Unterstützung gesucht: MANIFEST für die Kündigung des EURATOM-Vertrages

PLAGE_LogoÖsterreichs „Plattform gegen Atomgefahren“ (PLAGE) mit Unterstützung des bundesdeutschen unabhängigen Informationsdienst „Strahlentelex“ haben ein Manifest für die Kündigung des europäischen Atomfördervertrages EURATOM initiiert. Dies ist jedoch noch nicht der Start einer großen Kampagne oder etwas in dieser Art. Die Initiatoren sind sich bewusst, dass der EURATOM-Vertrag kein strahlentelex„leichtes Handlungsfeld“ ist, auch wenn er dringlich abgeschafft gehört. Daher heißt es zur Veröffentlichung im aktuellen „Strahlentelex“: „Neben den bisherigen Erstunterzeichnern sollen nun, bevor es an die große Öffentlichkeit geht, zunächst noch weitere Persönlichkeiten, Nichtregierungsorganisationen und Bürgerinitiativen aus dem Anti-Atom-Bereich als Unterzeichner gewonnen werden.“ Dieser Idee schließt sich umweltFAIRaendern.de als Erstunterzeichner gern an und bittet VertreterInnen aus Anti-Atom-Gruppen und Umweltverbänden um Unterstützung. Das kann gleich hier online geschehen. „Unterstützung gesucht: MANIFEST für die Kündigung des EURATOM-Vertrages“ weiterlesen

Vattenfall zerfällt weiter: Verluste im Geschäftsjahr 2014

Vattenfall-AKW-Brunsbuettel-Dez2013-15Vattenfall zerfällt und macht weiterhin Verluste. Das Handelsblatt berichtet: „Operativ sei 2014 ein Fehlbetrag von 2,2 Milliarden Schwedischen Kronen (umgerechnet 233 Millionen Euro) aufgelaufen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Ursache hierfür seien auch hohe Abschreibungen und eine schwächere Nachfrage nach Strom und Gas wegen des warmen Wetters gewesen. 2013 hatte Vattenfall sogar einen Verlust von 6,2 Milliarden Kronen verbucht. Im vierten Quartal des vergangenen Jahres ging es etwas bergauf.“ Hohe Abschreibungen? Das sind vor allem Fehlinvestitionen und Verlustabschreibungen. Z.B. für das Klimakiller-Kohle-Kraftwerk in Hamburg Moorburg mussten in der Summe inzwischen eine Milliarde Euro abgeschrieben werden und auch die viel zu teure Investition beim niederländischen Nuon drückt immer noch auf die Bilanz von Vattenfall. „Vattenfall zerfällt weiter: Verluste im Geschäftsjahr 2014“ weiterlesen

AKW Biblis: Schadensersatz für RWE-Beihilfe vom hessischen Ministerpräsidenten und Bundesministern?

biblis
Direkt nach Fukushima gab es ab Mitte März 2011 ein Moratorium, einige AKWs – wie das in Biblis (Betreiberfoto RWE) – wurden zunächst vorübergehend abgeschaltet. Erst mit der Atomgesetzänderung im Sommer wurde eine gesetzliche Grundlage für die Stilllegung geschaffen. RWE hat gegen das Land Hessen erfolgreich auf Schadensersatz geklagt, weil der Konzern Rechtsfehler nachweisen konnte.

Haben der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Bundesminister dem Atomkonzern RWE geholfen, Schadensersatzklagen zum Atom-Moratorium für das AKW Biblis zum Schaden der SteuerzahlerInnen erfolgreich durchzusetzen? Briefe zwischen dem damaligen RWE-Chef Großmann und Bouffier, in denen auch Kanzleramtsminister Pofalla genannt wird, erwecken diesen Eindruck. Das ARD-Magazin Monitor legt nun nach: Ein  internes Schreiben des Bundesumweltministeriums – Fachreferat für die Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken – belegt, dass der „damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen schon frühzeitig darauf hingewiesen wurde, „welche rechtlichen und finanziellen Risiken mit der Durchsetzung der dreimonatigen Betriebseinstellung verbunden sind“. Allerdings wurden entsprechende Warnungen nicht berücksichtigt oder sogar ignoriert, wie aus den MONITOR-Recherchen hervor geht.“ (Monitor auf seiner Homepage als Vorabbericht für einen Beitrag heute Abend in der Sendung.) „AKW Biblis: Schadensersatz für RWE-Beihilfe vom hessischen Ministerpräsidenten und Bundesministern?“ weiterlesen

Atomstrom: Uran-Steuer ist erlaubt – Konzernklagen vor dem Scheitern

WarnhinweisE.on, RWE, EnBW und Vattenfall zogen gestern die Flaggen auf Halbmast. Die Aktienkurse, so melden die Agenturen, brachen ein. Der Grund: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hatte erklärt, dass die Erhebung der Brennelementesteuer auf das Uran in Atomkraftwerken nach einer umfänglichen Prüfung nicht gegen EU-Regelungen verstößt. Vor allem mit dieser Begründung versuchen die Atomkonzerne, diese Steuer zu Fall zu bringen. „AKW-Betreiber werden wohl zahlen müssen“, schreibt der Spiegel. Als „Dämpfer für AKW-Betreiber“ bezeichnet die Tagesschau den Bericht des Generalanwalts.

Bei den Klimarettern heißt es unter „Brennelementesteuer findet neue Freunde“: „Die Brennelementesteuer war zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten, befristet bis Ende 2016. Ursprünglich sollte sie jährlich 2,3 Milliarden Euro in die Kassen des Fiskus spülen. Fällig wird die Steuer immer dann, wenn in Atomkraftwerken die Brennstäbe ausgewechselt werden. Der Staat erhebt 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff. Die Atomkonzerne halten die Steuer für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und mit europäischem Recht und setzen sich gegen die Zahlung gerichtlich zur Wehr. Das Urteil des EuGH wird also auch Auswirkungen auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben, das die AKW-Betreiber ebenfalls angerufen haben.“

“Eine gute Nachricht für den Atomausstieg”, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, diese Nachricht. “Es ist zu hoffen, dass demnächst dann auch die Urteile des EuGH und der deutschen Gerichte sich dieser Auffassung anschließen. Es wäre nun sinnvoll, wenn die Bundesregierung diese Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erheben würde. Dadurch könnte der Atomausstieg auch wirtschaftlich beschleunigt werden und die weitere Atommüllproduktion eingeschränkt werden.”

Unter anderem der SHZ ist zu entnehmen: „Die SPD-Europaabgeordnete Martina Werner begrüßte die Stellungnahme des Gutachters. „Gerade bei Atomenergie muss das Prinzip gelten, dass die entstehenden Kosten durch die Verursacher getragen werden.“ Andernfalls müssten die Steuerzahler stärker einspringen. Ähnlich äußerte sich auch Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. „Statt Millionen von Euro für juristische Prüfungen in den Sand zu setzen, sollten die Energiekonzerne das Geld besser in den Ausbau der Erneuerbaren Energien stecken“, teilte er mit.“

Die Steuer ist – wie erwähnt – bislang bis 2016 befristet. Die Forderung an die Bundesregierung, diese Steuer nun bis zum Ende der AKW-Laufzeiten auf das Jahr 2022 zu erweitern, wäre jetzt sicherlich ein guter Schritt.

Die Agentur dpa hatte gemeldet: „Die Erhebung von Steuern in Milliardenhöhe auf atomare Brennstoffe ist laut dem Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtens. Dass diese zusätzlichen Steuern nur von AKW-Betreibern erhoben werden, sei „keine staatliche Beihilfe“ für andere Arten der Stromerzeugung, heißt es in den Schlussanträgen, die Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag vor dem Gerichtshof in Luxemburg stellte.

Sollte der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgen, was er meistens tut, könnte das in einigen Monaten erwartete Urteil auch Auswirkungen auf die Klage der deutschen AKW-Betreiber E.on, RWE, und EnBW vor dem Bundesverfassungsgericht haben. In dem Luxemburger Ausgangsverfahren hatte die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH geklagt, weil sie rund 154 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer zu zahlen hatte. Das Finanzgericht Hamburg legte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Generalanwalt Szpunar zufolge hindert das Unionsrecht einen EU-Mitgliedstaat nicht daran, eine Steuer auf Verwendung von Kernbrennstoffen einzuführen. Zudem dürften sich nationale Finanzgerichte selbst dann an den EuGH mit Ersuchen auf Vorabentscheidungen wenden, wenn, wie im konkreten Fall, nationale Verfassungsgerichte sich ebenfalls mit den umstrittenen Gesetzen befassen.

Die Kernbrennstoff- oder auch Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt werden.“

Atommüll nach Lubmin an die Ostsee? Grüne dafür – Grüne dagegen

Untersteller-Hinz-Atommuell-Kommission02022015
Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg bringt Atommülllager Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern als Standort für hochradioaktive WAA-Abfälle ins Spiel. Foto: Dirk Seifert

„Grüne zweifeln an Sicherheit vom Atomlager“ berichtet die Ostsee-Zeitung. Gemeint sind die Grünen aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel durch das OVG Schleswig Sorgen machen, wie es um die Sicherheit „ihres“ Castor-Lagers in Lubmin bestellt ist. Nur wenig bekannt steht neben Gorleben und Ahaus in Lubmin eines der zentralen Atommüll-Zwischenlager und obendrein das einzige, das im Besitz des Bundes ist. Die Sorgen in Mecklenburg-Vorpommern könnten noch größer werden: Ausgerechnet der grüne Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller, hat Lubmin als einen der möglichen Standorte für die Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England erneut ins Spiel gebracht.

Die Sorge, dass Lubmin zu einem „Endlager durch die Hintertür“ werden könnte, hat man im Nordosten der Republik schon länger. Zunächst war ihnen versprochen worden, dass das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin nur für radioaktive Abfälle aus den ostdeutschen Forschungsreaktoren und dem Rückbau der DDR-Atommeiler am Standort selbst genutzt werden sollte. Ein Versprechen, das nicht lange hielt. Inzwischen sind zahlreiche Castor-Transporte mit hochradioaktiven Materialien aus den gesamtdeutschen Atomforschungsanlagen in Lubmin eingelagert. Gestritten wird  aktuell über die unbefristete Lagerung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen in Lubmin bei Greifswald. Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern sind alarmiert und warnen: Lubmin wird schrittweise zum Endlager.

Nun könnte es noch heftiger kommen: Ausgerechnet der grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg hatte am Montag auf der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag Lubmin als einen der drei erforderlichen Standorte für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England erneut ins Spiel gebracht. Der Vorteil aus Sicht von Untersteller: Das Lager in Lubmin befindet sich im Eigentum des Bundes, der also entscheiden könnte.

Bei den Klimarettern schreibt Joachim Wille über das Atommüll-Geschacher: „Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden?“

Die Grünen in MeckVoPo haben vor wenigen Tagen eine Kleine Anfrage gestellt: Drs. 6/3650 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum atomaren Zwischenlager Brunsbüttel für das Zwischenlager Nord. Darin fragen die Grünen aus dem Norden z.B.: „Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die im Urteil zu Brunsbüttel festgestellten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Zusammenhang mit potenziellen Risiken für Anlage und Umfeld auch für das ZLN Lubmin bestehen können?“ Außerdem wollen die Grünen in Schwerin wissen: „Ist beim ZLN Nord ermittelt worden, ob durch terroristische Angriffsszenarien oder durch einen möglichen Flugzeugabsturz ein Strahlenwert überschritten werden kann, der eine Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung notwendig machen würde?“

Fragen, die damit zusammen hängen, dass das OVG Schleswig in seinem Brunsbüttel-Urteil erhebliche Ermittlungsdefizite bei den Sicherheitsnachweisen festgestellt und deshalb die Genehmigung für das dortige Castor-Lager aufgehoben hat.

Um für das Standortauswahlgesetz die Zustimmung von Niedersachsen zu erlangen, wurde festgelegt, dass es keine weiteren Castortransporte in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Mit viel Schulterklopfen feierten sich Parteispitzen in Bund und Ländern, als sie sich darauf einigten, dass der von Deutschland zurückzunehmende Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England also nicht mehr in Gorleben, sondern an den Standortlagern an den AKWs gelagert werden solle. Der Haken: Bis heute ist nicht klar, welche Standorte mitmachen. Der grüne Energieminister Robert Habeck aus Schleswig-Holstein hatte das Lager am AKW Brunsbüttel angeboten. Allerdings ohne den Eigentümer Vattenfall zu fragen, ob er damit auch einverstanden ist. (Von den BürgerInnen ganz abgesehen.)

Außerdem hatte das grüne Baden-Württemberg eine Annahme des WAA-Mülls im AKW Philippsburg in Aussicht gestellt. Ein drittes Bundesland, am besten mit einer CDU-Regierung, war als Kompromiss vorgesehen. Genau das aber gibt es bis heute nicht, so dass die Lösung dieser gesetzlichen Vorgabe für das Standortauswahlgesetz bis heute nicht vorhanden ist. Die Hoffnung, dass das schwarz-grüne Hessen diese Position übernimmt, hat sich bislang auch nicht erfüllt.

Eine Lösung ist derzeit sogar noch mehr außerhalb der Sichtweite, weil nach dem Urteil des OVG Schleswig und der Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel nun aufgehoben ist und die Landesregierung in Kiel einen Einlagerungsstopp verhängt hat. Damit bleibt eigentlich nur noch das Angebot von Baden-Württemberg.

Seit fast zwei Jahren ist in der Sache trotz aller Ankündigungen und Versprechen auch aus dem Bundesumweltministerium nichts voran gekommen. Nicht nur das nunmehr fehlende Brunsbüttel macht die Sache immer schwieriger und gefährdet den vermeintlichen Konsens für einen Neustart bei der „Endlager“-Suche. Inzwischen hat E.on sowohl verwaltungs- als auch verfassungsrechtliche Klagen gegen diese Passagen des Standortauswahlgesetzes erhoben. Der Atomkonzern will weder für den Alternativenvergleich bei  der Endlagersuche, noch für die Neuregelung bei den Castoren aus der Wiederaufarbeitung, finanzielle Lasten übernehmen.

×