Atomgesetz-Änderung für Atommüll-Programm: Bundesrat und Verbände üben Kritik

Das Bundesumweltministerium hat aufgrund einer EU-Richtlinie seine Pläne für den künftigen Umgang mit dem Atommüll in einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ formuliert. Dieses ist bis zum 23. August 2015 erstmals der Europäischen Kommission vorzulegen. Derzeit muss das BMUB 70.000 Einwendungen auswerten und darlegen, wie es auf diese Kritik reagiert. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben zum Programm-Entwurf einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die vielen Defizite und Mängel beseitigt werden sollen. Zusätzlich muss das Atomgesetz nach der Sommerpause geändert werden, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Einpassung des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ zu schaffen. Der Entwurf für diese Atomgesetz-Novelle war am 27.5.2015 vom Bundeskabinett beschlossen worden, ist bereits in der Verbände-Anhörung und hat im Juli auch den Bundesrat erreicht. Der forderte in seiner Stellungnahme lediglich eine Änderung hinsichtlich der Auskunftsrechte der Behörden gegenüber den Betreibern. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag mit der ATG-Novelle befassen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Gleich nach der Sommerpause wird sich der Umweltausschuss aufgrund unseres Antrags (Drucksache 18/5228) mit den Inhalten des Entwurfs zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ befassen; wir werden die zahlreichen Probleme bei der Atommülllagerung zum Thema machen. Außerdem werden wir uns mit der 14. Atomgesetz-Novelle befassen, die die Bundesregierung dann in den Bundestag einbringen wird. Auch hier werden wir deutliche Nachbesserungen einfordern, die über die Kritik des Bundesrats hinausgehen werden. Um nur zwei Punkte zu nennen: Die realen Probleme beim Umgang mit allen radioaktiven Abfällen müssen konkret benannt werden und es müssen die Alternativen bei der Atommülllagerung geprüft und dargestellt werden.“

  • Anmerkung zum Gesetzgebungsverfahren: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung erhält zunächst der Bundesrat die Möglichkeit zur „Stellungnahme“ (siehe gleich unten). Diese kann von der Bundesregierung in einer „Gegenäußerung“ beantwortet werden, bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht wird. Der Beschluss des Bundestages ist dann die Grundlage für die Entscheidung im Bundesrat. Stimmt er zu, ist das Gesetz nach Unterzeichnung nur den Bundespräsidenten rechtswirksam. Stimmt er nicht zu, kommt es zur Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Siehe dazu diese Information auf der Homepage des Bundesrats.

Der Bundesrat berichtet online über seine Befassung mit der ATG-Novelle unter der Überschrift „Änderung des Atomgesetzes: Bundesrat fordert erweiterte Auskunftsrechte“ und schreibt: „Der Bundesrat hat am 10. Juli 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Er möchte erreichen, dass auch zukünftig die Länder Auskünfte von den Entsorgungspflichtigen und Besitzern abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle einholen können. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Kompetenz des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums verkenne die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder.

Zudem schlägt der Bundesrat vor, Verstöße der Anlagenbetreiber gegen die Befugnisse der Überwachungsbehörden – wie zum Beispiel gegen Auskunfts- oder Betretungsrechte – künftig mit einem Bußgeld zu bewähren.“ Weiter heißt es dort unter „Umsetzung von europäischem Atomrecht“: „Der Gesetzentwurf dient der weiteren Umsetzung der Europäischen Richtlinie für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in nationales Recht. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ein hohes Sicherheitsniveau im Bereich der nuklearen Entsorgung zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf ergänzt deshalb das Atomgesetz.

Die Bundesregierung schlägt unter anderem Regeln für ein nationales Entsorgungsprogramm vor. Zudem verpflichtet der Entwurf die Betreiber von Anlagen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen einzuführen.“

  • Das Deutsches Atomforum e.V. (DAtF), Berlin und VGB PowerTech e.V. (VGB), Essen haben eine gemeinsame Stellungnahme zur 14. AtG-Novelle verfasst, die hier online ist (PDF).

Inhaltlich gibt es am Entwurf zum Nationalen Entsorgungsprogramm vielfältige und massive Kritik. Insgesamt haben Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen, vor allem rund um den Schacht Konrad, fast 70.000 Einwendungen per Sammelliste dem BMU übergeben. Außerdem sind detaillierte Stellungnahmen z. B. von der Stadt Salzgitter („Endlagerkonzept nicht tragfähig“), dem BUND und der AG Schacht Konrad (siehe hier auf www.atommuellreport.de) vorgelegt worden.

  • Die Stadt Salzgitter hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Im Rahmen der Verbände-Anhörung zur anstehenden ATG-Novelle hat u.a. auch der BUND Stellung genommen. Dort ist zu lesen:

„Der aktuelle bereits vorliegende Entwurf des ersten NaPro zeigt aber zwei deutliche strukturelle Schwächen, die durch eine Regelung im AtG für die Zukunft vermieden werden müssen. Zum einen sollte der NaPro genutzt werden, um einen möglichst umfassenden Alternativen- und Konzeptvergleich vornehmen zu können. Dies ist im aktuell vorliegenden NaPro nur in ersten Ansätzen enthalten. Dabei bietet das Programm gerade auch in Kombination mit dem im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zu erstellenden Umweltbericht die Möglichkeit, unterschiedliche Konzepte und alternative Pfade beim Umgang mit dem Atommüll zu vergleichen und auch auf die unterschiedlichen potentiellen Risiken und Umweltauswirkungen untersuchen zu lassen. Deshalb schlägt der BUND vor, als eine Anforderung in den § 2 c AtG festzuschreiben, dass das Nationale Entsorgungsprogramm genutzt werden soll, um unterschiedliche Konzepte und Alternativen beim Umgang mit dem Atommüll zu vergleichen.“

Und: „Außerdem fehlt in dem Entwurf für die AtG-Novelle die Pflicht, auch die Probleme, Herausforderungen und ungelösten Fragen des gesamten Atommülls in die Bestandsaufnahme des Nationalen Entsorgungsprogramms aufzunehmen. Dies ist im schon vorliegenden NaPro-Entwurf eine große Leerstelle. In dem Entsorgungsprogramm müssen unbedingt die aktuell vorhandenen Probleme auftauchen und zusätzlich müssen gerade auch bei den Lösungsvorschlägen für die Zukunft die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Optionen klar benannt werden. Nur dann ist eine sinnvolle Diskussion des NaPro mit der Öffentlichkeit möglich. Auch für den zu erstellenden Umweltbericht wäre es eine deutliche Aufwertung, wenn hier die Auswirkungen auch der unterschiedlichen Risiken der Pläne der Bundesregierung untersucht werden müssen.
Deshalb schlägt der BUND vor, ausdrücklich vorzuschreiben, dass Probleme, Herausforderungen, ungelöste Fragen und Risiken beim jetzigen und zukünftig geplanten Umgang mit dem Atommüll Teil des NaPro sein müssen.
Bei der Bestandaufnahme nach § 2c Abs.2 3. muss als eine zentrale Information auch die
Aktivität des vorhandenen und zu erwartenden Atommülls erfasst werden.“

Im weiteren fordert der BUND seiner seine Stellungnahme, ein Exportverbot für Atommüll aufzunehmen (damit ist vor allem der geplante Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA gemeint) und eine Erweiterung der Auskunftspflicht der Betreiber gegenüber Behörden vorzunehmen. In weiteren Überschriften nimmt der BUND außerdem Stellung zu den Punkten: Priorität für die Sicherheit, Erzeugung von Atommüll beenden, Freimessen ausschließen, Kostengrundsatz präzisieren. Anforderungen an Entscheidungsprozeß verbessern.

Zur Bestandsaufnahme nach § 9 i AtG heißt es beim BUND: „Hier sieht der BUND ähnlichen Nachbesserungsbedarf wie bei dem nationalen Entsorgungsprogramm: Neben den angefallenen und zu erwartenden Mengen an Atommüll müssen auch die Aktivität und die Probleme, Herausforderungen und ungelösten Fragen ein wichtiger Bestandteil der Bestandsaufnahme sein. Die Auskunftspflicht muss sich auch darauf erstrecken.

Der erste vorliegende Entwurf der Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass es für viele interessierte schwierig war, die Angaben mit den bisher bekannten Angaben zu vergleichen. Um diese Vergleichbarkeit zu erleichtern schlägt der BUND vor, dass die Angaben zu Bestand und Prognose des Atommülls immer auch in den Einheiten, die der Genehmigung der jeweiligen Anlage entsprechen, erfolgen müssen.“

Schließlich moniert der Umweltverband, dass über die „Finanzmittel“ (Art. 9) und zur Transparenz (Art 10) der EU-Richtlinie eine Umsetzung mit dem vorliegenden Entwurf zur AtG-Novelle nicht erfolgt.

 

Münster bleibt El Dorado für Miethaie – Kahlschlag im sozialen Wohnungsbau stoppen!

„Der anhaltende Kahlschlag im sozialen Wohnungsbau ist angesichts der anhaltenden Mietenexplosion ein handfester Skandal und trägt dazu bei, dass Münster ein El Dorado für Miethaie und Spekulanten bleibt. Die Knappheit an bezahlbaren Wohnungen wird die Mieten weiter in die Höhe treiben – und viele Menschen mit geringen Einkommen weiter aus dem Stadtkern vertreiben. Bund und Land müssen endlich einen Neustart im sozialen Wohnungsbau anstoßen, statt ihren Zuständigkeitsstreit auf dem Rücken der ärmsten Bürgerinnen und Bürger auszutragen“, kommentiert Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN aus Münster, das Ergebnis einer schriftlichen Frage seiner Fraktion, nach der die Zahl der öffentlich geförderten Sozialwohnungen einen neuen Tiefstand erreicht hat.

Zdebel weiter:

„Die neuen Zahlen sind erschreckend und wirken sich direkt auf die Ärmsten in unserem Land aus. Auch in Münster herrscht ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Selbst wer einen Wohnberechtigungsschein erhält, kann sich schon lange nicht mehr darauf verlassen, eine Sozialwohnung zu bekommen. Sozialwohnungen kommen einkommensschwachen Haushalten zugute, aber auch Durchschnittsverdienende sind auf diese Wohnungen mit bezahlbaren Mieten angewiesen.

Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage zeigt, dass sich die Zahl der Sozialwohnungen von Ende 2012 bis Ende 2013 um 63.000 auf 1,48 Millionen verringerte. Und dieser Trend hält nach vorläufigen Angaben der NRW.Bank auch für das Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen an: Weitere 10.000 Sozialwohnungen sind 2014 weniger auf dem Markt verfügbar. Der tatsächliche Bedarf liegt bundesweit laut Deutschem Mieterbund etwa bei 3,5 bis 4 Millionen Wohnungen. Das Recht auf bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum für alle hier Lebenden muss zu einem unveräußerlichen Grundrecht werden.“

„Ende Gelände“ – Bundestagsabgeordneter Zdebel unterstützt Proteste für Kohleausstieg

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MdB Hubertus Zdebel, LINKE aus NRW und 6000 Menschen demonstrierten im Frühjahr bei der Anti-Kohle-Kette im Rheinland.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (NRW) wird sich an den Aktionen für den Ausstieg aus der extrem klima- und umweltschädlichen Braunkohle beteiligen. Vom 14. – 16 August planen zahlreiche Organisationen und Initiativen unter dem Motto „Ende Gelände“ Aktionen des zivilen Ungehorsams im Rheinischen Braunkohlerevier. Der Stromkonzern RWE will dort weiterhin im großen Stil Braunkohle fördern und in seinen Kraftwerken mit hohen CO2-Emissionen verstromen. Wie auch die LINKE.NRW, der BUND, ATTAC und viele andere ruft Zdebel dazu auf, sich an den Protesten für den Ausstieg aus der Braunkohle zu beteiligen.

Zdebel: „Es ist höchste Zeit für massiven Klimaschutz und damit den Ausstieg aus der Braunkohle. Die Klimakatastrophe mit ihren Folgen von Extrem-Wetter-Situationen bedroht nicht nur hier, sondern insbesondere weltweit immer mehr Menschen in ihren Existenzgrundlagen. Auf ihrem Rücken betreiben RWE und auch Vattenfall ihr Braunkohle-Geschäft.

Statt diese Umweltzerstörung endlich zu beenden, hat die Bundesregierung nun auch noch den Konzernen Milliarden-Beträge zugesichert, damit die Braunkohlekraftwerke als vermeintliche Reserve in Betrieb gehalten werden. Ein großer Erfolg für die Kohlelobbyisten – ein schwerer Schaden für den Klimaschutz.

Angesichts der globalen Folgen der Klimakatastrophe und dem Versagen der Politik kann ich gut nachvollziehen, wenn sich jetzt Menschen zum zivilen Ungehorsam gegen den Kohleabbau gezwungen sehen. Ich erkläre mich solidarisch mit allen Menschen in ihrem friedlichen Protest gegen die Kohle und werde mich am Aktions-Wochenende vor Ort beteiligen.“

Vor wenigen Tagen hatten zahlreiche Organisationen in einer Solidaritätserklärung die Aktion „Ende Gelände“ unterstützt: (die folgende PM ist u.a. auf der Homepage des BUND veröffentlicht)

„Attac Deutschland, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, NaturFreunde Deutschlands, PowerShift, Robin Wood, Urgewald:

* „‚Ende Gelände‘ ist aufrüttelndes Signal zum Ausstieg aus der Kohle“
* Verbände und NGOs solidarisieren sich mit friedlichen Protesten gegen Kohlekraft

Etliche Nichtregierungsorganisationen, darunter sind der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Campact, Attac, die NaturFreunde Deutschlands und weitere mehr, erklären sich solidarisch mit friedlichen Protesten gegen die Kohle.

Mit Blick auf die Kampagne zivilen Ungehorsams „Ende Gelände“ vom 14. bis 16. August 2015 im Rheinischen Braunkohlerevier, heißt es in der heute veröffentlichten Solidaritätserklärung:

„‚Ende Gelände‘ ist aufrüttelndes Signal zum Ausstieg aus einer zerstörerischen Technologie, für den globalen Erhalt der Umwelt und für gelebte Solidarität mit unseren Mitmenschen weltweit, insbesondere denen, die schon heute vom Klimawandel bedroht sind.“

Die unterzeichnenden Organisationen betonen die Dringlichkeit des Handelns angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels: „Trotz massiver Gefahren und gegen alle Proteste halten die Energiekonzerne unbeirrt an der Kohleförderung und -verstromung fest. Auch die Signale aus Bundes- und Landesregierungen sind völlig unzureichend, um eine Umkehr einzuleiten. Selbst die geplante ‚Kohleabgabe‘ für die dreckigsten Kraftwerke wurde auf Druck der Kohlelobby zurückgenommen“.

Weiter heißt es in der Erklärung: „Wir, die unterzeichnenden Organisationen, sind erschüttert über diese Politik und die existenzielle Gefährdung von weltweit Millionen Menschen durch den Klimawandel. Wir können angesichts der bedrohlichen Klimakatastrophe nachvollziehen, wenn sich jetzt Menschen zum zivilen Ungehorsam gegen den Kohleabbau gezwungen sehen. Wir erklären uns solidarisch mit allen Menschen in ihrem friedlichen Protest gegen die Kohle.“

Die Solidaritätserklärung wurde unterzeichnet von (in alphabetischer
Reihenfolge): 350.org, Attac Deutschland, BürgerBegehren Klimaschutz, Bundeskoordination Internationalismus (BUKO), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.), Bund für Umwelt und Naturschutz – Landesverband NRW e.V., Bund für Umwelt und Naturschutz – Landesverband Sachsen e.V., BUNDJugend NRW, Campact, FIAN Deutschland e.V., Initiative Buirer für Buir, NaturFreunde Deutschlands, Oxfam Deutschland e.V., PowerShift, Robin Wood, Umweltinstitut München e.V., Urgewald, WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V.

Erdbeben durch Erdgasförderung ist amtlich: Regierung muss zum Schutz der Menschen endlich handeln!

„Endlich musste das Landesbergamt (LBEG) in Niedersachen jetzt zugeben, dass die Erdgasförderung in den Förderregionen eine drastische Zunahme von Erdbeben verursacht hat. Und damit nicht genug: Das LBEG geht davon aus, dass durch die Erdgasförderung weitere Erdbeben vorprogrammiert sind. Das ist echt der Hammer! Die Bundesregierung und die rot-grüne niedersächsische Landesregierung müssen endlich handeln und die Erdbebenrisiken umfassend bewerten. Und sie müssen sofort angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Menschen ergreifen wie eine Reduzierung der Förderung und notfalls auch ein Moratorium“, so MdB Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „Seit 1977 wurden dem LBEG zufolge in den betroffenen Gebieten 59 Erdbeben registriert. 35 Beben haben die AnwohnerInnen deutlich gespürt, zuletzt am 13. Juli in Harbergen (Landkreis Diepholz). Die Ursache: Bodenabsenkungen infolge von Druckabsenkungen am Rande der Lagerstätten. In Emstek beispielsweise wird seit 1972 Gas gefördert. Die Erde bebte dort 1998 zum ersten Mal.

Ich frage mich, was wird erst passieren, wenn nach den Plänen der Bundesregierung auch noch gefrackt wird. Deshalb müssen Union und SPD auf Bundesebene endlich die Pläne für ihr Fracking-Erlaubnisgesetz stoppen. Wir werden die Regierung dazu drängen, das Erdbebenrisiko endlich ernst zu nehmen statt die Gefahr weiterhin totzuschweigen.“

Atommüll-Kommission am Limit: „Keine Lappalie“ – Schacht Konrad und neuer Atommüll als Aufgabe

Die „Endlager“-Kommission am Limit: Es sei „keine Lappalie“, stellte der AG3-Vorsitzende Armin Grundwald, zuständig für die Kriterien zur Auswahl eines Dauerlagers, im Mai auf der Sitzung fest und spricht davon, dass es einen wesentlichen größeren Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, was das Bundesumweltministerium mit seinem im Frühjahr veröffentlichten Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) verlange: Dort wird – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch die Kommission – vorgeschlagen, rund 300.000 Kubikmeter „neuen“ Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau entweder künftig zusätzlich im Schacht Konrad oder aber gemeinsam an einem noch zu findenden Standort mit den hochradioaktiven Abfällen einzulagern. Jetzt muss sich die Kommission mit Atommüll beschäftigen, den es lieber nicht zur Aufgabe haben wollte und dabei auch die betroffene Region rund um den Schacht Konrad einbeziehen.

Begeistert über diese Vorlage aus dem BMUB sind in der Kommission wenige, das zeigt der Verlauf der Diskussion (siehe dazu den Video-Mitschnitt unten, Punkt 8). Allerdings wohl aus anderen Gründen, als die 70.000 BürgerInnen, vor allem aus der Region rund um den Schacht Konrad, die Einwendungen gegen den Entwurf erhoben haben.

Eher zähneknirschend beschloss die Kommission, die Frage „ob und ggf. in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen sind“ der AG3 zur Vorbereitung einer Befassung in der Kommission vorzulegen (siehe dazu weiter unten).

Daran sollen – so das Ergebnis einer BUND-Initiative – in jedem Fall die Betroffenen aus der Region um den Schacht Konrad beteiligt werden. „Konstruktiv“ der Hinweis der Kommissions-Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser am Ende der Befassung: Man könne ja auch zu dem Ergebnis kommen, den Müll aus Gronau und der ASSE nicht gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll einzulagern.

Hubertus Zdebel, Bundestagsgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE sowie Mitglied in der Kommission: „Die Aufgaben der Kommission wachsen angesichts zu vieler ungelöster Fragen bei der Atommülllagerung immer weiter an. Die Themen, die im Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufgeworfen werden, müssen in jedem Fall in der Kommission bearbeitet werden. Genau das fordert der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf.

Schon die bisherigen Diskussionen über die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung des Abschlussberichts der Kommission machen klar, dass die Zeit viel zu knapp ist, um das vernünftig zu machen.

Spätestens durch die Vorlage des NaPro und die vielen dort genannten Themen wird klar: Es braucht einen Neustart und mehr Zeit, wenn der Versuch eines gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll gelingen soll. Nur so könnte auch eine Chance eröffnet werden, die Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ohne deren Beteiligung wird es kaum einen belastbaren Konsens geben können. Ein überaus gutes Signal wäre natürlich auch, endlich Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für eine Konsensbildung zu leisten.“

NaPro enthält viele neue Arbeitsaufträge an die Kommission

Mit diesem Arbeitsauftrag der Kommission an die AG3 ist allerdings nur einer der vielen im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ enthaltenen Punkte von der Kommission aufgenommen. Probleme mit der Zwischenlagerung, Exporte von Atommüll oder ein neues oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter – über dies und mehr berichtet das NaPro, ohne dass die Kommission dazu ernsthaft Arbeitspläne entwickelt.

Was geschieht, wenn die Zwischenlager-Genehmigungen in Ahaus und Gorleben in 2030er Jahren auslaufen und Mitte der 2040er Jahre die Genehmigungen der Standort-Zwischenlager? Wie steht es um die Sicherheit der Castor-Behälter, wenn diese für deutlich längere Zeiträume eingesetzt werden, als bislang vorgesehen? Und wenn ein Behälter undicht wird? Wie kann der vor Ort repariert werden? Eine systematische Betrachtung, welche weiteren Aufgabenstellungen das NaPro für die Kommission enthält, ist bislang nicht erfolgt.

Die Zeit reicht nicht

Der Kommission läuft die Zeit weg bzw. sie ist – obwohl immer mehr sachliche Gründe das unterstützen würden – mehrheitlich nicht willens, mehr Zeit zu verlangen. Schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Abschlussbericht der Kommission wird immer deutlicher, dass die „Restlaufzeiten“ der Kommission nicht reichen werden. Die Installation der Kommission fand mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erst im Mai 2014 statt. Im Standortauswahlgesetz (§3 (5) ) wird die Arbeitszeit der Kommission auf den 31.12.2015 befristet; bis zu dem Zeitpunkt ist der Abschlussbericht vorzulegen. Die Kommission darf sich lediglich einmal eine halbjährliche Verlängerung selbst genehmigen. Davon machte die Kommission zwar auf ihrer letzten Sitzung im Juli Gebrauch und hat sich eine Laufzeitverlängerung bis zum 30. Juni 2016 genehmigt.

Allerdings ohne dass mit Vorschlägen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zu koppeln, wie ursprünglich mal überlegt worden war. Doch genau dieser Zeitraum war bereits zuvor in dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant. Nicht nur ein umfassender Check dieses Konzeptes auf einer Tagung der ev. Akademie in Loccum eine Woche vor der öffentlichen Kommissions-Veranstaltung am 20. Juni in Berlin machte deutlich, dass dieses Konzept in der Restlaufzeit von knapp einem Jahr kaum eine Chance auf eine vernünftige Umsetzung hat.

Wie groß die Aufgabe allein schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist und wie eng der Zeitrahmen ist, ist im Grunde allen klar. Jetzt kommen noch die neuen Anforderungen durch das NaPro hinzu! Doch von der Möglichkeit, den Bundestag um eine Verlängerung des Auftrags zu ersuchen, will die Mehrheit in der Kommission (zumindest derzeit) keinen Gebrauch machen. Die GROKO hat daran ebenso wenig Interesse, wie die Grünen, die nicht nur über die Bundestagsfraktion, sondern über den Bundesrat mit zahlreichen grünen MinisterInnen in der Kommission vertreten sind. Auch E.on und RWE, andere gesellschaftliche und wissenschaftliche VertreterInnen wollen keine Verlängerung. Die erforderliche Gesetzesänderung durch den Bundestag steht daher nicht auf der Agenda.
Nur der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier und Hubertus Zdebel von den Linken forderten mehr Zeit für die Kommission, allein um die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können(, die allerdings schon massiv darunter leidet, dass große Teile der Anti-Atom-Initiativen sich nicht beteiligt und dies mehrfach inhaltlich gut begründet dargelegt hat).

Konsens bei der Atommülllager-Suche hält nicht über die Bundestagswahlen

Wie fragwürdig der vielfach beschworene Konsens für einen Neustart ist, zeigt sich schon daran, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England jenseits des Zwischenlagers in Gorleben neue Standorte zu finden. Aber selbst für die Arbeit der real existierenden Kommission soll das vielzitierte Zeitfenster auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens nur bis maximal Sommer 2016 bestehen. Danach würde es sich schließen, weil dann der Bundestagswahlkampf droht. Große Teile der Kommission wollen daher unter keinen Umständen eine weitergehende Arbeitszeitverlängerung.

Kein Wunder, wenn angesichts derartiger Umgangsweisen mit diesem Thema vor allem in der Anti-Atom-Bewegung die Sorgen wachsen, dass die Arbeit der Kommission lediglich eine simulierte Öffentlichkeitsbeteiligung ist (Rainer Ueberhorst, siehe hier auf der Seite der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg)

Aber auch ein Abschlussbericht Ende Juni 2016 hat das Potential zum Scheitern. Der Bericht kommt dann zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Erst ab September 2016 kann er dann in die weitere Beratung des Bundestags und seiner Ausschüsse. Da werden dann in jedem Fall Anhörungen erforderlich und die Abgeordneten aller Fraktionen müssen die Vorschläge vor allem mit Blick auf erforderliche Änderungen am Standortauswahlgesetz entscheiden. Und spätestens Anfang 2017 wird dann der Wahlkampf auch im Bundestag Einzug halten. Für die Befassung im Bundestag bleiben daher nur knappe vier, fünf Monate. Angesichts der Komplexität, nicht viel Zeit.

Neustart für den Neustart

Immer deutlicher zeigt sich damit auch, dass die Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen am Standortauswahlgesetz und an der Kommission mehr als berechtigt ist. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte dieses Gesetz in der schließlich vom Bundestag beschlossenen Form abgelehnt. Neben zu vielen Vorfestlegungen und Gorleben als immer noch im Verfahren befindlicher Standort, war von der LINKEN unter anderem betont worden, dass eine Lösung der Atommüllprobleme nur möglich sei, wenn alle Arten von Atommüll betrachtet werden, nicht nur die hochradioaktiven Abfälle.

Obwohl als „kleine Reaktion“ der Bundestag schließlich festlegte, dass die Kommission sich „insbesondere“ mit hochradioaktiven Abfällen befassen solle, also eine kleine Hintertür öffnete, spielten leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle bislang bestenfalls auf der Informationsebene eine Rolle, fanden aber bislang in die konkrete Arbeitsplanung mit Blick auf den zu erstellenden Abschlussbericht (PDF, bisherige Gliederungsübersicht. Weil diese sich noch verändern kann, wird auch von einer „atmenden Gliederung“ gesprochen) kaum Berücksichtigung. Während die Kommission auf die Forderungen seitens der Anti-Atom-Bewegung nicht weiter zuging, sorgt nun das BMUB mit seinem Entwurf zum NaPro dafür, dass sich die Kommission dem Thema nicht länger entziehen kann.

Die Befassung der Kommission mit dem nun „neuen“ Thema, wo die ASSE- und Gronau-Abfälle dauerhaft gelagert werden sollen, ist keine Lappalie. In der Tat. Und sie hat das Potential, die Kommission zu zerreißen. Denn eine Empfehlung der Kommission, diesen Atommüll nicht mit hochradioaktiven Abfällen gemeinsam einzulagern würde den Druck für eine Einlagerung im Schacht Konrad weiter erhöhen. Das aber wäre ganz sicher kein Beitrag auf der Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens. Schon jetzt hat sich der Widerstand rund um den Schacht Konrad deutlich verschärft. Konsens muss irgendwie anders gehen!

Zähneknirschende Befassung

Weitere Statements zum Beschlussantrag über die Befassung des weiteren Umgangs mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, die nach derzeitiger Genehmigungslage nicht im Schacht eingelagert werden können (leider liegt das Wortprotokoll der Mai-Sitzung bislang nicht vor):

  • Armin Grundwald, einer der beiden AG3-Vorsitzenden stellte für den Herbst Vorschläge zur weiteren Befassung mit dem Thema durch die AG in Aussicht. Die weitere Debatte müsse dann selbstverständlich in der Kommission erfolgen. Er sprach davon, dass das Thema das „Gesamt-Mandat“ der AG3 sehr stark verändere. Außerdem verwies er darauf, dass die Befassung einen wesentlich größeren Arbeits- und Zeitaufwand zur Folge habe. In einem weiteren Beitrag machte er klar, dass dieses Thema keine Lappalie sei.
  • Auch Bernhard Fischer von E.on spricht in der Kommissionssitzung am 18. Mai mit Blick auf die zu klärende Frage einer gemeinsamen Unterbringung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktivem Müll von einer „massiven Veränderung der Aufgabenstellung“ der AG3.
  • Wolfgang Cloosters, oberster Atomaufseher vom BMUB, sieht hier eine „offene Frage“ und hält es für sinnvoll, dass die Kommission diese in den Blick nimmt.
  • Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz sieht das genauso und betont, dass es notwendig sei, sich mit dieser Herausforderung zu befassen, da man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde, einen wesentlichen Teil bei der Suche nach einem Endlager nicht betrachtet zu haben.
  • Klaus Brunsmeier vom BUND will die Betroffenen aus der Region Schacht Konrad beteiligt wissen, wenn die AG3 das Thema behandelt.
  • Die Grüne Sylvia Kotting-Uhr betonte, dass das es eine politische Entscheidung sei, die die Kommission über den „besseren Weg“ im Umgang mit diesen Abfällen treffen müsse.
  • Stefan Wenzel, Umweltminister des Landes Niedersachsen (Grüne), unterstrich, dass es sich in der Diskussion entlang des NaPro um „nicht-Konrad-gängige“ Abfälle handeln würde. Es sei bislang nie die Rede davon gewesen, diese im Schacht Konrad einzulagern. Er verwies auf die Reaktionen in der Region um den Schacht, wo die im NaPro gemachten Vorschläge „ganz ganz kritisch“ gesehen würden. Auch er forderte, dass die Kommission sich nun mit den ASSE und Gronau Atommüll befassen müsse.

Die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser stellte fest, dass der Beschlussantrag den Konsens in der Kommission habe. Außerdem gab sie dem AG3-Co-Vorsitzenden Armin Grundwald mit auf den Weg, dass ein Ergebnis ja auch sein könnte, den ASSE- und Gronau-Atommüll besser nicht mit hochradioaktivem Abfall gemeinsam zu lagern.

Video von der Kommissions-Sitzung, für den Tagesordnungspunkt 8 zum Nationalen Entsorgungsprogramm bitte an die unten markierte Stelle klicken!

 

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