Angriffe mit panzerbrechenden Waffen, Atomanlagen und der Geheimschutz

OdaBecker-SchweinfurtWie steht es um die Sicherheit der Atomanlagen und der Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente? Ein Urteil des OVG Schleswig hatte nach dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Unter anderem, weil die Folgen eines Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend untersucht worden seien: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bundesamt für Strahlenschutz und Vatenfall auf der einen, und den Klägern – vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit – auf der anderen Seite, hatte die Expertin Oda Becker mit einer fachlichen Stellungnahme auf die Sicherheitsdefizite hinsichtlich eines (gezielten) Flugzeugabsturzes und die Wirkungen von modernen panzerbrechenden Waffen hingewiesen. Vor allem ihre Ausführungen überzeugten das Gericht und führten zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel.

Anmerkung: Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Lager in Brunsbüttel. Da aber alle Castor-Lager im gleichen Zeitraum gebaut wurden, die norddeutschen sogar nach dem baugleichen Konzept und die süddeutschen mit einen sogar geringeren Schutz-Maßstab, müssen die vom OVG festgestellten Mängel faktisch ! für alle Atommüll-Standortlager unterstellt werden. Nur aus formalen rechtlichen Gründen erfolgt dies jedoch nicht.

Oda Becker begründet in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Thema „Terroristischer Angriff mit Panzerabwehrlenkwaffen (ATGW)“ ein vom Kläger unterstelltes Szenario über einen solchen Angriff. Wichtig dabei ist: „Die Darstellung beruht auf mehreren Studien zu diesem Thema, die die Autorin mit Beratung von mehreren Waffenexperten in den letzten zehn Jahren erstellt hat, u.a. auf der Studie zu diesem Thema zum Zwischenlager Brunsbüttel.“

Die Dimension bzw. Bedrohung um die es geht, macht die Physikerin in dieser Weise deutlich: „Die Hohlladungsgeschosse, die von Panzerfäusten oder panzerbrechenden Lenkwaffen (ATWGs) abgefeuert werden, haben eine Durchschlagsleistung von 700 bis 1400 mm in Panzerstahl. Daher durchdringen sie die nur ca. 400 mm dicke Behälterwand des Behälters aus Gusseisen ohne Schwierigkeiten“ und ergänzt: „Die Waffensysteme wurden auch mit dem Ziel weiterentwickelt, Panzer durch einen Treffer vollständig zu vernichten. Dies wurde durch eine Verstärkung der zerstörenden Wirkung auch senkrecht zur Schussrichtung erreicht.“ (S. 15)

Die Wahrscheinlichkeit von derartigen Angriffsszenarien steigt auch weil: „Das geringere Gewicht und die leichte Bedienbarkeit der modernen Waffensysteme vereinfachen die Handhabung und damit die Durchführung eines Angriffs.“

Außerdem ist die Wirkungsweise auch deshalb von besonders Brisanz: „Heutzutage werden meist Tandemgeschosse verwendet, die aus zwei hintereinander angeordneten Hohlladungen bestehen. Diese wurden zur Zerstörung von reaktivem Panzerschutz (10) entwickelt: Die Vorhohlladung bringt die reaktive Panzerung zur vorzeitigen Reaktion, die Haupthohlladung detoniert Sekundenbruchteile später und durchschlägt die Panzerung. Für einen „wirkungsvollen“ Beschuss eines Behälters ist der Einsatz eines Tandemgeschosses nicht erforderlich.“ (S. 16)

Detailliert setzt sich die Expertin Becker nicht nur mit der Waffen-Technologie und den bei einer erfolgreichen Castor-Zerstörung folgenden radioaktiven Gefährdungen in der Umgebung auseinander und begründet damit ein deutlich höheres Schutzinteresse der AnwohnerInnen.

Gegenüber der Behördenpraxis bei der Genehmigung für das Castor-Lager stellt sie fest: „Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Tatsache: Es ist bei der Bewertung der
potenziellen radiologischen Auswirkungen zu beachten, dass der Kläger durch diese
Katastrophenschutzmaßnahme nicht vor Strahlenbelastungen bewahrt werden kann, da er die Inhalationsdosis unmittelbar nach dem potenziellen Terroranschlag, also vor einer möglich Evakuierung, erhalten würde.“ Eine Betrachtung, der das Gericht im Urteil folgte!

Mängel im Urteil des VGH München zum Zwischenlager Grafenrheinfeld

In ihrer Stellungnahme geht Oda Becker auch auf eine abgewiesene Klage in Sachen Castor-Lagersicherheit ein, für die der Verwaltungsgerichtshof in München verantwortlich war. In dem das OVG Schleswig in seinem Urteil den Argumenten der Sachverständigen bzw. der KlägerIn an vielen Stellen folgt, werden auch Defizite des VGH München benannt. Becker schreibt: „Die Beklagte vertrat im Parallelverfahren vor dem VGH München die Auffassung, die Lastannahmen sehen nicht vor, dass ein bestimmtes Risiko ausgeschlossen werden muss, sondern dass aufgrund des Schadensausmaßes (unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Verhältnismäßigkeit denkbare Schutzvorkehrungen) der Schutz als gewährleistet angesehen werden kann.

Diese Bewertung ist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen
nicht zutreffend. Es wurden Schutzmaßnahmen für Panzer entwickelt, die möglicherweise
auch zum Schutz von Transport- und Lagerbehälter einsetzbar wären.

Die aus dem militärischen Bereich kommenden Schutzvorkehrungen (Add-On-Lösungen) sind relativ preiswert. Es wird eine Schutzpanzerung aufgebracht, die aus bestimmten Kunststoffen oder gehärteten Keramiklegierungen bestehen und so konstruiert sind, dass die Entwicklung des Hohlladungsstachels behindert wird. Dieser wird abgelenkt oder trifft auf Materialien auf, die ihn in seiner Ausdehnung hindern.

Es ist den Genehmigungsunterlagen nicht zu entnehmen, dass Überlegungen dieser Art angestellt wurden. Aufgrund des möglichen Schadensausmaßes und der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen hätten diese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen.“ (S. 19). Für Becker bedeutsam: „In den Parallelverfahren vor dem VGH München und dem OVG Lüneburg mussten der Beklagten die Informationen „scheibchenweise“ entlockt werden“ (und erläutert, was damit gemeint ist).

Allein die Überschriften in der Gliederung der schriftlichen Stellungnahme von Oda Becker zum Verfahren in Brunsbüttel lassen erkennen, wie vielfältig und brisant diese neuen Waffentechnologien für die Sicherheit von Atomanlagen und Castor-Lagern sind:

„Teil C: Weitere mögliche terroristische Angriffsszenarien
C.1 Terroristischer Angriff mit einer Hohlladungsmine
C.2 Terroristischer Angriff unter Einsatz einer Sauerstofflanze
C.3 Terroristischer Angriff mit einer Maschinenkanone
C.4 Terroristischer Angriff mit einer ATWG und thermobarischen Gefechtskopf“

Außer Verfassung? Behauptete, aber nicht mehr überprüfbare Sicherheit

Das Gericht in Schleswig sprach während der Verhandlung bereits von einem Dilemma bei der Prüfung der Genehmigung für das Castor-Lager Brunsbüttel. Aus Gründen des Geheimschutzes würden die Behörden immer mehr Sicherheitsfragen einer öffentlichen und grundrechtlichen Überprüfung entziehen. Damit drohen Grundrechte außer Kraft gesetzt zu werden.

Genau das zeigt sich nun als Ergebnis des Urteils: Die Behörden landauf und landab, denen das Gericht mit dem Urteil bescheinigt, Ermittlungsfehler und -defizite begangen zu haben, bestreiten dies im Ergebnis. Wenn nicht schon erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung ergriffen worden sind, so sind in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt solche sicherheitserhöhenden Maßnahmen ergriffen und nachgerüstet worden. Damit – so die Behörden – seien Gefahren abgewehrt. Das Problem: Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zumindest teilweise deren Geheimhaltung erforderlich und damit auch einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich.

Es gibt natürlich gute Gründe für die Behörden, so vorzugehen. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Wenn das Gefahrenpotential von Atomanlagen so groß ist, dass Schutzmaßnahmen unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht mehr ausreichend prüfbar sind, dann muss man die Finger davon lassen.

Atomkraftwerk Grafenrheinfeld geht – der Atommüll bleibt

AKW-Grafenrheinfeld-02-2015
Ab Sonntag: AKW Grafenrheinfeld außer Betrieb!

In der Nacht zum kommenden Sonntag ist es soweit. Mit dem AKW Grafenrheinfeld geht ein weiterer Atommeiler endgültig vom Netz. Das wird vor Ort gefeiert (Infos hier). Doch bei aller Freude: Die atomaren Hinterlassenschaften in Grafenrheinfeld und an den vielen anderen Atomstandorten bleibt eine Gefahr ungeheuren Ausmaßes und mit ihr verbunden die Frage, wie eine dauerhaft sichere Lagerung über sehr viele Generationen hinweg möglich sein kann, eine ungelöste. Schon das wäre Grund genug, die verbleibenden acht Atomkraftwerke in Deutschland sofort abzuschalten.

Auch der unmittelbar nächste Schritt nach der Abschaltung birgt noch viele Gefahren: Beim Rückbau müssen hohe Sicherheitsstandards gelten. Doch die Sorge, dass die wirtschaftlich angeschlagenen Konzerne vor allem auf die Kosten blicken und Billig-Lösungen anstreben, wächst. Es bleibt dabei weiterhin die Aufgabe der Anti-Atom-Bewegung, Behörden und Betreiber gründlich auf die Finger zu schauen und für mehr Sicherheit auch bei der Stilllegung zu sorgen.

Der BUND hat zur Stilllegungs-Generalprobe vor wenigen Wochen dieses Video gemacht.

Berichte von etwas über Atommüll und Öffentlichkeit

atommuell-buergerdialog-juni2015
Gespräche über Atommüll: Hier und …
atommuellohneende-juni2015
… hier auch.

Atommülllagerung ungelöst. Nicht nur im Hier und Jetzt ist es mit der Zwischen-Lagerung radioaktiver Abfälle nicht sonderlich gut bestellt. Für die dauerhafte Lagerung über Jahrtausende ist eigentlich nichts klar. Nicht nur technische Probleme spielen dabei eine Rolle. Sicherheit ist auch eine soziale Frage und für die Lagerung der höchstgefährlichen Atomabfälle braucht es deshalb eine gesellschaftliche Verständigung. Angesichts jahrzehntelanger Konflikte zwischen Atom-Mächtigen in Regierungen und Konzernen und einer breiten gesellschaftlichen Anti-Atom-Bewegung, keine einfache Aufgabe. Auch weil bis heute eine wirkliche Fehler-Analyse des atomaren Wahnsinns fehlt bzw. verweigert wird. Am letzten Samstag zeigten zwei Veranstaltungen, wie aktuell und massiv dieser Konflikt ist: Eine Atommüll-Kommission des Bundestags veranstaltete aus ihrer Sicht eine Öffentlichkeitsbeteiligung für ein Verfahren zur Suche nach einem Dauerlager. Anti-Atom-Initiativen trafen sich zu diesem als „Schein-Dialog“ kritiserten Event auf einer eigenen Tagung. „Berichte von etwas über Atommüll und Öffentlichkeit“ weiterlesen

AKW Grafenrheinfeld wird abgeschaltet: Atomausstieg beschleunigen – Sicherheit bei Abbau und Atommülllagerung

Am kommenden Wochenende geht der Atommeiler in Grafenrheinfeld endgültig vom Netz. „Ich freue mich mit den Anti-Atom-Initiativen rund um Grafenrheinfeld und Schweinfurt, dass endlich eine weitere Super-GAU-Quelle abgeschaltet wird. Aus diesem Grund dürfen gern ein paar Sektkorken knallen!“, sagte heute der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. Gleichzeitig mahnte der Abgeordnete, der auch Mitglied in der Atommüll-Kommission ist: „Die verbleibenden acht Atomkraftwerke, die Schrittweise erst bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, bleiben eine extreme Gefährdung. Für die Stromerzeugung in der Bundesrepublik sind sie überflüssig. Täglich erzeugen sie Unfallgefahren und neuen gefährlichen Atommüll, für dessen sichere Lagerung keine Lösung vorhanden ist.“

E.on schaltet das AKW Grafenrheinfeld in der Nacht zum 27. Juni endgültig ab. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt diese Abschaltung früher als im Atomgesetz nach der Katastrophe von Fukushima festgelegt. Demnach hätte der Atommeiler bis zum Ende des Jahres am Netz bleiben können.

  • Das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft lädt zur Abschalt-Picknick: Infos hier
  • Die LINKE hat auf ihrem letzten Parteitag in einem Leitantrag die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung aller Atomanlagen bekräftig. Siehe hier bei der Ökologischen Plattform.

Zdebel weiter: „So schön die Stilllegung eines weiteren Atommeilers ist. Der Atommüll bleibt und mit ihm für viele Jahrtausende die Verpflichtung, für eine sichere Lagerung dieser strahlenden Hinterlassenschaft zu sorgen. Für ein paar Jahre Stromerzeugung und hohe Gewinne der Konzerne, haben wir uns ein Atomerbe eingehandelt, dessen radioaktive Folgen für Mensch und Umwelt ein unvorstellbares Risiko darstellen.

Es ist nicht nur unverantwortlich, Atomkraftwerke weiter in Betrieb zu belassen. Unerträglich ist auch die Haltung der bayerischen Staatsregierung, wie sie jetzt in der Weigerung zur Übernahme eines Teils der Castoren mit auch bayerischen Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland deutlich wird.“

Mit Blick auf den nun anstehenden Rückbau der AKWs, nicht nur in Grafenrheinfeld, sagte Zdebel weiter: „Auch beim Rückbau der Atommeiler wird mit gefährlichen radioaktiven Stoffen hantiert. Daher gilt es auch hier, ein Höchstmaß an Sicherheit beim Abriss ebenso wie bei der Lagerung der Atomabfälle zu gewährleisten. Es darf hier aus wirtschaftlichen Gründen keinen Billig-Abriss geben“, warnte Zdebel mit Blick auf die wirtschaftlich angeschlagenen Atomkonzerne und fügte hinzu: „Die Atomkonzerne müssen in vollem Umfang für die Kosten bei Abriss und Lagerung des Atommülls in der Haftung bleiben.“

 

×