Fleischland NRW: Massentierhaltung, Schlachtindustrie und Lohndumping

fleischatlas_nrw_schweine_in_kreisen„In Deutschland konzentriert sich die Produktion von Fleisch auf immer weniger Betriebe, während sich zugleich das Höfesterben ungebremst fortsetzt.“ Dies stellt der „Fleischatlas Deutschland Regional 2016“ von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und Böll-Stiftung fest, der Daten und Grafiken zur Fleischindustrie in den 16 Bundesländer zusammenträgt. Die negativen ökologischen und sozialen Folgen der Fleischproduktion sind beachtlich und auch für DIE LINKE stellt sich die Frage, wie mit Massentierhaltung und Schlachtindustrie umzugehen ist. „Fleischland NRW: Massentierhaltung, Schlachtindustrie und Lohndumping“ weiterlesen

Hubertus Zdebel kritisiert doppeltes Spiel der SPD beim Fracking

Foto7 bZu den Äußerungen des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD) gegenüber dem Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG), ehemals WEG, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss: „Olaf Lies und die SPD treiben beim Thema Fracking ein doppeltes Spiel. Während die SPD immer wieder vergeblich versucht, sich ein frackingkritisches Image zu geben, schafft Olaf Lies Fakten und will Fracking in Niedersachsen schnellstens durchsetzen. Die bekannten Umweltschäden wie Grundwasserkontaminationen, Erdbeben und die miserable Klimabilanz sind ihm dabei genauso egal wie Gesundheitsschäden der Bevölkerung. Es ist beschämend, dass ein Minister eines Landes, in dem in der Nähe von Gasförderstandorten erhöhte Krebsraten aufgetreten sind, einen Freibrief für Fracking ausstellen will. Lies macht sich damit die Profitinteressen der Gaskonzerne zu Eigen und handelt gegen die Interessen der Bevölkerung.

Der Wirtschaftsminister hat dem BVEG in einer Videobotschaft Unterstützung für das geplante Pro-Fracking der Bundesregierung signalisiert. Sollte ein bundesweites Pro-Fracking-Recht scheitern, würden in Niedersachsen alle Rahmenbedingungen für Fracking geschaffen. Das Ziel des SPD-Ministers ist dabei klar: Egal ob durch Regelungen auf Bundes- oder Landesebene – Fracking soll in Niedersachsen ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzt werden. DIE LINKE und ich werden uns dafür einsetzen, dass das Szenario eines durch Fracking zerstörten Bundeslandes nicht Realität wird. Ich werde mich weiter für ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen einsetzen.“

Bohrschlammskandal in NRW ohne Ende

Der Giftmülltourismus von Bohrschlämmen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie Niedersachsens nach NRW nimmt kein Ende. Und jetzt zeigt sich: Umweltminister Remmels Moratoriums-Ankündigung ist wie eine Seifenblase geplatzt.

140401-hubertus-zdebel-553x300Bereits im April 2016 wurde bekannt, dass gefährliche Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie in Hünxe und in Altenberge bei Münster in NRW deponiert wurden. Das ganze Ausmaß des Giftmülltourismus wurde jedoch nicht offengelegt.

Im April kündigte NRW-Umweltminister Remmel aber immerhin auch an, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen. Zweifel an dieser Ankündigung waren damals schon angebracht: Denn statt Klarheit zu schaffen, kündigte die NRW-Landesregierung zeitgleich in einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie weiteren Giftmülltourismus an. Die NRW-Landesregierung stellt darin die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht. Demgegenüber stehen jedoch keine konkreten Zusagen der niedersächsischen Landesregierung für eine zukünftige standortnahe Entsorgung. Das ist eine Bankrotterklärung. Über die Fehler der Vergangenheit wird wie selbstverständlich hinweggegangen. So wurden lediglich aufgrund der Berichterstattung des WDR und in anderen Medien intensivere Kontrollanalysen der Bohrschlämme, die auf die Deponie Hünxe-Schermbeck gelangt sind, vorgenommen. Hier hätte bereits mit der ersten Anlieferung konsequent gehandelt werden müssen. Gleiches gilt für die radiologischen Untersuchungen. Spätestens seit Beginn der Debatte um Fracking ist bekannt, dass Bohrschlämme radioaktiv belastet sein können und ein Untersuchungsbedarf besteht. Aus diesen Defiziten wurden im Bericht jedoch keine Schlussfolgerungen gezogen. Der Bericht machte zudem deutlich, dass der Landesregierung der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen egal war. Obwohl das Kabinett Kraft seit 2010 im Amt ist, gab es immer wieder Transporte von Bohrschlämmen nach NRW. Aktivitäten, dies zu unterbinden, existierten nicht.

Neuester Bericht von Remmel zeigt: Bohrschlamm-Moratorium geplatzt

Inzwischen ist klar: Die Ankündigung Remmels, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Das von ihm angekündigte Moratorium wird es nicht geben, stattdessen soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden.

Das geht aus dem jüngsten Schreiben von Remmel vom 9.5.2016 an den Umweltausschuss des Landtags in NRW hervor, dem eine Gemeinsame Erklärung von Umweltministerium NRW mit den Unternehmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (einem Nachfolger von GDF Suez), Arge K * R BBD Erika und der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH angefügt ist.

Diese nun veröffentlichte Bohrschlamm-Erklärung hat es in sich: Sie dokumentiert eine Unterwerfung unter Konzerninteressen, die bereits durch die Form des Dokuments (gemeinsame Erklärung) deutlich wird. Damit hat Remmel seine Rolle als Kontrollinstanz der Gaskonzerne aufgegeben und ist ihr williger Partner geworden. Dies wird auch inhaltlich deutlich. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Verbringung von gefährlichen Abfällen aus mindestens zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps. Die Transporte nach Hünxe sollen zudem lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Da die Gesamtmenge gleich bleiben wird, wird lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.

Zu den Gesprächen mit Niedersachsen berichtet das NRW-Umweltministerium nichts Neues. Der Politik der niedersächsischen Landesregierung aus SPD und Grünen, ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abzuwälzen, setzt Remmel keinen Widerstand entgegen.

Und als wäre dies nicht genug, versucht das NRW-Umweltministerium in der gemeinsamen Erklärung, den Giftmüllimport als „alltägliches Geschäft“ zu bagatellisieren. Es ist skandalös, dass in dem Papier der Sorge um die „Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW“ Ausdruck gegeben wird, während die Sorge um die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Umwelt keinerlei Erwähnung finden.

Die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung versuchen den Eindruck zu erwecken, dass die Entsorgung gefährlicher Bohrschlämme geordnet auf Giftmülldeponien erfolgt. Doch allein schon das Beispiel in Altenberge zeigt, dass dies nicht so ist. Wenn eine Haus- und Gewerbemülldeponie der Bohrschlammentsorgung dient, kann von einem umweltverträglichen Umgang mit Abfällen nicht mehr die Rede sein. Die Fakten müssen endlich auf den Tisch. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Kumpanei mit Öl- und Gasförderunternehmen sowie Entsorgern aufzukündigen und einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen. Den Gefahren der Öl- und Gasförderung im Bereich der Entsorgung muss endlich Rechnung getragen werden.

Thema Fracking wird komplett ausgeblendet

Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik hat die NRW-Landesregierung zudem ganz ausgeblendet. Die Landesregierung schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen. Bevor Niedersachsen auf Unterstützung bei der Entsorgung von bisher angefallenen Bohrschlämmen setzen kann, muss die dortige Landesregierung daher einen ausnahmslosen Verzicht auf Fracking erklären.

Dieser Artikel erschien zuerst im Linksletter der LINKEN. NRW

Zdebel fordert Moratorium für Gasbohren im Münsterland

Anti-Fracking-Aktion der LINKEN. Münster
Anti-Fracking-Aktion der LINKEN. Münster

Anlässlich des Aktionstages und der Menschenkette gegen Gasbohren am 22.5.2016 am Bohrturm in Ascheberg-Nordick erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Hubertus Zdebel: „Das Gasbohren im Münsterland ist mit nicht absehbaren Folgen für Mensch und Umwelt verbunden. Ich fordere daher ein sofortiges Moratorium für die Aktivitäten der HammGas GmbH & Co KG im Münsterland, bis zentrale Fragen geklärt sind.“

Zdebel weiter: „Es ist skandalös, dass die Bezirksregierung Arnsberg eine Aufsuchungserlaubnis erteilt und einen Betriebsplan zugelassen hat, in dem sich keine wesentlichen Informationen über die Methode der Gasgewinnung befinden. Offensichtlich wissen auch die zuständigen Behörden und die Landesregierung nicht, wie das Kohleflözgas erkundet und gewonnen werden soll. Der Betriebsplan hätte daher nicht zugelassen werden dürfen. Auch eine wissenschaftliche Begleitung durch unabhängige Experten existiert nicht. Ein schlüssiges Monitoring-Konzept wurde bis heute nicht vorgelegt. Auf dieser Grundlage ist keine Beurteilung der Umwelt- und Gesundheitsgefahren aufgrund von Betriebsdaten möglich. Die Bevölkerung wird damit einem unkalkulierbaren Experiment ausgesetzt. Dies ist nicht akzeptabel.“

Fracking-Verbot in NRW: Hannelore Kraft kann sich nicht auf SPD-Bundestagsfraktion verlassen und muss endlich ihre Hausaufgaben machen

IMAG0058„Anstatt immer mit dem Finger auf die CDU zu zeigen, muss Ministerpräsidentin Hannelore Kraft endlich einen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) vorlegen, der Fracking ohne Ausnahmen ausschließt“,  kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Entgegen dem Eindruck, den die SPD-Grünen Landesregierung in NRW hervorrufen will, wird Fracking im Entwurf des LEP nicht umfassend ausgeschlossen. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. So wäre beispielsweise Fracking im Sandgestein erlaubt. Und wenn Frau Kraft erklärt, sie würde in NRW Forschungsbohrungen ausschließen, dann steht das im Widerspruch zu ihrem LEP-Entwurf. Denn danach sind Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen in jedem Gestein erlaubt. Wohlweislich verschweigt sie zudem, dass die SPD im Bundestag sogar bereit gewesen wäre, sich mit der CDU/CSU auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz zu einigen.“ Zdebel weiter:

„Ministerpräsidentin Hannelore Kraft weiß, dass sie angesichts der Pläne der Großen Koalition in Berlin für ein Pro-Fracking-Gesetz ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung nicht halten kann, Fracking in NRW nicht zuzulassen. Dabei kann sie sich nicht einmal auf die SPD-Bundestagsfraktion verlassen. Wie jetzt bekannt wurde, war diese vor wenigen Tagen in Verhandlungen mit der CDU/CSU von ihrer Forderung abgerückt, den Bundesländern ein Veto-Recht beim Fracking zuzugestehen. Ferner hätte die SPD die umstrittene, einseitig besetzte Expertenkommission, die laut Gesetzentwurf die Unbedenklichkeit von Fracking in bestimmten geologischen Formationen. feststellen soll, mitgetragen – wenn auch nur in beratender, nicht entscheidender Funktion. Doch das würde angesichts der faktischen Wirkung von Stellungnahmen dieser Kommission nicht wirklich etwas ändern. Darüber hinaus war die SPD-Bundestagsfraktion bereit, einem Verfahren zustimmen, nach dem zwar das Parlament das letzte Wort haben, aber automatisch ein Genehmigungsverfahren beginnen sollte, träfe das Parlament dann keine Entscheidung – was angesichts der Koalitionsdisziplin der Regelfall sein dürfte.

Angesichts dieser Gemengelage fordert DIE LINKE einen sofortigen Abbruch der Verhandlungen  zum Pro-Fracking-Recht in Berlin. Stattdessen muss endlich ein Fracking-Verbot durch eine konsequente Änderung des Bundesberggesetzes festgeschrieben werden.“

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