Bundesdelegiertenversammlung des BUND in Bad Hersfeld beschließt nach intensiver Diskussion den weiteren Verbleib in der Atommüll-Kommission und stellt Forderungen
Der BUND bleibt in der Atommüll-Kommission, stellte aber auch klar, dass es wichtige Themen- und Handlungsfelder gäbe, wo die Kommission sich noch deutlich bewegen muss. Das hat der BUND auf seiner Bundesdelegierten-Versammlung in Bad Hersfeld am Samstag nach intensiver Debatte mit großer Mehrheit beschlossen. Unter anderem fordern die Delegierten, den Atomausstieg im Grundgesetz zu verankern.
Hier die vollständige PM zur BDV 2015 des BUND in Bad Hersfeld.
Klaus Brunsmeier aus dem Bundesvorstand vertritt den BUND in der Atommüll-Kommission. Auf der BDV bilanzierte er Erfolge, aber auch Mängel der bisherigen Arbeit der Kommission.
In der Pressemitteilung heißt es dazu: „Die BUND-Delegierten bestätigten zudem nach intensiver Debatte mit großer Mehrheit die Mitarbeit des Verbandes in der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“. In dem Beschluss fordern die Delegierten auch die Verankerung des Atomausstieges im Grundgesetz sowie eine Erweiterung des Auftrags der Kommission.
Wiedergewählt zum Sprecher des Bundes-Arbeitskreis Atom und Strahlenschutz: Edo Günther, BUND Schweinfurt.
Sie müsse unter anderem die Sicherheitsrisiken bei der Zwischenlagerung von Atommüll neu überprüfen. Um die Öffentlichkeit ausreichend beteiligen zu können, müsse die Kommission außerdem ihre Arbeit bis Ende 2016 fortsetzen.
Über die letzte Sitzung der Atommüllkommission berichtet der BUND auf seiner Seite hier. Die Sitzung musste abgebrochen werden, nachdem die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben war. Die AG unter dem Vorsitz von Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) und Gerd Jäger (RWE) zu den EVU-Klagen hatte einen Bericht vorgelegt, den der BUND scharf kritisiert und ablehnt. Aus der BUND-Seite heißt es dazu: „Beschlussvorlage zum Umgang mit den Klagen der AKW-Betreiber: Die Ad-hoc-AG „EVU-Klagen“ der Atommüll-Kommission legte einen Beschlussvorschlag zum Umgang mit der Tatsache vor, dass die AKW-Betreiber gegen Bestimmungen des StandAG klagen, aber dennoch in der Kommission mitarbeiten. Dieser Vorschlag wurde vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und dem BUND scharf kritisiert, weil hier sehr einseitig Verständnis für die Sichtweise der AKW-Betreiber geäußert wird.
Außerdem hat der Text nichts mit der Realität zu tun. Zwar haben die AKW-Betreiber einige Klagen die sich gegen das StandAG richten, ruhend gestellt, aber gleichzeitig attackieren sie in dem neu vorgelegten Rechtsgutachten grundsätzlich das StandAG. Auf Antrag von Klaus Brunsmeier (BUND) wurde festgestellt, dass die Kommission nicht mehr beschlussfähig war. Damit gab es keine Abstimmung über die Vorlage.“
BUND Hamburg aktiv: Vor den Toren des Klima-Killer-Kohle-Kraftwerks von Vattenfall protestierte die Umweltorganisation kurz vor dem Weltklimagipfel in Paris gegen die offizielle Inbetriebnahme durch SPD-Bürgermeister Olaf Scholz. Peinliche Vattenfall-Panne: Ein Block war wegen Reparaturen nicht am Netz. Über eine Milliarde Verluste musste Vattenfall für diese Fehlinvestition mit maximalem Klimaschaden bereits abschreiben. Foto: BUND
Mit einer Aktion vor den Toren des Vattenfall-Kohlekraftwerks Moorburg kritisierte heute der BUND in Hamburg die offizielle Inbetriebnahme des Klimakillers durch den SPD-Bürgermeister Olaf Scholz. In einer PM teilte der Umweltverband mit: „BUND kritisiert falsches Signal zur UN-Klimakonferenz / Senat für Fehlinvestition verantwortlich / Kraftwerk würde in den USA nicht genehmigt“
Weiter heißt es vom BUND: „Anlässlich der offiziellen Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Moorburg demonstrierte der BUND Hamburg heute vor dem Kraftwerk gegen die verfehlte Energiepolitik des Hamburger Senats und des Unternehmens Vattenfall. Die Umweltschützer zeigten symbolisch Bürgermeister Olaf Scholz und Unternehmenschef Tuomo Hattaka, wie diese gemeinsam ein Kohlefeuer an die Erdkugel legen und damit den Klimawandel „befeuern“.
„Diese Feier zehn Tage vor Beginn der UN-Klimakonferenz in Paris ist eine Bankrotterklärung an den Klimaschutz“, empört sich Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Das Kraftwerk konterkariere alle Bemühungen zum Klimaschutz, es verteile einen giftigen Schadstoffcocktail über Hamburg und die Umgebung, und es sei aus wirtschaftlicher Sicht eine beispiellose Fehlinvestition. Vattenfall hätte wegen des Kohlekraftwerks bereits über eine Milliarde Euro Verluste abgeschrieben, die für Investitionen in eine klimaschonende Energieerzeugung nicht mehr zur Verfügung stehen würden.
Für den BUND ist das Steinkohlekraftwerk Moorburg nicht nur unter Klimaaspekten eine enorme Umweltbelastung für Hamburg und sein Umland, die jegliche andere Industrie in den Schatten stellt. Nach den Planunterlagen stößt der Meiler pro Tag bis zu 1,1 Tonnen Feinstaub, 7,7 Tonnen Stickoxide und 11 Tonnen Schwefeldioxid aus. Auch große Mengen des Nervengiftes Quecksilber werden freigesetzt – bis zu drei Tonnen pro Jahr! In den USA dürfte eine solche Anlage kaum genehmigt werden, da die Grenzwerte für Quecksilberemissionen dort etwa um den Faktor 7 schärfer festgelegt sind (Bundestagsdrucksache 18/993, 2.4.2014).
Gleichzeitig kritisiert der BUND den Verbrauch von rund 11.500 Tonnen Steinkohle pro Tag, die in den Herkunftsländern unter oft extrem umweltzerstörerischen und menschenunwürdigen Bedingungen gewonnen wird, sowie den Verbrauch von 5,5 Millionen Kubikmetern (m3) Kühlwasser aus der Süderelbe. Trotz des Verwaltungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2013 will Vattenfall an dieser Praxis festhalten, obwohl der Wasserverbrauch mit dem vorhandenen Hybridkühlturm auf ein Minimum reduziert werden könnte. Dazu kommt, dass die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt hat (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4669_en.htm).
„Es gehört schon eine Menge Zynismus dazu, kurz vor der UN-Klimakonferenz auf ein Kraftwerk anzustoßen, das mit über 23.000 Tonnen des Klimagases Kohlendioxid pro Tag doppelt so viel CO2 ausstößt wie der gesamte Hamburger Straßenverkehr“, so die Botschaft des BUND-Landesgeschäftsführers an die Gäste der Einweihungsveranstaltung. „Derartige Anlagen sind nicht nur ein klimapolitisches Armutszeugnis für Hamburg. Sie gefährden auch das Klimaziel der Bundesrepublik Deutschland, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um über 80 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken“, so Braasch.“
Weil der staatliche Betreiber im ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich seine Hausaufgaben schlampig erledigt, müssen die SteuerzahlerInnen rund 130 Millionen Euro mehr zahlen, als erforderlich. 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern in Jülich nicht mehr ausreichend gesichert. Der Neubau einer Zwischenlagerhalle hätte die SteuerzahlerInnen nach Angaben des damaligen Vorstandschefs des Forschungszentrums, Achim Bachem, rund 220 Millionen Euro gekostet. Jetzt teilt die Bundesregierung auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE mit, dass aktuell Kosten von insgesamt 350 Millionen veranschlagt werden, um einen sicheren Lagerzustand zu erreichen. Bislang ist offen, ob dies ein Neubau einer Lagerhalle, der Transport der Castor-Behälter in das Zwischenlager Ahaus oder gar ein Export in die USA sein wird.
Zdebel hatte die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den Kostenplanungen für das Forschungszentrum Jülich im Zusammenhang mit den Planungen für die vom Land NRW angeordnete Räumung des derzeitigen Castor-Zwischenlagers befragt. In der Antwort teilt der parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium mit: „Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.“
Damit würden die aktuellen Kosten rund 130 Millionen Euro über den Kostenschätzungen aus dem Jahr 2011 liegen. Die Aachener Zeitung berichtete im Januar 2011: „Die weitere Lagerung von 152 Castor-Behältern mit Atommüll im Zwischenlager am Forschungszentrum Jülich (FZJ) würde Kosten von 220 Millionen Euro verursachen. Dafür wäre der Neubau einer Halle erforderlich, der alleine mit 40 Millionen Euro zu Buche schlägt, erklärte FZJ-Vorstandschef Achim Bachem gegenüber unserer Zeitung (Dienstagsausgabe). Das ist deutlich mehr, als die nordrhein-westfälische Landesregierung kalkuliert: Sie rechnet mit rund 182 Millionen Euro. Das geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, deren Inhalt unserer Zeitung bekannt ist.“ (Siehe auch hier die Rheinische Post, Januar 2011)
Freshfields Bruckhaus Deringer. Anwälte im großen Stil, im großen Geschäft und natürlich weltweit am Start. Nicht nur der DFB ist in seinem Korruptions-Skandal Kunde. Auch die Atomkonzerne E.on und RWE bedienen sich dieser Kanzlei, um jetzt eines per Kampfschrift klar zu machen: Nicht allein die Konzerne sind für den Atommüll und die Kosten verantwortlich, sondern unter allen Umständen auch der Staat – genauer: der Bürger als Steuerzahler.
Seit längerer Zeit stricken die Konzerne an einem Modell, mit dem sie ihre Kostenverantwortung nach 40 Jahren gewinnbringender Geschäfte nun deutlich reduzieren wollen. Erst seien sie ja in die Atomenergie gezwungen worden. Und gerade, als sie diese so richtig lieb gewonnen hatten, mussten sie sie einfach mal hopplahopp wieder beenden. Warum: Weil der böse Staat das den armen Konzernen so antat.
Natürlich klingt das bei den Anwälten der Konzerne viel gepflegter: „Vom politischen Druck zum Kernenergieeinstieg 1960 bis zum Kernenergieausstieg 2011: Staatliche Übernahme und Überwälzung von Verantwortung“, heißt es denn in einem Kapitel der immerhin 144 Seiten starken Kampfschrift. Diese haben die Atomunternehmen E.on und RWE nun zu Beginn der Sitzungen der neuen Atom-Kommission zu den Entsorgungs-Rückstellungen den Akteuren auf den Tisch gelegt.
Milliarden-Gewinne, die die Konzerne eingefahren haben, ihren Aktionären in hohen Dividenden-Zahlungen übereignet haben und sowas, ist nicht das Thema. Thema aber ist, dass nun doch bitte die Einlage der Atommüll-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds so gar nicht in Frage kommt, weil das irgendwie rechtlich so eine ganz, fast möchte man sagen unsittliche, Sache sei.
Klar ist: Wie genau sie es am Ende ausgestalten werden, bleibt abzuwarten. Aber in jedem Fall werden die Konzerne nach der Arbeit der Atom-Kommission wirtschaftlich bzw. finanziell besser dastehen als vorher. Am Ende wird in mehr oder weniger geschickten Formulierungen ein „hart erkämpfter, aber ausgewogener“ Konsens herauskommen, der die SteuerzahlerInnen hunderte von Millionen oder eher einige Milliarden Euro kosten wird. Und die Konzernchefs stoßen dann mit ihren Anwälten bestimmt mit einem Apfelsaft an.
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Halten sie länger als 40 Jahre dicht? Foto: GNS
Wie lange halten Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll dicht? Diese Frage wird angesichts der weiterhin ungelösten „Endlagerung“ immer bedeutsamer. Ehemals war versprochen worden: 40 Jahre Zwischenlagerung, danach ab ins „Endlager“. Längst ist klar: So wird es nicht sein! Inzwischen räumt auch die Bundesregierung ein, dass es Laufzeitverlängerungen für die Zwischenlager braucht – oder neue Zwischenlager. Bereits Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die Castor-Lager in Ahaus und Gorleben aus, Mitte 2040 dann die der Standort-Zwischenlager. Die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung hat jetzt ein Papier vorgelegt, in dem aus ihrer Sicht beschrieben wird, was es an Problemen und Aufgaben mit der „verlängerten Zwischenlagerung“ gibt.
Nicht erst nach Ablauf der Lagerfristen von 40 Jahren gibt es Probleme bei der Atommüll-Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Im Januar hat das OVG Schleswig wegen zahlreicher mangelhafter oder gar falscher Sicherheitsnachweise die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern nicht nur mehr Sicherheit in Sachen Terrorschutz, sondern z.B. auch „heiße Zellen“, in denen kaputte Castoren repariert werden könnten (siehe unten im Text).
Das „Diskussionspapier“ umfasst insgesamt 24 Seiten und ist jetzt als Drucksache auf der Homepage der Atommüll-Kommission (PDF) veröffentlicht worden. Schon die Einleitung des Papiers ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, denen eine rot-grüne Bundesregierung bei der Errichtung der Standort-Zwischenlager an den AKW-Standorten versprochen hatte, dass diese Lagerung für „nur“ 40 Jahre erfolgen würde. Dann käme das Zeug in ein „Endlager“. Als „Vertrauensbildung“ ist diese Befristung aber zumindest in die Genehmigungen geschrieben worden.
Klar ist inzwischen: Diese Lagerfristen werden nicht reichen. Selbst die Bundesregierung hat inzwischen kleinlaut eingeräumt, dass es auf längere Zwischenlagerfristen hinauslaufen wird. Nachzulesen im Nationalen Entsorgungsprogramm. Nicht zuletzt deshalb taucht im NaPro auch eher überraschend ein so genanntes Eingangslager auf. Dieses soll am Ort des zu findenden „Endlagers“ bereits mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen. Dort sollen – dazu muss man in die kleingedruckten Anhänge schauen – bis zu 500 Castoren zwischengelagert werden, bevor sie irgendwann vermutlich unter Tage gehen. Die Hoffnung: Diese Genehmigung kommt noch so rechtzeitig, dass die Atommülllager in Ahaus und Gorleben Mitte der 2030er Jahre in Richtung dieses „Eingangslagers“ geräumt werden könnten.
Jetzt schreibt die ESK zur Einleitung mit Blick auf die Lagerfristen: „Vor dem Hintergrund des Standortauswahlgesetzes vom Juli 2013 (StandAG) [1] ist davon auszugehen, dass die bisher unterstellten Zwischenlagerzeiträume von bis zu maximal 40 Jahren den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für bestrahlte Brennelemente und sonstige Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle nicht abdecken. Gemäß StandAG ist die Standortentscheidung für das Endlager bis 2031 zu treffen. Daran schließen sich die Genehmigung, die Errichtung und die Inbetriebnahme an, wofür nach derzeitigen Erfahrungen mindestens etwa 20 Jahre (bis ca. 2050) zu veranschlagen sind. Für die Zwischenlagerzeiträume sind etwa 65 bis 100 Jahre für einen nennenswerten Teil der bis etwa 2027 nach Abschaltung aller Kernkraftwerke zu beladenen Behälter (insgesamt etwa 1.9001 Behälter) unvermeidlich. Die aktuellen Zwischenlagergenehmigungen laufen zwischen 2034 und 2047 aus. Unabhängig davon ist die in den Aufbewahrungsgenehmigungen festgelegte Frist für einen Zeitraum von 40 Jahren zu sehen, die mit dem Verschließen des Behälters bei der Beladung beginnt. Für die ersten Transport- und Lagerbehälter läuft diese Frist 2032 aus. Unterschiede bezüglich des Auslaufens der 40-Jahresfrist zwischen Behälter und Lager können beispielsweise daher rühren, dass der Behälter zunächst in einem Interimslager gelagert wurde. Die Genehmigungsinhaber haben in der Regel sechs bis acht Jahre vor Auslaufen der Genehmigung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde den weiteren Verbleib der radioaktiven Abfälle nachzuweisen.“
Das ist – bezogen auf die Lagerfristen – eine Art Bestandsaufnahme, was mit der Zwischenlagerung auf uns zu kommt. Weiter hinten im Papier stellt die ESK neben vielen weiteren Punkten u.a. fest: „Genehmigungsrechtlich stellt auch die Verlängerung eines bereits genehmigten Zwischenlagerzeitraums eine Neugenehmigung dar, der die erforderliche Vorsorge nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde zu legen ist. Für eine verlängerte Zwischenlagerung müssen dann die zu diesem Zeitpunkt sicherheitstechnisch relevanten Eigenschaften der tatsächlich vorhandenen Inventare und Behälter berücksichtigt werden“.
Zahlreiche weitere Aspekte werden in dem Papier aufgelistet, die hier in den nächsten Wochen sicher noch weiter betrachtet werden. Wichtig ist das grundlegende Fazit der ESK: „Die ESK ist der fachlichen Überzeugung, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und sonstigen Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen auf den unbedingt notwendigen Zeitraum bis zu ihrer Überführung in ein Endlager in tiefen geologischen Formationen zu begrenzen ist, um den bestmöglichen Schutz der Menschen und der Umwelt zu gewährleisten.“ Ob der nächste Satz zutreffend ist, wird sicher zu diskutieren sein:
„Derzeitige Betriebserfahrungen mit Behältern und Zwischenlagern von mehr als 20 Jahren lassen in Verbindung mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und systematischen Maßnahmen zum Alterungsmanagement auch für eine über 40 Jahre hinausgehende verlängerte Zwischenlagerung die Beibehaltung der bestehenden Sicherheitsfunktionen grundsätzlich erwarten.“
An dieses Fazit schließt sich dann eine umfangreiche Auflistung an, was aus Sicht der ESK erforderlich ist, um die Bedingungen für eine längere Zwischenlagerung zu gewährleisten. Auch hier wird sicherlich noch einiges zu diskutieren sein.
Was fehlt? Auf die Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel geht die ESK bestenfalls indirekt ein, wenn sie die hohen Genehmigungsvoraussetzungen ins Spiel bringt. Das Stichwort „Heiße Zelle“ taucht in dem Papier an keiner Stelle auf. Umweltverbände und Initiativen fordern diese „Reparatur-Räume“ für Castor-Behälter als Nachrüstung für die Zwischenlager. Sollte ein Castor-Behälter undicht werden, könnten diese in einer solchen Zelle repariert werden. Hinzu kommt: Noch könnten defekte Behälter in den AKWs am Standort repariert werden. Wenn diese aber zurück gebaut werden, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.
Auch für die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus dem Ausland in Standort-Zwischenlager an einigen AKWs, braucht es diese Zellen.