Rot-grünes Versagen und schwarz-gelbe Ignoranz – Wie in NRW der Klimaschmutz vor die Wand fährt

Aus Anlass der Braunkohleproteste, die in weniger als zwei Wochen (vom 24. bis 29. August) im Rheinischen Revier stattfinden werden, befasse ich mich in einer kleinen Artikelserie mit den Hintergründen der Klimaproteste, u.a. den Zielen des Pariser Klimaabkommens, der Ideologie des ‚grünen‘ Kapitalismus und der Analyse von Karl Marx zum Verhältnis von Kapitalismus und Ökologie. Auch DIE LINKE ist Teil des Widerstands gegen die Profitmaximierung der Energieriesen auf Kosten von Mensch und Umwelt und gegen die rückwärtsgewandte Klimapolitik der Bundesregierung. Wie schon in den letzten beiden Jahren werde ich auch Ende August als parlamentarischer Beobachter bei den Protesten im Rheinischen Revier vor Ort sein. Heute blicke ich noch einmal genauer auf das Land Nordrhein-Westfalen, das Versagen der alten rot-grünen Landesregierung und die noch stärkere klimapolitische Ignoranz der neuen schwarz-gelben Landesregierung.

  • Foto: „Das südlich von Grevenbroich gelegene Kraftwerk Neurath verursachte 2015 die zweithöchsten Treibhausgasemissionen aller europäischen Kraftwerke. Es wird maßgeblich mit Braunkohle aus dem nahegelegenen Tagebau Garzweiler betrieben, der bereits 2015 Ziel der Klimaproteste war.“ Wikipedia, CC BY-SA 3.0, Tetris L)

Das Rheinische Braunkohlerevier ist genau der richtige Ort für die anstehenden Klimaproteste. NRW kommt in Sachen Klimaschutz nämlich eine Schlüsselrolle innerhalb Deutschlands zu. Mehr als ein Drittel der bundesweiten CO2-Emissionen werden im bevölkerungsreichsten Bundesland ausgestoßen. Nicht nur sind hier mit RWE, E.ON und STEAG drei der größten Energiekonzerne ansässig. Darüber hinaus stehen im Rheinischen Revier drei der fünf Kraftwerke mit dem größten CO2-Ausstoß in Europa, die alle von RWE betrieben werden (Neurath, Niederaußem und Weisweiler). In NRW kommen drei Viertel des Stroms aus der Kohleverbrennung. Hier wird mehr Kohle verfeuert als in den Vereinigten Staaten von Amerika. RWE ist dabei der größte Klimakiller und versucht seit Jahren mit miesesten Manövern, die Energiewende zu blockieren. Wenn in Nordrhein-Westfalen der Klimaschutz scheitert, dann scheitert er in ganz Deutschland. Wenn hier stattdessen konsequent sozial-ökologisch umgebaut würde, wie es DIE LINKE fordert, hätte das Signalwirkung für die gesamte Bundesrepublik.

Siehe auch die folgenden Hintergrund-Texte:

Rot-Grün: „Einladungen“ an die Energiekonzerne

Umso schlimmer, dass SPD und Grüne in den vergangenen Jahren ihrer Regierungszeit viel über Klimaschutz geredet, aber nur wenig dafür getan haben. Während CDU und FDP die Energiekonzerne ganz offensiv hofieren – dazu später mehr – hatten viele Umweltorganisationen Hoffnungen in Rot-Grün gesetzt. Anfang 2013 hatte die damalige Landesregierung dann tatsächlich das bundesweit erste Klimaschutzgesetz auf Landesebene verabschiedet. Es enthielt durchaus ambitionierte Ziele, die zum Teil über diejenigen des Bundes und der EU hinausgingen. Der CO2-Ausstoß in NRW sollte bis 2020 um 25 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Die genauen Maßnahmen sollten im Klimaschutzplan konkretisiert werden, den der damalige Landesumweltminister Johannes Remmel (B90/Die Grünen) nach langem Hickhack 2015 vorlegte.

Außer frommen Wünschen und unzähligen Verweisen auf die Verantwortung der Bundesebene blieb eine bezeichnende Formulierung Remmels im Gedächtnis, der den Kabinettsbeschluss eine „Einladung“ [H3]nannte. Die Energiekonzerne sollten sich durch sanfte Anreize eingeladen fühlen, die Energiewende voranzubringen. Auf Verbindlichkeit oder gar Druck auf die unwilligen Konzerne verzichtete Rot-Grün bewusst. Der Klimaschutz in NRW sollte schiedlich-friedlich marktkonform vonstattengehen. „Einladung“ lässt sich hier also auch anders verstehen. Für die Kohledreckschleudern in NRW bedeutete dies ein „Weiter so“ – keines der drei als größte Dreckschleudern Europas geltenden Braunkohlekraftwerke wurde unter grüner Regierungsverantwortung abgeschaltet – und in den Konzernetagen lachte man sich wieder einmal ins Fäustchen. Von der selbst ernannten Ökopartei war von nun an kein nennenswerter Widerstand mehr gegen die Energieriesen zu erwarten.

In Sachen Kohleausstieg hat sich seitdem in NRW nichts mehr getan. Da hilft auch die Verkleinerung des Braunkohletagebaus Garzweiler II nicht weiter, denn der Rahmenbetriebsplan für das Rheinische Revier gilt unverändert bis 2045. Außer Klimaschutzkosmetik hat Rot-Grün hier nichts zustande gebracht, nicht einmal eine noch so vage Ausstiegsperspektive, die für die Planungssicherheit der betroffenen Regionen so immens wichtig wäre. Ministerpräsidentin Kraft (SPD) erklärte den Kohleausstieg kurzerhand für nicht machbar, kramte dafür das bereits widerlegte Argument der gefährdeten Versorgungssicherheit hervor und es war ihr nicht einmal zu peinlich, sich als Arbeitsplatzretterin zu inszenieren. Na klar, die Hartz-IV-SPD als Arbeiterpartei. Die Parallelen zur Bundesebene sind offensichtlich: Während dort Barbara Hendricks (SPD) die Klimabesorgte mimen darf und Sigmar Gabriel (SPD) als Wirtschaftsminister ihre Klimaschutzpläne zusammenkürzte, durfte sich in NRW Remmel als grüner Klima-Onkel inszenieren, während Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) den Kontakt zu den Energiekonzernen aufrechterhielt und den Umweltminister zur passenden Zeit zurückpfiff.

Schwarz-Gelb: Protektionismus für die Energiekonzerne

Während die rot-grüne Landesregierung also auf ganzer Linie versagte und keines ihrer klimapolitischen Wahlversprechen umsetzen konnte, gelten bei der neuen Landesregierung aus CDU und FDP nochmal ganz andere Maßstäbe. Denn Laschet, Lindner und Co. wollen mit Klimaschutz eh möglichst wenig zu tun haben, weshalb das Wort „Klimaschutz“ auch direkt aus der amtlichen Bezeichnung des Umweltministeriums gestrichen wurde, das nun nur noch „Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz“ heißt. Dessen neue Amtsinhaberin ist Christina Schulze-Föcking (CDU), bis zum Amtsantritt eine stolze Massentierhalterin aus dem Münsterland, die prompt für die Haltungsbedingungen auf dem Hof ihres Mannes in die Kritik geriet. Der Akzent im Ministerium wird sich nun deutlich vom Klimaschutz in Richtung Agrarlobby und Heimattümelei verschieben. Das ohnehin gescheiterte Landesklimaschutzgesetz und den handzahmen Klimaschutzplan von Rot-Grün wollen CDU und FDP direkt wieder einkassieren, da ihnen selbst das zu viel ist. An der Kohleverstromung will Schwarz-Gelb ohne Einschränkungen festhalten.

In fast schon trumpesker Manier hatte die FDP bereits im Landtagswahlkampf die geplante Energiewende als „teure Ideologie“ beklagt. Stattdessen setze man auf eine „marktwirtschaftliche Lösung der Energiewende“ (O-Ton Christian Lindner während der Vorstellung des schwarz-gelben Koalitionsvertrags). Schwarz-Gelb predigt das neoliberale Dogma, dass der Markt die Dinge von selbst regeln werde: „Planwirtschaftliche Ausbaupfade für erneuerbare Energien werden wir nicht festsetzen.“ (Koalitionsvertrag, S. 41) Mit anderen Worten: Die liberalkonservative neue Landesregierung ist absolut planlos beim Klimaschutz und auch noch stolz darauf. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens, zu dem sich CDU und FDP dem Worte nach bekennen, wird sie auf diese Art und Weise krachend verfehlen.

Mit Druck auf der Straße das klimapolitische Rollback verhindern

Dass wirksamer Klimaschutz marktförmig als „grüner“ Kapitalismus inszeniert nicht gelingt, hatte ich bereits in der letzten Woche versucht zu erläutern. Der Witz ist nun aber, dass die neue NRW-Landesregierung es mit der Marktsteuerung der Energiewende selbst offenbar nicht so ernst meint. Zumindest scheint bei ihr der Markt nur aus den Energiekonzernen RWE und Co. zu bestehen, weshalb ich vom Protektionismus der Energieriesen spreche. Den Ausbau der Windenergie will Schwarz-Gelb nämlich drastisch reduzieren, und zwar mit dem vorgeschobenen Argument, dass man auf die Bedürfnisse von Mensch und Landschaften Rücksicht nehmen müsse, wie FDP-Chef Lindner beteuerte. Im Rheinischen Braunkohlerevier scheint mit den Menschen, die unter der Luftverpestung und den Umsiedelungen leiden, und mit den Mondlandschaften hingegen alles in Ordnung zu sein. Ein durchsichtiges Manöver des FDP-Strahlemanns, der Politik in guter alter FDP-Manier als Erfüllungshilfe für die Interessen der Großkonzerne interpretiert.

Nicht nur die landeseigenen Klimaschutzziele, die Laschet und Lindner keinen Pfennig wert sind, werden deutlich verfehlt. Auch die Ziele des Pariser Klimaabkommens kann Deutschland nur erreichen, wenn der Kohleausstieg sofort beginnt. DIE LINKE fordert daher einen sozial flankierten Ausstiegsplan, der nicht nur vorsieht, dass spätestens 2035 das letzte Kraftwerk vom Netz sein muss, sondern auch, dass ein Strukturwandelfonds von Bund und Ländern mit mindestens 250 Mio. € jährlich eingerichtet wird. Der Strukturwandel darf nicht auf dem Rücken der Belegschaften ausgetragen werden, sondern RWE und Co. – die jahrelangen Profiteure – müssen zur Kasse. Genug Anlass also für kreative und entschlossene Proteste der Klimabewegung. Nur mit Druck von der Straße kann die Rollback-Politik der neuen Landesregierung gestoppt werden. Bereits in wenigen Tagen, am 18. August, beginnt das Klimacamp im Rheinland.

Abgekartetes Spiel der FDP beim Fracking

Zu den Äußerungen der NRW-Landesregierung zum Thema Fracking erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN, Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss und Münsteraner Direktkandidat der LINKEN bei der Bundestagswahl: „Was die FDP derzeit der Öffentlichkeit beim Thema Fracking bietet, ist ein abgekartetes Spiel mit verteilten Rollen, das den Weg für eine Anwendung der unbeherrschbaren Risikotechnik auch in Nordrhein-Westfalen ermöglichen soll. So spricht der FDP-Bundestagsdirektkandidat in Münster, Jörg Berens, davon, dass die FDP ein pauschales Fracking-Verbot ablehnt und einen Rechtsrahmen für Fracking fordert. Dies passt zur Politik von FDP-Chef Christian Lindner, der bereits vor zwei Jahren die Mensch und Umwelt schädigende Technik erforschen lassen und die Bevölkerung hinters Licht führen wollte mit der schon damals widerlegten Behauptung, Schiefergas könne einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leisten.

Derweil übernimmt NRW-Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart (ebenfalls FDP) die Rolle, den Menschen vor der Bundestagswahl eine Beruhigungspille zu verabreichen. Nebulöse Sätze wie ‚Wir werden Fracking weder vorantreiben noch unterstützen‘, sollen den Eindruck erwecken, dass die Bevölkerung vor dem Einsatz die Technik sicher sei. Tatsächlich bedeutet dies aber lediglich, dass die Gaskonzerne sich auf die bestehende Rechtslage und Genehmigungspraxis in NRW verlassen können. Danach kann in Sandsteinformationen in NRW an der Grenze zu Niedersachsen problemlos gefrackt werden. Eine Prüfung, welche Bohrtechnik bei der Gewinnung von Kohleflözgas angewendet werden soll, erfolgt bei der Erteilung der Aufsuchungserlaubnisse in NRW erst gar nicht. Das ist das exakte Gegenteil eines Fracking-Verbots.

Wer die FDP wählt, wird Fracking bekommen. Nur die LINKE steht für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.“

Quellen:

Klimaprotest 2017: Polizei eskaliert und verweigert „Kohle erSETZEN“ Kooperationsgespräch

Polizei macht Politik! Seit Wochen warnt sie freundlich vor den kommenden Klimaprotesten gegen RWE und die Braunkohle im Rheinland. Na klar: Demonstrationen sind natürlich ne tolle Sache. Aber unbedingt friedlich. Mit sorgenvollem Unterton ruft sie dann z.B. ENDE-Gelände auf, sich gegen Gewalt zu stellen. Das haben die Organisatoren zwar mit ihrem Aktionskonsens längst gemacht, aber man kann ja gern noch etwas polarisieren und die Dinge schlicht nicht zur Kenntnis nehmen. Schöne Facebook-Videos der NRW-Polizei sorgen dann für die richtige Vorfeld-Stimmung. Doch mit Kooperation hat es die NRW-Polizei dann doch nicht so: Nicht nur der BUND in NRW vermisst für die Demonstration „Rote Linie gegen Braunkohle“ am 26. August Kooperationsgespräche. Auch die JugendumweltaktivistInnen von JUNEPA, die demnächst den Friedenspreis der Stadt Aachen überreicht bekommen, vermissen für ihre Aktion Kohle erSETZEN, ein solches Gespräch mit der Polizei.

Dass Kohlekonzerne wie RWE maßgeblich daran arbeiten, das Klima aufzuheizen und mit ihren Braunkohlegruben schweren Umweltschaden anrichten, um ihren schnöden Profit zu machen – Schwam drüber! Dass die große Politik von SPD und CDU ihre schützende Hand über die Braunkohle-Geschäfte von RWE halten, sich dabei aber offiziell große Sorgen um die Klimakatastrophe machen – Egal. Da hat die Polizei in NRW natürlich und richtigerweise nichts drüber zu sagen. Vorwürfe, dass die Polizei in NRW vielleicht ein wenig zu sehr an der Seite von RWE steht, dürfen da nicht irritieren und besser vergessen wir, dass bereits bei den Klimaaktionen 2015 nach WDR-Recherchen die aufdringliche Frage „RWE-Werkschutz als Hilfstrupp der Polizei?“ (DLF) im Raum stand. Überaus interessant aber, was die Polizei in NRW mit ihrer Politik zu den kommenden Klimaprotesten im Rheinland (18. – 29. August) gegen RWE und die Braunkohle inszeniert. Vor allem die Akteure von Ende-Gelände haben es ihr angetan. Doch auch andere Akteure der Klimaproteste verweisen darauf, dass die Polizei in NRW zwar munter vor Gewalt warnt, aber so gar nichts tut, um mit den Akteuren der zahlreichen Veranstaltungen im Rahmen der Klimaproteste ins (Kooperations-)Gespräch zu kommen.

Jetzt beschwert sich in einer PM auch die Jugendinitiative JUNEPA, die als Co-Veranstalter für die Aktion Kohle erSETZEN verantwortlich zeichnet: „Polizei lehnt Deeskalationsgespräch mit Klimaschützern ab – Initiatoren der Aktion „Kohle erSetzen!“ verwundert“ und erklärt: „Die Vorbereitungsgruppe der Aktion „Kohle erSetzen!“, die Ende August im Rheinland stattfinden soll, ist verwundert, dass sich die Polizei einem Gespräch verweigert. Mitglieder der Gruppe hatten Ende Juli Kontakt mit der Polizeidienststelle Aachen aufgenommen, um ein Deeskalationsgespräch anzubieten. Deeskalationsgespräche zwischen Polizei und Aktivisten sind gängige Praxis in der gewaltfreien Bewegung. Sie dienen dazu, unangemessener Eskalation bei Aktionen Zivilen Ungehorsams vorzubeugen. Die Aktiven haben jedoch den Eindruck, dass die Polizei im Rheinland an einem solchen Gespräch nicht interessiert ist: Auch nach mehrmaligen Nachfragen reagierte sie nicht auf die Anfrage.“

Da beschweren sich die, die demnächst den Aachener Friedenspreis überreicht bekommen. In der Begründung für die Preisverleihung heißt es: „Die Proteste und Aktionen zivilen Ungehorsams von JunepA sind mutig, kreativ, höchst anerkennens- und unterstützenswert. Zumal sie dazu angetan sind, auch andere junge Menschen beispielgebend zum Mitmachen zu motivieren und anzuregen. Mit ihren Protesten legt JunepA die Finger in aktuell brennende gesellschaftspolitische Wunden. Mit der Verleihung des Aachener Friedenspreises sollen diese jungen Menschen in ihrer Arbeit bestärkt werden. Nicht zuletzt tun gerade solche jungen Menschen, die sich aktiv für Demilitarisierung einsetzen, der Friedensbewegung not!“

Träger des Friedenspreises sind unter anderem die Stadt Aachen, der regionale Deutsche Gewerkschaftsbund, katholische Organisationen im Bistum Aachen, der evangelische Kirchenkreis, zahlreiche weitere kirchliche Organisationen, der SPD-Unterbezirk, der Kreisvorstand der Grünen, Die Linke in der Städteregion Aachen.

Volksentscheid Energienetze: BUND Hamburg handelte gemeinnützig – Urteil für mehr Demokratie

Zu den tragenden Säulen des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von Vattenfall und E.on gehörte der BUND. Immer wieder war der Umweltverband während des über Jahre dauernden Prozesses von unterschiedlichen Akteuren angegriffen worden. Unter anderem mit dem Argument: Er dürfe so einen Volksentscheid gar nicht betreiben, weil er als gemeinnütziger Verein damit politisch jenseits seiner Aufgaben aktiv wäre. Eine gerichtliche Überprüfung führte sogar zum Entzug der Freistellungserklärung in den Jahren 2010 und 2011, schien damit diesen Argumenten Recht zu geben. Eine enorme Belastung für das Handeln eines Vereins, der maßgeblich durch Spenden finanziert wird. Und eine Art Disziplinierung seines politischen Handels. Auch Attac kann davon ein Lied sind. Der BUND Hamburg ging gerichtlich durch alle Instanzen. Jetzt hat der oberste Bundesfinanzhof die Sache klar gemacht: Eine gemeinnützige Körperschaft wie der BUND Hamburg, die nach ihrer Satzung den Umweltschutz fördert, darf sich mit allgemeinpolitischen Themen befassen, sofern sie parteipolitisch neutral bleibt, sich an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind. Ein Urteil mit Signalwirkung für mehr Demokratie!

Mit einer Pressemitteilung reagierte der BUND Hamburg zu diesem auch bundesweit bedeutsamen Urteil für andere gemeinnützige Vereine: „Engagement des BUND im Rahmen der Volksinitiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ war nicht gemeinnützigkeitsschädlich“, heißt es in der Überschrift. Weiter schreibt der Umweltverband: „Der BUND Hamburg kommentiert die heutige Veröffentlichung des Urteils (Az. X R 13/15, hier direkt als PDF) des Bundesfinanzhofes (BFH) zu seiner Revision wie folgt. „Wir sind sehr froh über die Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichtes Hamburg wurde aufgehoben. Entscheidend ist aber auch, dass das höchste deutsche Finanzgericht bestätigt hat, dass unser Engagement in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen der Volksinitiative UNSER HAMBURG UNSER NETZ nicht gemeinnützigkeitsschädlich gewesen ist. Damit erlangt das Urteil auch eine bundesweite Bedeutung. Die direkte Demokratie und das Engagement gemeinnütziger Vereine, in denen bundesweit zigtausend Menschen aktiv sind, werden klar gestärkt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Zum Hintergrund: 2011 hatte es aus der Bürgerschaft heraus den massiven Vorwurf gegeben, dass der BUND Hamburg durch sein Engagement für die Rekommunalisierung der Energienetze außerhalb des Satzungszwecks „Umweltschutz“ handele. Insbesondere schließe die damit verbundene Beeinflussung der politischen Willensbildung die Gemeinnützigkeit aus. Die Finanzverwaltung Hamburg hatte sich damals dieser Auffassung angeschlossen. Es folgte ein komplizierter Rechtsstreit über mehr als sechs Jahre. Der BUND Hamburg wurde in der Sache von der Kanzlei Esche, Schümann und Commichau vertreten.“

Der NDR berichtet über dieses wichtige Urteil und erinnert mit Blick auf die damaligen Auseinandersetzungen um den Volksentscheid zunächst daran: „Im Anschluss stellten einige Oppositionspolitiker die Gemeinnützigkeit des BUND in Frage. Wer eine Volksinitiative gründe, betätige sich politisch und könne dafür keine Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, so ihr Argument.“ Das jetzige Urteil, so der NDR weiter, führe zu „Erleichterung beim BUND“.

Das damalige Urteil des Hamburger Finanzgerichts, mit dem die Freistellungsbescheide des BUND für die Jahre 2010 und 2011 widerrufen worden waren, lastete jahrelang auf dem Hamburger Umweltverband, der in seinen Entscheidungen über seine politische Aktivitäten angesichts des laufenden Verfahrens immer wieder sehr genau prüfen musste, wie er sich zu politischen Projekten und Kampagnen stellen konnte, ohne weitere Risiken für seine Spendenbasis einzugehen. Vor diesem Hintergrund ist der „Freispruch“ durch den Bundesfinanzhof nicht nur eine Bestätigung gegenüber den damaligen Kritikern, sondern bringt auch Klarheit für das überparteiliche politische Engagement in Umweltfragen, in denen der Umweltverband sich engagiert oder engagieren wird.

Über das Urteil berichtet auch die Plattform „lto“ (Legal Tribune online). Dort ist unter anderem zu lesen: „In seinem Urteil weist der BFH ausdrücklich darauf hin, dass er die im Einspruchsverfahren vom Finanzamt vertretene These zum zulässigen Ausmaß des politischen Engagements gemeinnütziger Körperschaften nicht für überzeugend hält.“

Allgemeinpolitische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften, Urteil vom 20.3.2017   X R 13/15

Eine wegen Förderung des Umweltschutzes gemeinnützige Körperschaft darf sich mit allgemeinpolitischen Themen befassen, wenn sie parteipolitisch neutral bleibt, sie sich dabei an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2017 X R 13/15 gilt dies in besonderem Maße, wenn eine Körperschaft nach ihrer Satzung den Umweltschutz fördert, weil in diesem Bereich ein großer Teil der wirksamen Maßnahmen nicht durch den Einzelnen, sondern nur durch den Gesetzgeber getroffen werden können.

Im entschiedenen Fall hatte ein Spender einem Verein, der den Umweltschutz durch zahlreiche Einzelprojekte fördert, einen Geldbetrag zugewendet. Die Spende war zweckgebunden zur Unterstützung der Durchführung eines Volksbegehrens, das die Rekommunalisierung von Energienetzen zum Gegenstand hatte. Der Verein stellte hierfür eine Zuwendungsbestätigung aus. Das Finanzamt (FA) hielt dies für unzulässig, da die Unterstützung eines Volksbegehrens eine unzulässige politische Betätigung darstelle und der Umweltschutz durch ein Volksbegehren nicht unmittelbar gefördert werde. Das Finanzgericht (FG) hat diese Fragen offengelassen, die Klage aber schon deshalb abgewiesen, weil der Verein seine Aufwendungen für das Volksbegehren nicht von dem Bankkonto, auf dem die Spende eingegangen war, sondern von einem anderen Bankkonto bezahlt hatte.

Dem ist der BFH nicht gefolgt. Nach dem Urteil des BFH verlangt das gemeinnützigkeitsrechtliche Gebot zeitnaher Mittelverwendung nicht, genau den konkreten, von einem Spender zugewendeten Geldschein oder genau das auf einem bestimmten Bankkonto der Körperschaft durch Spendeneingänge entstandene Guthaben innerhalb der gesetzlichen Frist für die gemeinnützigen Zwecke zu verwenden. Vielmehr genügt es, wenn die projektbezogenen Aufwendungen von einem anderen Bankkonto der Körperschaft bezahlt werden. Es kommt daher allein auf eine Saldo-Betrachtung an.

Weil aber hinsichtlich der Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen noch einige andere Fragen zu klären sind, hat der BFH das Verfahren an das FG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

Dabei weist der BFH ausdrücklich darauf hin, dass es fraglich sei, ob die vom FA vorgebrachten Argumente die Annahme rechtfertigen, der Kläger habe mit seinem Eintreten für die Rekommunalisierung der Energienetze nicht mehr dem Ziel des Umweltschutzes gedient. Beim gegenwärtigen Stand des Verfahrens seien zudem keine Gesichtspunkte erkennbar, die dafür sprechen könnten, dass die Unterstützung der Volksinitiative durch den Kläger seine Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität verletzt haben könnte. Er habe nicht zur Unterstützung einer bestimmten politischen Partei aufgerufen. Zudem treten nahezu alle relevanten politischen Parteien dafür ein, den Klimawandel zu begrenzen und erneuerbare Energien zu fördern.

Bundesfinanzhof, Verknüpftes Dokument, siehe auch:  Urteil des X.  Senats vom 20.3.2017 – X R 13/15 –

Bahnstrecke Münster-Lünen-Dortmund: Bundesregierung rudert zurück

„Von den vollmundigen Versprechungen von Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) bei der Neueröffnung des Münsteraner Hauptbahnhofs im Juni bleibt bei näherer Betrachtung nicht viel übrig“, kritisiert der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die jüngsten Äußerungen der Bundesregierung zum zweispurigen Ausbau der Bahnstrecke Münster-Lünen-Dortmund. „Das nenne ich kreativen Umgang mit der Wahrheit.“

Zdebel weiter: „Zweigleisigkeit auf wenigen Streckenkilometern, die bestenfalls ein Überholen des Regionalverkehrs durch den Fernverkehr ermöglicht, bedeutet noch keine Taktverdichtung. Die Bundesregierung muss noch vor der Bundestagswahl klipp und klar erklären, ob es auf der Bahnstrecke überhaupt zu einer Kapazitätserweiterung kommen wird. Die LINKE fordert seit langem statt einem löchrigen Netz den zeitnahen vollständigen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke.“

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