Rot-Grün setzt Bevölkerung weiter Bohrschlamm-Gefahren aus

HubertusZdebel-013Der niedersächsischen rot-grünen Landesregierung ist die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik offenbar wichtiger als der Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommen wir nach Analyse der „Gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens sowie der Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH, ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH“ vom 3. Mai 2016

Anfang April 2016 war es nicht mehr zu verheimlichen: In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, musste NRW-Umweltminister Remmel zugeben, dass in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Mengen an Bohrschlämmen aus Niedersachsen auf nordrhein-westfälischen Deponien entsorgt wurden. Die Bohrschlämme fallen an, wenn Öl und Gas gefördert werden. Sie können mit gefährlichen Rückständen wie den Schwermetallen Quecksilber und Arsen sowie mit radioaktiven Stoffen wie Radium 226 belastet sein. Diese Schlämme wurden in Niedersachsen jahrzehntelang in Schlammgruben gesammelt, die dort das Grundwasser und den Boden belasteten. Allein bei der Sanierung von drei Bohrschlammgruben in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren fielen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. Auch auf der Deponie in Hürth-Knapsack in Nordrhein-Westfalen landeten die gefährlichen Schlämme. Und nicht nur dort; auch auf der Mülldeponie in Altenberge wurden Bohrschlämme abgelagert.

In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, den Remmel am 5. April dem Umweltausschuss des Landtags NRW vorgelegt hat, kündigte er sogar weiteren Giftmülltourismus nach NRW an. So stellte er die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Bohrschlammgrube Erika auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht.

Vollmundig hatte der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel zudem gegenüber dem WDR angekündigt, bei den Transportunternehmen und Deponiebetreibern eine sechs- bis achtwöchige „Denkpause“ erreichen und Gespräche mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Wenzel (ebenfalls Grüne) führen zu wollen.

Diese Zeit ist jetzt um. Doch statt dem Giftmülltourismus engagiert zu begegnen, hat Remmel mit der Industrie am 3.5.2016 eine Gemeinsame Erklärung

https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2016/05/SDRRAUM110016050918130.pdf

abgegeben. die eine Bankrotterklärung darstellt:

  1. Bereits die Form der Erklärung ist ungewöhnlich. Das NRW-Umweltministerium verlässt durch die Abgabe einer Gemeinsamen Erklärung die Position einer unabhängigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (Nachfolger von GdF Suez), ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH sind nicht mehr zu kontrollierende Unternehmen, für die der Staat eigenständig die Rahmenbedingungen setzt, sondern die bestimmenden Akteure bei der Bohrschlammentsorgung. Das Dokument ähnelt einem Vertrag, den die Industrie Remmel in die Feder diktiert hat.
  1. Hinsichtlich der Gespräche mit Wenzel hat Remmel in der Erklärung keine konkreten Angaben gemacht. So soll ein gewisser Zeitraum „genutzt werden, um eine Verständigung über weitere Schritte zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur übergreifenden Abfallentsorgung zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf der Ebene der Landesregierungen zu erzielen.“ Ob und wann Ergebnisse vorliegen werden und dem Parlament und Bevölkerung mitgeteilt werden, lässt die gemeinsame Erklärung völlig offen.
  1. Der Inhalt des Dokuments lässt keine Zweifel aufkommen, dass sich Remmel den Interessen der Industrie unterworfen hat. Denn die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ wird nicht gestoppt, sondern geht ungebrochen weiter. Die Transporte nach Hünxe sollen lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Wie lange diese 25 %-Reduzierung erfolgen soll, bleibt angesichts einer mehrdeutigen Formulierung in der Erklärung unklar. Die Industrie kann die Passage so auslegen, dass die Reduzierung nur für vier Wochen gilt. Da die Gesamtmenge der entsorgenden Bohrschlämme bei Interesse der Industrie gleich bleiben wird, wird zudem lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.
  1. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. In der „Gemeinsamen Erklärung“ wird von 314.000 Kubikmetern, das entspricht rund 500.000 Tonnen, ausgegangen. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps.
  1. Keine Aussage macht Remmel zu weiteren Ablagerungen niedersächsischer Bohrschlämme. In der „Gemeinsamen Erklärung“ heißt es: „Seit 2014 läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben, dessen Ergebnisse jedoch erst in ca. zwei Jahren vorliegen sollen“. Ein Ausschluss der Annahme von Bohrschlämmen aus diesen Gruben bei NRW-Deponien wird vom Umweltministerium in Düsseldorf nicht vorgenommen. Damit wird dem weiteren Giftmülltourismus bereits jetzt Tür und Tor geöffnet.
  1. Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik blendet die Gemeinsame Erklärung völlig aus. Sie schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen.
  1. Die Aussage, dass die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung eine Intensivierung der Überwachung der abgehenden und ankommenden Abfalltransporte als auch der Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Schadstoffe und Einhaltung der Anforderungen vereinbart haben, stellt eine sachgerechte Entsorgung nicht sicher. Denn dazu müsste das Untersuchungsraster so engmaschig sein, dass eine chargenweise Beurteilung, etwa pro LKW-Ladung, erfolgen kann. Doch das Untersuchungsraster bleibt genauso unbestimmt wie der Umfang der zu untersuchenden Schadstoffe. Damit ist ein Schutz vor inhomogenen Schadstoffverteilungen nicht möglich.
  1. Der Aussage, dass sich die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung darin einig seien, dass alle Ergebnisse der Untersuchungen der Öffentlichkeit in verständlicher Form zugänglich gemacht werden sollen, sind bisher so gut wie keine Taten gefolgt. Zwar sind die angelieferten Bohrschlammmengen auf der Deponie Hünxe auf einem eher versteckten Teil der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden. Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse sucht man dort jedoch vergebens. Das Transparenzversprechen wird vom Umweltministerium NRW nicht eingelöst.
  1. In der gemeinsamen Erklärung wird der Giftmüllimport als ‚alltägliches Geschäft‘ bagatellisiert. Aspekte des Schutzes der Gesundheit der Menschen und der Umwelt werden nicht erwähnt. Stattdessen kommt die einzige Sorge von Umweltminister Remmel und der Industrie in folgendem Satz zum Ausdruck: „Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass die Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW nicht gefährdet werden sollte“. An die Stelle von vorsorgendem Umwelt- und Gesundheitsschutz tritt die Schaffung von Akzeptanz für Giftmülltourismus.

Damit lautet das Fazit zur Gemeinsamen Erklärung von Umweltminister Remmel und der Industrie: Der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen mit Bohrschlämmen aus Niedersachsen geht unvermindert und auf unabsehbare Zeit weiter. Sollte das Pro-Fracking-Recht im Bundestag verabschiedet werden, werden die zukünftigen Bohrschlammtransporte aus Niedersachsen sämtliche Entsorgungskapazitäten sprengen. Die vagen Aussagen zur Probenahme und Kontrolle stellen die geordnete Entsorgung von Bohrschlamm nicht sicher. Und die abwiegelnden Formulierungen in der Erklärung zeigen, dass es der Landesregierung um die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik und nicht um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt geht.

Und es könnte noch schlimmer kommen: Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) musste in einer Antwort vom 1.6.2016 auf eine Landtagsanfrage zugeben, dass bei über 100 Standorten im Bundesland Hinweise auf Bohrschlammgruben vorliegen. Bei der Frage wo das Inventar dieser Bohrschlammgruben und in Zukunft anfallender Bohrschlamm entsorgt wird, wirft Habeck Nebelkerzen. So verweist er auf die Deponien Schönwohld, Niemark und Rondeshagen. Grundsätzlich müssen Bohrschlämme auf Deponien der Kategorie 3, das heißt Sondermülldeponien, entsorgt werden. Doch nur Rondeshagen ist eine Kategorie 3-Deponie. Und diese Deponie wird gemäß der Ankündigung von Habeck Ende des Jahres geschlossen. Dann wird der Umweltminister versuchen, den Giftmüll zu exportieren und seine Probleme auf andere Bundesländer abzuwälzen. Damit besteht die große Gefahr, dass die gefährlichen Bohrschlämme aus Schleswig-Holstein wie schon die Bohrschlämme aus Niedersachsen auf Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelagert werden. NRW-Umweltminister Remmel muss sich daher schnellstens äußern, wie er darauf reagieren will.

Antrag an den Landesparteitag: Auch für NRW gilt: Fracking und Gasbohren ohne Ausnahmen verbieten!

Foto7 bAuf dem Landesparteitag habe ich zusammen mit weiteren Genossinnen und Genossen einen Antrag zum ausnahmslosen Fracking-Verbot eingebracht und dieser wurde mit großer Mehrheit angenommen. Hier der Fließtext des Antrags:
„Antrag an den Landesparteitag: Auch für NRW gilt: Fracking und Gasbohren ohne Ausnahmen verbieten!“ weiterlesen

Erklärung von Umweltministerin Hendricks zu Fracking ist durchsichtiges und perfides Manöver

Zdebel-Bundestag18032016„Heute schon benutzt Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) die gestrige Drohung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD), in Niedersachsen zu fracken, um Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen. Lies hatte damit den Schulterschluss mit der Gasindustrie vollzogen und den Konzernen versprochen, Fracking im Alleingang in Niedersachsen durchzusetzen. Das greift die Bundesumweltministerin nun auf, um ihr Pro-Fracking-Recht als angebliche Rettung in die Debatte zu bringen. Das ist ein durchsichtiges und perfides Manöver auf Kosten der Menschen und der Umwelt. Würden Hendricks und die übrigen vermeintlichen Fracking-Gegner in der Großen Koalition tatsächlich den Schutz der Bevölkerung vor Fracking wollen, hätten sie das vor wenigen Wochen beweisen können. Doch sie verweigerten dem Antrag der LINKEN für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ihre Zustimmung. Stattdessen verfolgt die Bundesumweltministerin weiterhin ihre Fracking-Pläne, obwohl diese auf breite Ablehnung der Bevölkerung stoßen“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss zur heutigen Erklärung der Bundesumweltministerin Hendricks.

Zdebel weiter: „Wieder einmal versucht die Bundesumweltministerin, sich als Fracking-Kritikerin darzustellen, obwohl das von ihr und Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) vorgelegte Fracking-Regelungspaket das gefährliche Gasbohren großflächig in Deutschland ermöglichen soll. Die Folgen des von Hendricks geplanten Fracking-Erlaubnisgesetzes wären katastrophal: Verseuchtes Grundwasser, Erdbeben durch Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser, die Freisetzung von klimaschädlichem Methan und die Gefahr von Gesundheitsschäden durch gefährliche Chemikalien. Dies wird in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung keineswegs verboten, sondern legalisiert. Die Behauptung von den angeblich sehr strengen Regeln zerplatzt daher bei näherem Hinsehen wie eine Seifenblase.“

Hubertus Zdebel kritisiert doppeltes Spiel der SPD beim Fracking

Foto7 bZu den Äußerungen des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD) gegenüber dem Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG), ehemals WEG, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss: „Olaf Lies und die SPD treiben beim Thema Fracking ein doppeltes Spiel. Während die SPD immer wieder vergeblich versucht, sich ein frackingkritisches Image zu geben, schafft Olaf Lies Fakten und will Fracking in Niedersachsen schnellstens durchsetzen. Die bekannten Umweltschäden wie Grundwasserkontaminationen, Erdbeben und die miserable Klimabilanz sind ihm dabei genauso egal wie Gesundheitsschäden der Bevölkerung. Es ist beschämend, dass ein Minister eines Landes, in dem in der Nähe von Gasförderstandorten erhöhte Krebsraten aufgetreten sind, einen Freibrief für Fracking ausstellen will. Lies macht sich damit die Profitinteressen der Gaskonzerne zu Eigen und handelt gegen die Interessen der Bevölkerung.

Der Wirtschaftsminister hat dem BVEG in einer Videobotschaft Unterstützung für das geplante Pro-Fracking der Bundesregierung signalisiert. Sollte ein bundesweites Pro-Fracking-Recht scheitern, würden in Niedersachsen alle Rahmenbedingungen für Fracking geschaffen. Das Ziel des SPD-Ministers ist dabei klar: Egal ob durch Regelungen auf Bundes- oder Landesebene – Fracking soll in Niedersachsen ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzt werden. DIE LINKE und ich werden uns dafür einsetzen, dass das Szenario eines durch Fracking zerstörten Bundeslandes nicht Realität wird. Ich werde mich weiter für ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen einsetzen.“

Offshore-Regelungspaket muss vollständig überarbeitet werden

Rede von MdB Hubertus Zdebel in der in der 176. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 9. Juni 2016 in der ersten Beratung des von der Großen Koalition eingebrachten Entwurfs zur Umsetzung einer europäischen Richtline über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Zdebel-Bundestag18032016Sehr geehrte Frau Präsidentin/ Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

heute diskutieren wir über die Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten, die das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 12. Juni 2013 auf Vorschlag der Europäischen Kommission erlassen hatten.

Ziel ist es – so  heißt es in der Richtlinie – „die Häufigkeit von schweren Unfällen im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten so weit wie möglich zu verringern und ihre Folgen zu begrenzen, …“

Die Richtlinie hätte bereits zum 19. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen und insofern kommt ihre Umsetzung gerade angesichts der Gefahren und Risiken von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und den erfolgten Ereignissen viel zu spät – man denke nur an die Explosion und Öl-und Gasfreisetzung bei der BP-Erdölplattform Deepwater Horizon 2010 im Golf von Mexiko .

Der heute vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen ist handwerklich korrekt formuliert, geht aber an den Problemen der Offshore-Förderung weit vorbei.

Ein Problem ist, dass die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie eben nicht gesetzlich erfolgt, sondern größtenteils auf dem Weg von Verordnungen.

Grundsätzlich ist DIE LINKE der Meinung: Allgemeine Anforderungen müssen im Bundesberggesetz klar festgelegt werden und dürfen nicht in Verordnungen geschoben werden. Doch eine entsprechend notwendige und grundsätzliche Novellierung des Bundeberggesetzes wird von der Großen Koalition systematisch verhindert.

Und selbst wenn man den Weg der Verordnungen geht, sind hier die falschen Verordnungen gewählt. Hätte die Bundesregierung wirklich einen hohen Standard bei der Anlagensicherheit gewollt, hätte sie die Anforderungen der EU-Offshore-Richtlinie in die Störfallverordnung integrieren müssen und so die Tätigkeiten auf Öl- und Gasplattformen unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen lassen. Es ist offensichtlich, warum die Koalition das nicht macht: Einmal mehr sollen Öl und Gaskonzerne privilegiert werden. Denn die an sie gestellten Sicherheitsanforderungen sind bedeutend geringer als im üblichen Recht der Anlagensicherheit.

Erst vor knapp zwei Wochen, am 25.5. dieses Jahres hat die Bundesregierung die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften beschlossen. Sie liegt jetzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor.

Diese Verordnung hat es in sich: So wird beispielsweise im § 40 der neuen Offshore-Bergverordnung festgelegt, dass nicht das potentielle Schadensausmaß, sondern lediglich das Risiko Maßstab für eine Verhinderung schwerer Unfälle sein soll. Da das Risiko zentral von Eintrittswahrscheinlichkeiten abhängt, können so große Schadensereignisse mit angeblich geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten als unbeachtlich erklärt werden. Zudem wird der Begriff des „vertretbaren Risikos“ verwendet. Da es in Deutschland jedoch keine Risikogrenzwerte gibt, werden die Öl- und Gaskonzerne selbst bestimmen, was sie für vertretbar halten und welchen Gefahren sie Mensch und Umwelt aussetzen.

Darüber hinaus klammert die Bundesregierung in ihren beschlossenen Verordnungsentwürfen einen zentralen Bereich der Offshore-Gas- und -Ölförderung vollkommen aus: Das Offshore-Fracking. Fracking ist bereits an Land unverantwortbar. Noch weniger beherrschbar sind die Folgen von Offshore Fracking, denn es kombiniert die Gefahren des Frackings an Land mit den klassischen Gefahren der Öl- und Gasgewinnung im Meer. Durch die eingesetzten Frackflüssigkeiten, deren Zusammensetzungen nicht veröffentlicht werden, kann es zu Wasserkontaminationen kommen. Das Aufbrechen des Untergrundgesteins und das Wiederverpressen des Flowbacks kann Erdbeben hervorrufen. Und durch Leckagen kann in erheblichem Maß das klimaschädliche Treibhausgas Methan entweichen.

Während der Sondierungs-, Förder- und Außerbetriebnahmeaktivitäten kann es außerdem zu schweren Unfällen kommen. Dazu gehören Öl- und Chemikalienfreisetzungen im Falle einer Schiffskollision oder von Pipelineleckagen. Größere Gasfreisetzungen können aufgrund eines Blowouts erfolgen. Eine mögliche größere Ölpest hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das empfindliche marine Ökosystem. Angesichts dieser möglichen Folgen ist Offshore-Fracking nicht verantwortbar. Fracking auf hoher See muss auf jeden Fall verboten werden. Das und vieles mehr, was dringend notwendig ist, sieht die Bundesregierung im vorliegenden Offshore-Regelungspaket gar nicht vor.

Aus den genannten Gründen fordert die LINKE, dass die Bundesregierung dieses Paket zurückzieht und grundlegend überarbeitet.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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