US-Atomwaffen mit deutscher Unterstützung: Bundesregierung verweigert klare Aussagen

In der Fragestunde des deutschen Bundestages hat die Bundesregierung heute erneut auf Fragen von Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) klare Aussagen verweigert, ob sie im entsprechenden Kontrollausschuss zugestimmt hat, dass URENCO angereichertes Uran für den Einsatz in US-Atomreaktoren liefern darf, in denen Tritium für die Sprengköpfe der Atomwaffen der USA hergestellt werden soll.

Zdebel kommentiert: „Es ist einfach nur skandalös, welch ausweichende Antworten die Bundesregierung zur Frage der deutschen Unterstützung des US-Atomwaffenprogramms mit Uranlieferungen durch die URENCO gibt. Ohne die Zustimmung des URENCO-Kontrollgremiums, dem Joint Committee, an dem die Bundesregierung mit Veto-Recht beteiligt ist, könnte URENCO solche Verträge nicht abschließen. URENCO hat Verträge im Wert von 500 Millionen Euro mit dem US-AKW-Betreiber Tennessee Valley Authority (TVA) zur Lieferung von angereichertem Uran für den Einsatz in vier US-Atomreaktoren abgeschlossen, mit denen die Tritium-Produktion für die US-Atomsprengköpfe sichergestellt werden soll. Damit unterstützt die Bundesregierung, dass die US-Atomwaffen betriebsbereit und funktionsfähig gehalten werden.“

Die Tagesschau hatte jüngst berichtet, dass URENCO, an der die deutschen Unternehmen E.on und RWE beteiligt sind, künftig im Wert von 500 Millionen Euro angereichertes Uran an den US-AKW-Betreiber TVA für den Einsatz in den je zwei Reaktoren Watts Bar und Sequoyah beliefern soll. Diese Reaktoren dienen nicht nur der Stromerzeugung, sondern sollen das für die Atomsprengköpfe der USA erforderliche Tritium herstellen.

Die URENCO-Verträge mit dem Betreiber der USA erfordern auch die Zustimmung der Bundesregierung, die im Kontrollgremium über URENCO vertreten ist (Gemeinsamer Ausschuss, Joint Committee) und ohne die das Unternehmen keine solche Verträge abschließen kann.

Mehr zum Hintergrund:

G20@Hamburg: Grundrechte verteidigen – Gericht verurteilt Allgemeinverfügung

Parallel zur Initiative „Grundrechte verteidigen – Hamburg ist unsere Stadt„, an der sich auch umweltFAIRaendern beteiligt,  flattert das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg ins Haus: Die Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg unter Billigung des rot-grünen Senats, mit der fast 40 Quadratkilometer Hamburg zur Grundrechts-freien Zone erklärt werden sollen, ist so nicht haltbar, sagt das Gericht. Die Polizeiführung hat über Twitter angekündigt, gegen dieses Urteil vorzugehen. „Nach dem Versammlungsgesetz könne die Versammlungsbehörde zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus. Hierfür sei es notwendig, dass wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemühens, gegebenenfalls externe Polizeikräfte hinzuziehen, der Schutz der angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen habe die Freie und Hansestadt Hamburg (Antragsgegnerin) nicht hinreichend konkret dargelegt. Die Ausführungen der Antragsgegnerin seien insoweit zu allgemein geblieben“, heißt es in der Erklärung des Verwaltungsgerichts Hamburg.

Zum Urteil hier mehr:

VG Hamburg 19 E 6258/17* Beschluss vom 20.06.2017

Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017.

G20@Hamburg: Klimawandel und Postwachstum – Debatte mit BUND, BMUB und Wissenschaft

Aus Anlass des G20-Gipfels lädt die taz Hamburg zu einer Veranstaltung in Sachen Klimawandel und Postwachstum. Mit dabei der Hamburger BUND, das Bundesumweltministerium und eine Postwachstumsforscherin. Wie lassen sich die Folgen der Klimakatastrophe begrenzen, welche Maßnahmen braucht es? Das sind die Fragen, die im Kulturhaus 73 am Donnerstag (22.6.2017, 19.30 Uhr) diskutiert werden sollen, frei nach dem Motto: Lokal, bundesweit, weltweit!

Dokumentation der Einladung zur Veranstaltung der taz Hamburg:  Wachsen verboten?

Wie die G20 das Klima retten könnten. Sicher nicht mit Kohlekraftwerken und anderen fossilen Energien. Der 3. taz.GIPFELsalon Hamburg diskutiert.

Fehlt wirklich nur Donald Trump das Gespür für den Klimawandel? Seitdem er dem internationalen Klimaabkommen von Paris bye-bye! gesagt hat, gilt der US-Präsident als isoliert. Er will die Kohle groß machen. Und Bundeskanzlerin Angela Merkel will mit dem Rest der Welt „entschlossener denn je“ gegen Treibhausgase kämpfen. Das hört sich wie ein Selbstläufer an – danach, dass die „G20 minus eins“ sich verabschieden von Gas, Kohle, Öl und den Energieverbrauch rapide drosseln. Doch auch Deutschland hat seine Klimaambitionen immer wieder zurück genommen unter dem Druck der Kohlelobby, auch der Landwirtschaft. Politiker scheuen Zumutungen. Kurz bevor der Grüne Winfried Kretschmann Ministerpräsident in Baden-Württemberg wird, sagt er „Weniger Autos sind besser als mehr“. Später erklärt er in einem Interview, dies sei der Satz gewesen, der ihm am meisten Schwierigkeiten gemacht habe. Konkreter Klimaschutz ist nicht hipp. Wie lassen sich Politiker für Klimaschutz, für neue Postwachstumsideen gewinnen? Was ist von den G20 zu erwarten? Muss man Klimaschutz selbst machen, in der eigenen Stadt vorangehen?

Was sich tun muss, auch in Hamburg – darüber streiten:

Manfred Braasch, Chef des BUND Hamburg

Jochen Flasbarth, SPD-Staatssekretär im Bundesumweltministerium

Barbara Muraca, Postwachstumsforscherin von der Oregon State University

Moderation: Hanna Gersmann, Chefredakteurin taz.FUTURZWEI

Infos zu den nächsten taz-Veranstaltungen gibt es HIER oder schicken Sie eine E-Mail.

VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN

wann: Donnerstag, den 22.06.2017, 19:30 Uhr

wo: Kulturhaus 73, Schulterblatt 73

Eintritt frei

G20@Hamburg: Um welche Haltung geht es? Die Nordkirche und der Gipfel

In der Juni-Ausgabe der Kirchen-Zeitung „Ev. Stimmen“ setzt sich der Theologe Theo Christiansen mit der Politik bzw. der Haltung der Leitung der Nordkirche zum bevorstehenden G20-Gipfel in Hamburg auseinander. Er kritisiert nicht nur die staatsnahe Vorgehensweise. Auch die mangelnde Kritik an denen, die für die weltweiten sozialen und ökologischen Krisen verantwortlich sind, benennt Christiansen, Leiter des Bereichs »Diakonie und Bildung« im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Hamburg-Ost.

UmweltFAIRaendern dokumentiert den Beitrag von Theo Christiansen aus „Ev. Stimmen

Um welche Haltung geht es? Die Nordkirche und G20

Manchmal ist es nur ein Detail, in dem das Ganze sichtbar wird: Die Synode der Ev. Luth. Nordkirche beriet Ende Januar 2017 über eine Erklärung zum G20-Gipfel. Aus dem Entwurf wurde der Halbsatz gestrichen „da es ihr (gemeint ist die G20) – an Legitimität und Transparenz mangelt.“ Dieser Halbsatz war die einzige ausdrückliche Bekundung einer Kritik an der G20 selbst.

Und in der Tat stört dieser Halbsatz, denn der Grundton dieser Erklärung ist ein anderer: „Mit großer Sorge“ werden „Abschottungsbestrebungen, nationalistische Tendenzen und das Vertreten partikularer Interessen“ wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund wird das Motto der deutschen G20-Präsidentschaft („Eine vernetzte Welt gestalten“) aufgegriffen und die Bundesregierung „ersucht“, die in ihrer Präsidentschaft liegende Chance zu nutzen, um „Akzente für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung zu setzen“.

Anders ausgedrückt: Das System G20 zeigt zwar die eine oder  andere Fehlentwicklung, aber es wird als Grundordnung akzeptiert und gestützt, v.a. mit Verweis auf Brexit, Trump und Co. Diese neue Perspektive ist bemerkenswert. Denn dass die nicht zuletzt von Clinton, Blair und Schröder befeuerte neoliberale Transformation nationalistische Tendenzen hervorruft, gezielt auf partikulare Interessen setzt und demokratiefeindlich ist, ist beileibe keine neue Erkenntnis. Nur dass sie die liberale Demokratie auch in den eigenen Zentren erschüttern könnte, war im Geschäftsmodell nicht wirklich vorgesehen. So wäre grundsätzliche Kritik gerade jetzt und mehr denn je  angemessen und notwendig. Doch die Synode der Nordkirche hat sich hier dafür entschieden, die ökonomische und politische Grundkonfiguration nicht anzutasten, sondern sie zu verteidigen.

Das bestimmte das weitere kirchenleitende Vorgehen. War bis dahin noch daran gedacht, über kirchliche entwicklungspolitische Einrichtungen und Gruppen in Kooperation mit nichtkirchlichen Akteuren auch an der Vorbereitung von Aktionen und Demonstrationen verbindlich mitzuwirken, so war das unmittelbar nach der Synode unerwünscht. Das für diesen Zweck gebildete „kirchliche Bündnis“ belässt es nun bei seinen knapp 50 geplanten Veranstaltungen und Gottesdiensten. Selbst aus der Trägerschaft am alternativen „Gipfel für internationale Solidarität“ (5./6. Juli) haben sich die Nordkirche wie auch schon „Brot für die Welt“ und die katholische Organisation „Misereor“ zurückgezogen – es fließt allerdings trotzdem Geld.

Wie lässt sich das erklären? Dazu ein Blick in die Hamburger Entwicklung. Im März startete eine Initiative aus dem konservativen Umfeld („Haltung.Hamburg“), die das G20-Treffen zum Anlass nimmt, „ein Zeichen für Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und eine pluralistische Gesellschaft zu setzen“. Wenig später ging „Hamburg zeigt Haltung“ an den Start, mit ähnlichem Interesse, nur in rot-grün. Diese Initiative firmiert als Personenbündnis, auch wenn die Website neben anderen die Embleme der SPD-Bürgerschaftsfraktion und der Grünen ausweist. An dieser Initiative sind kirchenleitende Personen, insb. die Hamburger Bischöfin der Nordkirche, führend beteiligt. Man darf davon ausgehen, dass sie damit das Interesse und die Absicht verbinden, diese Initiative öffentlich als kirchlich-repräsentative Stimme zum Politikum G20 darzustellen.

Das geht so weit, dass „Hamburg zeigt Haltung“ ungefragt einen vom „Kirchlichen Bündnis“ und insb. von der ACK (AG der christlichen Kirchen in Hamburg) geplanten und verantworteten Gottesdienst als Auftakt und damit Bestandteil ihres Aktionsplans für den 8.7. ausgewiesen hat, an den eine nach dem Gottesdienst beginnende Demonstration und ein Fest anschließen. Nach scharfem Protest der ACK wurde das ein wenig zurückgenommen. Aber der Eindruck dieses – diplomatisch formuliert – äußerst ungewöhnlichen Vorgangs ist nachhaltig, er beinhaltet, zumindest in innerkirchlicher Perspektive, einen politischen Affront. Zum einen, weil die Inhalte des Aufrufes von „Hamburg zeigt Haltung“ sowie die angekündigten Themen der Schlusskundgebung wenig mit den bisher vorgesehenen Anliegen des Gottesdienstes gemein haben. Zum anderen, weil sich „Hamburg zeigt Haltung“ einer Kritik an der deutschen Verantwortung für die von der G20 betriebenen Politik enthält und die Kritik auf allseits unbeliebte Staatsgäste wie Trump, Erdogan und Co orientiert.

Gleichzeitig wird die bischöflich geförderte Demonstration von „Hamburg zeigt Haltung“ in Konkurrenz zu der Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität statt G20!“ gesetzt, die von zahlreichen Initiativen schon lange vorher angemeldet worden ist. Dieser Vorgang ist zusätzlich brisant vor dem Hintergrund der v.a. von der Hamburger Polizei  und Medien unablässig kolportierten Unterstellung, dass von dieser Demonstration Gewalt ausgehen könnte.

Spätestens an diesem Punkt fragen sich so manche, von welcher Grundeinstellung die maßgebliche Beteiligung kirchlicher Führungspersonen an „Hamburg zeigt Haltung“ geprägt ist. Denn (kirchen-) politisch geht es um drei wichtige Aspekte:

Zum einen geht es um die Frage, ob sich die Kirchen mit ausreichender Distanz zur Politik und Wirtschaft bewegen. In dem konkreten Fall wird das in heute noch nicht absehbarer Weise v.a. den polizeilich dominierten Sicherheitsdiskurs betreffen. Denn wie schon beim G8-Treffen 2007 in Heiligendamm spricht vieles dafür, dass die Vorbereitungen auf einen praktizierten Notstand hinauslaufen. Es ist ein Signal, dass mit Hartmut Dudde ein Hamburger Polizeiführer beauftragt wurde, der in seiner Zeit als Gesamteinsatzleiter der Bereitschaftspolizei mehrfach gerichtlich festgestellte Rechtsbrüche begangen hat: Einkesselungen, Ingewahrsamnahmen und Versammlungsauflösungen. Gerade in dieser Situation bräuchte es für die Verteidigung des Versammlungsrechtes eine gegenüber Staat und Parteien unabhängig agierende Kirche.

Das gilt – zum anderen – auch hinsichtlich des Themas: Wenn die Hamburger Bischöfin bei der Vorstellung von „Hamburg zeigt Haltung“ öffentlich sagt, dass nur manche auf der Gästeliste des G20 – sie nennt namentlich „die Herren Putin, Erdogan, Xi , Trump und den Vertreter des saudischen Regimes“ – „eher Teil des Problems sind als Teil der Lösung“, dann artikuliert sie faktisch nicht viel Anderes als das Interesse deutscher Politik und Wirtschaft, die – in genauso nationalem Interesse wie anderen Staaten auch – ihre jeweils eigene Verantwortung für die teilweise katastrophalen Entwicklungen in der Welt nicht thematisiert sehen wollen.

Zum dritten: Es gibt das zunehmende Interesse mächtiger Gruppierungen in unserer Gesellschaft, ihre Anliegen in neuer Weise als Akteure der Zivilgesellschaft einzubringen. In Hamburg stellte sich diese Frage z.B. nach den Abstimmungsniederlagen vor vier Jahren bei einer Volksinitiative gegen die Privatisierung der Energienetze oder vor zwei Jahren bei der Abstimmung über die Olympiabewerbung. Mit Medienmacht und bei Buffets allein, so eine der damaligen Auswertungen wirtschaftsnaher Kreise, wären in Zukunft Auseinandersetzungen nicht zu gewinnen, man müsse selbst auf die Straße. Oder wie es die „Zeit“ in feiner Ironie beschreibt: „Demokratie ist, wenn auch die Regierungspartei demonstriert“. Das aber ist ein gefährlicher Pfad. Deshalb ist es bemerkenswert, dass kirchenleitende Personen hier mitmischen (wollen) und man darf gespannt sein, wie sich deren Interesse artikuliert.

Die Auseinandersetzung um G20 trifft die Kirche an einem inhaltlich zentralen Punkt: Die neoliberale Wende und die Globalisierung sind seit über 30 Jahren Gegenstand kirchlicher Debatten über ihr Verhältnis zur kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Weil die in den 70er Jahren eingeleitete „Entbettung“ des wirtschaftlichen Handelns aus der gesellschaftlichen und politischen Kontrolle vielfältige und teilweise katastrophale Folgen zeitigte, beschloss der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK), der weltweite Zusammenschluss der protestantischen Kirchen, 1983 auf seiner Vollversammlung in Vancouver, einen „Konziliaren Prozess gegenseitiger Verpflichtung auf Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ zu starten. Der Titel klingt kompliziert, weil er innerkirchliche Konflikte widerspiegelt: (wirtschaftliche) Gerechtigkeit wird durch seine Vorrangstellung zur Bedingung des Friedens erklärt und Ziel ist nicht die Abfassung eines Papiers, sondern der Start eines Veränderungsprozesses, zu dem sich die Kirchen gegenseitig verpflichten.  In den Folgekonferenzen, an denen auch die katholische Kirche mit einer Delegation teilnimmt,  wird das konkreter. Selbstkritisch wird formuliert, „nicht entschieden genug die politischen und wirtschaftlichen Systeme in Frage gestellt zu haben, die die natürlichen Ressourcen der Welt nur zum eigenen Nutzen ausbeuten und Armut und Marginalisierung verewigen“ (Basel 1989). Die soziale Dimension der Menschenrechte wird in den Blick genommen:

„Gerechtigkeit und Menschenrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Der Begriff der Menschenrechte bezieht sich nicht nur auf individuelle Rechte, sondern auch auf kollektive soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte der Menschen.“ Und immer stärker rücken die Strukturen der Weltwirtschaft in den Mittelpunkt: sie müssen „grundlegend verändert“ werden“ (Seoul 1990).

Es folgte ein organisierter Prozess in verschiedenen Regionen der Erde mit mehr als ein Dutzend Konsultationen, in denen Erfordernisse einer „alternativen Globalisierung“ im Sinne eines „Wirtschaftens für das Leben“ ausgearbeitet wurden. Sie mündeten, dann auch unter dem Eindruck der sog. Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 ff., in einer weiteren Konferenz 2012 in Sao Paulo. In deren Schlusserklärung werden nicht mehr nur die destruktiven Auswirkungen des Kapitalismus markiert, sondern seine Grundstruktur. „Daher bemühen wir uns um die Überwindung des Kapitalismus.“ Dieser Gedanke prägt dann auch die vorerst jüngste Vollversammlung des ÖRK in Busan: „Unsere ganze derzeitige Realität ist so voll von Tod und Zerstörung, dass wir keine nennenswerte Zukunft haben werden, wenn das vorherrschende Entwicklungsmodell nicht radikal umgewandelt wird.“ Mit diesem Anliegen sind die knapp 350 Mitgliedskirchen aufgerufen, „im Dienste einer Ökonomie des Lebens“ sich mit anderen gesellschaftlichen Kräften über Alternativen zum Status quo zu verständigen. Was im protestantischen Kontext zwar klar ist, aber kompliziert klingt, hat Papst Franziskus 2013 in seinem Schreiben „Evangelii Gaudium“ zugespitzt so zum Ausdruck gebracht: „Diese Wirtschaft tötet.“

Vor diesem Hintergrund ist das aktuelle kirchenleitende Handeln in der Nordkirche Ausdruck von Missachtung der über Jahre erarbeiteten und beschlossenen Positionen im ÖRK. In dieser Missachtung spiegelt sich  jener „Schulterschluss der wirtschaftlichen, politischen und kirchlichen Eliten“, von dem Friedhelm Hengsbach angesichts der 2014 veröffentlichten kirchlichen „Sozialinitiative“ sprach. Das gilt insb. hinsichtlich der Scheu, sich in ernsthafte Auseinandersetzungen mit den Kräften in der eigenen Gesellschaft zu begeben, die Mitverantwortung für die zerstörerischen Entwicklungen tragen. Es ist schon bemerkenswert, in welchem Abstand sich die G20-Erklärung der Nordkirche dabei selbst zu der in der eigenen Organisation vorhandenen Expertise bewegt. Es wäre z.B. naheliegend gewesen, sich sehr konkret auf eine jüngst erschienene Studie von „Brot für die Welt“ über das Verständnis von Entwicklungszusammenarbeit zu beziehen, die die gesamte Anlage der deutschen und europäischen Afrika-Politik kritisch analysiert. Oder darauf, dass die auch aus der ev. Kirche heraus unterstützte Transformationsagenda der Tatsache widerspricht, dass in den G20-Beschlüssen weiterhin das Primat ungezügelten Wirtschaftswachstums      dominiert, das auch die deutsche Wirtschaftspolitik prägt. Oder an der gerade kirchlich immer wieder eingebrachten Forderung, die anhaltende Privatisierung und Kommerzialisierung von Gemeingütern nachhaltig zu stoppen, weil sie Ungerechtigkeits- und Armutsstrukturen in ganz besonderer Weise verfestigt.

Aber nichts dergleichen. Und so schützt die besagte Erklärung faktisch die deutsche Politik vor Kritik auch aus den eigenen kirchlichen Reihen. Damit wird der Rahmen für das zivilgesellschaftliche Engagement der Kirchen neu ausgerichtet. Und das hat normative Wirkung. Denn wer sich in derartigen Fragen nahezu distanzlos gegenüber den politischen und wirtschaftlichen Eliten bewegt, bewirkt zumindest, dass Initiativen, die an konkreten Widersprüchen ansetzen (z.B. Rüstungsexporte, Hafen- und Energiepolitik, Fluchtursachen), mit kirchenleitender Unterstützung stets dann nicht mehr rechnen können, wenn es nicht um hehre Worte, sondern um konkret auszutragende Konflikte geht. Die Wortfülle der moralischen Appelle kaschiert allzu häufig, dass sie zur Floskel werden, wenn es konkret wird. Dann wird erkennbar, dass sich im Mainstream weder Klugheit noch Mut entwickeln können, dass Demonstrationen ohne Konflikte keine Kraft entfalten und dass zivilgesellschaftliches Engagement belanglos wird, wenn es sich naiv oder bewusst regierungsnah artikuliert.

Theo Christiansen, 21.5.2017

EU-Kommission gibt grünes Licht für Atommüll-Deal – „Atomkonzerne kommen vor Lachen nicht mehr in den Schlaf“

„Für die Atomkonzerne läuft es prächtig – die Bürgerinnen und Bürger haben alle Risiken“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg, die Entscheidung der EU-Kommission, die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur künftigen Finanzierung der Atommülllagerung in Deutschland zu genehmigen. „Nach Jahrzehnten praller Gewinne können sich die Atomkonzerne mit dieser Entscheidung nun denkbar billig aus der Atommüll-Entsorgung verabschieden. Und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen jetzt auch noch die Einnahmen aus der Brennelementesteuer in Höhe von rund 7 Mrd. Euro zum Schaden der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an sie zurückgezahlt werden.“

Zdebel weiter: „Im Dezember 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Bundestag die Atomkonzerne gegen eine geringe Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro an diesen Fonds von der dauerhaften Kosten-Verantwortung für die Atommülllagerung befreit und damit die enormen Risiken auf die Bürgerinnen und Bürger verlagert. Eine Nachschusspflicht für die Konzerne ist in Zukunft nicht mehr vorgesehen. Da der Atommüll-Deal auch als Subventionierung der Atomkonzerne anzusehen wäre, war die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.

Die EU-Kommission erkennt in einer Entscheidungsbegründung zwar durchaus das Risiko, dass am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zeche für die weiteren Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung zahlen müssen. Dennoch sieht sie in der Entscheidung Deutschlands zur Übernahme der Haftung durch den Staat keinen Subventionstatbestand, der eine Untersagung zur Folge hätte. Dass die EU-Kommission als Begründung dafür ausgerechnet einen – wenig wahrscheinlichen – Konkurs der Atomkonzerne anführt, welcher zur Folge haben könnte, dass die Konzerne gänzlich für die Finanzierung der Atommülllagerung ausscheiden könnten, spottet jeder Beschreibung. Das ist eine offene Einladung an alle anderen europäischen Konzerne, nach dem gleichen Strickmuster wie E.ON, RWE &Co zu verfahren. Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert. Mit freundlicher Unterstützung von Grünen, SPD, CDU/CSU und EU-Kommission.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Europäischen Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1669_de.htm

Mehr lesen:
https://umweltfairaendern.de/atommuell-deal-ist-staatliche-beihilfe-aber-eu-kommission-gibt-gruenes-licht/

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