Atommüll in Jülich – Castor-Export in die USA vor dem Aus – Prüfung der weiteren Lagerung in Jülich hat Priorität

Als ein „gutes Signal“ bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel Meldungen, nachdem der geplante Export von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA offenbar vom den Aus steht: „Entscheidend ist, dass nun alle Möglichkeiten intensiv untersucht werden, wie eine sichere und verantwortbare Lagerung in Jülich selbst möglich ist. Ein Abtransport in das Zwischenlager nach Ahaus macht keinen Sinn, denn auch dort gibt es Sicherheitsmängel und Nachrüstungbedarf. Auch das Zwischenlager Ahaus ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert.“

Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Endlager-Kommission des Deutschen Bundestages hatte schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass der Export in die USA vom Atomgesetz nicht gedeckt und als rechtswidrig anzusehen ist. Auch Umweltverbände wie Greenpeace und der BUND hatten darauf hingewiesen.

„Es ist ein gutes Signal, dass sich offenbar nun endlich auch in Bundes- und Landesbehörden die Auffassung durchsetzt, dass ein Export des Atommülls aus Jülich rechtlich nicht möglich ist. Darüberhinaus wäre ein solcher Atommüll-Export auch eine schwere Belastung für die laufenden Gespräche im Rahmen der Endlager-Kommission, in der nach gemeinsamen Lösungen und einem verantwortlichen Umgang mit der dauerhaften Atommülllagerung gesucht wird.“

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete schlägt außerdem vor: „Es wäre ein guter Schritt, wenn sich in NRW nun alle Beteiligten an einen Tisch setzen würden, um gemeinsam über die weiteren Schritte zu beraten. Eine verantwortliche und gesellschaftlich akzeptierte Lösung kann nur gefunden werden, wenn Landesregierung, Betreiber endlich auch mit den Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden gemeinsam über das weitere Vorgehen sprechen.“

Zdebel geht außerdem davon aus, dass Minister Duin auf der nächsten Sitzung der Endlager-Kommission am 20. April ausführlich über den Stand der Dinge in Sachen Castor-Lagerung in Jülich berichten wird.

 

 

Atommüll in Jülich: Export-Pläne und Experimente

Gibt es im Rahmen der Planungen für Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA Experimente zur Wiederaufarbeitung in Jülich? Danach hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Bundesregierung auf Basis eines ihm vorliegenden „Agreements“ zwischen dem Forschungszentrum Jülich und der USA-Anlage Savannah River Site aus dem November 2012 gefragt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage bestreitet die Bundesregierung derartige Forschungsarbeiten in Jülich. Der Abgeordnete hat nun angekündigt, mit weiteren Anfragen zu klären, welche Experimente in Jülich im Rahmen der sogenannten US-Option geplant sind oder bereits stattfinden. (Die Drucksache18/3666 ist hier als PDF)

Nach der dem Abgeordneten vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Jülich und der Savannah River Site – dem „Work for others agreement No. WF0-13-002“  – sollen in den USA Experimente an unbestrahlten AVR-Brennelementen durchgeführt werden und in Jülich – mit Unterstützung der Savannah River Site – mit bestrahltem Material die Möglichkeiten untersucht werden, die Graphit-Brennelemente zu verarbeiten. (* siehe unten)

  • Weitere Kleine Anfragen des Abgeordneten Zdebel zum Thema: „Möglicher Export hochradioaktiver Brennelemente aus ]ülich und Ahaus per Castor-Transporten in der USA“ (Bundestagsdrucksache 18/2381} sowie „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“ (Bundestagsdrucksache 18/2998).

Zum ersten Teil dieser Vereinbarung bestätigt die Bundesegierung, dass am 4. Februar 2013 „vier chemisch äquivalente Graphitkugeln an den US-Empfänger SRNS, Aiken, SC, geliefert“ wurden. Dabei betont die Bundesregierung: „Die enthaltenen Kernmaterialmengen lauten auf 4,16 g Unat sowie 40,8 g Th-nat. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um Brennelemente im physikalischen Sinne.“

Zum zweiten Teil der in dem Agreement genannten Untersuchungen an bestrahlten Material hingegen sagt die Bundesregierung: „Es waren nie Experimente zur „Wiederaufarbeitung“ im Sinne der üblichen Verwendung des Wortes geplant. Versuche zur Auflösung der Graphit-Matrix an bestrahlten Kugelbrennelementen zur Untersuchung der Machbarkeit der Rückführung der Brennelemente in die USA wurden und werden nach Aussage der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen in Jülich nicht durchgeführt.“

Zu den Kosten im Zusammenhang mit dem „Work for Others“-Agreement sagt die Bundesregierung: „Nach den von FZJ erhaltenen Informationen sind für zwischen FZJ und SRNS vereinbarte Maßnahmen ca. 1,25 Mio. Euro verausgabt worden.“

Der Abgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion, hält den geplanten Export des AVR-Atommülls in die USA für rechtswidrig und nicht verantwortbar: „Atommüll, der in Deutschland erzeugt wurde, darf nicht anderen vor die Tür gekippt werden“, sagt der Abgeordnete, der auch Mitglied in der Endlager-Kommission ist. Dort wird derzeit mit Blick auf die hochradioaktiven Jülicher Atomabfälle im Rahmen einer Evaluierung des umstrittenen Standortauswahlgesetzes über ein generelles Exportverbot für Atommüll diskutiert.

Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf die Fragen von Hubertus Zdebel, dass die “ Vereinbarung (ist) den Vertretern der Bundesregierung im Aufsichtsrat der
Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) bekannt“ ist und dass sie die „Prüfung der Machbarkeit einer Rücknahme und Behandlung graphitbasierten Kernbrennstoffs aus den Deutschland durch die USA“ unterstützt. „Insbesondere Fragen der technischen
Machbarkeit werden in einem „Work for Others“-Prozess geprüft, der von der Savannah River Nuclear Solutions, LLC (SRNS) und des FZJ getragen wird. Dieser Prozess dauert noch an.“

Allerdings – so die Bundesregierung – könne man bei der geplanten „schadlosen Verwertung“ nicht von „Wiederaufarbeitung“ sprechen. Dieser Begriff sei „in dem vorliegenden Kontext unzutreffend.“

Auf die Frage, wie viele unbestrahlte Brennelementen für den AVR und den THTR zur Zeit noch vorhanden sind, teilt die Bundesregierung mit:

„Im Kernmaterialbestand des FZJ befinden sich nach Aussage der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt 35 unbestrahlte Brennelementkugeln:
• 1 AVR-Brennelementkugel mit ca. 7% Anreicherung,
• 24 AVR-Brennelementkugeln mit ca. 93% Anreicherung,
• 10 THTR-Brennelementkugeln mit ca. 93 % Anreicherung.
Alle 35 Brennelementkugeln lagern in den Großen Heißen Zellen des FZJ.“

(*) Wörtlich heißt es im Agreement, S. 15: „The research will be done in two phases (parts of which will be done concurrently): a R&D phase using non-irradiated material conducled at the Savannah Rlver National Labaratory and a R&D phase using irradiated material to be conducted at the Julich facllity ln Germany wilh assistance from Savannah Rivec National Laboratory.“)

Keine Steuergelder für Atommüll-Export von Jülich in die USA

Den geplanten Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA will die Linke im Bundestag mit einem Änderungsantrag (PDF) in den laufenden Haushaltsberatungen stoppen. Im Etat des Bundesforschungsministerium ist für die sogenannte „US-Option“ für das Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von rund 65 Millionen Euro eingeplant. Weitere 170 Millionen Euro sind für die Folgejahr vorgesehen. Für die Sitzung des Haushaltsausschusses am 13. November zum Tagesordnungspunkt 20 hat auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel die Links-Fraktion beantragt, diese Finanzmittel ersatzlos zu streichen.

Eine Tag früher befasst sich der Umweltausschuss auf Antrag (Drucksache 18/2624) der Grünen ebenfalls mit diesem Thema.

In der Begründung des Linken-Antrags heißt es: „Gestrichen wird Nr. 20 der Erläuterungen („US-Option 2014-2018“). Begründung: Geplant wird der Export von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Betrieb des kommerziell genutzten Atomkraftwerks AVR Jülich. 152 Castor-Behälter sollen demnach in die USA zur Savannah River Site exportiert werden. Für die Planungen sind in 2014 zehn Mio. Euro bereits im Haushalt eingestellt. Für 2015 und 2016 sind insgesamt weitere rund 236 Mio. Euro vorgesehen. Ein solcher Export ist jedoch rechtlich nicht zulässig, weil es sich bei diesen Abfällen um Atommüll aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie handelt. Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle muss einen nationale Lösung erfolgen. Die Planungen im Rahmen der „US-Option“ sind daher umgehend einzustellen, weitere Finanzmittel sind daher nicht erforderlich. Stattdessen sollten Planungen für die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich umgehend aufgenommen werden.“

Gutachten belegt: Atommüll-Transporte sind rechtswidrig

18.09.2014 – Die Pläne der Bundesregierung, 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Müll aus dem Atomreaktor AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor) in die USA zu exportieren, sind aus Sicht Hubertus Zdebel rechtswidrig. „Es muss endlich Schluss sein mit den Tricksereien. Die Planungen für den Atommüll-Export müssen sofort eingestellt werden. In Jülich muss eine langfristig sichere Lagermöglichkeit geschaffen werden“, fordert der Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg. Zdebel weiter:

„Die Rechtswidrigkeit eines Atommüll-Transports belegt jetzt auch ein Gutachten des Atomrechtsexperten Dr. Ulrich Wollenteit im Auftrag von Greenpeace. Demnach verstößt der geplante Atommüll-Export gegen bundesdeutsches Atomrecht. Der Reaktor AVR Jülich sei als kommerzieller Reaktor zu betrachten, ein Export damit nicht zulässig.Während die Internationale Atomenergie Organisation IAEO, das Bundesamt für Strahlenschutz und auch die Lobby-Organisation Deutsches Atomforum den AVR Reaktor in Jülich jahrzehntelang als kommerzielle Anlage deklariert haben, will die Bundesregierung ihn nun zu einer Forschungsanlage umdefinieren. Denn nur Atommüll aus Forschungsanlagen darf nach dem Atomgesetz ins Ausland abgeschoben werden. Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir davon gesprochen, dass beim Betrieb des AVR die ‚Funktion als Forschungs- und Entwicklungsreaktor (Versuchsreaktor) prägend‘ gewesen sei (BT-Drs. Nr. 18/2488).Die Bundesregierung und auch die nordrhein-westfälische Landesregierung bereiten mit dem Export des Atommülls aus Jülich einen Tabubruch vor. Die Frage der dauerhaft sicheren Lagerung des Atommülls darf nicht ins Ausland abgeschoben werden, sondern muss hier gelöst werden. Ich möchte daran erinnern, dass im rot-grünen Koalitionsvertrag in NRW festgelegt ist, dass es insbesondere für den Jülicher Atommüll nur noch einen Transport geben dürfe, nämlich den in ein Endlager. Das aber gibt es in den USA ebenso wenig wie sonst irgendwo auf der Welt.“

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