Fracking-verbieten ohne Ausnahmen und sofort!

Die Beratungen über die geplante Fracking-Gesetzgebung im Bundestag kommen in die heiße Phase. Die CDU-SPD Bundesregierung hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Im Widerspruch zu ihren Wahlversprechen kommt der von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Das Gesetz soll am 3. Juli 2015, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, durch den Bundestag beschlossen werden.

DIE LINKE macht gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und den Umweltverbänden Druck für ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen und hat einen entsprechenden Antrag im Bundestag vorgelegt.

Es dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben, welche Gefahren für Mensch und Natur von Fracking ausgehen. Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeiten ist ungeklärt. Und die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Am sozial-ökologischen Umbau führt kein Weg vorbei! Daher fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Und wir stehen damit nicht allein: Nicht nur die Kommunen, in denen zahlreiche BürgerInneninitiativen Entscheidungen gegen Fracking herbeigeführt haben – viele Kommunen haben dies auch per Ratsbeschluss getan – überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Der Umweltausschuss des Bundesrats hat ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt. In der Begründung steht: „Auf Grund der mangelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der möglichen Gefahren für das Trinkwasser, die von einem Einsatz der Hydraulic Fracturing Technologie ausgehen, ist ein generelles Verbot des Einsatzes der Fracking -Technologie zur Gewinnung von Bodenschätzen vorzusehen“.

Anders als Ministerin Hendricks ständig behauptet, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) heißt es:

„Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte“.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung: Fracking Erlaubnisgesetz

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung jedoch einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Recht vorgelegt. Dadurch soll Fracking auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch die Gasförderung im Sandgestein wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Zudem wird kurzerhand der Phantasiebegriff des „konventionellen Frackings“ erfunden, wohlwissend, dass Technik und Risiken des Frackings unabhängig von Gesteinsformation und Tiefe die gleichen sind.

Tiefer als 3.000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Und dabei verschweigt Ministerin Hendricks, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3000 Meter Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt wie eine Seifenblase. Denn mit der geplanten Durchführung angeblich „wissenschaftlich begleiteter Probebohrungen“ in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Bei diesen „wissenschaftlichen“ Bohrungen dürfte es sich in der Regel um gewöhnliche Aufsuchungsbohrungen handeln, den ersten Schritt der kommerziellen Nutzung.

Von einem Frackingverbot kann keine Rede sein. Die kommerzielle Schiefer- und Kohleflözgasgewinnung oberhalb von 3000 Meter wollen Gabriel und Hendricks unter den Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission stellen, die mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher, industrienaher Institutionen besetzt werden soll und deren Zustimmung damit als sicher gilt. Umweltverbände und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, sind hier nicht vorgesehen. Damit könnten dann ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

Fracking Moratorien wie in NRW werden ausgehebelt

Insofern kann es nicht wundern, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz- bzw. Verordnungsentwürfe zum Fracking begrüßt. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wertete es als „ein positives Signal, dass die Schiefergas-Gewinnung in Deutschland nicht mehr völlig ausgeschlossen wird.“ (BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber).

Und das aus gutem Grund: Mit dem Regelungspaket wird für die Konzerne erst die Rechtssicherheit hergestellt, um gegen den erklärten Willen der Bevölkerung fracken zu können.

Existierende Ländermoratorien werden durch das geplante Recht ausgehebelt. Die Möglichkeit eines Unternehmens, vor einem Verwaltungsgericht problemlos eine Genehmigung für Fracking zu erstreiten, wird durch die Regierungspläne erst geschaffen.

Kniefall vor der Industrie bei Folgekosten

Die Folgekosten werden wieder einmal sozialisiert. Denn entgegen der Beteuerung der großen Koalition gibt es bei den Änderungen des Bergschadensrechts gerade keine wirksame Beweislastumkehr. Die bloße Möglichkeit eines Dritt-Verursachers hebelt die Umkehr bereits aus und das nach dem Gesetzentwurf ohne Entkräftungspflicht. Zwar erwähnt Ministerin Hendricks nun auch alibimäßig Bohrungen, doch erfüllen Erdstöße nicht die weiteren Voraussetzungen. Zur Verbändebeteiligung waren noch Regulierungen bei Erdbeben enthalten, doch offenbar vollzieht die Regierung hier den Kniefall vor der Industrie und hat die Passagen wieder herausgestrichen.

Die Beschwichtigungsversuche von Gabriel und Hendricks, dass in Deutschland ohnehin kein wirtschaftliches Interesse an Fracking existieren würde, stehen in krassem Widerspruch zur Realität. Die weltweite Gas- und Ölindustrie drängt seit Jahren darauf, auch in Deutschland die vermeintliche Goldgrube ausbeuten zu dürfen. Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben längst einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und wie in NRW bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Und auch, wenn Exxon und Co nicht sofort zum Zuge kommen, so können sie mit den an sie vergebenen Aufsuchungserlaubnissen und weiteren Schürfgenehmigungen ihren Aktionären gegenüber mehr Gasreserven nachweisen und somit ihren Börsenwert stabilisieren. Ein nettes Geschenk der Regierung an die Konzerne!

Fracking-Blase und TTIP/ CETA

In die gerade in den USA platzende Frackingblase hinein wollen die Konzerne in einem wichtigen europäischen Staat den Durchbruch schaffen. Sie finden massive Unterstützung bei der Europäischen Kommission, die mit dem Argument einer vermeintlich durch Russland in Frage gestellten Energieversorgungssicherheit eine Europäische Energieunion plant, in der voll auf Fracking gesetzt werden soll. Sollten alle Stricke reißen, sind da ja noch die Freihandelsabkommen TTIP und CETA, mit denen Fracking durchgesetzt werden soll. (Hier Link zu Hubertus Zdebel: „Fracking: Immense Risiken für Mensch und Natur – kurzfristige Profite für Gas- und Ölindustrie. Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“- siehe Anlage)

Auch aus diesen Gründen lehnt DIE LINKE den Gesetzentwurf der Großen Koalition ab. Wir sind der Meinung: Fracking muss wie in Frankreich ohne Ausnahmen verboten werden! Und DIE LINKE unterstützt den Widerstand der Initiativen gegen Fracking in den Kommunen und Gemeinden vor Ort.

Blinde Kuh in der Großen Koalition: Niemand will es gewesen sein

Dass Fracking eine Gefahr für Mensch und Natur ist, wissen im Grunde alle – auch die Vertreter von Union und SPD. Trotzdem ist der vorgelegte Gesetzentwurf von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks ein reines Fracking-Erlaubnisgesetz. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. Sie müssen nun Farbe bekennen: Wie heute bekannt wurde, steht die zweite und dritte Lesung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf der vorläufigen Tagesordnung der Bundestagssitzung am 3.7.2015.

Es war schon auffällig, dass Ministerin Hendricks ihren Gesetzentwurf bei der Einbringung in den Bundestag kaum verteidigte und der gleichfalls zuständige Minister Gabriel vollkommen abgetaucht blieb, als habe er mit dem Fracking-Gesetzentwurf gar nichts zu tun. Derweil halten sich die starken, wirtschaftsfreundlichen und fracking-affinen Kreise in CDU und SPD vor der Verabschiedung des Gesetzes öffentlich stark zurück, auch weil sie wissen, dass Fracking von der Mehrheit der Menschen in Deutschland abgelehnt wird. Dafür äußern sich die angeblichen Fracking-KritikerInnen innerhalb der Regierungskoalition – interessanterweise vor allem aus NRW – vor laufenden Kameras und eingeschalteten Mikrofonen umso lauter. Bei genauerer Betrachtung ist ihre Kritik aber keine grundsätzliche Kritik am Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung, sondern bezieht sich lediglich auf einzelne Regelungen wie die Einrichtung der bereits erwähnten Expertenkommission, die weitgehend eigenständig über die Zulassung einzelner Fracking-Vorhaben entscheiden soll und die auch bei den Anhörungen im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss stark in der Kritik der Sachverständigen stand.

LINKS blinken, rechts abbiegen

Bisher liegt von den KritikerInnen in den Regierungsfraktionen aber nichts Belastbares vor. Parlamentarische Initiativen – z.B. Änderungsanträge zum Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung oder gar Anträge in Richtung eines grundsätzlichen und echten Fracking-Verbots, wie wir LINKEN fordern? Absolute Fehlanzeige!

Eins ist gewiss: Das Kalkül „Am Ende wird das Fracken in Deutschland möglich sein und von SPD und Union will es niemand gewesen sein“ wird nicht aufgehen. Wir LINKEN werden der SPD dieses altbekannte Spiel: LINKS blinken, um dann rechts abzubiegen, nicht durchgehen lassen. Vielmehr werden wir gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Wochen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.

Fortsetzung folgt…

Anhang:

Atomwaffenfähiges Uran: Deutsches Knowhow aus Jülich bei Iran-Atom-Verhandlungen

Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel bestätigt die Bundesregierung, dass bei den Atom-Verhandlungen und der damit in Verbindung stehenden Urananreicherung des Iran zwei Jülicher Uran-Experten der URENCO hinzugezogen wurden. Diese verfügen über „eingehende Expertise zu technischen Eigenschaften und Entwicklungsstufen von Gaszentrifugen und ihrer Verwendung“, heißt es in der Antwort. Mit anderen Worten: Diese Jülicher Experten wissen, wie atomwaffenfähiges Uran hergestellt wird – und wie man das erkennt! Die im Iran eingesetzte Technik der Urananreicherung basiert auf URENCO-Knowhow. In den 70er Jahren hatte der pakistanische Spion Abdul Qadir Khan Blaupausen bei der Urenco gestohlen und sie später unter anderem an den Iran weiterverkauft.

Dual Use: Militärische und zivile Atomenergienutzung untrennbar

„Die Urananreicherung ist einer der einfachsten und vor allem schnellsten Wege zur Atombombe und damit ein Spiel mit dem atomaren Feuer. Deutsches Know-How zur Herstellung von Atomwaffen mithilfe der Urananreicherungstechnik, wie sie die URENCO unter anderem im westfälischen Gronau betreibt, dient jetzt der Bundesregierung in den internationalen Atomverhandlungen, iranische Bestrebungen zu begrenzen und zu kontrollieren. Das macht auf makabere Art klar: Eine Trennung von ziviler und militärischer Atomenergie gibt es nicht. Wo Atomkraftwerke betrieben oder gebaut werden sollen, besteht auch das Risiko der Atombombe.“ Mit diesen Worten kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Beteiligung der URENCO-Experten an den internationalen Atomverhandlungen mit dem Iran.

Zdebel: „Deutlicher als am Beispiel Iran kann man kaum aufzeigen, das Atombombe und Atomkraftwerke untrennbar miteinander verbunden sind. Zwar können internationale Kontrollen den Bombenbau verzögern, aber letztlich nicht verhindern, wenn dies politisch gewollt ist. Das gilt nicht nur im Iran! Gerade die URENCO ist hier ein unrümliches Beispiel, denn das pakistanische „Abdul-Qadeer-Khan-Netzwerk“ hat mit dem Diebstahl von Anreicherungs-Knowhow bei der URENCO in den 70er Jahren – wie die Bundesregierung in ihrer Antwort einräumen muss – „in erheblichem Umfang zur Weiterverbreitung von atomwaffenrelevanten Technologien beigetragen. Es hat auch Länder wie Libyen, Iran und vermutlich Nordkorea beliefert.““

Ziel bei Iran-Atom-Verhandlungen: „Mindestens“ ein Jahr Vorwarnzeit

Die Süddeutsche Zeitung (update hier) hatte im März über die Beteiligung der URENCO-Experten im Auftrag der Bundesregierung berichtet. Jetzt bestätigt die Bundesregierung: Das Knowhow der URENCO-Mitarbeiter werde gebraucht, weil in den Atomverhandlungen mit dem Iran „Fragen der Verifikation der angestrebten Vereinbarung im Vordergrund“ stehen. Der Iran steht seit Jahren im Verdacht, unter anderem mithilfe der Urananreicherung und unter dem Mantel der vermeintlich „friedlichen Nutzung der Kernenergie“ atomwaffenfäiges Material herstellen zu wollen. Wie brisant die Urananreicherung ist, zeigt sich auch in der Antwort der Bundesregierung, dass das „Ziel der aktuellen Verhandlungen über eine umfassende Vereinbarung ist (es), durch technische Beschränkungen die Ausbruchszeit für die kommende Dekade auf mindestens ein Jahr festzulegen.“

Die Bundesregierung erläutert in Sachen Risiken der iranischen Urananreicherung für Atomwaffen: „Die sog. Ausbruchszeit, d. h. die Zeit, die Iran bräuchte, um illegal genug spaltbares Material.für einen Sprengsatz zu produzieren, hängt von der Zahl und Leistungsfähigkeit der zur Verfügung stehenden Zentrifugen und den Beständen an angereichertem Uran ab.“ Gleichzeitig gibt sie aber zu: „Zur Frage der Produktionskapazitäten für die iranischen Zentrifugentypen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.“ (Eine Nachfrage dazu beim Auswärtigen Amt hat der Abgeordnete Zdebel auf den Weg gebracht. Über die Produktionsfähigkeiten des Iran sind hier z.B. weitere Informationen, (vielen Dank für den Hinweis auf diese Quelle an das Büro des Bundestagsabgeordneten Jan van Aken).)

  • *Update: Das Auswärtige Amt hat am 11. Juni ergänzend zu Frage 13 in Bezug auf die Kleine Anfrage 18/4836 geantwortet: „Die IAEO Quartalsberichte zu Iran beinhalten die Zahlen der an den Standorten Natans und Fordow installierten bzw. tatsächlich zur Anreicherung genutzten iranischen Zentrifugen (s. auch Antwort zu Frage 12 in der Antwort auf die KA 18/4836). Sie beinhalten ferner Angaben zu der vergleichsweise sehr viel geringeren Anzahl an Zentrifugen unterschiedlicher Typen, die in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung von Natans getestet und weiterentwickelt werden (neben IR-1 und IR-2m auch die Typen IR-4, IR-5, IR-6, IR-6s und IR-8). Serienreife hat Iran bei der IR-1 Zentrifuge erreicht, der bislang einzige zur Anreicherung genutzte Zentrifugentyp. Eine signifikante Fertigungskapazität kann auch bei dem Zentrifugentyp IR 2m (und zu einem geringeren Grad IR-4) angenommen werden. Bei der IR-5, IR-6 und IR-8 sind lediglich Prototypen in geringer Zahl vorhanden. Eine präzise Zahl für die Produktionskapazität kann jedoch nicht spezifiziert werden. Verifizierbare Beschränkungen der Produktion und Entwicklung von Zentrifugen sind Gegenstand der laufenden Verhandlungen im Rahmen der E3+3.“

Lediglich zu den in Betrieb befindlichen Zentrifugen macht die Bundesregierung Angaben: „Iran hat in seinen Anreicherungsanlagen in Natans und Fordow ca. 18.000 Zentrifugen der ersten Generation (IR-I) und ca. 1.000 Zentrifugen der zweiten Generation (IR-2m) installiert. Seit dem Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 reichert Iran mit etwa 10.000 IR-I Zentrifugen, überwacht durch die IAEO, Uran auf einen Anreicherungsgrad von maximal 5% U 235 an. Derzeit verfügt der Iran über ca. 8.000 kg (Stand: Februar 2015) angereicherten Materials (UF6), welches ebenfalls von der IAEO überwacht wird. Diese Menge entspricht ungefähr der dreifachen Jahresproduktion bei der derzeit genutzten Anreicherungskapazität. Entsprechend dem Genfer Aktionsplan hat Iran seine Anreicherungsaktivitäten auf einen Grad über 5% U 235 eingestellt und die bei Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 vorhandenen Vorräte an angereichertem Uran mit einem Anreicherungsgrad von 20% U 235 inzwischen vollständig verdünnt oder zu Uranoxid konvertiert, welches für die Herstellung von Brennstoff für den Teheraner Forschungsreaktor verwendet werden soll bzw. bereits zum Teil schon dafür verwendet wurde.“

Während für den Iran zurecht angestrebt wird, ein „präzedenzloses Transparenzregime“ zu installieren, verweigert die Bundesregierung auf Nachfrage jede Auskunft über die Anzahl der bei URENCO eingesetzten Zentrifugen: „Die Bundesregierung hat mit der britischen und der niederländischen Regierung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bei der Urananreicherung auf der Basis des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo vereinbart, dass die Zahl der Zentrifugen in den einzelnen Standorten der Geheimhaltung unterliegt.“

Dual-Use: Urananreicherung ist von der Bombe nicht zu trennen

Die Urananreicherung ist einer der Wege zur Atombombe. Mithilfe von Zentrifugen wird das spaltbare Uran 235 angereichert. Um Brennstoff für Atomkraftwerke herzustellen, braucht es einen Anreicherungsgrad von fünf Prozent. Die Zentrifugen-Technik kann aber auch höhere Anreicherungen bis zu 80 oder 90 Prozent erreichen. Dann ist das Uran atombombentauglich.

Die URENCO verfügt über Urananreicherungsanlagen in Deutschland (Gronau), den Niederlanden und Großbritannien sowie in den USA. Der Vertrag von Almelo regelt die Förderung der Urananreicherungstechnik, soll aber gleichzeitig vor militärischem Missbrauch schützen. Gemeinsam mit dem französischen Atomgiganten AREVA betreibt URENCO die Enrichtment Technology Company (ETC), die für Forschung, Entwicklung und Bau von Gaszentrifugen zuständig ist. Die URENCO, an der die deutschen Atomkonzerne E.on und RWE mit einem Drittel beteiligt sind, soll verkauft werden. Weil diese Technologie erhebliche Risiken hinsichtlich der Herstellung von Atomwaffen birgt, unterliegt sie internationalen Kontrollen.

Atommülllagerung: Forschungszentrum Jülich schlampig – TÜV kritisiert Vorschläge des Betreibers

„Der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich arbeitet offenbar weiterhin desolat und schlampig.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel  den Bericht des NRW-Wirtschaftsministers Gerralt Duin gestern in der „Endlager-Kommission“. Duin hatte über eine TÜV-Prüfung der vom Forschungszentrum vorgelegten Konzepte über den weiteren Umgang mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll informiert. Der TÜV Nord hat demnach zahlreiche Darlegungen und Behauptungen des Forschungszentrums in Frage gestellt und als unplausibel bezeichnet. Das wird auch in der vom Minsterium jetzt veröffentlichten Kurzfassung der TÜV-Studie deutlich. Hier als PDF-download.

„Die Ausführungen von Minister Duin und auch die vorgelegte Zusammenfassung der TÜV-Studie zeigen, dass der Betreiber des Forschungszentrum Jülich eine „Vollklatsche“ bekommen hat und wieder einmal unzureichende Unterlagen vorgelegt hat. Es drängt sich langsam die Frage auf, ob der Betreiber die atomrechtlich geforderte Kompetenz und Zuverlässigkeit im Umgang mit den hochradioaktiven Materialien hat“, so Zdebel weiter. Dabei verwies er darauf, dass die derzeitigen Unklarheiten über die Erdbebensicherheit des Zwischenlagers in Jülich auch darauf zurückzuführen sind, dass der Betreiber offenbar zu spät und unvollständig die Genehmigungsanforderungen des zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bearbeitet hat.

Zdebel kritisierte aber auch die Landesregierung in NRW: „Der als Option immer noch vorgesehene Export des hochradioaktiven Atommülls aus Jülich in die USA muss endlich vom Tisch. Der TÜV verweist auf zahlreiche praktische Probleme. Vor allem aber: Der Atommüll ist in Deutschland hergestellt worden und es kann nicht sein, dass andere diesen Müll vor die Tür gekarrt bekommen.“ Er verwies auf die Diskussion in der „Endlager-Kommission“, wo ein umfassendes Export-Verbot mit Blick auf die Jülich-Abfälle derzeit beraten wird.

„Eine sichere Lagermöglichkeit muss mit Hochdruck und Priorität jetzt in Jülich vor Ort angestrebt werden. Atommüll-Transporte – egal wohin – sind in jedem Fall zu vermeiden. So steht es im übrigen auch im rot-grünen Koalitionsvertrag für NRW.“

Vom Wirtschaftsminister und zuständigen Atomaufseher forderte der Abgeordnete, dass TÜV-Gutachten in vollem Umfang zu veröffentlichen.

 

Dokumentation: PM der Atomaufsicht NRW:

18.05.2015: TÜV legt Plausibilitätsprüfung zur Entfernung der AVR-Kernbrennstoffe beim Forschungszentrum Jülich vor (inklusive Zusammenfassung der Studie)

Wirtschaftsminister Duin erläutert Ergebnisse vor der Endlagersuchkommission in Berlin

Berlin. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert. Duin: „Die Atomaufsicht NRW wird nun die Hinweise, die sich aus der Plausibilitätsprüfung ergeben, mit dem Forschungszentrum Jülich besprechen und dessen weitere Planungen aufsichtlich überwachen. Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.“

Das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 – in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht – die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich angeordnet. Anlass dafür war die unklare Perspektive für die vom Forschungszentrum Jülich beantragte weitere Aufbewahrungsgenehmigung, da die Erdbebensicherheit des Lagers zurzeit nicht im atomrechtlich erforderlichen Umfang nachgewiesen werden konnte. Parallel dazu hatte das Wirtschaftsministerium dem FZJ verbindlich die Vorlage eines Räumungskonzepts aufgegeben. Darin sollte das Forschungszentrum schlüssig darlegen, welcher Weg zur Räumung des AVR-Behälterlagers der schnellstmöglich realisierbare sei und erläutern, wie es die erforderlichen Genehmigungen erwirken wolle, um den Verbleib der Kernbrennstoffe bei einem nach Atomgesetz zum Besitz Berechtigten sicher zu stellen.

Das Forschungszentrum Jülich hat in seinem Detailkonzept drei Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeführt: 1. Verbringung in ein vollständig neu zu errichtendes Zwischenlager am Standort Jülich, 2. Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus, 3. Rückführung in das Herkunftsland USA. Aus Sicht der Atomaufsicht NRW stehen jeder dieser Optionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen.

Die Atomaufsicht NRW hat die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG als Sachverständige hinzugezogen und beauftragt, die im FZJ-Konzept dargestellten Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager auf ihre Plausibilität zu prüfen. Im Unterauftrag des TÜV NORD erfolgte auch eine rechtliche Plausibilitätsprüfung durch die Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaftsgesellschaft.

Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass für die zeitliche Planung aller drei Optionen Unsicherheiten bestehen. Daher ist gegenwärtig eine abschließende Aussage, welche der Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe sich am schnellsten umsetzen lässt, auf Basis der bisher seitens des Forschungszentrum Jülich zur Verfügung gestellten Informationen nicht möglich.

Seit dem Jahr 1993 bewahrt die Forschungszentrum Jülich GmbH die Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerk auf. Sie lagern in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR im sogenannten AVR-Behälterlager auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich. Die hierzu seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte und auf 20 Jahre befristete Genehmigung ist zwischenzeitlich erloschen.

RWE: Steuerschulden in Höhe eines „mittleren dreistelligen Millionenbetrag“

Nach einer Steuerprüfung für die Jahre 2004 bis 2008 muss der Stromkonzern RWE einen „mittleren dreistelligen Millionenbetrag an Gewerbesteuer“ nachzahlen, heißt es in Medienberichten. „Es ist erschreckend, wie beim RWE-Konzern mit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und den BürgerInnen umgegangen wird“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel aus NRW. „Natürlich ist es das gute Recht auch von Unternehmen, steuerliche Möglichkeiten zu nutzen. Aber eine derart hohe Steuernachforderung wirft kein gutes Licht auf die Unternehmens-Kultur. Immerhin sind auch zahlreiche Kommunen und Städte an RWE beteiligt und schon deshalb sollte RWE auch zum Wohle der Menschen in NRW aktiv sein. Die jetzige Steuernachforderung zeigt, dass das offenbar nicht der Fall ist.“

 

Zdebel begrüßt BUND-Initiative zum Verbot von Atomüllexporten

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der „Endlager-Kommission“ begrüßt die Initiative des BUND, der zur gestrigen Sitzung der AG2 einen Vorschlag für ein Verbot von Atommüllexporten (PDF) eingebracht hat: „Angesichts der Pläne der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich, hochradioaktive Brennelemente, verpackt in 152 Castor-Behältern, in die USA exportieren zu wollen, ist es leider dringend notwendig, im Atomgesetz ein generelles Exportverbot für derartigen Atommüll festzuschreiben“, sagte Zdebel.

Bislang ist unklar, wie sich die Beteiligten in Sachen Brennelemente Jülich entscheiden. Die Export-Option wird sowohl von der rot-grünen Landesregierung in NRW, dem staatlichen Betreiber des Foschungszentrums, als auch dem Bundesforschungsministerium als Möglichkeit angesehen, um angesichts der bestehenden Sicherheitsdefizite im Zwischenlager Jülich einen Ausweg zu finden. Zdebel und Umweltverbände hatten schon vor einiger Zeit betont, dass dieser Export bereits nach der geltenden Rechtslage nicht zulässig wäre.

Die Beteiligten allerdings versuchen es mit einem Trick: Indem sie den Atommüll aus dem AVR Jülich zu Forschungsmüll umdefinieren, soll der Export möglich gemacht werden. Allerdings haben auch Rechtsgutachten im Auftrag des BUND und von Greenpeace gezeigt, dass der AVR zwar ein Versuchsreaktor war, aber kommerziell zur Stromerzeugung eingesetzt worden ist. In diesem Sinn kann aber nicht von Forschung gesprochen werden.

Mit Spannung wird auf den Bericht von Minister Duin aus NRW gewartet, der am kommenden Montag bei der nächsten Sitzung der „Endlager-Kommission“ den bisherigen Stand zum weiteren Vorgehen darstellen will. Auf der gestrigen Sitzung der AG2 wurde aber deutlich, dass das Ministerium keine neuerliche Prüfung der Rechtlage vorgenommen habe.

Medien hatten allerdings vor einigen Wochen berichtet, dass die US-Option wegen wachsender Rechtsbedenken gegen den Exports weniger wahrscheinlich würde. Stattdessen wäre ein Transport der Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus, ebenfalls in NRW, zu vermuten. Nicht nur Zdebel setzt sich dafür ein, dass eine Lösung ohne Atomtransporte direkt am Standort in Jülich gefunden werden muss.

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