 3./4. Juli erneut befassen.
AG EVU-Klagen
Die Ad-Hoc Arbeitsgruppe, die einen Beschluss der Kommission zum Umgang mit den Klagen der AKW-Betreiber erarbeiten soll, hat bisher wegen Terminproblemen nicht getagt. Die erste Sitzung ist nun für den 11.5. geplant.
Öffentlichkeitsbeteiligung Die Kommission hat für die Entwicklung eines Konzeptes zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission und zur Vorbereitung und Durchführung einer ersten großen öffentlichen Veranstaltung am 20. Juni die Firma DEMOS (mit Unterauftrag an Prognos) beauftragt. Zusammen mit dem Dienstleister hat die AG Öffentlichkeitsbeteiligung an beiden Themen weiter gearbeitet. Das Konzept zur Beteiligung an Arbeit der Kommission soll als Entwurf von der Kommission am 18. Mai beschlossen werden. Am 20. Juni wird die Kommission in Berlin in einem Bürgerforum sowohl das Beteiligungskonzept als auch zentrale Themen der bisherigen Kommissionarbeit mit der Öffentlichkeit diskutieren. Eine Einladung folgt in Kürze.“
Gemeinsam rufen Michael Aggelidis, energiepolitischer Sprecher im Landesvorstand DIE LINKE Nordrhein-Westfalen, und der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel zur Anti-Kohle-Kette am 25. April im Rheinland auf. Der Landesverband DIE LINKE unterstützt die von zahlreichen Umweltverbänden und Klimaschutz-Initiativen initiierte Aktion für eine konsequente Energiewende.
„Es wird viel über Klimaschutz geredet – er muss aber auch gemacht werden. Statt endlich Klimaschutz und Energiewende mit Wind und Sonne auszubauen, halten die Stromkonzerne an ihren alten Plänen fest. Eon will weiterhin das Kohlekraftwerk Datteln ans Netz bringen und der Klimakatastrophe einheizen. RWE-Rheinbraun setzt weiter auf massive Umweltzerstörung und neue Braunkohle-Tagebaue wie Garzweiler II. Nicht nur die Umwelt leidet: 3000 Menschen in zwölf Dörfern sollen für diese Energiepolitik aus der Steinzeit gegen ihren Willen umgesiedelt werden. Damit muss endlich Schluss sein. Wir brauchen die sozial-ökologische Energiewende und deshalb sind wir bei der Menschenkette gegen Kohlebagger und Klimakiller dabei. Die rot-grüne Landesregierung muss endlich den überfälligen Strukturwandel einleiten, einen Ausstiegsfahrplan auf den Tisch legen und auch für die Beschäftigten von RWE und Eon eine Perspektive ohne Klimakatastrophe aufzeigen“, so der Energiepolitiker Michael Aggelidis.
Der Abgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE ergänzt: „Die Vertreter der erneuerbaren Energien haben, gestützt auf eine starke Bürger- und Umweltbewegung, die Energiewende ohne Atommüll und Klimakatastrophe gegen den Widerstand der Stromkonzerne durchgesetzt. Weil sie die Zeichen der Zeit nicht erkennen wollten, stehen diese Konzerne heute vor einem wirtschaftlichen Scherbenhaufen. Für die Kosten, die mit ihrer katastrophalen Energiepolitik verbunden sind, wollen sie jetzt nicht grade stehen. Die Zeche sollen am Ende wieder einmal die Bürgerinnen und Bürger zahlen. Eon ist dabei, eine Art Bad-Bank zu bilden, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Auch RWE dürfte diesen Weg einschlagen. Im Bund und in NRW müssen wir alles daran setzen, damit die Konzerne weiter in der Verantwortung bleiben. Mit dem Versuch, die Gewinne zu privatisieren und die Verluste uns BürgerInnen aufzudrücken, dürfen sie nicht durchkommen. Dafür setze ich mich im Bundestag ein und deshalb bin ich bei der Menschenkette dabei.“
DIE LINKE Nordrhein-Westfalen ruft zur Teilnahme an der Anti-Kohle-Kette am 25. April am Tagebau Garzweiler auf. Aggelidis und Zdebel werden zusammen mit weiteren Mitgliedern ihrer Partei am Streckenabschnitt 35 an der Menschenkette teilnehmen.
Die große Atommüll-Kommission hat getagt. Und einige Abstimmungen durchgeführt. Einzelheiten dazu folgen. Hier als Dokumentation die Presseerklärung der Kommission zu ihrer Tagung: „Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat sich für eine umfassende Sicherung potenzieller Endlagerregionen ausgesprochen. In einem einstimmigen Beschluss formulierte das Gremium am Montag die Bitte an die Bundesregierung, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht“. Die Kommission aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, der Wissenschaft, des Bundestages und des Bundesrates forderte zudem mit großer Mehrheit bei fünf Gegenstimmen die Länderkammer auf, ihre im Mai geplante Abstimmung über die Gorleben-Veränderungssperre um einen Monat zu verschieben.
Die geforderte neue gesetzliche Regelung soll Standortregionen, die für eine Endlagerung von hoch radioaktiven Abfallstoffen infrage kommen, vorübergehend vor Eingriffen durch Bergbau, Erdwärmegewinnung oder etwa auch Fracking schützen. Bislang gilt nur für den Salzstock Gorleben eine Veränderungssperre, die solche Eingriffe untersagt. Die Bundesregierung hat die Verlängerung der im August auslaufenden Sperre beschlossen. Der Bundesrat muss über die Sperre noch beraten.
In der intensiven Debatte über die Veränderungssperre und eine neue gesetzliche Regelung sei der Wille der Kommission deutlich geworden, „möglichst schnell eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte, einschließlich des Salzstocks Gorleben, zu erreichen“, sagte die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser.
Die Kommission debattierte zudem über die Bewertung denkbarer Wege zur sicheren Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe. Ein zur Diskussion stehendes Papier der Kommissions-Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien“ teilt alle Entsorgungsoptionen in drei Kategorien ein. Optionen der Kategorie C sind demnach von der Kommission nicht weiter beraten, Optionen der Kategorie B weiter zu beobachten. Die Arbeitsgruppe schlug vor, Optionen der Kategorie A „detailliert auszuarbeiten, um dem Bundestag eine Standortsuche zu empfehlen“. In die Kategorie A ordnete die AG nur die Einlagerung der Abfälle in ein Endlagerbergwerk in Salz, Tonstein oder Kristallingestein ein. Die Kommission nahm das Papier der AG einstimmig zur Kenntnis und forderte sie auf, unter Aufnahme noch strittiger Punkte in dessen Sinne weiterzuarbeiten.
Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges, Pressereferent, Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, juergen.voges@bundestag.de“
„Die Diskussion um die Atommüll-Lagerung gerät immer mehr außer Rand und Band. Jahrzehntelang haben Bundesregierungen und Atomkonzerne gegen alle Vernunft einseitig auf Gorleben gesetzt und eine ergebnisoffene Alternativensuche verhindert“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Pressemeldungen, dass wegen der schleppenden Suche nach einem Endlager die Kosten der Atommüll-Entsorgung in Deutschland deutlich höher ausfallen werden als bisher veranschlagt und dass ein Ende der Atommüll-Einlagerung erst zwischen 2095 und 2170 zu erwarten ist. Zdebel weiter:
„Die Debatte in der Endlager-Kommission zeigt, dass die bisherigen Fristen für die Standortfindung nicht einhaltbar sind. Es kann aber nicht sein, dass jetzt Schnelligkeit vor Sicherheit geht, immerhin muss der Atommüll für eine Million Jahre sicher gelagert werden.
Auch werden heute schon in Gutachten Kosten für die Atommüll-Lagerung von etwa 48 Milliarden Euro genannt. Die Atomkonzerne haben aber nur rund 37 Milliarden Euro zurückgelegt, die obendrein aufgrund der schweren Krise der Konzerne nicht mehr als sicher angesehen werden können. Die Bundesregierung muss jetzt alles unternehmen, damit die Konzerne die Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung nicht auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abschieben. Es muss jetzt endlich ein öffentlich-rechtlicher Fonds eingerichtet werden, in den die Konzerne die Atommüll-Rückstellungen einzahlen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass künftige Kostensteigerungen weiterhin von den Stromkonzernen und ihren Nachfolgern übernommen werden.“