Atomenergie: Haushaltsanträge – Gorleben und Schacht Konrad beenden

Umfangreich ist hier über die Atommüll-Projekte im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages aus Basis des Grünbuchs des Umweltministeriums für das Jahr 2016 berichtet worden. Jetzt liegt der Haushalts-Antrag von Hubertus Zdebel und der Links-Fraktion vor, der zu den Kostenplanungen für die laufenden Atommülllager-Projekte Schacht Konrad und Gorleben Stellung nimmt.

Konkret an vier Stellen und damit nur exemplarisch, beantragen der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE Änderungen an den von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsplanungen in Sachen Atommülllagerung:

Kapitel: 1616, Bundesamt für Strahlenschutz

Antrag: Kürzung der Titel

  • 712 22 -342 Projekt Konrad von 200 auf 60 Millionen Euro,
  • 712 23 -342 Projekt Gorleben von 30 auf 10 Millionen Euro und
  • 686 21 -342 Zuweisungen zum Salzgitterfonds von 700.000 auf null Euro

Aufstockung des Titels

  • 712 27 -342 Standortauswahlverfahren von 2,5 auf 3,5 Millionen Euro

In der Begründung heißt es:

„Die dauerhafte Lagerung aller Arten von Atommüll ist bis heute komplett ungelöst. ASSE und Morsleben zeigen, dass ohne wissenschaftliche Kriterien für die Lagerung und ohne Alternativenvergleich unterschiedlicher Standorte eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle nicht möglich ist.

Dies trifft auch für das geplante Atommüllendlager im Schacht Konrad für die Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle zu. Der Standort ist ungeeignet, weil auch er ohne jeden Alternativenvergleich politisch festgelegt worden ist und obendrein nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspricht.

Ebenso ist der Salzstock in Gorleben für die dauerhaft sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet. Statt der jetzigen Offenhaltung sollte Gorleben als Standort aufgegeben und vollständig verfüllt werden.

Die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle im Rahmen des Standortauswahl-gesetzes hat bislang gezeigt, dass das Standortauswahlgesetz überarbeitet werden muss. Auch hat sich gezeigt, dass die gesetzlich maximale Frist bis zur Erstellung eines Berichts Ende Juni 2016 bei weitem nicht ausreichen wird, um in angemessener und notwendiger Weise die Probleme bei der Atommülllagerung mit dem Ziel der Entwicklung von wissen-schaftlichen Kriterien umfassend zu erreichen und einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung eines gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung zu leisten. Dazu hat die Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ beigetragen, in dem die Bundesregierung zusätzliche Themenstellungen in die Arbeit der Kommission eingebracht hat. In der Summe ergibt sich die Notwendigkeit, unmittelbar im Anschluss an die Arbeit der jetzigen Kommission Anschlussprojekte zu definieren, die die bisherige Arbeit in geeigneter Weise fortsetzt. Dazu hat die Kommission inzwischen Beratungen aufgenommen.“

Atommüll: Wer zahlt die Zeche? Ein Gesetz, eine neue Kommission und nichts ist sicher

AtomtransporteAtlanticCartier-HH-Hafen03052014-FotoDirkSeifert-02Wer zahlt die Zeche für die Atommülllagerung? Die Bundesregierung hat nun beschlossen, ein Gesetz zur Haftungssicherung für die Atomkonzerne auf den Weg zu bringen. Außerdem soll eine weitere Atom-Kommission (Besetzungsliste siehe unten) sowie ein „Staatssekretärsausschuss Kernenergie“ eingesetzt werden. Die Besetzung der Kommission zeigt die Richtung: Es wird um Verständnis für die schwere Lage der Konzerne gerungen und am Ende werden zumindest Teile der Kosten nicht mehr bei den Atombetreibern liegen. Natürlich nach harten Verhandlungen! Vor wenigen Tagen hatte das Wirtschaftsministerium das vollmundig als „Crashtest“ bezeichnete Gutachten zur Überprüfung der Verfügbarkeit der Atom-Rückstellungen bei den Konzernen veröffentlicht und behauptet: Alles sei sicher. Das aber ist leider nicht zutreffend.

Atom-Rückstellungen nicht sicher

Auch wenn Wirtschaftsminister Gabriel vor wenigen Tagen Entwarnung meldete. Die Entsorgungs-Rückstellungen bei den Atomkonzernen sind keineswegs sicher, sondern mit enormen Risiken behaftet. Darauf verweisen Wolfgang Irrek und Michael Vorfeld im Handelsblatt vom 13. Oktober, wo sie u.a. feststellen:

„Zuzustimmen ist den Stresstest-Gutachtern in ihrer Aussage, dass die Finanzierung des dicken Endes der Atomkraft unsicher sei. Auch wenn die Vermögenswerte der Konzerne derzeit noch gerade ausreichen, ihre gesamten Verpflichtungen einschließlich der Pensionszusagen zu decken: Entscheidend ist nicht die heutige Substanz, sondern das, was an Nettoeinnahmen in Zukunft realisiert wird. Doch welchen Cashflow können wir erwarten? Sind die fossilen Kraftwerke in ihrer Summe wirklich noch 15,5 Milliarden Euro wert, wie es die Wirtschaftsprüfer berechnet haben? Wir wissen außerdem nicht, welche Kostensteigerungen auf die Atomwirtschaft noch zukommen. Die Stresstest-Gutachter rechnen damit, dass die noch zu tätigenden Auszahlungen für Rückbau und atomare Ewigkeitslasten zwischen heute geschätzten 47,5 und bis zu 182,3 oder sogar über 300 Milliarden Euro betragen könnten. Als Rückstellungen bilanziert sind die Verpflichtungen bisher mit ihrem Barwert von 38,3 Milliarden Euro. Die Gutachter sagen selbst: „Das Risiko, dass über die Gesamtdauer der Entsorgung … eine Unterdeckung eintritt, liegt … deutlich über 25 Prozent.““

Neue Atom-Kommission soll Konzerne schützen

Nach der Atommüll-Kommission kommt nun die „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) an den Start. Wozu aber soll die gut sein? Seit Jahrzehnten wird aus guten Gründen – auch vom Regierungspartner SPD – immer wieder der öffentlich-rechtliche Fonds benannt, denn es braucht, um den Atomunternehmen die Kontrolle über die Milliarden-Beträge abzunehmen und gleichzeitig die Finanzmittel dauerhaft zu sichern. Zum wiederholten Male haben Grüne und Linke entsprechende Anträge im Bundestag laufen (die am kommenden Freitag Thema im Deutschen Bundestag sind!).

Doch statt nun endlich und mit Jahren Verspätung diesen Fonds einzurichten, sieht Wirtschaftsminister Gabriel samt Regierung die nächste Schleife und richtet eine Kommission ein. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich angesichts der laufenden Debatte über angeschlagene Atomkonzerne, wachsende Atommüll-Lager-Kosten und einer vermeintlichen Mitverantwortung des Staates auszumalen, was die Kommission am Ende hervorbringen wird: Nochmals Erleichterungen für die Atomkonzerne.

Die Bundesregierung macht das im Grundsatz auch in den ergänzenden Informationen zur neuen Kommission klar: „Dabei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, dass die Kosten von den Verursachern getragen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung sicherstellen, dass die verantwortlichen Unternehmen langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen.“

Zusätzlich zur Kommission wird auch ein „Staatssekretärsausschuss Kernenergie“ auf den Weg gebracht, der mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes besetzt sein wird. „Der Staatssekretärsausschuss soll die Arbeit der Kommission begleiten und ihren Bericht auswerten. Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs soll dem Staatssekretärsausschuss bis Ende Januar 2016 eine Empfehlung vorlegen.“

Seit langem wird hinter den Kulissen zwischen Regierung und Konzernen gesprochen. Hin und wieder bekommt man davon etwas mit. Da werden Konzern-Klagen gegen den Atomausstieg gegen die Verpflichtung, dauerhaft für die Atommüllkosten verantwortlich zu sein verrechnet, verschoben… Da wird über die Mitverantwortung des Staates sinniert, der die armen Konzerne in die Atomenergie getrieben habe und ihnen dann mit dem überraschenden Ausstieg die Möglichkeit genommen habe, die Entsorgungs-Rückstellungen zu erwirtschaften. RWE-Vorstände meinen daher, dass dafür dann eben auch die Unternehmen nicht aufkommen müssten. Am Ende des Geschachers könnte dann etwas stehen wie: Die Atomkonzerne stecken die bis heute rechnerisch vorhandenen Rückstellungen von 38 Mrd. Euro in eine Stiftung, werden von allen weiteren Nachforderungen befreit und sind dafür so nett, wenig aussichtsreiche Verfassungsklagen gegen den Atomausstieg zurück zu ziehen.

Haftung und Zahlungsverpflichtung in vollem Umfang erhalten!

Damit das nicht so kommt, braucht es jetzt Einmischungen. Der BUND reagiert heute mit einer PM: „BUND: Nachhaftungsgesetz ist nur ein guter erster Schritt. Jetzt muss es um die Sicherung der Atom-Rückstellungen gehen! Neue Kommission muss Verursacherprinzip durchsetzen!“

Dort fordert Thorben Becker, BUND Atom-Experte: „Das Gesetz kann nur ein erster Schritt zur Absicherung der Haftung der AKW-Betreiber für den Rückbau der AKW und die Lagerung des Atommülls sein. Es bleibt auch nach dem am Wochenende veröffentlichten „Stresstest“ ungeklärt, ob die vorhandenen Atom-Rückstellungen ausreichen, um dies alles zu bezahlen. Denn es fehlt nach wie vor eine unabhängige Kostenschätzung vor allem was die Kosten der Lagerung des Atommülls angeht. Und es bleibt das Risiko, dass die Energie-Konzerne insolvent werden oder die erforderlichen Geldsummen am Ende nicht aufbringen können. Deshalb muss die Bundesregierung umgehend weitere Schritte einleiten, damit die Rückstellungen der Konzerne gesichert und in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden. Der Fonds soll vor allem vorhandene Rückstellungen sichern. Die AKW-Betreiber müssten jedoch auch für zu erwartende Kostensteigerungen haften.

Wir fordern die heute neu eingesetzte „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“ auf, schnell einen Vorschlag vorzulegen, wie konkret die Überführung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds erfolgen kann. Die Vorschläge der Kommission müssen absichern, dass die Abfallverursacher für sämtliche Folgekosten der Atomenergie aufkommen. Eine Aufweichung der Verursacherprinzips darf es nicht geben.“

Zusammensetzung Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)

1. Ole von Beust (CDU)
2. Jürgen Trittin (Grüne)
3. Matthias Platzeck (SPD)
4. Michael Fuchs (CDU/CSU)
5. Monika Griefahn (Ex SPD Umweltministerin)
6. Ulrich Grillo, BDI-Präsident
7. Reiner Hoffmann, DGB-Chef
8. Georg Milbradt (ex Ministerpräsident, CDU)
9. Georg Nüßlein (MdB CSU)
10. Matthias Platzeck (SPD)
11. Ute Vogt (SPD)
12. Ralf Meister (Bischof)
13. Hartmut Gaßner, (AR-Vorsitzende Genossenschaft „BürgerEnergie Berlin“ (BEB))
14. Regine Günther, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik des WWF Deutschland
15. Gerald Hennenhöfer, ehemaliger Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im BMU,
16. Simone Probst (Grüne)
17. Werner Schnappauf, früherer CSU-Umweltminister
18. Hedda von Wedel (CDU, ehemaliges Mitglied des Bundesrechnungshofs)
19. Ines Zenke (Rechtsanwältin, Becker, Büttner, Held)

Stilllegung AKW Unterweser in Esenshamm: Antragsunterlagen ausgelegt – jetzt Einwendungen unterschreiben!

radioaktivDie Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stilllegung des AKWs Unterweser in Esenshamm sowie des Neubaus eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ist am 1. Oktober angelaufen. Das niedersächsische Umweltministerium hat dies auf seiner Homepage veröffentlicht. Anders als bei den Genehmigungsverfahren in den ebenfalls grün-geführten Atomaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg stellt Niedersachsen eine umfassende Menge von Daten auf seiner Homepage online. Die Daten und Erläuterungen (Datum 12.10.2015) sind gleich unten dokumentiert, inkl. der Links zu den veröffentlichten Dokumenten (Links zum Server des NDS-Umweltministeriums). Auch der Rückbau von Atomkraftwerken birgt Gefahren in sich. So will E.on den Rückbau beginnen, obwohl noch hochradioaktive Brennelemente im Reaktor lagern. Daher rufen Bürgerinitiativen auf, Einwendungen zu erheben.

Nur durch die Einwendungen können Bedenken, Fragen, Anregungen in das laufende Genehmigungsverfahren eingebracht werden. Die Antrags-Unterlagen liegen noch bis zum 30. November aus. Bis dahin müssen auch die Einwendungen bei der Behörde eingegangen sein. In einem zweiten Schritt werden die vorgebrachten Einwendungen dann in einem Erörterungsverfahren diskutiert.

 

Dokumentation der Ankündigung durch das Umweltministerium Niedersachsen:

Bekanntmachung und Auslegung von Antrag und Unterlagen für die folgenden Genehmigungsverfahren: – Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) sowie – Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA)

Mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG) ist für das Kernkraftwerk Unterweser (KKU) mit Ablauf des 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen.

Vorbehaltlich des Ausgangs einer gegen die 13. Novelle des Atomgesetzes gerichteten Verfassungsbeschwerde stellte die E.ON Kernkraft GmbH, Hannover, als Inhaberin des Kernkraftwerks Unterweser mit Schreiben vom 4. Mai 2012 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als atomrechtlicher Genehmigungsbehörde einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage; mit Schreiben vom 20. Dezember 2015 erweiterte sie diesen Antrag dahingehend, den Abbau bereits mit noch in der Anlage vorhandenen Brennelementen beginnen zu wollen.

Ausweislich der Antragsunterlagen plant die Antragstellerin den direkten Abbau in zwei atomrechtlich zu genehmigenden Abbauphasen und den anschließenden konventionellen Abriss der Anlage bis zur „grünen Wiese“.

Zur Erlangung der ersten atomrechtlichen Genehmigung ist ein umfangreiches atomrechtliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) durchzuführen. Dabei ist für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau gemäß Nr. 11.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die nach § 2a AtG unselbständiger Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.

Für die Zwischenlagerung aller während des Restbetriebs und des Abbaus anfallenden radioaktiven Abfallmassen reichen die derzeit am Standort vorhandenen Lagerkapazitäten nicht aus. Aus diesem Grund stellte die E.ON Kernkraft GmbH mit Schreiben vom 20. Juni 2013 beim hierfür zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz einen Antrag nach § 7 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Umgang mit radioaktiven Stoffen mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 5 x 1017 Bq in einem zu errichtenden Lager Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) [„Betrieb“]. Das Lager Unterweser für radioaktive Abfälle soll demnach der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bis zur Abgabe an ein Bundesendlager dienen. Bei den einzulagernden Abfällen soll es sich um Abfälle aus dem Betrieb, Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser, um Abfälle, die beim Betrieb der bereits am Standort vorhandenen externen Lagerhalle Unterweser (LUW) und des bereits am Standort vorhandenen Zwischenlagers (ZL)-KKU als auch bei dem beantragten Lager Unterweser für radioaktive Abfälle anfallen, sowie um weitere mögliche Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH handeln. Diese weiteren Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH sollen maximal 20 % des Einlagerungsvolumens des LUnA ausmachen.

Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager Unterweser für radioaktive Abfälle ist gemäß § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG ebenfalls nach den Regelungen der AtVfV durchzuführen. Dies ergibt sich aus der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG für Errichtung und Betrieb einer Anlage zu dem ausschließlichen Zweck der für mehr als zehn Jahre geplanten Lagerung radioaktiver Abfälle an einem anderen Ort als dem Ort, an dem diese Stoffe angefallen sind.

Für die geplante Errichtung des LUnA und die damit verbundene Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes ZU5 sind zwei Baugenehmigungen erforderlich. Die entsprechenden Bauanträge nach Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) wurden am 11. März 2015 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde – Landkreis Wesermarsch gestellt. Auch für die Errichtung des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle ergibt sich aus Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit für die Errichtung und den Betrieb des LUnA wird zusammengefasst durchgeführt; die federführende Behörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Im Rahmen der atom- bzw. strahlenschutzrechtlich nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung und baurechtlich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Verfahren durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligungen hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowohl das Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA am 23. September 2015 jeweils bekannt gemacht.

Es erfolgten die beiden folgenden Bekanntmachungen:

Bekanntmachung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (KKU) ReadSpeaker

Bekanntmachung für Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (LUnA) ReadSpeaker

Die Verfahrensdetails zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen können diesen Bekanntmachungen entnommen werden.

In der Zeit vom 01. Oktober 2015 bis zum 30. November 2015 werden die Anträge und weitere Antragsunterlagen bei folgenden Behörden ausgelegt:

  • des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, montags bis donnerstags 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags 7.00 bis 12.00 Uhr,
  • des Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 405 (4. Stock), montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr,
  • der Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadland, Rathaus Rodenkirchen, Raum 24, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags und dienstags 13.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs 13.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags 13.00 bis 17.00 Uhr,
  • der Stadt Nordenham, Walther-Rathenau-Straße 25, 26954 Nordenham, Zimmer 77, montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags und mittwochs 13.30 bis 15.30 Uhr,
  • der Gemeinde Loxstedt, Am Wedenberg 10, 27612 Loxstedt, im Rathaus, Fachbereich Bauservice, Zimmer-Nr. 021, montags und donnerstags 8.30 bis 16.00 Uhr, dienstags 08.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags 8.30 bis 13.00 Uhr,
  • der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Sitzungszimmer des Fachbereiches 3 der Gemeindeverwaltung, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr.

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Die Unterlagen Sicherheitsbericht, Kurzbeschreibung, Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), Artenschutzfachliche Betrachtungen, Artenprotokolle und Natura 2000-Verträglich­keitsprognose, die für beide Vorhaben ausgelegt werden, umfassen diese Vorhaben, um die Darstellung von Wirkzusammenhängen nicht auseinanderzureißen; die einzelnen Vorhaben werden in diesen Unterlagen differenziert dargestellt.

Einwendungen gegen die Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Auslegungsstellen erhoben werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen und an die Adresse Einwendugen_KKU@mu.niedersachsen.de zu richten.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird für beide Vorhaben ein gemeinsamer Erörterungstermin stattfinden, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit Vertretern der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich erörtert werden. Der Erörterungstermin wird in der gleichen Weise wie die Vorhaben bekannt gemacht werden.

Auf Basis der von der Antragstellerin gestellten Anträge und eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, der Einwendungen und Äußerungen Dritter, der Stellungnahmen zugezogener Sachverständiger sowie eigener Prüfung werden die Genehmigungsbehörden für die beiden UVP-pflichtigen Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU bzw. Errichtung und Betrieb LUnA jeweils eine zusammenfassende Darstellung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern erstellen.

Die zusammenfassenden Darstellungen und die auf dieser Grundlage vorzunehmenden Bewertungen werden als unselbständiger Teil in den weiteren Genehmigungsverfahren bzw. bei Genehmigungsentscheidungen bezüglich des Vorhabens Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhabens Errichtung und Betrieb LUnA berücksichtigt werden.

Atommüll und die ASSE: Nicht nur radioaktive Erschütterungen

asse244_v-contentgross„Nichts rein, nicht raus“, so lautet ein Motto der Anti-Atom-Bewegung beim Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomindustrie. Für das durch Wassereinbruch und Einsturz gefährdete Atommülllager in der ASSE II gilt dies nicht. Über 120.000 Fässer mit leicht- und mittelaktiven Abfällen sind hier unter – vorsichtig ausgedrückt – abenteuerlichen Bedingungen in einem maroden Salzstock versenkt worden. Der soll – mit einem vom Bundestag eigens beschlossenen Gesetz als Grundlage – zurückgeholt werden. Keine einfache Aufgabe, die im Umfeld der regionalen Akteure zu zahlreichen Auseinandersetzungen führt. Einer der vielen Streitpunkte ist die Frage, wohin das Zwischenlager soll, das für den Fall einer erfolgreichen Rückholung benötigt wird.

Begleitprozess mit Erschütterungen

Seit etwas über einem Jahr ruckelt es im Begleitprozess aus Kommunalpolitik, Behörden, Betreiber und Initiativen rund um die Asse-2-Begleitgruppe (A2B), eine Mediation scheiterte, die Landrätin verhängte eine „Denkpause“. Nun eskalierte der Konflikt weiter: Die SPD-Kreistagsfraktion entzog Heike Wiegel das Mandat, Udo Dettman, Bürgermitglied im Umweltausschuss, trat zurück (aufpassen und Facebook). Beide sind zwar in der SPD aber auch den Bürgerinitiativen stark verbunden. Letzte Woche beschloss der Kreistag eine Beschlussvorlage der Landrätin (siehe unten).

Der Kreistag, so ist es auf der Homepage zu lesen, hat diesen Antrag der Landrätin beschlossen (hier als PDF). Es mutet schon etwas kurios an, wenn angesichts der Kontroversen die Pressemeldung mit „Wolfenbütteler Kreistag gibt dem Asse-2-Begleitprozess einen äußeren Rahmen – Landrätin Steinbrügge: „Mit vereinten Kräften für die Rückholung des Asse-Atommülls““ überschrieben ist.

Worum es in den Konflikten rund um die ASSE und dem Begleitprozess geht, ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar.

„Als offizielle, staatlich legitimierte Interessengemeinschaft der Region ist es das Ziel der Asse-2-Begleitgruppe, die Interessen der Zivilgesellschaft zu bündeln und mit den staatlichen Akteuren und Entscheidungsträgern zu agieren und zu verhandeln, um so den Rückholprozess des Asse-Atommülls zu begleiten und voranzutreiben. Im Kreistag herrscht weitestgehende Übereinstimmung darüber, dass der mittlerweile erreichte Konsens über die Notwendigkeit der Rückholung des Asse-Mülls vor allem der Arbeit der Begleitgruppe zu verdanken sei. Darüber, wie genau diese Rückholung aber vonstatten gehen soll, herrscht weiterhin Disput und zwar auch innerhalb der Asse-2-Begleitgruppe selbst.“ So schreibt die Regional Wolfenbüttel.

Von zahlreichen Problemen berichtet in dem Text die Landrätin. Und auch Heike Wiegel: „Deutliche Kritik gab es in diesem Zusammenhang von Kreistagsmitglied Heike Wiegel (SPD). In dem Beschluss des Kreistages über die Rolle und Kompetenzen der Asse-2-Begleitgruppe sieht sie den Versuch der Verwaltung stückweise immer mehr die Begleitgruppe an Verwaltungsstrukturen anzupassen und ihr so die Unabhängigkeit zu nehmen. Heike Wiegel befürchtet deshalb, dass die Asse-2-Begleitgruppe durch den Kreistag „überregelt“ werden könnte und so zu einem bloßen „Abnickgremium“ werde. Heike Wiegel betonte, dass sie mit dieser Kritik nicht für die SPD-Fraktion im Kreistag spreche, die bis auf Ausnahme von Heike Wiegel selbst, den Beschluss des Kreistages zu einer klaren Regelung der Zuständigkeiten der Begleitgruppe nämlich ausdrücklich unterstützte.“

Der Streit, der nun zur Abberufung von Wiegel durch die SPD-Kreistagsfraktion führte, ist hier in der Wolfenbüttler Zeitung nachzulesen (online als PDF bei „aufpassen“). Auf der Seite von „aufpassen“ findet sich auch dieser Link, in dem über die Konflikte und Vorwürfe berichtet wird, u.a. mit einer Rede von Wiegel in einer Umweltausschuss-Sitzung im September.

Immer wieder hatten Initiativen-VertreterInnen den Verdacht geäußert, dass die Maßnahmen zur Rückholung der Abfälle hintertrieben würden. Auch das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wurde entsprechend kritisiert. Dieses wiederum betonte immer wieder, die Vorgaben aus dem Gesetz „Lex ASSE“ konsequent umzusetzen. Auch der Bundestag bzw. der Umweltausschuss befasste sich mit den „Erschütterungen“ und Auseinandersetzungen.

 Gewachsenes Misstrauen

Nicht nur über das Tempo bei der Rückholung gibt es immer wieder Konflikte. Auch die Fragen der Vorbereitungen für den erforderlichen neuen Schacht, durch den die Rückholung schließlich erfolgen müsste, sind immer wieder strittig. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die Rückholung z.B. von Vertretern aus der Entsorgungskommission, einem Beratungsgremium der Bundesregierung, nicht befürwortet wird. Hinzu kommen Maßnahmen, die seitens des BfS für den Fall eines Notfalls in der ASSE vorbereitet werden, also falls es zu unkontrollierbaren Wassereinbrüchen kommen sollte. Diese Maßnahmen stehen grundsätzlich auch immer unter dem Eindruck, dass sie eventuell nur deshalb gemacht werden, um eine Rückholung zu hintertreiben.

Diese Betrachtung ist eine Art Erblast des derzeitigen Verfahrens, denn die früheren Betreiber der ASSE hatten genau diese Maßnahmen bereits in Planung, als die Auseinandersetzungen um die ASSE eskalierten und schließlich darin mündeten, dass das Bundesamt für Strahlenschutz den Betrieb vom der Helmholtz-Gesellschaft München übernahm, die ASSE unter Atomrecht gestellt und die Rückholung beschlossen wurde. Der damalige Betreiber favorisierte damals das gezielte absaufen-lassen der Abfälle in der ASSE. Erst das BfS stellte dann nach Untersuchungen klar, dass dies gegenüber der Rückholung die riskantere Variante wäre.

Angesichts gestörter über Jahrzehnte gewachsener Vertrauensstörungen zwischen BürgerInnen und Behörden also jede Menge Stoff, um einen extrem konfliktbehafteten Prozess durchzuführen, selbst wenn alle nur das beste wollten. Aber natürlich mischen sich die Realität und umliegende Interessen unterschiedlicher Akteure immer wieder ein und sorgen somit für weitere Konflikte.

Wohin mit dem Zwischenlager?

Ein weiteres Konfliktthema ist das Zwischenlager: Vor etwas über einem Jahr stellte das BfS die Suche nach einem erforderlichen Zwischenlager für die radioaktiven Abfälle ein, die – sollte die Bergung gelingen – neu konditioniert („verpackt“) und gelagert werden müssten. Das BFS war – auch mit Blick auf Atomtransporte – der Auffassung, dabei könne nur ein Standort in der Nähe der ASSE in Frage kommen. Aus Initiativenkreisen aber wurde gefordert, einen Vergleich von Standorten durchzuführen, die auch weiter entfernt liegen könnten. Es braucht nicht viel Phantasie, dass sich hinter einem möglicherweise methodischen sinnvollen Vergleich unterschiedlicher Standorte ganz handfest auch andere Interessen sammeln, die vor allem damit zu tun haben: Weg mit dem Zeug. (Siehe auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung mit diesem Artikel im August 2015 und hier die Kreiszeitung).

Unter anderem hat nun in diesen Konflikt die Landräntin mit der oben bereits erwähnten Beschlussvorlage eingegriffen. Auf der Sitzung des Kreistags Wolfenbüttel letzte Woche (5. Oktober) wurde dieser Antrag angenommen. „Aufpassen“ berichtet dazu hier und verweist außerdem auf die Seite des Kreistages mit weiteren Dokumenten hier.

Am Freitag schließlich berichteten auf einer Grünen-Veranstaltung in Wolfenbüttel auch Wolfgang Neumann von der Intac Hannover und ein Vertreter des Bundesamts für Strahlenschutz im Beisein der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Auf der Seite der Kreis-Grünen Wolfenbüttel wird ausführlich berichtet: „Moderator Michael Fuder fasste zu Beginn einige Befürchtungen zusammen, die es, so Fuder, im Zusammenhang mit einem möglichen ortsnahen Zwischenlager an der Asse gebe. „Es gibt die Befürchtung, dass ein Zwischenlager für alle möglichen anderen Atommüllarten umfunktioniert werden kann, falls es mit dem Herausholen des Mülls aus der Asse doch nicht funktioniert, unter anderem auch als Endlager“, berichtete Fuder“ .

Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, stellte fest: „Atommüll ist Belastung. Aber wir müssen lernen mit ihm zu leben“, führte sie weiter aus. Damit das funktionieren könne, brauche es gesellschaftlich akzeptierte und best geeignete Lösungen für Zwischen- und Endlager.“ Jörg Tietze, Abteilungsleiter für nukleare Sicherheit beim Bundesamt für Strahlenschutz, erläuterte die Überlegungen im BFS: In der ASSE lagerten derzeit „47000 Kubikmeter radioaktiven Abfall“, erklärte er. Wenn er für die Endlagerung aufgearbeitet werde, so Tietze, würde daraus ein bis zu fünfmal so großes Abfallvolumen entstehen. „Keine Strahlenexposition ist die beste Lösung“, sagte er. Für die Verarbeitung des Mülls würden strengste Sicherheitsregeln gelten, um Strahlenbelastungen Mitarbeiter und Bevölkerung zu vermeiden. „Eine Anlage im näheren Umfeld der Schachtanlage hat viele Vorteile“, erklärte er. Die Abfallgebinde müssten dafür nicht auf öffentlichen Verkehrswegen transportiert werden, eine potenzielle Belastung durch zusätzliche Transporte oder den Umgang mit dem Material könne dadurch verhindert werden, so der Abteilungsleiter.“

Als unabhängiger Experte war Wolfgang Neumann von der Intac Hannover geladen. Zu seinem Beitrag heißt es auf der Grünen-Seite: „Jeder Umgang mit Atommüll birgt Risiken. Über die sprach Strahlenschutzexperte Wolfgang Neumann. „Der Assemüll ist auch deshalb gefährlich, weil das Radioaktivitätsinventar derzeit nicht sicher bekannt ist“, sagte er. Davon unabhängig könne es im Normalbetrieb Strahlenbelastungen geben, wenn sich im direkten Umfeld der übertägigen Zwischenlageranlage aufhalte oder in der Nähe der Transportstrecke. „Abluft und Abwasser können bei der Rückholung und bei der Konditionierung kontaminiert werden“, so Neumann. „Das lässt sich alles besser regeln, wenn das Inventar im Rahmen der Rückholung besser bekannt ist“, führte er aus. Grenzwerte für Strahlenbelastungen seien in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen festgelegt. Neumann machte deutlich, dass ein Verbleib der Abfälle in der Asse durch Kontamination von Grund-, Oberflächen- oder Trinkwasser gefährlich sei. „Eine BfS-Studie stellt fest, dass bei einem an Minimierung orientierten Zwischenlagerkonzept keine relevanten Strahlenbelastungen zu erwarten seien“, führte er weiter aus. Die BfS-Argumentation für einen  nahen Standort sei grundsätzlich schlüssig und erfülle die strengen gesetzlichen Vorgaben, so Neumann. „Dann müssen jedoch auch mit Blick auf sowohl mögliche Störfälle als auch den Normalbetrieb die benötigten Abstände zu Wohnbebauungen betrachtet werden“, schloss er.“

Stresstest Atom-Rückstellungen: Von Entwarnung bei Atommüll-Kosten kann keine Rede sein!

„Die deutschen Atomkonzerne seien in der Lage, die Kosten des Rückbaus der Atomkraftwerke und der Entsorgung des Atommülls zu tragen, behauptet die Bundesregierung. Doch diese Aussage ist durch das ihr zugrundeliegende Gutachten nicht gedeckt. Im Gegenteil“, kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg die jetzt von Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) vorgelegten Ergebnisse des „Stresstestes“ zu den Atomrückstellungen. „Ausdrücklich warnt die beauftragte Düsseldorfer Wirtschaftsprüfergesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG am Schluß ihres Gutachtens: ‚Aus diesen Feststellungen kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass die Finanzierung der künftigen Entsorgungskosten sicher ist.‘

Statt Beruhigungspillen für SteuerzahlerInnen und Börse und einer Kommission brauchen wir jetzt die seit Jahren geforderte, längst überfällige Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Atomkonzerne in vollem Umfang einzahlen. Dadurch wäre längst sichergestellt, dass die bis heute aufsummierten 38,3 Mrd. Euro an Rückstellungen auch tatsächlich gesichert wären. Entscheidend ist, dass die Atomkonzerne ohne jede Einschränkung in der Verantwortung für die Folgekosten bleiben.“

Zdebel weiter: „Die Risiken, dass am Ende doch die Bürgerinnen und Bürger die Atomzeche zahlen müssen, bleiben weiterhin enorm groß. Bei genauer Betrachtung sind die jetzt in dem Gutachten vorgelegten Zahlen mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Risiken verbunden. So räumen die GutachterInnen ein, dass die Kostenschätzung für das Endlager für hochradioaktiven Müll von 8,3 Milliarden Euro, auf denen die Berechnungen im Gutachten beruhen, ‚veraltet‘ und daher „unbefriedigend“ sei. Ferner bleiben die schlechten Zukunftsperspektiven der Konzerne, die sich aus ihren selbst verschuldeten, veralteten Geschäftsmodellen ergeben und deren finanzielle Verpflichtungen bedrohen, vollkommen unterbelichtet. Nicht von ungefähr haben die wirtschaftlich schwer angeschlagenen Konzerne in den vergangenen Monaten mit allen Mitteln versucht, sich aus der gesetzlichen Verantwortung für die Finanzierung der Kosten des Atomausstiegs und der Atommülllagerung zu stehlen.

Viel zu lange haben zu viele Bundesregierungen die Augen vor den seit Jahren wachsenden Risiken bei der Kostenverantwortung der Atomkonzerne für die Atommülllagerung und der möglichen Katastrophe für die SteuerzahlerInnen verschlossen. Jahrzehntelang haben die Atomkonzerne fette Gewinne mit der Atomenergie gemacht. Mit den steuerfreien Milliarden aus den Rückstellungen für die Entsorgung des Atommülls haben die Konzerne Monopoly gespielt und Investitionen in Kraftwerke und Unternehmen quer durch Europa finanziert. Für die Folgekosten müssen die Konzerne ohne jede Einschränkung in der Verantwortung bleiben. Hier darf es zwischen Bundesregierung und Konzernen zu keinen Hinterzimmer-Deals kommen, die am Ende die SteuerzahlerInnen auszubaden hätten.“

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