RWE will Tarifvertrag über „Krisenparagrafen“ aushebeln

DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten

27132839454_f5244f10fa_oMit der Berufung auf den sogenannten Krisenparagrafen will die Konzernleitung Entlassungen, Kürzungen bei Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Verschlechterungen bei weiteren Leistungen durchsetzen und damit jeglichen Widerstand im Keim ersticken. „Dass der Konzern nun aber mit dem Krisenparagrafen praktisch den Tarifvertrag aushebeln will, ist nicht nur ein direkter Angriff auf die eigene Belegschaft – es stellt auch die Verlässlichkeit von Tarifverhandlungen schlechthin in Frage“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss und Sprecher für den Atomausstieg. „DIE LINKE steht an der Seite der Belegschaft und setzt sich für einen geordneten sozialverträglichen Kohleausstieg ein, der nicht zu Lasten der Beschäftigten und der Bürgerinnen und Bürger geht.“

Zdebel weiter: „Nach Bekanntgabe der Konzernleitung von RWE, das Unternehmen müsse wegen der Ewigkeitskosten für den Atommüll Kürzungen vornehmen, war bereits klar, wen es treffen soll: Die eigene Belegschaft. Die Krise bei RWE ist nicht nur hausgemacht, sie war auch abzusehen und ist nicht etwa irgendeiner unvorhersehbaren Entwicklung geschuldet. Der Konzern, der jahrzehntelang Milliarden in die Taschen der Konzernleitung und der Aktionäre scheffelte, hat die Energiewende völlig verpennt. Nun will er auch die Kosten des Atomausstiegs und die Folgekosten des Braunkohletagebaus auf die Allgemeinheit abwälzen. Zu diesem Schluss kommt auch die Studie des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS): Danach sind die Berechnungen der Folgekosten des Braunkohleausstiegs und die finanziellen Rückstellungen des Konzerns völlig intransparent. Die Finanzmittel seien zudem nicht real zurückgelegt, sondern der Konzern könne sie völlig frei verwenden. Braunkohlekonzerne wie RWE können sich also ganz leicht aus der Verantwortung stehlen. Leidtragende sind die Belegschaften und die Bürgerinnen und Bürger, die auf den dauerhaften Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben.“

Atomtransporte aus Jülich in Vorbereitung – Zdebel: „Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll neue Castor-Halle in Jülich.“

In NRW werden Castor-Transporte aus Jülich vorbereitet. Uneins sei sich die Bundesregierung nach Aussagen der Umweltministerin Barbara Hendricks auf Nachfrage des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel noch über das Ziel der Atomtransporte. Im Gespräch ist immer noch ein Export in die USA oder in das Zwischenlager Ahaus. Das Bundesumweltministerium geht von einer Lösung im Inland aus, was aber noch nicht die gemeinsame Position der Bundesregierung wäre. Ein neues Zwischenlager in Jülich, so die Ministerin, werde nach ihrer Kenntnis auch von der Landesregierung NRW nicht angestrebt. Der aus NRW stammende Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, reagiert mit der Forderung: „Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll zu spielen, braucht es eine neue Castor-Halle in Jülich.“

Bundesumweltministerin Hendricks antwortet auf Nachfragen von Zdebel:

Auf Nachfrage von Zdebel hat die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gestern im Bundestages erklärt, dass es Gespräche mit dem Land NRW über die Durchführung von Atomtransporten für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich gibt. Thema in den Gesprächen mit NRW sei demnach die Frage, „auf welche Art und Weise der dafür notwendige Transport am besten durchgeführt wird“, sagte die Ministerin. Weiter teilte Hendricks mit, dass es nach ihrem Kenntnisstand auch aus Sicht der Landesregierung NRW nicht vorgesehen sei, ein eigenes Zwischenlager am Standort in Jülich zu errichten. Die Transporte sollen so zügig und so sicher wie möglich an einen anderen Ort verbracht werden, sagte die Ministerin auf die Frage von Hubertus Zdebel.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE kommentiert diese Aussagen der Ministerin:

„Offiziell haben die Behörden im rot-grün regierten NRW und die Bundesregierung bislang immer erklärt, die drei Optionen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, Export in die USA und Castortransporte nach Ahaus würden noch geprüft. Was alle ahnten, ist nun durch die Aussagen der Bundesumweltministerin klar: Ein neues Zwischenlager in Jülich wurde nie ernsthaft untersucht. Nur Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA sind ernsthaft in Planung. Während das Bundesumweltministerium offenbar den Export in die USA ablehnt und dabei von der „Endlager“-Kommission mit einem entsprechenden Beschluss unterstützt wird, scheint der Regierungspartner CDU/CSU von dem US-Export immer noch nicht Abstand genommen zu haben.“

Zdebel fordert weiterhin: „Es ist blanker Unsinn, den Atommüll aus Jülich quer durch NRW nun von einem Zwischenlager in das nächste zu verfrachten. Bereits Anfang der 2030er Jahre läuft die Genehmigung für das Lager in Ahaus aus. Dann müssten erneut Atomtransporte durchgeführt werden. Ich bleibe deshalb dabei: Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll zu spielen, braucht es eine neue Castor-Halle in Jülich.“

Das Zwischenlager in Jülich verfügt wegen Sicherheitsmängeln nicht mehr über die erforderliche atomrechtliche Genehmigung und soll auf Anordnung des Landes NRW geräumt werden. Neben einem Export der hochradioaktiven Brennelemente in die USA oder in das Zwischenlager Ahaus, ist offiziell auch der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich als Option vorgesehen. Einen Genehmigungsantrag für die Einlagerung in Ahaus hat der Betreiber der Forschungsanlage Jülich beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bereits gestellt und mit der Genehmigung wird demnächst gerechnet.

Zdebel hatte in der Fragestunde zuvor darauf verwiesen, dass ein Export in die USA für diese bestrahlten Brennelemente aus dem Atomkraftwerk AVR nach Atomgesetz rechtswidrig wäre. Die Ministerin hatte diese Auffassung im Grundsatz bestätigt und erklärt, dass die Bundesregierung in dieser Frage aber noch uneins wäre. (Siehe dazu den Link oben)

Auch die Atommüll-Kommission des deutschen Bundestages, die einen Bericht zur weiteren Suche nach einem Atom-Dauerlager erarbeitet, hat sich für ein Export-Verbot derartiger radioaktiver Abfälle ausgesprochen. Dies solle nicht nur wie bisher für den Müll aus Atomkraftwerken, sondern auch für Forschungsreaktoren gelten.

Änderungen an Fracking-Erlaubnisgesetz bloße Kosmetik

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„Über ein Jahr ließ die Bundesregierung ihren Entwurf für ein Pro-Fracking-Gesetz vor sich hin schmoren. Was wir jetzt erleben, ist ein abgekartetes Spiel: Die Große Koalition benutzt die Drohung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD), in Niedersachsen zu fracken, um Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen. Lies hatte damit den Schulterschluss mit der Gasindustrie vollzogen und den Konzernen versprochen, Fracking im Alleingang in Niedersachsen durchzusetzen. Das greift die Bundesregierung nun auf, um ihr Pro-Fracking-Recht im Windschatten der Fußballeuropameisterschaft durchzupeitschen. Das ist ein durchsichtiges und perfides Manöver auf Kosten der Menschen und der Umwelt“, so Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. Zdebel weiter:

„Die Große Koalition legt nun überfallartig ihr Fracking-Erlaubnisgesetz nochmals vor – mit wenigen kosmetischen Änderungen, auf die sich die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. So ist auch gemäß den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen der CDU/CSU und SPD Fracking im Sandgestein, in sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, nach wie vor erlaubt. Damit wird ein ganzes Bundesland – Niedersachsen – den Interessen der Gaskonzerne geopfert. Auch Probe-, Erkundungs- und Forschungsbohrungen im Bereich Fracking sind nach den Vorstellungen der Großen Koalition möglich. Erdölfracking (oftmals flachliegende Lagerstätten in wenigen 100m Tiefe) ist ebenfalls erlaubt. Die Expertenkommission, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll weiterhin installiert werden. Ihre faktische Wirkung ist nicht absehbar.

Auch das leicht modifizierte Fracking-Regelungspaket soll das gefährliche Gasbohren großflächig in Deutschland ermöglichen. So zerplatzt die Behauptung von den angeblich sehr strengen Regeln bei näherem Hinsehen wie eine Seifenblase. Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz. Deshalb werden wir dieses Fracking-Gesetzespaket ablehnen.“

Rechtswidrige Export-Pläne von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich? Bundesregierung noch nicht einig

Warum wird immer noch rechtswidrig der Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA vorbereitet? Im Rahmen der heutigen Fragestunde im Bundestag über den neuen Bericht der Bundesregierung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheithat der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Umweltministerin Barbara Hendricks zu den weiterhin bestehenden Planungen für den Export von hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA befragt. Zdebel wollte wissen, ob auch im neuen Bericht das Atomkraftwerk AVR Jülich wie im Bericht zuvor (Anhang 1-2, PDF) als „Kernkraftwerke in Stilllegung“ geführt werde und daher ein Export nach Atomgesetz rechtswidrig wäre. Hendricks bestätigte diese Einschätzung von Zdebel und räumte ein: Ihr Haus sei dafür, dass Exporte vermieden werden sollten, dass das aber noch nicht die Position der Bundesregierung ist. Sie wäre aber überzeugt, dass es eine gute alternative Lösung im Inland geben werde.

Hintergrund: 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern derzeit ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung im Zwischenlager in Jülich. Neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich oder dem Transport dieser Behälter nach Ahaus verfolgen die Betreiber mit Duldung der Atomaufsicht in NRW und des Bundesforschungsministerium auch den Plan, diese Abfälle in die USA zu exportieren. Das aber wäre rechtlich nur zulässig, wenn es sich um Abfälle aus einem Forschungsreaktor handeln würde. Bislang allerdings galt der AVR als Prototyp eines kommerziellen Reaktors zur Stromerzeugung, an dem auch zahlreiche Stadtwerke und RWE beteiligt waren. Das Forschungszentrum Jülich ist daher bemüht, den Reaktor umzudeklarieren und als Prototypen zum Forschungsreaktor zu machen. Dies ist bislang von den Behörden in NRW und beim Bundesforschungsministerium geduldet oder unterstützt worden. Bereits seit 2011 wird mit US-Behörden verhandelt, seit 2014 gibt es einen „Letter of Intent“ und in den USA läuft bis heute eine Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser Sache.

Vor allem wegen dieser geplanten Exporte hat die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Reststoffe“, die die „Endlager“-Suche vorbereitet, bereits im Oktober 2015 eine Empfehlung ausgesprochen, die auch den Export von bestrahlten Brennelementen aus Forschungsreaktoren verbietet. Dieser Beschluss wurde im April 2016 von der Kommission bestärkt! Bis heute sind diese Exportplanungen nicht beendet.

Zu den Kosten siehe hier:

Rot-Grün setzt Bevölkerung weiter Bohrschlamm-Gefahren aus

HubertusZdebel-013Der niedersächsischen rot-grünen Landesregierung ist die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik offenbar wichtiger als der Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommen wir nach Analyse der „Gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens sowie der Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH, ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH“ vom 3. Mai 2016

Anfang April 2016 war es nicht mehr zu verheimlichen: In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, musste NRW-Umweltminister Remmel zugeben, dass in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Mengen an Bohrschlämmen aus Niedersachsen auf nordrhein-westfälischen Deponien entsorgt wurden. Die Bohrschlämme fallen an, wenn Öl und Gas gefördert werden. Sie können mit gefährlichen Rückständen wie den Schwermetallen Quecksilber und Arsen sowie mit radioaktiven Stoffen wie Radium 226 belastet sein. Diese Schlämme wurden in Niedersachsen jahrzehntelang in Schlammgruben gesammelt, die dort das Grundwasser und den Boden belasteten. Allein bei der Sanierung von drei Bohrschlammgruben in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren fielen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. Auch auf der Deponie in Hürth-Knapsack in Nordrhein-Westfalen landeten die gefährlichen Schlämme. Und nicht nur dort; auch auf der Mülldeponie in Altenberge wurden Bohrschlämme abgelagert.

In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, den Remmel am 5. April dem Umweltausschuss des Landtags NRW vorgelegt hat, kündigte er sogar weiteren Giftmülltourismus nach NRW an. So stellte er die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Bohrschlammgrube Erika auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht.

Vollmundig hatte der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel zudem gegenüber dem WDR angekündigt, bei den Transportunternehmen und Deponiebetreibern eine sechs- bis achtwöchige „Denkpause“ erreichen und Gespräche mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Wenzel (ebenfalls Grüne) führen zu wollen.

Diese Zeit ist jetzt um. Doch statt dem Giftmülltourismus engagiert zu begegnen, hat Remmel mit der Industrie am 3.5.2016 eine Gemeinsame Erklärung

https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2016/05/SDRRAUM110016050918130.pdf

abgegeben. die eine Bankrotterklärung darstellt:

  1. Bereits die Form der Erklärung ist ungewöhnlich. Das NRW-Umweltministerium verlässt durch die Abgabe einer Gemeinsamen Erklärung die Position einer unabhängigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (Nachfolger von GdF Suez), ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH sind nicht mehr zu kontrollierende Unternehmen, für die der Staat eigenständig die Rahmenbedingungen setzt, sondern die bestimmenden Akteure bei der Bohrschlammentsorgung. Das Dokument ähnelt einem Vertrag, den die Industrie Remmel in die Feder diktiert hat.
  1. Hinsichtlich der Gespräche mit Wenzel hat Remmel in der Erklärung keine konkreten Angaben gemacht. So soll ein gewisser Zeitraum „genutzt werden, um eine Verständigung über weitere Schritte zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur übergreifenden Abfallentsorgung zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf der Ebene der Landesregierungen zu erzielen.“ Ob und wann Ergebnisse vorliegen werden und dem Parlament und Bevölkerung mitgeteilt werden, lässt die gemeinsame Erklärung völlig offen.
  1. Der Inhalt des Dokuments lässt keine Zweifel aufkommen, dass sich Remmel den Interessen der Industrie unterworfen hat. Denn die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ wird nicht gestoppt, sondern geht ungebrochen weiter. Die Transporte nach Hünxe sollen lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Wie lange diese 25 %-Reduzierung erfolgen soll, bleibt angesichts einer mehrdeutigen Formulierung in der Erklärung unklar. Die Industrie kann die Passage so auslegen, dass die Reduzierung nur für vier Wochen gilt. Da die Gesamtmenge der entsorgenden Bohrschlämme bei Interesse der Industrie gleich bleiben wird, wird zudem lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.
  1. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. In der „Gemeinsamen Erklärung“ wird von 314.000 Kubikmetern, das entspricht rund 500.000 Tonnen, ausgegangen. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps.
  1. Keine Aussage macht Remmel zu weiteren Ablagerungen niedersächsischer Bohrschlämme. In der „Gemeinsamen Erklärung“ heißt es: „Seit 2014 läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben, dessen Ergebnisse jedoch erst in ca. zwei Jahren vorliegen sollen“. Ein Ausschluss der Annahme von Bohrschlämmen aus diesen Gruben bei NRW-Deponien wird vom Umweltministerium in Düsseldorf nicht vorgenommen. Damit wird dem weiteren Giftmülltourismus bereits jetzt Tür und Tor geöffnet.
  1. Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik blendet die Gemeinsame Erklärung völlig aus. Sie schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen.
  1. Die Aussage, dass die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung eine Intensivierung der Überwachung der abgehenden und ankommenden Abfalltransporte als auch der Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Schadstoffe und Einhaltung der Anforderungen vereinbart haben, stellt eine sachgerechte Entsorgung nicht sicher. Denn dazu müsste das Untersuchungsraster so engmaschig sein, dass eine chargenweise Beurteilung, etwa pro LKW-Ladung, erfolgen kann. Doch das Untersuchungsraster bleibt genauso unbestimmt wie der Umfang der zu untersuchenden Schadstoffe. Damit ist ein Schutz vor inhomogenen Schadstoffverteilungen nicht möglich.
  1. Der Aussage, dass sich die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung darin einig seien, dass alle Ergebnisse der Untersuchungen der Öffentlichkeit in verständlicher Form zugänglich gemacht werden sollen, sind bisher so gut wie keine Taten gefolgt. Zwar sind die angelieferten Bohrschlammmengen auf der Deponie Hünxe auf einem eher versteckten Teil der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden. Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse sucht man dort jedoch vergebens. Das Transparenzversprechen wird vom Umweltministerium NRW nicht eingelöst.
  1. In der gemeinsamen Erklärung wird der Giftmüllimport als ‚alltägliches Geschäft‘ bagatellisiert. Aspekte des Schutzes der Gesundheit der Menschen und der Umwelt werden nicht erwähnt. Stattdessen kommt die einzige Sorge von Umweltminister Remmel und der Industrie in folgendem Satz zum Ausdruck: „Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass die Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW nicht gefährdet werden sollte“. An die Stelle von vorsorgendem Umwelt- und Gesundheitsschutz tritt die Schaffung von Akzeptanz für Giftmülltourismus.

Damit lautet das Fazit zur Gemeinsamen Erklärung von Umweltminister Remmel und der Industrie: Der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen mit Bohrschlämmen aus Niedersachsen geht unvermindert und auf unabsehbare Zeit weiter. Sollte das Pro-Fracking-Recht im Bundestag verabschiedet werden, werden die zukünftigen Bohrschlammtransporte aus Niedersachsen sämtliche Entsorgungskapazitäten sprengen. Die vagen Aussagen zur Probenahme und Kontrolle stellen die geordnete Entsorgung von Bohrschlamm nicht sicher. Und die abwiegelnden Formulierungen in der Erklärung zeigen, dass es der Landesregierung um die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik und nicht um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt geht.

Und es könnte noch schlimmer kommen: Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) musste in einer Antwort vom 1.6.2016 auf eine Landtagsanfrage zugeben, dass bei über 100 Standorten im Bundesland Hinweise auf Bohrschlammgruben vorliegen. Bei der Frage wo das Inventar dieser Bohrschlammgruben und in Zukunft anfallender Bohrschlamm entsorgt wird, wirft Habeck Nebelkerzen. So verweist er auf die Deponien Schönwohld, Niemark und Rondeshagen. Grundsätzlich müssen Bohrschlämme auf Deponien der Kategorie 3, das heißt Sondermülldeponien, entsorgt werden. Doch nur Rondeshagen ist eine Kategorie 3-Deponie. Und diese Deponie wird gemäß der Ankündigung von Habeck Ende des Jahres geschlossen. Dann wird der Umweltminister versuchen, den Giftmüll zu exportieren und seine Probleme auf andere Bundesländer abzuwälzen. Damit besteht die große Gefahr, dass die gefährlichen Bohrschlämme aus Schleswig-Holstein wie schon die Bohrschlämme aus Niedersachsen auf Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelagert werden. NRW-Umweltminister Remmel muss sich daher schnellstens äußern, wie er darauf reagieren will.

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