DIE LINKE beantragt sofortigen Beginn des Kohleausstiegs – Planungssicherheit statt Energiewende-Chaos!

Am kommenden Donnerstag (01. Juni 2017) berät der Bundestag einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, in dem das Konzept eines geordneten Ausstiegs aus der Kohleverstromung weiterverfolgt und konkretisiert wird. „Der Kohleausstieg soll gesetzlich fixiert noch in diesem Jahr eingeleitet werden und 2035 beendet sein“, so Hubertus Zdebel, Münsteraner Bundestagsabgeordneter der Linken und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „In offiziellen Verlautbarungen bekennt sich die Bundesregierung zum Klimaschutz und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Doch durch ihre Hinhaltetaktik verursacht sie nur Chaos und Verunsicherung. Seit Jahren wird über den Kohleausstieg debattiert, doch CDU/CSU und SPD konnten sich bis heute nicht zu einer einzigen verbindlichen Zusage durchringen. Für Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) ist der Strukturwandel ‚absehbar‘, aber offensichtlich nicht planbar. Auf diese Weise geschieht der Kohleausstieg schleichend und unkontrolliert, er geht zu Lasten der Belegschaften. Damit erweist sich auch das Argument der Sozialdemokratie, die Arbeiterinnen und Arbeiter nicht im Stich lassen zu wollen, als vorgeschoben. Genau das tut sie nämlich, indem sie die Entwicklung den Geschäftsinteressen der Konzerne überlässt. Diese kürzen ihren Beschäftigten seit Jahren die Gehälter zusammen, um ihre ökonomische Schieflage zu kompensieren.

DIE LINKE will stattdessen einen verbindlichen Plan für einen sofortigen Kohleausstieg bis spätestens 2035 festlegen, damit in den betroffenen Regionen endlich Planungssicherheit herrscht. Wir fordern die planmäßige Stilllegung von Kraftwerksblöcken auf der Basis von blockscharfen Restlaufzeiten bzw. Reststrommengen. Außerdem wollen wir den Neubau von Kohlekraftwerken und den Neuaufschluss von Tagebauen verbieten. Um den Ausstieg sozialverträglich zu gestalten, fordern wir einen Strukturwandelfonds des Bundes in Höhe von jährlich mindestens 250 Mio. Euro. Die Profiteure des Kohleabbaus, allen voran der Energiekonzern RWE, müssen für die Folgekosten des Kohleausstiegs aufkommen, etwa durch eine Förderabgabe und Einzahlungen in einen Nachsorgefonds.

Mit unserem Antrag liefern wir belastbare Zahlen, statt um den heißen Brei herum zu reden. Im Gegensatz zu den Grünen formuliert DIE LINKE nicht nur einen konkreten Ausstiegsplan, sondern auch konkrete Vorschläge, wie ein Kohleausstieg zulasten der Belegschaften vermieden werden kann.“

Fracking in NRW: Zdebel fordert Nein zu Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen

„Der vorgelegte Verlängerungsantrag der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen zur Aufsuchung von Erdgas in ihren Claim CBM-RWTH ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Ich fordere die Bezirksregierung Arnsberg als zuständig Bergbehörde auf, den Antrag umgehend abzulehnen.“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Der vorgelegte Antrag ist derartig vage formuliert, dass Fracking im Kohleflözgestein zukünftig nicht ausgeschlossen ist. Es könnte bloß anders bezeichnet werden. Hierfür spricht schon, dass die Hochschule einerseits ausführt, dass ihre Forschungsziele bezüglich des Vorhabens und das Arbeitsprogramm angeblich vollständig überarbeitet werden mussten. Andererseits sucht man ein geändertes Arbeitsprogramm im Antrag vergeblich. Und auch die unscharfen Begriffsbildungen wie ‚minimalinvasive Maßnahmen‘ und ‚Auflockerung der Kohleflöze‘ lassen der RWTH jede Freiheit.“

Kritik äußert Zdebel nicht nur an der Taktik der RWTH Aachen, sondern auch an der Bezirksregierung: „Es ist befremdlich, dass die Bergbehörde aussagt, nichts genehmigen zu dürfen, was auf Fracking hinausläuft und gleichzeitig das Verfahren mit einer dreimonatigen Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis und einer Beteiligung der Gemeinden auf der Grundlage unvollständiger Unterlagen vorantreibt. Denn Fracking könnte genau die Folge des Blankoschecks sein, den die RWTH beantragt hat. Deshalb muss die Bezirksregierung Arnsberg ihre eigenen Aussagen endlich ernst nehmen und umgehend einen Versagensbescheid erteilen.“

Untersuchungsergebnisse zur auffälligen Häufung von Krebsfällen in Niedersachsen wird Thema im Bundestag

„Die jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnisse des Landkreises Rotenburg und des Landesgesundheitsamtes Niedersachsen zur auffälligen Häufung von Krebsfällen in der Samtgemeinde Bothel geben Anlass zu großer Besorgnis“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Deshalb habe ich vom Bundesumweltministerium einen schriftlichen Bericht zu diesem Thema angefordert und einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Umweltausschusses des Bundestags am 17. Mai beantragt.“

Zdebel weiter: „Die Untersuchungsergebnisse liefern Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Nähe zu Erdgasförderanlagen oder Bohrschlammgruben und spezifischen Krebserkrankungen. Diese Hinweise sind besonders brisant, da die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD Fracking in Sandstein (sogenannte „Tight-Gas-Reservoirs“), die insbesondere in Niedersachsen vorkommen, gesetzlich zugelassen und jede Warnung vor Gesundheitsschäden in den Wind geschlagen hat. Und es zeigt auch das unverantwortliche Verhalten der Landesregierung aus SPD und Grünen in Niedersachsen, die sich für dieses Pro-Fracking-Recht eingesetzt hat, um den Gaskonzernen wie Wintershall und ExxonMobil Frack-Bohrungen zu ermöglichen.

Es ist mehr als dreist, wie ExxonMobil versucht, die Untersuchungsergebnisse umzudefinieren. Während die Auswertung Hinweise auf den Zusammenhang zwischen Erdgasförderanlagen bzw. Bohrschlammgruben und der Häufung von Krebsfällen gibt, leugnet ExxonMobil jede Ursächlichkeit. Das Ziel ist klar. Der Gaskonzern will eine weitergehende Studie zu diesem Thema verhindern, damit das gesamte Ausmaß der durch die Gasindustrie hervorgerufenen Gesundheitsgefahren nicht aufgedeckt wird. Gerade dieses Verhalten zeigt, wie wichtig es ist, dass schnellstens eine ambitionierte niedersachsenweite Studie erstellt wird, an deren Ausgestaltung die Zivilgesellschaft zu beteiligen ist.

Angesichts der unbeherrschbaren Risiken für Mensch und Natur fordern wir LINKEN ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, also auch im Sandstein, und setzen stattdessen auf den weiteren Ausbau der Erneuerbare Energien.“

 

Anlagen

Braunkohle: LINKE fordert gesetzlich fixierten Abschaltplan für den sofortigen Kohleausstieg

Zdebel (DIE LINKE): „Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) auf RWE-Kurs/ Auf Grüne kein Verlass“

„DIE LINKE fordert einen verbindlichen Plan für einen sofortigen Kohleausstieg, der durch einen Strukturwandelfonds für die betroffenen Regionen von Bund und Ländern in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro begleitet wird“, erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Bundesumweltausschuss, angesichts der aktuellen Äußerungen aus der SPD-Grünen-Landesregierung zum Braunkohleabbaus in NRW. „Für uns ist klar: RWE steht als Profiteur des Kohleabbaus in der finanziellen Verantwortung für den Strukturwandel.“

Zdebel weiter: „NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die SPD wollen sich ihrer Verantwortung nicht stellen. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens können nie und nimmer erreicht werden, wenn der Braunkohleabbau in NRW wie geplant bis 2045 weiterläuft. Als am vergangenen Freitag Klima-AktivistInnen ihr in Düsseldorf über 33 000 Unterschriften zum Stopp des Braunkohleabbaus übergeben wollten, war sie nicht erreichbar. Das ist typisch. Mit den Konzern-Bossen von RWE trifft sich Kraft gerne. Die Sorgen derjenigen, die vom Braunkohleabbau im Rheinischen Revier und insbesondere am Hambacher Forst betroffen sind, will sich die SPD-Landesvorsitzende jedoch nicht persönlich anhören.

Erst vor wenigen Tagen hatte Kraft erneut behauptet, dass ohne Kohlestrom eine sichere Energieversorgung nicht gewährleistet sei. Das stimmt einfach nicht. Zahlreiche Studien belegen, dass Deutschland aus der Kohlewirtschaft aussteigen kann, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Arbeitsplätze gehen außerdem dort verloren, wo der Kohleausstieg schleichend und unkontrolliert von den Energiekonzernen auf Kosten der Belegschaften vorgenommen wird. Deshalb wollen wir LINKEN einen geordneten Kohleausstieg bis zum Jahre 2035. Dafür braucht es einen gesetzlich fixierten Abschaltplan für die einzelnen Kraftwerksblöcke, der noch dieses Jahr beginnt. Nach unserem Konzept müssen bis 2025 alle Kraftwerke vom Netz gehen, die älter als 40 Jahre sind. Danach kämen schrittweise die jüngeren, bis 2035 der letzte Block stillgelegt wird. Dazu gehört auch, dass ab sofort keine Kohlekraftwerke mehr gebaut werden.

Die Äußerungen von Landesumweltminister Johannes Remmel (Die Grünen), der zuletzt eine rasche Abschaltung der zehn schmutzigsten Kraftwerke in NRW gefordert hatte, sehe ich skeptisch. In der ‚Düsseldorfer Erklärung‘ drücken sich Remmel und seine grünen MinisterkollegInnen um konkrete Aussagen, wie sie den Ausstieg sozialverträglich gestalten wollen. Und in Sachen Konzernhaftung für die Ewigkeitskosten ist auf die Grünen ohnehin kein Verlass, wie der Atomausstieg zeigt. Kurz vor Weihnachten 2016 haben sie im Bundestag gemeinsam mit SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der LINKEN gesetzlich geregelt, dass die Konzerne gegen eine lächerliche Summe aus den Ewigkeitskosten für den Atomausstieg entlassen werden. Einen solchen schmutzigen Deal auf Kosten von Mensch und Natur wird DIE LINKE auch in Sachen Braunkohle nicht mitmachen. Die Konzerne hatten die Profite, sie müssen in der Haftung für die Ewigkeitskosten bleiben.“

Bürgerbeteilung und Klagerechte – Umweltrecht-Behelfsgesetz novelliert – CDU/CSU und SPD riskieren weitere Verurteilungen

Mehr Klagerechte für die BürgerInnen bei Umweltangelegenheiten will die Aarhus-Konvention. Am letzten Donnerstag verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen der LINKEN und Bündnis90/DIE GRÜNEN den völlig mangelhaften Regierungsentwurf (PDF) von CDU und SPD zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Ein Entschließungsantrag von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE (PDF) wurde abgelehnt. Die Rede von Hubertus Zdebel im Bundestag unten im Text.

Und hier die Rede direkt als Video:

Die von Deutschland unterzeichnete internationale Aarhus-Konvention und der Europäische Gerichtshof verlangen für die Zivilgesellschaft umfangreiche Klagerechte bei Umweltangelegenheiten. Die Linksfraktion kritisiert schon seit langem, dass die Bundesregierung diese Anforderungen nur zögerlich und unvollständig umsetzt. Damit riskiert die Große Koalition weitere Verurteilungen. Monatelang hatte sie die Behandlung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit schwerwiegenden Defiziten vor sich hergeschoben. Nun haben CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf sogar noch weiter verschärft. Im Interesse der Industrie wurde ein Artikelgesetz verabschiedet, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll, kritisieren Zdebel und die LINKE. Das ist ein Affront gegenüber der Umweltbewegung.

  • Der Bundestag berichtet unter diesem Link über die Debatte im Bundestag. Dort auch die gesamten Debatte als Video.

In ihrem Entschließungsantrag fordert DIE LINKE die Schaffung eines modernen und umfassenden Klagerechts für Umweltorganisationen. So darf es keine weitere Privilegierung von Bergbauvorhaben geben. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen Anwendung finden. Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen. Ferner fordert DIE LINKE, auf Missbrauchsklauseln und neue Präklusionsvorschriften, die im Gesetzentwurf der Großen Koalition vorgesehen sind, zu verzichten. Stattdessen muss jedes staatliche Handeln der gerichtlichen Überprüfung auf Übereinstimmungen mit den Vorschriften des Umweltrechts zugänglich sein.

Die Rede von Hubertus Zdebel ist unten im Text nachzulesen.

Dokumente

Dokumentation – Die Rede von Hubertus Zdebel:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist ein sperriges Thema. Außerhalb dieses Hohen Hauses und abgesehen von einigen Expertinnen und Experten kann kaum jemand, glaube ich, wirklich etwas damit anfangen. Ich sage ganz kurz Folgendes dazu: Jeder Mensch hat Klagerechte bei staatlichen Entscheidungen über die Umwelt. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Århus-Konvention, die Deutschland mit unterschrieben hat, seit 15 Jahren nur sehr restriktiv um. Die Entscheidungen des Århus Convention Compliance Committee und des Europäischen Gerichtshofs haben deutlich gemacht, dass die deutschen Bestimmungen über die gerichtliche Kontrolle von umweltbezogenen Verwaltungsentscheidungen völlig unzureichend sind. Die Bundesregierung hat jedoch die notwendigen Konsequenzen verweigert.

Ihr Änderungsentwurf zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz provoziert neue Verurteilungen. Daran haben die Ausführungen der Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung des Umweltausschusses am 26. September 2016 keinen Zweifel gelassen. Das ist also schon gut und gerne ein halbes Jahr her, und wir hatten eigentlich gar nicht mehr damit gerechnet, dass sich die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen in dieser Legislaturperiode noch auf irgendetwas verständigen könnten. Im Nachgang betrachtet wäre es besser gewesen, sie hätten sich auf nichts verständigt; denn das, was hier vorgelegt worden ist, ist definitiv nicht die Umsetzung dessen, was in der Århus-Konvention festgeschrieben worden ist.

Monatelang haben SPD und CDU/CSU die Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Umweltausschuss vor sich hergeschoben. Doch statt nun einen Antrag vorzulegen, der die schwerwiegenden Defizite des Regierungsentwurfs beseitigt und europäischen sowie internationalen Anforderungen genügt, will die Große Koalition die geplanten restriktiven Bestimmungen sogar verschärfen.

Im Interesse der Industrie soll heute ein Artikelgesetz verabschiedet werden, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll. Das ist ein handfester Skandal und nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es muss endlich mit der Privilegierung von Bergbauvorhaben Schluss sein. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen zum Beispiel bei Fracking-Vorhaben Anwendung finden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir Linken fordern: Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jedes staatliche Handeln muss gerichtlich auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des Umweltrechts überprüfbar sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch das ist nicht der Fall.

Bisher war es in Deutschland nicht möglich, Argumente zur Klagebegründung vor Gericht vorzubringen, falls diese nicht bereits im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren vorgetragen wurden. Das war die Vergangenheit. Diese „materielle Präklusion“ – so der Fachterminus – hat der Europäische Gerichtshof inzwischen gekippt. Nun will die Bundesregierung das EuGH-Urteil mit einer Missbrauchsklausel aushebeln. Auch das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese Einführung der Präklusion durch die Hintertür lehnen wir entschieden ab.

Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU setzen dem Ganzen allerdings mit ihrem Änderungsantrag jetzt noch die Krone auf. Sie wollen die Klagerechte durch einen Änderungsantrag, der gestern im Umweltausschuss schon beschlossen wurde, noch weiter einschränken. So sollen bestimmte Verwaltungsakte nach zwei Jahren nicht mehr beklagt werden können. Dies soll sogar gelten, wenn die Kläger gar keine Chance hatten, davon zu erfahren, selbst wenn sie widerrechtlich verschwiegen wurden. Damit öffnen Sie Missbrauch Tür und Tor. Auch das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Klagebegründungsfrist wird noch einmal sehr deutlich, dass Sie Umweltorganisationen gegenüber Verwaltung und Industrie benachteiligen wollen. Während Sie dem Gericht für die Kläger eine Fristsetzung von zehn Wochen vorschreiben, gelten für Beklagte und Beigeladene keinerlei Fristen für Stellungnahmen.

Die Linke lehnt den Beschlussvorschlag der Bundesregierung und der Großen Koalition ab. Wir fordern eine rechtskonforme Überarbeitung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, wie es der Århus-Konvention entspricht. Wir fordern Sie daher auf, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen, denn der gehört tatsächlich in den Mülleimer.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

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