Atommüll-Alarm am Schacht Konrad: Erweiterungspläne der Bundesregierung durch die Hintertür

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Löcher im Schacht Konrad: Bundesregierung plant mehr Atommüll durch die Hintertür einzulagern. Foto: Dirk Seifert

Während im Bundestag die Endlager-Kommission vor sich hin arbeitet, bricht die Atommüllentsorgung bundesweit Schritt für Schritt zusammen. Nicht nur das Brunsbüttel-Urteil von letzter Woche dürfte massive Folgen haben für den Betrieb der Castor-Zwischenlager an allen AKW-Standorten. Während sich die Bundesregierung in dieser Sache mit „wir prüfen“ ratlos gibt, bereitet das Bundesumweltministerium einen „nationalen Entsorgungsplan“ vor, der es in sich hat. Dort erzählt das Ministerium z.B., wie man noch mehr Atommüll als bislang zugelassen durch die Hintertür im Schacht Konrad in Salzgitter versenken will. Am Schacht Konrad ist aus gutem Grund Atommüll-Alarm. Die Endlager-Kommission arbeitet derweil ungestört weiter.

umweltFAIRaendern dokumentiert einen Text der AG Schacht Konrad zur Lage und was es mit dem nationalen Entsorgungsplan auf sich hat:

„Die Auseinandersetzung um die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD ist so offen wie schon lange nicht mehr. Ende letzten  Jahres gab das Bundesumweltministerium zu, dass es mehr und ganz anderen Müll in KONRAD einlagern will als die Genehmigung zulässt. Obwohl die Entscheidungen über diesen Müll erst nach Inbetriebnahme von Schacht KONRAD getroffen werden sollen, werden in diesem Jahr erste Pflöcke eingerammt, die unser Handeln erfordern.

Anlass zu den Ankündigungen des Bundesumweltministeriums ist die Erstellung des „Nationalen Entsorgungsprogramms“. Nach Richtlinie 2011/70/EURATOM ist die Bundesrepublik – ebenso wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten – verpflichtet, bis zum 23. August 2015 ein Programm vorzulegen, wie Brennelemente und andere Arten radioaktiver Abfälle „entsorgt“ werden sollen. In Zusammenhang mit diesem Programm gibt nun das Bundesumweltministerium erstmals zu, dass, selbst bei einer Inbetriebnahme von Schacht KONRAD, dieser niemals ausreichen würde, die in Deutschland anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufzunehmen. Von einer Verdoppelung der Menge und einer drastischen Ausweitung des Radionuklidinventars ist die Rede. Hier weiter lesen….

Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Entzug der Genehmigung für Castor-Lager am AKW Grafenrheinfeld gefordert

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Nichts geht mehr in Brunsbüttel: Castor-Lager ohne Genehmigung. Und vielleicht ist das auch bald an den anderen AKW-Standorten so. Foto: Vattenfall

Die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bringt  bundesweit die Debatte um den Atomausstieg und die fehlende Sicherheit der Atomanlagen auf den Plan. Der Richterspruch sorgt bei den beteiligten Behörden für totale Ratlosigkeit. Der Rechtsstaat scheint bei der Atomenergie am Rande des Abgrunds zu stehen. Für die Anti-Atom-Initiativen ist die Sache soweit klar: Jetzt hat das „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft“ gefordert, auch dem Zwischenlager am Atomkraftwerk Grafenrheinfeld die Betriebsgenehmigung zu entziehen, heißt es in einer Meldung des BR. Das AKW selbst wird nach den Plänen von E.on im Sommer endgültig abgeschaltet. Was mit dem Atommüll geschehen soll, ist ein totales Rätsel.

Der BR teilt mit: „Laut E.ON sind im Atommüll-Zwischenlager am KKW Grafenrheinfeld derzeit 21 Castorbehälter eingelagert. Das Lager bietet Platz für 88 Castoren und hat eine Betriebsgenehmigung bis 2046. E.ON will das KKW Grafenrheinfeld am 31.5.2015 endgültig abschalten.“

Der Plan: Nach der Abschaltung werden nach und nach die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Reaktor und dem Abklingbecken in Castoren verpackt und dann in das benachbarte Zwischenlager gestellt. Dieses Zwischenlager ist zwar genehmigt. Aber es ist sogar mit noch geringeren Sicherheitsstandards als das Lager in Brunsbüttel gebaut und genehmigt worden. Faktisch heißt das: Die Mängel, die zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel geführt haben, bestehen bei allen anderen Lagern auch, also auch in Grafenrheinfeld. Konsequenterweise muss dies also dazu führen, dass die bayerische Staatsregierung als Atomaufsicht, die Betriebsgenehmigung aufhebt.

Das sieht laut BR auch Babs Günther, Sprecherin des „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft„, so. Demnach „biete keines der anderen Lager mehr Sicherheit, als das in Brunsbüttel. Im Gegenteil: Die Atommüll-Standort-Lager an den süddeutschen Atomkraftwerken hätten geringere Wand- und Deckenstärken, seien also noch unsicherer. Dadurch habe sich die radioaktive Gefährdung der Bevölkerung massiv erhöht, so Günther weiter. Die Atomkraftgegner fordern, dass allen Atommüll-Zwischenlagern in Deutschland die Betriebsgenehmigungen entzogen werden.“

Genau das hatte vor wenigen Tagen auch der energiepolitische Sprecher der grünen Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein gefordert. Da alle Zwischenlager nach den gleichen Grundsätzen gebaut und genehmigt wurden, müssen nun alle Genehmigungen „von Amtswegen“ zurückgenommen werden.

Sein Energieminister, Robert Habeck, schweigt bislang zu diesem Ansinnen. Für Brunsbüttel hat er eine Art Notverordnung erlassen, die die weitere Lagerung des Atommülls in Brunsbüttel anordnet und auf drei Jahre befristet. Neuer Atommüll allerdings, darf dort nun nicht mehr eingelagert werden. Nur knapp 20 km entfernt steht am AKW Brokdorf ein baugleiches Castorlager mit den gleichen Mängeln wie in Brunsbüttel. Ohne die Betriebserlaubnis für das Castor-Lager droht wegen dem dann fehlenden Entsorgungsnachweis die umgehende Abschaltung des Atommeilers.

In der Endlagerkommission am Montag in Berlin sagte Habeck laut BUND: „Der schleswig-holsteinische Umweltminister sagte dagegen ein Ergebnis des Urteils sei die klare Aussage: „Es gibt ein Risiko!“ In den nächsten Wochen wird es vor allem darum gehen, welche Auswirkungen das Urteil auf die anderen zwölf deutschen Zwischenlager hat. Es stellt sich die Frage, ob auch deren Betriebsgenehmigungen eventuell nicht gerichtsfest sind.“

Minister-Störfall AKWs Biblis: Bundesregierung behindert die Aufklärung – Aussagegenehmigung verweigert

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Bestellter Brief von RWE für Schadensersatzklage? Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier  (CDU), Foto: Hessische Staatskanzlei

Für die befristete Stilllegung des AKWs Biblis im Rahmen des Moratoriums nach der Atomkatastrophe von Fukushima hatte ein Gericht dem RWE-Konzern Schadensersatz zugesprochen, weil die rechtliche Begründung nicht ausreichend war. Inzwischen untersucht ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Landtag von Hessen die schlampige Arbeit der damaligen CDU-geführten Landesregierung. Letzte Woche wurde durch das Magazin Monitor bekannt, dass möglicherweise der damalige und heutige Ministerpräsident Bouffier mit einem von RWE bestellten Schreiben maßgeblich dafür sorgte, dass der Konzern Schadensersatz durchsetzen kann. Die Spur führt bis ins Bundeskanzleramt. Von mindestens 190 Millionen Euro ist die Rede. Jetzt sorgt das Bundesumweltministerium mit der Verweigerung von Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss dafür, dass die Aufklärung erschwert wird.

Bouffier rechtfertigt seinen Brief und spricht von ehrenrührigen Vorwürfen, berichtet gestern der HR.

Auch für andere Reaktoren in anderen Bundesländern wird der Bouffier-Brief von E.on und EnBW für Klagen genutzt. Die Grüne Landtagsabgeordnete in Niedersachsen, Miriam Staudte, nimmt in Sachen AKW Esenshamm/Unterweser Stellung.

Auch EnBW hat Klage eingereicht: Grüner Kontrollverlust in Baden-Württemberg: EnBW überrascht mit Klage und ein weiterer Großaktionär sucht Atommülllager im Ausland

umweltFAIRaendern.de dokumentiert zwei aktuelle Presseerklärungen zu diesen Vorgängen:

  • Die Linke im hessischen Landtag: Vor der Sitzung des Untersuchungsausschusses 19/1 (Biblis-Stilllegung) am kommenden Freitag erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obfrau ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss:„DIE LINKE ist sehr irritiert über das VerhaltendesBundesumweltministeriums. Durch die Nicht-Erteilung beziehungsweise die starke EinengungvonAussagegenehmigungen wird erheblich in die Arbeit des Untersuchungsausschusses eingriffen. Die Nicht-Annahme und fehlerhafte Weiterleitung von formalen Ladungen, die an das Bundesministerium gerichtet waren, erscheint ebenso auffällig. Welches Interesse hat die Bundesregierung, die Aufklärung der Ereignisse rund um das Atom-Moratorium 2011 durch ein Parlament zu behindern?“Das Vorhaben, den damaligen Kanzleramtsminister RonaldPofalla (CDU) als Zeugen zu benennen, sei zu begrüßen, soWissler. Da das Kanzleramt in den damaligen Vorgängen eine zentrale Rolle gespielt habe, habe DIE LINKE bereits bei der Konstituierung des Untersuchungsausschusses vorgeschlagen, auch dieBundeskanzlerin als Zeugin zu benennen. Schließlich habe diese am 15. März 2011 im Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem damaligen Bundesminister Norbert Röttgen und Ministerpräsident VolkerBouffier (beide CDU) das sogenannte Atom-Moratorium ‚erfunden‘.Wissler: „Es stellt sich mehr denn je die Frage, ob sich bei der Ausgestaltung dieses Atom-Moratoriums entweder keiner Gedanken um die rechtssichere Ausgestaltung gemacht hat, ob damals entsprechende Warnungen – unter anderem von der LINKEN – bewusst ignoriert wurden. Oder ob Bundes- und Landesregierung sich von Anfang an der enormen Risiken bewusst waren und die juristische Verantwortung jeweils gegenseitig zuschieben wollten. Der Untersuchungsausschuss muss diese Fragen aufklären und darf in dieser Arbeit nicht weiter behindert werden.“
  • Die Grünen im hessischen Landtag: Untersuchungsausschuss Biblis-Stilllegung – GRÜNE bedauern, dass Bundesumweltministerium wichtigem Zeugen die Aussagegenehmigung verweigert

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag bedauert, dass das SPD-geführte Bundesumweltministerium (BMU) dem ehemaligen Leiter der für Atomaufsicht zuständigen Arbeitsgruppe Reaktorsicherheit I/3 im BMU, Gerrit  Niehaus, keine Aussagegenehmigung für den Biblis-Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag erteilt hat. „Die Aussagen von Verantwortlichen und einbezogenen Mitarbeitern auf Bundesebene sind elementar für eine umfassende Aufklärung. Wir erwarten von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), dass sie Herrn Niehaus aussagen lässt. Wir sind der Ansicht, dass die Verantwortung für die Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke eindeutig beim Bund liegt“, erläutert der Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss 19/1, Frank Kaufmann.

Die von der SPD vorgeschlagene Ladung des früheren Chefs des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla (CDU), als Zeuge im hessischen Ausschuss ist nach einer ersten Einschätzung der GRÜNEN vom Untersuchungsauftrag des Ausschusses gedeckt. „Wir unterstützen die Befragung des damaligen Kanzleramtschefs Ronald Pofalla. Wir werden einem entsprechenden Beweisantrag daher zustimmen“, kündigte Kaufmann an. „Wir erwarten aber auch von der Bundesebene, dass sie die Aufklärung nicht behindert. Die Aussagen von verantwortlichen Mitarbeitern sind unverzichtbar für eine echte Aufklärung. Derzeit entsteht der Eindruck, dass der Bund seinen Teil der Aufklärung nicht erfüllt.“

Auch anderen in Hessen geladenen Zeugen habe das BMU nur eingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilt. „Alle Fraktionen des Landtages haben gemeinsam beschlossen, wen sie als Zeugen vor diesem Ausschuss hören möchten“, so Kaufmann weiter. „Wir fordern das Bundesumweltministerium auf, die parlamentarische Aufklärung nicht zu hintertreiben.“

Endlager-Kommission: Ein Vorfall und etwas über Atommüll, Zwischenlager ohne Genehmigung, Reisen und Arbeitsplan

Atommuell-Kommission03112014-02Der BUND, Mitglied in der Endlager-Kommission, berichtet auf seiner Homepage über die gestrige Sitzung. Dabei kam es zu einem kleinen Vorfall, die Sitzung wurde abgebrochen. Nicht etwa wegen unglaublich nichtssagender Bemerkungen zur Bedeutung des Brunsbüttel-Urteils in Sachen Atommüll-Zwischenlagerung. Sondern, wie der BUND berichtet: „Am Ende des Treffens sollte es in einem nicht-öffentlichen Teil unter anderem um die Vergabe von Gutachten gehen. Jochen Stay von „Ausgestrahlt“ weigerte sich, die Besuchertribüne zu verlassen. Daraufhin wurde die Sitzung vorzeitig beendet und dieser Punkt auf das nächste Treffen der Kommission verschoben.“

Über die Inhalte der Sitzung berichtet der BUND: „Die Atommüll-Kommission hat es beim 8. Treffen am 19.1.2015 endlich geschafft, sich mit der vom Umweltministerium (BMUB) vorgelegten Abfallbilanz zu befassen. Aktuell ging es zudem um die vom Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Freitag bestätigte Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Daneben wurde vor allem über die Aktivitäten der Kommission in den nächsten Monaten beraten.“ Ausführlicher ist das hier zu lesen.  Der Bundestag berichtet auch über diese Sitzung und es ist durchaus interessant, auch diesen Bericht im Vergleich zur Darstellung auf der BUND-Seite zu lesen.

Atommüll-Lagerung im Nirgendwo: Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

paragraphen Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben werden muss. Damit bestätigt es das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert hier den Beschluss des BverwG (PDF).

Weitere Hinweise und Aspekte zu dem Urteil und seinen möglichen Folgen hier:

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