Atommüll-Kommission am Limit: „Keine Lappalie“ – Schacht Konrad und neuer Atommüll als Aufgabe

Die „Endlager“-Kommission am Limit: Es sei „keine Lappalie“, stellte der AG3-Vorsitzende Armin Grundwald, zuständig für die Kriterien zur Auswahl eines Dauerlagers, im Mai auf der Sitzung fest und spricht davon, dass es einen wesentlichen größeren Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, was das Bundesumweltministerium mit seinem im Frühjahr veröffentlichten Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) verlange: Dort wird – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch die Kommission – vorgeschlagen, rund 300.000 Kubikmeter „neuen“ Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau entweder künftig zusätzlich im Schacht Konrad oder aber gemeinsam an einem noch zu findenden Standort mit den hochradioaktiven Abfällen einzulagern. Jetzt muss sich die Kommission mit Atommüll beschäftigen, den es lieber nicht zur Aufgabe haben wollte und dabei auch die betroffene Region rund um den Schacht Konrad einbeziehen.

Begeistert über diese Vorlage aus dem BMUB sind in der Kommission wenige, das zeigt der Verlauf der Diskussion (siehe dazu den Video-Mitschnitt unten, Punkt 8). Allerdings wohl aus anderen Gründen, als die 70.000 BürgerInnen, vor allem aus der Region rund um den Schacht Konrad, die Einwendungen gegen den Entwurf erhoben haben.

Eher zähneknirschend beschloss die Kommission, die Frage „ob und ggf. in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen sind“ der AG3 zur Vorbereitung einer Befassung in der Kommission vorzulegen (siehe dazu weiter unten).

Daran sollen – so das Ergebnis einer BUND-Initiative – in jedem Fall die Betroffenen aus der Region um den Schacht Konrad beteiligt werden. „Konstruktiv“ der Hinweis der Kommissions-Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser am Ende der Befassung: Man könne ja auch zu dem Ergebnis kommen, den Müll aus Gronau und der ASSE nicht gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll einzulagern.

Hubertus Zdebel, Bundestagsgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE sowie Mitglied in der Kommission: „Die Aufgaben der Kommission wachsen angesichts zu vieler ungelöster Fragen bei der Atommülllagerung immer weiter an. Die Themen, die im Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufgeworfen werden, müssen in jedem Fall in der Kommission bearbeitet werden. Genau das fordert der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf.

Schon die bisherigen Diskussionen über die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung des Abschlussberichts der Kommission machen klar, dass die Zeit viel zu knapp ist, um das vernünftig zu machen.

Spätestens durch die Vorlage des NaPro und die vielen dort genannten Themen wird klar: Es braucht einen Neustart und mehr Zeit, wenn der Versuch eines gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll gelingen soll. Nur so könnte auch eine Chance eröffnet werden, die Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ohne deren Beteiligung wird es kaum einen belastbaren Konsens geben können. Ein überaus gutes Signal wäre natürlich auch, endlich Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für eine Konsensbildung zu leisten.“

NaPro enthält viele neue Arbeitsaufträge an die Kommission

Mit diesem Arbeitsauftrag der Kommission an die AG3 ist allerdings nur einer der vielen im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ enthaltenen Punkte von der Kommission aufgenommen. Probleme mit der Zwischenlagerung, Exporte von Atommüll oder ein neues oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter – über dies und mehr berichtet das NaPro, ohne dass die Kommission dazu ernsthaft Arbeitspläne entwickelt.

Was geschieht, wenn die Zwischenlager-Genehmigungen in Ahaus und Gorleben in 2030er Jahren auslaufen und Mitte der 2040er Jahre die Genehmigungen der Standort-Zwischenlager? Wie steht es um die Sicherheit der Castor-Behälter, wenn diese für deutlich längere Zeiträume eingesetzt werden, als bislang vorgesehen? Und wenn ein Behälter undicht wird? Wie kann der vor Ort repariert werden? Eine systematische Betrachtung, welche weiteren Aufgabenstellungen das NaPro für die Kommission enthält, ist bislang nicht erfolgt.

Die Zeit reicht nicht

Der Kommission läuft die Zeit weg bzw. sie ist – obwohl immer mehr sachliche Gründe das unterstützen würden – mehrheitlich nicht willens, mehr Zeit zu verlangen. Schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Abschlussbericht der Kommission wird immer deutlicher, dass die „Restlaufzeiten“ der Kommission nicht reichen werden. Die Installation der Kommission fand mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erst im Mai 2014 statt. Im Standortauswahlgesetz (§3 (5) ) wird die Arbeitszeit der Kommission auf den 31.12.2015 befristet; bis zu dem Zeitpunkt ist der Abschlussbericht vorzulegen. Die Kommission darf sich lediglich einmal eine halbjährliche Verlängerung selbst genehmigen. Davon machte die Kommission zwar auf ihrer letzten Sitzung im Juli Gebrauch und hat sich eine Laufzeitverlängerung bis zum 30. Juni 2016 genehmigt.

Allerdings ohne dass mit Vorschlägen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zu koppeln, wie ursprünglich mal überlegt worden war. Doch genau dieser Zeitraum war bereits zuvor in dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant. Nicht nur ein umfassender Check dieses Konzeptes auf einer Tagung der ev. Akademie in Loccum eine Woche vor der öffentlichen Kommissions-Veranstaltung am 20. Juni in Berlin machte deutlich, dass dieses Konzept in der Restlaufzeit von knapp einem Jahr kaum eine Chance auf eine vernünftige Umsetzung hat.

Wie groß die Aufgabe allein schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist und wie eng der Zeitrahmen ist, ist im Grunde allen klar. Jetzt kommen noch die neuen Anforderungen durch das NaPro hinzu! Doch von der Möglichkeit, den Bundestag um eine Verlängerung des Auftrags zu ersuchen, will die Mehrheit in der Kommission (zumindest derzeit) keinen Gebrauch machen. Die GROKO hat daran ebenso wenig Interesse, wie die Grünen, die nicht nur über die Bundestagsfraktion, sondern über den Bundesrat mit zahlreichen grünen MinisterInnen in der Kommission vertreten sind. Auch E.on und RWE, andere gesellschaftliche und wissenschaftliche VertreterInnen wollen keine Verlängerung. Die erforderliche Gesetzesänderung durch den Bundestag steht daher nicht auf der Agenda.
Nur der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier und Hubertus Zdebel von den Linken forderten mehr Zeit für die Kommission, allein um die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können(, die allerdings schon massiv darunter leidet, dass große Teile der Anti-Atom-Initiativen sich nicht beteiligt und dies mehrfach inhaltlich gut begründet dargelegt hat).

Konsens bei der Atommülllager-Suche hält nicht über die Bundestagswahlen

Wie fragwürdig der vielfach beschworene Konsens für einen Neustart ist, zeigt sich schon daran, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England jenseits des Zwischenlagers in Gorleben neue Standorte zu finden. Aber selbst für die Arbeit der real existierenden Kommission soll das vielzitierte Zeitfenster auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens nur bis maximal Sommer 2016 bestehen. Danach würde es sich schließen, weil dann der Bundestagswahlkampf droht. Große Teile der Kommission wollen daher unter keinen Umständen eine weitergehende Arbeitszeitverlängerung.

Kein Wunder, wenn angesichts derartiger Umgangsweisen mit diesem Thema vor allem in der Anti-Atom-Bewegung die Sorgen wachsen, dass die Arbeit der Kommission lediglich eine simulierte Öffentlichkeitsbeteiligung ist (Rainer Ueberhorst, siehe hier auf der Seite der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg)

Aber auch ein Abschlussbericht Ende Juni 2016 hat das Potential zum Scheitern. Der Bericht kommt dann zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Erst ab September 2016 kann er dann in die weitere Beratung des Bundestags und seiner Ausschüsse. Da werden dann in jedem Fall Anhörungen erforderlich und die Abgeordneten aller Fraktionen müssen die Vorschläge vor allem mit Blick auf erforderliche Änderungen am Standortauswahlgesetz entscheiden. Und spätestens Anfang 2017 wird dann der Wahlkampf auch im Bundestag Einzug halten. Für die Befassung im Bundestag bleiben daher nur knappe vier, fünf Monate. Angesichts der Komplexität, nicht viel Zeit.

Neustart für den Neustart

Immer deutlicher zeigt sich damit auch, dass die Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen am Standortauswahlgesetz und an der Kommission mehr als berechtigt ist. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte dieses Gesetz in der schließlich vom Bundestag beschlossenen Form abgelehnt. Neben zu vielen Vorfestlegungen und Gorleben als immer noch im Verfahren befindlicher Standort, war von der LINKEN unter anderem betont worden, dass eine Lösung der Atommüllprobleme nur möglich sei, wenn alle Arten von Atommüll betrachtet werden, nicht nur die hochradioaktiven Abfälle.

Obwohl als „kleine Reaktion“ der Bundestag schließlich festlegte, dass die Kommission sich „insbesondere“ mit hochradioaktiven Abfällen befassen solle, also eine kleine Hintertür öffnete, spielten leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle bislang bestenfalls auf der Informationsebene eine Rolle, fanden aber bislang in die konkrete Arbeitsplanung mit Blick auf den zu erstellenden Abschlussbericht (PDF, bisherige Gliederungsübersicht. Weil diese sich noch verändern kann, wird auch von einer „atmenden Gliederung“ gesprochen) kaum Berücksichtigung. Während die Kommission auf die Forderungen seitens der Anti-Atom-Bewegung nicht weiter zuging, sorgt nun das BMUB mit seinem Entwurf zum NaPro dafür, dass sich die Kommission dem Thema nicht länger entziehen kann.

Die Befassung der Kommission mit dem nun „neuen“ Thema, wo die ASSE- und Gronau-Abfälle dauerhaft gelagert werden sollen, ist keine Lappalie. In der Tat. Und sie hat das Potential, die Kommission zu zerreißen. Denn eine Empfehlung der Kommission, diesen Atommüll nicht mit hochradioaktiven Abfällen gemeinsam einzulagern würde den Druck für eine Einlagerung im Schacht Konrad weiter erhöhen. Das aber wäre ganz sicher kein Beitrag auf der Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens. Schon jetzt hat sich der Widerstand rund um den Schacht Konrad deutlich verschärft. Konsens muss irgendwie anders gehen!

Zähneknirschende Befassung

Weitere Statements zum Beschlussantrag über die Befassung des weiteren Umgangs mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, die nach derzeitiger Genehmigungslage nicht im Schacht eingelagert werden können (leider liegt das Wortprotokoll der Mai-Sitzung bislang nicht vor):

  • Armin Grundwald, einer der beiden AG3-Vorsitzenden stellte für den Herbst Vorschläge zur weiteren Befassung mit dem Thema durch die AG in Aussicht. Die weitere Debatte müsse dann selbstverständlich in der Kommission erfolgen. Er sprach davon, dass das Thema das „Gesamt-Mandat“ der AG3 sehr stark verändere. Außerdem verwies er darauf, dass die Befassung einen wesentlich größeren Arbeits- und Zeitaufwand zur Folge habe. In einem weiteren Beitrag machte er klar, dass dieses Thema keine Lappalie sei.
  • Auch Bernhard Fischer von E.on spricht in der Kommissionssitzung am 18. Mai mit Blick auf die zu klärende Frage einer gemeinsamen Unterbringung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktivem Müll von einer „massiven Veränderung der Aufgabenstellung“ der AG3.
  • Wolfgang Cloosters, oberster Atomaufseher vom BMUB, sieht hier eine „offene Frage“ und hält es für sinnvoll, dass die Kommission diese in den Blick nimmt.
  • Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz sieht das genauso und betont, dass es notwendig sei, sich mit dieser Herausforderung zu befassen, da man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde, einen wesentlichen Teil bei der Suche nach einem Endlager nicht betrachtet zu haben.
  • Klaus Brunsmeier vom BUND will die Betroffenen aus der Region Schacht Konrad beteiligt wissen, wenn die AG3 das Thema behandelt.
  • Die Grüne Sylvia Kotting-Uhr betonte, dass das es eine politische Entscheidung sei, die die Kommission über den „besseren Weg“ im Umgang mit diesen Abfällen treffen müsse.
  • Stefan Wenzel, Umweltminister des Landes Niedersachsen (Grüne), unterstrich, dass es sich in der Diskussion entlang des NaPro um „nicht-Konrad-gängige“ Abfälle handeln würde. Es sei bislang nie die Rede davon gewesen, diese im Schacht Konrad einzulagern. Er verwies auf die Reaktionen in der Region um den Schacht, wo die im NaPro gemachten Vorschläge „ganz ganz kritisch“ gesehen würden. Auch er forderte, dass die Kommission sich nun mit den ASSE und Gronau Atommüll befassen müsse.

Die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser stellte fest, dass der Beschlussantrag den Konsens in der Kommission habe. Außerdem gab sie dem AG3-Co-Vorsitzenden Armin Grundwald mit auf den Weg, dass ein Ergebnis ja auch sein könnte, den ASSE- und Gronau-Atommüll besser nicht mit hochradioaktivem Abfall gemeinsam zu lagern.

Video von der Kommissions-Sitzung, für den Tagesordnungspunkt 8 zum Nationalen Entsorgungsprogramm bitte an die unten markierte Stelle klicken!

 

Schluss mit Atommüllschieberein: Jülicher Castoren dürfen nicht in die USA

Noch immer ist ungeklärt, was mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich weiter passieren soll. Aus Anlass des Besuches von Tom Clements, Direktor der US-amerikanischen atomkritischen Nichtregierungsorganisation Savannah River Site Watch (SRS Watch), aus South Carolina, nimmt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied in der Atommüll-Kommission des deutschen Bundestags Stellung:

„Für die Lagerung des hochradioaktiven Atommülls in den 152 Castor-Behältern in Jülich muss es eine Lösung vor Ort geben. Statt auf Atomtransporte und Atommüllexporte zu setzen, sollten endlich Betreiber und Behörden alle Kraft darauf verwenden, schnellstens Maßnahmen in Jülich vorzubereiten. Nachrüstungen des bestehenden Castor-Lagers in Jülich und ein Neubau einer Lagerhalle müssen vorrangig in Angriff genommen werden“, forderte der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. „Ein Export in die USA kommt ohnehin nicht in Frage, weil dieser nach dem geltenden Atomgesetz rechtswidrig wäre. Wenn nun selbst US-Behörden klarstellen, dass das hochradioaktive Material in Jülich für Atomwaffen kein Risiko darstellt, fällt auch das letzte Argument der Betreiber für derartige Planspiele.“

Zdebel verweist auch darauf, dass in der vom Bundestag eingesetzten Atommüll-Kommission derzeit über ein umfassendes Export-Verbot beraten wird, mit dem klargestellt werden soll, dass z.B. der Jülicher Atommüll nicht ins Ausland gebracht werden kann. „Für die Atomabfälle, die in Deutschland verursacht wurden, muss auch bei uns eine sichere Lösung zur Lagerung gefunden werden. Das muss auch der Grundsatz bei den Beratungen in der Atommüll-Kommission werden.“

In Richtung der zuständigen Landesbehörden in NRW sowie an das federführende Forschungsministerium in Berlin sagte Zdebel: „Es ist höchste Zeit, dass endlich die US-Option definitiv beerdigt wird. Wer einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit Atommüll erreichen will, kann diesen gefährlichen Abfall nicht kreuz und quer verschieben.“

SPD-Forderung nach Moratorium reicht nicht – DIE LINKE fordert Rücknahme des Fracking-Erlaubnisgesetzes und Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

„Es ist ja sehr schön, wenn führende SPD-Mitglieder nun ein Fracking-Moratorium nach niederländischem Vorbild auch für Deutschland fordern. Doch wenn sie es ernst meinen, dann muss die SPD den Entwurf des Fracking-Erlaubnisgesetzes ablehnen sowie Bundesregierung und die beiden verantwortlichen Minister Gabriel und Hendricks auffordern, den Gesetzentwurf zurückziehen und Fracking stattdessen komplett zu verbieten. Denn der vorliegende Entwurf würde Fracking auf über 75 Prozent der Fläche Deutschlands erlauben“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für DIE LINKE. die jüngsten Äußerungen von Ministerpräsidentin von NRW Hannelore Kraft und des Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe (beide SPD).

Zdebel weiter: „Wir bleiben dabei: Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur und muss ohne Ausnahmen verboten werden.“

DIE LINKE für ein ausnahmsloses Verbot von Fracking

Der Parteivorstand der LINKEN hat am 4. Juli 2015 bekräftigt: „DIE LINKE fordert ein ausnahmsloses Verbot von Fracking und unterstützt mit all ihren Gliederungen den Widerstand der Initiativen gegen Fracking in den Kommunen und Gemeinden vor Ort.“

Zahlreiche Genossinnen und Genossen, vor allem aus NRW, sowie die Bundestagstagsabgeordneten Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay und viele andere, hatten einen Beschluss für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen bereits beim Parteitag der LINKEN am 6./7. Juli beantragt. Dort konnte der Antrag jedoch nicht mehr behandelt werden und wurde daher an den Parteivorstand überwiesen. Der Antrag einschließlich der inhaltlichen Begründung ist zum Nachlesen hier online

Fracking-Erlaubnisgesetz: Der Countdown läuft!

Bis heute steht nicht fest, ob das skandalöse Fracking-Erlaubnisgesetz, das von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegt worden ist, wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet wird. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. DIE LINKE macht Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Bisher haben sich die Verhandlungskommissionen von CDU und SPD, die seit vergangener Woche tagen, lediglich darauf verständigen können, die in dem Fracking-Gesetzespaket vorgesehene 3.000-Meter-Grenze zu streichen.

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne von Gabriel und Hendricks bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich und daher zu erlauben sei. Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3.000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt.

Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes bisher nicht verständigen können. Dadurch ändert sich aber grundsätzlich nichts: Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Und für die Beurteilung wird die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission zuständig sein, die nach wie vor im Gesetz steht.

Es bleibt dabei: Mit dem Gesetzespaket der Großen Koalition wird Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten „Tight Gas“ ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat.

Wir LINKEN fordern stattdessen ein grundsätzliches und echtes Fracking-Verbots ohne Ausnahmen.

Post von Schlumberger, Halliburton und Co

Derweil bekommen die Bundestagsabgeordnete seit Tagen Post aus der Erdgas-Branche. Sie stammen teilweise von Betriebsräten wie z.B. der RWE-Tochter DEA oder Halliburton, teilweise von Geschäftsführungen oder wie im Fall von Schlumberger von Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam. In den Briefen wird die Gefährdung von ungefähr 20.000 Arbeitsplätzen in den Raum gestellt, sollte das Fracking-Erlaubnisgesetz der Großen Koalition nicht durchkommen.

Die behaupteten Zahlen zur Arbeitsplatzrelevanz von Fracking sind weder belegt noch nachzuvollziehen; die Daten der statistischen Ämter stehen dem entgegen. So weist das Niedersächsische Landesamt für Statistik für 2013 die Summe der Beschäftigten in der Erdgasförderung (Summe aus Förderungstätigkeiten und Dienstleistungen) von ca. 3.700 Personen aus. Das statistische Bundesamt weist ca. 3.200 Arbeitsplätze in der bundesweiten Förderung von Erdöl und Erdgas aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zweidrittel der deutschen Gasförderung ohne Fracking erfolgt. Unter Berücksichtigung der Personalsituation anderer Firmen der Gasbranche würde sich bei einer pessimistischen Schätzung eine maximale Anzahl von 600 Personen ergeben, die direkt von einem Fracking-Verbot betroffen sein würden. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den genannten angeblich gefährdeten 20.000 Arbeitsplätzen. Hinzukommt: Angesichts des großen Arbeitsplatzpotentials im Bereich der erneuerbaren Energien ist bei der Realisierung der Fracking-Technik gesamtgesellschaftlich von negativen Arbeitsplatzeffekten auszugehen.

Von besonderer Qualität ist der Brief, den Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger an die Bundestagsabgeordneten geschrieben haben. Unverhohlen wird mit Einbußen bei der Sicherheit gedroht: „Der Wegfall dieses Sektors mündet mit großer Wahrscheinlichkeit in: Gefährdung der Umwelt durch den Mangel an Experten für die fachgerechte Stilllegung der existierenden Bohrungen, wie die daraus entstehende Gefährdung der Allgemeinheit.“

Dabei unterschlagen Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger die den Unternehmen obliegende, gesetzlich vorgeschriebene Betreiberverantwortung: Bohrunternehmen müssen für die Einstellung ihres Betriebs einen Abschlussbetriebsplan (§ 53 BBergG) vorlegen. Dieser kann gemäß § 55 BBergG nur zugelassen werden, wenn Gefährdungen wie die im Brief erwähnten ausgeschlossen werden. Soweit keine Experten für die fachgerechte Stilllegung in Deutschland vorhanden sind, müssen Experten aus dem Ausland hinzugezogen werden.

Der Schlumberger-Brief, über den der WDR und die TAZ bereits berichtet haben, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. So soll die Politik vor die Alternative gestellt werden: „Entweder das von der Bundesregierung geplante Fracking-Recht wird verabschiedet oder wir übernehmen keine Verantwortung für die Folgen und Hinterlassenschaften der Gasgewinnung in Deutschland.“

DIE LINKE wird sich derartigen Erpressungsversuchen nicht beugen. Wir werden vielmehr gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Tagen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.

Fortsetzung folgt

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