Zivil-militärische Atomenergie: Atomwaffen und Atomanlagen abschaffen

Ukraine-Krieg mit der permaneten Drohung einer nuklearen Eskalation, schon allein weil Atomkraftwerke als Angriffsziele oder Schutzschilde genutzt werden. Über die globalen Risiken und Probleme der Verbreitung von Atowaffen wird in New York im Rahmen der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag verhandelt und dieser Tage jähren sich die Atombombenabwürfe der USA über die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki. Über die zivil-militärischen Zusammenhänge der Atomenergie hat Ellen Baumann vom Hamburger Forum einen Beitrag geschrieben, den umweltFAIRaendern hier im Anschluss dokumentiert:

Über das Hamburger Forum hier mehr Informationen. Der folgende Text von Ellen Baumann ist auch als Flyer zur Kundgebung zum Hiroshima-Tag 2022 erschienen. Der ist als PDF auch hier online.

Ellen Baumann: Hiroshima mahnt – Atomwaffen und Atomanlagen abschaffen

August 1945: US-Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki

Am 6. August 1945 warf ein US-Bomber eine Atombombe über Hiroshima ab. In der folgenden riesigen Explosions- und Hitzewelle wurden ungefähr 80 Prozent der japa­nischen Hafenstadt sofort zerstört. Am 9. August fiel eine weitere Atombombe auf Nagasaki. Insgesamt wurden 200 000 Menschen getötet und über 100 000 verwundet, darunter auch viele Zwangsarbeiter aus Korea und China. In den Jahrzehnten danach und bis heute gab es unzählige Opfer aufgrund der langfristigen Strahlenfolgen.

Zum Zeitpunkt der Bombenabwürfe stand die Kapitulation Japans ohnehin bevor. Ziel der US-Führung war nicht die Beschleunigung der Kapitulation, sondern eine Demonstration ihrer Macht – und ein Test der beiden Bomben unterschiedlicher Bau­art unter realen Bedingungen. Für diese Kriegsverbrechen wurden die USA nie zur Verantwortung gezogen.

Über die Folgen für die Überlebenden verordneten die Sieger Schweigen. Der ja­panischen Regierung und Bevölkerung war es nicht erlaubt, Informationen dazu auf­zuzeichnen und zu veröffentlichen. Die Strahlenkrankheit war zu dieser Zeit nicht nur in Japan gänzlich unbekannt. Niemand konnte den betroffenen Menschen helfen, man konnte nur versuchen, die entsetzlichen Qualen zu lindern. US-amerikanische Ärzte und Forscher kamen ins Land – nicht um zu helfen, sondern um Daten zu erfassen.

Atombombe und Atomkraftwerk: Zwei Seiten einer Medaille

Der Atomwaffensperrvertrag (auch Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag, NVV), der 1970 in Kraft trat, stellt grundsätzlich fest, dass Atomwaffen die Menschheit insge­samt gefährden. Die Atomstaaten – inzwischen zählten dazu neben den USA auch die Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich und China – verpflichteten sich, Atom­waf­fen nicht an andere Staaten weiterzugeben und in naher Zukunft Verhandlungen über wirksame Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung zu führen. Im Gegenzug ver­pflichte­ten sich die Nicht-Atomstaaten, auf Nuklearwaffen zu verzichten. Der NVV enthält zudem die Vereinbarung, Erforschung, Erzeugung und Verwen­dung der Kern­energie für friedliche Zwecke weltweit zu fördern – unter Wahrung der Gleichbehand­lung. Kontrollen durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) sollten sicher­stellen, dass die Nicht-Atomwaffenstaaten das Verbot atomarer Aufrüstung auch ein­halten. Diese Verpflichtung zur Kontrolle suggerierte, dass die Förderung der Kern­energie nicht zur Verbreitung von Atomwaffen führen würde. Damit ermöglichte der NVV den profitablen globalen Export von Atomkraftwerken (AKWs).

Doch wer die Technik zur Energieerzeugung importiert, erwirbt damit zugleich technische und materielle Voraussetzungen zum Bau von Atombomben! Das sind die zwei Seiten der einen Medaille: Staaten, die den Angriff einer Atommacht befürchten, bemühen sich darum, Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit nuklearem Ma­terial ins Land zu holen. Vor allem aus diesem Grund werden AKWs zur Stromerzeu­gung eingesetzt – trotz der Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima und gegen jede wirtschaftliche Vernunft. Atomkraft ist die teuerste Art der Energieer­zeugung, doch solange es Atomwaffen gibt, werden weitere Staaten die Atomtechnik überneh­men und ausbauen, um mit einem atomaren Gegenschlag drohen zu können.

Einige sind „gleicher“ als andere

In der öffentlichen Debatte wird mit zweierlei Maß ge­messen: Als Unterzeichnerstaat des NVV hat der Iran wie alle anderen Staaten das Recht auf Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung und für wissenschaftliche und medizinische Zwecke. Dennoch ist das Land wegen seiner Atomanlagen seit Jah­ren umfassenden und zerstörerischen Wirtschaftssanktionen ausgesetzt: Dem Iran wird vorgeworfen, den Bau von Atom­waf­fen vorzubereiten. Dass Israel seit Jahrzehn­ten über Atomwaffen verfügt, von de­nen sich nicht nur Iran bedroht fühlt, wird dem­gegenüber nicht thematisiert. Statt den Iran und seine Bevölkerung mit Wirtschafts­sanktionen zu schädigen, sollten Verhand­lungen über einen atomwaffenfreien Nahen Osten aufgenommen und dabei auch die Atomwaffen Israels einbezogen werden!

Auch andere Staaten im Nahen Osten, die eigentlich aufgrund von Erdöl- und Erd­gasvorkommen, aber auch wegen der guten Bedingungen zur Er­zeugung von Solar- und Windenergie keinerlei Bedarf an Atomstrom haben, planen AKWs: Ägypten, Jor­danien, Saudi-Arabien und die Türkei; in den Vereinigten Arabi­schen Emiraten sind zwei Reaktor­blöcke bereits in Betrieb. Auch weltweit sind immer noch zahlrei­che AKWs geplant oder im Bau. Die Frage der „Endlagerung“ der gefährlichen hochra­dio­aktiven Abfälle, die über Jahrtausende gesichert werden müssen, bleibt ungelöst.

Renaissance der Atombombe

Die Atomwaffenstaaten rüsten auf. Die weltweit größte Militärmacht USA moderni­siert ihre Atombomben und Trägerwaffen mit Milliardenbeträgen – und zwingt damit potenzielle Gegner nachzuziehen. Die enorm einflussreichen US-Rüstungsproduzen­ten erwarten rie­sige Profite. Um diese Pläne durchzusetzen, braucht es aber vor allem Feindbilder: Nicht erst seit dem Ukraine-Krieg dient dazu Russland, und zunehmend wird auch China systematisch als gefährlicher und aggressiver Gegner dargestellt.

Doch es ist nicht Russland, das sich aus internationalen Überwachungs- und Ab­rüstungsvereinbarungen zurückgezogen hat: Es waren die USA, die 2019 den INF-Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme aufkündigten, der 1987 zwischen den USA und der Sowjetunion vereinbart worden war und weitreichende Inspektions- und Kontrollmechanismen vorsah; dieser Vertrag hatte tatsächlich zur Vernichtung einer ganzen Kategorie von Atomwaffen geführt. Die russische Regierung strebt weiterhin Gespräche und Vereinbarungen über atomare Abrüstung an. Noch viel weniger als die ehemalige Sowjetunion hat Russland das militärische und ökonomische Potenzial, ein atomares Wettrüsten auf Dauer durchzuhalten. Doch mit dem Krieg in der Ukraine ist Russland zum internationalen Paria-Staat gemacht geworden – und die USA müssen sich auf internationale Abrüstungsvereinbarungen nun nicht mehr einstellen.

Auch China sieht sich zur atomaren Aufrüstung gezwungen: Das Land verfügt inzwischen über etwa 350 Atomsprengköpfe, weniger als Frankreich und England zu­sammen – weltweit gibt es etwa 12.700 Atomsprengköpfe, 90 Pro­zent davon im Be­sitz von Russland und den USA.

Krieg in der Ukraine: Gefahr durch Atomkraftwerke

Der Krieg in der Ukraine birgt die Gefahr eines atomaren Schlagabtausches. Russland ist Atommacht – und in Europa, auch in Deutschland, lagern US-Atombomben, die vorrangiges Ziel wären, sollte Russland einen Atomschlag der NATO befürchten.

Doch eine solche Entwicklung ist viel weniger wahrscheinlich, als ein ganz ande­res Szenario: Trotz der Katastrophe von Tschernobyl setzt die Uk­raine vorran­gig auf Atomstrom und betreibt in 4 AKWs insge­samt 15 Reakto­ren. Wird im Krieg ein Re­aktor von einer Bombe, Rakete oder durch Beschuss mit schweren Waffen getroffen (das kann auch versehentlich geschehen), kann dies ein zweites Tschernobyl bedeuten. Wird das Stromnetz durch Kampf­hand­lungen lahmgelegt oder beschädigt und funk­tio­niert auch das Not­strom­aggregat nicht mehr, kann der Reaktor nicht mehr abge­schaltet werden – mit Folgen wie in Fukushima. Durch den Verlust von Kühlwasser kann er so stark erhit­zen, dass es zu Explosionen kommt. Auch Waldbrände in der Nähe von Reaktoren sind eine große Gefahr.

Wie seinerzeit bei der Katastrophe in Tschernobyl würde der Wind radioaktive Partikel in weite Teile Europas tragen, die auch hier zur Verseuchung von Böden und zu Strahlenschäden bei Pflanzen, Tieren und Menschen führen würden.

AKWs bergen nicht nur bei Naturkatastrophen wie in Fukushima, die mit dem Klimawandel erheblich zunehmen, sondern auch im Fall von Kriegen ein riesiges Ge­fahrenpotential. Diese Technik darf nicht verbreitet werden – sie muss aus der Welt!

Europäische (Atom-)Ambitionen?

Nach dem Brexit ist Frankreich – viertgrößte Atommacht der Welt – das einzige EU-Land mit eigenen Atomwaffen. Das Land verfügt über zwei nukleare Waffensysteme, seegestützte ballistische Raketen, die auf atombetriebenen U-Booten stationiert sind, und Luft-Boden-Raketen mittlerer Reichweite, die derzeit zu hohen Kosten moderni­siert werden. Nicht zuletzt in Hinblick auf eine Beteiligung an diesen Kosten wird von französischer Seite betont, dass die französische Atomrüstung als Kern einer anzustre­benden europäischen Atommacht anzusehen sei.

Zu den Modernisierungsplänen passt die expansive Politik Frankreichs in Bezug auf AKWs. Auch hier sind sie in die Jahre gekommen, wegen Wartungsarbeiten und tech­nischen Problemen sind derzeit nur noch 27 von 56 Atomreaktoren in Betrieb. Doch Präsident Macron will das Land sogar noch stärker in die Abhängigkeit vom Atom­strom führen. Im Februar 2022 kündigte er eine „Renais­sance der Kernenergie“ an, den Bau von 6 neuen Druckwasserreaktoren bis 2050, die Prüfung von 8 weiteren Stand­orten und eine Laufzeitverlängerung bestehender Kraftwerke. Eine Milliarde Euro soll zudem in die Entwicklung neuartiger kleiner Reaktoren investiert werden. Der hochverschuldete Energiekonzern EDF soll ganz in staatlichen Besitz übergehen.

In Frankreich lässt sich immer noch der perfide Gedanke der „Umweltfreund-lichkeit“ der Kernenergie durchsetzen: Sie trage nicht zum Ausstoß von CO2 bei. Ab­ge­sehen davon, dass dies allenfalls gelten kann, wenn die reine Energieerzeugung ein­gerechnet wird, nicht aber Abbau und Transport von Uran, Wiederaufberei­tung der Brennelemente und Abbau/Entsorgung der Kraftwerke, werden die Strahlen- und Unfall­gefahren ignoriert. Die aber steigen drastisch mit dem Alter der Anlagen.

Die derzeit propagierten ehrgeizigen Förderpläne für Wasserstoff als Antrieb für LKWs, Flugzeuge, Schiffe und in der Industrie passen in diesen Zusammenhang: Wie die Regierung Frankreichs stellt die Atomlobby die Atomenergie als „kohlenstoffarm“ und „nachhaltig“ dar und als idealen Partner für die Wasserstofferzeugung!

Die Energie- und Militärpolitik der deutschen Regierung Scholz ist komplementär zu diesen Plänen in Frankreich. Für Scholz spielen beide Länder eine „wichtige Rolle für die Zukunft Europas“. Er propagiert als europäisches Ziel die Energieunabhängig­keit und die „vollständige CO2-Neutralität“ bis 2045. Die Zukunft liege im Wasser­stoff. Das klingt nach sauberer umweltpolitischer Haltung – lässt sich aber mit den atom­politischen Plänen in Frankreich sehr gut vereinbaren!

Schon Ende 2018 stimmte Scholz den Plänen Macrons zu, eine europäische Armee zu schaffen. Inzwischen fordert er, die EU solle zum „geopolitischen Akteur“ werden und ihre Militarisierung forcieren. Das „Sondervermögen“ werde die Bundes­wehr zur wohl größten konventionellen Armee im europäischen NATO-System machen. Für den SPD-Vorsitzenden Klingbeil wird es Zeit, dass Deutschland nach knapp 80 Jahren „Zurückhaltung“ jetzt „den Anspruch einer Führungsmacht“ hat. Die Bundesrepublik müsse „ein souveränes Europa massiv vorantreiben“. Es gelte, „auch militärische Gewalt als ein legitimes Mittel der Politik zu sehen“.

Atomwaffen abschaffen, Atomkraftwerke abbauen!

Der einzige Schutz vor weiterer nuklearer Verseuchung der Erde besteht in der Ver­nichtung aller Atomwaffen, dem Abbau aller AKWs und der internationalen Kontrolle aller Strahlenquellen aus militärischer und „friedlicher“ Nutzung.

Wir fordern von der Bundesregierung:

  • Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags
  • Abzug, nicht Modernisierung der in Büchel lagernden US-Atombomben
  • Schnellstmöglicher Abbau aller AKWs in Deutschland sowie Schließung der Atomanlagen in Gronau, Lingen und Garching
  • Absage an eine europäische atomare Aufrüstung
  • Demilitarisierung statt Militarisierung Deutschlands und der EU

V.i.S.d.P.: Ellen Baumann, c/o Hamburger Forum, Eiffestraße 600, 20537 Hamburg

Ärzt:innen der IPPNW warnen: Atomenergie ist Hochrisikotechnologie!

Die „Deutsche Sektion der Internationalen Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung“ (IPPNW) ist derzeit gefragt. Kein Wunder, denn die Gefahr eines Atomkrieges wird immer wahrscheinlicher und auch bei der vermeintlich zivilen Atomenergie zeigt sich spätestens seit dem Ukraine-Krieg, dass Atomkraftwerke oder Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll im Terror- und Kriegsfall zu Angriffszielen werden können. Bereits bei den Anschlägen 911 in den USA war zunächst von dem Terrorkommando der Angriff auf ein AKW geplant. Der „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ – wie der Terrorschutz in der Atomverwaltung genannt wird – steht seit dem auf einer öffentlich meist verdängten To-Do-Liste ganz weit oben. Gegen gezielte Angriffe mit schweren Waffen aber, so die zuständigen Bundesbehörden, ist ein wirksamer Schutz nicht möglich. Große Teile Mittel- und Westeuropas könnten infolge eines solchen Angriffs auch ohne Einsatz von Atomwaffen unbewohnbar werden, wenn in der Ukraine, Ungarn, Bundesrepublik oder Belgien eine Atomanlage angegriffen würde. Dennoch wollen AfD, CDU/CSU und FDP diese totalitäre Atomenergie trotz wachsender Krisenlagen sogar länger laufen lassen. Die Ärzt:innen der IPPNW warnen: Atomenergie ist eine Hochrisikotechnologie! Wenn wir schon Klimakatastrophe haben, brauchen wir den Atomkrieg nicht mehr fürchten?

Dokumentation: IPPNW-Pressemitteilung vom 04. August 2022

Atomenergie ist eine Hochrisikotechnologie, sie kann die Gasmangellage nicht beheben

Debatte um die Laufzeitverlängerung

04.08.2022 Die Ärzteorganisation IPPNW kritisiert die aktuelle Debatte um die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken in Deutschland scharf und spricht sich gegen einen Weiterbetrieb aus. Seit dem „Atomausstieg“ im Jahr 2011 mit der Begründung der unberechenbaren Sicherheitsrisiken im AKW-Betrieb ist das Sicherheitsrisiko der Atomkraftwerke nicht kleiner, sondern größer geworden. Die drei am Netz verbliebenen Atomkraftwerke haben ihre Betriebsdauer von 30 Jahren überschritten. Zudem erlaubten die Atomaufsichtsbehörden den Betreibern Abstriche auf Sicherheitsüberprüfungen, Nachrüstungen und Reparaturen.

In den Reaktoren der AKW Neckarwestheim und Lingen wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Risse in den Dampferzeugern entdeckt. Ursache ist eine Spannungsrisskorrosion in den Dampferzeugerrohren, die im ungünstigen Fall einen Supergau auslösen kann. Im AKW Neckarwestheim sind bereits mehr als 300 Risse bekannt. Lokale Atomkraftgegner*innen haben zusammen mit der Antiatominitiative „ausgestrahlt“ Klage gegen den Weiterbetrieb erhoben.

„Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie. Innerhalb von 32 Jahren gab es drei große Atomkatastrophen: Three Mile Island (USA), Tschernobyl (Ukraine) und Fukushima (Japan). Das heißt im Durchschnitt eine große Katastrophe alle 10 bis 11 Jahre“, erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen.

Das deutsche Atomgesetz fordert für alle in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke alle 10 Jahre eine periodische Sicherheitsüberprüfung nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik. Für Isar 2 hat die letzte Überprüfung 2009 stattgefunden. Bereits 2019 hätte die nächste Überprüfung stattfinden müssen, wurde aber im Hinblick auf die geplante Abschaltung 2022 ausgesetzt. Für eine Neugenehmigung bestehen seit 2014 europaweit höhere Sicherheitsanforderungen. Ein sog. Streckbetrieb wäre nur unter Inkaufnahme von erheblichen Sicherheitsrisiken möglich.

Nach geltendem Atomrecht müssen die Atomkraftwerke Isar 2, Lingen und Neckarwestheim Ende des Jahres vom Netz gehen. Noch im März 2022 hatten das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium die Möglichkeiten einer Laufzeitverlängerung geprüft und kamen zur Einschätzung, dass mit dieser Maßnahme weder die Gasmangellage gelöst werden könne, noch dass dies angesichts der wirtschaftlichen, verfassungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken vertretbar sei. Der Präsident für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wolfram König befürchtet, dass ein weiterer Aspekt der Überprüfung eine komplette Umkehr des Atomausstiegsbeschlusses bedeuten könne.

Selbst eine kurze Laufzeitverlängerung hat massive haftungsrechtliche Konsequenzen: Da der Betrieb von Atomkraftwerken ab Jahreswechsel verboten ist, wäre eine Gesetzesänderung nötig. Bisher wurden von den AKW-Betreibern das Haftungsrisiko für mögliche Unfälle übernommen. Dagegen ist der Nutzen aus einer kurzfristigen Verlängerung der Laufzeiten äußerst gering, denn der Anteil an der Stromversorgung beträgt in Deutschland zurzeit nur ca. 6 Prozent. Zur Lösung des Gasmangels kann das nicht beitragen.

Grund für den jetzt neu angesetzten Stresstest durch das Wirtschaftsministerium scheint die Tatsache zu sein, dass die Hälfte der französischen Atomkraftwerke seit ca. 6 Monaten vom Netz genommen werden mussten, wegen sicherheitstechnischer Gefahren durch Korrosionsprozesse in den Kraftwerken und fehlendem Kühlwasser als Folge der Klimakatastrophe. Deutschland stabilisiert das französische Versorgungsnetz durch kräftige Stromexporte. Neben Exporten aus Erneuerbaren Energien flossen allein im Juni 2022 1,7 Milliarden Kilowattstunden Strom aus deutschen Gaskraftwerken nach Frankreich, um den Atomstromausfall der französischen AKW’s zu kompensieren.

Das Beispiel der französischen Atomindustrie zeigt das ganze Dilemma der Atomkraftdebatte. Die fortgesetzte Nutzung von Atomkraft blockiert die dringend notwendige Energiewende, in Frankreich, Deutschland und ganz Europa. Atomkraft ist träge, sie kann nicht kurzfristig zurückgefahren werden, wenn Erneuerbare Energien gerade im Überfluss zur Verfügung stehen. Kaum ein Land hat so große Probleme, ausreichend eigenen Strom zu produzieren, wie Frankreich. Um der Gasmangellage in Deutschland zu begegnen, muss jetzt Gas eingespart werden, seitens der Wirtschaft und der Verbraucher*innen. Die Energiewende muss beschleunigt werden durch Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Das gilt für ganz Europa.

umweltFAIRaendern: Lasst tausend und einen und noch mehr Artikel blühen!

Die Anzahl der Beiträge auf umweltFAIRaendern erhöht sich „akut“ um rund 1.100 Beiträge auf insgesamt jetzt etwas mehr als 3.900 Texte. Grund dafür ist die Übernahme aller Atomenergie-Texte aus dem Blog des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, für den ich in fast zwei Legislaturperioden von 2014 bis 2021 als wissenschaftlicher Referent in Sachen Atomausstieg tätig war. Damit werden auf umweltFAIRaendern nun noch mehr Themen über die Atomenergie enger miteinander verknüpft. Ich hoffe, dass eröffnet nicht nur mehr Recherche-Möglichkeiten, über die politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Aktivitäten der Atomenergie und der damit verbundenen nuklearen Gefahren für Umwelt und Demokratie. Diese „Anreicherung“ dürfte auch beitragen, ein noch genaueres Bild zur Geschichte der Anti-Atom-Bewegung und den Gründen, warum in der Bundesrepublik und Westdeutschland, der Atomausstieg auch als Beitrag zur Demokratie-Bewegung in den kapitalistischen-marktwirtschaftlichen Staaten von Bedeutung war und ist. Für viele Recherchen – auch mit Blick auf die Arbeit des deutschen Bundestages und den Umgangsweisen der Bundesregierungen in den letzten Jahren stellt umweltFAIRaendern noch mehr Informationen und Hintergrund bereit. Wie ihr diese Arbeit unterstützen könntet (werbt für diesen Blog in euren Kreisen!), damit wir morgen noch kraftvoll zubeißen können? Aber fragt ruhig!

  • Siehe auch die Homepage Hubertus Zdebel. Hier findet ihr jetzt alle Beiträge von der Seite unter der Kategorie Atom-BT. Das wird demnächst auch im Menü noch nachgetragen.
  • Wichtig: Der Import der Beiträge hat noch diverse Probleme, sodass nicht immer alles bequem funktioniert. Aber: Alles Daten – z.B. die weiterführenden PDF-Dateien etc. befinden sich nun in der Mediathek auf umweltFAIRaendern als Duplikat. Wenn der Link noch auf die Seite von Zdebel zeigt, dort aber nichts zu finden ist, einfach den Link kopieren, die Domain-Angaben zu umweltFAIRaendern korrigieren. Dann müsste es klappen. Gern auch Feedback, wo es Probleme gibt.

* Tragt euch in die NEWS|Info Liste ein, wenn ihr weiterhin kostenlos von umweltFAIRaendern informiert werden wollt, was in Sachen Atomenergie zwischen nuklearem Risiko und wirtschaftlich-politischen Interessen, über Hintergründe und Zusammenhänge erfahren wollt. So bleibt ihr in jedem Fall aus erster Hand informiert.

Endlagersuche hochradioaktiv: Gorleben-BI steigt aus – BUND kritisiert scharf

Während heute und morgen eine weitere Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und den Methoden zur Auswahl eines geeigneten Endlagerstandorts für hochradioaktiven Atommüll startet, haben die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und der BUND massive Kritik formuliert. „Fünf Jahre Atommüll-Lager-Suche: Undurchsichtig, unverständlich, unaufrichtig“ heißt es seitens des BUND-Vorsitzenden Olaf Bandt. Trotzdem veröffentlicht der Umweltverband eine „kritische Lesehilfe“ zur Unterstützung für diejenige Öffentlichkeit, die sich weiterhin mit dem Vorgehen der verantwortlichen Behörden und Unternehmen auseinandersetzen will. Der BUND beobachtet das Endlagersuchverfahren und bringt seine Kritik ein, beteiligt sich aber wegen der erheblichen Mängel nicht an den Gremien. Für die BI Lü-Dan erklärte jetzt ihr Sprecher Wolfgang Ehmke, dass sie am Verfahren nicht mehr teilnehmen wird. Dabei nimmt er Bezug auf ein Policy Paper der FU Berlin, dass gestern auch hier im Blog veröffentlicht wurde. UmweltFAIRaendern dokumentiert im Anschluss die beiden Statements der BI und des BUND.

Dokumentation:

BUND: Fünf Jahre Atommüll-Lager-Suche: Undurchsichtig, unverständlich, unaufrichtig, 20. Mai 2022 | Atomkraft

Methoden der Bundesgesellschaft für Endlagerung in der Kritik – BUND veröffentlicht Kritische Lesehilfe zum Suchverfahren

Im Mai 2017 hat der Bundestag mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) das Verfahren für die bundesweite Suche nach einem dauerhaften Lager für Deutschlands Atommüll gesetzlich festgelegt. Fünf Jahre später scheint die Antwort auf die Frage nach dem Verbleib der hochradioaktiven Abfälle jedoch weit in die Ferne gerückt zu sein. Die Öffentlichkeit tappt im Dunkeln und die mit der Atommüll-Lager-Suche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) steht in der Kritik.

Anlässlich des „Forum Endlagersuche“, das am 20. und 21. Mai in Mainz stattfindet, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine „Kritische Lesehilfe“ zum Methodenkonzept der BGE veröffentlicht. Die Bundesgesellschaft hatte ihr Programm zur Eingrenzung der für ein Atommülllager infrage kommenden Gebiete Ende März bekanntgegeben. Die kritische Lesehilfe des BUND zeigt jetzt eklatante Mängel im methodischen Vorgehen der BGE auf. „Das neue Methodenkonzept der BGE ist eine Fortsetzung des intransparenten Arbeitsstils, den das Verfahren seit nunmehr fünf Jahren prägt“, heißt es in dem BUND-Papier.

Der Umweltverband beklagt unter anderem eine schlechte Kommunikation, Intransparenz bei der Gebietsauswahl und Konzeptlosigkeit beim Umgang mit fehlenden geologischen Daten. „Die BGE agiert unaufrichtig, undurchsichtig und kommuniziert unverständlich. Ihr Methodenkonzept ist sowohl für Laien, als auch für Expert*innen kaum verständlich, die einzelnen Arbeitsschritte sind nicht nachzuvollziehen. Damit entzieht die BGE der Zivilgesellschaft die Grundlage für die gesetzlich verbriefte Teilhabe“, kritisiert Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. Hinzu kommt, dass die Bundesgesellschaft keine Auskunft darüber gibt, ob und wann sie die Öffentlichkeit über weitere Gebietsausschlüsse informieren will.

Bandt weiter: „Die BGE muss jetzt ein Konzeptpapier vorlegen, in dem klare Haltepunkte definiert werden, an denen die Bevölkerung regelmäßig informiert wird und sich ein Bild machen kann. Das gibt den Betroffenen die Möglichkeit und vor allem die Zeit, sich konstruktiv in das Verfahren einzubringen. Dies ist die Voraussetzung für Vertrauen in das Verfahren und somit auch dafür, dass die Standort-Entscheidung am Ende von der Gesellschaft akzeptiert wird.“

Die von der Bundesgesellschaft 2020 im ersten Verfahrensschritt getroffene Gebietsauswahl betrifft 54 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Mit dem nächsten Auswahlschritt sollen nur noch 10 Regionen im Suchverfahren bleiben. Wie lange dieser Schritt dauern wird, ist ungewiss. Angaben zum Zeitmanagement suchen Interessierte im BGE-Konzept vergeblich und nicht nur zu dieser Frage hüllt sich die BGE in Schweigen. Völlig ungeklärt ist laut BUND-Lesehilfe auch der Umgang mit Regionen, über die es nur ungenaue tiefengeologische Kenntnisse gibt. Insgesamt ist die geologische Datenlage in Deutschland sehr heterogen. Der BGE stehen aber bis zur Benennung der 10 Standortregionen ausschließlich bereits vorhandene Bohrdaten zur Verfügung. „Die ungleiche Datenlage in Deutschland ist ein ungelöstes Problem im Verfahren. Hier muss sich die BGE ehrlich machen. Es braucht einen offenen Diskurs über den Umgang mit dieser Situation. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass die BGE Gebiete vorzieht, die von der Rohstoffindustrie bereits gut untersucht wurden. Damit würde das Vertrauen in das Suchverfahren vollends kippen“, befürchtet Olaf Bandt.

Mehr Informationen:

    • Die BUND-Lesehilfe (PDF)
    • Hintergrund: Das Forum Endlagersuche findet am kommenden Wochenende (20./21.05.05.2022) statt. Dort soll das Methodenkonzept der BGE öffentlich diskutiert werden. 
    • Kontakt: Angela Wolff, BUND-Expertin für Energiepolitik, Klima und Atom, Tel.: 030 27586 562, E-Mail: angela.wolff(at)bund.net, Jan Warode, BUND-Experte für Atompolitik, Tel.: 030 27586 568, E-Mail: jan.warode(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak Tel. 030-27586-497 |-531 |-464 |-425 | E-Mail: presse(at)bund.net

Dokumentation 2. BI Lüchow Dannenberg – Heute startet das Fachforum Endlagersuche, die BI ist nicht dabei

Ein Kurzkommentar von Wolfgang Ehmke (BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg) zur Handlungsempfehlung und zu dem Planungsvorhaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) der vorläufigen repräsentativen Sicherheitsuntersuchung (vrSU).

„Auf dem Weg zum weichen Endlagerstaat – Gelingende Beteiligung bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland“ VON JAN SIEVEKING, LUCAS SCHWARZ, DÖRTE THEMANN UND ACHIM BRUNNENGRÄBER

Das ist unbedingt empfehlenswert! „Schlussendlich wurde die Verstetigung des zivilgesellschaftlichen Engagements der Fachkonferenz durchgesetzt. Die Beschäftigung der Öffentlichkeit mit dem Nachfolgeformat der FKTG zeigt, wie wichtig die Beteiligung und die Ausgestaltung der Beteiligungsformate für den Standortsuchprozess sind. Dies war mit Sicherheit eines der wichtigsten Ergebnisse aus den drei Beratungsterminen im Rahmen der FKTG. Mit ihm wurde die Grundlage für neue Formen der Vertrauensbildung und Verständigung zwischen Staat und Bürger*innen geschaffen. Das Forum Endlagersuche ist nun das offizielle Nachfolgeformat der Fachkonferenz, das bis zur Einberufung der Regionalkonferenzen als Verfahrensbrücke in der Öffentlichkeitsbeteiligung dienen soll.“

Dieser Einschätzung können wir uns nicht anschließen. Nichts ist gewonnen, denn das Forum Endlagersuche arbeitet nicht selbstorganisiert, die Vorbereitungen der Veranstaltung lag in den Händen eines Planungsteams, dem – beratend – die BGE und das NBG angehörten. Das BASE beansprucht aber Sitz und Stimme(n), damit wurde in dieser Phase der Endlagersuche mit der angestrebten Verstetigung des zivilgesellschaftlichen Engagements der Grundsatz der „Selbstorganisation“ unterlaufen.

Die nervenaufreibenden Prozesse der Verständigung auf das Nachfolgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete führten u.a. dazu, dass sich immer mehr Menschen aus Umweltgruppen und Bürgerinitiativen aus dem Prozess herausgenommen haben und nur noch als Beobachtende dabei sind. Beobachtet werden konnte, dass das BASE seine Vorstellung von Beteiligung als „kooperativ“ und dem Grundsatz der „Gemeinwohlorientiertheit“ verpflichtet festschrieb und damit alle anderen Formen von Beteiligung ausgrenzt. Wir stimmen zu, wenn es in diesen Handlungsempfehlungen heißt, es sei „wenig hilfreich, Beteiligung ausschließlich auf jene Akteure und ihre Inhalte zu beschränken, die sich mit dem Verfahren identifizieren, denn für die gesellschaftliche Akzeptanz sind am Ende alle Stimmen relevant.“

Es wäre naiv anzunehmen, dass eine kooperative Form der Beteiligung in dieser Phase der Endlagersuche am Ende ausschlösse, dass sich Protest und Widerstand gegen die Endlagerpläne in obertägig zu erkundenden Regionen oder an prospektiven Standorten formierten – zu durchsichtig ist hier der Wunsch des BASE, Beteiligung nur als Akzeptanzbeschaffung und nicht als eine gewichtige Form des Wissenstransfers zu begreifen.

Die Zivilgesellschaft wurde bisher nicht in ihre selbstgewählte Freiheit entlassen. Es gab keine Sitzung, in der sich die zivilgesellschaftlichen Akteure hätten ungestört austauschen können, um ihre Strategie zu formulieren, Handlungsziele zu bestimmen und über die notwendigen Instrumente zu beraten. Die müssten u.a. auf ein wissenschaftliches Empowerment zielen, um „Augenhöhe“ zu gewährleisten (1).

Von dieser Handlungsempfehlung ist die Behörde, die die Partizipationsprozesse bei der Endlagersuche fördern und gewährleisten soll, das BASE, also weit entfernt. Im Text heißt es, das StandAG eröffne für Fortentwicklung der Beteiligungsprozesse „nicht nur einen gesetzlichen Spielraum, sondern ruft explizit dazu auf, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit immer wieder zu überprüfen und fortzuentwickeln (StandAG §5(3))“. Das hat das BASE auf „seine“ Art getan und dabei versäumt, den gesetzlichen Auftrag so umzusetzen, dass das Nachfolgeformat mehr Möglichkeiten bietet als einen angeregten Austausch. Beteiligung ist herabgestuft, verengt auf „informelle Beteiligung“, ohne jede einforderbare Konsequenz oder die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung.

Uns ist leider nicht bekannt (geworden), ob es diesbezüglich Gespräche mit dem BMUV oder Umweltpolitiker:innen der Regierungskoalition und Opposition gegeben hätte, um das Beteiligungsformat auf eine rechtliche Basis zu stellen.

So, wie es jetzt ist, wird das Fachforum bestenfalls Informationsbedürfnisse befriedigen (befrieden) können. Die Verfahrensträgerin BGE ist völlig frei, Anregungen aufzunehmen oder zu verwerfen. Damit es nicht zu nebulös ist, hier ein paar – völlig unvollständige! – Stichworte zu möglichen inhaltlichen Kontroversen:

  • Wird die BGE im Rahmen des Fachforums (!) darlegen, welche Anregungen und Kritik sie aus den Beratungen der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen, welche sie verworfen hat? (2)
  • wie wird die BGE mit den Regionen umgehen, aus denen nur wenige geologische Daten vorhanden sind? (2)
  • Was weit gespannt ist die vorläufige repräsentative Sicherheitsuntersuchung? Welche Rollen spielen in diesem Rahmen Klimaveränderungen, künftige Kaltzeiten? (3)
  • Welche Rolle spielt der Umgang mit schwach- und mittelaktiven Abfällen? (4)
  • …. (5)

Selbst als Laie kommt man auf eine Fülle von (Fach-) Fragen, erkennt Defizite bei der Endlagerforschung und vermag vorauszusehen, an welcher Stelle die BGE eine große Portion Pragmatismus wird an den Tag legen (müssen?), um in der Phase I, Schritt 2 voranzukommen.

Statt den entsprechenden Beschluss der Fachkonferenz Teilgebiete umzusetzen, und den Weg freizumachen für die Inhalte, führte eine zeit- und kraftraubende Debatte um die Deutungshoheit von „Beteiligung“ dazu, dass nun das Folgeformat, das Fachforum Endlagerung, startet, ohne dass die Rechtsverbindlichkeit der Beratungen geklärt wurde.

Im Gegenteil, entsprechende Forderungen des BUND und der BI UMWELTSCHUTZ LÜCHOW-DANNENBERG wurden unterlaufen. Das bringt die Handlungsempfehlung auf den Punkt: „Das BASE und die BGE verweisen auf die Bundespolitik und das StandAG im Sinne einer höheren Gewalt, um ihre eigenen Entscheidungen mit dem Argument der Alternativlosigkeit zu legitimieren. Substantielle Verfahrenskorrekturen, wie sie im lernenden Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erforderlich werden, müssen aber auch auf der bundespolitischen Ebene verhandelt und gegebenenfalls legislativ verankert werden.“

Tatsächlich zeigt sich an dem Abwehrverhalten des BASE, dass der gesetzlich formulierte Anspruch, das Endlagersuchverfahren die Möglichkeit von Fehlerkorrekturen (bis hin zu Rücksprüngen) einschlösse, hier konterkariert wird – das führt zum Gegenteil dessen, was wir brauchen – Vertrauen.

Unter diesen Voraussetzungen macht eine aktive, kritisch-konstruktive Teilnahme am Forum Endlagerung keinen Sinn. Als Beobachter:in rechtzeitig kritische Fragen einzubringen, wird dennoch und vor allem dann nötig sein, wenn die BGE mit der Geosynthese und der rvSU an die Öffentlichkeit geht.

Anmerkungen

1. Die Endlagersuche ist gekennzeichnet von einer erdrückenden Asymmetrie: Die finanziellen, personellen und wissenschaftlichen Ressourcen auf Seiten der institutionellen Akteure BGE, BASE und NBG stehen in einem krassen Gegensatz zu den Möglichkeiten der Öffentlichkeit, deren Mitwirkung und Expertise weitgehend vom ehrenamtlichen Engagement bestimmt wird.

Dass es keine „wirkliche“ Augenhöhe geben kann, ist deshalb klar. Allerdings darf nicht unterschätzt werden, welche gewichtige Rolle auch im wissenschaftlichen Disput das Fragen und Hinterfragen und Infragestellen spielt.

Die gesellschaftliche-Auseinandersetzung um die Sicherheit von Zwischenlagern, um die Defizite rund um die ASSE II, Gorleben und den Schacht Konrad ist reich an Beispielen, die belegen, welch große Bedeutung mit der öffentlichen Debatte und ihren Träger:innen (Umweltverbände, Bürgerinitiativen, einfach nur Interessierte…) verbunden ist. Ich rate Ihnen, das einmal aufzuarbeiten (Deckeldichtungen, Wandstärke von Zwischenlagern, Wasserzutritt bei der Asse II, lückenhaftes Deckgebirge Gorleben (heute sagt man „Überdeckung“), fehlendes Deckgebirge… Fragen Sie die BGE, welchen Forschungsanstoß wir da gegeben haben, um die Gasentwicklung in einem Endlager unter die Lupe zu nehmen….

Sich allein darauf zu verlassen, dass die Beiträge aus dem Off kommen (Public Sciences, Whistleblower:innen, ehemalige Beschäftigte der Nuklearindustrie… oder wie bei der Fachkonferenz Teilgebiete durch die „bloße“ Beteiligung von Wissenschaftler:innen aus freien Stücken, wo dann keiner mitmacht bzw. schillernde Figuren wie die Nuklearia-Frau Wendland zum Zuge kommen) reicht natürlich nicht. Dazu gehört notgedrungen ein Empowerment der Zivilgesellschaft, u.a. durch wissenschaftliche Beratung und Gutachten, die explizit nicht aus dem Umfeld der institutionellen Träger des Suchverfahrens kommen.

2. Hier deutet sich der Pragmatismus der BGE an:

„Wenn bei der geowissenschaftlichen Ausarbeitung Gebiete ohne hinreichende Informationen identifiziert werden, so werden diese separat als solche ausgewiesen. Diese Gebiete ohne hinreichende Informationen werden im Folgenden während der rvSU, geowissenschaftlichen und planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht weiterbearbeitet, sondern erst mit dem Standortregionen-Vorschlag bewertet.“ „Mit Blick auf die Suche und Auswahl des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit wäre es nicht zielführend, systematisch Gebiete ohne hinreichende Datenlage zu erkunden, wenn für diese Gebiete keine oder nur eine geringe Aussicht besteht, dass sie sich in dem vergleichenden Verfahren am Ende der Phase II durchsetzen können.“ (beide Zitate S. 249)

3. Trockenfallende Häfen, verrutschende Flüsse, knarzender Untergrund: Der Boden kippt entlang einer Linie in Norddeutschland – mit erstaunlichen Folgen. Erdöl wandert, die Tage werden kürzer, Skandinavier leichter. Die Nachwehen der Eiszeit lassen den Boden vibrieren und knarzen – und gelegentlich brechen, sodass die Erde bebt. Dutzende kilometerlange Brüche im Boden Skandinaviens zeigen, dass kurz nach der Eiszeit schwere Erdbeben Nordeuropa geschüttelt haben.

Ist die stärkste Spannung im Untergrund wirklich schon abgebaut? Oder kann es noch immer zu verheerenden Beben kommen? Geologen wissen es nicht. Eine Antwort fällt auch deshalb schwer, weil sich die Spuren früherer Beben schlecht datieren lassen. Somit bleibt unklar, ob sich Starkbeben tatsächlich nur kurz nach der Eiszeit ereignet haben, oder ob sie womöglich nicht allzu lange her sind – und mithin ein aktuelles Risiko sein könnten.

Die bewegte Landschaft lässt auch Experten nicht ruhen: Endlager für hochradioaktiven Abfall etwa sollen für Jahrtausende dichthalten – es muss also sichergestellt werden, dass die Stätten nicht aufreißen, wenn sich das Land hebt oder senkt. Es reicht also nicht, wenn in der vrSU nur darauf geachtet wird, dass der Einlagerungsbereich tief genug liegt.

4.Es sind unbedingt FuE Arbeiten durchzuführen, die zu einem besseren Verständnis der Endlagersysteme incl. ihres Umfeldes führen, z.B. zu den in den Endlagersystembestandteilen (Abfallform, technische Barrieren, geotechnische Barrieren, Wirtsgestein) ablaufenden THMCB (Thermisch, Hydraulisch, Mechanisch, Chemisch, Biologisch) – Prozessen und ihrer Kopplung untereinander sowie in Verbindung mit ihrem geologischen Umfeld sowie radiolytischen Wirkungen. Große Kenntnisdefizite bestehen im Bereich dynamischer Wechselwirkungen. Die BGE rekurriert im Zusammenhang mit den Mengengerüsten den „offiziellen“ Stand, d.h. es gibt keinen Plan B für den Fall, dass – was durchaus zu erwarten ist – der Schacht KONRAD als geplanter Endlagerstandort für rd. 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktiver Abfälle nicht zur Verfügung steht. Im Script der BGE geht es u.a. auf S. 195 ff um den Flächenbedarf. Ein Ergebnis der vrSU könnte aber auch sein, dass ein Wirtsgestein, das für die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle geeignet scheint, weniger geeignet für die Einlagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle ist.

5. Aufgefallen ist mir darüber hinaus, dass die BGE im Hinblick auf die Barrierefunktion des Endlagersystems bei Fluiden offensichtlich den Fokus auf Wasserwegsamkeiten und nicht auf die Gasentwicklung legt….

Wolfgang Ehmke

Weiterlesen hier: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_BUND_kritische_lesehilfe_BGE_sicherheitsuntersuchung.pd

Endlagersuche hochradioaktiv: Sachstand – Methoden – Probleme – Suchverfahren zwischen Gesetz, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit

Mit dem Forum Endlagersuche in die nächste Etappe, um nach rund 50 Jahren Atomenergienutzung endlich einen Schritt vorwärts zu kommen, um die dabei angefallenen und immer noch anfallenden hochradioaktiven Atomabfälle möglichst sicher und mit umfassender Bürgerbeteiligung unter die Erde zu bekommen. In Mainz findet die Veranstaltung statt, in der das neu eingerichtete Planungsteam Forum Endlagersuche der Öffentlichkeit die Möglichkeit schafft, sich über den bisherigen Sachstand auszutauschen und die Methodenentwicklung bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) unter die Lupe zu nehmen. Der BUND kündigt für morgen eine PM und eine Stellungnahme zum derzeitigen Stand des Verfahrens an. Das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der Endlagersuche, eine Art Kontrollgremium, ob die per Gesetz beauftragten Verantwortlichen korrekt mit der Umsetzung eines beteiligungsorientierten, wissenschaftsbasierten und transparenten Suchverfahren umgehen, hatte gerade erklärt, dass es bei dem das Verfahren leitenden Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Akteneinsicht durchführen will (siehe unten als Dokumentation). Auch die Sozialwissenschaften melden sich aktuell mit einem erneuten Policy Paper zu Wort, in dem ein Blick auf das bisherige Verfahren geworfen wird, Bewertungen des Agierens der Beteiligten – nicht nur der rechtlich verantwortlichen Akteure – und Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorgeschlagen werden. Die Arbeit der FU Berlin wird im Rahmen staatlicher Förderung über Transsens finanziert. Ebenfalls am Wochenende gibt es Aktionen der Anti-Atom-Bewegung gegen das aus der Zeit gefallene geplante Endlager im Schacht Konrad, in dem leicht- und mittelradioaktive Abfälle für die Ewigkeit verbuddelt werden sollen. Zuletzt hatte sich auch der Umweltausschuss im Bundestag mit den Mängeln und Sachständen der Endlagersuche befasst.

In der Ankündigung dieses sozialwissenschaftlichen Papers von Achim Brunnengräber und anderen heißt es beim Kooperationspartner, der Böll-Stiftung Niedersachsen: „Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projektes Transdisziplinäre Forschung zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland (TRANSENS) entstanden. Im Rahmen von TRANSENS arbeiten insgesamt 17 Forschungsteams verschiedenster natur- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen aus Deutschland und der Schweiz zusammen. Am Forschungszentrum für Nachhaltigkeit (FFN) der Freien Universität Berlin entstehen politikwissenschaftliche Beiträge zu diesem Verbundvorhaben. Das Team um PD Dr. Achim Brunnengräber forscht zu Fragen von Gerechtigkeit, Akzeptabilität, Kompensation und Diskursen im Standortauswahlverfahren und beobachtet und analysiert seine offiziellen Beteiligungsformen. PD Dr. Achim Brunnengräber leitet ein Teilprojekt des TRANSENS-Projektes an der FU Berlin, Forschungszentrum für Nachhaltigkeit (FFN), Dörte Themann und Lucas Schwarz promovieren im Rahmen von TRANSENS und Jan Sieveking ist dort studentischer Mitarbeiter.“Bei Boel Niedersachsen ist der Beitrag als PDF online – und hier direkt online.

Dokumentation: Berlin, 18. Mai 2022 – Pressemitteilung Nr.: 9/2022:  Standortsuche für ein Atommüll-Endlager – Nationales Begleitgremium plant Akteneinsicht beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Transparenz ist bei der Standortsuche für ein Atommüll-Endlager die Basis für Vertrauen: Das Standortauswahlgesetz gibt dem Nationalen Begleitgremium (NBG) das Recht, Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens, u.a. des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), zu nehmen. Bei seiner 62. Sitzung hat das NBG beschlossen, eine Akteneinsicht beim BASE vorzunehmen. 

Die Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums (NBG) ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Deshalb wird dem NBG durch das Standortauswahlgesetz ein umfassendes Akteneinsichtsrecht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens bei den Akteuren des Verfahrens eingeräumt.

Dieses wird das NBG nun gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) einsetzen. Das BASE ist Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren.

Aktuell befindet sich das Verfahren in Schritt 2 der Phase 1 – Ermittlung von Standortregionen zur übertägigen Erkundung. Das NBG hat bereits auf seiner Klausur im September 2021 beschlossen, sein Akteneinsichtsrecht in dieser Phase aktiver wahrzunehmen. Im Februar 2022 wurde Akteneinsicht bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) genommen.

Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende des NBG:

„Die Akteneinsicht ist ein gesetzlich festgeschriebenes wichtiges Instrument des NBG, um Transparenz sicherzustellen. Sie dient sowohl der Ausübung der Kontrollfunktion, der tatsächlichen Einsicht in Unterlagen zum jeweiligen Thema, als auch der besseren Information des NBG über laufende Projekte des BASE wie der Entwicklung einer Strategie zur Beteiligung der Jungen Generation im Standortauswahlverfahren. Das NBG hatte das BASE mehrfach öffentlich aufgefordert, eine Strategie für die Beteiligung der Jungen Generation vorzustellen, u.a. in seinen Empfehlungen für den Deutschen Bundestag am 23.06.2021 und zuletzt wieder im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 11.05.2022. Zu seiner Sitzung am 17.05.2022 hatte das NBG das BASE längerfristig eingeladen, um diese Strategie bzw. einen Arbeitsstand vorzustellen. Leider hat das BASE seine Teilnahme an der Sitzung kurzfristig abgesagt und mit vorab erforderlichen BASE-internen Abstimmungen und hoher Arbeitsbelastung vor dem anstehenden Forum Endlagersuche begründet. Diese kurzfristige Absage und dass offenkundig nach über einem Jahr noch keine Strategie für die Beteiligung der Jungen Generation vorliegt, hat das NBG mit Irritation zur Kenntnis genommen. Das NBG wird hier nicht lockerlassen und an dieser Frage dranbleiben.“

Armin Grunwald, Ko-Vorsitzender des NBG:

„Wir bedauern, dass es heute keinen Austausch mit dem BASE im Rahmen der NBG-Sitzung gegeben hat. Der regelmäßige Kontakt zwischen NBG und BASE ist aber wichtig und wir wollen gemeinsam mit dem BASE weiter daran arbeiten, wie dieser Dialog kritisch und konstruktiv fortgesetzt werden kann. Die Akteneinsicht des NBG wird hier sicherlich mehrere Fragestellungen aufwerfen.“

Geplante Themenbereiche der Akteneinsicht

  • Aktenplan
  • Entwicklung der Selbstorganisation von der Fachkonferenz Teilgebiete hin zum Forum Endlagersuche
  • Öffentlichkeitsarbeit/ Informationskampagnen
  • Junge Generation
  • Konzepte zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den kommenden zwei bis drei Jahren
  • Konzepte zur Aufsichtsfunktion im Standortauswahlverfahren
  • Grenztemperatur an der Behälteraußenwand 100° C

Dokumentation: Kurzmeldungen (hib) – Fachgespräch zur Endlagersuche im Umweltausschuss des Bundestages:

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Anhörung – 11.05.2022 (hib 227/2022)

Berlin: (hib/SAS) Vor dem Hintergrund der durch den Krieg in der Ukraine neu entflammten Debatte um eine Weiternutzung der Atomkraft haben Vertreter der Gremien zur Endlagersuche ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg gefordert. In einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz warnten am Mittwoch sowohl Vertreter des Nationalen Begleitgremiums (NBG), das als unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium die Endlagersuche begleitet, als auch des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), die anhaltende Diskussion um den beschlossenen Ausstieg stelle das Standortauswahlgesetz als Fundament des gesamten Prozesses der Endlagersuche in Frage. Auch Vertreter der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die als Vorhabenträgerin für das operative Geschäft des Verfahrens zuständig ist, bezeichneten den Ausstiegsbeschluss als nötige Grundlage für die weitere Arbeit.

Klaus Brunsmeier, NBG-Vertreter und Mitglied des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mahnte daher eindringlich, an dem Ausstieg festzuhalten. Es dürfe keine längeren Laufzeiten für noch am Netz befindliche Atomkraftwerke geben. Für das Weiterbestehen des Vertrauens in den Prozess der Endlagersuche sei es zentral, dass der mit dem Standortauswahlgesetz gefundene „gesellschaftliche Konsens“ nicht infrage gestellt werde.

Zudem drängte er angesichts der kriegsbedingt gestiegenen Gefahren für Atomanlagen auf eine „schnellstmögliche tiefengeologische Lagerung“ radioaktiver Abfälle. Die Lagerung in einem verschlossenen Bergwerk stelle die im Vergleich zu anderen Lageroptionen sicherste Lösung dar. Auch regte er im Gespräch mit dem Abgeordneten an, schon jetzt auch ein partizipatives Verfahren zur Zwischenlagerung zu beginnen. „Die Menschen wollen zu Recht wissen, wie es weitergehen soll.“ Die Genehmigungen liefen Mitte des kommenden Jahrzehnts aus, und es sei schon jetzt absehbar, dass dann noch kein Endlager zur Verfügung stehen werde. Bis 2031 soll allerdings, so schreibt es das Standortauswahlgesetz von 2017 vor, ein geeigneter Standort für ein Endlager gefunden werden.

Markus Dröge, ebenfalls NBG-Vertreter und ehemaliger Bischof der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, betonte zudem die Notwendigkeit einer langfristigen Strategie zur Beteiligung junger Menschen am Standortauswahlverfahren. Er äußerte auch die Sorge, dass das Verfahren, das die Zusammenarbeit von Behörden und ehrenamtlichen Bürgern vorsehe, vor allem bei letzteren zu „Zermürbungserscheinungen“ führe. Bürger erlebten die „hierarchische und absicherungsorientierte Arbeitsweise von Behörden“ oft als zu kompliziert und intransparent. „Sie fühlen sich schleichend ausgegrenzt und nicht genug wertgeschätzt“, sagte Dröge und bat um Unterstützung für den Vorschlag des NBG, die drei am Verfahren beteiligten Gremien – neben dem NBG auch das BASE und die BGE – zweimal jährlich an einen „Runden Tisch“ zu holen.

Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), bekannte sich zur Öffentlichkeitsbeteiligung als Grundvoraussetzung für das Gelingen des Standortauswahlprozesses . Er verwies in dem Zusammenhang auf die Teilnahme der BGE an 170 Veranstaltungen in Städten und Kommunen, 1.200 beantwortete Bürgeranfragen und 130 eigene Veranstaltungen, darunter Workshops und Planspiele.

Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), betonte ebenfalls die „umfassende und lückenlosen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit“ als Kern eines Verfahrens, das Vertrauen schaffen und Gerechtigkeit im Standortauswahlprozess herstellen solle. Das BASE, als Aufsichtsbehörde auch verantwortlich für die Öffentlichkeitsbeteiligung, habe daher 2021 die Fachkonferenz Teilgebiete in mehreren Veranstaltungen durchgeführt, im Ende Mai starte nun das Forum Endlagersuche, das als kontinuierliches Beteiligungsformat die weitere Endlagersuche begleiten solle. Insgesamt betrachtet befinde sich der Standortauswahlprozess in einem Zwischenstadium. Zwar lege der Zwischenbericht nun 90 Teilgebiete fest, die im weiteren Verfahren als möglicher Endlagerstandort in Betracht gezogen werden könnten, dennoch sei man noch „weit davon entfernt“, konkrete Standortregionen zu benennen. Doch man stehe bei der Endlagersuche auch vor eine immensen Aufgabe: Ziel sei die sichere Endlagerung der „gefährlichsten Stoffe, die die Menschheit je in die Welt gesetzt hat“.

Im Gespräch erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem nach Strategien, junge Menschen an der Endlagersuche gezielt zu beteiligen, außerdem fragten sie nach der Zusammenarbeit zwischen den Gremien und Ansätzen, um das Verfahren zu beschleunigen. Zudem interessierte sie der Zeitplan des weiteren Standortauswahlprozesses.

Die Stellungnahmen der Gremien sowie das Video des Fachgesprächs auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-pa-umwelt-endlagersuche-891432

Sachverständige fordern klares Bekenntnis zum Atomausstieg

Siehe auch:

Vertreter der Gremien zur Endlagersuche haben vor dem Hintergrund der durch den Krieg in der Ukraine neu entflammten Debatte um eine Weiternutzung der Atomkraft ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg gefordert. In einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz warnten am Mittwoch, 11. Mai 2022, sowohl Vertreter des Nationalen Begleitgremiums (NBG), das als unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium die Endlagersuche begleitet, als auch des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), die anhaltende Diskussion um den beschlossenen Ausstieg stelle das Standortauswahlgesetz als Fundament des gesamten Prozesses der Endlagersuche in Frage. Auch ein Vertreter der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die als Vorhabenträgerin für das operative Geschäft des Verfahrens zuständig ist, bezeichnete den Ausstiegsbeschluss als nötige Grundlage für die weitere Arbeit.

Festhalten am Atomausstieg gefordert

Klaus Brunsmeier, NBG-Vertreter und Mitglied des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), mahnte daher eindringlich, an dem Ausstieg festzuhalten. Es dürfe keine längeren Laufzeiten für noch am Netz befindliche Atomkraftwerke geben. Für das Weiterbestehen des Vertrauens in den Prozess der Endlagersuche sei es zentral, dass der mit dem Standortauswahlgesetz gefundene „gesellschaftliche Konsens“ nicht infrage gestellt werde.

Zudem drängte Brundmeier angesichts der kriegsbedingt gestiegenen Gefahren für Atomanlagen auf eine „schnellstmögliche tiefengeologische Lagerung“  radioaktiver Abfälle. Die Lagerung in einem verschlossenen Bergwerk stelle die im Vergleich  zu anderen Lageroptionen sicherste Lösung dar. Weiter regte er im Gespräch mit dem Abgeordneten an, schon jetzt auch ein partizipatives Verfahren zur Zwischenlagerung zu beginnen. „Die Menschen wollen zu Recht wissen, wie es weitergehen soll.“ Die Genehmigungen liefen Mitte des kommenden Jahrzehnts aus, und es sei schon jetzt absehbar, dass dann noch kein Endlager zur Verfügung stehen werde. Bis 2031 soll allerdings, so schreibt es das Standortauswahlgesetz von 2017 vor, ein geeigneter Standort für ein Endlager gefunden werden.

Strategie zur Beteiligung junger Menschen gefordert

Dr. Dr. hc. Markus Dröge, ebenfalls NBG-Vertreter und ehemaliger Bischof der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, betonte zudem die Notwendigkeit einer langfristigen Strategie zur Beteiligung junger Menschen am Standortauswahlverfahren. Er äußere auch die Sorge, dass das Verfahren, das die Zusammenarbeit von Behörden und ehrenamtlichen Bürgern vorsehe, vor allem bei letzteren zu „Zermürbungserscheinungen“ führe. Bürger erlebten die „hierarchische und absicherungsorientierte Arbeitsweise von Behörden“ oft als zu kompliziert und intransparent. „Sie fühlen sich schleichend ausgegrenzt und nicht genug wertgeschätzt“, sagte Dröge und bat um Unterstützung für den Vorschlag des NBG, die drei am Verfahren beteiligten Gremien – neben dem NBG auch das BASE und die BGE – zweimal jährlich an einen „Runden Tisch“ zu holen.

Stefan Studt, Geschäftsführer der BGE, bekannte sich zur Öffentlichkeitsbeteiligung als Grundvoraussetzung für das Gelingen des Standortauswahlprozesses. Er verwies  in dem Zusammenhang auf die Teilnahme der BGE an 170 Veranstaltungen in Städten und Kommunen, 1200 beantwortete Bürgeranfragen und 130 eigene Veranstaltungen, darunter Workshops und Planspiele.

Von der Benennung von Standortregionen „noch weit entfernt“

Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), betonte ebenfalls die  „umfassende und lückenlosen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit“ als Kern eines Verfahrens, das Vertrauen schaffen und Gerechtigkeit im Standortauswahlprozess herstellen solle. Das BASE, als Aufsichtsbehörde auch verantwortlich  für die Öffentlichkeitsbeteiligung, habe daher 2021 die Fachkonferenz Teilgebiete in mehreren Veranstaltungen durchgeführt, im Ende Mai starte nun das  Forum Endlagersuche. das als kontinuierliches Beteiligungsformat die weitere Endlagersuche begleiten solle. Insgesamt betrachtet befinde sich der Standortauswahlprozess in einem Zwischenstadium. Zwar lege der Zwischenbericht nun 90 Teilgebiete fest, die im weiteren Verfahren als möglicher Endlagerstandort in Betracht gezogen werden könnten, dennoch sei man noch „weit davon entfernt“, konkrete Standortregionen zu benennen. Doch man stehe bei der Endlagersuche auch vor eine immensen Aufgabe: Ziel sei die sichere Endlagerung der „gefährlichsten Stoffe, die die Menschheit je in die Welt gesetzt hat“.

Im Gespräch erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem nach Strategien, junge Menschen an der Endlagersuche gezielt zu beteiligen, sie fragten nach der Zusammenarbeit zwischen den Gremien und Ansätzen, um das Verfahren zu beschleunigen. Zudem interessierte sie der Zeitplan des weiteren Standortauswahlprozesses. (sas/11.05.2022)

Zeit: Mittwoch, 11. Mai 2022, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Videokonferenz, Sitzungssaal PLH, E 700

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