Koste es, was es wolle: „Russische Technik in Erdbebengebiet – Türkei baut erstes Atomkraftwerk: In der Türkei beginnt der Bau für das erste Atomkraftwerk des Landes. Das AKW russischer Bauart entsteht in der Provinz Mersin an der Mittelmeerküste. Atomkraftgegner protestieren nicht zuletzt wegen der Erdbebengefahr gegen das Projekt“, so berichtet n-tv. Basierend auf einer dpa-Meldung heißt es in anderen Medien: „Unter Protesten von Umweltschützern hat die Türkei mit dem Bau ihres ersten Atomkraftwerks begonnen. „Ohne Kernenergie kann ein Land sich nicht fortentwickeln“, sagte Energieminister Taner Yildiz am Dienstag nach Angaben der Nachrichtenagentur Anadolu.“ N-TV schreibt weiter: „Das AKW in Akkuyu soll bis zum hundertjährigen Jubiläum der türkischen Republik im Jahr 2023 voll betriebsfähig sein. Auch in Sinop an der Schwarzmeerküste will die türkische Regierung in den kommenden Jahren ein Atomkraftwerk errichten lassen; bis 2030 sollen insgesamt drei AKW Strom liefern. Ankara argumentiert, die Atomkraft werde die Abhängigkeit der Türkei von Öl- und Gasimporten reduzieren.
Für den Bau des AKW Akkuyu sind 19 Milliarden Euro veranschlagt. Das in Sinop soll 15 Milliarden kosten. Yildiz rechnete vor, allein durch das Kraftwerk in Akkuyu spare die Türkei jährlich 13 Milliarden Euro ein, weil sie weniger Gas einkaufen müsse. Zu den Themen Erdbebengefahr, Folgekosten und Atommüllbeseitigung sagte Yildiz nichts.“
Der dpa-Meldung ist weiter zu entnehmen: „Yildiz war zur Grundsteinlegung nach Akkuyu in der südtürkischen Provinz Mersin gereist. Auf Fernsehbildern war zu sehen, wie mehrere Dutzend Atomkraftgegner während der Veranstaltung das Tor zur Baustelle blockierten. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein.“ Hier wird von Kosten in Höhe von sogar 20 Mrd. Euro gesprochen. Die Türkei habe „den russischen Staatsbetrieb Rosatom beauftragt, das Akw gemeinsam mit einer türkischen Firma zu bauen. Es soll im Jahr 2020 fertig sein und dann 1 200 Megawatt Strom produzieren können. Am Dienstag vorvergangener Woche hatte ein Stromausfall weite Teile der Türkei lahmgelegt. (dpa)“
Klaus Brunsmeier (BUND), einer der beiden Vorsitzenden der AG 2 Evaluation der Atommüll-Kommission. Im Hintergrund Hubert Steinkemper, der weitere AG-Vorsitzende.
Am letzten Montag tagte die AG2 der Atommüll-Kommission des Bundestages zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes. Im Mittelpunkt stand die von der Bundesregierung beschlossene Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben und die Frage, wie diese verhindert werden kann. Gleichzeitig ging es darum, wie es rechtlich möglich ist, alle als Atommülllager in Frage kommenden Regionen in der Weise zu sichern, dass nicht im Vorfeld durch Eingriffe eine spätere Lagerung unmöglich gemacht wird. Außerdem wurde über die Vergabe von Gutachten beraten und – gemeinsam mit Vertretern der AG 3 Kriterien – über eine Konkretisierung des Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ diskutiert, der für die Kriterien-Entwicklung für ein dauerhaftes Atommülllager von großer Bedeutung ist. Der BUND berichtet wie üblich auf seiner Homepage in einer Zusammenfassung.
Am 13. April 2015 ging es bei dem vom stellvertretenden BUND-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier geleiteten Treffen der Arbeitsgruppe Evaluierung um die Verlängerung der Veränderungssperre in Gorleben und die Vergabe von Gutachten zur Vereinbarkeit des Standort-Auswahlgesetzes mit dem Europarecht und in einer gemeinsamen Sitzung mit der AG 3 (Kriterien) um die Auslegung und Konkretisierung des Begriffes „bestmögliche Sicherheit“. Dokumentation BUND:
Verlängerung Veränderungssperre Gorleben In einer juristischen Anhörung wurde deutlich, dass neben der Verlängerung der Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, wenn diese Standorte hinreichend konkretisiert sind. Der Standort Gorleben ist hinreichend konkretisiert, die Anwendung des § 48 BBergG problemlos möglich. Außerdem ist der Standort über den bestehenden Rahmenbetriebsplan gesichert.
Die Gutachter, Professor Gunther Kühne von der TU Clausthal und Rechtsanwältin Bettina Keienburg aus Essen, sahen in einer Verlängerung der Veränderungssperre aber den juristisch sichereren Weg. Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministeriums legten der Arbeitsgruppe ein gemeinsames Papier vor, das eine neue gesetzliche Regelung zur „zeitweisen Zurückstellung von Anträgen auf bergbauliche Vorhaben mit Einwirkungen auf in Betracht kommende Standortregionen“ als eine mögliche Option bezeichnet.
Eine solche Regelung zur Zurückstellung von Bergbauvorhaben würde alle potenziellen Standortregionen betreffen. Allerdings würde ein konkreter Lösungsvorschlag eine intensive Prüfung und eine zeitaufwendige Abstimmung zwischen den Ressorts erfordern und sei deshalb zeitnah nicht möglich. Der BUND kritisierte den Beschluss des Bundeskabinetts zur Veränderungssperre bevor sich die Kommission mit dem Thema befasst hat. Auf der nächsten Sitzung der Kommission soll es einen Beschluss zu diesem Thema geben. Die AG verständigte sich darauf, von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage eines Regelungsvorschlags zur Sicherung potentieller Standortregionen zu fordern.
Gutachtenvergabe „StandAG versus EU-Recht“ Die AG verständigte sich in einem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung darauf, zwei Gutachten zu diesem wichtigen Thema zu beauftragen.
„Bestmögliche Sicherheit“ Gemeinsam mit Vertretern der AG 3 wurde über dieses wichtige Thema beraten. Die unterschiedliche Auslegung und Interpretation dieses Begriffes in § 1 des StandAG, hat gravierende Folgen für die Entwicklung von Vergleichskriterien, für die Ausgestaltung des Suchverfahrens und möglicherweise auch für die Frage der Kostentragung für ein vergleichendes Suchverfahren.
Mehrfach wurde bisher vom BMUB, vom Länderministern und Mitgliedern des Bundestages gesagt, man sei sich im Gesetzgebungsverfahren einig gewesen, dass der Begriff „bestmögliche Sicherheit“ komparativ gemeint gewesen sei. Es ging darum, in einem vergleichenden Verfahren den unter Sicherheitsaspekten besten Standort zu finden. Es geht dabei nicht um den absolut besten, sondern um den besten der Standorte, die nach dem Verfahren des Stand AG in den Standortvergleich nach § 19 gekommen sind. Aber der Begriff ist im Stand AG nicht definiert und auch die Ausgestaltung des § 19 „Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag“ ist nicht so eindeutig formuliert, dass der Wille des Gesetzgebers klar zum Ausdruck kommt.
Vor allem Prof. Thomauske und die Vertreter von e.on und RWE wollen verhindern, dass der Vergleich der Standorte sich bis zum Schluss an Sicherheitskriterien orientieren muss. Der Vorsitzende der AG 3 Michael Sailer und der Geologe Detlev Appel erklärten aber, dass dies das Ziel der AG 3 sei und das sie sich auch in der Lage sehen entsprechende Vergleichskriterien zu erarbeiten. Ein erster Entwurf dazu soll bis zur Sommerpause von der AG 3 kommen.
Das Bundesumweltministerium (BMUB) bekommt Gegenwind in Sachen Atommüll-Standort Gorleben. Das machte heute die Arbeitsgruppe Evaluation der „Endlager“-Kommission im Rahmen einer Anhörung deutlich. Die einseitige Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben stößt auf heftigen Widerspruch, weil sie weiterhin einseitig den Standort bevorzugt. Das sei mit der vermeintlichen „Weißen Karte“, die mit dem Neustart bei der „Endlager-Suche“ vereinbart wurde, nicht vereinbar. Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel bezeichnete dieses einseitige Vorgehen der Bundesregierung als „überflüssig und kontraproduktiv“ und forderte vom BMUB einen „Vorschlag für die Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte“. Auch Klaus Brunsmeier, Vertreter des BUND in der Kommission und Vorsitzender der AG2, kritisierte das einseitige Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Veränderungssperre Gorleben. Gemeinsam mit dem Co-Vorsitzenden Hubert Steinkemper forderte er die Bundesregierung auf, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Gleichbehandlung von Gorleben mit anderen potenziellen Standorten ermöglicht“. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE sprach davon, dass das BMU mit diesem Vorgehen an die Schmerzgrenze gehe und betonte, dass Gorleben als Standort ohnehin ausgeschlossen werden müsse, eine weitere einseitige Belastung aber nicht in Frage komme. „Atommüll: Kommissions-AG gegen einseitige Bevorzugung von Gorleben“ weiterlesen
„Es ist erfreulich, dass NRW-Ministerpräsidentin Kraft ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot fordert. Wir LINKEN werden sie beim Wort nehmen“, so Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Bundestages. Zdebel weiter: „Krafts Forderung ist angesichts der nordrhein-westfälischen Regierungspolitik nicht glaubwürdig. Die Rot-Grüne Landesregierung in NRW nutzt keineswegs ihre Möglichkeiten, Fracking in NRW zu verhindern. Anstatt beispielsweise die zuständige Bezirksregierung Arnsberg anzuweisen, die Aufsuchungserlaubnisse auslaufen zu lassen, wurde den Frackingkonzernen eine Fristverlängerung gewährt. Konsequentes Handeln im Interesse der Bevölkerung sieht anders aus. Nach dem geltenden Bundesberggesetz sind Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgas zu versagen, wenn dem öffentliche Interessen entgegenstehen. Das ist beim Fracking unkonventioneller Erdgaslagerstätten unzweifelhaft der Fall. Schließlich ist nicht neu, dass durch Fracking natürlich vorkommende radioaktive Isotope, aber auch der Klimakiller Methan freigesetzt werden. Wie gefährlich die unkonventionelle Gasförderung mittels Fracking für Mensch und Umwelt ist, belegen zudem die vermehrten und stärkeren Erdbeben in Fracking-Regionen der USA. Auch in den Niederlanden und in Niedersachsen, wo im großen Stil Gas gefördert wird, ist es schon zu Erdstößen und Erdbeben gekommen. Eine neue Studie aus der Fracking-Region im US-Bundesstaat Pennsylvania belegt eine alarmierend hohe Konzentration des radioaktiven Gases Radon in den benachbarten Wohngebieten. Höchste Zeit also für ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot im Bund und das Ende der Aufsuchungserlaubnisse in NRW.“
Der Bundesrat wird möglicherweise bereits am 8. Mai über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben entscheiden, um den Standort für eine künftige Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll zu sichern. Während die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission noch nach Alternativen sucht, um die Bevorzugung von Gorleben bei der Suche nach einem Atommülllager zu beenden (gleichwohl im Verfahren zu belassen), hatte die Bundesregierung vor wenigen Wochen die Verlägerungs-Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben beschlossen.
Damit entsteht für die Arbeit der Atommüll-Kommission enormer Druck. Die bisherige Veränderungssperre läuft im August aus. Bislang war erwartet worden, dass der Bundesrat sich auf seiner Sitzung im Juli mit dem Thema befasst. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben, ohne dass es auch vergleichbare Regelungen für andere mögliche Standorte gibt, wäre für die atom-kritischen VertreterInnen in der Kommission sicherlich eine nur schwer hinzunehmende Situation.
Am kommenden Montag, den 20. April, tagt die Kommission und wird die heutige Anhörung in der AG2 auswerten und einen Beschluss zur Veränderungssperre und den Möglichkeiten der Sicherung anderer Standorte fassen. Die Tagesordnung ist hier zu finden.
Heute hat die AG2 der Kommission zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. (Die Beiträge werden hier veröffentlicht) Während Niedersachsen und andere Vertreter der Auffassung sind, dass es eine Veränderungssperre aufgrund der Regelungen im StandAG gar nicht brauche, haben zwei der drei Fachleute für eine solche Veränderungssperre gesprochen.
Große rechtliche Probleme gibt es auch, andere potentielle Standorte in der Weise zu sichern, dass diese nicht durch entsprechende Maßnahmen für ein Atommülllager unbrauchbar werden, in dem die Kommunen oder Dritte durch Bohrungen oder andere Dinge die unterirdische Formation „beschädigen“. Eine kurzfristige Sicherung auch dieser noch nicht benannten Standorte würde – das zeigte die heutige Anhörung und Diskussion in der AG – auch neue gesetzliche Regelungen im Bergrecht und an anderen Stellen sinnvoll machen bzw. erfordern.