Castoren für Brunsbüttel – Einlagerung ist möglich?

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Atommülllagerung im AKW Brunsbüttel: Wenn das mal gut geht?!

„Auf dem Gelände des stillgelegten Kernkraftwerks Brunsbüttel können theoretisch alle 26 Castor-Behälter zwischengelagert werden, die Deutschland in den kommenden Jahren aus den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield zurücknehmen muss. „Selbst dieses Maximum dürfte kein Problem sein“, sagte der Vorsitzende der Entsorgungskommission des Bundes, Michael Sailer, gestern im Wirtschaftsausschuss des Landtags.“ Das schreibt die SHZ über die gestrige Sitzung in Schleswig-Holstein.

Und außerdem, so die SHZ, sei alles total sicher: „Zugleich machte Sailer deutlich, dass jeder der bundesweit 15 Standorte von Atomkraftwerken wie das Zwischenlager Gorleben geeignet sei, die Castoren aufzunehmen. Alle Anlagen seien nach der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima einem Stresstest unterzogen worden. Danach sei auch Brunsbüttel gegen Flugzeugabstürze, Sturmfluten oder Erdbeben gewappnet.“

Wie es um die Sicherheit in Brunsbüttel bestellt ist, wird im Juni das Oberverwaltungsgericht Schleswig zu entscheiden haben. Denn noch immer gibt es eine Klage gegen das Atommülllager: Darin wird angezweifelt, ob das Lager tatsächlich ausreichend gegen „Einwirkungen von außen“ gesichert ist.

Unklar bleibt bis heute, ob Vattenfall als Eigentümer überhaupt bei den Regierungs-Planspielen mitmacht: Das Unternehmen müsste sich zur Aufnahme des WAA-Atommülls bereit erklären, einen entsprechenden Genehmigungsantrag stellen und vermutlich auch Nachrüstungen und die Kosten für die Lagerung des Mülls für mindestens 40 Jahre bezahlen. Bislang lehnt die Atomwirtschaft das jedoch ab. Hinzu kommt, dass Vattenfall das bestehende Atommülllager für Castoren verkleinern will. Dazu läuft beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bereits ein Antrag. Durch die Verkleinerung des Castorlagers will Vattenfall Platz schaffen, um mittelradioaktiven Atommüll, der beim Rückbau des stillgelegten Atomkraftwerks Brunsbüttel anfallen wird, vor Ort lagern zu können. So soll der Neubau einer für diesen Müll erforderlichen neuen Zwischenlagerhalle vermieden werden – und die damit verbundenen Kosten.

Im Rahmen der Debatte um ein Endlagersuchgesetz ist vorgesehen, dass die genannten Atommülltransporte nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben gehen sollen. Daher werden nun andere Standorte an den Atommeilern gesucht. Bislang haben die Landesregierungen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ihre Bereitschaft signalisiert, unter Bedingungen den hoch- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Wiederaufarbeitung aufzunehmen. Vor Ort, rund um die Atommeiler wächst die Sorge, dass die Standorte durch die Hintertür zu Endlagern werden könnten.

Siehe auch: Noch ein Endlager mehr? “Neuer” Atommüll und überall neue Lagerhallen

Atommüll unterwegs – Vattenfall AKW Krümmel schickt Strahlenmaterial nach Duisburg

Rückbau AKW Obrigheim steckt voller Risiken – Einwendungen gegen wasserrechtliche Genehmigung JETZT!

 

 

Atommüll unterwegs – Vattenfall AKW Krümmel schickt Strahlenmaterial nach Duisburg

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Atommüll-Container am AKW Krümmel wird auf Waggon verladen. Foto: umweltFAIRaendern

Am Montag (6. Mai 2013) verließen drei Container mit leichtradioaktivem Atomschrott das Vattenfall-AKW Krümmel. Laut Medienberichten soll die Strahlenfracht per Bahn zu einer Anlage der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) in Duisburg transportiert werden. Darüber berichtet u.a. die Bergedorfer Zeitung. Dort heißt es: „Bei dem Inhalt handelt es sich um schwach- und mittelradioaktiven Abfall aus dem Kraftwerk am Elbufer, für dessen Lagerung es keine Kapazitäten mehr in Krümmel gibt. Der stark strahlende Atommüll aus dem abgeschalteten Kraftwerk wird weiterhin direkt am Standort gelagert. Aktuell stehen 19 Castoren mit Brennelementen aus dem Siedewasserreaktor in dem für 40 Jahre genehmigten Zwischenlager.“ Update: Das AntiAtom-Bündnis Niederrhein hat eine Pressemitteilung zu dem Transport veröffentlicht. Siehe unten! „Atommüll unterwegs – Vattenfall AKW Krümmel schickt Strahlenmaterial nach Duisburg“ weiterlesen

Atommülllager AKW Brunsbüttel – Genehmigung auf dem rechtlichen Prüfstand

atommüllfassDas Oberverwaltungsgericht in Schleswig wird sich ab Montag, 17. Juni, mit der Genehmigung für das Atommüll-Standortlager am AKW Brunsbüttel befassen. Während einige im Rahmen der Verhandlungen über das Endlagersuchgesetz schon damit beschäftigt sind, neuen Atommüll für Brunsbüttel zu ordern, ist das dortige Lager noch nicht einmal rechtskräftig genehmigt. Gegen die im November 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Genehmigung steht bis heute eine Klage an. Trotz der laufenden Klage wurde das Atommülllager 2006 in Betrieb genommen. Derzeit stehen neun Castoren im Lager. Das Gericht steht unter enormen Druck: Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die Entsorgungspraxis in Deutschland haben.

Sicherheitsmängel bei der Genehmigung

Dabei geht es zunächst um die Sicherheit für die AnwohnerInnen. Immerhin dürfen nach bisheriger Genehmigungslage bis zum Jahr 2043 bis zu 80 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen am AKW Brunsbüttel gelagert werden. Gegenstand der Klage sind Zweifel an der Langzeitsicherheit, vor allem auch Sicherheitsmängel beim Schutz gegen terroristische Angriffe. Dazu zählen der absichtliche Flugzeugabsturz oder auch ein Beschuss mit modernen Panzerfäusten. So ist z.B. der (gezielte) Absturz des A380 bei der Genehmigung nicht berücksichtigt worden.

Das OVG Schleswig hatte in erster Instanz die Klage nicht angenommen. Das Gericht wollte dem Kläger, der von dem Anwalt Dr. Ulrich Wollenteit vertreten wird, keinen Drittschutz einräumen. In der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hoben die dortigen Richter diese Entscheidung des OVG im Jahr 2008 schließlich auf: „Der Schutz gegen terroristische Anschläge auf ein Standortzwischenlager unterfällt dem Anwendungsbereich des Atomgesetzes. Die Vorsorge gegen solche Risiken dient auch dem Schutz individueller Rechtsgüter der in der Nähe des Zwischenlagers wohnenden Nachbarn. Die staatliche Terrorbekämpfung entbindet den Anlagenbetreiber nicht von der Pflicht zu Maßnahmen zum Schutz der Anlage und ihres Betriebs, die in seinen Verantwortungsbereich fallen“, heißt es in der Pressemitteilung zur Begründung des Urteils durch das BVerwG. Damit stärkte das Gericht den „Schutzanspruch Drittbetroffener gegen Anschläge auf ein atomrechtliches Zwischenlager“.

Entsorgungskonzept am Ende? Hoher Druck für das Gericht.

Aufgrund dieses Urteils muss sich nun das OVG Schleswig erneut mit der Sache befassen. Dabei steht das Gericht unter enormen Druck. Denn: Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Sicherheitsrisiken nicht ausreichend berücksichtigt wurden, müsste es die Genehmigung aufheben. Das hätte fatale Folgen für die gesamte Entsorgungspraxis – nicht nur für Brunsbüttel selbst. Denn auch andere Atommülllager an den norddeutschen AKWs sind auf der gleichen Grundlage genehmigt und entsprechen baulich dem Zwischenlager in Brunsbüttel. Die Genehmigungen der Standortlager in Brokdorf, Krümmel und Grohnde sind zwar rechtskräftig – wären dann aber nach gerichtlichen Maßstäben nicht sicher! Baugleich ist auch das Lager in Unterweser/Esenshamm, aber auch hier steht noch eine Klage an!

Derweil läuft der Streit über die Aufnahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Brunsbüttel weiter. Um das Endlagersuchgesetz auf den Weg bringen zu können, soll künftig kein Atommüll mehr nach Gorleben. Eine Lösung, wohin der Müll stattdessen kann, ist noch nicht gefunden. Denn ungeachtet politischer Auseinandersetzungen haben die AKW-Betreiber als Eigentümer der Standort-Lager das letzte Wort. Sie müssten die entsprechenden Genehmigungen beantragen und die Kosten übernehmen. Siehe dazu: Atomkonzerne und kein Konsens: “Wir zahlen nicht”.

Einzig das Atommülllager im ostdeutschen Lubmin gehört dem Bund und würde eine Zustimmung der AKW-Betreiber nicht erfordern. Aber im Osten will niemand den Westmüll – auch die Landesregierung nicht: Ostsee-Zeitung: Castoren ins Atommülllager Lubmin statt nach Gorleben oder Brunsbüttel?

Der Teufel steckt in vielen Details: Das Hamburger Abendblatt berichtet heute ausführlich über die Situation rund um das AKW Brunsbüttel: Das dortige Lager ist genehmigt für 80 Castoren, derzeit stehen dort neun, elf weitere Castoren kommen noch hinzu, wenn die radioaktiven Brennelemente endlich aus dem Reaktor geholt werden.

„Betreiber Vattenfall beantragte vor etwa einem Jahr, einige Lüftungsschächte zu schließen, auch zur besseren Sicherheit. Doch nun eignet sich das Lager noch maximal für 34 Castoren, sonst wird die Wärme zu groß. Und davon sind 20 für das AKW reserviert. Um die 26 Behälter aus dem Ausland aufzunehmen, fehlt nun auch in Brunsbüttel der Platz. Es ist eine der ungeklärten Fragen, die auch Stefan Mohrdieck hat, Bürgermeister von Brunsbüttel. „Falls der Platz hier nicht ausreicht, schaffen wir dann neue Räumlichkeiten für ein Zwischenlager?“ Aus seiner Sicht würde das ein langwieriges Genehmigungsverfahren nach sich ziehen. „Ich zweifele daran, dass bis 2016 ein solches Projekt realisierbar ist.“ Vor gut einer Woche haben sie in der Ratsversammlung eine Resolution verabschiedet. Die große Mehrheit spricht sich gegen fremden Atommüll in Brunsbüttel und den Transport über die dortigen Häfen aus. Die Forderung: „Die Zwischenlagerung hat jeweils an den Kernkraftwerken der einzelnen Bundesländer zu erfolgen.““

Siehe auch: Mehr Konsens bei Atommülllager in Schleswig-Holstein: CDU, ein paar Piraten, Grüne, SPD und SSW kommen sich näher

 

Ostsee-Zeitung: Castoren ins Atommülllager Lubmin statt nach Gorleben oder Brunsbüttel?

radioaktiv009Rollt der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England möglicherweise in das Zwischenlager Lubmin an der Ostseeküste von Mecklenburg-Vorpommern? Darüber spekuliert jetzt die Ostsee-Zeitung. Nicht ganz ohne

Grund: Altmaier will möglichst noch vor der Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes im Bundestag geregelt haben, wohin der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung gehen kann. Einen Kompromiss in der Endlagersuche gibt es nur, wenn dieser Atommüll nicht weiter in das Zwischenlager Gorleben gebracht wird. (Gesetz und Fahrplan hier)

Die bisherigen Bemühungen, diesen Strahlenmüll an den AKW-Standorten in mehreren Bundesländern unterzubringen, gehen kaum voran: Lediglich die Bundesländer Schleswig-Holstein (Brunsbüttel) und Baden-Württemberg (Philippsburg) haben unter Bedingungen ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Allerdings: Zustimmen und entsprechende Genehmigungsanträge müssen die Eigentümer der Standortlager stellen. Das sind die Atomkonzerne. Die haben schon erkennen lassen, dass sie daran kein sonderliches Interesse haben. Siehe auch: Atomkonzerne und kein Konsens: “Wir zahlen nicht”

In Lubmin steht das einzige Atommülllager, das im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist. Hier, direkt an der Ostsee, könnte die Bundesregierung also selbst als Antragsteller für die Aufnahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung sorgen. Komplizierte Verhandlungen mit den Atomkonzernen wären nicht nötig.

Allerdings gibt es auch hier Hindernisse: Den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern war damals versprochen worden, dass nur Atommüll aus Ostdeutschland in Lubmin eingelagert werden soll. Dieses Versprechen ist bereits vor einigen Jahren gebrochen worden und hat zu erheblichen Protesten geführt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat inzwischen rechtliche Maßnahmen ergriffen und dem bundeseigenen Betreiber, den Energiewerken Nord (EWN), die Aufnahme weiteren Atommülls aus dem Westen untersagt. Gerichtsfest. Eine Klage der EWN gegen diese Maßnahme scheiterte jüngst vor Gericht.

Siehe: Urteil: Kein West-Atommüll in das ostdeutsche Atommülllager Lubmin!
und: Terrorgefahren bei Atommülllager Lubmin: Mauern sollen höher werden

Atomkonzerne und kein Konsens: „Wir zahlen nicht“

atommüllfassOffenbar hatte Bundesumweltminister Altmaier bei seinem Gespräch mit den Atomkonzernen über Konsens, Endlagersuche und Atommülllagerung keinen wirklichen Spaß. RP-Online meldet, was im Grunde schon vorher klar war: „Die vier großen Energiekonzerne Eon, RWE, Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Vattenfall lehnen es ab, zusätzliche Kosten für ein Atommüll-Zwischenlager zu übernehmen, das nicht in Gorleben sein wird. Dort sei man der Verpflichtung, die technischen Voraussetzungen für ein Zwischenlager zu schaffen, bereits nachgekommen, hieß es aus Unternehmenskreisen nach einem Spitzengespräch der Konzernchefs gestern mit Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU). Wenn Bund und Länder nun aus politischen Gründen Gorleben als Zwischenlager ausschlössen, sei die Finanzierung eines alternativen Zwischenlagers eine vom Staat zu finanzierende „gesellschaftliche Aufgabe“, so die Manager.“

Ohne die Zustimmung der Atomkonzerne dürfte das gesamte weitere Verfahren erhebliche Probleme bekommen. Niedersachsens Zustimmung zum Endlagersuchgesetz hängt an der Zusage, dass es keine weiteren Atomtransporte aus der Wiederaufarbeitung nach Gorleben geben darf. Wohin der Atommüll dann aber soll, ist offen. Lediglich Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben unter Bedingungen erklärt, den Atommüll ggfls. aufzunehmen. Doch: Die Atommüll-Standortlager an den AKWs gehören den Atomkonzernen und sind auf die Aufnahme des vor Ort erzeugten Atommülls beschränkt. Es braucht also neue Genehmigungen, die die Atomunternehmen beantragen müssten. Ob der Bund per Gesetz die Unternehmen dazu zwingen kann, ist derzeit unklar.

Auf weitere kostenrelevante Probleme verweist die Süddeutsche Zeitung: „Das andere (Problem) sind die Betreiber selbst, also RWE, Eon, Vattenfall und EnBW. Sie müssten für die Zwischenlager Castor-Genehmigungen beantragen. Der Anreiz dazu ist gering, denn die Konzerne tragen das volle Risiko: Eine Genehmigung werden sie nur unter Auflagen erhalten. Beispiel Sicherheit: Ist ein Castor beschädigt, muss er auch am Standort repariert werden – ein Transport zu Vorrichtungen in Gorleben käme für den strahlenden Container wohl kaum infrage.

Die Lösung wäre eine „heiße Zelle“ an jedem AKW-Lager, das einige der 26 Castoren übernimmt. Nur kostet jede einzelne Zelle hohe zweistellige Millionenbeträge. Warum die Betreiberfirmen, die eine gültige Genehmigung für die Transporte nach Gorleben schon lange besitzen, freiwillig diese Millionen zahlen sollten, ist bisher Altmaiers Geheimnis.“

Damit nicht genug: In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung als eine Bedingung für die Aufnahme von Atommüll z.B. am AKW Brunsbüttel verlangt: „Die Kosten für die Endlagersuche dürfen nicht den Bürgerinnen und Bürgern oder dem Staat aufgelastet werden. Es muss das Verursacherprinzip greifen, d.h. die Kosten für die Endlagersuche müssen von den AKW-Betreibern getragen werden.“ (siehe hier PDF, Bedingung 3).

Das gilt insbesondere auch für die Kosten, die auf Vattenfall und Co bei einer eventuellen Zwischenlagerung des Atommülls z.B. in Brunsbüttel zukommen würden. Da steht also noch eine Menge Ärger ins Haus. Setzen sich Landes- und Bundesregierung nicht durch, droht am Ende, dass die SteuerzahlerInnen und nicht die Atomkonzerne den ganzen Verschiebe-Bahnhof bezahlen müssen.

Siehe auch: Riskantes Spiel: Endlager-Deal braucht Zustimmung durch Atomkonzerne

Mehr Konsens bei Atommülllager in Schleswig-Holstein: CDU, ein paar Piraten, Grüne, SPD und SSW kommen sich näher

Historische Endlagersuche – Gesetzentwurf und Zeitplan

Endlagersuchgesetz – Mit Vollgas an den Umweltverbänden vorbei!

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