Verkauf Uranfabrik URENCO: RWE und E.ON widersprechen Bundesregierung und verhindern erfolgreich definitiven Ausschluss des URENCO-Börsengangs

Die Atomkonzerne RWE und E.ON lehnen die Vereinbarungen der Regierungen Großbritanniens, der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland zum geplanten Verkauf des trinationalen Urankonzerns URENCO ab. Während die drei Staaten bei einem geplanten Verkauf ausschließen wollen, dass die URENCO an der Börse gehandelt werden kann, fordern RWE und E.ON genau dies. Dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel liegt ein Brief des niederländischen Wirtschaftsministers Kamp an das niederländische Parlament vor, in dem dies mitgeteilt wird. Der Brief ist hier online; die deutsche Übersetzung ist unten im Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Damit haben RWE und E.ON erst einmal erfolgreich verhindert, dass eine Börsennotierung für die URENCO definitiv ausgeschlossen wird. Genau das war das Ziel. Das Gesetzgebungspaket zur URENCO in den Niederlanden liegt auf Eis und die niederländische Regierung lotet schon Alternativmöglichkeiten aus. Das alles bestärkt mich in der Auffassung: Der URENCO-Konzern mit seinen vier Uranfabriken, in der die Möglichkeit zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran besteht, gehört nicht verkauft. Der beste Schutz ist die Stilllegung und Demontage der Uranfabriken, wie sie URENCO beispielsweise in Gronau noch betreibt.“

RWE und E.ON halten ein Drittel der URENCO-Anteile, ebenso große Anteile halten Großbritannien und die Niederlande. Die Bundesregierung und die beiden anderen Staaten haben den Menschen versprochen, aufgrund der Fähigkeit zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran bei der URENCO mittels des „Vertrags von Almelo“ darüber zu wachen, dass ein militärischer Missbrauch ausgeschlossen werden kann. (Dennoch gelangte Ende der 70er Jahre durch einen Spion  das Know-How für diese Technik von der URENCO nach Pakistan. Dieses Know-How legte die Grundlage dafür, dass Pakistan inzwischen zum Atomwaffenstaat wurde. Das zeigt, wie berechtigt die Sorgen sind.)

Bei einem Verkauf, den die Briten ebenso wie RWE und E.on anstreben, müssten umfassende Sicherungen dafür geschaffen werden, dass auch in Zukunft diese Technik nicht in falsche Hände geraten kann. Die Regierung der Niederlande, die ihre Anteile zumindest zur Zeit nicht verkaufen wollen, bereitet daher schon seit einiger Zeit auch ein Gesetzgebungspaket zur „Sicherung der öffentlichen Belange in Sachen URENCO Ltd.“ vor, wie es in dem Brief des dortigen Wirtschaftsministers Kamp heißt. Darüber sei mit der deutschen und britischen Regierung eine Übereinkunft erzielt worden.

„Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene sowohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt worden.“ Während der niederländische Wirtschaftsminister regelmäßig das dortige Parlament informiert, liegt dem Deutschen Bundestag auch dies Übereinkunft bisher nicht vor.

In dem Brief des Wirtschaftsministers an das niederländische Parlament heißt es dazu weiter: „Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält, die eine Börsennotierung ausschließt.“ Aber, so der Minister: „Die Implementierung einer neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur ist nur mit Unterstützung aller Anteilseigner der URENCO Ltd. möglich. Aus diesem Grund bedarf es neben der Zustimmung der Vertragspartner notwendigerweise auch der Zustimmung der Mitanteilseigner E.ON und RWE.“

Minister Kamp berichtet, dass trotz zahlreicher Bemühungen um eine Zustimmung zu dieser Regelung in Richtung der beiden deutschen Unternehmen „E.ON und RWE mir am 13. Oktober 2016 schriftlich mitgeteilt (haben), dass sie dem Gesetzesvorschlag insbesondere aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Börsennotierung nicht zustimmen können.“

Ferner berichtet der Minister: „Sowohl das Vereinigte Königreich als auch E.ON und RWE bleiben jedoch bei dem Wunsch zum Verkauf der Anteile. Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstimmung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird.“

Wie diese Alternativmöglichkeiten aussehen könnten , bleibt in dem Brief offen.

Anlässlich der  Fragestunde des Bundestags am 9.11.2016 erklärte die Parlamentarische  Staatssekretärin Brigitte Zypries (Drucksache 18/10201, Frage 9), dass für die Bundesregierung bei dem geplanten Verkauf maßgeblich sei, „dass die nichtverbreitungspolitischen Eingriffs- und Kontrollrechte der Bundesregierung gegenüber dem Unternehmen weiterhin umfassend und zukunftsfest verankert sind. Etwaige wirtschaftliche Erwägungen der Anteilseigner von Urenco bei einer neuen Struktur sind für die Bundesregierung ohne Relevanz.“

RWE und E.on erklärten gegenüber Medienvertretern, dass ein Verbot der Börsenotierung für sie nicht in Frage komme, weil das aus ihrer Sicht faktisch darauf hinauslaufe, dass ein Anteilsverkauf unmöglich gemacht werde (siehe u.a. Handelsblatt).

Dokumentation in der deutschen Übersetzung des Briefs des niederländischen Wirtschaftsministers Kamp vom 31. Oktober 2016 an die Twede Kamer der Staten General:

An die Präsidentin der
Tweede Kamer der Staten-Generaal
Binnenhof 4
2513 AA ’s-GRAVENHAGE

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in meinem Brief vom 2. Februar 2016 (Drucksache 2015/16, 28 165, Nr. 233) habe ich das Hohe Haus über den Sachstand bei der Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit in Sachen der URENCO Ltd. unterrichtet. Darin habe ich dargelegt, dass sich die niederländische Regierung mit den Vertragspartnern des Vertrages von Almelo (Deutschland und dem Vereinigten Königreich) und den Mitanteilseignern an der URENCO Ltd. (dem Vereinigten Königreich und den deutschen Energieversorgern RWE und E.ON) noch in der Abstimmung des Gesetzesvorschlags zur Sicherung der öffentlichen Belange in Sachen URENCO Ltd. befindet. Mit diesem Brief möchte ich das Hohe Haus auch im Namen der Minister für Finanzen und für Auswärtige Angelegenheiten über die Ergebnisse dieser Abstimmung unterrichten.

In dem vorbezeichneten Brief habe ich dargelegt, dass es im Interesse der Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit dann neuer und zukunftssicherer Rechtsvorschriften bedarf, wenn das Vereinigte Königreich den geplanten Verkauf seiner Anteile vollzieht und die Niederlande aufgrund dessen öffentlicher Minderheitsanteilseigner an der URENCO Ltd. werden. Darüber hinaus habe ich in diesem Brief darauf hingewiesen, dass ich dem Hohen Haus den Gesetzesvorschlag vorlegen werde, sobald dem alle beteiligten Akteure definitiv zugestimmt haben. Die niederländische Regierung hat ihre Anstrengungen während des Verhandlungsprozesses stets und vollumfänglich auf die Erreichung einer gemeinsamen Übereinkunft mit den genannten Vertragspartnern des Vertrages von Almelo und den privaten Mitanteilseignern an der URENCO Ltd., E.ON und RWE ausgerichtet.

Im vergangenen Sommer haben die Vertragspartner des Vertrages von Almelo nach schwierigen und komplexen Verhandlungen bezüglich des Gesetzgebungspakets eine Übereinkunft erzielt. Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene sowohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt worden. Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält, die eine Börsennotierung ausschließt. Die Implementierung einer neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur ist nur mit Unterstützung aller Anteilseigner der URENCO Ltd. möglich. Aus diesem Grund bedarf es neben der Zustimmung der Vertragspartner notwendigerweise auch der Zustimmung der Mitanteilseigner E.ON und RWE. Die niederländische Regierung hat sich in den zurückliegenden Wochen maximal für die Erreichung dieser Zustimmung von E.ON und RWE eingesetzt. Ungeachtet dieses Einsatzes haben E.ON und RWE mir am 13. Oktober 2016 schriftlich mitgeteilt, dass sie dem Gesetzesvorschlag insbesondere aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Börsennotierung nicht zustimmen können.

Aufgrund der ausbleibenden definitiven Zustimmung der Mitanteilseigner kann ich dem Hohen Haus den Gesetzesvorschlag nicht vorlegen. Ich bedauere das. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Verbesserung und Modernisierung von Struktur und Governance des Unternehmens notwendig ist, wie dies der Minister für Finanzen auch im Namen des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten sowie in meinem Namen in seinem Brief an das Hohe Haus vom 23. Mai 2013 bereits dargelegt hat (Drucksache 2012/13, 28 165, Nr. 161).

Für das Kabinett genießt die bestwirksame Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit Priorität. Die Leitlinien des vorbezeichneten Briefs gelten dabei uneingeschränkt. Wie der Finanzminister während der Ausschussberatung zur Beteiligungsstrategie am 3. Februar 2016 bereits dargelegt hatte, ist der Verkauf der niederländischen Anteile an der URENCO Ltd. zurzeit kein Thema (Drucksache 2015/16, 28 165, Nr. 248). Sowohl das Vereinigte Königreich als auch E.ON und RWE bleiben jedoch bei dem Wunsch zum Verkauf der Anteile. Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstimmung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird. Das erfordert eine genaue Analyse der niederländischen Handlungsperspektive in der gegebenen Situation. Damit werde ich mich in der kommenden Zeit gemeinsam mit dem Minister für Finanzen und für Auswärtige Angelegenheiten befassen. Ich werde das Hohe Haus über den Fortgang dessen unterrichten.

(gez.) H.G.J. Kamp
Wirtschaftsminister

Bundesregierung schließt Atommüll-Export aus Jülich in die USA weiterhin nicht aus

Trotz der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“, Atommülltransporte ins Ausland zu verbieten, hält die Bundesregierung weiterhin an den Export-Planungen für den hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA fest. Das teilte sie jetzt auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Selbst für den Fall, dass die 152 Castor-Behälter aus Jülich zunächst in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden, schließt die Bundesregierung einen späteren Abtransport in die USA nicht aus. Außerdem teilt sie mit, dass sie die Empfehlung der „Endlager-Kommission“ für ein Export-Verbot bislang „nicht abschließend bewertet“  habe. Die Fraktion DIE LINKE hat auf Initiative von Hubertus Zdebel einen Atommüll-Export-Antrag in den Bundestag eingebracht.

Hubertus Zdebel: „Während die Bundesregierung derzeit in alle möglichen Atom-Fragen auf die Tube drückt und gravierende Veränderungen zugunsten der Atomkonzerne im Eilverfahren durch den Bundestag jagt, ist sie bei der Frage des Verbots von Atommüllexporten wie die aus Jülich auffallend zurückhaltend. Immerhin hat die „Endlager-Kommission“ bereits im Oktober 2015 ihre Empfehlung für ein Export-Verbot derartiger Abfälle ausgesprochen. Diese Export-Planungen sind unverantwortlich. Wir können hier erzeugten Atommüll mitsamt seinen enormen Risiken nicht einfach andern Staaten vor die Tür stellen. Diese Probleme müssen in Deutschland gelöst werden. Deswegen haben wir einen Antrag zum Export-Verbot, wie ihn die „Endlager-Kommission“ fordert, in den Bundestag eingebracht.“

Weiter sagte der Abgeordnete: „Die Verantwortlichen in Jülich und die zuständigen Landes- und Bundesbehörden sollten sich jetzt auf den Neubau einer möglichst sicheren Zwischenlagerhalle für diesen Atommüll in Jülich konzentrieren, statt Atomtransporte oder gar Atommüll-Exporte zu planen.“

Laut Mitteilung der Bundesregierung kommen die Planungen für einen Export in die USA offenbar derzeit ohnehin nicht voran, weil sich in den USA die Umweltverträglichkeitsprüfung „verzögert“. Bemerkenswert auch, das die Verantwortlichen in Jülich Gutachter-Empfehlungen offenbar ignorieren. Der TÜV Nord hatte in einer Bewertung der Planungen der Betreiber bereits im April 2015 empfohlen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachzufragen, ob grundsätzlich überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen für den Export dieser radioaktiven Abfälle gegeben wären. Die Bundesregierung teilt nun mit, dass weder eine Voranfrage nach dem Außenwirtschaftsrecht noch nach der Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV) beim zuständigen Bundesamt vorläge.

Hintergrund: Wegen fehlender Nachweisen zur Auslegung des Zwischenlagers in Jülich in Sachen Erdbebenschutz hat das Wirtschaftsministerium in NRW die Räumung des Lagers angeordnet. Als Optionen für eine Räume werden der Neubau eines Lagers in Jülich, Atomtransporte ins Zwischenlager nach Ahaus und der Export in die USA genannt. Eine Einlagerungsgenehmigung für diese Abfälle in das Zwischenlager Ahaus ist vor kurzem erteilt worden. Allerdings gibt es noch keine Genehmigung, die entsprechenden Atomtransporte durchzuführen. Nach Aussagen der Betreiber ist mit einem Transport nicht vor Ende 2017 zu rechnen.

 

Fracking-Verbot über den Landesentwicklungsplan NRW steht auf tönernen Füßen

27132839454_f5244f10fa_oBei der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW zur Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) stand das Thema Fracking-Verbot auf der Agenda. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss:

„Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass das von Hannelore Kraft vollmundig versprochene Verbot von Fracking über den Landesentwicklungsplan verfassungsrechtlich umstritten ist. Auf dem Klageweg könnte eine entsprechende Festlegung gekippt werden. Statt ein ausnahmsloses Verbot von Fracking durch das Bundesrecht einzufordern, hat die SPD-Grünen-Landesregierung Mitte des Jahres im Bundesrat dem Pro-Fracking-Recht der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung zugestimmt und als guten Kompromiss gelobt. Spätestens jetzt wird deutlich, dass dies unverantwortlich war.

Die Anhörung im Landtag hat zudem gezeigt, dass das von Kraft versprochene Fracking-Verbot für NRW entgegen aller Bekundungen der SPD-Grünen-Landesregierung löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Öl kann in jeder Gesteinsschicht mittels Fracking gefördert werden. Bei der Aufsuchung und Gewinnung von Gas aus Tight-Gas-Reservoirs, spezifischen Sandsteinformationen, ist der Einsatz der Fracking-Technik uneingeschränkt möglich. Und Erkundungsbohrungen und wissenschaftliche Bohrungen sind selbst im Schiefer- und Kohleflözgestein möglich. Damit wird der Weg für die vier Fracking-Forschungsvorhaben geebnet, die von der Bundesregierung geplant sind.

Ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ist letztlich nur durch Änderung des Bundesberggesetzes und weiterer wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften auf Bundesebene erreichbar. Dafür setzt sich DIE LINKE schon seit langem ein.“

Export von Atommüll aus Jülich in die USA und die Kosten – Nachgefragt und Verbots-Antrag

Per Kleiner Anfrage (PDF) will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den aktuellen Stand und mehr über die Kosten für das beim ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich laufende Projekt eines Exports von hochradioaktivem Atommüll von der Bundesregierung in Erfahrung bringen. Obwohl die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“ sich für ein Verbot solcher Atommüll-Exporte bereits im Oktober 2015 ausgesprochen hat, ist eine gesetzliche Umsetzung bislang nicht erfolgt. Daher haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE auch einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. (18/9791)

Auf der Homepage des Bundestags heißt es zu der Anfrage: „Berlin: (hib/ROL) Die Linke will in ihrer Kleinen Anfrage (18/10141) wissen, wie nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Arbeiten an der Entwicklung einer Technologie zur Wiederaufarbeitung von Kugelhaufen-Brennelementen in den USA ist. Auch fragt die Fraktion, ob ein Transport dieser Brennelemente in die USA zur dortigen Verarbeitung technisch überhaupt möglich ist.

Die Planungen, hochradioaktiven Atommüll in Form von Kugel-Brennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich beziehungsweise dem Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor (THTR ) des Kernkraftwerks Hamm per Castor in die USA zu exportieren und dort in der militärischen Anlage H-Canyon der Savanah River Site (SRS) wiederaufarbeiten zu lassen, waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen (unter anderem 18/3666).

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe habe bereits im Oktober 2015 die Empfehlung ausgesprochen, vollständig auf Exporte von hochradioaktiven Abfällen zu verzichten und auch eine entsprechende gesetzliche Regelung vorgeschlagen, schreiben die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage.“

Siehe auch:

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