HamburgerEnergieWende Wärmeversorgung: Standort Wedel ist zu teuer – Umweltbehörde räumt „ernstzunehmende Handlungsalternativen“ ein

HEW1Fernwärme aus Wedel zur Versorgung in Hamburg? Für die HamburgerEnergieWende inkl. Klimaschutz ist der Standort Wedel um bis zu 170 Millionen Euro im Vergleich zu möglichen Alternativen in Stellingen zu teuer. Zu diesem Ergebnis kommt eine gutachterliche Stellungnahme im Rahmen der Diskussion um die Alternativen für den Ersatz des veralteten und besonders klimaschädlichen Kohle-Heizkraftwerks in Wedel. Die Umweltbehörde unter Jutta Blankau räumt inzwischen ein: Es gibt „ernstzunehmende Handlungsalternativen“. Bereits vor rund zwei Wochen hatten Umwelt- und Energie-Initiativen, darunter der BUND Hamburg, in einer weiteren Stellungnahme ihre Anforderungen an die HamburgerEnergieWende und die Alternativen bei der Fernwärmeerzeugung der Umweltbehörde auf den Tisch gelegt.

Die Stellungnahme zum wirtschaftlichen Standortvergleich zwischen Wedel und Stellingen (PDF), wo im Sommer die bisherige Müllverbrennungsanlage dichtgemacht wird, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Zwischen 140 und 170 Mio. Euro ist demnach der Standort in Stellingen günstiger als das entfernte Wedel. Damit dürfte die Debatte um den Wedel-Kohle-Ersatz im Rahmen der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ neue Impulse erhalten.

Matthias Ederhof von der EnergieNetzGenossenschaft und Prof. Dietrich Rabenstein haben die wissenschaftliche Stellungnahme erarbeitet und kommen zu der zentralen Aussage: „Der Bau und die Nutzung eines neuen Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerks am Standort Stellingen ist rund 140 Mio. € günstiger als am bisher von Vattenfall und vom Hamburger Senat bevorzugten Standort Wedel. Eine Alternative zum Bau eines GuD-Heizkraftwerks in Stellingen, die dem Volksentscheid besser entspricht, bildet der Bau eines Biomasse-Heizkraftwerks. Für dieses ergeben sich am Standort Stellingen Kostenvorteile von rund 170 Mio. €.“

Nach dem Volksentscheid: Wärme-Dialog sorgt für Impulse und neue Chancen

Seit dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und der damit anstehenden Rekommunalisierung auch der Fernwärmeversorgung läuft endlich wieder eine intensive Debatte auch um die Alternativen zum Kohleheizkraftwerk Wedel, das mit seinen hohen CO2-Emissionen nicht eben klimaverträglich ist. Der seinerzeit von Vattenfall und Minderheitspartner Hamburg aus der Tasche gezauberte Plan, ein „Innovationskraftwerk“ als Ersatz zu bauen, stieß schnell auf massive Kritik. Zu groß, zu unflexibel hieß es unter anderem.

Nach dem Volksentscheid und mit Kurs auf die 100-prozentige Kommunalisierung der Fernwärme, also ohne Vattenfall, setzte Anfang 2014 der sogenannte Wärme-Dialog ein. Bürgerinitiativen und Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen fingen an, Alternativen zu untersuchen und zu fordern. Ihr Ziel, analog zum gewonnenen Volksentscheid: Die Alternative zum alten Kohleheizkraftwerk Wedel müsse dezentral und am besten Erneuerbar sein. Damit war auch die Frage nach Standort-Alternativen im Raum.

Unter dem Druck des Volksentscheids und angesichts der Vorschläge aus dem Wärme-Dialog konnte sich nach langer Gegenwehr auch die Umweltbehörde nicht mehr entziehen. Ohne Vattenfall hatte die Behörde unter Jutta Blankau keine eigenen Konzepte. Im Sommer 2014 endlich beauftragte sie die BET, den lange geforderten Alternativenvergleich auf den Weg zu bringen.

Nicht zuletzt auch wegen der freundlichen Ermahnung aus dem Rathaus wurden auch die Initiativen aus dem Wärme-Dialog beteiligt. Es war – wie zu hören ist, ein gutes Stück Arbeit, die von der Behörde vorgegebenen Rahmenbedingungen aufzubohren und für halbwegs faire Ausgangsparameter und Bewertungsmaßstäbe zu sorgen.

Erfolgsorientierter Dialog für mehr Klimaschutz: Umweltbehörde räumt „ernstzunehmende Handlungsalternativen“ ein.

Schon vor der jetzt hier vorgestellten Stellungnahme zu den wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen für den Neubau einer klimaverträglichen Alternative zwischen Wedel und Stellingen war es im Rahmen des Wärme-Dialogs in der Debatte um das BET-Gutachten klar: Es gibt wirtschaftliche Alternativen zu den bisherigen Planungen. Das musste inzwischen auch die Umweltbehörde öffentlich einräumen, die weiterhin an den alten Plänen klebt.

Im Wedeler Tageblatt war jüngst zu lesen: „Drei Wochen vor der Bürgerschaftswahl hält sich Umweltsenatorin Jutta Blankau (SPD) zu dem heiklen Thema bedeckt. Auf Anfrage lässt sie mitteilen, die Gutachter hätten die Sinnhaftigkeit des GuDs zwar grundsätzlich bestätigt, aber auch „ernstzunehmende Handlungsalternativen“ genannt. Beispielsweise zentrale und dezentrale Gasmotoren. Nun müssten die Experten die noch offenen Fragestellungen abarbeiten.“

Zu diesem Ergebnis kommen auch die Umweltverbände und -Initiativen in ihrer jetzigen Stellungnahme zum laufenden Gutachterprozess. In dem Schreiben an die Behörde und die Gutachter halten sie fest: „Wir möchten als positive Entwicklung hervorheben, dass es neben einem möglichen neuen GuDKraftwerk erstmals auch zwei weitere gutachterlich mindestens gleichwertige technische Alternativen gibt, nämlich „Gasmotoren-Kraftwerk an einem zentralen Standort“ und „Mehrere kleinere Gasmotoren-Kraftwerke an dezentralen Standorten“.

Die Stellungnahme von BUND Hamburg, Hamburger Energietisch (HET) und KEBAP und anderen zum Gutachtenprozess mit BET Aachen und dem Alternativenvergleich ist hier als PDF.

Anforderungen im Wärme-Dialog an Behörde und Gutachter

Doch noch sind viele Dinge zu klären: „Im Sitzungsverlauf ist es zu einer erheblichen Veränderung und Erweiterung des Prüfbedarfs gekommen. Um das avisierte Ziel der Fertigstellung eines belastbaren Gutachtens im Frühjahr 2015 zu erreichen, bedarf es einer zügigen Ergänzung des Gutachtenauftrags. Daher bitten wir Sie um eine zeitnahe Information darüber, wann und wie Sie dies sicherstellen. Falls es bereits zu einer Vertragsänderung kam, bitten wir um Übersendung des neuen Vertrags.“

Auf Anfrage teilte Wiebke Hansen vom BUND Hamburg mit, dass die Antwort noch ausstehe, betonte aber, dass bei der Sitzung des Umweltausschusses am 13.1.2015 ein Vertreter des Amts für Natur- und Ressourcenschutz der Umweltbehörde im Beisein der Senatorin die Notwendigkeit einer genaueren Prüfung des Standorts Stellingen betont hat.

 

I did it – Keine EU-Subventionen für neue Atomkraftwerke! Online beschweren!

radioaktiv-03Die EU-Kommission will weiter staatliche Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken erlauben. Das hat die letzte Kommission auf ihrer letzten Sitzung mit Blick auf die Planungen für einen neuen Reaktor im britischen Hinkley Point beschlossen. Österreich und inzwischen auch Luxemburg (siehe Kurier) klagen gegen den Beschluss „Support SA.34947“ vom 8. Oktober 2014. Die Ökostrom-Rebellen der EWS Schönau haben eine Beschwerde an die Kommission verfasst und fordern die Rücknahme. Das Gute ist: Online können alle BürgerInnen der EU das ebenfalls unterstützen und die Initiative unterschreiben. Ich habe das grad getan. Jetzt seit ihr dran!

Österreichs Regierung informiert hier umfassend über die Kritik und Bedenken. (Den Link zur Klage finde ich grad nicht.)

Eigentlich gibt es da nichts zu zögern, aber für die innere Besinnung folgt gleich der EWS-Text, der die Beschwerde unterstützt  und der an die zuständige Generalsekretärin geht. Wichtiger Hintergrund der Kommissionsentscheidung ist übrigens der EURATOM-Vertrag, der bis heute die EU-Staaten zur Förderung der Atomenergie verpflichtet! Die Bundesregierung weigert sich seit Jahren, diesen Vertrag zu ändern oder zu kündigen.

Aktiv sind zu diesem Thema auch die Naturfreunde, die auf dieser Seite über den Euratom-Vertrag informieren, die Bundesregierung auffordern, gegen den EU-Kommissions-Beschluss zur Subventionierung von Hinkley Point vorzugehen und den Euratom-Vertrag endlich zu kündigen. In einer aktuellen Pressemitteilung unterstreicht Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands, diese Forderungen noch einmal: „Die Begründung der skandalösen Subventionierung des Neubaus des AKW Hinkley Point C mit dem Atomfördervertrag EURATOM macht deutlich, dass dieser Vertrag endlich verschwinden muss. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Bundesregierung auf, wirksame Schritte zu unternehmen, damit der EURATOM-Vertrag gekündigt wird.“

Die Beschwerde der EWS Schönau zum mitmachen:

Sehr geehrte Frau Generalsekretärin,

mit Ihrem Beschluss „Support SA.34947“ vom 8. Oktober 2014 hat die Europäische Kommission staatliche Beihilfen für ein neues Atomkraftwerk im englischen Hinkley Point genehmigt. Die britische Regierung sieht vor, der EDF-Betreibergesellschaft Bürgschaften in Höhe von über 21 Milliarden Euro für den Bau des Atomkraftwerks zuzusichern. Noch schwerer wiegt jedoch die garantierte Vergütung für diesen Atomstrom: Mit Beginn der Stromerzeugung wird der Garantiepreis bei rund 11 Cent pro Kilowattstunde liegen. Dieser soll über einen Zeitraum von 35 Jahren gewährt werden, dazu kommt noch ein jährlicher Inflationsausgleich. Nach Berechnungen der Financial Times wächst dadurch die Garantievergütung bis zum Ende des Förderzeitraums auf 35 Cent je Kilowattstunde an.

Nur durch diese Subventionen wird der Bau unrentabler Atomreaktoren möglich – auch 60 Jahre nach Beginn der zivilen Nutzung ist die Atomenergie immer noch unwirtschaftlich. Doch nicht nur die exorbitanten Kosten, auch die immensen Gefahren der Hochrisikotechnologie und die unlösbare Frage der Müllentsorgung werden auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Zugleich werden durch diese Beihilfengewährung die Erneuerbaren Energien als klima- und verbraucherfreundliche Alternative massiv benachteiligt und ausgebremst.

Als Bürger/-in der Europäischen Union bin ich nicht bereit, diese Entscheidung zu akzeptieren. Daher schließe ich mich hiermit der Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH vom 28.11.2014 an und fordere Sie eindringlich auf, den Beschluss zum Support SA.34947 zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Brunsbüttel Castor-Urteil: GRÜN kann abschalten!

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Das dürfte demnächst stimmen: AKW Brokdorf steht als Folge des Brunsbüttel-Urteils zum dortigen Atommülllager vor dem Aus. Foto: Dirk Seifert

Die Grünen haben es jetzt in der Hand, die noch laufenden Atomkraftwerke abzuschalten und für einen wirklichen Neustart bei der Atommüll-Frage zu sorgen. Mit Ausnahme von Bayern sind Grüne Minister oder Präsidenten für die Atomstandorte verantwortlich. Das Brunsbüttel-Urteil, nachdem die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll im Castor-Zwischenlager nunmehr rechtswidrig ist, muss auch bei den anderen Zwischenlagern an den AKW-Standorten zum Einlagerungs-Verbot führen und damit stehen die Atommeiler ohne den für den Betrieb erforderlichen Entsorgungsnachweis da. Das heißt: Abschalten!

In Baden-Württemberg ist eine grün-geführte Landesregierung und ein grüner Umweltminister Untersteller zuständig für die beiden AKWs Neckarwestheim und Philippsburg. In Schleswig-Holstein ist der grüne Minister Robert Habeck mit dem AKW Brokdorf am Zug. Stefan Wenzel, Niedersachsens grüner Umweltminister ist für die Atommeiler in Grohnde und Lingen verantwortlich. Einzige Ausnahme: Bayern mit den AKWs Grafenrheinfeld (wird im Sommer 2015 abgeschaltet) sowie Gundremmingen (zwei Blöcke) und Isar 2. Außerdem: Wolfram König ist grüner Präsident des für die Zwischenlager zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz. Mit anderen Worten: Die Grünen können – nein, müssen es machen!

Robert Habeck hat in seiner Rede am Freitag im Landtag Schleswig-Holstein klar gemacht, dass die Auswirkungen des Brunsbüttel-Urteils durch das OVG Schleswig nicht auf Brunsbüttel begrenzt bleiben können.

Recht hat er, auch wenn er die Konsequenzen nicht nennt und sich stattdessen erstmal mit seinen Amtskollegen beraten will. Alle Defizite, die das OVG festgestellt und die in mehrfacher Weise zur Aufhebung der Genehmigung für Brunsbüttel herangezogen hat, gelten auch für die Standort-Zwischenlager an allen AKWs. Alle diese Lager sind nach den gleichen Genehmigungsgrundsätzen – und daher mit den gleichen Defiziten genehmigt worden.

In Brunsbüttel hat das grüne Energieminsterium mit einer atomrechtlichen Anordnung angewiesen, dass zwar die im Lager befindlichen neun Castoren dort für vorerst drei Jahre bleiben können, dass aber keine weiteren Behälter mehr eingestellt werden dürfen. Das muss für alle anderen Castor-Zwischenlager nun ebenfalls umgesetzt werden! Eine Maßnahme, die sich zwingend aus dem Brunsbüttel-Urteil ergibt. An allen Standorten sind damit neue Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Diese Maßnahme hat eine weitere Folge, die im Atomgesetz festgelegt ist: Für den Betrieb von Atomkraftwerken, ist der Nachweis des sicheren Verbleibs der hochradioaktiven Brennelemente nachzuweisen. Dies erfolgt über die Standort-Zwischenlager. Wenn diese aber nun wegen des aus dem Brunsbüttel-Urteil resultierenden Einlagerungsverbots für neue Castoren nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die Abschaltung der Atomreaktoren die automatische Konsequenz. (siehe dazu Atomgesetz u.a. §9a, 1b u.a.)

In drei von vier Bundesländern, in denen noch Atomkraftwerke in Betrieb sind, sind die Grünen zuständig für die Atomenergie. Hinzu kommt das als Genehmigungsbehörde zuständige Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Präsidenten Wolfram König. Allerdings sind sie alle gegenüber dem Bundesumweltministerium weisungsgebunden.

Doch das BMU sollte höchste Vorsicht walten lassen, denn für das Brunsbüttel-Urteil tragen vor allem das Ministerium und die AKW-Betreiber selbst die größte Verantwortung. Sie waren es, die gegenüber dem BfS durchsetzten, dass bei der Genehmigung der Standort-Zwischenlager weniger Sicherheit geprüft wurde, als es das BfS damals wollte. Darauf hatte das BfS direkt nach dem Urteil des OVG Schleswig im Sommer 2013 in einer Stellungnahme hingewiesen. Siehe dazu:

Paukenschlag: Atomkraftwerken droht Abschaltung – Atommüllentsorgung rechtlich am Ende

RobertHabeck-April2013
Atommüllentsorgung in Deutschland ist rechtlich vor dem Aus. Robert Habeck, grüner Energieminister aus Schleswig-Holstein heute im Landtag: Nationaler Neubeginn muss her.

Atomenergie vor dem Aus: Es ist ein Paukenschlag, was schleswig-holsteins grüner Energieminister Robert Habeck heute im Kieler Landtag sagte. Auch wenn er wichtige Punkte nicht ansprach, übersah oder verschwieg: Das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel erschüttert die Grundfeste der gesamten Atommüllentsorgung in der Bundesrepublik und dürfte zu einem deutlich schnelleren Atomausstieg als bislang geplant führen. Habeck jedenfalls fordert einen „nationalen Neuanfang“ in der Atommüllfrage und zielt dabei auch auf die Endlager-Kommission des deutschen Bundestags. Für Habeck ist klar, dass das Brunsbüttel-Urteil jetzt auch für Atommülllager an den anderen AKW-Standorten Folgen haben dürfte. Damit steht die endgültige Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke auf der Tagesordnung. Siehe auch Kieler Nachrichten.

In seiner Rede vor dem Landtag sagte Habeck (hier als PDF): „Der gerichtliche Vorwurf der Ermittlungsdefizite dürfte auch die übrigen Zwischenlager treffen. Im Klartext: Ob beklagt oder nicht, der Bund muss die Betreiber zum Nachweis der Sicherheit oder gegebenenfalls zur Nachrüstung bewegen. Entsprechend werde ich mit meinen Länderkollegen sowohl an die Betreiber wie auch an den Bund herantreten.“

Habeck stellte in seiner Rede unterschiedliche Überlegungen an, wie es möglich sein könnte, mit rechtsstaatlichen Mitteln aus dem Dilemma des Brunsbüttel-Urteils herauszukommen. Und er ahnt mehr als dass er es sagt, dass es diesen Ausweg kaum geben wird. Er nennt die Möglichkeit, dass der Atommüll aus Brunsbüttel evt. in das benachbarte – bau- und gehemigungsgleiche – Zwischenlager am AKW Brokdorf gebracht werden könnte. Er sagt, dass aber auch dazu eine neue atomrechtliche Genehmigung her müsste. Er sagt nicht: Damit würde aber erneut die Möglichkeit für Klagen durch betroffene BürgerInnen entstehen.

  • Das Urteil, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wird ist überaus gravierend, weil es einerseits die nachzuweisenden Sicherheitsziele beim Betrieb von Atomanlagen erhöht, andererseits und entscheidend aber die Praxis des Geheimschutzes gegen Terroranschläge als grundlegendes Dilemma rechtsstaatlichen Handels beschreibt. Siehe auch: Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel.  Der Vorsitzende Richter sprach in der Verhandlung im Sommer 2013 von einem „Dilemma“. Zwar sei die Einstufung bestimmter Maßnahmen zum Terrorschutz als Geheimsache aus „naheliegenden Gründen“ einsichtig, werfe aber hinsichtlich einer Prüfung durch das Gericht vor allem mit Blick auf den Schutz Dritter erhebliche Probleme auf. Das sei ein „dünner Grad“, auf dem das Gericht zu gehen habe, sagte der Richter damals. Aus diesem Dilemma dürfte auch die Atomverwaltung in Berlin und den Landeshauptstädten mit AKWs nicht herauskommen, wenn entsprechend dem Urteils-Spruch rechtsstaatlich verfahren wird.

Und: Wenn das Brunsbüttel-Urteil auch für alle anderen Atommülllager Konsequenzen haben muss, dann trifft das auch Brokdorf. Auch dort müsste dann eine Art Notverordnung erlassen werden, die die Einlagerung neuer Castor-Behälter aus dem AKW Brokdorf untersagt. Das aber hätte nur eine Konsequenz: Weil der atomrechtlich geforderte Nachweis der Entsorung hochradioaktiver Abfälle nicht mehr möglich ist, wenn das Zwischenlager nicht mehr zur Verfügung steht, muss der Atommeiler umgehend herunter gefahren werden. Da gibt es kein Vertun. Und das gilt nicht nur für Brokdorf, sondern auch für Gundremmingen, Lingen, Grohnde, Neckarwestheim, Philippsburg, Grafenrheinfeld, Isar2…

Das nebenbei Pikante: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind es grüne Minister, die darüber jetzt zu entscheiden haben. Sie haben es nun in der Hand, die atomare Kettenreaktion in den Atomkraftwerken zu beenden.

Mehr dazu später!

LaLeLu, nur der M…. AG1 der Endlager-Kommission bereitet Öffentlichkeits-Beteiligungs-Offensive vor

Atommuell-Kommission03112014-03Na, ich will mal hoffen, dass die Humorquote nach der gestrigen Sitzung der AG1 zur Öffentlichkeits-Beteiligung bei der Kommission zur Endlager-Suche noch ausreichend vorhanden ist. In der Tat ist es nicht sonderlich einfach, angesichts der vielfältigen Aufgaben und der großen Heterogenität in der Zusammensetzung zu schnellen Ergebnissen und Maßnahmen zu kommen. Aber was sich – siehe gleich unten – in der sachlichen Zusammenfassung noch gut lesen lässt, war in der gelebten Wirklichkeit gestern doch einigermaßen mühselig, um nicht zu sagen …. Die Erinnerung an den alten Heinz-Rühmann-Hit (Youtube) will die Kommission nun aber vertreiben.

Unter dem großen Zeitdruck und den hohen Anforderungen, denen die AG sich zurecht ausgesetzt sieht, verknoten sich manchmal Debatten, weil Diskussionsmethoden nicht immer optimal sind, Widersprüche und Konflikte und damit verbundene Zielvorstellungen nicht mit der ausreichenden Ruhe und der notwendigen Zeit bearbeitet werden können. Für die anwesenden Moderations- und Mediationsexpertinnen dürfte das sicherlich auch ein interessanter Nebeneffekt gewesen sein und ein unbedingter Hinweis, dass auch die Arbeit der Endlager-Kommission einwandfrei professionelle Unterstützung von dieser Seite brauchen kann.

Materialien und mehr Informationen zur AG1 der Endlager-Kommission gibt es hier auf der Bundestagsseite. Ein aktueller Bericht über die gestrige Sitzung fehlt dort leider noch.

Der BUND, Mitglied der Kommission und in der AG1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt, berichtet zu den sachlichen Ergebnissen der Sitzung am gestrigen Donnerstag wie üblich auf seiner Seite. Berichte über frühere Sitzungen befinden sich im Archiv an dieser Stelle.

Die Fakten fasst Kollege Thorben Becker so zusammen:

Bericht AG Öffentlichkeitsbeteiligung am 22. Januar
Die Arbeitsgruppe hat sich mit dem Stand der Internetpräsenz der Kommission und Schwerpunktmäßig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Atommüll-Kommission befasst. Dazu waren auch 4 Expertinnen und Experten geladen, die mit ihrer praktischen Erfahrung helfen sollten das Konzept dafür weiterzuentwickeln und zu konkretisieren.

Stand Internet
Das neue Forum auf der Internetseite der Kommission ist noch nicht freigeschaltet. Es ist aber technisch fertig. Es fehlt bislang an dem Redakteur, der diese betreuen kann. Dieser sollte aber in den nächsten Wochen mit der Arbeit beginnen können.
Es gibt einen Testzugang für die Mitglieder der AG zu dem Forum. Bis Montag soll es Rückmeldungen geben, danach erfolgt die Freischaltung, zunächst auch ohne Redakteur.
Eine komplett neue Seite, die sich dann von der Einbindung in www.bundestag.de löst und auch auf mobilen Endgeräten funktioniert ist beauftragt.

Anhörung
Zu der Anhörung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission waren folgende Experten eingeladen:

  • Prof. Dr. Patrizia Nanz (KWI Essen),
  • Prof. Dr. Ortwin Renn (Uni Stuttgart),
  • Henning Banthien (IFOK GmbH) und
  • Mathias Trénel (Zebralog GmbH & KG).

Mathias Trénel äußerte sich vor allem zu den Möglichkeiten einer internetbasierten Beteiligung. Er forderte die Einrichtung einer externen Internet-Plattform dafür und sprach sich dafür aus verschiedene Module (Online Dialog, Textkonsultation) in verschieden Phasen und für verschiedene Zielgruppen einzusetzen. Skeptisch äußerte er sich dazu die Aussöhnung der Konfliktparteien bei der Atommüll-Lagerung und eine Zustimmung als Ziele für das Beteiligungsverfahren zu setzen.

Zu dieser Position gab es aus der Arbeitsgruppe und von den anderen Experten deutlichen Widerspruch.

Prof. Dr. Patrizia Nanz stellte deutlich höhe Anforderungen an eine zielführende Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission. Der Versuch einer Aussöhnung sollte Teil der Beteiligung sein. Es brauche eine dialogorientierte Beteiligung und eine konstruktive Partizipationskultur. Akzeptanz entsteht durch legitimes Verfahren. Die Bereitschaft aller Akteure aktiv mitzuwirken ist eine Voraussetzung. Es braucht die Kommunikation, welche Ergebnisse, wie berücksichtigt wurden.

Henning Banthien hatte einen schon relativ konkreten Umsetzungsvorschlag mitgebracht. Unterschiedliche Beteiligungsformate sollte es danach für unterschiedliche Zielgruppen geben. Für mehrere dieser Zielgruppen, etwa für die aktuelle betroffenen Regionen oder eine zufällig ausgewählte, möglichst repräsentative Gruppe sieht er in seinen Konzept Voten vor, für die Fachcommunity und die Stakeholder allerdings nicht. Neu an seinem Konzept ist die Idee einer Pilotregion, in der beispielhaft eine potentiell von der Atommüll-Lagerung betroffene Region beteiligt werden würde.

Prof. Dr. Ortwin Renn stellt klar, wer nur Akzeptanz für seine Vorschläge will, kann keine Partizipation anbieten. Dann geht es nur um Kommunikation. Grundvoraussetzung für echte Beteiligung ist ein Mandat mit offenen Optionen. Die Kommission sollte im Kern zwei Fragen klären: 1. Wer soll einbezogen werden? 2. Was passiert mit den Ergebnissen? Die Operationalisierung der Beteiligung sollte dann einer Gruppe von Profis übertragen werden.

Weiteres Vorgehen:
Dank der Intervention von Ulrike Donat und unter Moderation von Andreas Fuder gelang es trotz vieler noch in der AG strittiger Fragen folgendes Ergebnis festzuhalten:

1. Am 2.2. wird der aktuelle Stand der Planungen in der Kommission berichtet.
2. Die Arbeitsgruppe legt bis dahin kein fertiges Konzept für die Beteiligung vor.
3. Die Arbeitsgruppe benötigt für die weitere Arbeit externe Hilfe.
4. Es soll eine offene Auftaktveranstaltung mit einer Fragestellung vor dem Sommer geben.
5. Diese Fragen müssen primär beantwortet werden: Wer soll einbezogen? Was dort eingebracht werden mit welcher Konsequenz für den Prozess?
6. Diese Fragen werden kurzfristig unter externer professioneller Moderation bearbeitet.
7. Die Arbeiten zur Auftaktveranstaltung und zur Konzepterarbeitung laufen parallel.

Mehr Informationen auf www.bund.net/atommuell-kommission „

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