Anlässlich der Sondersitzungen des Verkehrsausschusses macht die Linksfraktion im Bundestag noch einmal deutlich: Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) muss gänzlich zurückgezogen werden.
DIE LINKE will statt des BVWP einen sozial-ökologischen Mobilitätsplan, der gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet wird. Dabei müssen Lebensqualität und Mobilitätsbedürfnisse der Menschen sowie die Umweltverträglichkeit der Verkehrswege und -mittel im Fokus der Planung stehen.
Auch in Nordrhein-Westfalen zeigt sich, dass der BVWP vor allem auf weiteren Wachstum im Straßenverkehr ausgelegt ist und mit Milliarden von Steuergeldern die umwelt- und gesundheitsschädliche Mobilität von gestern für Jahrzehnte zementiert wird. Am deutlichsten wird dies anhand folgender Projekte:
A52 AK Essen/Gladbeck
B56 Bonn/Hardtberg – Birlinghoven/Dambroich
B66 Bielefeld
Da bereits die Bürgerbeteiligung zum BVWP eine reine Farce war – rund 40.000 Einwendungen wurden innerhalb von zwei Wochen bearbeitet, ohne dass es zu nennenswerten Änderungen im BVWP kam – ist zu erwarten, dass die Bundesregierung auch im Rahmen der Sondersitzung den Nutzen dieser Projekte nicht plausibel wird darlegen können.
Hubertus Zdebel, MdB für Münster: „Investitionen in die Zukunft sehen anders aus als die Milliarden, die in weiteren Straßenausbau investiert werden sollen. Viel wichtiger als die oben aufgeführten Projekte wären Engpassbeseitigungen im Schienennetz, z.B. der dringend notwendige zweispurige Ausbau der Bahnstrecke Münster-Lünen-Dortmund.“
„Der Atomausstieg muss weiter gehen, in Deutschland und in Europa. Daher werde ich am 29. Oktober bei der Demonstration für die Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau am Start sein und freue mich, dass auch die DIE LINKE aus Gronau, Bonn und Borken sowie die Landesverbände aus Niedersachsen und NRW zu den von zahlreichen Anti-Atom-Initiativen organisierten Aktion aufrufen!“ Mit diesen Worten kündigt der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, seine Teilnahme an der geplanten Demonstration in Lingen an. (Beginn: 29. Oktober 2016, 13 Uhr, Bahnhof Lingen, Abschlusskundgebung vor dem Alten Rathaus.)
Weiter sagte Zdebel: „Auch wenn in Deutschland nach und nach und viel zu langsam die AKWs abgeschaltet werden. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind von diesem Ausstieg bis heute ausgenommen, beliefern auch in Zukunft weiter Atommeiler in aller Welt mit dem erforderlichen Uran-Brennstoff. Deutschland bleibt damit auch in Zukunft ein wichtiger Global-Player im Geschäft mit den atomaren Risiken. Nicht nur durch die Riss-Reaktoren in Tihange und Doel wird uns diese Gefahr täglich neu vor Augen geführt. Auch in den noch in Betrieb befindlichen AKWs Lingen oder Grohnde kann es jederzeit zur einer Katastrophe kommen. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich einsieht, dass die AKWs sofort vom Netz und die Uranfabriken in Gronau und Lingen dicht gemacht werden müssen. Dafür müssen wir als Anti-Atom-Bewegung gemeinsam Druck machen!“
Unter der Drucksachen Nr. 18/09791 bringt die Bundestagsfraktion DIE LINKE auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel jetzt einen Antrag zum Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll ins Parlament ein. Der Export hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland bislang nur für Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung verboten. Ein generelles Export-Verbot aller hochradioaktiven Abfälle wäre ein wichtiges Signal, dass die dauerhafte Lagerung des Atommülls entsprechend dem Verursacherprinzip als nationale Aufgabe in Deutschland zu lösen ist. Der geplante Export hochradioaktiver Abfälle aus dem Hochtemperatur-Reaktor AVR Jülich in die USA wäre ein nicht zu rechtfertigender schwerer Verstoß gegen diesen Grundsatz. Als Ersatz für das derzeit nicht sichere Zwischenlager muss vor Ort ein neues Lager errichtet werden.
Der Antrag folgt auch einer Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, die ein solches Export-Verbot für erforderlich hält und eine entsprechende rechtliche Regelung eingefordert hat.
Insgesamt 333 Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff aus Deutschland für ausländische Atommeiler hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Anfang 2011 bis Ende Juli 2016 erteilt. Davon sind 102 Genehmigungen aus der Brennelementefabrik in Lingen für Lieferungen in die umstrittenen Reaktoren in Doel (Belgien) sowie Cattenom und Fessenheim (Frankreich). Weitere 231 Ausfuhrgenehmigungen erteilte das Bundesamt für angereichertes Uran aus Gronau. Das ergibt sich Antworten der Bundesregierung auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE.) Die internationale Ärzteorganisation IPPNW hat in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass die Bundesregierung die Ausfuhren an die umstrittenen Reaktoren im Ausland nach Atomgesetz untersagen könnte. Die Bundesregierung bestreitet diese Möglichkeit.
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „333 Ausfuhrgenehmigungen für Uran zum Betrieb von Atomkraftwerken in aller Welt. Das zeigt, wie sehr Deutschland immer noch im Atomgeschäft mitmischt. Und die Lieferanten, die Uranfabriken Gronau und Lingen, sind bislang vom Ausstieg ausdrücklich ausgenommen und werden auch dann noch Uran ausliefern, wenn in Deutschland das letzte AKW abgeschaltet ist. Das ist nicht hinnehmbar und wir werden weiter Druck machen, dass auch diese Uranfabriken endlich dicht gemacht werden.
Das aber AKWs in Belgien und Frankreich mit Brennstoff aus Deutschland beliefert werden, die selbst aus Sicht der Bundesregierung nicht als ausreichend sicher angesehen werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung nicht weiter Genehmigungen erteilt und endlich Maßnahmen ergreift, die mindestens diese Uranlieferungen stoppt.“
Zum Hintergrund:
Die Liste der Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennelemente aus Lingen seit 2011 ist hier als PDF online. Die Bundesregierung antwortete auf die Frage von Hubertus Zdebel: „Welche Ausfuhrgenehmigungen für unbestrahlte Brennelemente aus Lingen wurden seit 2011 erteilt (bitte auschlüssel nach jeweiliger Ausfuhrgenehmigung, Zeitpunkt der Genehmigung, Genehmigungsinhalt, Genehmigungsumfang sowie jeweilige Endkunden und mögliche Zwischenkunden)?“
Lieferungen von Uran-Brennelementen aus Lingen seit 2015. Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von MdB Hubertus Zdebel
Die Versorgung maroder AKWs mit Uran-Brennstoff aus Deutschland im grenznahen Ausland geht weiter: Die Bundesregierung sieht keine belastbare rechtliche Handhabe, um z.B. über die Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen derartige Lieferungen zu unterbinden. Das teilt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, jetzt mit. Zdebel hatte die Bundesregierung befragt, nachdem ein Rechts-Gutachten im Auftrag der Ärzteorganisation IPPNW zu der Auffassung gelangt war, Ausfuhrgenehmigungen von Uran auf Basis des Atomgesetzes verweigern zu können.
Uran-Brennelemente aus Lingen gehen u.a. an die maroden AKWs im belgischen Doel und im französischen Fessenheim. Angereichertes Uran aus Gronau – so hatte der Geschäftsführer der URENCO gegenüber dem WDR jüngst eingeräumt – würde nach Belgien (Doel und Tihange) geliefert.
In ihrer Stellungnahme für die IPPNW legt die Anwältin Cornelia Ziehm dar, dass Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff laut Atomgesetz verweigert werden könnten, wenn durch den Uran-Brennstoff-Einsatz im Ausland eine Gefährdung für Leib und Leben von BundesbürgerInnen ausgeht. Genau dies wäre mindestens bei den mit tausenden Rissen behafteten (grenznahen) AKWs Tihange 2 und Doel 3 der Fall. Hier hat selbst die Bundesregierung von nicht ausgeräumten Sicherheitsbedenken gesprochen und die Abschaltung gefordert.
Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 1 der Tabelle.
In der Antwort des BMUB wird allerdings hingewiesen, dass diese Rechts-Interpretation nicht mit der „Entstehungsgeschichte und Systematik“ des Atomgesetzes in Einklang stünde. Nach Auffassung des BMUB wäre die im Atomgesetz als Bedingung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung genannte „äußere / innere Sicherheit“ nicht auf den Schutz der Bevölkerung bezogen, sondern solle „Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern“. Gemeint ist damit offenbar der militärische Missbrauch.
Genau dieser Rechts-Auffassung hatte die Anwältin Ziehm in ihrer Stellungnahme bereits zuvor ausdrücklich widersprochen: „Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar. Erforderlich ist nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr“, heißt es dort. (Siehe dazu auch die Ausführungen ab Seite 10 der Stellungnahme, die hier bei IPPNW online ist, PDF)
Hubertus Zdebel: „Oberstes Handlungsgebot auch im Atomgesetz muss der Schutz der Menschen sein. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre („Atomkonsens“) und vor allem nach Fukushima ist das Atomgesetz von einem Förder- zu einem Ausstiegsgesetz gemacht worden. Der Bundesgesetzgeber hat sich also gegenüber dem früheren Verständnis im Atomgesetz deutlich gewandelt und dies sollte jetzt auch vom BMUB aktiv weiter entwickelt werden. Es ist höchste Zeit, dass das Atomrecht von einem Betreiberrecht zu einem Schutzsystem für die Menschen weiter entwickelt wird.“
Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 2 der Tabelle.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung zu diesem Aspekt mit: „Die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 zu erteilen. Nach Entstehungsgeschichte und Systematik des AtG soll die Genehmigungsvoraussetzung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG („äußere / innere Sicherheit“) Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern.Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG gibt es daher keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind. Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen kann auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen.“
Insgesamt 7.300 Brennelemente sind aus Lingen seit 2009 ausgeliefert worden. Das ergibt sich aus den Angaben der Bundesregierung zu zwei Kleinen Anfragen des Abgeordneten Zdebel (siehe nebenstehende Auszüge). Darunter auch die Atommeiler in Fessenheim und Doel.
Die Daten über die BE-Lieferungen von 2009 – 2014 entstammen der Kleinen Anfrage von Hubertus Zdebel, Drucksache 18/3771