Zdebel (DIE LINKE): Grüne NRW tauchen bei Braunkohlefolgekosten ab!

„Das Abtauchen der NRW-Regierungs-Grünen vor der berechtigten Frage, welche enormen Kosten für die Nachsorge der von RWE verursachten Braunkohleschäden auf die Menschen zukommen, ist erschreckend“, kommentiert der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) das Abstimmungsverhalten der Grünen-NRW Landtagsfraktion zu einem Antrag der Piraten, die eine Studie zu diesem Thema verlangt hatten.

DIE LINKE.Rhein-Erft heute im Hambacher Forst!

Zdebel weiter: „Gerade erst haben die Grünen im Bundestag mit dafür gesorgt, dass die Atomkonzerne von den Ewigkeitskosten bei der Atommülllagerung aus der Haftung befreit werden. Nun wollen sie in NRW nicht mal ein unabhängiges Gutachten zulassen, in dem wenigstens diese Ewigkeitskosten und Risiken ermittelt werden sollen. Schlimmer kam man sich in einer Regierung wohl nicht verbiegen. Klar ist aber auch: Um die ambitionierten Klimaschutzziele von Paris erreichen zu können, brauchen wir einen sofort beginnenden Braunkohleausstieg auch in NRW, für dessen Kosten RWE aufkommen muss.“

Am vergangenen Mittwoch (15.02.2017) fand im NRW-Landtag eine namentliche Abstimmung über einen Antrag der Piratenfraktion statt, der ein unabhängiges Gutachten zu den Ewigkeitskosten des Braunkohleabbaus im Rheinischen Revier forderte. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP wurde der Antrag abgelehnt. Statt dem sinnvollen Antrag zuzustimmen, inszenierten die Regierungsfraktionen einen vermeintlichen Eklat, weil die Piraten-Fraktion eine Video-Aufzeichnung der Sitzung machte.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Das Einfache, das schwer zu machen ist

Großprojekte und Bürgerbeteiligung. Vor allem eine Erfahrung des Scheiterns: „Aktuelle Debatten fordern daher neue Formen einer umfassenden und intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung an den Prozessen dieser Planungen“, heißt es in einer neuen Broschüre von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt, die anlässlich eines Fachgesprächs am 25. Januar unter dem Titel „Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten – Status-quo und Perspektiven“ (PDF) erschienen ist. Dem will man sofort zustimmen. Zeigen sich doch z.B. bei den laufenden Genehmigungsverfahren zur Stilllegung von Atommeilern erhebliche Mängel, die oftmals dazu führten, dass EinwenderInnen mangelnde Informationen beklagten, den formalisierten Ablauf der Erörterungstermine kritisieren, bei denen Vertreter der Antragssteller nicht erörtern, sondern lediglich vorgefertigte Texte verlesen. Am Ende kam es oftmals zum Abbruch der Termine durch die EinwenderInnen. Was in atomgesetzlichen Verfahren bei der Öffentlichkeitsbeteiligung falsch läuft, zeigt Wolfgang Neumann von der INTAC auf (PDF).

Vom AKW Brunsbüttel bis hinunter zu den Meilern in Grafenrheinfeld und bei Landshut reichen die aktuellen Erfahrungen, dass viel von Öffentlichkeitsbeteiligung die Rede ist, meistens aber eher als Farce betrieben. Seit den 1970er Jahren hat sich an den Beteiligungsverfahren rechtlich kaum etwas geändert. Egal ob es um große Bahnhofsprojekte, Atomanlagen oder andere größere Projekte geht, machen BürgerInnen oftmals die Erfahrung, dass ihre Einmischung eher als lästige Pflichtübung staatlicher Behörden und großer Unternehmen ertragen wird, denn als Chance begriffen wird. Selbst dort, wo beispielsweise Unternehmen freiwillig „Dialoge“ anbieten, bleibt es oftmals lediglich dabei, dass ein mehr an Information dabei herausspringt. Tatsächlichen Einfluss auf Abläufe oder Entscheidungen gibt es fast nie. Kein Wunder, wenn die besser Informierten, aber sonst Wirkungslosen, derartige Angebote mit äußerster Skepsis wahrnehmen und das Wort von der „Mitmachfalle“ oder der „strategischen Einbindung“ kursiert.

„Besondere Erwartungen richten sich hierbei auf informelle Prozesse in Beteiligungsverfahren. Informelle Verfahren bieten eine gute Möglichkeit mitzuwirken und mitzugestalten. Sie besitzen große Gestaltungsspielräume und damit Flexibilität, um auf spezifische Anforderungen eingehen zu können – allerdings fehlt ihnen häufig die Verbindlichkeit ihrer Ergebnisse. Erforderlich ist es daher, sie in Richtung Frühzeitigkeit, Augenhöhe und Transparenz zu verbessern und sie mit dem formalen Planungs- oder Genehmigungsverfahren sinnvoll zu verzahnen“, heißt es in der eingangs erwähnten Broschüre. Richtig: Die Verbindlichkeit der Ergebnisse ist selbst dort ein entscheidendes Problem, wo ein Dialog zwischen Öffentlichkeit und einem Betreiber, einem Antragsteller oder einer Behörde konstruktiv verläuft.

In der PM zur Veranstaltung des BMUB sagt Umweltstaatssekretär Flasbarth: „Damit Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt, müssen Grundregeln eingehalten werden. Erfolgsfaktor für Großprojekte ist ein Dialog auf Augenhöhe: Bürgerinnen und Bürger wollen ernst genommen und es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Eine als Alibi-Veranstaltung wahrgenommene Bürgerbeteiligung ist kontraproduktiv.“

Ein Satz, der viel enthält und über den sich erheblich diskutieren lässt: Welche Grundregeln? Welche Möglichkeiten sind darin enthalten? Auch die Option, dass ein Projekt am Ende nicht gemacht wird? Augenhöhe nur im Sinne von ernst nehmen und im Vermeiden falscher Erwartungen? Welche sind den die richtigen? Und was ist mit den unterschiedlichen Ressourcen der Akteure in einem solchen Dialog? Wie können finanzielle Möglichkeiten, Zugang zur Öffentlichkeit, zu Medien oder die Stellung zwischen „freizeitlichem“ Bürger-Engagement und wirtschaftlicher Interessenslage auf Augenhöhe gebracht werden? Hier gibt es sicher noch jede Menge zu streiten und zu klären.

Verantwortlich sind in solchen Dialogen nicht (nur) die jeweiligen Akteure. Es fehlt an vielen Stellen auch schlicht an einem Rechtsrahmen, in dem solche Dialoge stattfinden können. Beispielhaft ist das derzeit beim konsensorientierten Dialog zwischen einer Begleitgruppe und dem Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht, abzulesen. Seit vier Jahren wird dort über die Stilllegung der Atomanlagen diskutiert. Doch im atomrechtlichen Verfahren ist die Begleitgruppe schlicht nicht existent – es gibt sie einfach nicht. So müssen die Mitglieder dieser Begleitgruppe z.B. als normale BürgerInnen zum Mittel der Einwendung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren greifen. Nur dadurch bekommen sie zumindest ein Rechtsverhältnis gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Betreiber. Eine absurde Konstruktion, die der Öffentlichkeit nicht nur schwer vermittelbar ist, sondern auch zusätzliche Probleme in ein solches Dialogverfahren einbringt, die es eigentlich nicht wirklich braucht.

Und: Ein solches Verfahren, wie es in Geesthacht stattfindet, ist die totale Ausnahme. In seinem Beitrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung zeigt Wolfgang Neumann detailliert auf, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung derzeit geregelt ist und welche Probleme und Mängel es gibt. Darin zeigt er auf, dass sich die Beteiligungsmöglichkeiten in den Verfahren in den letzten Jahren allen Diskussionen zum Trotz sogar verschlechtert und nicht etwa verbessert haben.

Dokumentation:

Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung beim BMUB siehe auch hier unter diesem Link und hier zur Bürgerbeteiligung.

Nr. 027/17 | Berlin, 25.01.2017: Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten, Staatssekretär Jochen Flasbarth stellt Handlungsempfehlung vor

Staatssekretär Jochen Flasbarth hat heute in Berlin vor rund 100 Gästen aus Wissenschaft, Verbänden, Unternehmen, Verwaltung sowie Politik (Bund, Länder, Kommunen) Erfolgskriterien einer guten Bürgerbeteiligung vorgestellt. Die Handlungsempfehlung „Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten“ ist Ergebnis einer zweijährigen Forschungsarbeit.

Flasbarth: „Damit Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt, müssen Grundregeln eingehalten werden. Erfolgsfaktor für Großprojekte ist ein Dialog auf Augenhöhe: Bürgerinnen und Bürger wollen ernst genommen und es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Eine als Alibi-Veranstaltung wahrgenommene Bürgerbeteiligung ist kontraproduktiv.“ Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ausgewählte Beteiligungsprozesse bei Großprojekten analysiert. Es wurden 3×3 Handlungsempfehlungen für gute Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Die Difu-Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass in der Praxis eine informelle Bürgerbeteiligung früher und verbindlicher verankert und professionell gemanagt werden muss. Öffentlichkeitsbeteiligung braucht eine Struktur und ein Konzept. Der Austausch zwischen Vorhabenträgern, Genehmigungsbehörden, Interessensverbänden und Bürgerschaft erfordere eine neue Dialog- und Kommunikationskultur, so eine weitere Schlussfolgerung der Studie.

Die Notwendigkeit und Chancen guter Öffentlichkeitsbeteiligung sind mittlerweile Konsens. Und zwar nicht nur bei der Planung und Zulassung von Großprojekten auf kommunaler oder Landesebene sondern auch bei der Erarbeitung von politischen Plänen und Programmen im Bund. Flasbarth: „Wir sind auf Bundesebene das Vorreiterressort für Bürgerbeteiligung und werden das Thema auch mit Blick auf die kommende Legislaturperiode fortentwickeln und stärken.“ Das BMUB hat bereits Bürgerinnen und Bürger umfassend bei der Erarbeitung von mehreren bundespolitischen Programmen beteiligt: so beispielsweise bei der Neuauflage des Ressourceneffizienzprogrammes (PROGRESS II), bei der Formulierung des Integrierten Umweltprogramms 2030 und beim Klimaschutzplan 2050.

Vom Netze-Volksentscheid zur Rebellion: Die alten Mächte der Handelskammer Hamburg sind abgewählt

Was für ein Ergebnis und was für eine Ohrfeige. Die Wahlen zum Plenum der Hamburger Handelskammer endeten mit einem Erdbeben und totalen Machtverlust für die bisherige Führung. Von den 58 Sitzen im Plenum übernehmen nun KandidatInnen aus dem Bündnis „Kammer sind WIR“ 55 Plätze. Das Bündnis ist aus Empörung über das damalige Verhalten der Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“, der sich gegen Vattenfall und E.on für die Rekomunalisierung und die Energiewende engagierte, entstanden.

Für die Kammerspitze um den scheidenden Präses Melzheimer und Geschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz, aber auch für viele Vorstände in den größeren Hamburger Unternehmen, dürfte eine Welt zusammen brechen. Jens Meyer-Wellmann bringt es in seinem Kommentar im Abendblatt durchaus auf den Punkt, wenn er unter der Überschrift „Die Rache der Ignorierten“ von einem „Honecker-Effekt“ in den Führungskreisen der Kammer schreibt. Unruhe gab es schon lange vor allem unter den vielen kleinen Unternehmen, die zwangsweise Mitglieder der Kammer sein mussten, deren Politik aber oftmals rundweg ablehnten. Erst im Zuge des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Energienetze, bei der die Kammerspitze mit viel Geld und großer Kampagne ein Bündnis gegen die Initiatoren von BUND, Kirche, Verbraucherzentrale und Energiewende-Gruppen initierte, formierte sich Widerstand. Wenige Monate nach dem erfolgreichen Volksentscheid zogen die Rebellen von „Die Kammer sind WIR“ nach den Wahlen erstmals in das Plenum ein. Seitdem sorgten sie für jede Menge Debatten, um die alten Strukturen aufzubrechen, Transparenz und mehr demokratische Spielregeln einzuziehen.

Das Duo Melzheimer/Schmidt-Trenz reagierte mit Ablehnung, Selbstherrlichkeit und Ignoranz – und verschärfte damit die Konflikte nur noch mehr, sorgte unfreiwillig dafür, dass die Sympathien für die Rebellion nur noch größer wurden. Dass sie derart groß sind, wie sich im jetzigen Wahlergebnis zeigt, dürfte selbst optimistische Geister überrascht haben.

Im Zentrum der Kampagne von „Kammer sind Wir“ stand die Abschaffung der Mitgliedsbeiträge, die von den Unternehmen und Betrieben an die Kammer zu zahlen sind. Weil die Mitglieder der Kammer aufgrund gesetzlicher Regelungen zwangsweise dieser kollektiven Wirtschaftsvertretung beizutreten haben, sorgten diverse politische Initiativen der Kammer-Spitze immer wieder für Ärger, wurden doch ihre Beiträge eingesetzt für Dinge, die nicht wirklich Aufgaben der Kammer sein müssten und die nicht immer im Interesse der Mitglieder waren. Dabei dürften einige der grundlegenden Aufgaben der Kammer, wie z.B. bei der Ausbildung, nicht im Zweifel oder in der Kritik stehen. Aber es geht um die Rolle, die diese Kammer über ihre Grundaufgaben hinaus in der politischen Landschaft spielt, wie sie zu gemeinsamen Entscheidungen kommt und wie sie sich  im gesellschaftlichen Umfeld selbst einordnet und agiert.

  • Die Demokratie-Effekte nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ sind bis heute nicht zu unterschätzen. Nicht nur im Energiebereich hat der Volksentscheid neben einer Stärkung der Energiewende auch zu neuen demokratischen Möglichkeiten geführt. Entscheidungen im Bereich der Energiepolitik werden inzwischen wieder stärker auch in Hamburg und weniger in den Konzernzentralen von Vattenfall und E.on gemacht. Dazu trägt auch der neue Energienetzbeirat bei. Schon die letzten Plenumswahlen bei der Handelskammer zeigten mit der neuen Opposition „Kammer sind wir“ diesen Demokratisierungseffekt. Nun erfolgt mit dem Ergebnis 2017 quasi die Ablösung der alten Kammer-Mächte und wird weitere Demokratisierungsimpulse von Transparenz bis zu veränderten Mitbestimmungsformen in der Handelskammer Hamburg befördern. Nicht nur die Energiewende dürfte davon profitieren! Demokratie wirkt!

Nicht nur der Netze-Volksentscheid wäre hier zu nennen. Auch das Engagement für die Olympia-Bewerbung, wesentlich von der Handelskammer initiiert und gegenüber dem Senat durchgesetzt, dürfte in jüngster Zeit viele genervt haben. Das absurd hohe Gehalt des Geschäftsführers, auf Initiative der Kammer-Rebellen nach langem Kampf veröffentlicht, dürfte ein wichtiger Punkt gewesen sein, der bei vielen das Fass zum überlaufen brachte.

Niemals und an keiner Stelle auch nur irgendein Wort der Nachdenklichkeit, der Entschuldigung, der Selbstkritik oder der Einsicht bei der Führungsriege! Selbst als serienweise Urteile das Agieren der HK-Spitze als rechtswidrig verurteilen, reagiert Melsheimer so, als hätten Richter die Straftatbestände der Majestätsbeleidigung gegen ihn erfüllt und das übergesetzlich-göttliche angegriffen. In unglaublicher Ignoranz stellte sich Melzheimer nach der im Referendum gescheiterten Olympia-Bewerbung hin, kritisierte Senat und Bürger-Demokratie, gab schlaue Empfehlungen. Aber nicht eine Silbe Kritik, was die Kammer als eigentlicher Initiator der dummen Bewerbung selbst falsch gemacht haben könnte.

Die nackten Tatsachen des Wahlergebnisses: „Die Wahlbeteiligung betrug 17,6 Prozent und war damit fast doppelt so hoch wie 2014 (9,6 Prozent). Das ist die höchste Wahlbeteiligung im Vergleich zu den anderen großen deutschen Kammern (letzte Wahlbeteiligungen: IHK Berlin 6 Prozent, IHK Köln 8 Prozent, IHK für München und Oberbayern 6 Prozent, IHK Region Stuttgart 11 Prozent). Bei den etwa 74.000 ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen fiel die Wahlbeteiligung mit 25,4 Prozent signifikant höher aus als bei den rund 85.000 nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (10,8 Prozent).“

Und: Um die 58 urgewählten Sitze des Kammerplenums bewarben sich insgesamt 133 Kandidaten. Von 38 Kandidaten, die keinem Wahlbündnis angehören, wurden 1 gewählt, von 27 Kandidaten des Wahlbündnisses „#UnternehmerFürHamburg“ 1, von 57 Kandidaten des Wahlbündnisses „Zwangsbeiträge abschaffen. Die Kammer sind WIR!“ 55 und von 11 Kandidaten des Wahlbündnisses „Starke Kammer. Vorfahrt für Hamburg“ 1. Die Einzelstimmenergebnisse der Kandidaten sind gemäß der Wahlordnung unserer Handelskammer im Mitgliederbereich der Internetseite www.hk24.de für Mitgliedsunternehmen einsehbar.“

Dokumentation der Verkündung des Wahlergebnisses der Handelskammer-Wahlen in Hamburg 2017:

Bekanntmachung des Ergebnisses der Kammer-Wahl 2017 durch Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender des Wahlausschusses der Handelskammer Hamburg, am 17. Februar 2017

Bei der Handelskammer-Wahl zwischen dem 16. Januar und dem 14. Februar 2017 waren rund 160.000 wahlberechtigte Mitgliedsunternehmen aufgerufen, für die Wahlperiode 2017 – 2020 in 17 branchenspezifischen Wahlgruppen ihre ehrenamtlichen Vertreter ins Plenum der Handelskammer zu wählen. Die Auszählung der Stimmen ist jetzt abgeschlossen, eine Liste der gewählten Kandidaten finden Sie im Anhang dieser Meldung.
Um die 58 urgewählten Sitze des Kammerplenums bewarben sich insgesamt 133 Kandidaten. Von 38 Kandidaten, die keinem Wahlbündnis angehören, wurden 1 gewählt, von 27 Kandidaten des Wahlbündnisses „#UnternehmerFürHamburg“ 1, von 57 Kandidaten des Wahlbündnisses „Zwangsbeiträge abschaffen. Die Kammer sind WIR!“ 55 und von 11 Kandidaten des Wahlbündnisses „Starke Kammer. Vorfahrt für Hamburg“ 1. Die Einzelstimmenergebnisse der Kandidaten sind gemäß der Wahlordnung unserer Handelskammer im Mitgliederbereich der Internetseite www.hk24.de für Mitgliedsunternehmen einsehbar. Wahlleiter Jens-Ulrich Kießling erklärt: „Ich gratuliere allen gewählten Kandidaten zu ihrem verantwortungsvollen Amt, das sie, wie es der gesetzliche Kammerauftrag vorschreibt, im Gesamtinteresse und zum Wohl aller Hamburger Gewerbetreibenden ausüben mögen.“ In der April-Sitzung des Plenums können noch bis zu acht Mitglieder der Vollversammlung kooptiert werden. In der Mai-Sitzung werden dann das neue Präsidium und der Präses gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 17,6 Prozent und war damit etwa doppelt so hoch wie 2014 (9,6 Prozent). Das ist die höchste Wahlbeteiligung im Vergleich zu den anderen großen deutschen Kammern (letzte Wahlbeteiligungen: IHK Berlin 6 Prozent, IHK Köln 8 Prozent, IHK für München und Oberbayern 6 Prozent, IHK Region Stuttgart 11 Prozent). Bei den etwa 74.000 ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen fiel die Wahlbeteiligung mit 25,4 Prozent signifikant höher aus als bei den rund 85.000 nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (10,8 Prozent). Schlüsselt man die Wahlbeteiligung nach Wahlgruppen auf, so ergibt sich folgendes Bild:
  • Wahlgruppe I Banken und Finanzinstitute (31,6 Prozent)
  • Wahlgruppe II Beratung ( 21,4 Prozent)
  • Wahlgruppe III Dienstleistungen (12,9 Prozent)
  • Wahlgruppe IV Einzelhandel (12,9 Prozent)
  • Wahlgruppe V Groß- und Außenhandel, Handelsvermittler (19,4 Prozent)
  • Wahlgruppe VI Güterverkehr (32,4 Prozent)
  • Wahlgruppe VII Hotel und Gaststättengewerbe (11 Prozent)
  • Wahlgruppe VIII Immobilienwirtschaft (26,4 Prozent)
  • Wahlgruppe IX Industrie (12,7 Prozent)
  • Wahlgruppe X Informationstechnologie (19,9 Prozent)
  • Wahlgruppe XI Medienwirtschaft (13,6 Prozent)
  • Wahlgruppe XII Personenverkehr (21,3 Prozent)
  • Wahlgruppe XIII Versicherungsgewerbe (26,1 Prozent)
  • Wahlgruppe XIV Finanzvermittlung und –beratung (24,8 Prozent)
  • Wahlgruppe XV Energie (32,6 Prozent)
  • Wahlgruppe XVI Gesundheitswirtschaft (14,7 Prozent)
  • Wahlgruppe XVII Existenzgründer (7,6 Prozent)
Die ins Plenum gewählten Kandidaten sind:
Wahlgruppe I – Banken und Finanzinstitute (4 Sitze)
Andreas Enke,
Geneon Vermögensmanagement AG,
Vorstand
Hans-Georg Kuhlmann,
P.A.M. Privates Anlage Management GmbH & Co.,
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Torsten Teichert,
Lloyd Fonds AG,
Vorstand
Dr. Harald Vogelsang,
Hamburger Sparkasse AG,
Vorstandssprecher
Wahlgruppe II – Beratung (2 Sitze)
Tobias Bergmann,
Nordlicht Management Consultants GmbH,
Geschäftsführer
Sabine Prinz,
PNOM Online Marketing GmbH,
Geschäftsführung
Wahlgruppe III – Dienstleistungen (3 Sitze)
Dominik Lorenzen,
Teamgeist Nord GmbH,
Geschäftsführer
Detlev Siebold,
Siebold Hamburg Messebau GmbH,
Geschäftsführender Geschäftsführer
Heiko Wandrey,
Intermediate Engineering GmbH,
Geschäftsführender Gesellschafter
Wahlgruppe IV – Einzelhandel (5 Sitze)
Martina Harbs,
Froschkönig e.K.,
Inhaberin
Wolfgang Kaufholz,
weinlust – Wolfgang Kaufholz e.K.,
Inhaber
Annett Nack-Warenycia,
Nack Büroeinrichtungen GmbH,
Geschäftsführende Gesellschafterin
Christoph Sträßner,
Einzelunternehmer / Allein-Inhaber
Christine Stumpf,
cimono,
Inhaberin; Geschäftsführerin
Wahlgruppe V – Groß- und Außenhandel, Handelsvermittler (7 Sitze)
Michael Heimsoth,
Karl-Wilhelm Henn KG, Mess- und Regeltechnik,
Inhaber + Geschäftsführer
Paul Holstein,
TTH – Techno Trade Hamburg GmbH,
Inhaber / Geschäftsführer
Peter Jensen,
Peter Jensen GmbH,
Geschäftsführer
Timo Bengt Kranz,
Leiterkontor UVM GmbH,
Geschäftsführer
Rainer Perleberg,
Kälte- und Klimatechnische Industrievertretung Rainer Perleberg,
Inhaber
Geert Pohle,
ASTRON COMMUNICATION GmbH,
Geschäftsführer
Torge Thies,
Die Weingaleristen GmbH & Co. KG,
Geschäftsführender Gesellschafter
Wahlgruppe VI – Güterverkehr (5 Sitze)
Dirk Asmus,
Dirk Asmus Transporte,
Inhaber
Antje Darboven,
ADK Systemgastronomie GmbH,
Geschäftsführerin
Dr. Johann Killinger,
Buss Group GmbH & Co. KG,
Geschäftsführender Gesellschafter
Christian Koopmann,
Montan Shipping GmbH & Co. KG,
Geschäftsführender Gesellschafter
Robert Lorenz-Meyer,
Beteiligungsgesellschaft Ernst Russ m.b.H,
Geschäftsführer
Wahlgruppe VII – Hotel- und Gaststättengewerbe (2 Sitze)
Ursel Arova,
Café Chrysander,
Inhaberin
Falk Hocquél,
PFERDESTALL Kultur GmbH,
Geschäftsführender Gesellschafter
Wahlgruppe VIII – Immobilienwirtschaft (4 Sitze)
Anneli Albertsen,
Wohnwarft, Genossenschaft für autofreies Wohnen e.G.,
Vorstand
Dr. Tobias Behrens,
STATTBAU HAMBURG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH,
Geschäftsführer
Bernd Jakovlev,
Jakovlev Immobilien GmbH,
Alleingesellschafter und Geschäftsführer
Stefan Wendt-Reese,
Regine Rega-Lindner, Stefan Wendt-Reese, Dirk Brockmeyer, hamburger immobilienberater,
Inhaber
Wahlgruppe IX – Industrie (7 Sitze)
Kai Elmendorf,
E.F. Elmendorf GmbH & Co. KG,
Geschäftsführender Gesellschafter
Dirk Goetz,
MTex Goetz + Goetz Warenhandelsgesellschaft mbH,
Geschäftsführender Gesellschafter
Claudius Holler,
1337 und so GmbH,
Geschäftsführer
Matthias Korff,
DeepGreen Development GmbH,
Geschäftsführer
Anne Meier,
Waterkant Kaffeegesellschaft mbH,
Geschäftsführerin
Ulrich Montzka,
IT Service U. Montzka,
Geschäftsführung
Andreas Räber,
Räber Kommunikationstechnik GmbH,
Geschäftsführer
Wahlgruppe X – Informationstechnologie (2 Sitze)
Henning Brauer,
net-activities gmbh,
Geschäftsführer
Mirko Platz,
Channel Pilot Solutions GmbH,
Geschäftsführender Gesellschafter
Wahlgruppe XI – Medienwirtschaft (4 Sitze)
Stefan Alexander Duphorn,
wer-zu-wem GmbH,
Geschäftsführer
André Mücke,
DSA youngstar GmbH,
Geschäftsführender Gesellschafter
Thomas Reinecke,
DEDERICHS & REINECKE Public Relations GmbH & Co. KG,
Inhaber, Geschäftsführer
Diana Rickwardt,
feinbrand Marketing GmbH,
Geschäftsführende Gesellschafterin
Wahlgruppe XII – Personenverkehr (1 Sitz)
Orhan Tasbilek,
KT Taxenbetrieb Tasbilek,
Eigentümer
Wahlgruppe XIII – Versicherungsgewerbe (2 Sitze)
Roland Hellwig,
Roland Hellwig M.A. Managing Consultant MLP Hamburg XIV,
Geschäftsstellenleiter (Selbstständig) MLP Hamburg
Meik Pfeiffer,
Concordia Vros.,
Agentur – Inhaber
Wahlgruppe XIV – Finanzvermittlung und -beratung (2 Sitze)
Niels-Helge Pirck,
Haspa-DIREKT Servicegesellschaft für Direktvertrieb mbH,
Geschäftsführer
Uwe Selent,
Selent – Consulting,
Inhaber
Wahlgruppe XV – Energie (3 Sitze)
Ursel Beckmann,
microsol Solarsysteme GmbH,
Prokuristin
Jörg Dürre,
Biomotor GmbH,
Geschäftsführer
Matthias Ederhof,
EnergieNetz Hamburg eG,
Vorstand
Wahlgruppe XVI – Gesundheitswirtschaft (2 Sitze)
Coskun Costur,
Hamam Hafen Hamburg e.K.,
Geschäftsführer
Daniel Lorenzen,
Lorenzen Training KG,
Geschäftsführer
Wahlgruppe XVII – Existenzgründer (3 Sitze)
Moritz Tim Ebert,
MTE-Food Courier,
Inhaber
Björn Fischer,
Geschäftsführer
Fabian Hanneforth,
Geschäftsführer

BUND: Statt hochradioaktiver Flussfahrten auf dem Neckar Zwischenlager bauen!

Demnächst sollen hochradioaktive Atomabfälle aus Obrigheim über den Neckar in das Zwischenlager an den AKWs Neckarwestheim verschifft werden. Die Betreiber EnBW bereiten sich jetzt mit einem Probelauf auf den Ernstfall vor, Bürgerinitiativen und Umweltverbände protestieren gegen diese gefährlichen Transporte. „Wie das Unternehmen am Freitag mitteilte, wird die Verschiffung der Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Obrigheim ins Zwischenlager Neckarwestheim mit leeren Castor-Behältern geprobt. EnBW-Geschäftsführer Jörg Michels sprach von einer «sorgfältigen und gewissenhaften Vorbereitung» des Transports, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten“, heißt es in einer dpa-Meldung.

Über die geplanten Proteste wird auch hier berichtet. Die Landesvorsitzende des BUND Baden Württemberg reagierte heute mit einer PM: „“Auch ein Probelauf ändert nichts daran, dass der Transport auf dem Wasser die riskanteste Variante ist, Atommüll zu transportieren“, sagt Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg. „Atommüll ist hochradioaktiv. Ein gekentertes Schiff kann nicht einfach so geborgen werden. Ein Unfall betrifft automatisch viele Kilometer Wasser und Tausende Menschen.“ Bei einem Unfall mit Atommüll auf dem Neckar wäre zudem die Trinkwasserversorgung aus dem Uferfiltrat aus Neckar und Rhein gefährdet. „Statt mit dem Transport von Obrigheim nach Neckarwestheim auf dem Wasser weitere Risiken einzugehen, sollte die EnBW das Genehmigungsverfahren für das bereits 2005 beantragte Zwischenlager in Obrigheim vorantreiben“, so die Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg.“

Fracking: Ablehnung der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse von Wintershall in NRW

Bundestagsabgeordneter Hubertus Zdebel (DIE LINKE) will Klarheit über Inhalt: Zur Ablehnung der Bezirksregierung Arnsberg, Aufsuchungserlaubnisse der Wintershall Holding GmbH in NRW weiter zu verlängern, erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss: „Ich will Klarheit über den Inhalt der Ablehnungsbescheide. Deshalb habe ich bei der Bezirksregierung Arnsberg die Übermittlung dieser Verwaltungsakte und ihrer Begründungen nach dem Umweltinformationsrecht beantragt. Betroffen sind die Felder Ruhr und Rheinland. Die Bescheide müssen so verfasst und begründet sein, dass es kein Schlupfloch für Fracking gibt, und ich werde das überprüfen. Ich erwarte, dass die Bezirksregierung die Bescheide innerhalb einer Woche an mich übermittelt. Sie liegen der Behörde vor und können per Email sofort verschickt werden. Sobald Sie bei mir eingetroffen sind, werde ich sie auf meiner Homepage veröffentlichen.“

Weiter erklärt Hubertus Zdebel: „Ich hätte erwartet, dass die Bezirksregierung und das ihr vorgesetzte NRW-Wirtschaftsministerium mit SPD-Minister Gerald Duin an der Spitze diese Dokumente von sich aus im Internet veröffentlichen. Das hätte den Anforderungen an eine aktive Informationspolitik entsprochen, die gerade bei der unbeherrschbaren Risikotechnik Fracking geboten ist. Stattdessen ist die Bevölkerung jetzt darauf angewiesen, aufwändig Anträge an die Verwaltung zu richten. Damit werden Hürden errichtet, die nicht akzeptabel sind.“

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