Keine Forschungsgelder für die Fracking-Lobby – Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

MdB Hubertus Zdebel hält am Rednerpult im Bundestag ein Stop-Fracking-Logo hoch„Das ist eine indirekte Subventionierung der Energiekonzerne“, so kommentierte Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf seine schriftliche Frage, dass sie jährlich 4 bis 5 Millionen Euro Forschungsgelder für Fracking zur Verfügung wolle, sollte das Fracking-Erlaubnisgesetz der Minister Hendricks und Gabriel (beide SPD) verabschiedet werden.

Zdebel weiter: „Hier versorgen SPD und Union wieder einmal die Wirtschaft auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Extraprofiten in Millionenhöhe. Dieses Geld fehlt für die Forschung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Auf den weiteren Ausbau der fossilen Brennstoffe zu setzen, ist der falsche Weg! Zumal ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland nicht zu erkennen ist. Zudem ist aus Fracking-Regionen in den USA und anderswo längst bekannt, dass Mensch und Umwelt durch Fracking einem ungeheuren Risiko ausgesetzt werden.

DIE LINKE fordert ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen und hat dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht.“

Atommüll-Programm: Unter Vorbehalt und teuer

„Fast 70.000 Einsprüche gegen den Entwurf des Atommüllberichts hat es gegeben – mit keinem Wort geht die Bundesregierung in ihrem Beschluss darauf ein. Das ist kein guter Umgang mit Bürgern, die sich bei der Sicherheit der Atommülllagerung engagieren. Auch die vorhandenen Probleme etwa mit leckenden Atommüllfässern und die ungelösten Fragen wie die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus werden weitgehend ausgeblendet“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute beschlossenen Atommüllbericht der Bundesregierung. Zdebel weiter:

„Immerhin scheint die Bundesregierung auf Proteste aus dem der Umgebung des geplanten Atommülllagers rund um den Schacht Konrad bei Salzgitter zu reagieren. Während im Entwurf noch davon die Rede war, rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau entweder im Schacht Konrad oder aber in dem noch zu findenden Endlager für hochradioaktive Abfälle zu versenken, wird Schacht Konrad in diesem Zusammenhang jetzt einfach nicht mehr erwähnt. Er bleibt aber weiterhin eine Option, wie Umweltministerin Hendricks heute einräumen musste. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.

Insgesamt 55 Milliarden Euro soll dem jetzt vorgelegten Berichten zufolge die weitere Atommülllagerung insgesamt kosten, wovon allein 34 Milliarden auf Stilllegung und Abriss der Atomkraftwerke entfallen. Und selbst die Bundesregierung räumt ein, dass diese Schätzungen bestenfalls ein Zwischenstand und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das macht deutlich: Die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass die AKW-Betreiber die Kosten für Stilllegung und Atommülllagerung vollumfänglich und dauerhaft übernehmen.

Das jetzt von der Regierung beschlossene Atommüllprogramm ist ohnehin nur vorläufig. Es steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE der Bundestag mit dem Atommüllbericht auseinandersetzen wird. Außerdem wird sich die Atommüll-Kommission mit dem Programm befassen. Denn zusätzlich und durch die Hintertür erweitert das jetzt vorgelegte Entsorgungsprogramm den Arbeitsauftrag dieser Kommission, die die Anforderungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle derzeit erarbeiten soll.“

 

Diese Pressemitteilung ist auf der Seite der Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Atommüll-Debatte: „Nicht die richtige Zeit“, Rückschritt, falsche Konsequenz: Bundestag debattiert Antrag der Fraktion DIE LINKE

Wie geht es in Sachen Atommülllagerung weiter? Die Konzerne versuchen sich von der gesetzlichen Pflicht, die Kosten dafür zu übernehmen, mit miesen Tricks zu befreien. Eine Atommüll-Kommission sucht einen Konsens bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in der entfernten Zukunft. Und das Bundesumweltministerium schreibt seine Vorstellungen in ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) und bekommt dafür fast 70.000 Einsprüche. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dafür gesorgt, dass dieses NaPro nun auch Thema im Bundestag wird. Das hat bei den anderen Fraktionen nicht wirklich Unterstützung gefunden: Falscher Ort, falsche Zeit, zuständig sei die Atommüll-Kommission, heißt es im Bundestag. „Wir sind nicht die Kommission zur Überprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms“, heißt es tags darauf aus dem Munde von Kommissions-Mitglied Michael Sailer (Öko-Institut, Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung) Niemand der VertreterInnen von CDU/CSU, Grünen oder SPD widerspricht dieser Aussage in der Kommissions-Sitzung am 4. Juli.

Hubertus Zdebel hatte in seiner Rede zur Begründung des Antrags dargelegt, wie vielschichtig der Bericht zum NaPro sei, dass er zwar die Themen anführe, nicht aber die vielfältigen Probleme, die sich schon heute Tag für Tag an den zahlreichen Atommüll-Standorten zeigen, darstellen würde. Der Bericht zeige aber insbesondere auch, dass die Rahmenbedingungen der Atommüll-Kommission, wie sie im Standortauswahlgesetz festgelegt sind, nicht ausreichen, um die Probleme auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens sinnvoll und angemessen zu behandeln. Das müsse der Bundestag zur Kenntnis nehmen und endlich für eine Korrektur sorgen. Sein Fazit: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramm macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung noch Bundestag, aber auch nicht die Atommüll-Kommission, die Augen verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

Während Steffen Kanitz von der CDU-Fraktion bei der Einbringung des LINKEN-Antrags am 3. Juli im Bundestag von einem „Rückschritt“ sprach, stellte Sylvia Kotting-Uhl für die Grünen fest, dass der Antrag „nicht in die Zeit passt“ und verwies darauf, dass der Entwurf des NaPro „unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Kommission“ stünde. Sie stellte fest: „Wir haben den Auftrag, uns damit zu befassen“. Hiltrud Lotze von der SPD kommt zu dem Fazit: „Der Antrag enthält einige richtige Ansätze. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, sind jedoch zum großen Teil falsch.“ Auch sie betont: „Das Nationale Aktionsprogramm zur Entsorgung des Atommülls steht völlig zu Recht unter Vorbehalt der Ergebnisse der Endlagerkommission; denn es sollen nicht schon wieder Fakten geschaffen werden, bevor es einen breiten Diskurs gegeben hat.“

Richtig ist: Das BMUB hat den Entwurf unter den Vorbehalt der Entscheidungen der so genannten „Endlager“-Kommission gestellt. Das Haken ist nur: In dem Papier werden zahlreiche wesentliche Punkte bei der Lagerung aller Arten von Atommüll genannt, mit denen sich die Kommission in der verbleibenden Zeit bis zum Sommer 2016 kaum noch ernsthaft befassen kann. Bislang hat die Kommission lediglich einen dieser Punkte aufgegriffen.

So wirft das Bundesumweltministerium im NaPro die Frage auf, wo denn die insgesamt 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle „endgelagert“ werden sollen, die aus der ASSE „zurückgeholt“ werden sollen und die bei der Urananreicherung in Gronau anfallen. Als eine Variante schlägt das BMUB vor, diesen Strahlenabfall später zusätzlich im Schacht Konrad einzulagern, was dort zu einer Verdoppelung der derzeit genehmigten Atommüll-Menge führen würde. Kein Wunder also, wenn in der Region um Salzgitter die Proteste massiv anwachsen (siehe dazu unten mehr).

Als Alternative schlägt das BMUB vor, diese ASSE- und Gronau-Abfälle gemeinsam in dem zu findenden Lager für „insbesondere“ hochradioaktiven Atommüll „endzulagern“. Diese vom BMUB genannten Alternativen erweitern nun aber allein an diesem einen Punkt den Aufgabenbereich der Kommission gewaltig. Und nicht auszuschließen wäre eine weitere Konsequenz: Es braucht unter Umständen ein drittes „Endlager“!

Die Kommission muss nun zusätzlich zu den bisherigen Themen in der verbleibenden Rest-Arbeitszeit klären, wie sie sich dazu stellt, diese leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gemeinsam in einem zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle einzulagern – oder ihn den Menschen rund um Salzgitter und dem Schacht Konrad vor die Füße gibt. Für die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens eine absurde Alternative.

Nicht eben begeistert hat denn auch die AG3 der „Endlager“-Kommision im Mai diesen Teilaspekt aus dem NaPro als Arbeitsauftrag entgegen genommen und zugesagt, bis zum Herbst unter Beteiligung der Betroffenen auch aus der Region Salzgitter einen Vorschlag zur weiteren Diskussion in der Kommission zu machen.

Die Arbeit der Kommission endet im Sommer 2016 mit der Vorlage eines Abschlussberichts. Ein erster Entwurf für diesen Bericht soll zum Ende 2015 vorliegen und dann einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit unterschiedlichen Akteuren und Zielgruppen unterzogen werden. Schon diese Öffentlichkeitsbeteiligung steht unter enormen Zeitdruck. Diese Öffentlichkeit braucht ausreichend Zeit, um sich mit dem Bericht auseinander zu setzen und Kritik zu formulieren. Diese Kritik wiederum muss dann für den Bericht wiederum aufgearbeitet und von der Kommission entschieden werden, welchen Punkten sie folgt und welchen warum nicht. Von vielen Seiten wird dieser enorme Zeitdruck kritisiert. Eine vernünftige Umsetzung des vorliegenden Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Kommission würde eher drei Jahre brauchen, hieß es jüngst bei einer „Prüfung“ des Konzepts im Rahmen einer Debatte in der Ev. Akademie in Loccum.

Ölkaverne in Gronau erneut Thema im Bundestag: Zdebel fragt Bundesregierung nach Gründen für Verzögerung der Sanierung

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), der zugleich Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss ist, hat der Bundesregierung erneut Fragen über die aktuelle Verzögerung der Sanierung der Ölkaverne in Gronau-Epe gestellt. „Es lässt aufhorchen, wenn die zuständige Bezirksregierung Arnsberg die Verantwortung für die Verzögerung zurückweist und unter Hinweis auf die hohen Sanierungskosten mit dem Finger Richtung Erdölbevorratungsverband (EBV) und Wirtschaftsministerium zeigt.“

Zdebel weiter: „Mich beunruhigt zutiefst, dass die Sanierung der Ölkaverne weiter auf sich warten lässt. Eine solche tickende Zeitbombe kann man den Bewohnerinnen und Bewohner von Gronau-Epe und den angrenzenden Gemeinden nicht zumuten.

Deswegen habe ich die Bundesregierung jetzt gefragt, welche Erkenntnisse ihr vorliegen zur Verzögerung der Inbetriebnahme der zu sanierenden Erdölkaverne in Gronau und der sehr kostenintensiven Nachrüstung aller Erdölkavernen mit einer doppelten Verrohrung.

Ferner möchte ich von der Bundesregierung wissen, welche Rolle dabei Diskussionen beim Erdölbevorratungsverband (EBV), der für die Sicherung der ‚Erdölreserve‘ zuständig ist, und beim Bundeswirtschaftsministerium bzw. zwischen beiden spielen.“

Statt Menschenrechte: Uran-Bank in Kasachstan

Ausgerechnet in Kasachstan geht jetzt mit Unterstützung der Bundesregierung die Einrichtung einer ersten „Uran-Bank“ durch die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA) über die Bühne. Etwa 150 Millionen US-Dollar, davon 115 Mio Dollar für die Beschaffung von 90 Tonnen Uran mit einem Anreicherungsgrad von bis zu 4,95 Uran235, kostet dieses Projekt. Die EU ist mit insgesamt 25 Mio. Euro beteiligt. Aus der Uran-Bank sollen sich künftig Staaten mit dem Brennstoff für Atomkraftwerke bedienen. Das teilt die Bundesregierung jetzt auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (PDF) mit. Angeblich würde eine solche internationale Uran-Bank dazu beitragen, dass der nationale Bau von Urananreicherungsanlagen – wie im Iran – minimiert werde. In derartigen Anlagen könnte nicht nur Uran für den Einsatz in Atommeilern, sondern auch für atomwaffenfähiges Uran erfolgen.

„Menschenrechte und Demokratie spielen offenbar für die IAEA als auch für die Bundesregierung bei der jetzt vor der Gründung stehenden Uran-Bank in Kasachstan keine besondere Rolle. Der Sinn einer solchen Uran-Bank ist ebenso zweifelhaft, wie der Standort in Kasachstan. Es wird endlich Zeit, dass die Bundesregierung sich weltweit für das Ende von Atomwaffen und das Ende der Atomenergienutzung einsetzt“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass mit der Uran-Bank der Bau weiterer Urananreicherungsanlagen – wie im Iran – verhindert werden könnte. In derartigen Anlagen kann nämlich auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden. Wenn Staaten über die Uran-Bank an den Brennstoff für ihre Reaktoren kommen, würden sie keine solche Anlagen benötigen: „Das Proliferationsrisiko wird dadurch begrenzt, dass die Kenntnis über Technologien zur Urananreicherung auf möglichst wenige Staaten beschränkt bleibt und gleichzeitig der Zugang zu nuklearem Brennstoff für alle IAEO-Mitgliedstaaten gewährleistet ist“, meint die Regierung.

Uranfabriken der URENCO nicht verkaufen!

„Es ist mehr als fraglich, ob Staaten, die unter dem Vorwand der atomaren Stromerzeugung militärische Ambitionen verfolgen, von dem Bau solcher Urananreicherungsanlagen durch diese Uran-Bank abgehalten werden könnten“, stellt Zdebel dazu fest. „Allerdings: Wer die weitere Verbreitung von Kenntnissen über die Urananreicherungstechnik verhindern will, der sollte nicht wie geplant derartige Anlagen wie z.B. der URENCO in Gronau auf dem Weltmarkt verkaufen. E.on und RWE wollen wie auch die weiteren Eigentümer England und die Niederlande die URENCO und ihre Urananlagen in Gronau, Almelo (NL) und Capenhurst (GB) auf dem Weltmarkt verkaufen. Damit werden die Risiken einer Weiterverbreitung dieser Technik begünstigt.“

Statt Menschenrechte – Uranbank in Kasachstan

„Die Bundesregierung befürwortet die Wahl Kasachstans als Standort für die internationale IAEO LEU- Bank“, heißt es Lapidar in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Zdebel. (LEU, low enrichde Uranium, niedrig angereichertes Uran.) Dabei räumt selbst die Bundesregierung durchaus an anderer Stelle ein, dass es mit Pressefreiheit, Versammlungsrecht und anderen demokratischen Grundrechten in Kasachstan nicht sonderlich gut bestellt ist. Auch der „Umwelt- und Energie-Report“ problematisiert die Ansiedlung ausgerechnet in Kasachstan: „Aber auch die Mitgliedsländer der IEAO, die wie Deutschland dafür gestimmt haben, dass die Atom-„Bank“ in Kasachstan angesiedelt wird, müssen sich zentrale Fragen gefallen lassen. Staatspräsident Nursultan Nasarbajew werden schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.“ Human Rights Watch kritisiert immer wieder die Lage der Menschenrechte in Kasachstan.

Kasachstan wäre das einzige Bewerberland für diese Uran-Bank gewesen, teilt die Bundesregierung weiter mit. Offiziell habe der IAEA-Gouverneursrat im Dezember 2010 eine solche LEU-Bank beschlossen und bis Ende Mai 2011 hätten Bewerbungsangebote abgegeben werden können.

Uran-Bank soll Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik begrenzen

Die Einrichtung einer solchen Uran-Bank soll angeblich dabei helfen, die millitärischen Risiken bei der Atomenergienutzung zu reduzieren. Für den Betrieb von Atommeilern muss bei nahezu allen Reaktoren das spaltbare Uran 235 im Brennstoff auf bis zu knapp fünf Prozent angereichert werden. Dies erfolgt in Urananreicherungsanlagen, wie sie z.B. die URENCO im westfälischen Gronau betreibt. Natürliches Uran wird solange in Zentrifungen bearbeitet, bis es den gewünschten Anreicherungsgrad erreicht hat. Technisch ist es daher möglich, eine Anreicherung auf über 80 Prozent Uran 235 zu erreichen und damit atomwaffenfähiges Uran zu erzeugen. Daher unterliegen diese Urananreicherungsanlagen besonders strengen Auflagen und gelten als „Dual-Use“-Techniken, die also sowohl für die zivile Stromerzeugung als auch für Atomwaffen genutzt werden können.

Das Auswärtige Amt schreibt auf seiner Homepage unter der Überschrift „Gesicherte Brennstoffversorgung und Multilateralisierung des nuklearen Brennstoffkreislaufs“ zum Thema LEU-Bank: „Die Anreicherung von Uran und die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennstäbe sind „dual use“-Technologien: Sie sind wichtig für die Produktion von Brennstäben für zivile Kernkraftwerke, aber auch von großer Bedeutung für den Bau von Kernwaffen. Betreiber von Kernkraftwerken benötigen eine verlässliche Versorgung mit Brennstäben. Die internationale Staatengemeinschaft hat andererseits ein großes Interesse daran, dass dieser zivile Zweck keinen Deckmantel für militärische Absichten bietet. Eine Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufes könnte zu einer noch sichereren Brennstoffversorgung beitragen und gleichzeitig Proliferationsrisiken vermindern, da eine gemeinsame Verantwortung mehrerer Staaten Missbräuchen vorbeugen dürfte.

Die IAEO arbeitet daher derzeit am Aufbau einer „internationalen Brennstoffbank“ („IAEA-LEU-Bank“). Die „LEU-Bank“ soll künftig über eigene Bestände an leicht angereichertem Uran (LEU) verfügen und dieses dann an interessierte IAEO-Mitgliedsstaaten verkaufen können, falls die Brennstoffversorgung nicht in anderer Form gewährleistet kann. Sitz dieser Einrichtung wird Kasachstan. Nach Abschluss der notwendigen Verträge zwischen der IAEO und Kasachstan beginnen nun die konkreten Planungen für die Errichtung dieser „LEU-Bank“.“

Im Mai 2015 hat Kasachstan nun ein „Host State Agreement“ mit der IAEA gebilligt. Am 27. August sollen die Verträge unterzeichnet werden.

In der Antwort auf die Anfrage von Zdebel teilt die Bundesregierung mit: „Die LEU-Reserve der IAEO LEU-Bank steht Mitgliedstaaten der IAEO nur dann zur Verfügung, wenn die Brennstoffversorgung für Kernkraftwerke durch außerordentliche Umstände unterbrochen ist und diese nicht unter Nutzung des kommerziellen Marktes (z. B. Kauf bei URENCO, AREVA o. a.) wieder aufgenommen werden kann. Mit dieser garantierten Zugriffsmöglichkeit auf nuklearen Brennstoff soll Mitgliedstaaten der IAEO Versorgungssicherheit gewährleistet und der Anreiz genommen werden, eigene nationale Anreicherungsfähigkeiten zu entwickeln und aufzubauen.“

Weiter erklärt die Bundesregierung: „Die LEU-Bank steht unter den vereinbarten Voraussetzungen (Unterbrechung der Brennstoffversorgung, Abschluss eines Safeguards-Abkommens mit der IAEO und Erfüllung der diesbezüglichen Verpflichtungen) allen IAEO-Mitgliedstaaten zur Verfügung. Von tatsächlicher Relevanz ist das Angebot der garantierten Versorgungssicherheit für nuklearen Brennstoff für die zivile Nutzung vorwiegend für Länder ohne eigene Anreicherungskapazitäten – das ist die Mehrzahl der IAEO-Mitgliedstaaten. Das Proliferationsrisiko wird dadurch begrenzt, dass die Kenntnis über Technologien zur Urananreicherung auf möglichst wenige Staaten beschränkt bleibt und gleichzeitig der Zugang zu nuklearem Brennstoff für alle IAEO-Mitgliedstaaten gewährleistet ist.“

Auch EU ist an Finanzierung der Uran-Bank beteiligt

Zu den Kosten der Uran-Bank erklärt die Bundesregierung: „Die Errichtung und der Betrieb der IAEO LEU-Bank wird mit freiwilligen finanziellen Beiträgen der IAEO- Mitgliedstaaten realisiert. Für den Aufbau der IAEO LEU- Bank in Kasachstan werden ca. 150 Mio. USD veranschlagt. Die Verwendung ist wie folgt geplant: 15 Mio. USD für Vorbereitungsarbeiten und die Errichtung des Lagerkomplexes, 115 Mio. USD für den Ankauf des LEU auf dem internationalen Markt und ca. 20 Mio. USD für den laufenden Betrieb der LEU-Bank. Am 1. April 20 15 berichtete die IAEO über einen bisherigen Zahlungseingang von 124,9 Mio. USD und 20,1 Mio. Euro. Über weitere 5 Mio. Euro liegt eine Zahlungszusage vor.“

Zum Anteil der EU heißt es in der Antwort: „Die EU hat der IAEO insgesamt 25 Mio. Euro für die IAEO LEU-Bank zugesagt. Davon wurden bisher 20 Mio. Euro aus dem lcSP (Instrument contributing to Stability and Peace; Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt) für den Ankauf von LEU an die IAEO überwiesen. Weiterhin wurde eine Zahlungszusage über 5 Mio. Euro für Maßnahmen zur Sicherung der LEU- Bank gegeben. Diese Finanzierung wird aus dem Haushalt für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erfolgen.“

 

 

 

 

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