Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern

In einem Brief an die Vorsitzenden der „Endlager-Kommission“ hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Mitglied der Kommission, heute die sicherheitstechnische Nachrüstung der Castor-Zwischenlager mit „Heißen Zellen“ gefordert. Nur so könne im Zusammenhang mit den zurückzunehmenden Atomabfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland sichergestellt werden, dass defekte Castoren vor Ort repariert werden könnten.

Diese Heißen Zellen werden mittelfristig auch erforderlich, wenn im Zuge des Rückbaus der Atommeiler diese nicht mehr für die Reparatur defekter Castorbehälter zur Verfügung stehen. Zdebel stützt sich mit dieser Forderung auf eine von ihm in Auftrag gegebene Stellungnahme der INTAC Hannover, die vom Physiker Wolfgang Neumann erstellt wurde. Heiße Zellen sind hermetisch abgeschlossene Einrichtungen, in denen abgeschirmt von der Umwelt mit hochradioaktivem Material, also auch offenen oder undichten Castor-Behältern, hantiert werden kann.

  • Der Brief an die Kommission und die Kurz-Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der INTAC Hannover hier als PDF. Auf der Seite der „Endlager-Kommission ist dieser Brief und die Stellungnahme als Drucksache 109 hier zu finden (PDF).

„Die Sicherheitsprobleme bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle nehmen kein Ende. Für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung, der nach Deutschland zurück kommt, gibt es an keinem bundesdeutschen Standort-Zwischenlager an den Atomkraftwerken derzeit ausreichende Sicherheitseinrichtungen, um undicht werdende Castorbehälter zu reparieren. Weil dieser WAA-Atommüll in Glaskokillen verpackt ist, die nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, können diese nicht in den Nasslagern der noch vorhandenen Reaktoren repariert werden. Wenn diese Reaktoren in den nächsten Jahren zurück gebaut werden, braucht es auch für die hochradioaktiven Brennelemente in den Zwischenlagern diese Reparaturmöglichkeit. Dann müssen an allen Zwischenlagern Heiße Zellen als Reparaturmöglichkeit nachgerüstet werden“, sagte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.

Weiter stellt der Abgeordnete fest: „Die vom Bundestag eingesetzte „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ kann vor diesen wachsenden Problemen bei der Atommüll-Zwischenlagerung nicht die Augen verschließen. Die wegen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen vom Oberverwaltungsgericht Schleswig aufgehobene Genehmigung für das Castor-Standortlager am AKW Brunsbüttel, Risiken durch Terroranschläge und die sich abzeichnenden Verzögerungen bei der Endlagersuche und damit verbundenen längeren Zwischenlager-Fristen erfordern dringlich, die Sicherheit dieser Lager zu erhöhen. Dazu muss die Kommission auch Stellung nehmen.“

Rückschlag für Atomkonzerne: Brennelementesteuer ist zulässig

paragraphenDie Uran-Brennelementesteuer ist nach einem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zulässig. Damit sinken die Chancen für die drei Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW, dass diese Steuer vor der noch ausstehenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht werden kann. Allerdings: Die große Koalition hat diese Steuer auf Ende 2016 befristet und will diese bislang nicht verlängern. Damit würden die Atomkonzerne finanziell in den Jahren bis zur endgültigen Abschaltung der letzten sechs Reaktoren jeweils Ende 2021 und 2022 noch einmal im Bereich mehrerer Milliarden Euro entlastet. Erneut ein Steuergeschenk zum Schaden der BürgerInnen.

Unter anderem Tagesschau und Süddeutsche Zeitung berichten über das Urteil, dessen Bedeutung und die Hintergründe. Außerdem hier im folgenden als Dokumentation die Presseerklärungen des BUND und des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel im Anschluss (*):

BUND begrüßt Bestätigung der Brennelementesteuer durch den EuGH. Befristung der Steuer muss aufgehoben werden

Berlin: Der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Klaus Brunsmeier, begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Brennelementesteuer:

„Die Brennelementesteuer sorgt zumindest ein wenig dafür, dass Atomkraftwerke im Strommarkt nicht ungerechtfertigt bevorzugt werden. Die Brennelementesteuer ist wichtig und sie wirkt. Ohne die Steuer hätte E.ON das AKW Grafenrheinfeld noch bis Ende des Jahres betrieben. Es bleibt zu hoffen, dass dem Urteil des EuGH weitere gerichtliche Niederlagen der AKW-Betreiber folgen, die derzeit in über 20 Verfahren mit einem Drohpotential von über 17 Milliarden Euro gegen den Bund und die Länder klagen. Auch das Bundesverfassungsgericht muss dieses Jahr über die Klagen der AKW-Betreiber gegen den Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe entscheiden. Die Politik muss die Stilllegung alter und gefährlicher Atomkraftwerke auch gegen wirtschaftliche Interessen der Betreiber durchsetzen können. Die unsinnige Befristung der Brenelementesteuer bis Ende 2016 muss jetzt schnell beendet werden. Der Staat würde mit einem Auslaufen der Brennelementesteuer auf wichtige Einnahmen verzichten und der Atomkraft ein goldenes Ende bescheren“, sagte Klaus Brunsmeier.

Die Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt wird. Jährlich bringt sie dem Staat rund 1,3 Milliarden Euro Einnahmen.

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421 bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net

 

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE (*):

Bundesregierung muss EuGH-Signal aufgreifen und Atomsteuer über 2016 hinaus verlängern

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein gutes Signal für die Energiewende und ein deutlicher Hinweis, dass die Atomsteuer unbedingt über das Jahr 2016 hinaus verlängert werden muss. Diese Maßnahme könnte den dringend notwendigen Atomausstieg beschleunigen und damit den Kurs Energiewende weiter unterstützen“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Entscheidung des EuGH, der die von deutschen Energiekonzernen zu zahlende Atomsteuer für rechtens erklärt hat. Die Bundesregierung hatte noch im Koalitionsvertrag festgelegt, dass diese Abgabe Ende 2016 abgeschafft wird. Zdebel weiter:

„Für die betroffenen Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW dürfte damit die Chance deutlich sinken, bei der noch laufenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein. In der Summe geht es um Beträge in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit ihrer Klage gegen diese Steuer nicht zahlen wollen. Angesichts der enormen Steuergelder, mit denen die Atomenergie über Jahrzehnte in diesem Land gefördert wurde und wodurch die hohen Gewinne der AKW-Betreiber möglich gemacht wurden, ist es nur gerecht, dass die Atomkonzerne wenigstens in einem kleinen Umfang in die Pflicht genommen werden.“

 

(*) Der Autor ist Mitglied des BUND und arbeitet für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.

Bundesregierung muss EuGH-Signal aufgreifen und Atomsteuer über 2016 hinaus verlängern

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein gutes Signal für die Energiewende und ein deutlicher Hinweis, dass die Atomsteuer unbedingt über das Jahr 2016 hinaus verlängert werden muss. Diese Maßnahme könnte den dringend notwendigen Atomausstieg beschleunigen und damit den Kurs Energiewende weiter unterstützen“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Entscheidung des EuGH, der die von deutschen Energiekonzernen zu zahlende Atomsteuer für rechtens erklärt hat. Die Bundesregierung hatte noch im Koalitionsvertrag festgelegt, dass diese Abgabe Ende 2016 abgeschafft wird. Zdebel weiter:

„Für die betroffenen Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW dürfte damit die Chance deutlich sinken, bei der noch laufenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein. In der Summe geht es um Beträge in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit ihrer Klage gegen diese Steuer nicht zahlen wollen. Angesichts der enormen Steuergelder, mit denen die Atomenergie über Jahrzehnte in diesem Land gefördert wurde und wodurch die hohen Gewinne der AKW-Betreiber möglich gemacht wurden, ist es nur gerecht, dass die Atomkonzerne wenigstens in einem kleinen Umfang in die Pflicht genommen werden.“

F.d.R. Beate Figgener, 0603 / 4. Juni 2015

Atommüll-Veranstaltungen in Berlin, als Öffentlichkeitsbeteilung, als Tagung – und der Parteitag von DIE LINKE. NRW

Das war ein langer Anlauf. Über ein Jahr hat es gedauert, bis die vom Bundestag eingesetzte „Endlager“-Kommission nun das erste Mal ein direktes Gespräch mit der sogenannten Öffentlichkeit führen wird. Am 20. Juni soll das in Berlin stattfinden. Am gleichen Tag in der gleichen Stadt wird es außerdem die Tagung “Atommüll ohne Ende, Teil 2″ geben, zu der Anti-Atom-Initiativen als Gegenveranstaltung einladen. Schwere Entscheidung, aber ich werde in Dortmund beim Landesparteitag meiner Partei DIE LINKE. NRW sein! Klarer Fall!

  • Für den Bürgerdialog der Kommission kann man sich hier anmelden: www.amiando.de/standortsuche. Für die Tagung der Anti-Atom-Initiativen ist das hier per Mail möglich: tagung@ausgestrahlt.de.

„Die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaft sicheren Umgang mit dem Atommüll ist mehr als nur eine Herausforderung, allemal, wenn Fehler der Vergangenheit nicht eingestanden und daraus die Konsequenzen nicht gezogen werden“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission mit Blick auf die beiden Veranstaltungen.

Die Veranstaltung der Anti-Atom-Initiativen zeitgleich zur Kommissions-Veranstaltung zeigt für Zdebel nicht nur den tiefen und anhaltenden gesellschaftlichen Konflikt um die Atomenergie, sondern auch die Veranwortungsbereitschaft der Anti-Atom-Gruppen, sich jenseits der Kommission mit guten Argumenten intensiv in Sachen Sicherheit im Umgang mit der Atomenergie und dem Atommüll zu engagieren.

„Die Arbeit der Kommission steht zurecht weiterhin in der Kritik, auch wenn es in einigen Punkten Fortschritte gibt. Auch meine Fraktion hat mit guten Gründen dem Standortauswahlgesetz nicht zugestimmt. Das liegt ganz besonders auch daran, dass Gorleben bei dem vermeintlichen „Neustart“ für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager nicht ausgeschlossen wurde.

Ein gesellschaftlicher Konsens kann nicht gelingen, wenn ignoriert wird, dass Gorleben auch für die Erfahrungen von sehr vielen Menschen steht, dass fast 40 Jahre lang die Bevölkerung ausgetrickst wurde, willkürliche politische Entscheidungen wissenschaftliche Anforderungen ersetzten und immer wieder grundrechtswidrige Polizeieinsätze mit Besatzungscharakter große Teile der Bevölkerung nicht nur im Wendland kriminalisierten. Ein Neustart mit dem Ziel, einen gesellschaftlicher Konsens zu entwickeln braucht das Eingeständnis: Gorleben ist als Standort gesellschaftlich und politisch „verbrannt“.

Zdebel weiter: „Das Gorleben im Standortauswahlgesetz als einziger Atommülllager-Ort festgeschrieben ist, ist ein grundlegender Fehler des Gesetzes und verhindert als schwarzer Fleck die vielbeschworene „weiße Landkarte“. Wie tief der Konflikt ist, hat sich erst jetzt wieder in der Kommission bei der Debatte über die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben gezeigt.“

Die „Endlager-Kommission“ informiert über den Bürger-Dialog auf dieser Seite. Über die Tagung der Anti-Atom-Initiativen inkl. Programm hier weiter informiert. Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Atommüll-Tagung vom März 2014, die vom Deutschen Naturschutz-Ring und zahlreichen Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen organisiert war und hier dokumentiert ist: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ Dort sind viele der Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz nachzulesen.

 

Bundesregierung muss handeln – Anhörung gegen Atom-Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point

Am 17. Juni wird es auf Initiative der Fraktion DIE LINKE im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zu einer öffentlichen Anhörung kommen. Es geht um neue Atommeiler im britischen Hinkley Point. Die EU-Kommission hat mit einem Beschluss den Weg dafür frei gemacht, dass die britische Regierung zwei neue Reaktorblöcke mit massiven Steuer-Subventionen unterstützen darf. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat die Bundesregierung per Antrag aufgefordert, alles politisch und rechtlich mögliche zu unternehmen, damit dieser EU-Kommissions-Beschluss zu Fall gebracht wird.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Von Energiewende reden und in der EU den Neubau von Atomkraftwerken mit Steuergeldern der BürgerInnen tatenlos zulassen, so sieht das doppelzüngige Spiel der Bundesregierung in Sachen EU-Kommission-Beschluss zur Erlaubnis von milliardenschweren Steuersubventionen für den Neubau von Atomreaktoren in Großbritannien aus.“

Bereits bei der Einbringung des Antrags hatte Zdebel gefordert, „die Beihilfe dahin zu befördern, wo sie hingehöre: „in den Papierkorb.“ Denn sie sei ein „Schlag gegen die Energiewende“. Die Beihilfebewilligung durch die Kommission öffne die Tür für andere Regierungen, „die den unverantwortlichen Weg in die Atomenergie gehen wollen. Polen, Tschechien und andere Länder stehen bereits in den Startlöchern“. (siehe Das Parlament)

Ohne die staatlichen Garantien der britischen Regierung für den AKW-Neubau wären die neuen Atommeiler in Hinkley Point nicht finanzierbar. Immerhin werden die gesamten Kosten laut EU-Kommission auf derzeit 43 Mrd. Euro geschätzt. Mit dem Bau und Betrieb sind die wirtschaftlich schwer angeschlagenen französischen Firmen Electricite de France (EDF) und Areva beauftragt, außerdem sind zwei chinesische Partner (China General Nuc!ear Power sowie China National Nuc!ear Group) beteiligt.

Der Beschluss der EU-Kommission erlaubt es der britischen Regierung, dem künftigen Betreiber einen fixen Strompreis von rund zwölf Cent je Kilowattstunde über einen Zeitraum von 35 Jahren zuzusichern sowie Inflationszuschläge zu garantieren. Außerdem dürfen die hohen Risiken bei der Finanzierung der Neubauten durch staatliche Bürgschaften abgesichtert werden.

Gegen den EU-Kommissionsbeschluss geht die Regierung Österreichs massiv vor und informiert hier über ihr vorgehen und den Stand der Dinge. Deren Klageschrift ist so gut wie fertig gestellt. Im Standard erklärte Österreiches Bundeskanzler Werner Faymann vor wenigen Tagen: „Das wird dem Herrn Premierminister (David Cameron, Anm.) nicht freuen, aber uns freut das Atomkraftwerk auch nicht und uns freut’s auch nicht, dass da so hohe Subventionen gegeben werden.“

Von so einer Entschlossenheit kann bei der Großen Koalition in Berlin nicht die Rede sein: Auf der Seite des Bundestags wird die bisherige Haltung dargelegt: „Die Bundesregierung habe den Beihilfebeschluss der EU-Kommission zu Hinkley Point C faktisch und rechtlich analysiert. Danach enthalte der Beschlusstext keine beihilferechtlichen Aussagen, die nach Ansicht der Bundesregierung so offensichtlich rechtsfehlerhaft sind, dass eine Nichtigkeitsklage hinreichend erfolgversprechend wäre“, heißt es dort als Antwort auf eine Anfrage der Grünen.

„Die Tatenlosigkeit der Bundesregierung in Sachen Hinley Point und Atom-Subventionen ist ein Trauerspiel. Der Wirtschaftsminister Gabriel hat gern eine große Klappe, wenn es um Ankündigungen geht. Besser wäre, er würde konsequent handeln. Vor allem sein Haus muss jetzt gegen den EU-Beschluss vorgehen, notfalls mit einer Klage, entweder in eigener Regie oder als Beihilfe der Klage Österreichs. Auch die Klagen bundesdeutscher Stadtwerke und Ökostromer sollten von der Bundesregierung unterstützt werden,“ so Zdebel.

Mitmachen und unterschreiben:

Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss ist öffentlich und wird im Live-Stream des Deutschen Bundestags übertragen: Zeit: Mittwoch, 17. Juni 2015, 11 bis 13 Uhr, Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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