„In Deutschland werden auch nach Abschaltung des letzten Atomkraftwerks weiterhin Brennelemente für den Export hergestellt. Die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau und die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen erhielten unbefristete Betriebsgenehmigungen. Ein aktueller Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat, das Atomgesetz zu ändern, um die Urananreicherung in Deutschland zu beenden, wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.“ Das schreibt das ARD-Magazin Plusminus unter der Überschrift „Von wegen Atomausstieg“ auf seiner Homepage.
In einem längeren Beitrag berichtet das Magazin, dass zwar schrittweise in Deutschland Atommeiler abgeschaltet werden sollen, aber in den Uranfabriken Gronau und Lingen ohne jede Befristung weiterhin der Brennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt hergestellt werden darf. Dabei fallen große Mengen Atommüll an, für dessen dauerhafte Lagerung es überhaupt keine Konzepte gibt, weil sie mit einem Taschenspielertrick von der Bundesregierung einfach ausgeklammert werden: Der anfallende Uranmüll wird einfach „Wertstoff“ genannt und schon ist der Strahlenmüll kein Atommüll.
Der Betrieb der beiden Uranfabriken ist mit zahllosen riskanten Atomtransporten verbunden. Die gehen z.B. auch über den Hamburger Hafen, wo es jüngst zu einer Beinahe-Katastrophe kam, als ein Schiff mit Uranhexafluorid in Brand geriet. Mehr dazu hier.
Atommülllagerung am Vattenfall-AKW Brunsbüttel: Keine Genehmigung.
Die schriftliche Begründung des mit großer Spannung erwarteten schriftlichen Urteils in Sachen Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager am AKW Brunsbüttel liegt vor (OVG-Schleswig-4KS308UrteilAnonym, PDF).
Das Urteil ist nicht nur ein großer Erfolg für Anwohner und mehr Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung. Es zeigt auch, wie heftig hinter den Kulissen um Sicherheitsfragen und politische Interessen gerungen wird. Zu verantworten haben das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel der Bundesumweltminister und die AKW Betreiber. Weniger das eigentlich zuständige Bundesamt für Strahlenschutz!
Der Reihe nach: Gegen die Genehmigung für das Atommüll-Standortlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel hatte ein Anwohner geklagt, weil er gravierende Sicherheitsmängel in der Genehmigung sah. Die Klage hat der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit vertreten. Beklagte ist als Genehmigungsbehörde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das dem Bundesumweltministerium zugeordnet ist.
Mehr Schutz für die Bevölkerung – Zahlreiche sicherheitsrelevante Ermittlungsdefizite führen zur Aufhebung der Genehmigung
Die Klage war erfolgreich, denn das Gericht hob in seinem mündlichen Urteil bereits im Juni 2013 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel auf. Das OVG Schleswig folgt mit dem Urteil Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in Revionsverfahren sowohl zum Zwischenlager Brunsbüttel als auch zum noch laufenden Verfahren (am OVG Lüneburg) um das Zwischenlager am AKW Unterweser gesprochen hat. Jetzt werden die Juristen millimetergenau die schriftliche Begründung studieren.
Denn das Urteil enthält möglicherweise weitreichende Konsequenzen. Nicht nur wird der Drittschutz für Betroffene auch im Bereich von Terrorangriffen untermauert. Bedeutsam ist auch, dass das Gericht die Schutzgrenzen für die Bevölkerung deutlich verbessert.
Außerdem stellt das Gericht gleich in mehreren Fällen gravierende Ermittlungsdefizite der zuständigen Genehmigungsbehörde fest, sowohl mit Blick auf den A380 als auch den Einsatz panzerbrechender Waffen. Insofern hebt das Gericht nicht nur die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel auf. Es fordert im Grunde auch ein mehr an Sicherheit und Schutz für die betroffenen Menschen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Aber selbst wenn das BfS eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten kann; die Mängel sind derart umfangreich und weitere Aspekte vom Gericht angesichts dieser Mängel gar nicht mehr weiter untersucht worden, dass es ohne gravierende Nachrüstungen nur schwer möglich sein dürfte, die Genehmigung zu retten.
Klagewelle gegen Atomanlagen?
Auch wenn die Atommüllzwischenlager an anderen AKW-Standorten mit Ausnahme des Lagers am AKW Unterweser rechtlich als bestandssicher gelten: Klar ist nach diesem Urteil, dass es in allen diesen Lagern mit hochradioaktivem Atommüll keine ausreichend geprüfte Sicherheit mehr gibt. Spannend ist daher nun die Frage, wie die Atomaufsichtsbehörde in den zuständigen Bundesländern, aber auch das Bundesumweltministerium mit dem Urteil von Schleswig umgehen werden. Immerhin bedeutet das Urteil, dass einerseits erhebliche Ermittlungsdefizite in Sachen Sicherheit bestehen und andererseits mehr Schutz für die Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Die faktischen Mängel lassen sich nicht einfach durch den Bestandsschutz vom Tisch wischen.
Und es stellt sich die Frage, ob möglicherweise Betroffene vor Ort mit diesem Urteil im Rücken neue Klagemöglichkeiten in die Hand bekommen. Ansatzpunkte könnten dabei laufende Genehmigungsanträge sein, die es an offenbar (fast) allen Zwischenlagern gibt. Das könnte zu einer neuen – für die Anti-Atom-Bewegung durchaus erfolgreichen – Klagewelle führen.
Folgen auch für Atomkraftwerke?
Eine noch weitreichendere Frage könnte jetzt aber sein, ob und welche Folgen das Urteil für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben kann. Ermittlungsdefizite zum A380 oder modernen panzerbrechenden Waffen bestehen nicht nur für die Zwischenlager. Bei den AKWs haben bis heute dazu schlicht gar keine Untersuchungen stattgefunden! Der Stand von Sicherheit und Forschung muss aber auch für diese Anlagen gelten, allemal weil ihr Gefahrenpotential noch um einiges über dem der Atommülllager liegt. Und: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in Sachen Terrorangriffe und Drittschutz nicht nur in Sachen Zwischenlager geäußert. (Das BVG Urteil zu Unterweser hier als PDF)
Es braucht keine prophetischen Fähigkeiten, um festzustellen: Das BfS wird innerhalb der nächsten vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung einer Revision verlangen, um dafür zu sorgen, dass das Urteil des OVG nicht rechtskräftig wird. Ob das aber reicht, die vom OVG festgestellten Sachverhalte in Fortsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu begrenzen, darf angezweifelt werden. An vielen Standorten könnten nun neue Klagen in Betracht gezogen werden.
BMU und AKW-Betreiber für weniger Sicherheit!
Einen tiefen Einblick in die (fehlende) Sicherheitsphilosophie im Bundesumweltministerium und bei den AKW-Betreibern Vattenfall, E.on, RWE und EnBW erlaubt dieses Urteil auch. Das BfS hatte nach dem Urteil im Juni in einer PM erklärt: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.“ Damit macht das BfS klar: In Sicherheitsfragen ist es an die Vorgaben des BMU gebunden. Damit nicht genug. Das BMU hat offenbar in direkter Weise in das Verfahren vor dem OVG Schleswig eingegriffen und die Genehmigungsbehörde klar angewiesen, wie sie dort auftreten soll und was sie dort erzählen darf:
„Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.“ Mit anderen Worten: Offenbar hat nicht das BfS, sondern der Bundesumweltminister entschieden, wieweit sich das BfS vor Gericht äußern durfte.
Weiter heißt es in der PM: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“
Nicht nur das BMU legte dem BfS also in relevanten Sicherheitsfragen ausdrücklich „Handschellen“ an. Auch die AKW-Betreiber versuchten zu verhindern, dass das BfS überhaupt die – heute vom Gericht verlangten – Sicherheitsaspekte umfangreich untersuchte! Deutliche Hinweise, dass das BMU und die AKW-Betreiber selbst dafür die Verantwortung tragen, dass das BfS relevante Untersuchungen nicht durchführte und vor dem OVG Schleswig die Aufhebung der Genehmigung kassierte.
Diese Hinweise dürften auch mit Blick auf das Endlagersuchgesetz von wesentlicher Bedeutung sein, denn dort wird ja sozusagen gegen das BfS eine neue Behörde geschaffen, um die sicherheitsrelevanten Endlager-Fragen festzulegen und umzusetzen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Auseinandersetzungen zwischen AKW-Betreibern und BMU auf der einen und BfS auf der anderen Seite vielleicht auch ein Hinweis, dass es bei der Endlagersuche nicht wirklich um ein mehr an Sicherheit geht?
Einige Hervorhebungen aus dem schriftlichen Urteil des OVG Schleswig.
Auf 106 Seiten begründet das Gericht sein Urteil schriftlich. Das erfordert, nicht zuletzt angesichts der komplexen juristischen und fachlichen Sachverhalte, eine sehr detaillierte Analyse. Auszugsweise sollen daher hier nur einige Beispiele aus dem Urteil dargestellt werden, die die mögliche Reichweite veranschaulichen sollen. (Juristen sollten jetzt vielleicht tief Luft holen!)
„Die Beklagte hat bei der Erteilung der Genehmigung für das streitgegenständliche Standortzwischenlager das erforderliche Maß des Schutzes gegen terroristische Einwirkungen in Gestalt eines gelenkten Absturzes eines Verkehrsflugzeuges auf das Zwischenlager fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 51)
Eine detaillierte Untersuchung durch das BfS hat es nicht gegeben (siehe oben), lediglich überblicksartig waren Untersuchungen angestellt worden (diese bemerkenswerterweise aber gegen den Widerstand der AKW-Betreiber!).
Deutlich sagt das Gericht: „Bei dem Airbus A380 handelt es sich um ein Flugzeug mit einer ganz anderen, für das vorliegende Flugzeugabsturzszenario auf ein Zwischenlager in hohem Maße relevanten Dimension als bei den bisherigen Flugzeugtypen.“ (S. 59)
Deshalb stellt das Gericht fest: „Diese Ausklammerung des Airbus A380 aus der Betrachtung begründet ein Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde, weil zum Genehmigungszeitpunkt absehbar war, dass dieser Flugzeugtyp innerhalb des Genehmigungszeitraumes in Dienst gestellt werden würde und somit ebenfalls als Tatmittel in Betracht kam.“ (S. 52)
Sehr wichtig ist in dem Urteil, dass das Gericht ausdrücklich Drittbetroffene auch mit Blick auf Terrorangriffe schützt bzw. es nicht einfach ausreichend ist, dass die Behörde dazu Erklärungen abgibt.
„Ein reiner nachträglicher Sachvortrag der Behörde im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der mit einem Ermittlungsdefizit behafteten Genehmigung wäre demgegenüber als Verlautbarung darüber, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis die exekutive Verantwortung im Rahmen des atomrechtlichen Funktionsvorbehaltes wahrgenommen worden ist, nicht ausreichend, denn nur durch eine Bescheidung mit ergänzender Wirkung für die Genehmigungslage des streitgegenständlichen Zwischenlagers wird die Entscheidung der Genehmigungsbehörde hinsichtlich der nachträglich überprüften Risiken nach außen deutlich und den Beteiligten die Wahrnehmung prozessualer Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um hierauf zu reagieren.“ (S.60)
Zwar habe das BfS dazu ein als geheim erklärtes Gutachten über den Airbus380 (GRS-Studie) in seinen Ergebnissen vorgetragen und damit formal Abhilfe geschaffen. Aber: „Der Vortrag der Beklagten über den Inhalt des von ihr geheim gehaltenen Gutachtens erweckt allerdings Zweifel an der hinreichenden Konservativität der verwendeten Untersuchungsmethode.“
„Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde liegt darin, dass sie nicht untersucht hat, ob im Falle eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager neben dem sog. Evakuierungswert – 7-Tages-Wert iHv 100 mSv – auch die Umsiedlungswerte – Monatswert iHv 30 mSv für temporäre Umsiedlung bzw. Jahreswert iHv 100 mSv für langfristige Umsiedlung – der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission (zum Genehmigungszeitpunkt: i.d.F. v. 17/18.12.1998 u. 06.04.1999, RS-Handbuch 3.15 Stand 12/99, Juris) unterschritten würden.“ (S. 74/75)
Das Gericht macht klar, dass als Eingreifrichtwerte nicht länger die Evakuierungswerte von Bedeutung sind, sondern die Werte zur Umsiedlung (S. 75 f). Das bedeutet faktisch einen größeren Schutz. Das Gericht widerspricht der Auffassung des BfS, dass die Evakuierungswerte ausschlaggebend sind: „Diese Argumentation der Beklagten überzeugt nicht.“ (S. 76f)
Unter anderem heißt es: „Daran anknüpfend spricht nach Auffassung des Senats angesichts der mangelnden Anwendbarkeit der Werte der Strahlenschutzverordnung und des Fehlens eigenständiger untergesetzlicher Regelungen über den Schutz vor SEWD auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AtG alles dafür, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch die Umsiedlungswerte als Maßstab heranzuziehen (so im Ausgangspunkt auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 – 22 A 04.40016 -, Juris Rn. 58; Urt. v. 09.01.2006 – 22 A 04.40010 u.a., Juris Rn. 60 u. Urt. v. 12.01.2006 – 22 A 03.40019 u.a. -, Juris Rn. 69).“ (S. 78)
Außerdem: „Hiervon ausgehend kann der Kläger auch Schutz vor einer für seine Lebensführung unter all diesen Aspekten einschneidenden Erreichung oder Überschreitung der Umsiedlungswerte, insbesondere des Jahreswertes der langfristigen Umsiedlung, beanspruchen. Bei einer Umsiedlung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 14 GG und – wegen des Verlustes des sozialen Lebensumfeldes – aus Art. 2 Abs. 1 GG. Werden die Umsiedlungswerte erreicht oder überschritten und findet dennoch keine Umsiedlung der Betroffenen statt, sind sie in ihrem Grundrecht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG in mindestens gleich schwerwiegender Weise wie im Falle des Erreichens des Evakuierungswertes betroffen.“ (S. 78)
Auch bei panzerbrechenden Waffen kommt das OVG in der schriftlichen Begründung zu dem Ergebnis: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 85)
Steigt Vattenfall aus Brokdorf aus? Übernimmt E.on das AKW vollständig? Foto: Dirk Seifert
UPDATE/KORREKTUR: Die Berliner-Zeitung hat sich möglicherweise geirrt, was den Verkauf der Anteile von Vattenfall am AKW Brokdorf angeht. Wie ich leider erst jetzt feststelle, dementiert Vattenfall diese Meldung: „Die Berliner Zeitung zitiert in ihrem Beitrag vom 25. Juli 2013 einen Vattenfall-Sprecher mit der Aussage, Vattenfall wolle seinen Anteil am Kernkraftwerk Brokdorf veräußern. Dazu stellt Vattenfall klar: Diese Aussage wurde nicht getroffen und entbehrt jeder Grundlage.“
Offenbar plant der schwer angeschlagene Konzern Vattenfall den Ausstieg aus dem AKW Brokdorf, an dem er mit 20 Prozent beteiligt ist. E.on hält die anderen 80 Prozent an dem Atommeiler an der Unterelbe. „Wir werden uns auch von unserem Anteil am Atomkraftwerk Brokdorf trennen, das wir gemeinsam mit Eon betreiben“, sagte Müller. Damit wäre Vattenfall hierzulande komplett aus der Atomkraft raus.“ Das berichtet die Berliner-Zeitung. Allerdings: In Schweden ist Vattenfall weiterhin Betreiber zahlreicher Atomkraftwerke und will deren Laufzeit sogar verlängern und dann neue Atommeiler bauen. Siehe dazu: Vattenfall: Laufzeitverlängerung für schwedische Atomkraftwerke
Dazu zählt auch der Rückzug aus dem Deutschland-Geschäft, der nun offenbar schrittweise eingeläutet ist. Nach und nach werden nun immer mehr Einzelheiten bekannt, die der Konzern offenbar in den letzten Monaten bereits vorbereitet hat. Dazu zählt nicht nur der jetzt angekündigte Verkauf der Anteile am AKW Brokdorf. Auch von der Braunkohle-Sparte wird sich der schwedischen Staatskonzern wohl bis Ende 2014 trennen.
Bauteile aus dem AKW Unterweser/Esenshamm werden demnächst im AKW Brokdorf zum Einsatz kommen. Anfang Juli traf der Generator und der dazugehörige Induktor in Brokdorf ein. Die Teile sollen während der nächsten Revision eingebaut werden, die am 10. August beginnen soll.
Anlandung des alten Unterweser-Generators an der Elbe vor dem AKW Brokdorf. Foto: wega
Im März 2013 hat die NWZ über die Demontage im AKW Unterweser berichtet. Dort war zu lesen, dass es zu einer Pannenserie mit den Generatoren gekommen war: “Bis 2002 war der erste Generator im KKU im Einsatz, der nach 177 000 Betriebsstunden ausgewechselt wurde. Seitdem waren viermal Generatoren ausgetauscht worden. Der 2002/2003 eingebaute Ersatz-Generator aus dem Pool der deutschen Kernkraftwerke war 2004 durch einen nagelneuen Generator ersetzt worden. Dieser hatte aufgrund eines Herstellungsfehlers bereits 2005 einen Schaden erlitten und musste repariert werden.“
Na dann!
Die SHZ berichtete über die Anlandung des 600 Tonnen schweren Geräts am 10. Juli. „Die 35 Millionen Euro teure Großkomponente nahm im Juni 2007 ihren Betrieb im Kernkraftwerk Unterweser auf und erzeugte bis zum März 2011 zuverlässig und störungsfrei Strom. „Brokdorf bekommt einen neuwertigen, gerade einmal eingefahrenen Generator“, sind sich die Verantwortlichen beider Kernkraftwerke dann auch einig.“
Verladung des Induktors für den Generator aus Unterweser. Beides soll im August 2013 im AKW Brokdorf eingebaut werden. Foto: wegaDer Induktor für den Generator des AKW Unterweser. Verladen am Elbufer für den Tansport zum AKW Brokdorf. Foto: wega
Bayern kann das: Atomausstieg mit noch mehr Atomstrom!
Mit einer Leistungserhöhung wollen die Betreiber der AKWs in Gundremmingen, RWE und E.on, künftig mehr Atomstrom herstellen. Ein entsprechender Genehmigungsantrag liegt der bayerischen Atomaufsicht vor. Am Donnerstag, dem 11.7.2013, war das Verfahren auf Initiative einer Bürger-Petition Thema im Umweltausschuss des Landtags in München. Dazu eine Presseerklärung des Bund Naturschutz, dem bayerischen Landesverband des BUND:
„CSU UND FDP LEHNEN LEISTUNGSAUSWEITUNG IM AKW GUNDREMMINGEN NICHT AB
Heute wurde im Umweltausschuss des bayerischen Landtags die von 6700 Bürgern eingereichte Petition gegen die beantragte Leistungsausweitung des AKW Gundremmingen beraten. Die Regierungsmehrheit von CSU und FDP haben die Petition auch mit Tolerierung der Oppositionsfraktionen vertagt und damit die Türen für eine Genehmigung der Leistungsausweitung offen gelassen.
„Dass CSU und FDP jetzt einer Ausweitung der Atomstromproduktion keine klare Absage erteilen, lässt massive Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Energiewendeziele der Staatsregierung aufkommen und“, so Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz. Diese Vertagung ist um besorgniserregender, als dass das Umweltministerium im Ausschuss deutlich machte, dass nach deren derzeitiger Bewertung keine Gründe gegen eine Genehmigung vorlägen. Das Ministerium warte aber noch eine Stellungnahme aus dem Bundesumweltministerium ab.
Im ohnehin größten AKW Deutschlands wollen RWE und EON die zwei alten Siedewasserreaktoren schärfer fahren und so die Kraftwerksleistung erhöhen. Das würde die Sicherheit in dem ohnehin besonders riskanten AKW weiter verringern und zugleich noch mehr Atommüll bedeuten. Schon seit 1999 versuchen die zwei Atomkonzerne eine Genehmigung für die Ausweitung der Atomstromproduktion zu erhalten.
„Es kann nicht sein, dass die Energiekonzerne RWE und E.ON das Risiko für die Bevölkerung nochmals erhöhen, um noch mehr Geld zu verdienen,“ kritisiert der BN‐Landesbeauftragte Richard Mergner das Ansinnen der Energiekonzerne.
Das Bundesumweltministerium hat wegen der besonderen Risiken das eigentlich zuständige bayerische Umweltministerium aufgefordert, den Genehmigungsentwurf vom Bundesumweltministerium absegnen zu lassen. Eine aktuelle Stellungnahme steht noch aus.
„Auch nach 14 Jahren sind die Sicherheitsfragen nicht beantwortet worden. Unsere Sorgen bestehen nach wie vor,“ so Raimund Kamm, Vorsitzender des FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und Vorstandsmitglied der BN‐Kreisgruppe Augsburg.
Gegen die Leitungsausweitung wendet sich die vom Schwaben‐Energierat initiierte Petition mit den Unterschriften von 6700 Bürgern. Die Petition appellierte an den bayerischen Landtag, sich gegen diese Atomausweitung auszusprechen und das Ministerium aufzufordern, den Antrag abzulehnen. Im Schwaben‐Energierat haben sich mehrere Umweltverbände, darunter auch der BUND Naturschutz, Umweltgruppen und Parteien zusammengeschlossen.“