Katastrophenschutz für das AKW Brokdorf – Mangelhaft!

Noch bis Ende 2021 soll das Atomkraftwerk Brokdorf nach dem derzeit gültigen Atomgesetz in Betrieb bleiben. Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich jedoch das Ziel gesetzt, den Atomausstieg zu beschleunigen:  „In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss.“ (Koalitionsvertrag SH)

Dabei sollte auch der Katastrophenschutz eine Rolle spielen, denn auch im AKW Brokdorf ist eine atomare Katastrophe nicht auszuschließen. Und da mangelt es erheblich, wie die Grünen noch Ende der letzten Legislaturperiode in der Opposition feststellten. Bis heute sind die Konsequenzen aus dem Unfallverlauf von Fukushima nicht in die Katastrophenschutzpläne eingearbeitet. Auch an anderen Atomkraftwerken wird derzeit über den mangelhaften Katastrophenschutz gestritten.

Ende 2011 hatte die Grüne-Landtagsfraktion eine Große Anfrage zum Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein gestellt. In seiner Rede vor dem Landtag stellte der damalige und heutige Grüne Landtagtagsabgeordnete Bernd Voss erheblichen Handlungsbedarf fest: „Die Reaktorkatastrophe in Japan hat gezeigt, dass eine Verkettung mehrerer Ereignisse wie dort Erdbeben und Hochwasserwelle eine Atomkatastrophe erheblich wahrscheinlicher macht, und zugleich die Reaktionsmöglichkeiten erschwert und sich Schäden potenzieren können. Aus den Antworten geht nicht hervor, dass es eine szenarienabhängige Planung gibt, es gibt keine Planung für komplexe Katastrophen und keine abgestimmte Planung für die Risikopotenziale der verschiedenen Anlagen.“

Daraus müssen für den Katastrophenschutz konsequenzen gezogen werden, forderte Voss im November 2011 „Wer, wie die Landesregierung, von einer veränderten Sachlage bei der Bewertung der Atompolitik ausgeht, muss auch beim Katastrophenschutz konsequent sein. Die Risiken von Groß-Schadenslagen ­ – das hat Japan gezeigt ­ – können kumulativ eintreten, und sie sprengen alle unsere bisherigen Übungs- und Einsatzszenarien. Die Landesregierung muss Konsequenzen in der Katastrophenschutzplanung ziehen. Die Antworten der Großen Anfrage lassen nur den Schluss zu, dass hier intensiv nachgearbeitet werden muss.“

Dieses Nacharbeiten müssen die Grünen in Schleswig-Holstein nun selbst in Angriff nehmen, denn seit Ende Mai stellen sie gemeinsam mit der SPD und dem SSW die Landesregierung und sind per Minister Robert Habeck für das Ressort zuständig.

Weitere Informationen:

Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein
Große Anfrage Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12.04.2011 Drucksache 17/1451

Sammeleinwendung gegen Katastrophenschutzplan für das AKW Grohnde

Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen haben jetzt eine Sammeleinwendung gegen den Entwurf des Katastrophenschutzplans zum AKW Grohnde veröffentlicht. Die Sammeleinwendung steht hier als PDF bereit: Einwendungen-AKW-Grohnde-Katastrophenschutzplan. (Bitte beachten: Die ausgefüllte Liste rechtzeitig zurück schicken!)

Mitten in den Sommerferien hat der zuständige Landkreis Hameln-Pyrmont die Pläne zunächst nur in seinen Behörden ausgelegt. Erst Proteste haben dafür gesorgt, dass diese Pläne nun auch im Internet veröffentlicht sind und die Einspruchsfrist bis zum 7. September verlängert wurde. Die Entwürfe für den Katastrophenschutzplan sind allerdings schon jetzt veraltet und im Grunde hinfällig. Eine Studie des Bundesamt für Strahlenschutz hat bereits im April aufgezeigt, dass die Auswirkungen eines Super-Gaus wie in Fukushima erheblich weitreichendere Katastrophenschutzmaßnahmen erforderlich machen würde, als in den jetzt ausgelegten Plänen vorgesehen. Auch für das niedersächische AKW Lingen/Emsland sind die Pläne im Internet veröffentlicht. Mehr Informationen zum veralteten Katastrophenschutz und zum AKW Lingen/Emsland hier.

Uranfabrik Gronau – Protestaktion gegen Uranmülltransport nach Frankreich

AktivistInnen aus den Anti-Atom-Organisationen contratom und ROBIN WOOD sowie vom Aktionsbündnis gegen Atomanlagen Münsterland haben heute Mittag um 12:15 einen Zug mit abgereichertem Uranmüll aus der Urananreicherungsanlage Gronau gestoppt. Zwei Personen haben sich am Bahnübergang K65/Welbergener Damm mit einem Rohr an den Schienen angekettet. Diese Transporte nach Frankreich finden derzeit alle vier Wochen statt. Nach einer Kletteraktion gegen diese Transporte im Mai dieses Jahres in Münster, kommt es heute erneut zu Protesten an der Strecke.

Mit ihrer Aktion wollen die Anti-Atom-Aktivist_innen die geheimen Transporte nach Pierrelatte in Frankreich öffentlich machen und den Export von Atommüll stoppen. Die Protestaktion dauert an (Kontakt siehe unten).

Es wissen immer noch zu wenig Menschen, dass nach wie vor – trotz angeblichem Atomausstiegs – Atomtransporte auf Straßen, Wasser und Schienenwege unterwegs sind. Für den Katastrophenfall gibt es nicht einmal ausreichende Notfallpläne. Bei einem Unfall müssten die Menschen im Umkreis von etwa fünf Kilometern evakuiert werden. Zu befürchten wären zahlreiche Tote.

„Die Bevölkerung soll eingelullt werden mit dem Hinweis, der Atomausstieg sei beschlossene Sache. Doch die Urananreicherungsanlage Gronau ist über die Jahre weiter ausgebaut worden, darum hat sich die Anzahl der gefährlichen Atomtransporte erhöht,“, erläutert die Aktivistin Hanna Poddig ihre Motivation. In Gronau kann Uran für bis zu 35 Reaktoren in aller Welt angereichert werden – das ist kein Atomausstieg.

Gegen die Uranfabrik in Gronau protestiert ROBIN WOOD auch mit einer Online-Aktion. Informationen und Unterstützen hier.

Hintergrund: Bis 2009 wurde der abgereicherte Uranmüll als Wertstoff deklariert nach Russland verschifft. Nach zahlreichen Blockaden, Mahnwachen und öffentlichen Protestaktionen in Deutschland und Russland wurden diese Transporte eingestellt. Keiner weiß, wohin mit dem Müll.

Jetzt wird er nach Frankreich gebracht zur Dekonversionsanlage, dort soll das gefährliche Uranhexafluorid in das stabilere Uranoxid zum Zweck der Zwischenlagerung umgewandelt werden. Atommülltourismus quer durch Europa löst jedoch nicht das Atommüllproblem.

Kontakt vor Ort: 0175 3520033 oder 01573 7470785

AKW Lingen – Entwurf Katastrophenschutzplan online

Für das Atomkraftwerk Lingen/Emsland sind die Entwürfe für die Katastrophenschutzepläne nun online verfügbar. Wie schon in der letzten Woche für das AKW Grohnde ist auch die Frist, in der Widerspruche gegen die Pläne erhoben werden können, verlängert worden. Das hat nun der Landkreis Meppen mitgeteilt. Zuvor hatten Bürgerinitiativen und Umweltverbände kritisiert, dass die Pläne nur in den Amtsstuben ausgelegt werden sollten, mitten in den Sommerferien (siehe auch hier). Bis zum 7. September können nun Einsprüche erhoben werden. Hier finden Sie zur Ansicht die pdf-Datei des Katastrophenschutz-Sonderplanes für das AKW Lingen/Emsland. (Entwurfsfassung)!

Auch in der Sache gibt es schon jetzt massive Kritik. Denn völlig klar ist, dass im Katastrophenfall in Lingen/Emsland oder auch im AKW Grohnde die Regelungen im Rahmen der neuen Entwürfe nicht ausreichen werden. Eine Studie des Bundesamts für Strahlenschutz hat die Vorgänge von Fukushima analysiert und auf Deutschland übertragen. Das Ergebnis ist, dass Evakuierungen in viel größeren Entfernungen vom AKW erforderlich sind, als heute angenommen. Die Studie ist online hier verfügbar, die Pressemeldung des BfS hier.

So titeln die Osnabrücker Nachrichten denn auch zurecht, dass die neuen Entwürfe zum Katastrophenschutz schon wieder veraltet sind: „Notfallpläne für Atomunfälle auf altem Stand: Fukushima-Erkenntnisse im Emsland unberücksichtigt“

Dort heißt es: „In der Meppener Kreisverwaltung, als untere Katastrophenschutzbehörde für das Atomkraftwerk Emsland zuständig, kennt man die Studie , hat die Ergebnisse für den neuen Notfallplan aber dennoch nicht berücksichtigt. Orientiert hätten sich die Beamten an den gleichsam gültigen wie verbindlichen Rahmenempfehlungen des Bundesumweltministeriums, heißt es auf Nachfrage. Das Problem: Diese Empfehlungen sind vier Jahre alt und stammen aus einer Zeit, in der niemand eine Katastrophe vom Ausmaß Fukushimas für möglich hielt.“

Der Spiegel schrieb dazu am 17. März 2012 in seiner Ausgabe und im Internet “Atomkatastrophe würde Deutschlands Helfer überfordern“.

Die taz berichtete am 23. Juli 2012 über den mangelnden Katastrophenschutz. Unter der Überschrift „Alles klarmachen für den nächsten GAU“ heißt es dort: „Nach Fukushima empfiehlt eine japanische Kommission Übungen für den Ernstfall. Auch den deutschen Katastrophenschutz halten Experten für unzureichend.“

In der Mitteiliung des Landkreis Meppen heißt es „Laut zuständigem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sei eine Veröffentlichung des überarbeiteten Sonderschutzplanes im Internet zwar nicht vorgeschrieben, es gebe aber auch keine Bedenken dagegen. Aus diesem Grunde verlängert der Landkreis Emsland nicht nur den Auslegungszeitraum, sondern stellt die aktuelle Entwurfsfassung des Katastrophenschutz-Sonderplanes auch online (s.u.).“

Wichtig ist: „Während des Auslegungszeitraums können Bürger und Träger öffentlicher Belange Bedenken und Anregungen vorbringen. Diese werden vom Landkreis Emsland anschließend überprüft; das Ergebnis der Überprüfung wird dem Einwender mitgeteilt.“

Die Einwendungen „in Form von Bedenken und Anregungen“ sind bis zum 07.09.2012 beim Landkreis Emsland, Fachbereich 32, Ordeniederung 1, 49716 Meppen geltend zu machen.

Geheimsache – Schutzmaßnahmen an den Standort-Zwischenlagern für hochaktiven Atommüll

Atomenergie und Demokratie passen nicht zusammen. Die Betreiber der Atomkraftwerke in Brokdorf, Krümmel und Brunsbüttel haben – unter strenger Geheimhaltung – für die dortigen Atommüllzwischenlager Anträge für sicherheitstechnische Nachrüstungen gestellt. Bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, sind entsprechende Anträge unter dem Titel „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ eingegangen. Genehmigungen liegen offenbar bislang weder für Brunsbüttel und Krümmel, noch für Brokdorf vor. Diese Änderungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Stresstest, den die Entsorgungskommission durchführt.

Der Betrieb von Atomkraftwerken und den mit ihr zusammenhängenden Anlagen führe die Gesellschaft zum Atomstaat. Wachsende Überwachungsmaßnahmen, Einschränkungen bei den Bürgerrechten, – beides zur Abwehr eines „Atomterrorismus“. So fasste schon Robert Jungk in seinem 1977 erschienenen Buch „Der Atom-Staat“ die anti-demokratischen gesellschaftlichen Folgen der Atomenergienutzung zusammen. (Beitrag DLF zu 30 Jahre „Atomstaat“ und ein Kommentar von Klaus Traube (1977) im Spiegel) Die Geschichte der Atomenergienutzung bis heute hat immer wieder unterstrichen, dass Atomenergie und Demokratie nicht zusammen passen. Ein aktuelles Beispiel, wie sich die Risiken der Atomenergienutzung gegen demokratische Grundprinzipien richten, zeigen die jetzt laufenden Maßnahmen für die Sicherung der Atommülllager an den AKW-Standorten.

Sämtliche Informationen, warum diese Änderungen nun erfolgen und was genau an den Atommülllagern verändert wird, stehen unter strikter Geheimhaltung. Das BMU teilt dazu mit: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Für die Entwickung und Umsetzung dieser Maßnahmen sind die „unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission „Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen“ (KoSikern)“ zuständig. Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.

Zur „Notwendigkeit der Nachrüstung“ wird auf der Homepage des BMU lediglich mitgeteilt: „Eine Änderung oder Ergänzung der Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der baulich-technischen Maßnahmen, kann erforderlich werden, wenn sich die Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden ändert oder wenn sich neue Erkenntnisse, insbesondere zu den Auswirkungen der unterstellten Szenarien, ergeben.

Zu bestimmten Angriffsszenarien, die lediglich im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter zu Schutzzielverletzungen führen können, hat sich die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.

Die Nachrüstung erfolgt jedoch nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Die Sicherheitsbehörden und das BMU haben vereinbart, dass die Öffentlichkeit über die geplanten Schutzmaßnahmen nicht informiert werden dann. Unter der Leitung des BMU werden „generische Sicherungskonzepte“ entwickelt. „Nahezu das gesamte Regelwerk dazu ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und nicht öffentlich zugänglich. Haben Täter Kenntnis aller Auslegungsgrundlagen und Kenntnis der Einzelheiten der Gegenmaßnahmen, wären die Maßnahmen wirkungslos.“ Das BMU verweist darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Vorgehensweise im Jahr 2010 im „mit einem Gerichtsverfahren um die Genehmigung der Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente bestätigt“ haben soll.

Daher wurde auch für die jetzt erforderliche Nachrüstung der Zwischenlager zwischen den betroffenen Behörden einschließlich der Sicherheitsbehörden und den Betreibern vereinbart, dass vermieden wird, Einzelheiten zu den Hintergründen und den einzelnen geplanten Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu nennen.

Das BMU teilt mit, dass nichts mitgeteilt werden darf: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Behördliche Zuständigkeiten

Allerdings erfährt man noch, welche Zuständigkeiten es bei der Umsetzung dieser Geheimmaßnahmen gibt:

Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.

  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.

 

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