BUND: Delegiertenversammlung fordert Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle
Auf seiner Bundesdelegiertenversammlung am letzten Wochenende in Bonn hat der BUND in einem einstimmigen Beschluss Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle gefordert. Der Beschluss, den zuvor der Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz erarbeitet hatte, umfasst Anforderungen an das Suchverfahren nach einem „Endlager“ für derartige Abfälle als auch die Zwischenlagerung an den Standorten der Atommeiler sowie in Gorleben, Ahaus und Lubmin.
- Klaus Töpfer und Atommülllager-Suche mit Nationalem Begleitgremium
- Atommüllkonferenz über Strahlenschutz und Probleme der Zwischenlagerung
- „Endlagersuche“ für hochradioaktiven Atommüll: 111 Öffentlichkeitsbeteiligte – Textvorschläge vom BMUB bis Ende des Jahres zur Gesetzesnovelle
umweltFAIRaendern dokumentiert den Antrag A006, der einstimmig angenommen wurde: (Hier als PDF)
„Hochradioaktiver Atommüll: Standortauswahlgesetz umfassend verbessern und Suchverfahren starten – Zwischenlagerung auf den Prüfstand
Die Bundesdelegiertenversammlung 2016 beschließt: Die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat es nicht geschafft, eine breite gesellschaftliche Debatte über den zukünftigen Umgang mit Atommüll zu starten. Damit fehlt auch nach Abschluss der Arbeit der Kommission der dringend erforderliche gesellschaftliche Konsens über das Standortauswahlverfahren, die Neukonzeptionierung der Zwischenlagerung und die Abrissverfahren für die Atomkraftwerke. Aus Sicht des BUND stellt dieses Versäumnis umso höhere Anforderungen an das zukünftige Suchverfahren.
Der BUND hat das Ziel, dass es zu einer neuen vergleichenden Standortsuche für ein Atommüll-Lager für den hoch radioaktiven Müll in Deutschland kommt. Der BUND fordert den unverzüglichen Beginn einer vergleichenden Standortsuche und hat seine Forderungen dazu in seinem Sondervotum dargelegt.
Der BUND fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Bundesrat und die Bundesregierung auf, schnell mit der dringend erforderlichen grundlegenden Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes zu beginnen und dabei neben den Vorschlägen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ vor allem die weiter gehenden Forderungen des BUND zu übernehmen:
- Nach Abschluss jeder Phase des Standortauswahlverfahrens muss eine Rechtsschutzmöglichkeit bestehen. Nur so kann in dem langen Verfahren nach jedem Abschnitt im Streitfall geklärt werden, ob das Verfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit daran wie erforderlich stattgefunden haben.
- Die untertägige Erkundung und Konzeptentwicklung für Granit, Ton und unterschiedliche Salzstrukturen sind verbindlich vorzuschreiben.
- Als Mindestanforderung muss in den Kriterien eine zweite, unabhängige und eigenständig wirksame, geologische Schutz-Komponente festgelegt werden.
- Der Standort Gorleben darf im künftigen Suchverfahren keine Rolle mehr spielen.
- Kein potentieller Standort und keine in Betracht kommende Gesteinsformation darf wegen fehlender Daten aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Dieser Grundsatz muss als eine zentrale Regelung in das novellierte Standortauswahlgesetz übernommen werden.
- Unverzüglich muss ein eigenes Standort-Suchverfahren für die weiteren radioaktiven Abfälle (Asse-Müll, Uranabfälle und andere) nach vorher festgelegten Kriterien gestartet werden. Diese Abfälle dürfen nicht in das Suchverfahren für das Lager für hoch radioaktiven Müll integriert werden.
- Die Bundesregierung muss das von der Kommission geforderte generelle Exportverbot für abgebrannte Brennelemente auf den Weg bringen.
- Die Bundestagsabgeordneten müssen parallel zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, die den Atomausstieg absichert.
- Sämtliche Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf das Endlager, das Lagerkonzept, das Behälterkonzept und den Strahlenschutz für Bevölkerung und Beschäftige müssen mit einem mindestens 10fach höheren Strahlenrisiko als bisher bewertet werden.
- Es muss jetzt in einem breiten öffentlichen Prozess geklärt werden, wie die Zwischenlagerung weitergehen soll, welche Nachrüstungen erforderlich sind und auch ob eventuell Neubauten die alten Lager ersetzen müssen.“
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