Hoffentlich nicht zu spät hat Wirtschaftsminister Gabriel endlich konkrete Schritte angekündigt, um sicherzustellen, dass die Atomkonzerne für die Kosten beim Abriss der Atomkraftwerke und für die langfristige Lagerung des angefallen Atommülls in der Verantwortung bleiben. Neben einem Streßtest, der die Verfügbarkeit der Rückstellungen in Höhe von rund 38 Mrd. Euro überprüfen soll, ist nun ein Konzernhaftungsgesetz angekündigt. Statt endlich einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzurichten, soll jedoch erst noch eine Kommission aus den Regierungsfraktionen über geeignete Maßnahmen beraten.
In der Atommüll-Kommission erläuterte Gabriel die Pläne der Bundesregierung
Dazu Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Inzwischen besteht akuter Handlungsbedarf, damit die Bürger nicht die Zeche zahlen. Schon seit vielen Jahren ist das Problem bei den Atom-Rückstellungen bekannt und längst hätte mit der Einrichtung eines öffentlichen-rechtlichen Fonds dafür gesorgt werden können, dass die bislang gebildetenen Rückstellungen gesichert wären. Doch alle Bundesregierungen der letzten Jahren haben sich davor gedrückt, sich mit den Konzernen in dieser Frage anzulegen. Nun droht immer mehr, dass am Ende die SteuerzahlerInnen für die wachsenden Kosten bei der Atommülllagerung zur Kasse gebeten werden. Maßnahmen wie die jetzt angekündigte neue Regelung zur Konzernhaftung wären möglicherweise gar nicht erst notwendig geworden, hätte die Bundesregierung die deutlichen Warnsignale früher zur Kenntnis genommen und reagiert.
Spät, aber hoffentlich nicht zu spät, wird die Bundesregierung nun endlich aktiv. Zu hoffen ist, dass es nicht auch hier wie bei der Klimaabgabe nur bei Ankündigungen bleibt. Wir brauchen aber nicht nur Klarheit, wie die Verfügbarkeit der bisher gebildeten Atom-Rückstellungen von ca. 38 Mrd. Euro sichergestellt werden kann. Auch mit Blick auf die weiter wachsenden Kosten braucht es Antworten, wie die Konzerne dafür gerade stehen. Schon heute ist ja von Kosten in Höhe von ca. 80 Mrd. Euro die Rede.“
Vattenfall hat bereits eine Umstrukturierung vorgenommen, die dafür sorgt, dass der schwedische Mutternkonzern nicht mehr für das deutsche Atomgeschäft haftbar ist. Zum Januar 2016 will E.on das Atom- und Kohlegeschäft in einer eigenen Gesellschaft abspalten. Und auch bei RWE werden solche Pläne derzeit diskutiert.
Dies erhöht das Risiko von Insolvenzen. So wollen sich die Konzerne aus der Verantwortung für die wachsenden Kosten bei der Atommülllagerung stehlen. Selbst Gabriel raumt ein: „Denn nach aktueller Rechtslage könne eine Belastung der staatlichen Haushalte in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden, sagte Gabriel.“
Der Erörterungstermin für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel mit dem Ziel des Abrisses hat heute begonnen. Zur Eröffnung war auch der zuständige grüne Minister Robert Habeck persönlich erschienen. Der Minister drängt vor allem auf das Tempo im Verfahren. Eine Genehmigung wird für 2017 erwartet. Demgegenüber kritisieren Atomkraft-GegnerInnen, dass viele der für eine Bewertung erforderlichen Unterlagen vom Betreiber Vattenfall und der grün geführten Atomaufsicht gar nicht erst zu Verfügung gestellt wurden. Völlig unklar bleibt derzeit, was eigentlich mit den hochradioaktiven Brennelementen werden soll, die immer noch im Reaktor stehen. Diese sollen eigentlich in jedem Fall vor dem Abrissbeginn aus der Anlage, sagt auch Vattenfall. Aber: Das benachbarte Castor-Lager hat seit Januar 2015 keine Genehmigung mehr und damit ist unklar, wohin dieser Atommüll gebracht werden soll, bevor der Rückbau überhaupt beginnen kann.
Rund 900 Einwendungen hatte es zu den Rückbauplänen zum AKW Brunsbüttel gegeben. Rund 150 Menschen nahmen heute an dem Erörterungstermin teil. In vielen der Fragen monierten die EinwenderInnen, allen voran Karsten Hinrichsen (Brokdorf akut) und Werner Neumann (BUND, siehe auch hier), die völlig unzureichenden Unterlagen, die öffentlich im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt wurden. Dabei würden von den insgesamt sieben Haupt-Themenpunkten am ersten Tag lediglich die Themen Verfahrensfragen und Verfahrensbeschreibung abgearbeitet werden.
Karsten Hinrichsen bezeichnete den Stilllegungsantrag von Vattenfall als dreist und kritisierte, dass beim Abriss ein Vielfaches mehr an Radioaktivität abgeben werden soll, als während des Betriebs.
Der NDR berichtet per Video hier und hier. Vor allem der zweite NDR-Bericht nimmt eine Vielzahl von Kritikpunkten auf und berichtet über die Vorwürfe gegen den Betreiber und gegen die Atomaufsicht, sowie deren Sichtweisen. Deutlich heißt es in dem Bericht: Vertrauen gegenüber Vattenfall und der Atomaufsicht gäbe es wohl kaum.
Einer der Vorwürfe auch: Vattenfall kann, muss aber eine Genehmigung zum Rückbau nicht umsetzen. Sollten die atomrechtlichen Anforderungen zu hoch sein, könne das Unternehmen schlicht darauf verzichten, von der Genehmigung Gebrauch zu machen. Ohne die rechtliche Möglichkeit, das Unternehmen zwingen zu können, könnten aber im Genehmigungsverfahren seitens der Behörde Maßnahmen runtergefahren werden, so die Sorge. Habeck wies den Vorwurf, seine Behörde könnte angesichts dieser schwierigen Rechtslage unter Druck geraten, zurück.
Wo BürgerInnen und Einwender ihre Sorgen hinsichtlich der Strahlenbelastungen formulieren, sagt der grüne Energieminister: „Habeck betonte jedoch, dass ein Atomkraftwerk zu 97 Prozent aus nicht radioaktiv belastetem Material bestehe. „Dieses Material muss anders behandelt werden als das radioaktiv belastete Material“, meinte der Grünen-Politiker.
Weiter heißt es beim NDR und zu den Äußerungen von Habeck: „Im AKW lagern noch 6.000 Tonnen schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle. Die Inbetriebnahme des Endlagers für diese Abfälle – nach jetzigem Stand wird es das stillgelegte Eisenerz-Bergwerk Schacht Konrad – ist erst für Anfang des nächsten Jahrzehnts geplant. Also müsse auf dem Brunsbütteler Kraftwerksgelände ein Zwischenlager her, so Habeck: „Wie das geht, wird zu diskutieren sein.“ Ein Endlager für hoch radioaktiven Müll soll laut gesetzlichen Vorgaben bis 2050 fertig sein.“
Behörde schützt BürgerInnen mit zu wenig Informationen
Die Kritik der Atom-GegnerInnen an den vielen fehlenden Unterlagen ist in jedem Fall nicht unberechtigt. Denn das Ministerium teilte in einem Brief vom 3. Juni 2015 an einen der Einwender, der auf Herausgabe weiterer Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens drängte, mit, dass man die Informationen lieber begrenze, um Bürger nicht zu verwirren bzw. vom Wesentlichen nicht abzulenken.
Zitat: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“
So gab die Atomaufsicht während der Erörterung einem Antrag statt, zumindest eine Liste vorzulegen, in der die von Vattenfall insgesamt gelieferten bzw. zu liefernden Unterlagen dargestellt werden. Immer wieder mussten die EinwenderInnen auf konkrete Fragen hören: Liegt noch nicht vor, ist der Behörde noch nicht bekannt, wissen wir noch nicht, ist noch nicht entschieden, können wir noch nicht sagen….
Die Welt berichtet zum Verfahren: „Wir wollen alle, dass (das Akw) Brunsbüttel zurück gebaut wird“, sagte Karsten Hinrichsen von der Bürgerinitiative Unterelbe: „Aber nicht um den Preis, dass vieles, das von der Radioaktivität jetzt noch im Gebäude vorhanden ist, an die Umwelt und an die Menschen abgegeben wird.“ Eine Zuhörerin ergänzte: „Jede Hausfrau weiß: ‚rum wühlen ergibt Staub.“ Deshalb solle man das Akw zunächst einmal komplett „endlagern“, forderte sie. Für Schleswig-Holsteins Energie- und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) keine Alternative: „Ich glaube nicht, dass der Rückbau besser wird oder konstruktiver voran geht, wenn man auf Zeit spielt“, sagte er.“ Auch die SHZ berichtet über den Termin. Das Neue Deutschland berichtet vorab dies hier.
Die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission hat am vergangenen Freitag und Samstag auf einer Doppel-Sitzung zahlreiche Themen bearbeitet und Beschlüsse gefasst. Klar ist nunmehr: Die Kommission verlängert im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihre Arbeitszeit um ein weiteres halbes Jahr. Neben der Diskussion mit Sigmar Gabriel zu den Rückstellungen und dem weiteren Vorgehen bei den Atommüll-Transporten aus dem Ausland, stellte die Kommission fest, dass die bisherigen Regelungen im Standortauswahlgesetz nach EU-Recht unzureichend sind. Bedeutsam auch ein Papier aus der Adhoc-AG EVU Klagen, in dem „Leitlinien zur Konfliktbewältigung“ (PDF) behandelt werden. Das Papier, das die Kommission mehrheitlich zur Kenntnis nahm, hat wichtige Deutungen zum Inhalt, wie die Konfliktlage angeblich aussieht. Hier zunächst als Dokumentation über die Themen der Doppel-Sitzung die PM der Pressestelle der Kommission.
„Pressemitteilung Berlin, 4. Juli 2015, Nr. 15/2015
Endlager-Kommission strukturiert Arbeit an ihrem Endbericht – Unterstützung für Castor-Initiative der Bundesumweltministerin
Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe dringt auf eine zügige Lösung für die Zwischenlagerung der letzten 26 Castor-Behälter, die Deutschland aus dem Ausland zurücknehmen muss. Die Endlager-Kommission stellte sich bei einer zweitägigen Sitzung in Berlin hinter das Konzept von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Zwischenlagerung der Behälter in vier Bundesländern. Zudem verständigte sich die Kommission am Samstag auf einen Fahrplan zur Erstellung ihres Endberichts und auf eine vorläufige Gliederung des Berichts.
„Ein erster Gesamtentwurf des Berichtes muss Anfang Januar vorliegen“, sagte der Kommissionsvorsitzende Michael Müller. Dann könne die Kommission den Bericht noch intensiv mit der Öffentlichkeit diskutieren, ihn aufgrund der Beteiligungsergebnisse überarbeiten und ihn Ende Juni 2016 Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vorlegen.
Im Zuge ihrer Arbeitsplanung beschloss die Kommission auch die Verlängerung der eigenen Tätigkeit um ein halbes Jahr bis zum Ende Juni kommenden Jahres. Das Standortauswahlgesetz gibt ihr die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit einmalig zu verlängern. Die nun beschlossene Verlängerung hatte die Endlager-Kommission früh ins Auge gefasst, nachdem sie sich sehr viel später konstituiert hatte, als ursprünglich geplant. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Gegenstimme für die Verlängerung der Arbeitszeit. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.
Kommission sieht Rechtsschutzdefizit im Standortauswahlgesetz
Nach Auffassung der Kommission verstößt das Standortauswahlgesetz in einem wichtigen Punkt gegen europäisches Recht. Als Konsequenz will das Gremium dem Gesetzgeber empfehlen, den Bürgern bei der Standortsuche mehr Klagemöglichkeiten einzuräumen.
In einem einstimmigen Beschluss stellte die Kommission fest, dass das Standortauswahlgesetz „ein Rechtsschutzdefizit enthält und damit gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie verstößt“. Die Kommission will nun in ihrem Bericht eine Regelung des Auswahlverfahrens vorschlagen, die das „Rechtsschutzdefizit behebt“. Die Kommission hatte zwei Rechtgutachten zur Vereinbarkeit des Standortauswahlgesetzes mit europäischen Recht eingeholt.
Mit nur einer Gegenstimme beschloss die Kommission zudem, die Initiative von Umweltministerin Hendricks zur Umsetzung des Verzichts auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, stellte sie fest. Sie forderte die Bundesregierung und die betroffenen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.
(Leitlinien zur Konfliktbewältigung)
Die Endlager-Kommission nahm in einem weiteren Beschluss zudem Leitlinien zur Konfliktbewältigung zustimmend zur Kenntnis, die ihre Ad-hoc-Gruppe „EVU-Klagen“ erarbeitet hatte. Die Kommission hatte die Ad-hoc-Gruppe hatte eingesetzt, nachdem Schadensersatzklagen der Kraftwerksbetreiber im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernkraft für Konflikte in dem Gremium gesorgt hatten. Die Ad-hoc-Gruppe entwickelte daraufhin Leitlinien zum Umgang mit Konflikten, die sie nun in abgewandelter Form als Vorschläge zum Umgang mit Konflikten bei der neuen Endlagersuche in den Kommissionbericht einbringen will. Gespräch mit Wirtschaftsminister Gabriel über Endlagerforschung und Rückstellungen
Zu Beginn ihrer zweitägigen Sitzung führte die Endlager-Kommission ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern. Dabei machte Gabriel die Bereitschaft deutlich, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die
Planung von Endlagerforschung einzubeziehen
Der Bundeswirtschaftsminister informierte die Kommission über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er. Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.
Zudem sprach sich Gabriel für das Konzept von Bundesumweltministerin Hendricks zur Zwischenlagerung der 26 Castor-Behälter aus. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Kommission-Vorsitzende Müller. Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser hob als hilfreich hervor, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“.
Die Atommüll-Kommission hatte Besuch von Wirtschaftsminister Gabriel. Wie soll sichergestellt werden, dass wirtschaftlich kriselnde Atomkonzerne weiter die Kosten für die Atommülllagerung zahlen? Wie geht es mit den Rücktransporten aus der Wiederaufarbeitung weiter, nachdem Bayern auf Totalblockade geschaltet hat? Die Parteispitzen aus SPD, CDU und CSU hatten zuvor auch in Sachen weiteres Vorgehen zu den Castor-Rücktransporten Verabredungen getroffen, die Schleswig-Holsteins Energieminister als „Deal“ bezeichnet hat (SHZ). Nach dem Wortlaut der Vereinbarungen zu diesem Thema entsteht der Eindruck, als habe Bayern nunmehr ein Veto-Recht in Sachen Atommüll-Aufnahme erhalten. Darüber berichtet auch die taz.
Die Pressemitteilung der Atommüll-Kommission zu diesem Besuch als Dokumentation: „Berlin, 3. Juli 2015, Nr. 14/2015: Endlager-Kommission spricht mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel – Debatte über Castor-Lagerung, Endlagerforschung und Rückstellungen.
Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat am Freitag ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern geführt. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Vorsitzende der Endlager-Kommission, Michael Müller nach dem gut einstündigen Besuch Gabriels. „Wir begrüßen auch, dass der Bundeswirtschaftsminister die umfassende Haftung der Verursacher für die Lagerung radioaktiver Abfallstoffe schnell gesetzlich sichern will“, fügte er hinzu.
Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser betonte ebenfalls, es helfe der Kommission, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“. Sie hob zudem hervor, dass das Wirtschaftsministerium bei der weiteren Förderung der Endlagerforschung die Empfehlungen der Endlager-Kommission berücksichtigen wolle. Minister Gabriel hatte zuvor die Bereitschaft deutlich gemacht, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die Planung von Endlagerforschung einzubeziehen Gabriel informierte die Kommission zudem über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er. Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.
Ein Teil der Mitglieder der Endlager-Kommission sah in den Aussagen des neuen Energiekonzeptes zur Zwischenlagerung von Castor-Behältern ein Abrücken vom Konzept zur Verteilung der Behälter ein, auf das sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den großen Energieversorgern verständigt hatte. Bundeswirtschaftsminister Gabriel sprach von einem sehr guten Konzept und unterstrich die Absicht, darüber Einvernehmen mit den betroffenen Bundesländern herzustellen.
Er könne sich nicht ernsthaft vorstellen, dass sich dabei ein einzelnes Bundesland seiner Verantwortung entziehen werde, sagte er.
Mit überwältigender Mehrheit beschloss die Kommission später, die Initiative der
Bundesumweltministerin zur Verteilung der Behälter zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, heißt es in dem Beschluss.
Die Kommission forderte die Bundesregierung und die betroffen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.
Die Kommission votierte zudem für die Verlängerung ihrer eigenen Arbeitszeit um ein halbes Jahr bis Mitte 2016. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Enthaltung einmütig für die Verlängerung. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt. Das Standortauswahlgesetz gibt der Kommission die Möglichkeit, selbst ihre Arbeitszeit einmalig um ein halbes Jahr zu verlängern. Weil sich die Kommission sehr viel später, als geplant, konstituierte, hatte sie die Verlängerung früh ins Auge gefasst.
Angela Merkel und Sigmar Gabriel und ein Seehofer. Foto Bundesregierung_Steins. Montage DSe
Energie- und Atompolitik und drei Parteivorsitzende. In der letzten Woche plauderten die Damen und Herren und verabredeten „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ als „Politische Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015“ (hier als PDF zum download). Da wurde nicht nur die aus dem Hause Gabriel lancierte Klimaabgabe versenkt und den Konzernen Vattenfall und E.on mit einer Kapazitätsregelgung für klimaschädliche Braunkohlekraftwerke ein Milliarden-Euro schweres Steuergeschenk verabreicht. Wichtige Absprachen über den heiß umstrittenen Netzausbau Richtung Bayern und auch zu den Rücktransporten von Atommüll aus Frankreich und England sind in diesem Beschluss enthalten.
Ein wenig nörgelt die Umweltminsterin Hendricks über die Vereinbarungen (Handelsblatt), aber natürlich trägt sie sie mit. „Um die Klima-Ziele zu erreichen, setzen Union und SPD nun auf einen Maßnahmen-Mix und weitere Steuermilliarden. Die Zusatzkosten bis 2020 belaufen sich auf mehr als zehn Milliarden Euro“, heißt es im Handelsblatt. Das ist ohne Frage auch ein großes Geschenk an die krisengeschüttelten Konzerne RWE und Vattenfall. Auch der Südkurier z.B. sprich davon, dass es nun ein „Teures schwarz-rotes Energie-Paket“ gäbe.
Kritik gibt es vielfältig, wie der Südkurier berichtet: „Greenpeace kritisierte den Verzicht auf die Kohle-Abgabe scharf. „Angela Merkel hat ihr Klimaversprechen von Elmau gebrochen“, sagte Experte Tobias Münchmeyer der dpa. Statt wie beim G7-Gipfel angekündigt den Ausstieg aus der Kohle einzuleiten, lasse die Kanzlerin alle Träume der Kraftwerksbetreiber wahr werden: „Sie müssen weniger CO2 sparen und bekommen dafür auch noch Millionen zugesteckt.“ So sieht es auch die Energie-Expertin der Linken, Eva Bulling-Schröter: „Gabriel muss sein kluges Konzept des Klimabeitrags zu Grabe tragen. Stattdessen vergoldet die Bundesregierung die Stilllegung einer Hand voll Dreckschleudern von RWE, Vattenfall und Mibra.““
Der BUND erklärt: „Damit hat die Bundesregierung faktisch ihr klimapolitisches Scheitern vereinbart. So ist das Klimaziel von 40 Prozent weniger CO2 bis 2020 nicht zu schaffen. Das ist ein fauler Kompromiss zu Lasten des Klimaschutzes, der horrend teuer wird. Der ursprünglich geplante Klimabeitrag hätte die klimapolitisch notwendige CO2-Minderung zu einem Bruchteil dieser Kosten erbracht. Stattdessen sollen Vattenfall und RWE Milliarden dafür einstreichen, dass sie Kohleblöcke stilllegen, die sie sowieso stillgelegt hätten. Wie bei der Auto-Abwrackprämie wird einer innovationsträgen Branche auf Kosten der Allgemeinheit ein Hilfsprogramm spendiert“, kommentiert Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Atomaustieg, die Kosten für Atommüll und Atomtransporte.
Doch nicht nur zur Braunkohle und Klima, der Energiewende und den Netzen, sondern auch zum Atomausstieg und zu den Atomtransporten aus der Wiederaufarbeitung zurück in bundesdeutsche Standort-Atommülllager enthält die Vereinbarung Absprachen, die hier gleich in voller Länge dokumentiert werden. Es ist „erklärtes Zeil“ den „Rückbau sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle technisch und finanziell zu gewährleisten. Die finanzielle und in weiten Teilen auch die operative Verantwortung liegt bei den kernkraftwerkebetreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU).“
Interessant aber ist, dass gesetzliche Pflichten für die Kostenübernahme nun so betrachtet werden: „Unser Ziel ist die Gewährleistung der Sicherung der langfristigen Verfügbarkeit der finanziellen Mittel (keine Verkleinerung des Haftungsvermögens). Es ist darüber hinaus zu prüfen, wie die Anforderungen an Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung unter Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig gesichert werden können. Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, dass die Kosten für Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung von den Verursachern getragen werden.“ Um nur das zu sagen: Was eigentlich gesetzlich Grundlage ist, erklären die Partei-Vorsitzenden hier zum Grundsatz, der offenbar dann nicht mehr gilt, wenn der „Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig“ nicht gesichert werden kann.
Unklar ist, ob in der Vereinbarung nun für Bayern ein Veto-Recht eingebaut wurde, was die Lagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus dem Ausland angeht. Der jüngst von Umweltministerin Hendricks vorgelegte Konzeptentwurf, in dem für die Rückführung des Atommülls aus Frankreich und England erstmals auch das AKW Isar/Ohu in Bayern genannt wird, wird ausdrücklich nicht erwähnt. Bayern hatte sich heftig gegen dieses Konzept empört. Vielmehr heißt es jetzt in dem Beschluss der Vorsitzenden, dass in dieser Sache „Gespräche mit den Ländern geführt und Vereinbarungen getroffen“ werden sollen. Was das konkret bedeutet, ist im besten Fall unklar, könnte aber bedeuten, dass damit der bayerischen Staatsregierung ein Veto-Recht eingeräumt wird und damit der Hendricks-Plan, der eine Rücknahmepflicht auch in Bayern vorsieht, zumindest fragwürdig geworden ist.
In der Atommüll-Kommission, in der Gabriel am Freitag zu Gast war, konnte er so richtig die Zweifel in dieser Richtung nicht wirklich ausräumen. Es sei selbstverständlich und in jedem Fall sinnvoll, dass man natürlich mit den betroffenen Bundesländern sich bespreche, so Gabriel. Ob das auch ein Veto-Recht beinhalte, sagte er nicht.
Offen bleibt in dieser Sache weiterhin, bis wann es zu konkreten Entscheidungen kommen wird. Die Atomunternehmen prüfen derzeit das Hendricks-Konzept und es sei nicht abschließend klar, ob am Ende auch das raus kommt, was in dem Papier drin steht.
Dokumentation aus „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende Politische Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015″
„5. Sicherer Ausstieg aus der Kernenergie
Es ist erklärtes Ziel, in Deutschland die Sicherheit des Restbetriebes der Kernkraftwerke, ihre Stilllegung und ihren Rückbau sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle technisch und finanziell zu gewährleisten. Die finanzielle und in weiten Teilen auch die operative Verantwortung liegt bei den kernkraftwerkebetreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU).
In einem Stresstest lassen wir durch einen Wirtschaftsprüfer die Vollständigkeit der zugrunde gelegten Kostenannahmen, die korrekte Bildung der Rückstellungen auf Grundlage der vorhandenen Kostenschätzungen und die den Rückstellungen gegenüberstehenden Aktiv-Vermögen der Unternehmen untersuchen. Ergebnisse erwarten wir bis Ende September 2015.
Unser Ziel ist die Gewährleistung der Sicherung der langfristigen Verfügbarkeit der finanziellen Mittel (keine Verkleinerung des Haftungsvermögens). Es ist darüber hinaus zu prüfen, wie die Anforderungen an Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung unter Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig gesichert werden können. Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, dass die Kosten für Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung von den Verursachern getragen werden. Wir werden in Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen eine Kommission einsetzen, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Stresstests bis Ende November dieses Jahres entsprechende Empfehlungen entwickeln wird.
Betreffend der Zwischenlagerung von Castor-Behältern werden entsprechend dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 13.6.2013 Gespräche mit den Ländern geführt und Vereinbarungen getroffen.“