Vattenfall Hamburg: Gewinne mit der Fernwärme – Rekommunalisierung beschleunigen

Vattenfall2014Schade, dass die Fernwärmeversorgung in Hamburg noch nicht vollständig rekommunalisiert ist. Immerhin erzielte die immer noch zu rund 75 Prozent in der Hand von Vattenfall befindliche Wärmegesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss von 62,2 Mio. Euro. So ist es dem Bericht der Hamburgischen Gesellschaft für Vermögensverwaltung (S. 18/19, PDF) zu entnehmen. Die Stadt Hamburg erhält durch ihren 25 Prozent-Anteil eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. Euro. In Folge der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ werden in Hamburg die Energienetze rekommunalisiert. Beim Fernwärmenetz hat der Senat die vollständige Übernahme verzögert und eine Rückkaufoption für das Jahr 2018 vereinbart. Bis dahin kann Vattenfall die Gewinne einziehen.

Im HGV-Geschäftsbericht ist mit Blick auf die Beteiligung der Stadt an Vattenfall Wärme Hamburg (VWH) zu lesen: „Die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) betreibt das Hamburger Fernwärmenetz. Des Weiteren erzeugt und vertreibt sie Fernwärme und Strom. Die HGV ist an ihr mit 25,1 % beteiligt.

Die VWH hat 2014 1.354 GWh Strom und damit 4,3% weniger als im Vorjahr abgesetzt (2013: 1.415 GWh), von denen 1.239 GWh aus Eigenerzeugung stammen. Der Wärmeabsatz sank witterungsbedingt um 13% auf 3.616 GWh (2013: 4.158 GWh). Die Heizgradtage lagen 2014 in Hamburg um 11,8% unter dem langjährigen Mittel. Die Umsatzerlöse gingen um 11,3% auf 315.4 Mio. EUR zurück (2013: 355.4 Mio. EUR). Mit knapp 76% bzw. 239,6 Mio. EUR haben die Wärmeerlöse den höchsten Anteil (2013: 75% bzw. 266 Mio. EUR). Die Stromerlöse (ohne Erlöse aus der Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) sanken mit 65,2 Mio. EUR nochmals deutlich um 17,6% gegenüber dem Vorjahr (2013: 79,1 Mio. EUR). Grund ist die Preisentwicklung an den Strommärkten mit einem weiterhin niedrigen Strompreisniveau. Insgesamt erzielte die VWH Erträge von 326,3 Mio. EUR (2013: 368.4 Mio. EUR). Die Aufwendungen einschließlich des Zinsergebnisses beliefen sich auf 260,7 Mio. EUR (2013: 302,3 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung betrug 62,2 Mio. EUR (2013: 63,0 Mio. EUR). Die HGV hat für das Geschäftsjahr 2014 eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. EUR erhalten.“

Klar ist angesichts der Zahlen: Eine Rekommunalisierung der Fernwärme sollte eher früher als später kommen und der grüne Regierungspartner im Hamburger Senat wäre gut beraten, hier noch mal intensiv ranzugehen.

Zdebel vor Ort: Strahlende Abfälle und das Atomrecht – Eine Fachtagung

Atommüll-SymposiumDas Castor-Lager für hochradioaktiven Atommüll am Vattenfall AKW Brunsbüttel hat seit dem Frühjahr keine Genehmigung mehr. Gegen die Atommeiler in Brokdorf und Grohnde sind Klagen am Start, die die Stilllegung auf rechtlichem Weg erzwingen wollen. Auch gegen andere Zwischenlager sind Klagen angekündigt. Grund genug also, sich intensiver mit dem Atomrecht und dem Betreib von Atomanlagen auseinander zu setzen. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel wird am 23. Oktober beim Atommüllrechtssymposium in Hannover dabei sein.

Organisiert wird diese Veranstaltung unter dem Dach des Atommüllreports, dessen Trägerkreis aus zahlreichen Umweltverbänden und Initiativen besteht. Der Programmflyer für das Symposium steht hier als PDF zum download.

Während der Bundestag mit seiner Kommission »Lagerung hochradioaktiver Abfälle« diskutiert, wohin der hauptsächlich hochradioaktive Atommüll in vielen Jahrzehnten verbracht werden soll, wird gleichzeitig der Umgang mit Atommüll durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren präjudiziert. Im Rahmen eines Atommüllrechtssymposiums am 23. Oktober 2015 in Hannover werden Praktikerinnen und Praktiker die Entwicklungen in einzelnen Bereichen beleuchten und bewerten.

Programm

10.00 Uhr: Begrüßung

10.15 – 11.15 Uhr: Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll
Dr. Dörte Fouquet, Anwältin, Partnerin, spezialisiert auf Energie- und Umweltrecht, Kanzlei Becker Büttner Held

11.15 – 12.15 Uhr: Standortauswahlgesetz und Nationales Entsorgungsprogramm
apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, Institut für Rechtswissenschaften, TU Braunschweig, stellv. Sprecher Forschungsplattform ENTRIA

12.15 – 12.45 Uhr: Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen
Prof. Dr. Felix Ekardt, Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig/Berlin
www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de

12.45 – 13.30 Uhr: Mittagessen

13.30 – 14.30 Uhr: Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil
Dr. Ulrich Wollenteit, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwälte Günther – Partnerschaft

14.30 – 15.30 Uhr: Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen
Joy Hensel, Rechtsanwältin

15.30 – 16.00 Uhr: Kaffeepause

16.00 – 17.00 Uhr: Folgen des neuen Europäischen Strahlenschutzrechts für die deutsche Strahlenschutzgesetzgebung
Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft MbB

17.00 – 18.00 Uhr: Sicherung der Finanzierungsvorsorge für die Atommüll-Lagerung
Dr. Cornelia Ziehm, im Bereich des Umwelt- und Energierechts tätige Rechtsanwältin

Teilnahmebeitrag:

250.- € für VertreterInnen von Behörden, Institutionen, Firmen

80.- € für Einzelpersonen

30.- € reduziert

Für VertreterInnen der Presse ist der Eintritt frei. Um Anmeldung wird gebeten.

Ort:

Rotation verdi-Höfe, Goseriede 10, 30159 Hannover

 

Afrikas strahlendes Gold – Uranabbau und seine verhängnisvollen Folgen

Uranabbau? Besser in der Erde lassen. Foto: Dirk Seifert
Uranabbau? Besser in der Erde lassen. Foto: Dirk Seifert

Kampf um Rohstoffe. Auch Uran  gehört immer noch zu den begehrten Ressourcen, für die weltweit investiert wird. Gerade auch in Afrika – beispielsweise in Tanzania. Auf Einladung der Rosa-Luxemburg-Stiftung wird Flaviana Charles (Legal Human Rights Centre) auf Veranstaltungen in Berlin und Hamburg über die Situation in Afrika berichten, über die Risiken und über die Folgen für die Menschen dort. Beteiligt ist auch das Uranium-Network.

Die RosaLux-Stiftung schreibt: „Obwohl die gesellschaftliche Zustimmung zur Atomenergie weltweit sinkt, weil langfristige Umwelt- und Gesundheitsschäden sowie soziale Kosten des Uranabbaus immer drückender werden, wird in einigen Ländern Afrikas der Uranabbau weiter forciert. Argumentiert wird von den Regierenden in der Regel mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und den erwarteten Deviseneinnahmen.

  • Alles zum Thema Uranabbau auf umweltFAIRaendern.de

Von den Kritikern wird neben dem Verweis auf drohende Gesundheits- und Umweltschäden, die fehlende Transparenz bei Abbaukonzessionen sowie die mangelhafte Aufklärung betroffener Gemeinschaften beklagt. Verwiesen wird oft auch auf die Zementierung der Abhängigkeit von Rohstoffexporten.

Insbesondere Tansania steht an der Schwelle zur Uranförderung. Seit Jahren vergibt die Regierung Explorations- und Schürfrechte für Uran an transnationale Firmen, bspw. aus Kanada, Russland, China und Australien. Gerüchten zufolge wird Präsident Kikwete dieser Tage die erste Mine in der südlichen Region des Mkuju-River eröffnen.

Flaviana Charles (Legal Human Rights Centre) wird die aktuellen Entwicklungen in Tansania aus einer menschenrechtlichen Perspektive diskutieren. Dabei geht es um folgende Fragen: Welche Informationen brauchen Menschen, die von Bergbauprojekten betroffen sind, um die Gefahren in all ihren Dimensionen gegen den Nutzen abwägen zu können? Welche Möglichkeiten zur Mitsprache und Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse haben die betroffenen Gemeinden? Wie können EntscheidungsträgerInnen beeinflusst werden? Wie kann der Konflikt zwischen notwendigen Deviseneinnahmen und einer zunehmend aggressiveren Ressourcenplünderung aufgelöst werden?

Günter Wippel (uranium-network) reflektiert Erfahrungen aus anderen afrikanischen Staaten wie Niger, Gabun, Malawi und Namibia. Wie wird mit Folgen des Abbaus und mit den immensen Sanierungskosten umgegangen? Welche Prognosen lassen sich daraus für Tansania ableiten? Welche internationalen Verflechtungen gibt es?

Abgeleitet daraus stellt sich die Frage, wie wirksam auf lokaler, nationaler sowie internationaler Ebene interveniert werden kann.

Lieber TTIP verhindern: Vattenfall gegen Bundesbürger und die EU

Gute Gründe, am Samstag gegen TTIP und CO in Berlin zu demonstrieren: 4,7 Mrd. Euro will der Atomkonzern Vattenfall mit seiner Schadensersatzklage vor dem Internationalen Schiedsgericht im Rahmen der Energie-Charta von den bundesdeutschen SteuerzahlerInnen eintreiben. Inzwischen hat sich die EU-Kommission eingemischt. Das bestätigt die Bundesregierung jetzt auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Die Kommission vertritt demnach die Auffassung, dass die Vattenfall-Klage in Washington wegen der nach der Fukushima-Katastrophe stillgelegten Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel nach europäischen Recht nicht zulässig sei und ist nun als „amicus curiae“ am laufenden Schiedsgerichtsverfahren beteiligt. Dennoch will sie im Rahmen von CETA und TTIP eben solche Klagen künftig zulassen.

Hubertus Zdebel: „Das Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Energie-Charta ist eine deutliche Warnung, dass TTIP und CETA verhindert werden müssen. Wir brauchen kein Europa und keine Weltordnung der Konzerne – wir brauchen einen fairen Welthandel für die Menschen, für soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt und des Klimas.“

Die EU hat sich jetzt in das Vattenfall-Schiedsgerichts-Verfahren eingemischt, weil nach ihrer Auffassung Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind.

Zum Stand des laufenden Schiedsgerichtsverfahren teilt die Bundesregierung mit, dass sie auf der Basis des Energiecharta-Vertrags derzeit ihre Gegenerwiderung (Rejoinder) verfasst. Dabei handelt es sich um den zweiten und voraussichtlich letzten Schriftsatz der Bundesregierung in der schriftlichen Phase des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens.

Die Bundesregierung teilt außerdem auf Nachfrage mit, dass sie mit der schwedischen Regierung, dem Alleineigentümer von Vattenfall, Gespräche über die Klage geführt habe: „Am 15. Mai 2012 und am 30. April 2015 fanden zwischen der Bundesregierung und der schwedischen Regierung Gespräche zu dem o. g. Thema statt. Die Haltung der schwedischen Regierung, dass es sich bei der Klage um eine Angelegenheit Vattenfalls handele und das deutsche Unternehmen E.ON von schwedischer Seite im Hinblick auf die Stilllegung des Kernkraftwerks Barsebäck Zahlungen erhalten habe, ergibt sich auch aus einer Stellungnahme des schwedischen Wirtschaftsministers, die laut Presseberichten im schwedischen Reichstag am 13. November 2014 abgegeben wurde. Diese Argumentation findet sich auch in einer am 9. Dezember 2014 veröffentlichten Pressemitteilung Vattenfalls zum ICSID-Schiedsverfahren wieder. Die Bundesregierung hat die von der schwedischen Linkspartei im Herbst 2014 geäußerte Kritik an der Klage Vattenfalls vor dem ICSID-Schiedsgericht zur Kenntnis genommen.“

Siehe dazu auch: Schwedische Regierung steht hinter Vattenfall-Klage – Linke genervt

 

Risse in den belgischen Atomkraftwerken Tihange und Doel

Wie steht es um die Risse in den beiden belgischen Atomkraftraftweren Doel 3 und Tihange 2? Das wollte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, von der Bundesregierung wissen. Beide Reaktoren sind seit März 2014 wegen tausender Risse im Herzstück der Anlage – den Reaktordruckbehältern (RDB)  – abgeschaltet.

Zu den Rissbefunden in den belgischen Atomkraftwerken sagte Zdebel: „Die Reaktoren in Doel und Tihange gehören endgültig stillgelegt. Das Risiko, dass vorhandene Vorschädigungen der Reaktordruckbehälter bei extremen Betriebssituationen zu einer Katastrophe führen können, ist unter keine Umständen zu tolerieren.“

In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung mit, dass sie über die „europäischen und internationalen Gremien“ informiert ist, spricht von „fachlichem Austausch“ mit der belgischen Atomaufsicht, räumt ein, dass die „erneute Prüfung im Jahre 2014 (ergab) eine wesentliche höhrere Anzahl von Anzeigen in den gleichen Bereichen“ des RDB ergeben habe, betont aber, dass diese Risse gegenüber Vergleichsdaten von 2012 nicht gewachsen wären und stellt dann fest: „Die Bundesregierung wird die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit weiterhin einbringen. In welcher Weise sie das tun wird, hängt von den weiteren Entwicklungen und Ergebnissen der Untersuchungen sowie den Schlussfolgerungen der belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde ab.“

Im März 2014 wurden die beiden belgischen Kernreaktoren Doel 3 und Tihange 2 wegen unerwarteter Ergebnisse bei Bestrahlungsversuchen im Forschungsreaktor BR2 in Mol abermals heruntergefahren. Die Reaktordruckbehälter der beiden Atomkraftwerke (AKW) sind mit tausenden bis zu 18 cm großen Fehlstellen beschädigt. Trotzdem versucht der Betreiber Electrabel immer noch, die Sicherheit der beiden Reaktoren nachzuweisen. Der
zunächst vom Betreiber für Juli 2015 geplante Neustart wurde Anfang Mai 2015 auf den
1. November 2015 verschoben
(http://transparency.gdfsuez.com/UMMDetail.aspx?IsDefault=False&UMMId=11479&IsUM
M=True&CommodityId=3).

Die belgische Atomaufsicht (FANC) verlangt von Electrabel vor einem möglichen Neustart
einen Sicherheitsnachweis (Safety Case). Die Schritte, die möglicherweise zu einem
Wiederanfahren der beiden AKWs führen, werden von der FANC wie folgt beschrieben:
Nachdem der Safety Case vom Betreiber an die FANC übergeben wurde, erfolgt eine
Überprüfung des Sicherheitsnachweises durch Bel V, einer Tochterfirma der FANC. Bel V
wird bei diesem Prozess durch weitere Gremien für die Bereiche Ultraschallverfahren,
Materialeigenschaften und bruchmechanische Fragen unterstützt. Die Bewertungen all dieser Gruppen fließen zurück an die FANC, werden von ihr abschließend bewertet und führen zur Entscheidung für oder gegen die Genehmigung für einen Neustart der beiden Reaktoren. (http://fanc.fgov.be/nl/news/doel-3/tihange-2-next-steps-of-the-review-process/766.aspx)

Tihange ist nicht einmal 60 Kilometer von deutschem Hoheitsgebiet entfernt. Bereits im Jahr 2013 wurden die beiden Reaktoren gegen die Empfehlung der von der FANC selbst beauftragten internationalen Experten wieder angefahren. Diese Experten hatten einen größeren RTNDT-Shift von 100°C empfohlen (http://fanc.fgov.be/GED/00000000/3300/3393.pdf Seite 17). Dieser Shift hätte zu einer sofortigen und dauerhaften Abschaltung der beiden Reaktoren führen müssen (http://www.stop-tihange.org/de/wp-content/uploads/Report_DE.pdf Seite 25). Seitdem hat sich herausgestellt, dass der Zustand der beiden Reaktoren noch katastrophaler ist.

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