Atommüll und die Kommission: Konflikte nehmen zu

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Keine Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil für andere Atomanlagen. Das meint der Staatssekretär Jochen Flasbarth (links) aus dem BMUB. Foto: Dirk Seifert

Kontrovers ging es gestern bei der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag zu. Das Urteil des OVG-Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager von Vattenfall in Brunsbüttel sorgte, schlägt heftige Wellen. An vielen AKW-Standorten bereiten Initiativen und Verbände bereits Klagen entweder gegen die Zwischenlager vor, deren Sicherheitsnachweise nach dem Urteilsspruch nicht ausreichend erbracht sind. Oder es geht direkt gegen die Atommeiler, deren Schutz gegen Terrormaßnahmen wie Flugzeugabsturz oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend ist.

Der BUND hatte eine umfassende Bewertung des Urteils vorgelegt und darin die aus seiner Sicht notwendigen Konsequenzen dargestellt. Die Stellungnahme steht hier als PDF zum download bereit und ist auch auf der Seite der Kommission unter den Drucksachen zu finden.

Über den Verlauf der Kommissionssitzung berichtet der Bundestag auf dieser Seite. Wie inzwischen üblich, fasst auch der BUND als Mitglied der Kommission die wichtigsten Aspekte der Sitzungen jeweils zusammen und veröffentlicht diese auf  seiner Homepage. Der Text folgt gleich unten als Dokumentation.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*), Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke und ebenfalls Mitglied der Kommission, fasst die Sitzung auf seiner Homepage unter dem Titel „Atommülllagerung nach dem Brunsbüttel-Urteil: Probleme sollen kleingeredet werden“ zusammen.

Im Blick behalten

Klar war, dass es auf der Sitzung keine abschließende Befassung zum Thema „Brunsbüttel-Urteil und die Folgen“ geben konnte. Auf der Kommissions-Seite heißt es: „In der Kommission war zudem umstritten, ob die Beschäftigung mit der Zwischenlager-Problematik zum Auftrag der Kommission gehört oder nicht.“ Im Bericht vom BUND zur Sitzung wird festgehalten: „Einen Beschluss gab es nicht. Die Arbeitsgruppen sollen das Thema „im Blick behalten“.

E.on, die Verfassungsklage und die Kommissionsarbeit

Die Frankfurter Rundschau berichtet mit Blick auf die Verfassungsklage von E.on gegen wesentliche Punkte des Standortauswahlgesetzes unter der Überschrift „Der Atomkonsens wackelt„. In der Kommission ist E.on mit einem Vertreter Mitglied. Der Artikel von Joachim Wille, der vor einiger Zeit deutlich für eine Teilnahme von Umweltverbänden an der Kommission plädiert hatte, sieht nun wachsende Probleme einer Konsensbildung, nachdem E.on mit seinen Klagen auch den Verzicht auf das Atommüll-Zwischenlager in Gorleben angreift und dazu letzte Woche eine Verfassungsklage eingereicht hat. Dieser Verzicht auf Gorleben als Zwischenlager für die noch ausstehenden Castor-Transorte mit Atommüll aus Frankreich und England, war die Voraussetzung für die Zustimmung von Niedersachsen zum Standortauswahlgesetz, in dem der Salzstock Gorleben aber weiterhin als mögliches „Endlager“ im Verfahren bleibt.

Wille berichtet zutreffend über die von grünen Landesministern und dem Staatssekretär im Bundesumweltministerium und dem Linken Bundestagsabgeordneten vorgetragene Kritik an diesen Klagen, die für die Kommissionsarbeit als „verheerend“ bezeichnet wurden. Dann schreibt Wille weiter: „Der Vertreter des Umweltververbands BUND in der 34-köpfigen Kommission, Klaus Brunsmeier, sagte an die Adresse des Eon-Managers Bernhard Fischer: „So geht das nicht weiter.“ Einen Konsens zu erreichen, werde zunehmend unmöglich. Jörg Sommer, Vorsitzender der Deutschen Umweltstiftung, hatte vor der Sitzung indirekt sogar das Ausscheiden der Vertreter der Atombranche gefordert: „Wenn die Endlagerkommission nicht eindeutig erklärt, dass auf dieser Grundlage keine weitere Mitwirkung der Atomlobby in der Kommission möglich ist, macht sie sich unglaubwürdig.““

Völlig unerwähnt bleibt: Jörg Sommer war auf der gestrigen Sitzung gar nicht anwesend und wohl am deutlichsten formulierte der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Kritik. Auf der Seite des Bundestages wird richtigerweise festgestellt: „Zdebel warf in Anbetracht der Klage die Frage nach der Zusammensetzung der Kommission und des Stimmrechts der Vertreter der Energieunternehmen auf.“ Dazu müsste das Standortauswahlgesetz bzw. der Bundestag einen Beschluss fassen, da die Mitglieder von ihm ernannt worden sind. Niemand in der Kommission griff diese Frage dann im Konkreten auf. Vielleicht auch, weil der E.on-Manager Bernhard Fischer nicht ausschloss, die Klage zurückzuziehen, wenn die laufenden Gespräche mit der Bundesregierung aus Sicht des Atomkonzerns positiv verlaufen.

Keine Lösung für Rücknahme der WAA-Castoren. Künftig Lubmin?

Über die Deals schreibt Wille nicht nur in der FR, sondern gemeinsam mit Jörg Staude auch bei den Klimarettern. Unter dem Titel „Politischer Handel mit Castoren“ stellen die beiden Journalisten noch mal die vertrackte Situation dar, die sich für die Auslands-Castoren und die Suche nach einem Nicht-Gorleben-Standort nun ergeben. Zu den von Fischer angedeuteten Gesprächen für einen Deal mit der Bundesregierung heißt es in dem Text: „Auf den sich langsam abzeichnenden „Handel“ mit den Castoren ging im öffentlichen Teil der Sitzung verständlicherweise niemand ein. Baden-Württembergs Minister Untersteller brachte seinerseits nur noch das Zwischenlager Lubmin bei Greifswald ins Spiel, das ja dem Bund gehöre und wo eine, so die unausgesprochene Idee, Einlagerung von Castoren möglicherweise leichter zu bewerkstelligen wäre. (Auch der ehemalige Vattenfall-Manager Bruno Thomauske hatte in der Sitzung auf Lubim hingewiesen.) Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden?

Außerdem greifen die Autoren die Forderung von schleswig-holsteins Energieminister nach einem „nationalen Zwischenlagerkonzept“ auf und berichten: „Man müsse darüber nachdenken, „größere, sicherere Zwischenlager an anderen Standorten zu bauen“, die dann die bisher an den AKW-Standorten eingelagerten Castor-Behälter aufnehmen sollen.“

Ein Hinweis, der im Grundsatz nicht von Habeck stammt, sondern den das Bundesumweltministerium in dem Entwurf zum Nationalen Entsorgungsprogamm bereits auf den Tisch gepackt hat. Dort ist die Rede von einem „Eingangslager“.

Auf der Seite des Bundestags wird auch die grüne Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl zitiert. In Anbetracht der E.on-Klage, der Brunsbüttel-Entscheidung und des ungeklärten Verbleibs der im Ausland weilenden Castor-Behälter, zog sie „ein ernüchterndes Fazit“ der Kommissionsarbeit. Die kleinen Fortschritte in Sachen Vertrauensaufbau, die die Kommission mache, würden durch solche Sachen zunichte gemacht. „Wir können uns hier die Arbeit eigentlich sparen. Das macht wirklich so keinen Sinn“, sagte Kotting-Uhl. Allerdings eine eher symbolische Äußerung, denn sie gehört zu denen, die die von vielen Umwelt- und Anti-Atom-Verbänden kritisierte Kommission gegen alle Kritik verteidigt hatte.

Die Kontroverse um das Brunsbüttel-Urteil betont – stark angelehnt an den Bericht des Bundestags – Solarify. Dort lautet der Titel „Auftrag der Endlager-Kommission strittig“ und „Brunsbüttel-Urteil entzweit Mitglieder“.

Dokumentation des BUND-Berichts:

„Bericht vom Treffen der Atommüll-Kommission am 2.2.

In der neunten Sitzung der Atommüll-Kommission ging es vor allem um zwei Themen: Die Situation an den Atommüll-Zwischenlagern und das weitere Vorgehen zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Außerdem wurde aus aktuellem Anlass erneut über die Klagen der AKW-Betreiber gesprochen.

Brunsbüttel Urteil: BUND legt Papier zu den Konsequenzen vor

Nach der Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel beschäftigte sich die Atommüll-Kommission mit der Frage: Welche Konsequenzen trägt das Urteil nach sich? Der BUND hatte dazu ein eigenes Papier vorgelegt. Darin wird deutlich, dass das Brunsbüttel-Urteil eine Zäsur für die gesamte Atommülllagerung darstellt und Auswirkungen auf alle anderen Zwischenlager sowie AKWs hat. Der BUND fordert, dass die Sicherheit von allen Zwischenlagern dringend überprüft werden muss. Bis zu einem Sicherheitsnachweis dürfen keine weiteren Castoren eingelagert werden. In der Kommission blieb es jedoch bei einer Debatte. Das Umweltministerium (BMUB) und Ländervertreter sehen trotz des Urteils immer noch kein Sicherheitsproblem. Die Kommissionvorsitzenden zeigten sich skeptisch, dass sich die Kommission auch intensiv mit dem Thema Zwischenlager beschäftigt. Einen Beschluss gab es nicht. Die Arbeitsgruppen sollen das Thema „im Blick behalten“.

Einig war sich die Kommission darin, dass es für die Arbeit in der Kommission zentral ist, dass endlich eine Lösung für die noch im Ausland lagernden Castor-Behälter gefunden wird. Es handelt sich dabei um Castoren aus Wiederaufbereitungsanlagen in Großbritannien und Frankreich. Nach dem Wegfall der Genehmigung für Brunsbüttel steht nur noch die politische Zusage aus Baden-Württemberg für das Lager in Philippsburg.

Noch eine Verfassungsbeschwerde von Eon

In der letzten Woche war eine weitere Klage von Eon bekannt geworden. Eon hat nun auch eine Verfassungsbeschwerde gegen den Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben und die damit verbundenen Kosten für die Nachrüstung anderer Zwischenlager eingereicht. Der BUND hat klargemacht, dass diese Klagen und eine weitere Mitarbeit der Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission nicht zusammenpassen. Auch weitere Kommissionsmitglieder äußerten sich kritisch dazu. Eine konkrete Klärung blieb erneut aus, wird in den nächsten Sitzungen aber unbedingt erfolgen müssen.

So geht es weiter in der AG Öffentlichkeitsbeteiligung

In ihrer Sitzung am 22. Januar beschäftigte sich die AG Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Konzept der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission. Dazu hatte sie vier ExpertInnen geladen, die eine Weiterentwicklung des Konzeptes unterstüzt haben. Bei der gestrigen Sitzung der Atommüll-Kommission wurde den konkreten Vorschlägen zur Weiterarbeit weitestgehend zugstimmt:

  • Eine Auftaktveranstaltung für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit soll um Pfingsten stattfinden.
  • Es soll ein konkretes Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Kommissionsarbeit mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt werden.

Mehr Informationen

(*) Der Autor dieses Artikel arbeitet als wissenschaftlicher Referent für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.

Schlecht für E.on, Vattenfall und Co – Gut für den Atomausstieg

E.on, RWE, EnBW und Vattenfall dürften heute die Flaggen auf Halbmast ziehen. Die Aktienkurse, so melden die Agenturen, brachen ein. Der Grund: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat heute erklärt, dass die Erhebung der Brennelementesteuer auf das Uran in Atomkraftwerken nach einer umfänglichen Prüfung nicht gegen EU-Regelungen verstößt. Vor allem mit dieser Begründung versuchen die Atomkonzerne, diese Steuer zu Fall zu bringen.

„Eine gute Nachricht für den Atomausstieg“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE diese Nachricht. „Es ist zu hoffen, dass demnächst dann auch die Urteile des EuGH und der deutschen Gerichte sich dieser Auffassung anschließen.Es wäre nun sinnvoll, wenn die Bundesregierung diese Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erheben würde. Dadurch könnte der Atomausstieg auch wirtschaftlich beschleunigt werden und die weitere Atommüllproduktion eingeschränkt werden.“

Improvisationen an hochradioaktivem Atommüll: Neues Castorlager soll her

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Alles so schön sauber hier: Demnächst neues Atommülllager? Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel (Foto) und die ungelöste Entsorgung des hochradioaktiven Atommülls. Foto: Vattenfall

Während im Bundestag eine Atommüll-Kommission sich emsig mit den Anforderungen an eine dauerhafte Lagerung „insbesondere“ hochradioaktiver Atomabfälle abarbeitet, werden die eigentlichen Entscheidungen weiterhin anderen Orts vorbereitet. Mit dem Entwurf des von der EU geforderten „Nationalen Entsorgungsprogramms“ präsentiert die Bundesregierung jetzt ein neues Atommülllager. So um die 900 Castor-Behälter mit ihrer extrem gefährlichen Fracht sollen künftig aus den derzeitigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten sowie Ahaus, Gorleben und Lubmin in dieses „Eingangslager“ gleich um die Ecke des vermeintlichen „Endlagers“ gekarrt werden. Natürlich kann man darüber noch diskutieren.

„Mit der ersten Teilgenehmigung für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll am Standort auch ein Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung genehmigt und damit die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der bestehenden Zwischenlager geschaffen werden.“ So heißt es im Beamtendeutsch auf der Seite 6 des Entwurfs vom 6. Januar 2015 für das „Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)“.

Natürlich ist es ein Programm – wieder einmal. Dabei wäre es sicherlich angemessener, wenn die Bundesregierung vielleicht mal von einer „Nationalen Entsorgungsimprovisation“ sprechen würde. Denn wieder einmal ist das, was hier so geordnet klingt, nichts weiter als eine Reaktion auf die ungelöste Atommüllentsorgung und die Erkenntnis: Die Genehmigungen für die Zwischenlager werden auslaufen, lange bevor es ein Endlager geben wird.

  • Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck fordert laut Frankfurter Rundschau: „Habeck allerdings schwebt etwas ganz anders vor. Er forderte ein neues „nationales Zwischenlagerkonzept“. Man müsse darüber nachdenken, „größere, sicherere Zwischenlager an anderen Standorten zu bauen“. Diese könnten dann die bisher an den AKW-Standorten eingelagerten Castoren aufnehmen.“

Das hat erst vor wenigen Wochen erneut die Debatte in der Atommüll-Kommission gezeigt. Für 40 Jahre sind die Standort-Zwischenlager genehmigt. So um das Jahr 2045 werden sie also allesamt ohne Genehmigung dastehen. Die Lager in Ahaus und Gorleben sogar schon früher! Und wie es dann in den Castor-Behältern mit ihrem hochradioaktiven Inhalt aussieht, weiß heute niemand.

Zwischenlager heißen diese Hallen, weil man signalisieren wollte, dass das Zeug irgendwann weg kommt, in ein „Endlager“. Wider jedes bessere Wissen schrieben CDU/CSU, SPD und Grüne in das jüngste Atommüll-Projekt Jahresdaten, die keinerlei Chance auf Realisierbarkeit hatten. Im Standortauswahlgesetz, dem vermeintlichen Neustart bei der „Endlager“-Suche und die Arbeitsgrundlage für die jetzige Atommüll-Kommission, wird behauptet, dass es bis 2031 ein abgeschlossenes „Auswahlverfahren für den Standort dieses Endlagers“ (NaPro Entwurf, Seite 12)  geben wird. Selbst Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz hält das für völlig unrealistisch. Aber: Diese Jahreszahl passt einfach gut, denn 2036 läuft z.B. die Genehmigung für das zentrale Zwischenlager in Ahaus aus und die Zahl liegt einfach fantastisch sicher vor dem Ende der Genehmigungen der Standort-Zwischenlager.

  • Wieder die Frankfurter Rundschau: „Tatsächlich erscheint der ursprüngliche Zeitplan obsolet, wonach die Zwischenlager nach maximal 40 Jahren Betriebszeit geräumt werden sollen. Das wäre in den 2040er Jahren. Bis dahin wird das geplante Atom-Endlager nach Expertenschätzung nicht betriebsbereit sein, um den Nuklearmüll aufzunehmen. Überall an den existierenden Standorten befürchteten die Anwohner, „dass Zwischenlager zu Endlagern werden“, sagte Habeck zur Begründung seines Vorstoßes.“

Der Grundgedanke: 2031 weiß man also wo der Standort ist. Dann ein bißchen Genehmigungsverfahren, unterirdischer Ausbau und schwups, geht das Ding 2050 in Betrieb. Irgendwie also so um 2040 könnte dann das neu erfundene „Eingangslager“ entstehen und das hochradioaktive Zeug in den Castoren aus den dezentralen Standortlagern dort hin rollen. Das Tolle an diesem Plan: Auch wenn es dann mit dem Endlager nicht so richtig hinhauen sollte – das neue Eingangslager könnte ja auch für 30 oder 40 weitere Jahre das Eingangslager ohne Ausgang bleiben. Im NaPro-Entwurf klingt das so: „Der benötigte Zeitraum für die Einlagerung ist vom Endlagerkonzept abhängig.“

Das nicht alles so geordnet ist, wie es in diesen „Programmen“ steht, wissen wir seit 40 oder 50 Jahren. Die Entsorgung des Atommülls hat weder die Betreiber noch die Regierungen – egal welcher Couleur – so ernsthaft besorgt, dass sie der Atomenergie irgendwelche Grenzen gesetzt hätten. Der Betrieb der Atomkraftwerke hatte und hat Vorrang. Das OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel auf, weil die Sicherheit nicht nachgewiesen ist!

Grün geführte Energie- und Umweltministerien in den Ländern und die Bundesregierung erklären sofort: Alles ist aber sicher, auch wenn man das gegenüber dem Gericht und den BürgerInnen nicht nachweisen kann. Behauptete Sicherheit! Das müssen wir jetzt einfach mal glauben, dass das so ist. Weil? Ja, weil die Atomenergie eben so gefährlich ist, dass man nicht so genau sagen darf, wie man sie schützt, weil ja sonst Terroristen …. und wenn die wüßten, wo die Lücken sind, dann würde es ja ….

Ach, und wer den aktuellen Wahnsinn nach dem Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel dann noch mal etwas detaillierter nachlesen möchte, dem empfehle ich noch einmal die Frankfurter Rundschau und außerdem:

 

Atommülllagerung nach dem Brunsbüttel-Urteil: Probleme sollen kleingeredet werden

Intensive Debatte heute um das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Lager am AKW Brunbüttel in der Atommüll-Kommission.“Mit allen Mitteln versuchen die Verantwortlichen in Bund und Ländern das Urteil klein zu reden und auf Brunsbüttel zu begrenzen“, fasst Hubertus Zdebel die Debatte am Ende zusammen. „Das darf nicht gelingen, denn die Nachweismängel bei den Sicherheitsanforderungen bestehen für alle Zwischenlager.“ Bereits gestern hatte der Abgeordnete die aus seiner Sicht erforderlichen Konsequenzen dargelegt und angekündigt, sich auch mit parlamentarischen Maßnahmen für eine konsequente Umsetzung des Urteils einzusetzen.

Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke kritisierte auch die von E.on eingereichte Verfassungsklage gegen wesentliche Bestandteile des Standortauswahlgesetzes und warf die Frage nach der Zusammensetzung der Kommission und des Stimmrechts der Vertreter der Energieunternehmen auf.

Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Hubertus Zdebel (Die Linke) interpretierten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich als eine „Zäsur“ in der Atommüllpolitik, heißt es auf der Seite der Atommüll-Kommission im Internet. Dort ist unter der Überschrift „Diskussion um Auftrag und Arbeitsklima“ über die Debatte weiter zu lesen: Brunsmeier betonte, „es habe auch inhaltliche und nicht nur verfahrenstechnische Gründe gegeben, so zu entscheiden, und daher müssten alle Zwischenlager „auf den Prüfstand“ und die Einlagerung in Castoren gestoppt werden. Das gelte darüber hinaus auch für die verbleibenden Atomkraftwerke. Sollte hier der Sicherheitsnachweis nicht öffentlich gelingen, müssten diese abgeschaltet werden, forderte Brunsmeier.“ Konsequenzen, die auch Hubertus Zdebel in seinem Beitrag unterstrich. Außerdem forderte er einen „schonungslosen Neuanfang der Atommüllpolitik“.

Zuvor hatten Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Bundesamts für Strahlenschutz sowie die zuständigen Fachminister aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zu dem Urteil Stellung genommen. Die Vertreter aus Bund und Ländern waren vor allem bemüht, die mit dem Urteil aufgeworfenen Probleme klein zu reden. Entscheidend: Sie lehnte Konsequenzen für andere Standorte mit Zwischenlagern ab.

Auf einer gemeinsamen Sitzung in der letzten Woche hätten sie sich verständigt, das die Castor-Lager an den AKW Standorten als auch die zentralen Zwischenlager sicher wären. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die vorgelegten Sicherheitsnachweise nicht ausreichend waren. Geheimschützgründe hätten es den Behörde nicht möglich gemacht, diese dem Gericht vollumfänglich vorzulegen.

Allerdings räumte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), ein, dass es keine Kleinigkeit sei, die vom Gericht monierten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite nun zu erbringen. Unter anderem mit den Sicherheitsbehörden im Innenministerium müsse nun geklärt werden, wie das gelingen kann.

Völlig unklar ist, was mit den Atomabfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland werden soll. Diese sollen nicht wie ehemals vorgesehen nach Gorleben. Nur durch diese Verabredung war es möglich, einen Kompromiss mit der Landesregierung in Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz zu erhalten. Doch bis heute ist unklar, wohin der Atommüll stattdessen gehen soll. Neben Baden-Württemberg hatte sich Schleswig-Hostein zur Aufnahme einiger der Castoren bereit erklärt. Aber: Brunsbüttel komme nun wohl nicht mehr in Frage, auch wenn Schleswig-Holstein weiterhin dazu stehe, Teil der Lösung zu sein, sagte der grüne Energieminister Robert Habeck.

Mit anderen Worten: Das Brunsbüttel-Urteil wirft die ohnehin bis heute wenig erfolgreiche Suche nach einem dritten Bundesland für die Auffnahme des Auslands-Müll noch weiter zurück. Vor allem die CDU-Länder, die das Standortauswahlgesetz mit auf den Weg gebracht haben, weigern sich, an seiner Umsetzung mitzuarbeiten.

Immer mehr wird die Debatte zur Farce: Sowohl Umweltminister Franz Untersteller (Grüne, BaWü) als auch der ehemalige Vattenfall-Manager Bruno Thomauske verwiesen z.B. während der öffentlichen Sitzung auf das Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern als eine Möglichkeit. Denn hier sei der Bund Eigentümer und könnte daher auch seinen Teil der Veranwortung in Taten umsetzen.

Insgesamt 26 Castorbehälter mit Atommüll müssen aus England und Frankreich zurückgenommen werden.

Atomtransporte: Namibias Uran für Europas Atommeiler

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Hafen Hamburg: Atomtransporte zwischen Elbphilharmonie und Kreuzfahrtschiffen. Foto: Dirk Seifert

Erneut hat in Hamburg ein Atomtransport mit Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) stattgefunden. Sechs Container mit dem radioaktiven Material, aus dem im weiteren Verlauf angereichertes Uran für Brennelemente zum Einsatz in Atommeilern hergestellt wird, kamen per Schiff über den Hafen. Die mit  CATU beschrifteten Container sind vermutlich mit der „Golden Karoo“ (Korrektur) „Green Mountain“ aus Namibia nach Hamburg gelangt. Von hier aus ging die strahlende Reise per Zug weiter. Vom Süd-West-Terminal zunächst nach Maschen und dann über Bremen, Osnabrück, Münster, Köln und Bonn weiter bis nach Südfrankreich. Ab Hamburg startete der Transport am 29.1. und passierte Köln-Bonn am frühen Morgen des 31.1.2015. In Narbonne beginnt dann in einem ersten Schritt die Umwandlung zum Atombrennstoff.

Über Atomtransporte aus Namibia wird auch hier im Überblick informiert.

Uranbergbau ist besonders riskant und bringt zahlreiche Umwelt- und Gesundheitsrisiken mit sich. In den Minen wird das radioaktive Radon in großen Mengen freigesetzt und eingeatmet. Rund um die Minen entstehen radioaktive Geröllhalden, der Staub wird mit dem Wind weiträumig verbreitet. Zum Auslaugen des Urans aus dem Gestein werden hochgiftige Chemikalien eingesetzt. Oft wird über schlechte Arbeitsbedingungen und fehlende oder geringe Schutzmaßnahmen berichtet. Die Minen in Namibia gehören zu den ältesten und größten der Welt.

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