Bundesregierung kann und muss Ausfuhrgenehmigungen für Uranbrennstoff untersagen

„Atomgefahren aus maroden grenznahen AKWs wie Tihange 2, betrieben mit Brennstoff aus bundesdeutschen Uranfabriken? Die Bundesregierung kann und muss endlich handeln und die Ausfuhrgenehmigungen für den Uranbrennstoff künftig untersagen“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, anlässlich des heute von der IPPNW (Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung) vorgelegten Rechtsgutachtens, dem zufolge nach dem deutschen Atomgesetz das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) derartige Exporte untersagen könnte. Zdebel weiter:

„Allein im letzten Jahr sind insgesamt 68 neue Brennelemente aus der Uranfabrik in Lingen mit einer solchen BAFA-Genehmigung an den maroden Risiko-Reaktor im belgischen Tihange geliefert worden.

Die Bundesregierung und das zuständige Umweltministerium sind an Doppelzüngigkeit kaum zu überbieten: Einerseits warnen sie vor den Risiken durch den maroden Reaktor in Tihange oder die anderen Uralt-Meiler im Grenzgebiet zu Deutschland. Andererseits genehmigen sie still und leise die Ausfuhr der für den Betrieb dieser Anlagen erforderlichen Brennstoffe aus den Uranfabriken in Gronau und Lingen. Es ist Zeit, dass Frau Hendricks sich nicht weiter hinter überholten Rechtsauffassungen versteckt, sondern die guten Argumente aufgreift, mit denen Brennstoff-Exporte untersagt werden können.

DIE LINKE fordert in einem Antrag (Drucksache Nr. 18/11596) ein Verbot von Ausfuhren für Uranbrennstoff aus den deutschen Atomfabriken in Gronau und Lingen u.a. in das Risiko-AKW in Tihange im Nachbarland Belgien.“

Bayer-Hauptversammlung in Bonn – DIE LINKE unterstützt Protest gegen geplanten Monsanto-Deal

LINKE-Flugblatt "Der Bayer-Monsanto-Deal muss gestoppt werden" zum Download
LINKE-Flugblatt „Der Bayer-Monsanto-Deal muss gestoppt werden“ zum Download

„Während sich die Aktionäre des DAX-Konzerns auf der am Freitag stattfindenden diesjährigen Hauptversammlung über eine satte Rendite freuen können, haben all diejenigen, die sich seit Jahrzehnten für eine gerechtere Weltordnung und die Bekämpfung von Hunger und Armut einsetzen, angesichts der Pläne von Bayer wenig zu lachen. Die geplante Übernahme des US-Genriesen Monsanto ist eine bitte Pille für den Umwelt- und Verbraucherschutz, denn Bayer und Monsanto stehen beide für die totale Durchkapitalisierung des globalen Agrarsektors“, konstatiert Hubertus Zdebel, Münsteraner Bundestagsabgeordneter der LINKEN.

Zdebel, der Obmann seiner Fraktion im Bundesumweltausschuss weiter: „Wie jedem kapitalistischen Unternehmen geht es auch Bayer und Monsanto nur um die Profitmaximierung, und das um jeden Preis. Als Teil der I.G.-Farben schreckte Bayer in der NS-Zeit auch nicht vor der Ausbeutung von Zwangsarbeitern zurück. Heute bilden Armut und Hunger ein wesentliches Geschäftsmodell der beiden Konzerne. Umso erfreulicher, dass sich nun einige Gruppen, allen voran die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), die den Konzern seit Jahren kritisch begleitet, zusammengefunden haben, um im Rahmen der Hauptversammlung gegen den Mega-Deal zu protestieren.

Das tut auch dringend Not, denn man muss sich die Dimensionen einmal vor Augen führen: Für den Bereich Pestizide würde der neue Superkonzern einen weltweiten Marktanteil von 25 % erringen, für die Genpflanzen allein wären es sogar 90 %. Um die irrsinnige Kaufsumme von 66 Milliarden Dollar stemmen zu können, wird Bayer in Zukunft eine noch aggressivere Patentpolitik insbesondere in den Entwicklungsländern betreiben und noch riskantere genmanipulierte Designerpflanzen auf den Markt bringen wollen. Auch mit einer „Rationalisierung“ der Konzernstruktur, sprich Massenentlassungen und generellen Verschärfungen von Arbeitsbedingungen darf gerechnet werden.“

Die Kooperation der Bundesregierung mit Bayer in der sogenannten Dritten Welt sieht Zdebel ebenfalls kritisch: „Durch die aktive Beförderung der großen Agrarkonzerne in der Entwicklungszusammenarbeit wirkt die Bundesregierung an der Verdrängung von Kleinbauern mit und konterkariert damit die selbst gesteckten Ziele der Armutsbekämpfung. Kein Mensch braucht einen Agrarmonopolisten, stattdessen müssen die globalen Agrarmärkte demokratisiert werden. DIE LINKE unterstützt daher die Proteste gegen Bayer in Bonn und Köln. Zu spät ist es nicht, denn noch haben die Kartellbehörden dem Deal nicht zugestimmt.“

Vor Landtagswahl in NRW: Große Koalition will keine Farbe bekennen zu Brennstofflieferungen aus Gronau und Lingen an Tihange 2

„Atomgefahren aus maroden grenznahen AKWs wie Tihange 2, Brennstofflieferungen aus deutschen Uranfabriken mit Genehmigung der Bundesregierung? Dazu will die Große Koalition vor den Landtagswahlen in NRW lieber nicht im Deutschen Bundestag Farbe bekennen. Während in NRW parteiübergreifend – also auch von SPD und CDU – ein Verbot solcher Brennstofflieferungen gefordert wird, haben CDU/CSU und SPD im Bund mit Verfahrenstricks heute dafür gesorgt, dass die Debatte zu einem entsprechenden Verbotsantrag der LINKEN von der Tagesordnung des Bundestags diesen Freitag (28.4.) gestrichen wurde“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). „Das ist ein ganz durchsichtiges Manöver und an Doppelzüngigkeit kaum zu überbieten!“

Zdebel weiter: „Einerseits warnen CDU/CSU und SPD selbst vor Atomrisiken durch den maroden Reaktor in Tihange oder den anderen Uralt-Meiler im Grenzgebiet zu Deutschland. Andererseits genehmigen sie still und leise die Ausfuhr der für den Betrieb dieser Anlagen erforderlichen Brennstoffe aus den Uranfabriken in Gronau und Lingen. Ohne eine Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wäre eine solche Ausfuhr nicht möglich. Es ist mehr als nur peinlich, wenn CDU/CSU und SPD nun mit ihrer Mehrheit einfach durch Tagesordnungs-Beschlüsse die Diskussion über Atomgefahren und Handlungsmöglichkeiten, diese zu begrenzen, verhindert.

DIE LINKE fordert in ihrem Antrag ein Verbot von Ausfuhren für Uranbrennstoff aus den deutschen Atomfabriken in Gronau und Lingen u.a. in das Risiko-AKW in Tihange im Nachbarland Belgien.“

Tote Fische: Deutschland wegen Vattenfall-Klimakiller Moorburg verurteilt

Vattenfall dürfte not amused sein. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Verfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland geurteilt, dass bei der Genehmigung des 1.600 MW Kohlekraftwerks von Vattenfall europäische Umweltschutzanforderungen nicht eingehalten wurden. Die Genehmigung war damals von der grünen Umweltbehörde im gemeinsamen Senat mit der CDU in Hamburg erteilt worden. Das jetzige Urteil könnte erhebliche Folgen für Vattenfall haben, da der Hamburger BUND noch eine Klage laufen hat, in der es um den Schutz der Elbe und den Einsatz eines Kühlturms für das Kohlekraftwerk geht. Sollte das Bundesverwaltungsgericht auf Basis des jetzigen EuGH-Urteils der BUND-Klage Recht geben und die Revision ablehnen, müsste Vattenfall möglicherweise ganzjährig den Kühlturm einsetzen und auf die direkte Kühlung mit Elbwasser verzichten. Das würde den klimaschädlichen Kohlestrom aus Moorburg verteuern.

Dokumentation – Der BUND erklärt und kommentiert hier das Urteil:

Kohlekraftwerk Moorburg: EuGH verurteilt Deutschland
Argumente der BUND-Beschwerde aus 2010 bestätigt / Hamburg hat Gesetzesvorgaben missachtet

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg verurteilt. Der BUND Hamburg sieht sich in seiner Rechtsauffassung, die bereits Grundlage einer EU-Beschwerde in 2010 gewesen ist, bestätigt. Das Ziel des Umweltverbandes, die problematische Kühlwasserentnahme aus der Elbe zu verhindern, ist mit dem Urteil ein großes Stück näher gerückt. Zudem wird das Urteil fallübergreifend dafür sorgen, dass wichtige Vorgaben des Umweltrechts zukünftig stärker beachtet werden müssen.

Konkret wurde im Genehmigungsverfahren für das Kohlekraftwerk Moorburg die entscheidende Verträglichkeitsprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie fehlerhaft durchgeführt. Eine solche Verträglichkeitsprüfung muss vorgenommen werden, wenn Eingriffe in europäische Schutzgüter zu erwarten sind. Zum Zeitpunkt der Genehmigung konnten aber die Behörden nicht sicherstellen, dass es zu keiner erheblichen
Beeinträchtigung beispielsweise der Fischfauna kommt. Daran ändere nach Ansicht des EuGH auch die neue Fischtreppe am Wehr Geesthacht nichts, da diese erst später in Betrieb gegangen und die Funktionsfähigkeit nicht gesichert war.

Unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb des Kraftwerkes gibt es zunächst voraussichtlich nicht. Das EuGH-Urteil wird aber im noch anhängigen nationalen Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine wichtige Rolle spielen. Der BUND Hamburg hatte 2013 in erster Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG)
Hamburg den ganzjährigen Betrieb des mittlerweile vorhandenen Kühlturms und damit einen weitreichenden Gewässerschutz durchgesetzt. Die Stadt Hamburg und Vattenfall sind aber in die Revision gegangen, so dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Die Richter in Leipzig müssen die aktuelle EuGH-Entscheidung nun berücksichtigen. Vieles spricht dafür, dass dies zu einer Ablehnung der Revision führt. Damit wäre das OVG-Urteil rechtskräftig und der Kühlturm müsste ganzjährig betrieben werden.

„Das Urteil ist ein toller Erfolg für den Umweltschutz und in der Perspektive hoffentlich auch für die Elbe. Mit diesem Rückenwind rückt unser Ziel, die Elbe konsequent zu schützen und die schädliche Kühlwasserentnahme zu verhindern, in greifbare Nähe. Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Moorburg-Verfahren nun schnell wieder aufnimmt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Entschließungsantrag: Unzureichendes Strahlenschutzgesetz

Der Entwurf für ein Strahlenschutzgesetz der Bundesregierung stößt bei Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE in der jetzigen Fassung auf Ablehnung. In einem Entschließungsantrag verlangen Zdebel und Fraktion eine Reduzierung der Dosiswerte um den Faktor 10, eine Absenkung des Radon-Richtwertes von derzeit 300 Bequerel/Kubikmeter auf unter 100 und außerdem höhere Sicherheitsstandarts für die Abrissabfälle beim Rückbau der Atomkraftwerke. Auch in vielen weiteren Fällen hält die Fraktion DIE LINKE die Regelungen im neuen Strahlenschutzgesetz für nicht ausreichend. Das Gesetz steht am Donnerstag abend zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages.

Mehr zum Hintergrund gibt es hier:

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