Bundesregierung erlaubt Fracking – DIE LINKE bleibt dabei: Fracking verbieten, ohne Ausnahmen

Zum Entwurf der Bundesregierung für ein Frackingerlaubnisgesetz sprach der Abgeordnete Hubertus Zdebel in der Debatte am Freitag, den 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag für DIE LINKE:

 

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnologie.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es geht um Grund- und Trinkwasserverseuchung durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie wir sie jetzt schon in Niedersachsen erleben. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt, wie wir es im Moment auch in Niedersachsen erleben. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung. Auch das muss gesagt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir steigen in eine neue Runde der Karbonisierung ein, anstatt weiter auf die Dekarbonisierung zu setzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es werden Mondlandschaften hinterlassen. Solange die Ursachen der erhöhten Krebsraten an Gasförderstandorten in Niedersachsen nicht aufgeklärt sind, ist es unverantwortlich, an Fracking auch nur zu denken.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Daher fordert die Linke ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dazu liegt Ihnen heute ein Entschließungsantrag unserer Fraktion vor. Die Bundesregierung hat hingegen überfallartig ein Pro-Fracking-Recht auf den Tisch gelegt.

(Ute Vogt (SPD): Nach über einem Jahr Verhandlung!)

Ein durch Anträge der Großen Koalition leicht modifiziertes Fracking-Regelungspaket soll das gefährliche Gasbohren ermöglichen. Zur Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Öl in bestimmten Sandgesteinsarten, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll problemlos gefrackt werden können. Legen Sie nicht wieder die alte Platte von konventionellem und unkonventionellem Fracking auf, wie ich es gerade gehört habe. Das ist völlig unhaltbar. Es geht um konventionelle Lagerstätten und unkonventionelle Lagerstätten.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Tight-Gas-Reservoirs gehören deutlich zu den unkonventionellen Lagerstätten. Das ist die Definition der BGR, der ich mich an dieser Stelle ausdrücklich anschließe.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dies soll jetzt in jeder Tiefe möglich sein, also auch bis zur Oberfläche. Damit sind Grundwasserverseuchungen vorprogrammiert. Ein genereller Ausschluss von Tight-Gas-Fracking in einem Bundesland ist nicht möglich, da hierfür im Gesetz keine Länderklausel existiert. Auch das gehört zur Wahrheit. Fracking soll auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands möglich sein. Selbst vor Natura-2000-Gebieten schrecken Sie nicht zurück. Das Verbot von Förderanlagen in diesen Gebieten gilt nicht bei der Ausbeutung von Tight-Gas-Lagerstätten. Damit können die Bohrtürme zukünftig auf den sensibelsten Flächen errichtet werden. Das ist ein absoluter Skandal.

(Beifall bei der LINKEN)

Außerdem gibt es in dem neuen Gesetzentwurf keine Stärkung der Wasserbehörden. Dazu hätten Sie klarstellen müssen, dass Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser eine echte Gewässerbenutzung mit der Charakterisierung „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“ darstellen.

(Ute Vogt (SPD): Haben Sie den Gesetzentwurf überhaupt gelesen?)

Denn damit würde auch der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Anwendung finden. Aus Wortlaut und Begründung des Gesetzentwurfes ergibt sich jedoch, dass dieser für Fracking und Verpressung nicht gelten soll. Wasserbehörden, die ihn bisher herangezogen haben, werden empfindlich geschwächt.

Mit der heutigen Beratung über das Pro-Fracking-Recht erleben wir eine weitere Phase eines abgekarteten Spiels.

(Ute Vogt (SPD): Ach, jetzt reicht’s aber! – Gitta Connemann (CDU/CSU): Das ist unglaublich! Das ist unverschämt!)

Das muss an dieser Stelle auch sehr deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mehr als ein Jahr hat das Frackingerlaubnisgesetz der Bundesregierung vor sich hin geschmort, ohne dass irgendetwas beschlossen wurde. Wir haben immer wieder entsprechende Kleine Anfragen und Schriftliche Fragen gestellt. Wir mussten uns dann sogar von Ihnen noch vorwerfen lassen, wir würden hier ohne Debatte im Bundestag über irgendetwas diskutieren wollen. Dann kam am 15. Juni Martin Bachmann, der Vorsitzende des Bundesverbandes Erdgas, Erdöl und Geoenergie, und hat mit seiner Ankündigung, das faktische Frackingmoratorium in Niedersachsen aufzukündigen, SPD und CDU unter Druck gesetzt.

(Frank Schwabe (SPD): Freut er sich jetzt über das Ergebnis oder nicht?)

Der niedersächsische Wirtschaftsminister, der Sozialdemokrat Olaf Lies, wies dies nicht zurück, sondern unterstützte Bachmann per Videobotschaft an den Verband. Lies drohte, die Voraussetzungen für Fracking in Niedersachsen selbst zu schaffen, falls kein bundesweites Frackingrecht kommt.

Dies haben dann die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen willig aufgegriffen, um die Voraussetzungen für Fracking im Windschatten der Fußballeuropameisterschaft durchzupeitschen. Genau das passiert hier jetzt.

(Widerspruch bei der SPD)

Erst Dienstagabend, wohlgemerkt, erhielten wir die entsprechenden Änderungsanträge. Bereits am Mittwoch wurde in den Ausschüssen abgestimmt. Sie wissen ganz genau, dass ich um zwei Wochen Verlängerung gebeten habe; wir hätten es möglicherweise noch vor der Sommerpause beschließen können, aber wir, die Opposition, hätten tatsächlich die Möglichkeit gehabt, diese Sachen vernünftig zu prüfen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das haben Sie abgelehnt. Deswegen findet hier heute schon die dritte Lesung statt. Es ist meines Erachtens klar, dass so die Demokratie ausgehebelt wird. Was hat das denn damit noch zu tun?

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Was auch bezeichnend ist: Die angeblichen Frackinggegner aus der SPD, wie zum Beispiel Herr Klingbeil, die vor Wochen noch lautstark eine seriöse und intensive Debatte zum Thema gefordert haben, sind plötzlich verstummt. Es ist vor allem das Ergebnis dieses doppelten Spiels der SPD, die sich nach außen gerne frackingkritisch gibt, aber entgegengesetzt handelt, wenn heute überfallartig ein Pro-Fracking-Recht verabschiedet werden soll.

(Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil (Peine) (SPD): „Überfallartig“? Sie reden die Demokratie kaputt!)

Wenn Sie gegen Fracking sind, wie Sie es vorgeben, haben Sie heute die Möglichkeit, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Die Gasindustrie erhält jetzt genau das, was sie vehement gefordert hat – dem beugt sich die Große Koalition -:

(Hubertus Heil (Peine) (SPD): Wie ein AfDler! Verschwörungstheorien!)

Rechtssicherheit für eine verstärkte Gasgewinnung mit der Frackingtechnik in Tight-Gas-Reservoirs, die es bisher nicht gegeben hat, und eine Option auf Schiefergasförderung für andere Zeiten, wenn sich das teure Fracking nach Gas und Öl in diesen Gesteinsschichten wieder rechnen sollte.

Im Gewand von vier wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein können die Gaskonzerne mit ersten Aufsuchungsmaßnahmen beginnen. Die einseitig besetzte Expertenkommission zur Begleitung der Erprobungsmaßnahmen, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll weiterhin installiert werden – zwar abgeschwächt, aber sie wird es geben.

Um eine sichere Energieversorgung geht es bei diesem Gesetz sowieso nicht. Tight Gas trägt etwa zu 1 Prozent zur Energieversorgung in Deutschland bei. Dies könnte durch eine forcierte Energiewende schnell aufgefangen werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es geht vor allem um Profite in Niedersachsen, wo sich ein Großteil der Tight-Gas-Vorkommen befindet. Ein ganzes Bundesland soll den Interessen der Gaskonzerne geopfert werden, die rechtssicher fracken wollen. Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert – unter diesem Motto kann man es zusammenfassen. Das ist unerträglich und untergräbt die Demokratie.

(Beifall bei der LINKEN – Karsten Möring (CDU/CSU): Sie sind nicht auf einem Auge blind, sondern auf beiden, Herr Zdebel!)

Doch es hätte noch schlimmer kommen können: Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz auch der unverzügliche großflächige Einstieg in die Schiefergasförderung erfolgen. Dies geschieht jetzt nicht. Das ist der Erfolg der zahlreichen Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die sich immer dagegen gewehrt haben.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Frank Schwabe (SPD): Aber das ist gut! Ist das gut? Ja?)

Es ist ein kleiner Fortschritt – das räume ich ein, Herr Schwabe -, dass die Restriktionen bei der Schiefergasförderung statt bis 2013 nun bis 2021 gelten sollen. Aber in den kommenden fünf Jahren wird die Gasindustrie intensiv nach Tight Gas fracken und Lobbyarbeit für Schiefergas-Fracking betreiben. – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. –

(Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Gott sei Dank!)

Deshalb fordern wir Sie auf: Beenden Sie jetzt alle Hoffnung auf Schiefergas. Streichen Sie die Probebohrungen, die Expertenkommission und die Überprüfung des Verbots des Schiefergas-Frackings.

Geben Sie sich keinen Illusionen hin: Mit einer Entscheidung für Tight-Gas-Fracking ist die Auseinandersetzung nicht beendet. Sie provozieren lediglich einen Kampf um jedes Bohrloch. Dabei stehen wir an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

NEIN zum Fracking-Gesetz der GroKo – LINKE mit Gegenantrag

Mit einem Gegenantrag (PDF) für ein umfassendes Fracking-Verbot geht die Fraktion DIE LINKE mit ihrem zuständigen Abgeordneten Hubertus Zdebel in die Bundestags-Debatte zu einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD. In einem Blitzverfahren hatte die Regierung in dieser Woche angekündigt, das umstrittene Fracking-Gesetz mit nur kosmetischen Anpassungen in dieser Woche im Bundestag beschließen zu lassen. Die Debatte und Beschlussfassung ist am Freitag, 23. Juni, vorgesehen.

Änderungen an Fracking-Erlaubnisgesetz bloße Kosmetik

Zdebel-Linke-Fracking-2

„Über ein Jahr ließ die Bundesregierung ihren Entwurf für ein Pro-Fracking-Gesetz vor sich hin schmoren. Was wir jetzt erleben, ist ein abgekartetes Spiel: Die Große Koalition benutzt die Drohung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD), in Niedersachsen zu fracken, um Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen. Lies hatte damit den Schulterschluss mit der Gasindustrie vollzogen und den Konzernen versprochen, Fracking im Alleingang in Niedersachsen durchzusetzen. Das greift die Bundesregierung nun auf, um ihr Pro-Fracking-Recht im Windschatten der Fußballeuropameisterschaft durchzupeitschen. Das ist ein durchsichtiges und perfides Manöver auf Kosten der Menschen und der Umwelt“, so Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. Zdebel weiter:

„Die Große Koalition legt nun überfallartig ihr Fracking-Erlaubnisgesetz nochmals vor – mit wenigen kosmetischen Änderungen, auf die sich die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. So ist auch gemäß den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen der CDU/CSU und SPD Fracking im Sandgestein, in sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, nach wie vor erlaubt. Damit wird ein ganzes Bundesland – Niedersachsen – den Interessen der Gaskonzerne geopfert. Auch Probe-, Erkundungs- und Forschungsbohrungen im Bereich Fracking sind nach den Vorstellungen der Großen Koalition möglich. Erdölfracking (oftmals flachliegende Lagerstätten in wenigen 100m Tiefe) ist ebenfalls erlaubt. Die Expertenkommission, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll weiterhin installiert werden. Ihre faktische Wirkung ist nicht absehbar.

Auch das leicht modifizierte Fracking-Regelungspaket soll das gefährliche Gasbohren großflächig in Deutschland ermöglichen. So zerplatzt die Behauptung von den angeblich sehr strengen Regeln bei näherem Hinsehen wie eine Seifenblase. Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz. Deshalb werden wir dieses Fracking-Gesetzespaket ablehnen.“

Rot-Grün setzt Bevölkerung weiter Bohrschlamm-Gefahren aus

HubertusZdebel-013Der niedersächsischen rot-grünen Landesregierung ist die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik offenbar wichtiger als der Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommen wir nach Analyse der „Gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens sowie der Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH, ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH“ vom 3. Mai 2016

Anfang April 2016 war es nicht mehr zu verheimlichen: In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, musste NRW-Umweltminister Remmel zugeben, dass in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Mengen an Bohrschlämmen aus Niedersachsen auf nordrhein-westfälischen Deponien entsorgt wurden. Die Bohrschlämme fallen an, wenn Öl und Gas gefördert werden. Sie können mit gefährlichen Rückständen wie den Schwermetallen Quecksilber und Arsen sowie mit radioaktiven Stoffen wie Radium 226 belastet sein. Diese Schlämme wurden in Niedersachsen jahrzehntelang in Schlammgruben gesammelt, die dort das Grundwasser und den Boden belasteten. Allein bei der Sanierung von drei Bohrschlammgruben in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren fielen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. Auch auf der Deponie in Hürth-Knapsack in Nordrhein-Westfalen landeten die gefährlichen Schlämme. Und nicht nur dort; auch auf der Mülldeponie in Altenberge wurden Bohrschlämme abgelagert.

In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, den Remmel am 5. April dem Umweltausschuss des Landtags NRW vorgelegt hat, kündigte er sogar weiteren Giftmülltourismus nach NRW an. So stellte er die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Bohrschlammgrube Erika auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht.

Vollmundig hatte der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel zudem gegenüber dem WDR angekündigt, bei den Transportunternehmen und Deponiebetreibern eine sechs- bis achtwöchige „Denkpause“ erreichen und Gespräche mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Wenzel (ebenfalls Grüne) führen zu wollen.

Diese Zeit ist jetzt um. Doch statt dem Giftmülltourismus engagiert zu begegnen, hat Remmel mit der Industrie am 3.5.2016 eine Gemeinsame Erklärung

https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2016/05/SDRRAUM110016050918130.pdf

abgegeben. die eine Bankrotterklärung darstellt:

  1. Bereits die Form der Erklärung ist ungewöhnlich. Das NRW-Umweltministerium verlässt durch die Abgabe einer Gemeinsamen Erklärung die Position einer unabhängigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (Nachfolger von GdF Suez), ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH sind nicht mehr zu kontrollierende Unternehmen, für die der Staat eigenständig die Rahmenbedingungen setzt, sondern die bestimmenden Akteure bei der Bohrschlammentsorgung. Das Dokument ähnelt einem Vertrag, den die Industrie Remmel in die Feder diktiert hat.
  1. Hinsichtlich der Gespräche mit Wenzel hat Remmel in der Erklärung keine konkreten Angaben gemacht. So soll ein gewisser Zeitraum „genutzt werden, um eine Verständigung über weitere Schritte zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur übergreifenden Abfallentsorgung zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf der Ebene der Landesregierungen zu erzielen.“ Ob und wann Ergebnisse vorliegen werden und dem Parlament und Bevölkerung mitgeteilt werden, lässt die gemeinsame Erklärung völlig offen.
  1. Der Inhalt des Dokuments lässt keine Zweifel aufkommen, dass sich Remmel den Interessen der Industrie unterworfen hat. Denn die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ wird nicht gestoppt, sondern geht ungebrochen weiter. Die Transporte nach Hünxe sollen lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Wie lange diese 25 %-Reduzierung erfolgen soll, bleibt angesichts einer mehrdeutigen Formulierung in der Erklärung unklar. Die Industrie kann die Passage so auslegen, dass die Reduzierung nur für vier Wochen gilt. Da die Gesamtmenge der entsorgenden Bohrschlämme bei Interesse der Industrie gleich bleiben wird, wird zudem lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.
  1. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. In der „Gemeinsamen Erklärung“ wird von 314.000 Kubikmetern, das entspricht rund 500.000 Tonnen, ausgegangen. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps.
  1. Keine Aussage macht Remmel zu weiteren Ablagerungen niedersächsischer Bohrschlämme. In der „Gemeinsamen Erklärung“ heißt es: „Seit 2014 läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben, dessen Ergebnisse jedoch erst in ca. zwei Jahren vorliegen sollen“. Ein Ausschluss der Annahme von Bohrschlämmen aus diesen Gruben bei NRW-Deponien wird vom Umweltministerium in Düsseldorf nicht vorgenommen. Damit wird dem weiteren Giftmülltourismus bereits jetzt Tür und Tor geöffnet.
  1. Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik blendet die Gemeinsame Erklärung völlig aus. Sie schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen.
  1. Die Aussage, dass die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung eine Intensivierung der Überwachung der abgehenden und ankommenden Abfalltransporte als auch der Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Schadstoffe und Einhaltung der Anforderungen vereinbart haben, stellt eine sachgerechte Entsorgung nicht sicher. Denn dazu müsste das Untersuchungsraster so engmaschig sein, dass eine chargenweise Beurteilung, etwa pro LKW-Ladung, erfolgen kann. Doch das Untersuchungsraster bleibt genauso unbestimmt wie der Umfang der zu untersuchenden Schadstoffe. Damit ist ein Schutz vor inhomogenen Schadstoffverteilungen nicht möglich.
  1. Der Aussage, dass sich die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung darin einig seien, dass alle Ergebnisse der Untersuchungen der Öffentlichkeit in verständlicher Form zugänglich gemacht werden sollen, sind bisher so gut wie keine Taten gefolgt. Zwar sind die angelieferten Bohrschlammmengen auf der Deponie Hünxe auf einem eher versteckten Teil der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden. Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse sucht man dort jedoch vergebens. Das Transparenzversprechen wird vom Umweltministerium NRW nicht eingelöst.
  1. In der gemeinsamen Erklärung wird der Giftmüllimport als ‚alltägliches Geschäft‘ bagatellisiert. Aspekte des Schutzes der Gesundheit der Menschen und der Umwelt werden nicht erwähnt. Stattdessen kommt die einzige Sorge von Umweltminister Remmel und der Industrie in folgendem Satz zum Ausdruck: „Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass die Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW nicht gefährdet werden sollte“. An die Stelle von vorsorgendem Umwelt- und Gesundheitsschutz tritt die Schaffung von Akzeptanz für Giftmülltourismus.

Damit lautet das Fazit zur Gemeinsamen Erklärung von Umweltminister Remmel und der Industrie: Der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen mit Bohrschlämmen aus Niedersachsen geht unvermindert und auf unabsehbare Zeit weiter. Sollte das Pro-Fracking-Recht im Bundestag verabschiedet werden, werden die zukünftigen Bohrschlammtransporte aus Niedersachsen sämtliche Entsorgungskapazitäten sprengen. Die vagen Aussagen zur Probenahme und Kontrolle stellen die geordnete Entsorgung von Bohrschlamm nicht sicher. Und die abwiegelnden Formulierungen in der Erklärung zeigen, dass es der Landesregierung um die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik und nicht um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt geht.

Und es könnte noch schlimmer kommen: Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) musste in einer Antwort vom 1.6.2016 auf eine Landtagsanfrage zugeben, dass bei über 100 Standorten im Bundesland Hinweise auf Bohrschlammgruben vorliegen. Bei der Frage wo das Inventar dieser Bohrschlammgruben und in Zukunft anfallender Bohrschlamm entsorgt wird, wirft Habeck Nebelkerzen. So verweist er auf die Deponien Schönwohld, Niemark und Rondeshagen. Grundsätzlich müssen Bohrschlämme auf Deponien der Kategorie 3, das heißt Sondermülldeponien, entsorgt werden. Doch nur Rondeshagen ist eine Kategorie 3-Deponie. Und diese Deponie wird gemäß der Ankündigung von Habeck Ende des Jahres geschlossen. Dann wird der Umweltminister versuchen, den Giftmüll zu exportieren und seine Probleme auf andere Bundesländer abzuwälzen. Damit besteht die große Gefahr, dass die gefährlichen Bohrschlämme aus Schleswig-Holstein wie schon die Bohrschlämme aus Niedersachsen auf Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelagert werden. NRW-Umweltminister Remmel muss sich daher schnellstens äußern, wie er darauf reagieren will.

Antrag an den Landesparteitag: Auch für NRW gilt: Fracking und Gasbohren ohne Ausnahmen verbieten!

Foto7 bAuf dem Landesparteitag habe ich zusammen mit weiteren Genossinnen und Genossen einen Antrag zum ausnahmslosen Fracking-Verbot eingebracht und dieser wurde mit großer Mehrheit angenommen. Hier der Fließtext des Antrags:
„Antrag an den Landesparteitag: Auch für NRW gilt: Fracking und Gasbohren ohne Ausnahmen verbieten!“ weiterlesen

×