Atomwaffentechnik der URENCO soll an die Börse

Während die Bundesregierung gerade um Fristverlängerung für ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage zum geplanten Verkauf der Uranfabriken der URENCO des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel vom 4.12. auf den 18.12. gebeten hat, berichtet die Nachrichtenagentur reuters, dass offenbar ein Verkauf über die Börse als beste Variante für möglichst hohe Erlöse angesehen wird. Die Agentur bezieht sich dabei auf namentlich nicht genannte mit der Angelegenheit befasste Informanten. Derzeit läuft ein Bieterverfahren, mit dem die beteiligten Eigentümer aus England, den Niederlande und Deutschland den Verkaufspreis der URENCO ermitteln wollen. Der Verkauf der URENCO ist besonders brisant, weil diese Anlagen grundsätzlich auch atomwaffenfähiges Uran herstellen und nur unter strengsten Auflagen und Kontrollen betrieben werden können.

“Atomwaffenfähige Technologien zum Verkauf an der Börse. Ein wirklich beängstigendes Szenario,” so kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomaussstieg der Links-Fraktion die reuters-Meldung. “Eine solch gefährliche Technologie darf nicht einfach auf Börsenplätzen verscherbelt werden. Auch wenn es weiter eine strenge staatliche Aufsicht geben wird, die Risiken zur Weiterverbreitung dieser Atomwaffen-Technik steigen enorm. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich ihr Schweigen bricht und den Bundestag umfassend über das weitere Vorgehen informiert. Ich bin gespannt, wie die Regierung auf meine Anfrage antworten wird.”

Zdebel und die Links-Fraktion setzen sich für die Stilllegung der URENCO-Anlage in Gronau ein, die nicht vom Atomausstieg betroffen ist und über eine unbefristete Dauerbetriebsgenehmigung verfügt.

Hochangereichertes Uran: Kuriose Logik der Bundesregierung bei atomwaffenfähigem Uran

„Kuriose Logik der Bundesregierung beim Umgang mit hochangereichertem Atommüll aus Uran-Brennelementen. Angeblich hochangereicherter Uran-Atommüll aus Jülich soll nach den Planungen der Bundesregierung unbedingt in die USA exportiert werden, um die Risiken für die Weiterverbreitung von atomwaffenfähigen Kernbrennstoffen (Proliferation) zu reduzieren. Die deutlich höher angereicherten und in jedem Fall waffenfähigen Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching aber sollen einfach in Deutschland bleiben.“ Mit diesem Fazit reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion, auf die jetzt vorliegende Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage (BT-Drs.18/3244). Ein Castor-Behälter mit fünf abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Garching wird rund 300 Kg hochangereichertes und damit waffenfähiges Uran enthalten, aus dem mehrere Bomben gebaut werden könnten.

Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf die Anfrage von Zdebel, dass ab 2018 weiterer hochradioaktiver Atommüll mit hochangereichertem Uran aus dem Forschungsreaktor Garching per Castor-Transport in das Zwischenlager Ahaus in NRW gehen soll.

Zdebel: „Der Umgang mit dem waffenfähigen Uran aus den Brennelementen von Garching sollte die Richtschnurr auch für den Umgang mit dem Atommüll aus Jülich sein: Wir müssen die Probleme damit in der Bundesrepublik lösen und sie nicht anderen Staaten vor die Tür stellen. Dabei müssen Atomtransporte vermieden werden und Lösungen jeweils vor Ort geprüft werden.“

Der hochradioaktive Atommüll aus dem Forschungsreaktor Garching ist besonders riskant, weil er aus atomwaffenfähigem – hochangereichertem – Uran besteht. Der Betrieb des Forschungsreaktors mit diesen Brennelementen ist bis heute international umstritten. Die USA hatten sich massiv gegen den Betrieb mit derartigen Brennelementen ausgesprochen und sich geweigert, den Reaktor in Garching zu beliefern. Weltweit wird im Zuge der Minimierung von Risiken für den militärischen Missbrauch von Kernbrennstoffen versucht, auch Forschungsreaktoren nur noch mit Brennelementen unterhalb einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Uran 235 zu beliefern. Dies soll vor allem nukleare „Newcomer“ davon abhalten, mit atomwaffenfähigem Material zu hantieren. Für den Betrieb von Garching wurden diese Bemühungen schließlich ignoriert und Verträge mit Russland für die Lieferung von hochangereichertem waffenfähigen Uran für die Brennelemente abgeschlossen.

Das jeweils 53 Kilogramm schwere Brennelement enthält insgesamt jeweils 8,1 kg hochangereichertes Uran (93 Prozent U-235, 7 Prozent U-238). Derzeit verbleibt ein solches Kompaktbrennelement 60 Tage im Reaktor (früher 52 Tage). Vier solcher Brennelemente kommen pro Jahr zum Einsatz. Die Kosten je Brennelement belaufen sich für Brennstoffbeschaffung, Lagerung sowie Fertigung und Transport auf 1,1 Millionen Euro. Die Herstellung erfolgt laut Aussagen der Bundesregierung in Frankreich. Nach dem Einsatz im Reaktor soll das abgebrannte Brennelement nach 60 Tagen Volllast noch einen Anreicherungsgrad von 88 Prozent Uran 235 haben.

In Garching ist lediglich eine „Abklinglagerung“ vorgesehen. Bereits vor dem Betriebsbeginn in Garching soll eine Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls im Zwischenlager in Ahaus vertraglich geregelt worden sein. Eine Zwischenlagerung vor Ort ist offenbar nie geprüft worden.

Ausdrücklich hatte Zdebel die Bundesregierung nach den Proliferationsrisiken der hochangereicherten Uran-Brennelemente aus Garching (Frage 6) und einen möglichen späteren Export in die USA (Frage 8) gefragt. Die Bundesregierung verweist lediglich auf Kontrollen durch die IAEO und Euratom. Mit keinem Wort geht sie auf die Frage zur Möglichkeit eines späteren US-Export ein. Sie stellt aber fest: „Nach der Zwischenlagerung ist eine Endlagerung der bestrahlten Brennelemente als wärmeentwickelnde, radioaktive Abfälle geplant. Eine Konditionierung ist bislang nicht vorgesehen.“ (Antwort auf Frage 9)

„Transporte hochradioaktiver Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Garching II in das Zwischenlager Ahaus“, BT-Drs.18/3244

Hochradioaktiver Atommüll aus München-Garching soll nach Ahaus in NRW

Hochradioaktive Brennelemente aus dem Forschungsreaktor „Heinz Maier-Leibnitz“ (FRM II) in München-Garching sollen künftig im Zwischenlager Ahaus (NRW) zwischengelagert werden. Die GNS hat vor wenigen Wochen angekündigt, dass sie einen Genehmigungsantrag dazu wieder aufgenommen hat. Demnach sollen etwa im Jahr 2018 zwischen 16 bis 24 Castortransporte nach Nordrhein-Westfalen rollen. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion will nun mit einer Kleinen Anfrage mehr über diese Atomtransporte erfahren, u.a. warum eine weitere Lagerung des hochradioaktiven Atommülls nicht am Standort Garching erfolgt (Die Fragen an die Bundesregierung als PDF).

Die Brennelemente aus Garching enthalten gegenüber herkömmlichen Brennstoff hochangereichertes Uran. Dies schafft zusätzliche Risiken. Daher will der Abgeordnete auch von der Bundesregierung wissen, in welcher Weise dieser Atommüll künftig weiter behandelt werden soll. In Jülich plant die Bundesregierung derzeit den Export von Atommüll in die USA, weil es sich dabei angeblich um hochangereichertes Uran handeln soll, von dem Risiken für die Weiterverbreitung von Atomwaffenmaterial ausgehen. Daher will Zdebel auch wissen, ob die Bundesregierung einen späteren Export des Atommülls aus dem Forschungsreaktor Garching plant.

Zdebel: „Atomtransporte mit hochradioaktiven Brennelementen sind besonders gefährlich und sollten unbedingt vermieden werden. Transporte von Zwischenlösung zu Zwischenlösung machen angesichts der Gefahren keinen Sinn.“

Siehe auch:

Atomwaffentechnik der URENCO steht zum Verkauf – Abgeordneter fragt nach

Die Uranfabriken der URENCO, darunter die Anlage im westfälischen Gronau, sollen verkauft werden. Dabei geht es nicht nur um die Anreicherung von Uran für den Betrieb von Atomkraftwerken. Grundsätzlich kann mit den Zentrifugen der URENCO auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden. Wie brisant diese Technologie ist, zeigen die äußerst komplizierten Verhandlungen mit dem Iran. Auch dort geht es um Urananreicherungstechnik, wie sie die URENCO einsetzt. Deshalb fragt der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher der Linksfraktion für Atomausstieg, nun die Bundesregierung über den Stand der Dinge zu diesem Verfahren und will wissen, mit welchen Maßnahmen und Anforderungen die Bundesregierung sicher stellen will, dass ein Verkauf nicht zur Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik führt. (Hier die Anfrage als PDF).

Zdebel: „Die Uranfabriken der URENCO stellen einen der leichtesten Wege zur Atomwaffe da. Solch eine gefährliche Technik darf nicht in falsche Hände gelangen. Die Urananlage in Gronau gehört stillgelegt. Um zu verhindern, dass diese Atomwaffentechnik in falsche Hände kommt, muss die Bundesregierung endlich von ihrem Veto-Recht gebrauch machen  und den Verkauf an private Konzerne oder gar Investoren-Gruppen verhindern.“

Derzeit läuft für die URENCO, die Urananlagen in Großbritannien, den Niederlanden, den USA und in Gronau betreibt, das so genannte Bieterverfahren. Es gibt ein weltweites Interesse an der URENCO. Atomkonzerne aus Frankreich, Canada oder Japan, aber auch Investoren-Gruppen haben laut Medienberichten ihr Interesse an einer Übernahme signalisiert. Selbst ein Verkauf an der Börse wird derzeit nicht ausgeschlossen. Die Uranfabrik in Gronau ist vom Atomausstieg ausgenommen und darf ohne zeitliche Befristung weiter für den Weltmarkt produzieren.

Siehe auch:

Uranfabrik Gronau: Wohin mit dem Atommüll?

 

Atommüll-Export: „Nicht zulässig“ – Bundesregierung verweigert Angaben zu Proliferationsrisiken

14975427563_2413cd6579_zAngeblich aus Proliferationsgründen plant die Bundesregierung den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Doch konkrete Angaben über diese behaupteten Risiken hält sie für „grundsätzlich nicht zulässig“ und für „aus technischer Sicht nicht sachgerecht“. Das antwortet das Bundesforschungsministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion. (Drucksache 18/2998) Außerdem sei der Export der Brennelemente in die USA deutlich billiger, als der Neubau eines Atommülllagers in Jülich. Eine weitere Lagerung in Jülich sei „die unwahrscheinlichste Variante“, heißt es mit Bezug auf den Wirtschaftsminister in NRW. Drucksache mit Antworten der Bundesregierung Drs. 18/3230, PDF)

„Der Export von Atommüll aus Jülich in die USA wäre ein Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung. Da kann es nicht angehen, wenn die Bundesregierung Risiken behauptet, die sie dann nicht konkret begründet. Bei Lichte betrachtet bleibt der Eindruck, dass dieser Export von Atommüll vor allem aus Kostengründen erfolgen soll, weil das billiger wäre, als die Errichtung einer neuen Lagerhalle in Jülich“, stellt Hubertus Zdebel fest und betont: „Es darf kein Abschieben der Atommüllprobleme ins Ausland geben.“

Nicht zulässig und nicht sachgerecht?

Angesichts des von der Bundesregierung immer wieder behaupteten Proliferationsrisikos, das von den abgebrannten und hochradioaktiven Brennelementen des AVR Jülich ausgehen soll, wollte der Abgeordnete Hubertus Zdebel es genauer wissen und fragte nach, wie es sich den genau mit dem angereicherten Uran verhält. Die Antwort der Bundesregierung: „Eine Mittelung der Anreicherungsgrade zum Beispiel über alle 1900 Brennelemente eines CASTOR-Behälters ist grundsätzlich nicht zulässig sowie aus technischer Sicht nicht sachgerecht.“

US-Option billiger als Neubau einer Lagerhalle

Angeblich werden in Jülich derzeit mehrere Optionen für den Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente untersucht. Die Atomaufsicht in NRW hatte im Sommer 2014 die Räumung des bestehenden Atommülllagers angeordnet, weil „nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“ Neben den bereits seit 2012 laufenden Planungen (!) zum Export in die USA wird seit dem auch eine Auslagerung in das Zwischenlager Ahaus und die Neuerrichtung eines Lagers in Jülich untersucht. Doch während in den Haushaltsplanungen für den Export in die USA „vorsorglich“ bereits insgesamt 250 Millionen Euro eingeplant werden, gibt es für die anderen Optionen bislang keine derartigen Haushaltsplanungen. Allerdings verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei den genannten Kosten für die US-Option noch um eine „vorläufige Kostenabschätzung zwecks vorsorglicher Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA“ handelt.

In einem Bericht des Forschungsministeriums vom Mai 2014 an den Haushaltsausschuss wird davor gewarnt, dass für die Errichtung eines neuen Lagers in Jülich Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ gegenüber dem Export in die USA entstehen würden. Darauf angesprochen teilt die Bundesregierung dem Abgeordneten Zdebel jetzt mit: „Bei dem vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung und dient nicht – wie vom Fragesteller suggeriert – dem Zweck der Priorisierung einer Option zur aufsichtsbehördlich angeordneten Räumung des AVR-Behälterlagers.“

Die Entscheidung, welche Option am Ende gewählt würde, so heißt es weiter, „ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet“. Die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt habe „oberste Priorität“.

Allerdings: „Die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers wäre grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-Brennelemente handeln würde, das zudem parallel zu dem in Ahaus befindlichen Transportbehälterlager betrieben werden müsste.“

Verbleib in Jülich ist „unwahrscheinlichste Variante“

Die Entscheidung, wie es mit dem Atommüll in Jülich weiter ginge, habe die Atomaufsicht in NRW zu treffen. Aber: „Der zuständige nordrhein-westfälische Minister des MWEIMH erläuterte am 22. September 2014 der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages, er halte persönlich eine weitere Lagerung vor Ort in Jülich aufgrund von Sicherheitsbedenken als die unwahrscheinlichste Variante. Das MWEIMH hatte die Räumung angeordnet, da nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“

Die Antwort der Bundesregierung: „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“, Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter u. a. und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/2998 (PDF)

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