Bundesregierung hält an Veränderungs-Sperre für Gorleben fest

Die Bundesregierung hält an der Verlängerung der Veränderungs-Sperre für den Salzstock Gorleben fest. Mit welchen Maßnahmen sie dafür sorgen will, dass andere potenzielle Standorte entsprechend behandelt werden, bleibt in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel unverbindlich.

Zwar erklärt die Staatsekretärin, dass es „Ziel der Bundesregierung (ist), geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln“. Aber diese Sicherung „bedarf … einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus“.

Geplant ist, die Verlängerung der Veränderungssperre im August in Kraft treten zu lassen. Dazu muss noch der Bundesrat einen Beschluss fassen. Zunächst geplant war für die Debatte im Bundesrat der 8. Mai. Um mehr Zeit für eine Debatte über mögliche Alternativen zu haben, hat die „Endlager-Kommission“ aber per Beschluss darum gebeten, die Befassung im Bundesrat mindestens auf den Juni zu verschieben. (Siehe dazu hier, PDF).

Hubertus Zdebel: „Gorleben bleibt bei einer Verlängerung der Veränderungssperre weiterhin der einzige Standort für ein dauerhaftes Atommülllager. Mit einer „weißen Landkarte“, wie es die Bundesregierung mit dem Beschluss des Standortauswahlgesetzes behauptet hat, hat das immer noch nichts zu tun. Die Diskussionen in der Atommüll-Kommission haben gezeigt, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht notwendig ist und möglicherweise sogar rechtswidrig wäre. Ohne jede Not exponiert die Bundesregierung damit weiterhin den Standort Gorleben, während andere potenzielle Standorte weiterhin ausgeklammert bleiben. Damit wird das Vertrauen in eine ergebnissoffene und vergleichende Standortsuche nicht eben vergrößert. Das Festhalten an Gorleben stellt weiterhin eine schwer erträgliche Belastung für die Suche nach einem möglichst sicheren und dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dar“.

Dokumentation der Fragen und Antworten

Anlage 22 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 27):

Frage:

Welche zusätzlichen Maßnahmen im Sinne der in der Endlager-Kommission laufenden Diskussion zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte wird die Bundesregierung kurzfristig ergreifen, um die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben als Atommülllagerstandort überflüssig zu machen, und welche rechtlichen Veränderungen müssen aus Sicht der Bundesregierung dazu im Einzelnen vorgenommen werden, um eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben ab August 2015 überflüssig zu machen?

Antwort:

Es ist Ziel der Bundesregierung, geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde eine Beratungsunterlage für die Sitzung am 13. April 2015 der Arbeitsgruppe 2, AG 2, der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ erstellt. Sie enthält mögliche Prüfoptionen für gesetzliche Regelungen zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte und wurde in der Sitzung vorgestellt (K-Drucksache/AG2-11).

Die Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen bedarf jedoch einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus. Da die Realisierung gesetzlicher Lösungsvorschläge vor diesem Hintergrund nicht vor Ablauf der geltenden Veränderungssperren-Verordnung möglich ist, besteht derzeit keine Alternative zu der Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung.

Kommunales Stromnetz ohne Vattenfall: Gewinn für Hamburg

HEW1Gute Nachrichten vom rekommunalisierten „nicht mehr Vattenfall“-Stromnetz Hamburg. „Die Hamburger Verteilnetzbetreiberin, Stromnetz Hamburg GmbH, präsentierte heute Zahlen und Fakten aus dem Geschäftsjahr 2014 und gab einen erfreulichen Ausblick zur Investitionsstrategie in 2015. Im letzten Geschäftsjahr konnte ein Jahresüberschuss von 34,5 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Dabei wurden 12.300 GWh Strom durch das Hamburger Stromnetz geleitet und an die Kunden verteilt. Hierbei wurde aufgrund eines sinkenden Stromverbrauches durch Eigenerzeugung, Energieeffizienz und Witterung ein geringer Absatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. 182 Mio. Euro steckte das Unternehmen in Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur und der Messeinrichtungen. Damit wurden die im Vorjahr kommunizierten 160 Mio. Euro noch überschritten.“ So heißt es in einer Pressemeldung des nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ nun rekommunalisierten Stromnetz-Betreibers. Gewinne wandern jetzt nicht mehr nach Schweden, sondern bleiben in der Stadt. Derzeit läuft die Integration der ehemaligen Vattenfall-Beschäftigten in das kommunale Unternehmen, bei dem Anfang nächsten Jahres dann 1.100 Mitarbeiter beschäftigt sein werden. „Kommunales Stromnetz ohne Vattenfall: Gewinn für Hamburg“ weiterlesen

Atomkatastrophe Tschernobyl: Schutzhülle für Sarkophag teurer und später – 615 Mio Euro fehlen derzeit

Am 26. April 1986 kam es im Block 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl zu einem Super-Gau. Bis heute sind die Gefahren, die von dem Unglücksreaktor ausgehen, nicht gebannt. Der sogenannte Sarkophag, der in aller Eile über der Atomruine errichtet wurde, ist marode und muss ersetzt werden. Die Bauarbeiten an einer neuen Schutzhülle haben sich über Jahre verzögert und werden nach derzeitigen Planungen frühestens Ende 2017 abgeschlossen sein. Die Kosten für das gigantische Bauwerk liegen inzwischen bei 2,15 Mrd. Euro und für rund 615 Mio. Euro ist die Finanzierung bis heute nicht geklärt. Die bisherigen 1,4 Mrd. Euro sind bislang von zahlreichen Geberländern und internationalen Einrichtungen, darunter mit rund 109 Mio. Euro Deutschland, aufgebracht worden. Das sind zusammengefasst die Eckdaten aus einem Bericht des Bundesumweltministerium, über den am vergangenen Mittwoch der Umweltausschuss debattierte.

Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE um Umweltausschuss und Sprecher für Atomausstieg: „Es ist richtig, dass Deutschland und die anderen beteiligten Länder weiterhin bei der Finanzierung der neuen Schutzhülle für Tschernobyl aktiv sind. Doch auch wenn die neue Schutzhülle endlich fertig gestellt ist, sind die Probleme weiterhin enorm. Hochradioaktives Material muss geborgen und gesichert werden und Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, nicht nur den Unglücks-Reaktor zu demontieren. Das wird noch viele Milliarden Euro kosten und vermutlich Jahrzehnte dauern. Bislang muss die Ukraine damit allein fertig werden. Es wäre mehr als sinnvoll, wenn die Ukraine auch endlich die anderen Atomkraftwerke im Land stilllegen würde.“

Nach einer Explosion und einem Feuer am 26. April 1986 wurden große Mengen der Radioaktivtät frei, verteilten sich über halb Europa und führten zu schweren Strahlenverseuchungen in der Umgebung des Reaktors, aber auch z.B. in Weißrussland und vielen anderen Ländern. Viele Tausend Menschen kamen bei den Aufträumarbeiten und in den Folgejahren durch Strahlenschäden ums Leben, Kinder erkrankten an Krebs. Bis heute besteht rund um den Unglücksreaktor aufgrund der hohen Strahlung eine Sperrzone.

Atommüll: Rücktransporte der WAA-Castoren 2020

Was gestern noch so eilig schien, ist nun auf die lange Bank geschoben. Der Rücktransport der Castoren mit strahlenden Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) kann nun offenbar noch bis 2020 warten. Das teilte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE jetzt mit. Wohin dieser Atommüll soll, ist aber weiterhin unklar (Fragen und Antworten unten im Text).

Die insgesamt 26 Behälter mit mittel- und hochradioaktivem Atommüll sollen nicht mehr wie bislang in das Zwischenlager nach Gorleben. Das ist im Rahmen des Standortauswahlgesetzes vereinbart worden. Weil der Salzstock in Gorleben trotz aller Mängel im Suchverfahren bleibt, hatte die Niedersächsische Landesregierung als Kompromiß weitere Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorleben verlangt. Gesetzlich geregelt ist nun, dass dieser Atommüll aus dem Ausland an die AKWs zurücktransportiert sollen und dort in den Zwischenlagern aufbewahrt werden sollen. Doch bis heute konnte nicht geklärt werden, welche Standorte dies sein sollen. Das Bundesumweltministerium hatte schließlich die bisher „freiwillige“ Standortsuche für gescheitert erklärt und angekündigt, ein eigenes Konzept vorzulegen. Das BMUB will nun ein Konzept erarbeiten und die Castor-Behälter in einem „ausgewogenen Verhältnis“ über die Republik verteilen. Wie das aussieht, kann sie allerdings immer noch nicht sagen.

Auch die „Endlager-Kommission“, deren Mitglied Hubertus Zdebel ist, hatte die immer noch fehlende Lösung kritisiert. Siehe hier (PDF).

Dokumentation

Anlage 21 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 26):

Die Frage von Hubertus Zdebel:

Mit welchen bisherigen Ergebnissen hat die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf Landesregierungen und AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) sowie die Ablieferer in Frankreich und England ergriffen, um die für den Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erforderlichen Standortzwischenlager zu identifizieren, in denen die Castorbehälter künftig auf Kosten der AKW-Betreiber zwischengelagert werden sollen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Zwischenlager der Energiewerke Nord bei Lubmin für die Aufnahme eines Teils der Castorbehälter infrage kommt?

 

Die Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

Nachdem die Aufbewahrung von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland durch § 9 a Absatz 2 a Atomgesetz im Transportbehälterlager Gorleben ausgeschlossen worden ist, sollten die bis 2020 zurückzuführenden verfestigten Spaltproduktlösungen – 5 Behälter aus Frankreich und 21 Behälter aus dem Vereinigten Königreich – nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Juni 2013 – in drei Standortzwischenlagern bis zu ihrer Endlagerung aufbewahrt werden.

Da trotz intensiver Gespräche auf allen Ebenen nur zwei Bundesländer – Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein – sich bereit erklärt hatten, jeweils einen Teil der insgesamt 26 Behälter in einem Standortzwischenlager in ihrem Bundesland aufzubewahren, hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die Vereinbarung für gescheitert erklärt.

Das Bundesumweltministerium wird nunmehr selbst ein Konzept erarbeiten, das eine Verteilung der in Frankreich und dem Vereinigten Königreich befindlichen radioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht.

Dieses Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten Abfälle dienen.

Jetzt wird beteiligt: Atommüll-Kommission lädt zum Dialog

radioaktiv-04Ein Jahr nach der Arbeitsaufnahme will die Atommüll-Kommission erstmals den direkten Bürger-Kontakt wagen. Am 20. Juni soll das nun in Berlin stattfinden. Über das Konzept und Herangehen wird noch in der AG 1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung beraten, dazu gab es gestern eine ausführliche Diskussion. Heute hat die Pressestelle der Kommission den folgenden Text mit einer entsprechenden Ankündigung veröffentlicht. AtomkraftgegnerInnen hatten vor wenigen Wochen auf einer Atommüllkonferenz bereits über diese Maßnahme debattiert und waren auf einem Treffen in Göttingen zu dem Ergebnis gekommen, dass ihre Kritik an der Arbeit der Kommission weiter besteht und ein Dialog mit z.B. Gorleben als möglichem Standort für ein Atommülllager keinen Sinn macht. Ein Neustart könnte nur ohne Gorleben gelingen.

Dokumentation: „Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe bereitet für den 20. Juni eine  öffentliche Veranstaltung mit mehreren hundert Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Bei dem ganz-tägigen ,,Bürgerdialog Standortsuche“ will die Endlager-Kommission ihre bisherige Arbeit und ihr Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit einem breiten Publikum vorstellen. Zugleich will die Kommission, die den Neustart der Endlagersuche in Deutschland vorbereit, die Beteiligung der Öffentlichkeit erproben und die Meinung der Veranstaltungsteilnehmer zu wichtigen Fragen der sicheren Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe einholen.

Nach dem vorläufigen Programm ist folgender Ablauf geplant: Die Kommission stellt zunächst sich und ihre Arbeit vor und erläutert ihr Beteiligungskonzept. Danach stehen in Focus-Gruppen Themen zur Debatte wie: Möglichkeiten, radioaktive Abfälle aus einen Endlager zurückzuholen oder zu bergen, Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandort oder etwa auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Suche nach einem Standort für die Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe.

Die Verwahrung der radioaktiven Abfallstoffe, die bereits produziert sind oder bis zum Abschluss des Ausstiegs aus der Kernenergie noch anfallen, ist eine langfristige Aufgabe. Die Kommission will daher vor allem junge Frauen und Männer als Veranstaltungsteilnehmer gewinnen. Der Bürgerdialog ist ein Angebot an die breite und auch an die am Thema Endlagerung besonders interessierte Öffentlichkeit, etwa an Bürger, die in der Umgebung standortnaher oder zentraler Zwischenlager wohnen.

Hinweis an die Vertreter der Medien: Über das detaillierte Programm des Bürgerdialogs und über die Möglichkeiten der Berichterstattung über die Veranstaltung werden wir Sie gesondert informieren.“

Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent
Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: +49 30 227-31316 Fax: +49 30 227-36276 juergen.voges@bundestag.de

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