Erklärung von Umweltministerin Hendricks zu Fracking ist durchsichtiges und perfides Manöver

Zdebel-Bundestag18032016„Heute schon benutzt Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) die gestrige Drohung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD), in Niedersachsen zu fracken, um Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen. Lies hatte damit den Schulterschluss mit der Gasindustrie vollzogen und den Konzernen versprochen, Fracking im Alleingang in Niedersachsen durchzusetzen. Das greift die Bundesumweltministerin nun auf, um ihr Pro-Fracking-Recht als angebliche Rettung in die Debatte zu bringen. Das ist ein durchsichtiges und perfides Manöver auf Kosten der Menschen und der Umwelt. Würden Hendricks und die übrigen vermeintlichen Fracking-Gegner in der Großen Koalition tatsächlich den Schutz der Bevölkerung vor Fracking wollen, hätten sie das vor wenigen Wochen beweisen können. Doch sie verweigerten dem Antrag der LINKEN für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ihre Zustimmung. Stattdessen verfolgt die Bundesumweltministerin weiterhin ihre Fracking-Pläne, obwohl diese auf breite Ablehnung der Bevölkerung stoßen“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss zur heutigen Erklärung der Bundesumweltministerin Hendricks.

Zdebel weiter: „Wieder einmal versucht die Bundesumweltministerin, sich als Fracking-Kritikerin darzustellen, obwohl das von ihr und Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) vorgelegte Fracking-Regelungspaket das gefährliche Gasbohren großflächig in Deutschland ermöglichen soll. Die Folgen des von Hendricks geplanten Fracking-Erlaubnisgesetzes wären katastrophal: Verseuchtes Grundwasser, Erdbeben durch Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser, die Freisetzung von klimaschädlichem Methan und die Gefahr von Gesundheitsschäden durch gefährliche Chemikalien. Dies wird in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung keineswegs verboten, sondern legalisiert. Die Behauptung von den angeblich sehr strengen Regeln zerplatzt daher bei näherem Hinsehen wie eine Seifenblase.“

Hubertus Zdebel kritisiert doppeltes Spiel der SPD beim Fracking

Foto7 bZu den Äußerungen des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD) gegenüber dem Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG), ehemals WEG, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss: „Olaf Lies und die SPD treiben beim Thema Fracking ein doppeltes Spiel. Während die SPD immer wieder vergeblich versucht, sich ein frackingkritisches Image zu geben, schafft Olaf Lies Fakten und will Fracking in Niedersachsen schnellstens durchsetzen. Die bekannten Umweltschäden wie Grundwasserkontaminationen, Erdbeben und die miserable Klimabilanz sind ihm dabei genauso egal wie Gesundheitsschäden der Bevölkerung. Es ist beschämend, dass ein Minister eines Landes, in dem in der Nähe von Gasförderstandorten erhöhte Krebsraten aufgetreten sind, einen Freibrief für Fracking ausstellen will. Lies macht sich damit die Profitinteressen der Gaskonzerne zu Eigen und handelt gegen die Interessen der Bevölkerung.

Der Wirtschaftsminister hat dem BVEG in einer Videobotschaft Unterstützung für das geplante Pro-Fracking der Bundesregierung signalisiert. Sollte ein bundesweites Pro-Fracking-Recht scheitern, würden in Niedersachsen alle Rahmenbedingungen für Fracking geschaffen. Das Ziel des SPD-Ministers ist dabei klar: Egal ob durch Regelungen auf Bundes- oder Landesebene – Fracking soll in Niedersachsen ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzt werden. DIE LINKE und ich werden uns dafür einsetzen, dass das Szenario eines durch Fracking zerstörten Bundeslandes nicht Realität wird. Ich werde mich weiter für ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen einsetzen.“

Offshore-Regelungspaket muss vollständig überarbeitet werden

Rede von MdB Hubertus Zdebel in der in der 176. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 9. Juni 2016 in der ersten Beratung des von der Großen Koalition eingebrachten Entwurfs zur Umsetzung einer europäischen Richtline über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Zdebel-Bundestag18032016Sehr geehrte Frau Präsidentin/ Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

heute diskutieren wir über die Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten, die das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 12. Juni 2013 auf Vorschlag der Europäischen Kommission erlassen hatten.

Ziel ist es – so  heißt es in der Richtlinie – „die Häufigkeit von schweren Unfällen im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten so weit wie möglich zu verringern und ihre Folgen zu begrenzen, …“

Die Richtlinie hätte bereits zum 19. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen und insofern kommt ihre Umsetzung gerade angesichts der Gefahren und Risiken von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und den erfolgten Ereignissen viel zu spät – man denke nur an die Explosion und Öl-und Gasfreisetzung bei der BP-Erdölplattform Deepwater Horizon 2010 im Golf von Mexiko .

Der heute vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen ist handwerklich korrekt formuliert, geht aber an den Problemen der Offshore-Förderung weit vorbei.

Ein Problem ist, dass die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie eben nicht gesetzlich erfolgt, sondern größtenteils auf dem Weg von Verordnungen.

Grundsätzlich ist DIE LINKE der Meinung: Allgemeine Anforderungen müssen im Bundesberggesetz klar festgelegt werden und dürfen nicht in Verordnungen geschoben werden. Doch eine entsprechend notwendige und grundsätzliche Novellierung des Bundeberggesetzes wird von der Großen Koalition systematisch verhindert.

Und selbst wenn man den Weg der Verordnungen geht, sind hier die falschen Verordnungen gewählt. Hätte die Bundesregierung wirklich einen hohen Standard bei der Anlagensicherheit gewollt, hätte sie die Anforderungen der EU-Offshore-Richtlinie in die Störfallverordnung integrieren müssen und so die Tätigkeiten auf Öl- und Gasplattformen unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen lassen. Es ist offensichtlich, warum die Koalition das nicht macht: Einmal mehr sollen Öl und Gaskonzerne privilegiert werden. Denn die an sie gestellten Sicherheitsanforderungen sind bedeutend geringer als im üblichen Recht der Anlagensicherheit.

Erst vor knapp zwei Wochen, am 25.5. dieses Jahres hat die Bundesregierung die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften beschlossen. Sie liegt jetzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor.

Diese Verordnung hat es in sich: So wird beispielsweise im § 40 der neuen Offshore-Bergverordnung festgelegt, dass nicht das potentielle Schadensausmaß, sondern lediglich das Risiko Maßstab für eine Verhinderung schwerer Unfälle sein soll. Da das Risiko zentral von Eintrittswahrscheinlichkeiten abhängt, können so große Schadensereignisse mit angeblich geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten als unbeachtlich erklärt werden. Zudem wird der Begriff des „vertretbaren Risikos“ verwendet. Da es in Deutschland jedoch keine Risikogrenzwerte gibt, werden die Öl- und Gaskonzerne selbst bestimmen, was sie für vertretbar halten und welchen Gefahren sie Mensch und Umwelt aussetzen.

Darüber hinaus klammert die Bundesregierung in ihren beschlossenen Verordnungsentwürfen einen zentralen Bereich der Offshore-Gas- und -Ölförderung vollkommen aus: Das Offshore-Fracking. Fracking ist bereits an Land unverantwortbar. Noch weniger beherrschbar sind die Folgen von Offshore Fracking, denn es kombiniert die Gefahren des Frackings an Land mit den klassischen Gefahren der Öl- und Gasgewinnung im Meer. Durch die eingesetzten Frackflüssigkeiten, deren Zusammensetzungen nicht veröffentlicht werden, kann es zu Wasserkontaminationen kommen. Das Aufbrechen des Untergrundgesteins und das Wiederverpressen des Flowbacks kann Erdbeben hervorrufen. Und durch Leckagen kann in erheblichem Maß das klimaschädliche Treibhausgas Methan entweichen.

Während der Sondierungs-, Förder- und Außerbetriebnahmeaktivitäten kann es außerdem zu schweren Unfällen kommen. Dazu gehören Öl- und Chemikalienfreisetzungen im Falle einer Schiffskollision oder von Pipelineleckagen. Größere Gasfreisetzungen können aufgrund eines Blowouts erfolgen. Eine mögliche größere Ölpest hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das empfindliche marine Ökosystem. Angesichts dieser möglichen Folgen ist Offshore-Fracking nicht verantwortbar. Fracking auf hoher See muss auf jeden Fall verboten werden. Das und vieles mehr, was dringend notwendig ist, sieht die Bundesregierung im vorliegenden Offshore-Regelungspaket gar nicht vor.

Aus den genannten Gründen fordert die LINKE, dass die Bundesregierung dieses Paket zurückzieht und grundlegend überarbeitet.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Schluss mit den Schutzbehauptungen von ExxonMobil zu Krebsfällen im Landkreis Rotenburg

P1010140„Es ist ein Skandal, dass ExxonMobil versucht, sich jeglicher Verantwortung für die Krebsfälle zu entziehen. Der Konzern ist vor allem darum bemüht, seine Erdgasförderung mit Schutzbehauptungen aus der Debatte heraus zu bekommen“, erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss anlässlich der jüngsten Äußerungen von ExxonMobil zu den erhöhten Krebszahlen im Landkreis Rotenburg. „Dass Exxon-Verantwortliche verkünden, es erschließe sich kein Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den Krebsfällen, ist unseriös und nicht akzeptabel. Ich fordere Exxon Mobil auf, endlich die Verantwortung für ihre Emissionen bei der Gasförderung und potenziell darauf zurückzuführende Gesundheitsschäden im Landkreis zu übernehmen.“

Zdebel weiter: „Wenn ExxonMobil von einem Team spricht, das über viele Monate Literaturstudien zu Krebsursachen vorgenommen, mit Experten gesprochen und Erkenntnisse zur Exxon-Mitarbeiterschaft und Statistiken ausgewertet habe, sind die gewonnenen Erkenntnisse für eine auch nur ansatzweise Entlastung der Bohrfirma offensichtlich nicht ausreichend. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich auf der Homepage von ExxonMobil nichts über die Untersuchungen findet. Anscheinend hat der Erdgaskonzern etwas vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Das ist genau das Gegenteil der vehement verkündeten Transparenz.

Auch Exxons öffentlich verkündeten Argumente können die Firma nicht entlasten. Zwar wird zugegeben, dass bei der Gasförderung krebserregendes Benzol austritt und zum Menschen gelangen kann. Der Konzern versucht jedoch, Benzol als Verursacher des Non-Hodgkin-Lymphoms und des Multiplen Myeloms, zwei hämatologischen Krebserkrankungen, die im Landkreis Rotenburg um das Doppelte bzw. das Dreifache erhöht bei älteren Männern zu finden sind, wider wissenschaftliche Erkenntnis auszuschließen bzw. zu relativieren. Im Gegensatz hierzu wird Benzol im Merkblatt zur Berufskrankheit Nummer 1318 ‚Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol‘ des Ärztlichen Sachverständigenbeirats ‚Berufskrankheiten‘ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich als Auslöser des Non-Hodgkin-Lymphoms und des Multiplen Myeloms sowie weiterer hämatologischer Krebserkrankungen angegeben.

Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ExxonMobil und seiner Subunternehmen nicht von spezifischen Krebserkrankungen betroffen sein sollen, muss zudem angezweifelt werden. Subunternehmen mit häufig wechselnder Belegschaft dürften beispielsweise bei Rohrreinigungsarbeiten weitaus stärker mit gesundheitsschädlichen Stoffen in Kontakt kommen. Wenn selbst ein ehemaliger Betriebsarzt bei Exxon nicht daran glaubt, dass alle Erkrankungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter registriert werden konnten, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Öffentliche Gesundheitsdienste haben derzeit allein aufgrund der berufsgenossenschaftlichen Meldungen keine echte Bewertungsgrundlage. Die niedersächsische Landesregierung muss endlich von den im Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) zusammengeschlossenen Erdgasförderern samt ihren Subunternehmen die vorbehaltlose Herausgabe aller notwendigen Daten einfordern.“

Bohrschlammskandal in NRW ohne Ende

Der Giftmülltourismus von Bohrschlämmen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie Niedersachsens nach NRW nimmt kein Ende. Und jetzt zeigt sich: Umweltminister Remmels Moratoriums-Ankündigung ist wie eine Seifenblase geplatzt.

140401-hubertus-zdebel-553x300Bereits im April 2016 wurde bekannt, dass gefährliche Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie in Hünxe und in Altenberge bei Münster in NRW deponiert wurden. Das ganze Ausmaß des Giftmülltourismus wurde jedoch nicht offengelegt.

Im April kündigte NRW-Umweltminister Remmel aber immerhin auch an, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen. Zweifel an dieser Ankündigung waren damals schon angebracht: Denn statt Klarheit zu schaffen, kündigte die NRW-Landesregierung zeitgleich in einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie weiteren Giftmülltourismus an. Die NRW-Landesregierung stellt darin die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht. Demgegenüber stehen jedoch keine konkreten Zusagen der niedersächsischen Landesregierung für eine zukünftige standortnahe Entsorgung. Das ist eine Bankrotterklärung. Über die Fehler der Vergangenheit wird wie selbstverständlich hinweggegangen. So wurden lediglich aufgrund der Berichterstattung des WDR und in anderen Medien intensivere Kontrollanalysen der Bohrschlämme, die auf die Deponie Hünxe-Schermbeck gelangt sind, vorgenommen. Hier hätte bereits mit der ersten Anlieferung konsequent gehandelt werden müssen. Gleiches gilt für die radiologischen Untersuchungen. Spätestens seit Beginn der Debatte um Fracking ist bekannt, dass Bohrschlämme radioaktiv belastet sein können und ein Untersuchungsbedarf besteht. Aus diesen Defiziten wurden im Bericht jedoch keine Schlussfolgerungen gezogen. Der Bericht machte zudem deutlich, dass der Landesregierung der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen egal war. Obwohl das Kabinett Kraft seit 2010 im Amt ist, gab es immer wieder Transporte von Bohrschlämmen nach NRW. Aktivitäten, dies zu unterbinden, existierten nicht.

Neuester Bericht von Remmel zeigt: Bohrschlamm-Moratorium geplatzt

Inzwischen ist klar: Die Ankündigung Remmels, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Das von ihm angekündigte Moratorium wird es nicht geben, stattdessen soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden.

Das geht aus dem jüngsten Schreiben von Remmel vom 9.5.2016 an den Umweltausschuss des Landtags in NRW hervor, dem eine Gemeinsame Erklärung von Umweltministerium NRW mit den Unternehmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (einem Nachfolger von GDF Suez), Arge K * R BBD Erika und der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH angefügt ist.

Diese nun veröffentlichte Bohrschlamm-Erklärung hat es in sich: Sie dokumentiert eine Unterwerfung unter Konzerninteressen, die bereits durch die Form des Dokuments (gemeinsame Erklärung) deutlich wird. Damit hat Remmel seine Rolle als Kontrollinstanz der Gaskonzerne aufgegeben und ist ihr williger Partner geworden. Dies wird auch inhaltlich deutlich. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Verbringung von gefährlichen Abfällen aus mindestens zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps. Die Transporte nach Hünxe sollen zudem lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Da die Gesamtmenge gleich bleiben wird, wird lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.

Zu den Gesprächen mit Niedersachsen berichtet das NRW-Umweltministerium nichts Neues. Der Politik der niedersächsischen Landesregierung aus SPD und Grünen, ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abzuwälzen, setzt Remmel keinen Widerstand entgegen.

Und als wäre dies nicht genug, versucht das NRW-Umweltministerium in der gemeinsamen Erklärung, den Giftmüllimport als „alltägliches Geschäft“ zu bagatellisieren. Es ist skandalös, dass in dem Papier der Sorge um die „Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW“ Ausdruck gegeben wird, während die Sorge um die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Umwelt keinerlei Erwähnung finden.

Die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung versuchen den Eindruck zu erwecken, dass die Entsorgung gefährlicher Bohrschlämme geordnet auf Giftmülldeponien erfolgt. Doch allein schon das Beispiel in Altenberge zeigt, dass dies nicht so ist. Wenn eine Haus- und Gewerbemülldeponie der Bohrschlammentsorgung dient, kann von einem umweltverträglichen Umgang mit Abfällen nicht mehr die Rede sein. Die Fakten müssen endlich auf den Tisch. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Kumpanei mit Öl- und Gasförderunternehmen sowie Entsorgern aufzukündigen und einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen. Den Gefahren der Öl- und Gasförderung im Bereich der Entsorgung muss endlich Rechnung getragen werden.

Thema Fracking wird komplett ausgeblendet

Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik hat die NRW-Landesregierung zudem ganz ausgeblendet. Die Landesregierung schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen. Bevor Niedersachsen auf Unterstützung bei der Entsorgung von bisher angefallenen Bohrschlämmen setzen kann, muss die dortige Landesregierung daher einen ausnahmslosen Verzicht auf Fracking erklären.

Dieser Artikel erschien zuerst im Linksletter der LINKEN. NRW

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