Junge Leute und Atommüll: „Endlagerkommission übt Beteiligen – Engagierter Beteiligungsdiskurs ohne Realitätsbezug“

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Auf Workshops der Atommüll-Kommission diskutieren junge Erwachsene die Atommülllagerung hochradioaktiver Abfälle für die Ewigkeit. Die Journalistin Juliane Dickel war dabei und schreibt über ihre Eindrücke auf umweltFAIRaendern.de. Foto: Juliane Dickel

Atommüll für die Ewigkeit lagern? Eine Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestags sucht eine Antwort, wie und wo das gehen soll. Der Prozess beansprucht, die Suche nach einem „Endlager“ mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und in Richtung eines gesellschaftlichen Konsenses zu betreiben. Doch das „gesellschaftliche Spaltprodukt“ Gorleben ist immer noch im Verfahren und auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ist umstritten. Nicht nur, weil zahlreiche Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen die Mitarbeit in der Kommission ablehnten. Einen „Workshop mit jungen Erwachsenen“ der im November in Kassel stattfand, hat sich die (junge) Journalistin Juliane Dickel angeschaut. umweltFAIRaendern.de bringt ihren Bericht, der in wenigen Tagen auch auf ihrer Homepage erscheinen wird. „Junge Leute und Atommüll: „Endlagerkommission übt Beteiligen – Engagierter Beteiligungsdiskurs ohne Realitätsbezug““ weiterlesen

Atommüll-Lagerung: Genehmigungen im Schnellverfahren – Behörden wollen Öffentlichkeit ausschließen

Lager-Alles_muss_rausDas Bundesumweltministerium will bei den anstehenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung die Öffentlichkeit nicht beteiligen. Das wurde von der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und dem Chef der Atomabteilung Wolfgang Cloosters in der Sitzung der Atommüll-Kommission am Freitag (18.12.) in Berlin mitgeteilt. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus Sellafield und La Hague sollen auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu verteilt werden. Dazu müssen neue Genehmigungen von den Betreibern beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragt werden. Das soll nun offenbar im Schnellverfahren erfolgen. Schon Ende 2016 sollen die Genehmigungen erteilt werden.

Atomrechtlich wäre eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben oder im Ermessen, wenn eine geplante und genehmigungsrechtlich relevante Maßnahme als „wesentliche Änderung“ anzusehen ist. Das Bundesumweltministerium hält diesen Fall im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungsverfahren mit den Rücktransporten von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht für gegeben.

Cloosters betonte, dass sich die Gesamtaktiviät im jeweiligen Zwischenlager gegenüber dem bisherigen Genehmigungsstand durch den Atomausstieg und der damit verbundenen geringeren Atommüllproduktion ohnehin reduzieren würde, auch wenn jeweils bis zu sieben Castorbehälter aus der Wiederaufarbeitung im Ausland hinzu kommen würden. Damit würden die wesentlichen Rahmenbedingungen der bisherigen Genehmigungen aus Sicht des BMUB nicht berührt und daher gäbe es keine wesentlichen Veränderungen.

Diese Auffassung findet nicht nur beim BUND wenig Verständnis. Auch Bruno Thomauske machte mit einer Nachfrage in der Kommissions-Sitzung deutlich, dass er die Darstellung des Ministeriums nicht teilt. Die bisherigen Genehmigungen, an denen Thomauske seinerzeit als Mitarbeiter im Bundesamt für Strahlenschutz in führender Rolle beteiligt war, seien vollständig auf die vor Ort erzeugten hochradioaktiven Brennelemente und deren Zwischenlagerung ausgelegt.

Aus der Wiederaufarbeitung aber kämen nun in Glas eingeschmolzene radioaktive Abfälle anderer Art hinzu. Außerdem wären die Behälter, in denen dieser Atommüll verpackt ist und längerfristig gelagert werden soll, von anderer Bauart als die bislang genehmigten. Z.B. haben die für den WAA-Atommüll ein anderes Deckelsystem (Verschluss).

Klar ist, dass das Bundesumweltministerium die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur deshalb verhindern will, weil es schneller geht oder weil der Sachverhalt es nicht erfordert. Ganz bedeutsam dürfte das Brunsbüttel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sein, mit dem die Genehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufgehoben wurde. Wichtig dabei war: Die Behörden mochten dem Gericht Gutachten und Maßnahmen nicht zur Prüfung vorlegen, weil sie diese im Zusammenhang mit dem Anti-Terror-Schutz als geheim eingestuft hatten. So konnte das Gericht wichtige Sicherheitsfragen nicht ausreichend überprüfen und hätte die Behauptungen der Behörden lediglich glauben können – oder nicht. Das Gericht entschied sich für die Variante: Der Nachweis zahlreicher Sicherheitsaspekte konnte nicht erbracht werden oder war aus Sicht des Gerichts sogar falsch. Daher wurde die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufgehoben.

Damit ist nun die zentrale Frage: Wie können Genehmigungen erteilt werden, wenn den Gerichten aus Geheimschutzgründen wichtige Prüfungen unmöglich gemacht werden. Entscheidend für das Brunsbüttel-Verfahren: Das Urteil konnte nur erstritten werden, weil das Genehmigungs-Verfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand und daher die Einwender die Möglichkeit hatten, die Genehmigung gerichtlich prüfen zu lassen. So ist das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig für das Bundesumweltministerium also im Grunde ein Motiv, unter allen Umständen ein Genehemigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden.

Während der Kommissions-Sitzung wurde vom BMUB auch mitgeteilt, dass Gespräche mit dem Justizministerium laufen, in dieser Frage zu neuen Lösungen zu kommen. Aber diese Gespräche laufen noch.

Atommüll-Probleme nicht klein reden: Fachgespräch im Umweltausschuss

Hubertus Zdebel - Ursula Schönberg - Dez2015
Am Rande des Fachgesprächs um Umweltausschuss. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) und Ursula Schönberger vom Atommüllreport.

Wird die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle künftig nur noch nach dem Model Jülich und Brunsbüttel stattfinden? Beiden Castor-Atommülllagern ist wegen Sicherheitsdefiziten die Genehmigung entzogen worden. Diese Frage stellte am Mittwoch (16.12) die Expertin Ursula Schönberger vom Atommüllreport bei einem von der Fraktion DIE LINKE initiierten Fachgespräch im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages. Sie kritisierte damit die Umgangsweise der Behörden mit den wachsenden Problemen bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Atomrechtliche Sicherheitsanforderungen würden zunehmend unterhöhlt, warnte die Expertin. Auch das immer noch nicht fertiggestellte Atommülllager im Schacht Konrad für leicht- und mittelradioaktive Abfälle wurde kritisch diskutiert.

Anlass für das Fachgespräch war das im August von der Bundesregierung beschlossene Nationalen Entsorgungsprogramm. Per Antrag hatten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE ihre Kritik an den Mängeln des Berichts formuliert und Konsequenzen verlangt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD und der GRÜNEN am Ende der Sitzung abgelehnt wurde, ist hier als PDF 18/5228.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, Obmann der Fraktion im Umweltausschuss und auch Mitglied der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestages sagte in seinem Statement vor dem Ausschuss: „Das Nationale Entsorgungsprogramm und seine Mängel machen klar, dass es einen Neustart vom Neustart beim Umgang mit allen Arten von radioaktiven Abfällen brauche. Die derzeitige Atommüll-Kommission würde angesichts der neuen Anforderungen durch das Nationale Entsorgungsprogramm bestenfalls einen Zwischenbericht liefern können, viele der wichtigen Fragen würden unbeantwortet bleiben.“

Die Kritik von Ursula Schönberger fasst der Bundestag auf seiner Seite so zusammen: „Grundsätzliche Kritik am Napro übte Ursula Schönberger (Projekt Atommüllreport). Der darin beschrieben Zeitplan sei „unrealistisch“ und „inkonsistent“. Dies könnte dazu führen, dass Zwischenlagerung nach dem Modell Jülich und Brunsbüttel zur Normalität werde. Für beide Standorte gibt es aktuell keine gültige Genehmigung. Die Realität einer längeren Zwischenlagerung müsse klar kommuniziert und unter anderem unter Einbindung der Bevölkerung umgesetzt werden. Auch die Endlagerung im Schacht Konrad kritisierte Schönberger. Das Lager entspreche nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.“

Weitere Statements der anderen Sachverständigen sind dem o.g. Link zu entnehmen.

  • Als Sachverständige geladen waren: Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle, Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, Öko-Institut e. V. – Institut für angewandte Ökologie, Michael Sailer, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Institut für Nukleare Entsorgung (INE), Prof. Dr. Horst Geckeis, Ursula Schönberger, Projekt Atommüllreport, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
    Wolfram König

Auf der Seite des Bundestages heißt es zum Fachgespräch: „Mit der Zukunft der Lagerung radioaktiver Abfälle hat sich am Mittwochmittag der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit befasst. Im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches ging es dabei um das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm (Napro) (18/5980). Das Napro zeigt Pfade auf, an denen sich die Endlagerung von radioaktiven Abfällen orientieren soll. Vorgesehen ist, dass am Standort Konrad, einem ehemaligen Eisenerzbergwerk nahe Braunschweig, schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden. Stoffe, die aus sicherheitstechnischen Gründen dort nicht eingelagert werden können, sowie Abfälle aus der Urananreicherung und der zu bergenden Abfälle aus der Asse sollen, wenn möglich, gemeinsam mit hoch radioaktiven Abfällen an einem Standort untergebracht werden.“

Das Nationale Entsorgungsprogramm hat massive Auswirkungen auch auf die Arbeit der Atommüll-Kommission, da es zahlreiche neue und umfangreiche Anforderungen an den bis Ende Juni 2016 zu erstellenden Bericht stellt. So muß die Kommission nun als Folge des Programms zusätzlich die Frage untersuchen, ob und wie mit den hochradioaktiven Abfällen auch der leicht- und mittelradioaktive Atommüll aus der ASSE und der Uranverarbeitung in Gronau gemeinsam in einem zu findenden „Endlager“ untergebracht werden könnten. Ebenfalls müssen nun Fragen zur Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll neu betrachtet werden, auch weil die Zwischenlagerung viel länger als ehemals geplant dauern wird. Daher wird im NaPro auch von einem neuen Eingangslager am Standort des zu findenden Atommüll-„Endlagers“ gesprochen, in dem 500 Castoren abgestellt werden sollen. Welche Folgen dieses für die Standortsuche hat, muss nun geklärt werden. Dazu hat die Atommüll-Kommission erst vor wenigen Tagen einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Beschluss ist hier als PDF.

Atommüll und der BUND Bayern: Sicherheit im Castor-Zwischenlager erhöhen!

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Atomkraftwerk Isar/Ohu. Während ein Block nach Fukushima endgültig abgeschaltet wurde ist der Reaktor 2 noch bis Ende 2022 im Betrieb und erzeugt weiter Atomgefahren. Wie sicher ist die Atommülllagerung? Foto: HA_by_wikicommons

Der BUND Naturschutz in Bayern und dessen Vorsitzender Hubert Weiger fordern mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung am AKW Isar bei Landshut. Der bayerische Umweltverband hält das dortige Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll hinsichtlich Flugzeugabstürzen und Terrorattacken nicht für ausreichend sicher. Diese Defizite gelten nicht nur in Bayern, sondern insgesamt bei den deutschen Zwischenlagern, so Weiger.

Der Umweltverband reagiert damit auch auf die Einigung zwischen Bundesumweltministerium, den vier Ländern Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie den Atomkonzernen über die Rücktransporte von insgesamt 26 Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung. Sieben dieser Castoren sollen ab 2017 zusätzlich im Castor-Lager Isar untergebracht werden. In der PM bezieht sich der BUND Naturschutz auch auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig, dessen Urteil im Frühjahr zur Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel führte.

In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Spätestens 2022 soll das Atomkraftwerk Isar 2 stillgelegt werden. Wir fordern die sofortige Abschaltung, dann würde zumindest kein weiterer Atommüll anfallen. Die bislang bekannten Planungen der Betreiber und die Aussagen des Staatsministeriums für Umwelt als Aufsichtsbehörde zum Abriss der bayerischen Atomkraftwerke sehen deren gänzlichen Rückbau vor. Wenn die atomaren Anlagen verschwinden, dann bestehen vor Ort keinerlei Einrichtungen mehr, um bereits eingelagerte Castoren in einem Schadensfall am Standort reparieren zu können. Aus Sicht des BUND Naturschutz ist dies nicht verantwortbar“, kritisiert Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie des Bund Umwelt und Naturschutz e.V. in Deutschland.

Seit Jahren wächst die Kritik an der Sicherheit der Castor-Zwischenlager. Das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung des Castor-Lagers am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, stellte zahlreiche Ermittlungs- und Bewertungsdefizite fest. Nicht nur im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Flugzeugabstürzen und dem Beschuss mit panzerbrechenden Waffen. Auch mit Blick auf erforderlich werdende Evakuierungen nach einer Freisetzung von Radioaktivität hatte das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichenden Drittschutz beachtet. Die zuständigen Behörden im Bund behaupteten gegenüber dem Gericht: Alles sei sicher, man könne aber aus Anti-Terror-Schutzgründen dem Gericht (oder der Öffentlichkeit) keine weiteren Informationen geben. Auch die Atomaufsichtsbehörden der Länder haben sich dieser – nicht überprüfbaren – Behauptung angeschlossen.

Die Debatte um die Sicherheit der Castor-Zwischenlager wird auch dadurch aktuell, weil inzwischen davon ausgegangen wird, dass der Atommüll deutlich länger als die bislang geplanten und genehmigten 40 Jahre in den Castoren bleiben wird. Das zeigten nicht nur die Debatten in der Atommüll-Kommission, an der der BUND beteiligt ist. Auch im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung vom August 2015 wird ersichtlich, dass sich die Einlagerung in ein noch zu findendes Atommüll-Dauerlager gegenüber bisherigen Plänen deutlich verzögert.

Die Castoren aus der Wiederaufarbeitung enthalten hochradioaktiven Atommüll, der in Glaskokillen eingeschmolzen ist. Zum Transport und für die Zwischenlagerung werden andere Castor-Behälter eingesetzt, als die für die bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktor vor Ort verwendet werden. Die unterschiedliche Beschaffenheit des Atommülls hat auch Konsequenzen für die erforderlichen Sicherheitskonzepte. Darauf verweist der BUND in Bayern in der PM: „Am Zwischenlager Isar existieren keine technischen Einrichtungen, um potentiell schadhafte Castoren oder Behälter mit verglasten Atommüll-Abfällen, sogenannte Glas-Kokillen, sicher zu handhaben. Die bisherigen Einrichtungen und Genehmigungen am Standort Isar sind ausschließlich ausgelegt für abgebrannte Brennelemente aus den Atomkraftwerken Isar 1 und 2.“

Doch schon vor dem Urteil zu Brunsbüttel hatte es immer wieder massive Kritik am Sicherheitskonzept der Zwischenlager gegeben. Vor allem die süddeutschen Castor-Lager sind mit deutlich dünneren Betonwänden und -decken ausgestattet. Das Zwischenlager am Atomstandort Ohu/Isar ist mit einer Wandstärke von 85 cm und einer 55 cm dicken Betondecke sogar deutlich schlechter gegen Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe geschützt als die Halle in Brunsbüttel, die eine Wandstärke von 120 cm und eine 130 cm dicke Betondecke aufweist.

Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut des BUND Naturschutz: „Vor der Genehmigung der Einlagerung weiterer Castoren muss mit einem Lager-, Kontroll- und Reparaturkonzept sichergestellt werden, dass die verschiedenen neuen Castoren-Typen nach einem potentiell auftretenden Schaden auch repariert und bei Auflösung des Zwischenlagers auch sicher abtransportiert werden können“, so Mühlebach-Sturm weiter.

(*) Der Autor dieses Textes ist Mitglied im BUND und im BAK Atom und Strahlenschutz des BUND.

Vorteil Atomkonzerne – Klatsche für Wirtschaftsminister Gabriel: CDU/CSU stoppt Konzernhaftungsgesetz

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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bringt Gesetzentwurf der eigenen Regierung zu Fall – zum Vorteil für die Atomkonzerne.

Vorteil Atomkonzerne! Die CDU/CSU-Fraktion bringt mit Duldung der SPD den von der eigenen Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Konzernhaftung zu Fall. Dieses Vorgehen ist nicht nur ein Affront gegen Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), der das Gesetz in der Regierung auf den Weg gebracht und es mehrfach als äußerst dringlich bezeichnet hatte. Es ist auch eine Warnung für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie die Atom-Zeche am Ende teuer bezahlen sollen. So bekommen die Atomkonzerne eine deutlich bessere Verhandlungsposition bei den laufenden Verhandlungen in der neuen Atom-Kommission von der Regierungsfraktion CDU/CSU geschenkt.

Heute hat die CDU/CSU im Wirtschaftsausschuss des Bundestags erneut die Befassung mit dem Gesetzentwurf zur Konzernhaftung verhindert und damit ein Inkrafttreten noch zum Jahreswechsel endgültig unmöglich gemacht. Die SPD-Fraktion erklärte sich zwar mit der Absetzung im Ausschuss einverstanden, betonte aber auf Nachfrage der Opposition, dass sie das Gesetz angesichts der angekündigten Abspaltungen bei den Atomkonzernen E.on und RWE eigentlich für überaus dringlich ansehe. Am Ergebnis ändert das natürlich nichts.

Besonders pikant ist, dass der Gesetzentwurf per Kabinettsbeschluss der großen Koalition in das Parlament eingebracht wurde und die Eilbedürftigkeit auch von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel mehrfach betont worden war. Während die Opposition dieses Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung der Konzern-Verantwortung ansah, blockierte der eigene Regierungspartner nun auf Fraktionsebene den Beschluss der Bundesregierung! Damit stärkt die CDU/CSU die Verhandlungsposition der Atomkonzerne auch in den Verhandlungen der vor wenigen Wochen neu eingesetzten Kommission, die über die Rückstellungen in Sachen Atommüll bis Ende Februar Vorschläge machen soll, wie diese dauerhaft geregelt werden sollen.

Das Vorgehen der CDU/CSU ist ein deutliches Alarmsignal, was am Ende der Kommissions-Arbeit heraufkommen dürfte. Inzwischen gibt es immer mehr Gerüchte, die davon sprechen, dass die Kosten der Atomkonzerne für den Abriss der AKWs und die dauerhafte Atommülllagerung auf 48 Mrd. Euro festgeschrieben werden sollen. Derzeit sollen rund 38 Mrd. an Rückstellungen gebildet worden sein. Alles was dann an Kosten noch kommt, zahlen die SteuerzahlerInnen. Eine Verständigung soll es dann auch über die zahlreichen Klagen der Atomkonzerne geben, die dann möglicherweise für erledigt erklärt werden. Allerdings: Den Verfassungsklagen auf Schadensersatz für den Atomausstieg nach Fukushima wird insgesamt nur wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt.
Mit dem jetzt zunächst gescheiterten Nachhaftungsgesetz sollten die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Bank-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre es daher überaus wichtig gewesen das Gesetz in Kraft zu setzen, bevor die Konzerne derartige Schritte umsetzen

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