NEIN zum Fracking-Gesetz der GroKo – LINKE mit Gegenantrag

Mit einem Gegenantrag (PDF) für ein umfassendes Fracking-Verbot geht die Fraktion DIE LINKE mit ihrem zuständigen Abgeordneten Hubertus Zdebel in die Bundestags-Debatte zu einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD. In einem Blitzverfahren hatte die Regierung in dieser Woche angekündigt, das umstrittene Fracking-Gesetz mit nur kosmetischen Anpassungen in dieser Woche im Bundestag beschließen zu lassen. Die Debatte und Beschlussfassung ist am Freitag, 23. Juni, vorgesehen.

Offshore-Gesetzespaket völlig ungenügend – Offshore-Fracking ausnahmslos verbieten!

Trotz der Proteste aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE und deren zuständigen Abgeordenten Hubertus Zdebel hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD und den Stimmen der GRÜNEN heute in zweiter und dritter Beratung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten Drucksache 18/8703 (PDF) beschlossen. Entsprechend einer Vereinbarung sind die Reden lediglich zu Protokoll gegeben worden. Die Abstimmung hier als Video.

Die Rede (zu Protokoll) von MdB Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE in der 179. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 23.06.2016

Frau Präsidentin/ Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

heute diskutieren wir erneut über die Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU vom 12.6.2013  über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten. Ziel der Richtlinie ist, „die Häufigkeit von schweren Unfällen im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten so weit wie möglich zu verringern und ihre Folgen zu begrenzen, …“.

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt dabei nicht nur über gesetzliche Vorschriften, sondern auch über eine Verordnung. Am 25.5. dieses Jahres hat die Bundesregierung die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften beschlossen. Sie liegt jetzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor. Über die gesetzlichen Änderungen kann nicht gesprochen werden, ohne sich mit der Änderungsverordnung auseinanderzusetzen.

Ich hätte erwartet, dass wir eine intensive Debatte darüber führen, wie wir einen hohen Standard der Anlagensicherheit für Offshore- Aktivitäten erreichen. Stattdessen haben sich SPD und CDU/CSU in der ersten Lesung lediglich selbst gelobt und nichts zu einer Fachdebatte beigetragen. Die Kollegin von den Grünen hat es vorgezogen, auf das Thema „internationaler Meeresschutz“ auszuweichen.

Dies hätten Sie in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am letzten Mittwoch korrigieren können. Doch stattdessen gab es von Ihnen keine einzige Wortmeldung zu diesem Thema. Diese Sprachlosigkeit wird der großen Bedeutung des Themas Störfallvorsorge nicht gerecht.

Demonstratives Desinteresse am Thema Offshore Öl- und Gasförderung haben wir Ende letzten Jahres schon bei der Bundesregierung festgestellt. So hatte die Firma Maersk Oil beantragt, in der dänischen Nordsee im Grenzgebiet zum deutschen Entenschnabel mit neuen Bohrungen Öl und Gas zu fördern. Im Rahmen des GORM-Projekts will die Firma dabei die umweltzerstörende Fördermethode Fracking anwenden. Während Fracking bereits an Land unverantwortbar ist, wären die Folgen eines Offshore-Frackings noch weniger beherrschbar. Die notwendigen Aktivitäten der Bundesregierung, um dieses Projekt zu verhindern, hat es jedoch nie gegeben.

Bereits am 9. Juni habe ich darauf hingewiesen: Offshore Fracking kombiniert die Gefahren des Frackings an Land mit den klassischen Gefahren der Öl- und Gasgewinnung im Meer. Durch die eingesetzten Frackflüssigkeiten, deren Zusammensetzungen nicht veröffentlicht werden, kann es zu Wasserkontaminationen kommen. Das Aufbrechen des Untergrundgesteins und das Wiederverpressen des Flowbacks kann Erdbeben hervorrufen. Und durch Leckagen kann in erheblichem Maß das klimaschädliche Treibhausgas Methan entweichen.

Während der Sondierungs-, Förder- und Außerbetriebnahmeaktivitäten kann es außerdem zu schweren Unfällen kommen. Dazu gehören Öl- und Chemikalienfreisetzungen im Falle einer Schiffskollision oder von Pipelineleckagen. Größere Gasfreisetzungen können aufgrund eines Blowouts erfolgen. Eine mögliche größere Ölpest hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das empfindliche marine Ökosystem.

Angesichts dieser möglichen Folgen ist Offshore-Fracking nicht verantwortbar. Fracking auf hoher See muss auf jeden Fall verboten werden. Das sieht die Bundesregierung im vorliegenden Offshore-Regelungspaket jedoch nicht vor.

Dies ist nicht der einzige Kritikpunkt. DIE LINKE fordert, Offshore-Aktivitäten unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fallen zu lassen, um einen einheitlichen und hohen Sicherheitsstandard zu erreichen. Die nun vorgesehenen Sicherheitsanforderungen sind jedoch bedeutend geringer als im üblichen Recht der Anlagensicherheit.

Die betrifft nicht nur die Einführung des undefinierten Begriffs des „vertretbaren Risikos“ mit dem der in Deutschland übliche auswirkungsorientierte Ansatz verlassen wird. Die Öl- und Gaskonzerne können so selbst bestimmen, was sie für vertretbar halten und welchen Gefahren sie Mensch und Umwelt aussetzen.

Dies gilt auch für die in der Störfall-Verordnung klar festgelegte Hierarchie, dass Störfälle zu verhindern sind, und nur dann, wenn dies nicht möglich sein sollte, ihre Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. In § 3 der o.g. Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften verwischt diese Hierarchie, die Anforderungen werden auf eine Ebene gestellt.

Zudem kritisieren wir, dass Leitfäden zu bewährten Verfahren für die Beherrschung ernster Gefahren bei Aktivitäten für die gesamte Auslegungs- und Betriebsphase der Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten nicht von unabhängigen Stellen erstellt werden sollen. Stattdessen formuliert der jeweiligen Unternehmer oder sein Unternehmensverband diese selbst. Damit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Aus diesen Gründen fordert die LINKE, dieses Paket zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

 

Erste Gesetzesänderungen für „Endlager“-Suche: Neustart braucht nicht nur Worte, sondern konkrete Taten

Während die „Endlager-Kommission“ für hochradioaktiven Atommüll noch bis nächste Woche an ihrem Bericht arbeitet, hat der Bundestag heute bereits zwei Änderungen am Standortauswahlgesetz verabschiedet. Mit Unterstützung der Fraktion DIE LINKE und ihrem Abgeordneten in der Kommission, Hubertus Zdebel, ist das sogenannten Nationale Begleitgremium vorgezogen worden und soll bereits nach der Sommerpause eingerichtet werden. Damit soll die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der kommenden „Endlager“-Suche für hochradioaktive Abfälle ein wenig gestärkt werden. Außerdem wurde der Aufbau des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfE) beschlossen. Zu diesem Punkt hat sich die Fraktion DIE LINKE enthalten. Sie begrüße zwar, dass mit dem Gesetz die DBE verstaatlicht werde. Allerdings würde eine „Super-Behörde“ entstehen, der bislang nicht ausreichend starke Beteiligungs- und Klagerechte der Öffentlichkeit gegenüber stehen, kritisierte Zdebel. Das Video über die Abstimmung ist hier online.

  • Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes: Drucksache 18/8704
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss): Drucksache 18/8913
  • Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    Drucksache 18/8914

In der Debatte im Deutschen Bundestag um den Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes am Donnerstag, den 23. Juni 2016 erklärte der Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Hubertus Zdebel:

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin/
Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal beschäftigt sich der Bundestag mit dem Thema Atommüll, wie die radioaktiven Abfälle unter Kontrolle zu bringen und wie sie dauerhaft und möglichst sicher zu lagern sind. Das nukleare Erbe einer unverantwortlichen Energiepolitik, die niemals hätte begonnen werden dürfen und mit der sich noch viele Generationen abquälen müssen.

Meine Fraktion hat das Standortauswahlgesetz bei seiner Einbringung 2013 abgelehnt und daran halten wir auch weiterhin fest.

Noch ist die Kommission bis nächste Woche dabei, ihre Empfehlungen zur Evaluation dieses Gesetzes zu beschließen. Aber ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich sage: Wir sind sehr skeptisch, dass die von uns und vielen Anti-Atom-Organisationen kritisierten schweren Mängel in dem Gesetz tatsächlich beseitigt werden.

Meine Fraktion DIE LINKE wird sich heute in der Abstimmung des anstehenden Änderungsantrages zum Standortauswahlgesetz enthalten.

Wir unterstützen ausdrücklich die Initiative, ein nationales Begleitgremium für die Bürgerbeteiligung bei der Suche nach einem Atommüll-Dauerlager vorzuziehen. Dies haben wir gemeinsam mit den Berichterstattern der anderen Fraktionen auf den Weg gebracht, denn damit wird eine Lücke bei der Öffentlichkeitsbeteiligung geschlossen!

Wir finden es auch richtig, wenn im Zuge der veränderten Behördenstrukturen die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE), die zu 75 Prozent den AKW-Betreibern gehört, nicht mehr Teil des Verfahrens sein wird. Denn dieses muss in verstaatlichten Strukturen ablaufen.

Wir enthalten uns dennoch, weil mit dem „Bundesamt für kerntechnische Entsorgung“ eine Super-Behörde beim Bundesumweltministerium entstehen soll, die nur sinnvoll ist, wenn es als Ausgleich sehr starke Bürgerrechte und vor allem Klagerechte für die künftig Betroffenen gibt. Dazu liegt uns derzeit nichts vor, die Endlagersuchkommission strickt noch an Vorschlägen, aber wir müssen befürchten, dass es diese erforderlichen starken Bürger- und Klagerechte am Ende nicht geben wird.

Wenn es gelingen soll, den seit Jahrzehnten andauernden schweren gesellschaftlichen Atomkonflikt zu überwinden, dann gehört zu dem oft behaupteten Neustart bei der Endlagersuche aus meiner Sicht unbedingt dazu, eine Politik staatlicher und wirtschaftlicher Machtdurchsetzung zu beenden.

Frau Umweltministerin Hendricks. Sie haben der Anti-Atom-Bewegung jüngst bescheinigt, dass sich diese um „unser Land verdient gemacht“ hat, weil sie die „Risiken einer zu gefährlichen Art der Energieerzeugung“ nicht hingenommen hat. Für diese Worte danke ich Ihnen. Aber lassen Sie mich auch feststellen: Atomkraftgegner haben nicht nur „Schmähungen“, wie Sie sagen, ertragen müssen. Sie sind immer wieder mit massiver Staatsgewalt, mit Kriminalisierung, Demonstrationsverboten und vielem mehr konfrontiert worden. Diese Anti-Atom-Bewegung hat aufgrund vieler – oft sehr persönlicher – Erfahrungen gute Gründe, staatlichem Agieren gegenüber sehr misstrauisch zu sein.

Daher braucht es auch mehr als nur warmer Worte und Beteuerungen, wenn es bei der Atompolitik tatsächlich um einen Neustart gehen soll. Es ist jedenfalls nicht sonderlich überzeugend, von Neustart zu sprechen, wenn im gleichen Moment die Haftung der Atomkonzerne für die Finanzierung der Atommüllberge letztlich abgeschafft wird und den BürgerInnen im Wendland erklärt wird, dass Gorleben weiter im Rennen bleibt. Das schafft kein Vertrauen und keinen Neuanfang!

Ein Neustart braucht nicht nur Worte, sondern konkrete Taten: Deshalb muss Gorleben aus dem Verfahren genommen werden und deshalb braucht es zum Ausgleich einer zentralisierten Behördenstruktur starke Bürger- und Klagerechte.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

RWE will Tarifvertrag über „Krisenparagrafen“ aushebeln

DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten

27132839454_f5244f10fa_oMit der Berufung auf den sogenannten Krisenparagrafen will die Konzernleitung Entlassungen, Kürzungen bei Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Verschlechterungen bei weiteren Leistungen durchsetzen und damit jeglichen Widerstand im Keim ersticken. „Dass der Konzern nun aber mit dem Krisenparagrafen praktisch den Tarifvertrag aushebeln will, ist nicht nur ein direkter Angriff auf die eigene Belegschaft – es stellt auch die Verlässlichkeit von Tarifverhandlungen schlechthin in Frage“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss und Sprecher für den Atomausstieg. „DIE LINKE steht an der Seite der Belegschaft und setzt sich für einen geordneten sozialverträglichen Kohleausstieg ein, der nicht zu Lasten der Beschäftigten und der Bürgerinnen und Bürger geht.“

Zdebel weiter: „Nach Bekanntgabe der Konzernleitung von RWE, das Unternehmen müsse wegen der Ewigkeitskosten für den Atommüll Kürzungen vornehmen, war bereits klar, wen es treffen soll: Die eigene Belegschaft. Die Krise bei RWE ist nicht nur hausgemacht, sie war auch abzusehen und ist nicht etwa irgendeiner unvorhersehbaren Entwicklung geschuldet. Der Konzern, der jahrzehntelang Milliarden in die Taschen der Konzernleitung und der Aktionäre scheffelte, hat die Energiewende völlig verpennt. Nun will er auch die Kosten des Atomausstiegs und die Folgekosten des Braunkohletagebaus auf die Allgemeinheit abwälzen. Zu diesem Schluss kommt auch die Studie des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS): Danach sind die Berechnungen der Folgekosten des Braunkohleausstiegs und die finanziellen Rückstellungen des Konzerns völlig intransparent. Die Finanzmittel seien zudem nicht real zurückgelegt, sondern der Konzern könne sie völlig frei verwenden. Braunkohlekonzerne wie RWE können sich also ganz leicht aus der Verantwortung stehlen. Leidtragende sind die Belegschaften und die Bürgerinnen und Bürger, die auf den dauerhaften Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben.“

Atomtransporte aus Jülich in Vorbereitung – Zdebel: „Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll neue Castor-Halle in Jülich.“

In NRW werden Castor-Transporte aus Jülich vorbereitet. Uneins sei sich die Bundesregierung nach Aussagen der Umweltministerin Barbara Hendricks auf Nachfrage des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel noch über das Ziel der Atomtransporte. Im Gespräch ist immer noch ein Export in die USA oder in das Zwischenlager Ahaus. Das Bundesumweltministerium geht von einer Lösung im Inland aus, was aber noch nicht die gemeinsame Position der Bundesregierung wäre. Ein neues Zwischenlager in Jülich, so die Ministerin, werde nach ihrer Kenntnis auch von der Landesregierung NRW nicht angestrebt. Der aus NRW stammende Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, reagiert mit der Forderung: „Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll zu spielen, braucht es eine neue Castor-Halle in Jülich.“

Bundesumweltministerin Hendricks antwortet auf Nachfragen von Zdebel:

Auf Nachfrage von Zdebel hat die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gestern im Bundestages erklärt, dass es Gespräche mit dem Land NRW über die Durchführung von Atomtransporten für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich gibt. Thema in den Gesprächen mit NRW sei demnach die Frage, „auf welche Art und Weise der dafür notwendige Transport am besten durchgeführt wird“, sagte die Ministerin. Weiter teilte Hendricks mit, dass es nach ihrem Kenntnisstand auch aus Sicht der Landesregierung NRW nicht vorgesehen sei, ein eigenes Zwischenlager am Standort in Jülich zu errichten. Die Transporte sollen so zügig und so sicher wie möglich an einen anderen Ort verbracht werden, sagte die Ministerin auf die Frage von Hubertus Zdebel.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE kommentiert diese Aussagen der Ministerin:

„Offiziell haben die Behörden im rot-grün regierten NRW und die Bundesregierung bislang immer erklärt, die drei Optionen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, Export in die USA und Castortransporte nach Ahaus würden noch geprüft. Was alle ahnten, ist nun durch die Aussagen der Bundesumweltministerin klar: Ein neues Zwischenlager in Jülich wurde nie ernsthaft untersucht. Nur Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA sind ernsthaft in Planung. Während das Bundesumweltministerium offenbar den Export in die USA ablehnt und dabei von der „Endlager“-Kommission mit einem entsprechenden Beschluss unterstützt wird, scheint der Regierungspartner CDU/CSU von dem US-Export immer noch nicht Abstand genommen zu haben.“

Zdebel fordert weiterhin: „Es ist blanker Unsinn, den Atommüll aus Jülich quer durch NRW nun von einem Zwischenlager in das nächste zu verfrachten. Bereits Anfang der 2030er Jahre läuft die Genehmigung für das Lager in Ahaus aus. Dann müssten erneut Atomtransporte durchgeführt werden. Ich bleibe deshalb dabei: Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll zu spielen, braucht es eine neue Castor-Halle in Jülich.“

Das Zwischenlager in Jülich verfügt wegen Sicherheitsmängeln nicht mehr über die erforderliche atomrechtliche Genehmigung und soll auf Anordnung des Landes NRW geräumt werden. Neben einem Export der hochradioaktiven Brennelemente in die USA oder in das Zwischenlager Ahaus, ist offiziell auch der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich als Option vorgesehen. Einen Genehmigungsantrag für die Einlagerung in Ahaus hat der Betreiber der Forschungsanlage Jülich beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bereits gestellt und mit der Genehmigung wird demnächst gerechnet.

Zdebel hatte in der Fragestunde zuvor darauf verwiesen, dass ein Export in die USA für diese bestrahlten Brennelemente aus dem Atomkraftwerk AVR nach Atomgesetz rechtswidrig wäre. Die Ministerin hatte diese Auffassung im Grundsatz bestätigt und erklärt, dass die Bundesregierung in dieser Frage aber noch uneins wäre. (Siehe dazu den Link oben)

Auch die Atommüll-Kommission des deutschen Bundestages, die einen Bericht zur weiteren Suche nach einem Atom-Dauerlager erarbeitet, hat sich für ein Export-Verbot derartiger radioaktiver Abfälle ausgesprochen. Dies solle nicht nur wie bisher für den Müll aus Atomkraftwerken, sondern auch für Forschungsreaktoren gelten.

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