Schluss mit Atommüllschieberein: Jülicher Castoren dürfen nicht in die USA

Noch immer ist ungeklärt, was mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich weiter passieren soll. Aus Anlass des Besuches von Tom Clements, Direktor der US-amerikanischen atomkritischen Nichtregierungsorganisation Savannah River Site Watch (SRS Watch), aus South Carolina, nimmt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied in der Atommüll-Kommission des deutschen Bundestags Stellung:

„Für die Lagerung des hochradioaktiven Atommülls in den 152 Castor-Behältern in Jülich muss es eine Lösung vor Ort geben. Statt auf Atomtransporte und Atommüllexporte zu setzen, sollten endlich Betreiber und Behörden alle Kraft darauf verwenden, schnellstens Maßnahmen in Jülich vorzubereiten. Nachrüstungen des bestehenden Castor-Lagers in Jülich und ein Neubau einer Lagerhalle müssen vorrangig in Angriff genommen werden“, forderte der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. „Ein Export in die USA kommt ohnehin nicht in Frage, weil dieser nach dem geltenden Atomgesetz rechtswidrig wäre. Wenn nun selbst US-Behörden klarstellen, dass das hochradioaktive Material in Jülich für Atomwaffen kein Risiko darstellt, fällt auch das letzte Argument der Betreiber für derartige Planspiele.“

Zdebel verweist auch darauf, dass in der vom Bundestag eingesetzten Atommüll-Kommission derzeit über ein umfassendes Export-Verbot beraten wird, mit dem klargestellt werden soll, dass z.B. der Jülicher Atommüll nicht ins Ausland gebracht werden kann. „Für die Atomabfälle, die in Deutschland verursacht wurden, muss auch bei uns eine sichere Lösung zur Lagerung gefunden werden. Das muss auch der Grundsatz bei den Beratungen in der Atommüll-Kommission werden.“

In Richtung der zuständigen Landesbehörden in NRW sowie an das federführende Forschungsministerium in Berlin sagte Zdebel: „Es ist höchste Zeit, dass endlich die US-Option definitiv beerdigt wird. Wer einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit Atommüll erreichen will, kann diesen gefährlichen Abfall nicht kreuz und quer verschieben.“

SPD-Forderung nach Moratorium reicht nicht – DIE LINKE fordert Rücknahme des Fracking-Erlaubnisgesetzes und Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

„Es ist ja sehr schön, wenn führende SPD-Mitglieder nun ein Fracking-Moratorium nach niederländischem Vorbild auch für Deutschland fordern. Doch wenn sie es ernst meinen, dann muss die SPD den Entwurf des Fracking-Erlaubnisgesetzes ablehnen sowie Bundesregierung und die beiden verantwortlichen Minister Gabriel und Hendricks auffordern, den Gesetzentwurf zurückziehen und Fracking stattdessen komplett zu verbieten. Denn der vorliegende Entwurf würde Fracking auf über 75 Prozent der Fläche Deutschlands erlauben“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für DIE LINKE. die jüngsten Äußerungen von Ministerpräsidentin von NRW Hannelore Kraft und des Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe (beide SPD).

Zdebel weiter: „Wir bleiben dabei: Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur und muss ohne Ausnahmen verboten werden.“

DIE LINKE für ein ausnahmsloses Verbot von Fracking

Der Parteivorstand der LINKEN hat am 4. Juli 2015 bekräftigt: „DIE LINKE fordert ein ausnahmsloses Verbot von Fracking und unterstützt mit all ihren Gliederungen den Widerstand der Initiativen gegen Fracking in den Kommunen und Gemeinden vor Ort.“

Zahlreiche Genossinnen und Genossen, vor allem aus NRW, sowie die Bundestagstagsabgeordneten Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay und viele andere, hatten einen Beschluss für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen bereits beim Parteitag der LINKEN am 6./7. Juli beantragt. Dort konnte der Antrag jedoch nicht mehr behandelt werden und wurde daher an den Parteivorstand überwiesen. Der Antrag einschließlich der inhaltlichen Begründung ist zum Nachlesen hier online

Fracking-Erlaubnisgesetz: Der Countdown läuft!

Bis heute steht nicht fest, ob das skandalöse Fracking-Erlaubnisgesetz, das von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegt worden ist, wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet wird. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. DIE LINKE macht Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Bisher haben sich die Verhandlungskommissionen von CDU und SPD, die seit vergangener Woche tagen, lediglich darauf verständigen können, die in dem Fracking-Gesetzespaket vorgesehene 3.000-Meter-Grenze zu streichen.

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne von Gabriel und Hendricks bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich und daher zu erlauben sei. Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3.000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt.

Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes bisher nicht verständigen können. Dadurch ändert sich aber grundsätzlich nichts: Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Und für die Beurteilung wird die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission zuständig sein, die nach wie vor im Gesetz steht.

Es bleibt dabei: Mit dem Gesetzespaket der Großen Koalition wird Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten „Tight Gas“ ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat.

Wir LINKEN fordern stattdessen ein grundsätzliches und echtes Fracking-Verbots ohne Ausnahmen.

Post von Schlumberger, Halliburton und Co

Derweil bekommen die Bundestagsabgeordnete seit Tagen Post aus der Erdgas-Branche. Sie stammen teilweise von Betriebsräten wie z.B. der RWE-Tochter DEA oder Halliburton, teilweise von Geschäftsführungen oder wie im Fall von Schlumberger von Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam. In den Briefen wird die Gefährdung von ungefähr 20.000 Arbeitsplätzen in den Raum gestellt, sollte das Fracking-Erlaubnisgesetz der Großen Koalition nicht durchkommen.

Die behaupteten Zahlen zur Arbeitsplatzrelevanz von Fracking sind weder belegt noch nachzuvollziehen; die Daten der statistischen Ämter stehen dem entgegen. So weist das Niedersächsische Landesamt für Statistik für 2013 die Summe der Beschäftigten in der Erdgasförderung (Summe aus Förderungstätigkeiten und Dienstleistungen) von ca. 3.700 Personen aus. Das statistische Bundesamt weist ca. 3.200 Arbeitsplätze in der bundesweiten Förderung von Erdöl und Erdgas aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zweidrittel der deutschen Gasförderung ohne Fracking erfolgt. Unter Berücksichtigung der Personalsituation anderer Firmen der Gasbranche würde sich bei einer pessimistischen Schätzung eine maximale Anzahl von 600 Personen ergeben, die direkt von einem Fracking-Verbot betroffen sein würden. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den genannten angeblich gefährdeten 20.000 Arbeitsplätzen. Hinzukommt: Angesichts des großen Arbeitsplatzpotentials im Bereich der erneuerbaren Energien ist bei der Realisierung der Fracking-Technik gesamtgesellschaftlich von negativen Arbeitsplatzeffekten auszugehen.

Von besonderer Qualität ist der Brief, den Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger an die Bundestagsabgeordneten geschrieben haben. Unverhohlen wird mit Einbußen bei der Sicherheit gedroht: „Der Wegfall dieses Sektors mündet mit großer Wahrscheinlichkeit in: Gefährdung der Umwelt durch den Mangel an Experten für die fachgerechte Stilllegung der existierenden Bohrungen, wie die daraus entstehende Gefährdung der Allgemeinheit.“

Dabei unterschlagen Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger die den Unternehmen obliegende, gesetzlich vorgeschriebene Betreiberverantwortung: Bohrunternehmen müssen für die Einstellung ihres Betriebs einen Abschlussbetriebsplan (§ 53 BBergG) vorlegen. Dieser kann gemäß § 55 BBergG nur zugelassen werden, wenn Gefährdungen wie die im Brief erwähnten ausgeschlossen werden. Soweit keine Experten für die fachgerechte Stilllegung in Deutschland vorhanden sind, müssen Experten aus dem Ausland hinzugezogen werden.

Der Schlumberger-Brief, über den der WDR und die TAZ bereits berichtet haben, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. So soll die Politik vor die Alternative gestellt werden: „Entweder das von der Bundesregierung geplante Fracking-Recht wird verabschiedet oder wir übernehmen keine Verantwortung für die Folgen und Hinterlassenschaften der Gasgewinnung in Deutschland.“

DIE LINKE wird sich derartigen Erpressungsversuchen nicht beugen. Wir werden vielmehr gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Tagen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.

Fortsetzung folgt

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