Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg teilt mit: „Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klagen von Greenpeace und dem Gartower Waldbesitzer Fried Graf von Bernstorff gegen die Veränderungssperre in Gorleben abgewiesen. Das Gericht befand, die Kläger seien nicht klageberechtigt. Es fehle an einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis“. Allerdings ließ die Kammer die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht zu.“
Die Atommüll-Kommission hat sich mit der Veränderungssperre für den Standort Gorleben ausführlich befasst. Es geht darum, dass Gorleben mit diesem Instrument als einziger bundesdeutscher Atommüll-Lager-Standort benannt ist und damit die bei der „Endlager“-Suche titulierte „Weiße Landkarte“ nicht wirklich weiß ist. Gorleben ohne Veränderungssperre? Bundesrats-Ausschuss empfiehlt… Als Ergebnis der „Verhandlungen“ in der Kommission, die sich mehrheitlich gegen eine Verlängerung der Veränderungssperre aussprach, hatten sich Bundesrat und Bundesregierung auf eine verkürzte Verlängerung geeinigt: Der jetzige Kompromiss im Bundesrat mit der Bundesregierung sieht zur Verlängerung der Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben vor: „Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Salzstock Gorleben nach §29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird, spätestens mit Ablauf des 31.März 2017.“
Weiter heißt es in der PM der BI: „Wahrscheinlich, weil die Richter in der Sache unschlüssig waren“, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI). Denn mit dem Standortauswahlgesetz, das angeblich die Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle auf Null zurück setzt, entfällt auch die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre, die untersagt, im Planungsgebiet Gorleben in einer Tiefe ab 50 Metern (in Teilen ab 100 Metern) zum Beispiel Gas oder Erdöl aufzusuchen – so sieht es BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Entweder es gibt eine weiße Landkarte oder nicht, das wird sich zeigen!“ Dass die Kläger nicht befugt seien, weil sie das Gesetz nicht angreifen können, obwohl sie mit ihren Grundstücken und den Salzrechten betroffen sind, wird nun das Oberverwaltungsgericht beraten müssen. Für Greenpeace hat deren atompolitischer Sprecher Mathias Edler bereits angekündigt, dass man nicht kampflos aufgeben will.“
Kommissions-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser und Michael Müller.
Das hätte man definitiv einfacher und früher haben können, hätten Großkopferte auf die Anti-Atom-Bewegung gehört. Die hatte mit Blick auf die Gründung der Atommüll-Kommission vor über eineinhalb Jahren unter anderem glasklar betont, gefordert, unterstrichen: Nur wenn man alle Arten von Atommüll in die Lagerplanungen einbezieht, wird man sinnreiche Konzepte entwickeln können, die eine Chance auf Akzeptanz in der Bevölkerung haben könnten. Nun muss die Kommission fast zähneknirschend einräumen: Stimmt. Nicht mehr nur hochradioaktiver Atommüll, sondern auch eine enorme Menge von 300.000 Kubikmetern leicht- und mittelaktiver Atommüll steht jetzt als neue Aufgabe im Arbeitsprogramm. Und das, wo die Restlaufzeit der Kommission längst begonnen hat und die zum Programm maßgeblich gehörende Öffentlichkeitsbeteiligung am inzwischen gern als Zwischenbericht bezeichneten Endprodukt immer mehr unter die Räder zu kommen droht. Immer mehr taucht die Frage auf: Wie geht es nach der Kommission weiter – vielleicht mit einer neuen XYZ?
Statt auf den BUND oder die Linksfraktion zu hören, die auf diese Problematik frühzeitig zum Arbeitsbeginn der Kommission erneut hingewiesen hatten, brauchte es nun den Umweg über das Bundesumweltministerium und das „Nationale Entsorgungsprogramm“ (NaPro). Bei allen Mängeln dieses Berichts: Er zeigt nun auch der Kommission den Weg: Für rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelaktiven Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau zusätzlich zu den 25.000 Kubikmetern hochradioaktiven Brennelementen und Glaskokillen, muss nun – in viel zu kurzer Restlaufzeit bis Juni 2016 – eine Perspektive für eine Lagerung jenseits des Schachts Konrad in Salzgitter gefunden werden.
Dieses Thema hat bislang der Kommission den Weg versperrt, auch auf das nächste Problem genauer einzugehen, das sich im Nationalen Entsorgungsprogramm verbirgt und die Endlagersuche maßgeblich beeinflussen wird. Mehrfach ist vom BUND und anderen das im NaPro genannte „Eingangslager“ angesprochen worden, in dem immerhin 500 Castoren untergebracht werden sollen.
Der Clou: Dieses Lager soll bereits direkt nach der Standortentscheidung für das zu findende Endlager für hoch- und nun möglicherweise auch leicht- und mittelaktive Abfälle mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen. Bis zu einer vermutlich unterirdischen Inbetriebnahme werden dann sicherlich 10 – 15 Jahre vergehen, in der eine wachsende Zahl von Castoren dann im Eingangslager oberirdisch gelagert werden.
Faktisch werden hunderte von Castoren über Jahrzehnte weiter oberirdisch gelagert werden müssen. Nur nach und nach werden sie – wenn überhaupt – unter der Erde verschwinden. Für die Suche nach einem Endlager-Standort mit Akzeptanz oder gar Zustimmung durch die Bevölkerung ist das ein deutlich verändertes Szenario, das die Widerstände sicher nicht gerade reduziert oder anders ausgedrückt: Deutlich höhere Anforderungen an die Beteiligungsformate bei der Endlagersuche stellt.
Diese vom NaPro ebenfalls aufgeworfene neue Variante ist erforderlich, weil die Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls ab Mitte der 2030er Jahre zum Problem wird: Dann laufen in den Lagern in Ahaus und Gorleben die Genehmigungen aus und es braucht neue Lösungen.
In der politischen Bearbeitung ist derzeit „nur“ die erste der genannten Fragen. In dem breiten Kanon der in der Kommission Beteiligten, ist dann diese Variante als PM veröffentlicht: „Endlager-Kommission prüft Standort für unterschiedliche Abfallarten“ und: „Die Endlager-Kommission wird in ihrem Endbericht die Bedingungen für eine dauerhafte Lagerung schwach, mittel und hoch radioaktiver Abfallstoffe an einem gemeinsamen Endlagerstandort beschreiben. Darauf hat sich die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe am Freitag in Berlin nach einer intensiven Diskussion über das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung verständigt. Das Mitte August von der Bundesregierung beschlossene Programm sieht vor, am Standort eines Endlagers für hoch radioaktive Abfallstoffe auch einen Großteil der schwach oder mittel radioaktiven Abfälle zu deponieren.
Die Kommission verständigte sich nun einmütig darauf, weiter in ihrem Abschlussbericht insbesondere die Auswahlkriterien für einen Standort für hoch radioaktive Abfallstoffe darzustellen und den Bericht wie bislang vorgesehen Mitte kommenden Jahres Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zu übergeben. Allerdings will die Kommission nun in einem zusätzlichen Berichtskapitel darstellen, „ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen … schwach und mittel radioaktive Abfälle an einem Standort mit den hoch radioaktiven Abfällen gelagert werden können“.
Dem Entsorgungsprogramm entsprechend will die Kommission für den Standort eine zusätzliche Endlagerung von Abfälle aus dem Atommülllager Asse, von Reststoffen aus der Urananreicherung und von Abfallstoffen prüfen, die das geplante Endlager Schacht Konrad nicht aufnehmen kann. Auch mit den Konsequenzen einer Lagerung unterschiedliche Abfallarten an einem Standort für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Standortsuche soll sich der Kommissionsbericht befassen.“
Lange hat die Atommüll-Kommission die Initiative des BUND debattiert, nun ist es beschlossen. Hochradioaktive Brennelemente auch aus Forschungs- und Versuchsreaktoren sollen generell künftig nicht mehr ins Ausland exportiert werden. Allerdings sollen Proliferationsaspekte und Aspekte der Spitzenforschung vom Gesetzgeber bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Der Beschluss ist zwar rechtlich nicht bindend; allerdings waren das Bundesumweltministerium und andere in die Debatte derart einbezogen, dass eine Nicht-Umsetzung auf gesetzlichem Weg nicht gerade ein Ausdruck von – sagen wir mal – Wertschätzung gegenüber der Kommission wäre.
Dem Beschluss zum Exportverbot widersprach der Wirtschaftsminister Duin aus NRW in Abwesenheit mit einem Brief an die Kommissions-Vorsitzenden, der der Kommission zur Kenntnis gebracht wurde. Dabei bezog er sich ausdrücklich auf die Exportverbotsregelung im Zusammenhang mit den 152 Castor-Behältern in Jülich, für die der staatliche Betreiber einen Export in die USA als eine von drei Varianten zur Räumung des dortigen Atommülllagers plant. Zunächst betonte der Minister in seinem Brief, dass er es nicht als Aufgabe der Kommission ansehe, sich zu dem Thema Atommüll-Exporte überhaupt zu äußern. Mit Blick auf die Castor-Behälter heißt es dann, dass dem Minister keine Erkenntnisse vorlägen, dass sich die Frage der Verbringung der AVR-Brennelemente aus Jülich in die USA „alsbald nicht mehr stellt“, wie es in der Begründung zum Kommissions-Beschluss heißt. Die Option, so Duin, werde vom Betreiber weiterhin verfolgt.
Augenmerk lag auch auf dem Forschungsreaktor Garching, der immer noch mit hochangereichertem Uran betrieben wird und neben Materialforschung auch für die Herstellung von Medzinprodukten genutzt wird. Ein Export der Brennelemente ist derzeit nicht vorgesehen, aber die Betreiber wollen sich die Option für einen Export wohl nicht verschließen lassen. Notwendig wäre der aber nicht, da eine „direkte Endlagerung“ dieser Brennelemente durchaus möglich wäre.
Ebenso geht es um Atommüll aus dem Forschungsreaktor in Berlin. Bis 2016 werden die dortigen Brennelemente vertraglich geregelt in die USA transportiert (über Nordenham in die Savannah River Site, USA). Für die Zeit bis 2019, dann soll der BER endgültig stillgelegt werden, gibt es derzeit keine Verträge mit den USA, werden aber angestrebt. Zwingend wäre dieser Export aber ebenfalls nicht.
Mit 18:5 und einer Enthaltung stimmte die Kommission mehrheitlich für den folgenden Beschlussvorschlag: „Die Kommission 1. spricht sich für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus; 2. fordert die Bundesregierung auf, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten, die zwingenden Gesichtspunkten der Non-Proliferation und der Ermöglichung von Spitzenforschung (insbesondere FRM II) Rechnung trägt.“
In der PM der Kommission heißt es: „Die Endlager-Kommission sprach sich zudem für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus. Mit klarer Mehrheit forderte sie die Bundesregierung auf, „eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten“. Dabei müsse die Neuregelung dem Verbot der Weitergabe von kernwaffenfähigem Material Rechnung tragen und Spitzenforschung weiter ermöglichen, forderte die Kommission. Ihre Empfehlung fußt auf einem Bericht der Bundesregierung, der keinen Bedarf für Exporte hoch radioaktiver Abfallstoffe sieht.“
Wir haben uns daran gewöhnt, von Endlagerung im Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen zu sprechen. Klingt beruhigend, vor allem wenn noch das Wort Entsorgung hinzu kommt. Doch was so einfach klingt, ist eine – wenn nicht die – gewaltigste Aufgabe, die die Menschheit weltweit zu lösen hat(, wenn man von der Abschaffung von Krieg, Hunger und Ungerechtigkeit absieht): Wie können diese für bis zu eine Million Jahre hochgefährlichen radioaktiven Abfälle sicher von den Menschen weggesperrt werden. Soziale und ökonomische gesellschaftliche Entwicklungen zeigen, welche Risiken die Menschheit sich aufgeladen hat. Welches enorme Gefährdungs- und Erpressungspotential mit diesem Atommüll verbunden ist. Auch im technischen Sinn stellen sich Anforderungen, die jede Dimension bisheriger menschlicher Konzeptionen weit übersteigt. Wie stellen sich heute mit der dauerhaften Atommülllagerung befasste Experten-Kreise vor, diese unfassbare Aufgabe anzugehen?
Im Rahmen des interndisziplinären Forschungsprojekts ENTRIA, finanziert von der Bundesregierung, haben Dr. Detlef Appel, Dipl-Geol. Jürgen Kreusch, Dipl.-Phys. Wolfgang Neumann den ENTRIA-Bericht-2015-01 erarbeitet. „Darstellung von Entsorgungsoptionen“ heißt es lapidar. In dem 158 Seiten umfassenden Bericht stellen die Autoren dar, welche Varianten und Optionen es derzeit gibt, um eine dauerhafte Lagerung von Atommüll so zu organisieren, dass die Radioaktivität und die sonstigen Giftstoffe den Menschen und der Umwelt über möglichst lange Zeiträume möglichst wenig Schaden antun können.
Die Aufgabe, der sich die Autoren mit der Studie widmen: „Im vorliegenden Arbeitsbericht zum ENTRIA-Transversalprojekt „Interdisziplinäre Risikoforschung“ werden Ziele und charakteristische Merkmale ausgewählter Entsorgungsoptionen dar gestellt, die seit Beginn der Entsorgungsdiskussion in den 1950er und 1960er Jahren immer wieder im Brennpunkt der fachlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Entsorgung hochradioaktiver bzw. wärme-entwickelnder radioaktiver Abfälle standen. Diese Optionen decken auch die Bandbreite der heute weltweit verfolgten bzw. diskutierten Entsorgungsansätze im Hinblick auf ihre technischen Merkmale und die angestrebten Ziele weitgehend, allerdings im Detail nicht vollständig, ab und umfassen als spezielle Fälle auch die drei im ENTRIA-Vorhaben im Vordergrund der Betrachtung stehenden Entsorgungsoptionen „Endlagerung in tiefen geologischen Formationen ohne Vorkehrungen zur Rückholbarkeit“, „Einlagerung in tiefe geologische Formationen mit Vorkehrungen zur Überwachung und Rückholbarkeit“ sowie „Oberflächenlagerung“ (im Sinne langzeitiger Lagerung in Bauwerken an der Erdoberfläche).“
Die Uranfabrik in Lingen wurde vor einigen Tagen von Anti-Atom-AktivistInnen blockiert. In der zum AREVA-Konzern gehörenden Anlage werden Uran-Brennelemente für Atomkraftwerke in aller Welt hergestellt. Der Betrieb der Anlage ist vom Atomausstieg ausgenommen. Ohne jede Befristung darf in Lingen auch dann noch produziert werden, wenn 2022 die letzten bundesdeutschen Atommeiler abgeschaltet werden. Mit dem Betrieb der Anlage sind zahlreiche Atomtransporte quer durch die halbe Welt und über z.B. den Hamburger Hafen verbunden.
Für die Versorgung mit frischem Uranbrennstoff gehen die Routen aus den Herkunftsländern des Urans aus Namibia, Kasachstan oder Usbekistan von Hamburg quer nach Südfrankreich und über mehrere Stationen – darunter auch die Uranfabrik in Gronau, die ebenfalls vom Ausstieg ausgenommen ist – nach Lingen. Nach dem Einsatz in Atomkraftwerken ist aus dem Uran hochradioaktiver Atommüll geworden. Siehe Berichte auch in der taz.