Atommacht vor Gericht: Klage zu Sicherheitsmängeln bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Gundremmingen
(Update) Noch steht das Urteil aus (siehe update*), aber Zweifel gibt es kaum, was die zuständige Kammer am Verwaltungsgerichtshof in München demnächst als Urteil verkünden wird. Sehr klar, so Prozeßbeobachter:innen, hat sich das Gericht auf die Linie der Beklagten eingelassen, also dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für Sicherheit der kerntechnische Entsorgung (BASE) sowie dem Betreiber für das Zwischenlager, der staatlichen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Und die haben jüngst mit einer Atomgesetz-Novelle ihre Dominanz im Atomrecht (17. Atomgesetznovelle) noch einmal massiv gestärkt. Vor allen in Sachen Terrorschutz und Kriegsrisiken hat der Staat die Deutungshoheit und müssen selbst Gerichte zurückstehen. Wie ist es um die Sicherheit der Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente im Zwischenlager in Grundremmingen bestellt? Die Kläger sehen erhebliche Defizite. Der Atomstaat antwortet mit einer umfänglichen Front von Gutachtern, Fachleuten und Anwälten. David gegen Goliath ließe sich als Gleichnis zitieren. Raimund Kamm, einer der Vertreter der Bürgerinitiativen vor Ort in Gundremmiung und der Kläger Rudolf Wahl haben nach der mündlichen Verhandlung der Klage in München Stellungnahmen veröffentlicht.
- Zur Kontroverse um die 17. Atomgesetznovelle siehe hier auf umweltFAIRaendern. Diese Atomgesetzänderung begrenzt die Prüfmöglichkeiten für Kläger:innen und Gerichte in der Weise, dass Geheimschutz-Unterlagen in Sachen Sicherheit bzw. Sicherung von Atomanlagen kaum noch zu überprüfbar sind.
- Juristische Kommentare zum Atomgesetz: Atomrecht – Streit inbegriffen
- Update – Hochradioaktiv: Atommüll vor Gericht – Zwischenlagerung in Gundremmingen und strahlende Risiken
*UPDATE 2024: Mit dieser PM des Verwaltungsgerichtshofs (PDF) ist das Urteil im April 2024 mitgeteilt worden. Das schriftliche Urteil des Gerichts ist hier zu finden. Hier ist das Urteil direkt als PDF zu finden.
Dokumentation Raimund Kamm: Der Atom-Goliath hat uns eine schwere Niederlage zugefügt – Bitte sagt nicht, was hast Du denn anderes erwartet
- Rudolf Wahl, einer unserer fünf Kläger sowie langjähriger ehrenamtlicher Verwaltungsrichter, hat einen Bericht über die Verhandlung geschrieben. Siehe hier als PDF zum download.
In unserer Verhandlung am 7.12.23 vor dem obersten bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), war deutlich zu spüren, dass die zwei Richterinnen unsere Klage abweisen wollen. Das Urteil dieses 22. Senats wird uns in einigen Wochen schriftlich zugestellt werden.
Das Bild im Verhandlungssaal zeigte noch einmal den Atom-Goliath: Etwa fünf MitarbeiterInnen der Beklagten, des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und ihre drei Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Mehrere Sachverständige vom TÜV Süd und TÜV Nord sowie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Mehrere Vertreter der Bundesgesellschaft für Zwischenlager, Vertreter des bayerischen Umweltministerium sowie der merkwürdigen Landesanwaltschaft. Der Atom-Goliath umfasste mehr als 30 Personen.
Bald wurde durch die Gesprächsführung der vorsitzenden Richterin Gerda Zimmerer und auch die Einwürfe der Berichterstatterin Dr. Bettina Meermagen (der beisitzende Richters Florian Schlämmer zeigte sich neutral) klar, dass sie formaljuristische Gründe festmachen wollten, um unsere Klage abzuweisen. Unsere Klage sei nicht fristgerecht ausreichend begründet worden. Unsere Erwiderung, dass wir in der Klage auf Gefahren hingewiesen haben und dann die Vorlage der Akten gefordert haben, in denen laut BASE die Sicherheit des Zwischenlagers belegt würde, um unsere Klage dann substantiell begründen zu können, wurde von Frau Zimmerer weggewischt. Auch wurde uns immer wieder vorgehalten, dass unsere Aussagen schon im Prozess im Jahr 2005 verbraucht worden seien.
Durch Vorgabe einer tiefdetaillierten Themenordnung, die die entscheidenden Punkte aussparte, vermied es das Gericht, über unsere Sorgen um die Gefahren des Gundremminger Atommülllagers sachgerecht zu diskutieren.
Unsere Sorgen vor der Atommüll-Lagerung in Gundremmingen umging der Bay. VGH:
- Die Gefahr überraschender Terrorangriffe ist weltweit größer geworden. Stand schon bei unseren schriftlichen Einwendungen gegen die Errichtung des Gundremminger Zwischenlagers im Frühsommer 2001 – also vor dem wahnsinnigen Anschlag mit Flugzeugen auf das New Yorker Welthandelszentrum – die Sorge vor Anschlägen an oberster Stelle, so steigern viele nachfolgende Ereignisse noch unsere Sorgen. Zuletzt die plötzliche Attacke der Hamas (wobei das Verhalten Israels seit Jahren das Pulverfass durch Drangsalieren der Palästinenser und Verweigern einer Zweistaatenlösung gefüllt hatte). Davor der imperialistische Angriff Russlands auf die Ukraine, was zu einem für viele von uns nicht mehr für möglich gehaltenen Krieg in Europa geführt hat. Wobei auch erstmals in der Geschichte ein AKW militärisch besetzt wurde. AKW und ihre Atommülllager sind Atomminen, in denen unvorstellbar viel Radioaktivität steckt.
- Schon bald nach dem um die Jahreswende 2005/2006 ergangenen Urteil des Bay. VGH wurden Ablehnungsbegründungen des Gerichts gegenstandslos. So hatte der VGH argumentiert, dass ein absichtlicher Flugzeugabsturz ausgeschlossen werden könne, da eine Entführung durch die Kontrollen am Flughafen verhindert würde und dann auch noch das Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines entführten Flugzeugs ermögliche.
Doch im Mai 2007 deckte die EU-Kommission durch ihre Inspekteure auf, dass am Münchner Flughafen kein einziger Einschmuggeltest von Waffen entdeckt wurde. Ähnlich später am Frankfurter Flughafen. Schon wenige Wochen nach dem Münchner Urteil wurde zudem vom Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Ermächtigung im neuen Luftsicherheitsgesetz zum Abschießen von zivilen Flugzeugen, verfassungswidrig ist.
- Den kriegerischen Staaten und auch ihren Terroristen verfügbaren Waffen wurden in den letzten Jahren präziser, weitreichender und explosiver. Es gibt keine Untersuchungen, die die Sicherheit von Zwischenlagern und Castoren beim Angriff mit solchen Waffen belegen würden.
- Immer brisanter werden auch die Hackerangriffe. Damit können geheime Informationen eingesehen und Sicherheitssysteme manipuliert werden. Am 23.10.2010 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass bei einem Cyber-Manöver der Nato es gelungen sei, eins von zwölf angegriffenen AKW zu sprengen.
- Das Zwischenlager in Gundremmingen soll ebenso wie die anderen ZL in Deutschland bis ins nächste Jahrhundert bestehen. Dann frühestens kann nach Planung der Bundesgesellschaft für Endlagerung ein tiefengeologisches Endlager die Castoren aus den ZL „entsorgen“.
- Übrigens: Die Landesanwaltschaft, die von sich sagt, sie sei die Vertreterin des öffentlichen Interesses, aber in Wirklichkeit die Landesregierung vertritt, sagte gegen Ende der Verhandlung, sie schließe sich den Ausführungen des beklagten Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung voll umfänglich an.
Weitere besorgniserregende Erkenntnisse wie Vorfälle stehen in unserem 34-seitigen Memorandum „Atom-Terrorgefahr“, das im Januar 2003 geschrieben und laufend fortgeschrieben wurde. Ich überlege, es auf unsere Webseite zu stellen und damit öffentlich zu machen.
Update Dokumentation Urteil PM:
per E-Mail München, 12. April 2024
Pressemitteilung
Pressesprecher: RiVGH Florian Schlämmer Telefon: 089/2130-338 ORR Andreas Spiegel Telefon: 089/2130-264 presse@vgh.bayern.de Ludwigstr. 23 80539 München
www.vgh.bayern.de
BayVGH: Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen
darf weiter genutzt werden
Mit Urteil vom 8. April 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemali-
gen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen.
Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager ent-
fernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsor-
gung zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen zu verpflichten.
Der BayVGH hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Nach Auffassung des Ge-
richts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen (z.B. durch Störfälle im Lager, Materialermüdung) sowie der
erforderliche Schutz gegen sog. Einwirkungen Dritter (z.B. gezielte Angriffe von
außen, etwa durch Flugzeugabstürze) auf das Zwischenlager hinreichend ge-
währleistet. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den CASTOREN sei für die
genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.
Das Zwischenlager
müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit
Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt
werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei. Militärische
Übungsflüge mit „scharfen“ Bomben würden nur ganz ausnahmsweise und nicht
in der Region des Zwischenlagers durchgeführt. Mit Blick auf eventuelle zielge-
richtete Angriffe Dritter auf das Zwischenlager stützt das Gericht seine Beurtei-
lung auf verschiedene behördlich eingeholte und im gerichtlichen Verfahren erläu-
terte Gutachten. Selbst bei Einsturz des Lagergebäudes infolge eines absichtlich
herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeuges (z.B. Airbus A380)
würden die CASTOREN laut Gutachten den auftretenden mechanischen und
thermischen Belastungen so weit standhalten, dass radioaktive Strahlung allen-
falls in äußerst geringem Umfang austreten würde. Durch die ab 2014 umgesetz-
ten baulichen Maßnahmen sei das Zwischenlager zudem so gut gegen das Ein-
dringen von Personen geschützt, dass unmittelbare Angriffe auf die CASTOREN,
etwa mit panzerbrechenden Waffen, bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen seien,
bis die Polizei vor Ort sei und ihrerseits gegen die Angreifer vorgehen könne.
Gegen das Urteil können die Kläger Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.
(BayVGH, Urteil vom 8. April 2024, Az.: 22 A 17.40026)
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den BayVGH nicht bindet
Ein Gedanke zu “Atommacht vor Gericht: Klage zu Sicherheitsmängeln bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Gundremmingen”