MdB Zdebel beim Protest gegen Atomfabriken und für Kohleausstieg in Düsseldorf

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) beteiligt sich an der Protest-Aktion zahlreicher Anti-Atom- und Klimaschutz-Organisationen am morgigen Dienstag (6.2.) vor der NRW-Staatskanzlei in Düsseldorf. „Uranfabriken müssen endlich stillgelegt werden, Brennstoff- und Atommüllexporte aus Deutschland müssen gestoppt werden und statt einer Aufweichung der Klimaschutzziele brauchen wir jetzt die Abschaltung von Braunkohlekraftwerken“, stellt Zdebel mit Blick auf die Ergebnisse der bisherigen Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD fest. „Für dieses konzernfreundliche Ergebnis ist NRW-Ministerpräsident Laschet als CDU-Verhandlungsführer maßgeblich verantwortlich.“

Zdebel weiter: „Zwar soll nach den unzureichenden Vereinbarungen von CDU/CSU ‚geprüft‘ werden, wie Brennstoffexporte aus den deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau für marode Reaktoren Marke Doel und Tihange künftig verhindert werden könnten. Die längst überfällige Einbeziehung der bislang vom Atomausstieg nicht betroffenen Uranfabriken soll aber offenbar nicht erfolgen. Damit könnten diese Anlagen weiterhin weltweit Atommeiler mit Uranbrennstoff versorgen. Das wäre absurd und ein Spiel mit dem Super-Gau.

Statt die Klimaschutzziele für 2020 aufzuweichen, wie es jetzt in den Vereinbarungen einer möglichen neuen Großen Koalition vorgesehen ist, braucht es Maßnahmen, diese Ziele umzusetzen: Dafür ist die Stilllegung von 20 Kohlekraftwerken ein wichtiger erster Schritt.“

Zu der Protestaktion am Dienstag ab 16 Uhr vor der Staatskanzleit am Horionplatz rufen die internationale Ärzteorganisation IPPNW, der BUND, münsterländische Anti-Atom-Initiativen, die Initiative Stop Tihange, der Nabu und andere auf. Der Aufruf zu dieser Aktion samt Presseerklärung ist hier z.B. bei der IPPNW online.

Große Koalition verschiebt Klimaschutz auf den St. Nimmerleinstag

Zu den Einigungen von Union und SPD im Bereich Klimapolitik und Energiewende, die nun im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verkündet wurden, erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„Die große Koalition verschiebt den Klimaschutz auf den St. Nimmerleinstag und knickt damit einmal mehr vor der Industrielobby ein. Mit der Aufgabe des Klimaziels für 2020 können Union und SPD ihr eigenes Politikversagen der letzten Jahre nicht deutlicher eingestehen. Damit brechen die ‚Klimakanzlerin‘ und Martin Schulz, der zuletzt die Notwendigkeit eines Kohleausstiegs einräumte, zentrale Wahlkampfversprechen.

Schön und gut, dass Union und SPD den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und die Klimaschutzziele für 2030 gesetzlich verbindlich machen wollen. Doch wer kann das ernst nehmen, wenn sie zugleich die 2020er Klimaziele achselzuckend aufgeben und die Verhandlungen über einen dringend benötigten Kohleausstieg in eine zahnlose Kommission auslagern? Wer vom heutigen Regierungspersonal wird 2030 überhaupt noch im Amt sein? Der Klimaschutz muss im Hier und Jetzt vorangetrieben werden. Deutschland kann seine Reduktionsziele überhaupt nur dann erreichen, wenn die 20 schmutzigsten Braunkohlekraftwerke bis 2020 abgeschaltet werden. Doch vor dieser Verantwortung drücken sich die Koalitionäre.

Stattdessen können Union und SPD gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass ihnen die ‚Wettbewerbsfähigkeit‘ des Industriestandorts Deutschland am Herzen liegt, die Energiewende noch ‚marktorientierter‘ werden müsse und der ‚Schutz des Eigentums‘ über allem steht. Aus einem ‚zielgerichteten Ausstieg‘ aus den fossilen Energieträgern wird eine ’schrittweise Reduzierung‘. Kurzum: Die Verhandlungsführer Armin Laschet (CDU; NRW-Ministerpräsident), Georg Nüßlein (CSU) und Stephan Weil (SPD, Niedersachsen-Ministerpräsident) haben ganze Arbeit geleistet, damit RWE und Co. auch weiterhin nichts zu befürchten haben.“

LINKE-Bundestagsfraktion stellt Antrag für gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag will, dass Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Deutschland ohne Ausnahmen verboten wird. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (Drucksache 19/482) eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, das Bundesberggesetz entsprechend zu ändern. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss:

„Es ist überfällig, dass diese unbeherrschbare Risikotechnik endlich umfassend verboten wird. Dies fordern zu Recht auch zahlreiche Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik. Die bestehenden Schlupflöcher in der Gesetzgebung, die Fracking in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zulassen, müssen vollständig geschlossen werden. Gerade in Niedersachsen stehen die Gaskonzerne in den Startlöchern, um mit Fracking in Tight-Gas-Reservoirs zu beginnen. Und auch das Moratorium für Fracking im Schiefergestein, das 2021 überprüft werden soll, droht dann auf Druck der Industrie gekippt zu werden. In den Bundesländern werden diese Entwicklungen durch die frackingfreundliche FDP forciert. Dabei gibt kein gutes oder schlechtes Fracking. Diese Technik ist in jeder Gesteinsart eine immense Gefahr für die Menschen und die Umwelt.

Fracking dient lediglich den Profitinteressen der Gaskonzerne, besitzt aber keinen volkswirtschaftlichen Nutzen. Wir haben in unserem Antrag ausführlich dargelegt, zu welchen Schäden und ungelösten Problemen Fracking führt. Hierzu gehören Verunreinigungen des Grund- und Trinkwassers durch Frack-Flüssigkeiten, Methan oder Lagerstättenwasser. Unkontrolliert austretendes Methan trägt zur Schädigung des Klimas bei. Der Frack-Vorgang führt zur Entstehung von Erdbeben, insbesondere in geologischen Störungszonen. Eine umweltfreundliche Entsorgung des Rückflusses, eines Gemisches aus verbrauchter Frack-Flüssigkeit und Lagerstättenwasser, ist bis heute ungeklärt. Der erhebliche Anfall von Bohrschlamm bei einem großflächigen Einsatz der Fracking-Technik würde zudem dazu führen, dass die Restvolumina vieler Deponien schnell erschöpft sind und der Bohrschlammtourismus extrem zunehmen würde. Demgegenüber könnte das durch Fracking geförderte Gas bestenfalls zwei Prozent des Energieverbrauchs Deutschlands decken. Dies könnte durch einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien schnell aufgefangen werden.“

Bundesumweltministerium verharmlost Atomgefahren von Tihange 1

„Das ist eine unglaubliche Verharmlosung der Atomgefahren von Tihange 1 durch das Bundesumweltministerium (BMUB)“, so reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) auf Medienberichte, nach denen zusätzlich zu den alarmierenden Gefahren bei den Reaktorblöcken 3 (Doel) und 2 (Tihange) auch beim Block 1 in Tihange eine erhöhte Serie von Störfällen auf massive Sicherheitsrisiken verweist.

Zdebel, der auch Sprecher seiner Fraktion für den Atomausstieg ist, weiter: „Dass das BMUB offenbar über die vermehrten Precursor-Ereignisse in Tihange 1 Bescheid wusste und darüber weder die Bevölkerung informierte noch gegenüber der belgischen Atombehörde aktiv wurde, ist unerträglich. Es kann nicht angehen, dass das Ministerium die sich verschärfenden Atomgefahren herunterspielt und ansonsten nur auf die belgische Zuständigkeit verweist.

Das Umweltministerium muss endlich umfassend über die Risiken der belgischen Atommeiler informieren und den Druck auf die belgische Regierung erhöhen, bevor es vielleicht zu spät ist.  Außerdem muss endlich Schluss sein damit, dass die meisten belgischen Atommeiler mit Brennstoff aus den deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgt werden und das BMUB bis heute dagegen nichts unternimmt.“

Geplanter Atommüll-Export aus Brunsbüttel nach Schweden rechtswidrig

Aus Sicht des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher seiner Fraktion für den Atomausstieg, ist der von Vattenfall geplante und vom Bundesumweltministerium (BMUB) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigte Export von defekten Uran-Brennstäben nach Schweden rechtswidrig und darf so nicht erfolgen:

„Sowohl in der Endlager-Kommission als auch bei der Novellierung des Standortauswahlgesetzes im letzten Jahr ist intensiv eine Erweiterung des Export-Verbots radioaktiver Abfälle diskutiert und beschlossen worden. Aus meiner Sicht ist der jetzt geplante Atommüll-Export nach den Buchstaben des Standortauswahlgesetzes rechtswidrig. Ich bin gespannt, wie die Bundesregierung meine Fragen zur rechtlichen Basis dieses Deals beantworten wird.“

Zdebel bezieht sich auf den §1 Abs. 2 des Standortauswahlgesetzes (StandAG). Demnach dürfen keine derartigen Abkommen getroffen werden, da die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in Deutschland erfolgen müsse. Ein Abkommen, das wie jetzt vorgesehen, „eine Verbringung radioaktiver Abfälle einschließlich abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung außerhalb Deutschlands ermöglicht“, sei daher unzulässig. Mit einer Schriftlichen Frage will der Abgeordnete nun von der Bundesregierung erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörden diesen Atommüll-Export genehmigt haben.

Das Bundesumweltministerium hatte als Fachaufsicht über die BAFA zugestimmt, dass Vattenfall diesen Atommüll-Export durchführen darf. Auch der grüne Umweltminister in Schleswig-Holstein Robert Habeck hatte offenbar keine Bedenken gegen diese rechtswidrige Maßnahme. Demnach sollen 13 Brennstäbe, deren Hüllrohre beschädigt sind, zu „Forschungszwecken“ nach Schweden exportiert werden. Der hochradioaktive Atommüll soll in der Folge von Deutschland nicht zurückgenommen werden, sondern dauerhaft in Schweden verbleiben.

Auszug StandAG:
§1 (2): Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den hierfür maßgeblichen Anforderungen dieses Gesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. Zur Erreichung dieses Ziels werden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten keine Abkommen geschlossen, mit denen nach den Bestimmungen der Richtlinie 2011/70/EURATOM des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 48) eine Verbringung radioaktiver Abfälle einschließlich abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung außerhalb Deutschlands ermöglicht würde.

×