Atommüll und die Sache mit der Öffentlichkeit – Kommission und ein Konzept

Kommission, ein Bericht und die Öffentlichkeit. Foto: Dirk Seifert
Kommission, ein Bericht und die Öffentlichkeit. Foto: Dirk Seifert

Wie soll das mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der vom Bundestag eingesetzten „Endlager“-Kommission gehen, die im Rahmen des Standortauswahlgesetzes dessen Evaluation und viele weitere Aufgaben „insbesondere“ zur dauerhaft sicheren Lagerung hochradioaktiven Atommülls leisten soll. Und wie soll das funktionieren, wenn Teile der Anti-Atom-Bewegung das Standortauswahlgesetz und die Kommission ablehnen, weil sie nichts mit einem Neustart zu tun habe und weiter an einem längst überholten Standort wie Gorleben festhält? Die Kommission stellt ihr Konzept im Rahmen seiner gesetzlichen Schranken und Aufgaben bei der Erstellung des Abschlussberichts nun vor.

Am 20. Juni soll das öffentlich debattiert werden, nach einem Jahr Kommissionsarbeit und ungefähr in der Halbzeit, bevor diese Runde einen Abschlussbericht zu liefern hat. Zeitgleich veranstalten Anti-Atom-Gruppen am 20. Juni anderenorts eine Tagung über Atommüll ohne Ende. Zuvor gibt noch die Ev. Akademie in Loccum eine Tagung zum Thema, fragt nach Fortschritten bei der Kommission und debattiert viel über Öffentlichkeit.

Die „Kommission zur Lagerung radioaktiver Abfallstoffe“, wie sie offiziell heißt, hat lange gebraucht, um nun endlich ein Konzept für die von ihr gedachte Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen und dazu diese Öffentlichkeit auch noch zur Debatte einzuladen. Nach einem Jahr Tätigkeit verbleibt noch ein weiteres Jahr, um auftragsgemäß einen Bericht zu verfassen, der sowohl Vorschläge zur Veränderung des Gesetzes beinhalten soll, mit dem der Standort für ein Atommülllager „insbesondere“ für hochradioaktive Abfälle gefunden werden soll und in dem auch z.B. wissenschaftliche Kriterien entwickelt werden sollen, nach denen Sicherheit und Geeignetheit bewertet werden kann –  und das auch noch mit einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens.

Viele halten diesen Versuch schon jetzt für gescheitert, weil mit dem Standortauswahlgesetz zu viele falsche Festlegungen erfolgten, zu viele Aspekte ausgeblendet bleiben und nicht zuletzt: Der Standort Gorleben weiterhin als einer der möglichen Lagerorte im Rennen bleiben soll – bis er evt. anhand der zu findenden Kriterien ausgeschlossen wird. Das alles habe weder mit Neustart, noch mit weißer Landkarte oder ergebnisoffener Suche zu tun, wie es die Protagonisten des Gesetzes für sich reklamierten.

Auf einen vielleicht einfachen Nenner gebracht, lässt sich die Kritik auch so formulieren: Wenn aus den Fehlern und Lügen der Vergangenheit rund um Gorleben, aber auch ASSE, Schacht Konrad, Morsleben etc. keine Konsequenzen gezogen werden, kann dann ein gesellschaftlicher Konsens gelingen? Wirklich vorstellbar ist das nicht. Und in der Tat zeigt sich, wie schwer der Gorleben-Konflikt wiegt. Monatelang dauerten die Debatten in der Kommission allein zur von der Bundesregierung angestrebten Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben, bei der sich fast alle Facetten der Kontroverse erneut zeigten. Am Ende kann die Kommission aber nur beraten, jedoch nichts entscheiden. Am Freitag wird der Bundesrat sein Votum dann zur Veränderungssperre abgeben – und die Kommission schaut dabei zu. Es ist sicherlich keine übertriebene Behauptung, würde man Gorleben als eine extrem schwere Belastung der Arbeit in der Kommission bezeichnen.

Veranstaltungen über Atommüll:

Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Atommüll-Tagung vom März 2014, die vom Deutschen Naturschutz-Ring und zahlreichen Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen organisiert war und hier dokumentiert ist: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang” Dort sind viele der Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz nachzulesen.

Dirk Seifert

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